Ideeller Zweck & Gemeinnützigkeit — §§ 21 ff. BGB

Verein — gemeinsam engagiert, steuerlich sauber.

Der eingetragene Verein ist die klassische Rechtsform fürs gemeinsame Engagement: Haftungsschutz ohne Mindestkapital, demokratisch organisiert und — bei anerkannter Gemeinnützigkeit — befreit von Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Preis: die saubere Trennung der vier Sphären, die zeitnahe Mittelverwendung und der regelmäßige Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir führen Ihre Aufzeichnungen sphärengerecht, sichern die § 60a-Feststellung und den Freistellungsbescheid, stellen Zuwendungs­bestätigungen aus und übernehmen die Steuererklärungen — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Sphären-Buchhaltung & Mittelverwendung § 60a-Feststellung & Anlage Gem
0 %KSt & GewSt im Zweck
7Gründungs­mitglieder
StBGemeinnützigkeit gesichert
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Sphären-Buchhaltung inkl.
Kurz erklärt

Was ein eingetragener Verein ist.

Der e.V. ist der auf Dauer angelegte Zusammenschluss von Menschen für einen gemeinsamen ideellen Zweck — als eigene juristische Person. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was Ideeller Zusammenschluss Eine juristische Person für einen gemeinsamen, nicht-wirtschaftlichen Zweck — ab 7 Mitgliedern, ohne Kapital. § 21 BGB
02 · Status Gemeinnützig — kann, muss nicht Die Gemeinnützigkeit ist ein steuerlicher Status des Finanzamts — nur dann KSt-/GewSt-Befreiung & Spendenquittung. §§ 51–68 AO
03 · Preis Bindung & Nachweis Mittel nur für den Satzungszweck, zeitnahe Mittelverwendung und Nachweis gegenüber dem Finanzamt. § 55 AO
Rechtsform
e.V. (BGB)
Mindestkapital
keines
Gründer
ab 7 Mitglieder
Ertragsteuer
im Zweck befreit
Verein und seine Nachbarn

Der Verein im Vergleich.

Der e.V. ist die häufigste Form fürs gemeinnützige Engagement — aber nicht immer die beste. Wann er passt, und wann gGmbH, Stiftung oder Genossenschaft sinnvoller sind:

e.V. (Verein)

ideell

mitgliedergetragen

  • Kein Kapital, Haftungsschutz & demokratische Struktur — die klassische Form für Vereinsleben und Ehrenamt.
  • Nur Nebenzweck darf wirtschaftlich sein; Willensbildung über die Mitgliederversammlung ist träger.

gGmbH

Kapitalges.

unternehmerisch geführt

  • Gemeinnützig und professionell steuerbar — ideal für größeren Geschäftsbetrieb (Kita, Pflege, Bildung).
  • 25.000 € Stammkapital, Notar & Bilanzierung — kein Mitglieder- und Ehrenamtsprinzip.

Stiftung

Vermögen

dauerhaft & zweckgebunden

  • Bindet größeres Vermögen dauerhaft an einen Zweck — ohne Mitglieder, ideal für Vermächtnisse.
  • Braucht ein Grundstockvermögen und steht unter Stiftungsaufsicht — unflexibel.

Genossenschaft (eG)

Förderzweck

gemeinsam wirtschaften

  • Offene Mitgliedschaft & Haftungsschutz für den wirtschaftlichen Förderzweck der Mitglieder.
  • Pflichtprüfung im Verband — mehr Aufwand als der Idealverein.

Wann ist der e.V. die richtige Wahl? Immer dann, wenn Menschen sich für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen und mitbestimmen wollen — Sport, Kultur, Soziales, Fördervereine, Bürgerinitiativen. Er ist unkompliziert und günstig zu gründen und lebt vom Ehrenamt. Wird der Betrieb dagegen groß und unternehmerisch (z. B. eine Kita mit vielen Angestellten), ist oft die gGmbH die bessere Hülle. Was zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Das Kernstück

Die vier Sphären — worüber die Steuer entscheidet.

Ob eine Einnahme des Vereins steuerfrei ist oder nicht, hängt davon ab, in welcher der vier Sphären sie anfällt. Genau diese Trennung ist der Kern jeder Vereinsbuchhaltung — und der häufigste Fehler, wenn sie fehlt:

4-Sphären-Modell · von steuerfrei bis steuerpflichtig

Vom ideellen Bereich bis zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

So ordnet das Steuerrecht die Tätigkeit eines Vereins — jede Einnahme gehört in genau eine Sphäre, und danach richtet sich die Besteuerung:

1Ideeller BereichMitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse
steuerfrei
2VermögensverwaltungZinsen, Miete, Kapitalerträge
steuerfrei
3Zweckbetriebdient unmittelbar dem Zweck · §§ 65–68
begünstigt
4Wirtschaftl. Geschäftsbetriebbis 45.000 € Einnahmen steuerfrei
steuerpflichtig
Sauber getrennt gebuchtGrundlage der Gemeinnützigkeit
Freistellung
Wichtig: Nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (z. B. Vereinsgaststätte, Werbung, Basar) ist voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig — und das auch erst, wenn seine Einnahmen die Freigrenze von 45.000 € im Jahr (§ 64 Abs. 3 AO) übersteigen. Für Zweckbetriebe in der Umsatzsteuer gilt regelmäßig der ermäßigte Satz von 7 %. Wer die Sphären nicht trennt, riskiert die Gemeinnützigkeit für den gesamten Verein.

Was gehört wohin? Typische Einnahmen eines Vereins und ihre Sphäre — vereinfacht, der Einzelfall entscheidet:

Mitgliedsbeiträge
ideeller Bereich

Echte Beiträge für die Mitgliedschaft, Spenden und öffentliche Zuschüsse — komplett steuerfrei.

Miete & Zinsen
Vermögensverwaltung

Erträge aus der Verwaltung des Vereinsvermögens, etwa Verpachtung der Vereinsgaststätte oder Zinsen — steuerfrei.

Kursgebühren, Eintritt
Zweckbetrieb

Sportliche & kulturelle Veranstaltungen, Kurse — dienen dem Satzungszweck, steuerbegünstigt, USt meist 7 %.

Vereinsgaststätte, Werbung
wirtschaftl. Betrieb

Selbst betriebene Gastronomie, Bandenwerbung, Verkauf — steuerpflichtig oberhalb 45.000 €.

Sponsoring
kommt darauf an

Je nach aktiver Gegenleistung ideeller Bereich, Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Betrieb.

Sommerfest & Basar
wirtschaftl. Betrieb

Gesellige Veranstaltungen zur Finanzierung zählen regelmäßig zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Ein übersehener Geschäftsbetrieb kann die ganze Gemeinnützigkeit kosten. Wird eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht als eigene Sphäre erkannt und getrennt, drohen Steuernachzahlungen — im schlimmsten Fall die Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit rückwirkendem Verlust der Steuerbefreiung. Mit sauberer 4-Sphären-Aufzeichnung bleibt jede Einnahme richtig zugeordnet und die Freistellung stabil.

Gemeinnützigkeit, die hält.

Sphären sauber getrennt, Mittelverwendung überwacht, Rücklagen dokumentiert und die Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt — damit Ihr Freistellungsbescheid kommt und bleibt. Alles aus einer Hand.

4-Sphären-Aufzeichnung Mittelverwendung überwacht Freistellung gesichert
Verein besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Worauf das Finanzamt achtet

Satzung, Mittel & tatsächliche Geschäftsführung.

Die Gemeinnützigkeit steht und fällt mit drei Dingen: einer korrekten Satzung, der richtigen Verwendung der Mittel und dem Nachweis, dass die Praxis der Satzung folgt. Genau hier setzen wir an:

Säule 1 · Satzung

Mustersatzung & Zweck

Die Satzung muss die steuerbegünstigten Zwecke festschreiben und die Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) enthalten — inklusive Vermögensbindung. Wir prüfen und formulieren sie finanzamtsfest.

Säule 2 · Mittel

Selbstlosigkeit & Zeitnähe

Mittel dürfen nur für den Satzungszweck verwendet werden (§ 55), zeitnah und ohne verdeckte Begünstigung von Mitgliedern. Rücklagen sind nur nach § 62 AO zulässig — wir überwachen Fristen und Grenzen.

Säule 3 · Praxis

Tatsächliche Geschäftsführung

Das Finanzamt prüft, ob die Praxis der Satzung entspricht — nachgewiesen über die getrennte Aufzeichnung der Sphären und eine Mittelverwendungsrechnung. Diese Nachweise erstellen wir GoBD-konform.

Die GoBD im Hintergrund. Auch der Verein muss seine Aufzeichnungen den GoBD entsprechend führen: zeitgerechte und vollständige Erfassung, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis. Für den Verein kommt die getrennte Aufzeichnung der vier Sphären hinzu — nur so lassen sich Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sauber abgrenzen und die Steuerbefreiung belegen. Kleine Vereine dürfen den Überschuss vereinfacht per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln; erst bei umfangreichem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Überschreiten der Buchführungsgrenzen wird bilanziert. Wir buchen sphärengerecht und prüfungsfest.

Zuwendungsbestätigungen & Ehrenamt — die Vereinsklassiker. Ein anerkannt gemeinnütziger Verein darf Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) nach amtlichem Muster ausstellen; bei Kleinbeträgen bis 300 € genügt der vereinfachte Nachweis. Wer schuldhaft falsche Bestätigungen ausstellt oder Spenden zweckwidrig verwendet, haftet nach § 10b EStG (Spendenhaftung). Für die Vergütung von Helfern gibt es zwei wichtige Freibeträge: die Übungsleiterpauschale (bis 3.000 € im Jahr, § 3 Nr. 26 EStG) und die Ehrenamtspauschale (bis 840 €, § 3 Nr. 26a EStG). Wir richten den Prozess für Zuwendungsbestätigungen ein, führen das nötige Verzeichnis und rechnen Übungsleiter & Angestellte korrekt ab.

So läuft es ab

Von der Satzung zum Freistellungsbescheid.

Vier Schritte führen von der Gründung oder Übernahme zur gesicherten Gemeinnützigkeit — wir übernehmen jeden davon:

1

Satzung & Zweck prüfen

Wir prüfen Ihre Satzung gegen die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO), stimmen Zwecke & Vermögensbindung finanzamtsfest ab und begleiten die Eintragung ins Vereinsregister.

Satzung
2

§ 60a-Feststellung beantragen

Wir beantragen die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO — Ihre erste amtliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit.

§ 60a
3

Sphären-Aufzeichnung führen

Laufend erfassen wir Einnahmen & Ausgaben getrennt nach den vier Sphären, überwachen die zeitnahe Mittelverwendung & Rücklagen und richten Zuwendungsbestätigungen ein — alles im Mandanten-Portal.

GoBD
4

Erklärung & Freistellungsbescheid

Wir erstellen KSt-/GewSt-/USt-Erklärung samt Anlage Gem und Mittelverwendungsrechnung. Das Finanzamt erteilt den Freistellungsbescheid — i. d. R. im Drei-Jahres-Turnus.

Finanzamt
Als laufender Mandant läuft es von selbst. Sind die Aufzeichnungen sphärengerecht bei uns und die Mittelverwendung dokumentiert, erstellen wir Erklärung und Nachweise fristgerecht — den Freistellungsbescheid bekommen Sie ohne Rückfragen. Steht eine Gründung oder ein Wechsel an, priorisieren wir Satzung und § 60a-Feststellung.
Gemeinnützigkeit in Gefahr? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Oft fällt erst bei einer Prüfung oder beim Vorstandswechsel auf, dass Sphären vermischt oder Nachweise unvollständig sind. Genau dafür sind wir da:

Sphären nicht getrennt

Aufarbeitung

alles in einer Kasse gebucht

  • Wir ordnen die betroffenen Jahre den vier Sphären zu und grenzen den wirtschaftlichen Betrieb sauber ab.

Erklärungen fehlen

Nachholung

Anlage Gem offen

  • Wir erstellen fehlende KSt-/GewSt-/USt-Erklärungen samt Anlage Gem und Mittelverwendungsrechnung.

Neugründung

Aufbau

von Anfang an sauber

  • Wir begleiten Satzung, Eintragung & § 60a-Feststellung und richten die Aufzeichnungen sphärengerecht ein.

Vorstandswechsel

Übergabe

Altlasten übernommen

  • Wir übernehmen die Unterlagen, arbeiten offene Jahre auf und sichern die Gemeinnützigkeit für die Zukunft.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen vom bisherigen Kassenwart oder Steuerberater, übernehmen die Aufzeichnungen sphärengerecht, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten Ihre Gemeinnützigkeit künftig lückenlos nachweisbar — der Vorstand unterschreibt nur einmal die Vollmacht.

Der teuerste Fehler: Verluste des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit Vereinsmitteln decken. Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (z. B. Vereinsgaststätte oder Sommerfest) muss sich selbst tragen. Werden seine Verluste dauerhaft aus dem ideellen Bereich — also aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder Zuschüssen — ausgeglichen, ist das eine Mittelfehlverwendung und einer der häufigsten Gründe, aus denen das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt. Erlaubt ist lediglich ein Anlaufzeitraum und der Ausgleich aus versteuerten Gewinnen früherer Jahre. Wir überwachen die Sphären getrennt und schlagen rechtzeitig Alarm, bevor ein defizitärer Betrieb Ihre Steuerbefreiung gefährdet.

Laufende Melde­pflichten ans Register — und das Transparenzregister. Jede Änderung des Vorstands und jede Satzungsänderung muss der Vorstand beim Vereinsregister anmelden (§ 67 BGB, Satzungsänderungen § 71 BGB); Registeranmeldungen sind grundsätzlich notariell zu beglaubigen. Zusätzlich sind Vereine seit der Reform des Geldwäscherechts verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten (in der Regel die Vorstandsmitglieder) im Transparenzregister eintragen zu lassen — für die meisten eingetragenen Vereine geschieht das über eine automatische Übernahme aus dem Vereinsregister, sollte aber geprüft werden. Wir behalten diese Fristen im Blick und stimmen die nötigen Schritte mit Ihnen und dem Notar ab.

Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Das Vereinsrecht steht im BGB, das Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung, ergänzt um Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§§ 21, 22 BGB

Idealverein & Wirtschaftsverein

Der e.V. entsteht durch Eintragung; sein Zweck darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein.

§ 26 · § 27 BGB

Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; Bestellung und Aufgaben regelt die Satzung.

§ 31a BGB

Haftung des Vorstands

Haftungsbeschränkung ehrenamtlicher Vorstände auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§§ 32, 33 BGB

Mitgliederversammlung

Oberstes Organ: Beschlüsse, Wahlen und Satzungsänderungen werden hier gefasst.

§ 67 · § 71 BGB

Registerpflichten

Vorstandswechsel und Satzungsänderungen sind beim Vereinsregister anzumelden — meist notariell beglaubigt.

§§ 20, 21 GwG

Transparenzregister

Meldung der wirtschaftlich Berechtigten; für viele Vereine über automatische Übernahme aus dem Vereinsregister.

§§ 51–54 AO

Steuerbegünstigte Zwecke

Definiert gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke — Grundlage der Steuerbegünstigung.

§ 55 AO

Selbstlosigkeit

Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke, keine Begünstigung von Mitgliedern, zeitnahe Mittelverwendung & Vermögensbindung.

§ 60 AO + Anlage 1

Mustersatzung

Die Satzung muss die dort genannten Festlegungen enthalten — sonst wird die Gemeinnützigkeit versagt.

§ 60a AO

Gesonderte Feststellung

Amtliche Bestätigung, dass die Satzung die Voraussetzungen erfüllt — besonders bei Neugründung wichtig.

§§ 64–68 AO

Zweckbetrieb & wirtschaftl. Betrieb

Abgrenzung der Sphären, Freigrenze 45.000 € (§ 64 Abs. 3) und Katalog der Zweckbetriebe.

§ 5 KStG · § 3 GewStG

KSt- & GewSt-Befreiung

Befreiung des gemeinnützigen Vereins von Körperschaft- und Gewerbesteuer im steuerbegünstigten Bereich.

§ 3 Nr. 26 · 26a EStG

Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale

Steuerfreie Aufwandspauschalen bis 3.000 € bzw. 840 € im Jahr für Helfer.

§ 10b EStG · § 50 EStDV

Zuwendungen & Nachweis

Spendenabzug, amtliches Muster der Zuwendungsbestätigung, Spendenhaftung und vereinfachter Nachweis.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ist einzelfallabhängig und wird laufend fortentwickelt. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
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Häufige Fragen

Was Sie zum Verein wissen sollten.

Von Gründung und Gemeinnützigkeit über die vier Sphären bis zu Zuwendungsbestätigungen und Ehrenamtspauschalen. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist ein eingetragener Verein (e.V.)? +
Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen für einen gemeinsamen, nicht-wirtschaftlichen Zweck. Mit der Eintragung ins Vereinsregister wird er eine eigene juristische Person (§ 21 BGB). Zur Gründung braucht es mindestens sieben Mitglieder, kein Mindestkapital. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nur als untergeordneter Nebenzweck zulässig. Mehr unter Kurz erklärt.
Muss ein Verein gemeinnützig sein? +
Nein. Rechtsform und Gemeinnützigkeit sind zwei Dinge: Ein e.V. kann gemeinnützig sein, muss es aber nicht. Die Gemeinnützigkeit ist ein steuerlicher Status, den das Finanzamt bei Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51–68 AO) verleiht. Nur der gemeinnützige Verein ist von KSt & GewSt befreit und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Details unter Die vier Sphären.
Welche Steuervorteile hat ein gemeinnütziger Verein? +
Befreiung von Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) und Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG) im begünstigten Bereich, 7 % ermäßigte USt im Zweckbetrieb, das Recht auf Zuwendungsbestätigungen sowie Übungsleiter- (3.000 €) und Ehrenamtspauschale (840 €). Nicht befreit ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb oberhalb 45.000 €. Mehr unter Die vier Sphären.
Was sind die vier Sphären eines Vereins? +
Ideeller Bereich (Beiträge, Spenden — steuerfrei), Vermögensverwaltung (Zinsen, Miete — steuerfrei), Zweckbetrieb (dient dem Zweck — begünstigt) und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Gaststätte, Werbung — steuerpflichtig ab 45.000 € Einnahmen). Die saubere Trennung ist der Kern der Vereinsbuchhaltung — siehe Die vier Sphären.
Wer haftet in einem Verein? +
Grundsätzlich nur das Vereinsvermögen, nicht das Privatvermögen von Mitgliedern oder Vorstand. Der Vorstand kann aber persönlich haften, wenn er Pflichten verletzt (Steuern/Sozialabgaben nicht abführt, Insolvenz verspätet anmeldet). Für ehrenamtliche Vorstände ist die Haftung nach § 31a BGB auf Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine ordentliche Buchhaltung schützt den Vorstand. Mehr unter Satzung & Pflichten.
Wie wird die Gemeinnützigkeit festgestellt? +
Zuerst prüft das Finanzamt die Satzung (Mustersatzung, Anlage 1 zu § 60 AO) und erteilt auf Antrag den Bescheid nach § 60a AO. Ob die Praxis der Satzung entspricht, prüft es später anhand der Erklärungen und erteilt im Turnus von i. d. R. drei Jahren den Freistellungsbescheid. Den Weg dahin sehen Sie unter Ablauf.
Muss ein Verein eine Steuererklärung abgeben und Buch führen? +
Ja. Der Verein muss die satzungsgemäße Mittelverwendung nachweisen — meist über die Körperschaftsteuererklärung mit Anlage Gem, die das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre anfordert. Dazu ordnet er Einnahmen & Ausgaben den vier Sphären zu; kleine Vereine dürfen vereinfacht per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung arbeiten, größere bilanzieren. Wir erstellen Aufzeichnungen, Mittelverwendungsrechnung & Erklärungen. Mehr unter Satzung & Pflichten.
Können Sie die Buchhaltung eines bestehenden Vereins rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Aufzeichnungen liegen geblieben sind, Erklärungen fehlen oder Sphären vermischt wurden, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: Sphären zuordnen, KSt-/GewSt-/USt-Erklärungen samt Anlage Gem erstellen, Rücklagen & Mittelverwendung dokumentieren und offene Punkte mit dem Finanzamt klären. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Ideeller Zweck & Gemeinnützigkeit — §§ 21 ff. BGB

Ihr Verein — gemeinnützig geführt, sauber belegt.

Satzung finanzamtsfest, Sphären sauber getrennt, Mittelverwendung überwacht, Übungsleiter & Ehrenamt korrekt abgerechnet und die Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt — damit Ihr Freistellungsbescheid kommt und die Steuerbefreiung bleibt. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihr Verein steht und was zu tun ist.

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4 Sphären sauber getrennt
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Vorstands­wechsel? Wir holen die Unterlagen vom bisherigen Kassenwart — der Vorstand unterschreibt nur einmal.
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