Handelsbilanz · Jahresabschluss nach HGB

Ihre Handelsbilanz — nach HGB, richtig abgegrenzt zur Steuerbilanz.

Die Handelsbilanz ist der Kern Ihres Jahresabschlusses: Sie zeigt Vermögen, Schulden und Ergebnis nach den Regeln des HGB (§§ 242 ff., 264 ff.) — vorsichtig bewertet, zum Gläubigerschutz. Wir erstellen sie sauber, grenzen sie korrekt zur Steuerbilanz ab (Maßgeblichkeit, § 5 EStG), rechnen latente Steuern (§ 274) und übernehmen die OffenlegungGoBD-konform und von Wirtschaftsprüfer & Steuerberatern verantwortet. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.

Handels- & Steuerbilanz widerspruchsfrei aus einer Hand Jahre offen? Holen wir rückwirkend nach
§ 242HGB · Bilanz & GuV
§ 5EStG · Maßgeblichkeit
WP & StBverantworten den Abschluss
WP & StB verantworten jeden Abschluss
Festpreis · rückwirkend & laufend
Kurz erklärt

Was ist eine Handelsbilanz?

Die Handelsbilanz ist die nach HGB aufgestellte Bilanz — der Kern des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Stichtag gegenüber. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Der Zweck Gläubigerschutz & Vorsicht Die Handelsbilanz soll Sie nicht reicher rechnen, als Sie sind. Über das Vorsichtsprinzip (§ 252) schützt sie Gläubiger und begrenzt, was ausgeschüttet werden darf. § 252 HGB
02 · Die Bestandteile Bilanz, GuV, Anhang Mindestens Bilanz und GuV (§ 242); Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang und — ab mittelgroß — Lagebericht (§ 264). Gliederung nach §§ 266, 275. §§ 242, 264 HGB
03 · Das Gegenstück Nicht die Steuerbilanz Die Handelsbilanz ist nicht die Steuerbilanz — aber über die Maßgeblichkeit (§ 5 EStG) ihr Ausgangspunkt. Beide entstehen aus einer Buchhaltung. § 5 EStG
Rechtsgrundlage
§§ 242 ff. HGB
Zweck
Gläubigerschutz
Bewertung
Vorsichtsprinzip
Unser Part
erstellen & verantworten
Das Kernstück

Handelsbilanz oder Steuerbilanz — zwei Bilanzen, eine Buchhaltung.

Die häufigste Frage — und die häufigste Fehlerquelle. Beide Bilanzen entstehen aus derselben Buchführung, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Über das Maßgeblichkeitsprinzip hängen sie zusammen, weichen aber an bestimmten Stellen bewusst voneinander ab:

Handelsbilanz

Zweck: Gläubigerschutz

Aufgestellt nach HGB. Über das Vorsichtsprinzip wird eher vorsichtig bewertet — sie begrenzt die Ausschüttung und informiert Gesellschafter, Banken & Partner.

Steuerbilanz

Zweck: richtiger Gewinn

Aufgestellt nach Steuerrecht (EStG). Sie ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn — Grundlage für Körperschaft-, Gewerbe- bzw. Einkommensteuer.

§ 5 EStG

Die Brücke: Maßgeblichkeit

Die Handelsbilanz ist maßgeblich für die Steuerbilanz. Nur wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt, wird über eine Überleitung abgewichen.

Wo genau die beiden Bilanzen auseinanderlaufen — die vier praxisrelevantesten Punkte:

Rück­stellungen

Oft unterschiedlich bewertet

Handelsrechtlich sind mehr Rückstellungen zulässig und oft höher zu bewerten; steuerlich gelten Einschränkungen (z. B. Abzinsung, Verbot bestimmter Drohverlust­rückstellungen).

Abschrei­bungen

Nutzungsdauer & Methode

Handels- und Steuerrecht können bei Nutzungsdauern und Methoden abweichen — etwa bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerlichen Sonderabschreibungen.

Immate­rielles

Selbst geschaffen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen handelsrechtlich aktiviert werden (Wahlrecht), steuerlich gilt dagegen ein Aktivierungsverbot.

§ 274

Latente Steuern

Führen die Unterschiede zu zeitlich begrenzten Differenzen, entstehen latente Steuern (§ 274 HGB) — passive sind anzusetzen, aktive im Wahlrecht; kleine Gesellschaften sind befreit.

Einheitsbilanz oder Überleitung? Stimmen Handels- und Steuerbilanz überein, genügt eine Einheitsbilanz. Sobald zwingende Abweichungen bestehen, erstellen wir die Handelsbilanz und leiten die Steuerbilanz über eine Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV) ab — beides widerspruchsfrei aus einer Hand, damit Finanzamt und Bilanz zusammenpassen.

Zwei Bilanzen, kein Durcheinander. Wir bringen sie in Einklang.

Ob Einheitsbilanz oder getrennte Steuerbilanz mit Überleitung — wir bewerten handels- und steuerrechtlich korrekt, dokumentieren die Abweichungen sauber und rechnen die latenten Steuern. So passt Ihr Abschluss zugleich für Gesellschafter, Bank und Finanzamt.

Handels- & Steuerbilanz abgestimmt Latente Steuern korrekt ermittelt Überleitung § 60 EStDV
Abschluss besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Warum die Handelsbilanz „vorsichtig" ist

Die Prinzipien hinter jeder HGB-Bilanz.

Die Handelsbilanz bewertet bewusst vorsichtig statt optimistisch — das ist kein Zufall, sondern Gesetz. Der § 252 HGB gibt die Grundsätze vor, aus denen sich alles Weitere ableitet. Das Vorsichtsprinzip ist der rote Faden: Gewinne dürfen erst gezeigt werden, wenn sie realisiert sind — drohende Verluste dagegen schon, sobald sie erkennbar sind. Genau diese Asymmetrie schützt Gläubiger und macht die Bilanz belastbar. Wir wenden die Grundsätze konsequent und nachvollziehbar an, statt Spielräume zu Ihren Lasten oder Ihrem Risiko auszureizen.

  • Realisationsprinzip — Gewinne erst, wenn sie durch Umsatz realisiert sind; kein Ausweis unrealisierter Wertsteigerungen.
  • Imparitäts- & Niederstwertprinzip — drohende Verluste und Wertminderungen werden vorweggenommen; auf der Aktivseite gilt der niedrigere Wert.
  • Fortführung, Einzelbewertung, Stetigkeit — going concern, jede Position einzeln, gleiche Methoden Jahr für Jahr — für Vergleichbarkeit.
Die Grundsätze des § 252 HGB
Grundsatz§ 252 Abs. 1
Fortführunggoing concernNr. 2
VorsichtRealisation/ImparitätNr. 4
AbgrenzungperiodengerechtNr. 5
StetigkeitMethoden gleichNr. 6
Aus diesen Grundsätzen folgt der Charakter der Handelsbilanz: lieber einen Euro zu wenig als einen zu viel ausweisen. Wir setzen sie korrekt um — nicht zu streng, nicht zu großzügig.
Umfang & Pflichten

Was in die Handelsbilanz gehört — und wie viel.

Wie umfangreich Ihr Jahresabschluss sein muss, ob er geprüft und in welchem Umfang er offengelegt wird, hängt von der Größenklasse ab (§ 267 HGB). Zunächst die Bestandteile, dann die Einordnung:

Brauchen Sie überhaupt eine Handelsbilanz? Nicht jeder muss bilanzieren. Freiberufler und kleine Einzelunternehmer, die die Grenzen des § 241a HGB nicht überschreiten (bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr), sind von der doppelten Buchführung befreit und geben statt einer Handelsbilanz eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ab. Pflicht zur Handelsbilanz haben dagegen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie eingetragene Kaufleute oberhalb dieser Schwellen. Unsicher, was für Sie gilt? Wir ordnen es im Erstgespräch ein.

§ 266

Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva (Anlage- & Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) nach festem Gliederungsschema.

§ 275

Gewinn- & Verlustrechnung

Die GuV zeigt Erträge und Aufwendungen des Jahres — wahlweise nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren.

§ 264

Anhang & Lagebericht

Kapitalgesellschaften ergänzen einen Anhang; mittelgroße und große zusätzlich einen Lagebericht. Kleine sind davon befreit.

Größenklasse (§ 267)BilanzsummeUmsatzerlöseArbeitnehmerFolgen
Kleinst (§ 267a)≤ 450.000 €≤ 900.000 €≤ 10stark verkürzt, kein Anhang möglich
Klein≤ 7,5 Mio. €≤ 15 Mio. €≤ 50keine Prüfungspflicht, nur Bilanz offenlegen
Mittelgroß≤ 25 Mio. €≤ 50 Mio. €≤ 250Prüfung & Lagebericht, teils verkürzt
Groß> 25 Mio. €> 50 Mio. €> 250voller Umfang, Prüfung & volle Offenlegung
2-von-3-Regel: Maßgeblich ist, ob zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4). Seit der Anhebung 2024 rutschen viele Unternehmen in eine kleinere Klasse — mit weniger Prüfungs- und Offenlegungsaufwand. Wir prüfen Ihre Einstufung und nutzen die Erleichterungen für Sie.
Das Fundament

Eine Handelsbilanz ist nur so gut wie die Buchhaltung dahinter.

Die Handelsbilanz ist kein isoliertes Dokument — sie wird aus der laufenden Buchführung abgeleitet. Und aus derselben Buchführung entstehen zugleich Steuerbilanz, Offenlegung und — im Prüfungsfall — die Nachweise. Deshalb muss die Basis stimmen: Nur eine GoBD-konforme Buchführung — nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, revisionssicher aufbewahrt (§ 147 AO), mit Beweiskraft nach § 158 AO — trägt eine belastbare Bilanz. Formelle oder materielle Mängel dagegen gefährden Handelsbilanz, Steuerbilanz und Offenlegung auf einmal.

  • Festschreibung & revisionssichere Belege — Buchungen werden unveränderbar, Belege digital und vollständig archiviert. Die Basis jedes prüfungsfesten Abschlusses.
  • Eine Datenbasis für alles — aus derselben Buchhaltung entstehen Handels- und Steuerbilanz sowie Offenlegung widerspruchsfrei. Kein doppeltes Erfassen.
  • Berufsträger-Freigabe — jeder Abschluss wird von Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und gezeichnet, bevor er ans Finanzamt oder ins Register geht.
Worauf die Handelsbilanz aufbaut
Bausteinhängt ab von
Handelsbilanz§ 242 HGBGoBD
Steuerbilanz§ 5 EStGGoBD
Offenlegung§ 325 HGBGoBD
Prüfung§ 158 AOGoBD
Eine saubere Buchhaltung wird einmal geführt und trägt alles — Handelsbilanz, Steuerbilanz, Register und Prüfung. Genau das liefern wir.
Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Jahresabschlüsse offen? Berater weg? Wir holen es auf.

Kein Abschluss seit zwei Jahren, Offenlegung versäumt, Steuerberater gekündigt, Schätzbescheid vom Finanzamt — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir übernehmen Ihre Zahlen in jedem Zustand: Wir holen die Unterlagen (auf Wunsch von der bisherigen Kanzlei), arbeiten offene Jahre rückwirkend auf — Buchführung rekonstruieren oder plausibilisieren — und erstellen die Handelsbilanzen samt Steuerbilanz bzw. Überleitung und Offenlegung. Danach betreuen wir Sie laufend GoBD-konform, Jahr für Jahr, alle Fristen automatisch überwacht.

  • Nahtloser Wechsel — wir holen Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei ab; Sie unterschreiben im Wesentlichen eine Vollmacht.
  • Offene Jahre aufgeholt — fehlende Handels- und Steuerbilanzen sowie Offenlegungen holen wir in der richtigen Reihenfolge nach.
  • Schätzbescheide abgeräumt — erst Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung (§ 162 AO).
So übernehmen wir
SchrittErgebnis
1 · SichtungStand & offene Jahrekostenlos
2 · WechselVollmacht & Datennahtlos
3 · AufholenBilanzen & Meldungennachgeholt
4 · LaufendJahr für JahrFestpreis
Einmal aufgeholt, nie wieder Stress: Handelsbilanz, Steuerbilanz und Offenlegung laufen danach im Hintergrund mit — pünktlich, ohne dass Sie daran denken müssen.
Handelsbilanz in Zahlen

Drei Eckwerte, die jede Handelsbilanz bestimmen.

Grundlage, Größenklasse, Bewertungsmaßstab — alle drei behalten wir für Sie im Griff, von der Buchung bis zur Offenlegung.

§§ 242 ff.
Rechtsgrundlage im HGB — Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV; für Kapitalgesellschaften ergänzt um §§ 264 ff. (Anhang, Lagebericht, Offenlegung).
7,5 Mio. €
Schwelle zur „kleinen" Gesellschaft (Bilanzsumme, § 267 seit 2024) — darunter entfällt in der Regel die Prüfungspflicht, und es wird nur eine verkürzte Bilanz offengelegt.
§ 5 EStG
Maßgeblichkeitsprinzip — die Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz; nur steuerliche Sondervorschriften führen über eine Überleitung zu Abweichungen.
§ 242 HGB — Aufstellung von Bilanz & GuV · §§ 246–251 HGB — Ansatzvorschriften · §§ 252–256a HGB — Bewertungsgrundsätze (Vorsichts-, Realisations-, Imparitätsprinzip) · §§ 264 ff. HGB — ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften · §§ 266, 275 HGB — Gliederung Bilanz & GuV § 267 / § 267a HGB — Größenklassen (Schwellenwerte 2024) · § 274 HGB — latente Steuern · § 325 HGB — Offenlegung · § 5 Abs. 1 EStG — Maßgeblichkeit · § 60 Abs. 2 EStDV — Überleitungsrechnung · GoB, GoBD & § 147/§ 158 AO — Ordnungsmäßigkeit & Beweiskraft der Buchführung
So läuft es bei uns ab

Von Ihren Belegen zur fertigen Handelsbilanz — in fünf Schritten.

So erstellen wir Ihre Handelsbilanz — Ihr Aufwand: Belege liefern, Zugang geben. Den Rest machen wir:

Laufend

Belege & Buchhaltung

Belege digital ins Mandantenportal — daraus führen wir Ihre GoBD-konforme Finanzbuchhaltung als Grundlage der Bilanz.

Sie · Belege GoBD
Nach Stichtag

Handelsbilanz nach HGB

Bilanz, GuV und — je nach Rechtsform — Anhang & Lagebericht, vorsichtig bewertet nach §§ 252 ff.

Wir · §§ 242 ff. § 266 · § 275
Abgrenzung

Steuerbilanz & latente Steuern

Überleitung zur Steuerbilanz (§ 5 EStG), Ermittlung der latenten Steuern (§ 274) — abgestimmt, nicht doppelt.

Wir · § 60 EStDV § 274 HGB
Freigabe

Prüfung & Zeichnung

Der Abschluss wird vom Berufsträger geprüft und gezeichnet — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften durch den Wirtschaftsprüfer.

Wir · WP/StB § 316 HGB
Abschluss

Offenlegung & Fristen

Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325) im richtigen Umfang — und die Überwachung aller Fristen, Jahr für Jahr.

Wir · § 325 HGB Register

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Handelsbilanz, Steuerbilanz und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, wird alles einmal erstellt und passt überall — Finanzamt, Register und Bank.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihr Unternehmen, Ihre Zahlen und Ihre Besonderheiten. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für prüfungspflichtige Handelsbilanzen und schwierige Bewertungsfragen, mit Berufshaftpflicht dahinter.
03WirRechtsanwältin im Team — für gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen rund um Bilanz, Ausschüttung und Offenlegung.

Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Bilanz-Fehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Handels- ≠ Steuerbilanz übersehen — Abweichungen nicht abgegrenzt, latente Steuern vergessen: falsches Ergebnis.
Vorsichtsprinzip verletzt — Gewinne zu früh gezeigt oder Risiken nicht rückgestellt: die Bilanz ist angreifbar.
Größenklasse falsch — zu viel oder zu wenig offengelegt/geprüft: unnötiger Aufwand oder Pflichtverstoß.
Offenlegung versäumt — Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz, wiederholt bis zur Nachholung.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei mit WP, die Handels- und Steuerbilanz gemeinsam denkt — genau das ist unser Job.

Ein fester Preis — für Handels- & Steuerbilanz zusammen.

Alles inklusive, ein PreisHandelsbilanz, Steuerbilanz bzw. Überleitung, latente Steuern und Offenlegung — als planbares Paket statt Stundensatz mit bösem Erwachen.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Bilanz, Prüfung und rechtliche Fragen unter einem Dach.
Digital & ortsunabhängigBelege per Foto oder Upload, alles im Mandantenportal — Ihre Bilanz wird bundesweit erstellt, ohne Kanzleibesuch.
Ihr Team

Ihre Handelsbilanz, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Bilanz stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet Bilanz und Prüfung: die Handelsbilanz nach HGB, schwierige Bewertungsfragen, latente Steuern und — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften — die Abschlussprüfung.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Buchhaltung, Steuerbilanz & Offenlegung — die Überleitung von Handels- zu Steuerbilanz, die Steuererklärungen und die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen rund um Bilanz, Ergebnisverwendung, Ausschüttung und Offenlegung sowie Einsprüche.

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Handelsbilanz erstellen lassen? Sprechen wir.

Ob laufender Jahresabschluss, Wechsel der Kanzlei oder offene Jahre — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, sichtet Ihre Situation und sagt Ihnen, was zu tun ist — und was es zum Festpreis kostet.

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DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Handelsbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Aufstellung, Ansatz, Bewertung, Größenklasse und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 242 HGB

Aufstellung

Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung — die Grundnorm der Handelsbilanz.

§§ 246–251 HGB

Ansatzvorschriften

Was in die Bilanz gehört (Vollständigkeit, Verrechnungsverbot) und was nicht.

§§ 252 ff. HGB

Bewertungsgrundsätze

Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzip, Fortführung, Einzelbewertung, Stetigkeit.

§§ 266, 275 HGB

Gliederung

Verbindliches Schema für Bilanz (§ 266) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275).

§ 267 / 267a HGB

Größenklassen

Kleinst, klein, mittelgroß, groß — mit den 2024 angehobenen Schwellenwerten.

§ 274 HGB

Latente Steuern

Abgrenzung der Steuerwirkungen aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

§ 5 EStG · § 60 EStDV

Maßgeblichkeit & Überleitung

Die Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz; Abweichungen über die Überleitungsrechnung.

§ 325 HGB · GoBD

Offenlegung & Ordnungsmäßigkeit

Offenlegung beim Unternehmensregister; GoBD (§ 147/§ 158 AO) als Grundlage einer belastbaren Bilanz.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich und vertraulich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Handelsbilanz wissen sollten.

Von der Abgrenzung bis zur Offenlegung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Handelsbilanz? +
Die nach HGB aufgestellte Bilanz — Kern des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Stichtag gegenüber (§§ 242 ff.). Hauptzweck ist der Gläubigerschutz: Über das Vorsichtsprinzip soll sich das Unternehmen nicht reicher rechnen, als es ist. Mehr unter Kurz erklärt.
Worin unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz? +
Die Handelsbilanz (HGB) dient dem Gläubigerschutz, die Steuerbilanz (EStG) der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Beide entstehen aus derselben Buchhaltung, weichen aber bei Rückstellungen, Abschreibungen, Immateriellem u. a. ab. Details unter Handels- vs. Steuerbilanz.
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip? +
Nach § 5 Abs. 1 EStG sind die handelsrechtlichen Grundsätze für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich — die Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz. Nur wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt, wird über eine Überleitung (§ 60 EStDV) abgewichen.
Was ist eine Einheitsbilanz? +
Sind Handels- und Steuerbilanz identisch, genügt eine einzige Bilanz — die Einheitsbilanz. Weil Abweichungen zugenommen haben, ist sie seltener geworden; häufig wird die Handelsbilanz erstellt und die Steuerbilanz per Überleitungsrechnung abgeleitet. Wir prüfen, was für Sie effizienter ist.
Was sind latente Steuern (§ 274 HGB)? +
Sie bilden die Steuerwirkung von Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ab, die sich später ausgleichen. Passive latente Steuern sind anzusetzen, für aktive besteht ein Wahlrecht; kleine Gesellschaften sind befreit. Wir ermitteln und dokumentieren sie korrekt.
Welche Bewertungsprinzipien gelten? +
Vor allem das Vorsichtsprinzip (§ 252) mit Realisations- und Imparitätsprinzip, dazu Fortführung, Einzelbewertung, Periodenabgrenzung und Stetigkeit. Sie führen dazu, dass die Handelsbilanz vorsichtig bewertet. Mehr unter Bewertungsprinzipien.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss? +
Bei allen Kaufleuten mindestens Bilanz und GuV (§ 242). Kapitalgesellschaften ergänzen einen Anhang (§ 264), mittelgroße und große einen Lagebericht. Gliederung nach §§ 266 und 275. Übersicht unter Bestandteile & Größenklassen.
Muss ich als Freiberufler oder Einzelunternehmer eine Handelsbilanz erstellen? +
Nicht zwingend. Freiberufler geben eine EÜR ab und bilanzieren nicht. Auch kleine Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn erzielen. Pflicht zur Handelsbilanz haben alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Kaufleute oberhalb dieser Schwellen. Einordnung unter Bestandteile & Größenklassen.
Welche Größenklassen gibt es (§ 267 HGB)? +
Kleinst, klein, mittelgroß, groß — nach Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl. Seit 2024: klein bis 7,5 Mio. € / 15 Mio. €, mittelgroß bis 25 Mio. € / 50 Mio. €. Sie bestimmen Umfang, Prüfung und Offenlegung. Tabelle unter Größenklassen.
Muss die Handelsbilanz offengelegt werden? +
Kapitalgesellschaften (und bestimmte Personengesellschaften) legen ihren Abschluss beim Unternehmensregister offen (§ 325). Der Umfang hängt von der Größenklasse ab — kleine nur eine verkürzte Bilanz. Bei Verspätung droht Ordnungsgeld. Wir reichen fristgerecht ein.
Welche Rolle spielen die GoBD? +
Eine zentrale: Nur eine GoBD-konforme Buchführung (festgeschrieben, vollständig, revisionssicher, § 147/§ 158 AO) trägt eine belastbare Handelsbilanz — die zugleich für Steuerbilanz, Offenlegung und Prüfung hält. Mehr unter GoBD.
Erstellen Sie die Handelsbilanz auch rückwirkend? +
Ja. Fehlende Jahresabschlüsse holen wir nach — Buchführung aufarbeiten, Handels- und Steuerbilanz erstellen, Offenlegung nachreichen. Danach betreuen wir Sie laufend GoBD-konform. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Was kostet die Erstellung? +
Zum Festpreis statt Stundensatz — abhängig von Rechtsform, Größenklasse, Buchhaltungsumfang und Prüfungsbedarf. Im kostenlosen Erstgespräch sichten wir Ihre Situation und nennen eine klare Vereinbarung — ohne versteckte Kosten.
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Handelsbilanz nach HGB, sauber abgegrenzt zur Steuerbilanz, mit latenten Steuern und Offenlegung — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ob laufend, prüfungspflichtig oder rückwirkend: Ein kostenloses Erstgespräch klärt den nächsten Schritt.

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