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Insolvenzbilanz · Rechnungslegung in der Krise

Insolvenzbilanz & Überschuldungsstatus.

Vertraulich, schnell und mit belastbaren Zahlen.

In der Krise entscheidet die Bilanz über die nächsten Schritte: Ist Ihr Unternehmen überschuldet (§ 19 InsO), besteht Antragspflicht (§ 15a)? Den Überschuldungsstatus — zweistufig aus Fortführungsprognose und rechnerischer Prüfung zu Liquidationswerten — stellen die beauftragten, kooperierenden Berufsträger auf; sie führen die Rechnungslegung im Verfahren fort (§ 155 InsO) und arbeiten dem Insolvenzverwalter zu.

◆In der Krise zählt Zeit — schnelle Einschätzung◆Buchhaltung im Rückstand? Lässt sich nachholen.
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Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
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Kurz erklärt

Was eine Insolvenzbilanz ist.

„Insolvenzbilanz" ist ein Sammelbegriff für die bilanziellen Instrumente rund um Krise und Insolvenz. Sie dienen nicht dem laufenden Geschäft, sondern der Beurteilung der Krise und der Verteilung an die Gläubiger: der Überschuldungsstatus (§ 19 InsO), die Abschlüsse im Verfahren (§ 155 InsO) sowie Vermögensübersicht, Verzeichnisse und Schlussrechnung (§§ 151–153, § 66 InsO).

Die bilanzielle und steuerliche Seite übernehmen kooperierende Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Mandat. Die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter gehört nicht dazu — wir arbeiten dem Verwalter zu und liefern die Zahlen, auf die Gericht und Gläubiger sich stützen.

§ 19
KernfrageÜberschuldung — zweistufig geprüft.
§ 15a
AntragspflichtDrei Wochen bei ZU, sechs bei Überschuldung.
§ 155
BilanzpflichtDie Rechnungslegung besteht im Verfahren fort.
WP · StB
KooperierendBilanz und Steuern, Zuarbeit für den Verwalter.
Das Herzstück

Der Überschuldungsstatus — zweistufig nach § 19 InsO.

Ob ein Unternehmen im Rechtssinn überschuldet ist, entscheidet sich in zwei Stufen. Bilanzielle Unterdeckung ist nicht automatisch Überschuldung — und umgekehrt.

1. Stufe · Fortführungsprognose

Ist die Fortführung überwiegend wahrscheinlich, liegt keine Überschuldung vor — auch bei rechnerisch negativem Vermögen; die zweite Stufe entfällt. Ist sie negativ, folgt die rechnerische Prüfung.

MaßstabPrognose & Finanzplan

2. Stufe · Rechnerischer Status

Vermögen und Schulden werden zu Liquidationswerten gegenübergestellt. Sind die Schulden gedeckt, liegt keine Überschuldung vor; bleibt eine Lücke, entsteht die Antragspflicht.

MaßstabZerschlagungswerte
!
Die Prognose entscheidet — und wird zuerst geprüft.

Ist die Fortführungsprognose negativ, gelten im Status Liquidations- statt Fortführungswerte; oft entsteht die rechnerische Überschuldung erst durch diesen Wechsel. Die Prognose muss auf einem schlüssigen, dokumentierten Finanzplan beruhen — im Streit um Haftung oder Anfechtung ist sie das Erste, was geprüft wird.

Die drei Auslöser

Insolvenzgründe und die Antragspflicht.

Die Insolvenzordnung kennt drei Eröffnungsgründe. Zwei davon lösen eine Antragspflicht mit Frist aus — wer sie versäumt, haftet persönlich.

§ 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit

Die fälligen Zahlungspflichten können nicht mehr erfüllt werden, geprüft über eine Liquiditätsbilanz — bei einer Deckungslücke von 10 % oder mehr. Antragspflicht: höchstens drei Wochen.

§ 18 InsO

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit ist absehbar, aber noch nicht eingetreten. Sie berechtigt zum Antrag und öffnet Sanierungswege wie StaRUG oder Eigenverwaltung — ohne Pflicht.

§ 19 InsO

Überschuldung

Das Vermögen deckt die Schulden nicht mehr und die Fortführungsprognose ist negativ. Nur bei haftungsbeschränkten Gesellschaften ein Eröffnungsgrund. Antragspflicht: höchstens sechs Wochen.

§ 15a InsO

Die Fristen laufen ab Eintritt

Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs bei Überschuldung — ab Eintritt, nicht ab Kenntnis, ohne schuldhaftes Zögern. Ob und welcher Grund vorliegt, ist umgehend durch die beauftragten Berufsträger zu klären.

Die Bewertungsfrage

Fortführungs- oder Zerschlagungswerte?

Derselbe Gegenstand kann unterschiedlich viel wert sein — je nachdem, ob fortgeführt oder zerschlagen wird. Welcher Maßstab gilt, hängt an der Prognose.

MaßstabWas unterstellt wirdWann er giltFundstelle
FortführungswerteWeiterbetrieb des Unternehmens, Bewertung wie in der normalen BilanzSolange keine tatsächlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen — im Status bei positiver Prognose§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
LiquidationswerteAuflösung und Einzelverkauf der Vermögensgegenstände, regelmäßig deutlich niedrigerIm rechnerischen Status bei negativer Prognose — kann die Überschuldung erst auslösen§ 19 Abs. 2 InsO
LiquiditätsbilanzFällige Verbindlichkeiten gegen verfügbare Mittel, stichtagsbezogenFür die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und der Deckungslücke§ 17 InsO
DokumentationAnnahmen, Finanzplan und Bewertungen nachvollziehbar hergeleitetImmer — sie entscheidet bei Haftungs- und Anfechtungsfragen mit§ 147 AO · GoBD
Die Pflicht bleibt

Rechnungslegung im Verfahren — § 155 InsO.

Mit der Insolvenz endet das Bilanzieren nicht: Die Pflichten bestehen fort, und mit der Eröffnung beginnt ein neues Geschäftsjahr. Der Verwalter tritt in die Pflichten ein; Buchhaltung und Abschlüsse übernimmt in der Praxis ein Steuerberater.

01 · § 155 InsO

Abschluss auf den Eröffnungszeitpunkt

Handels- und steuerrechtlich zum Stichtag der Verfahrenseröffnung, dazu die laufenden Folgeabschlüsse.

02 · laufend

Buchhaltung & Steuererklärungen

Umsatzsteuer, Masse- und Verfahrenskonten werden sauber und nachvollziehbar geführt, alle Erklärungen fristgerecht und vollständig abgegeben.

03 · §§ 151–153

Zuarbeit für den Verwalter

Belastbare Zahlen für Vermögens- und Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht und Berichte an Gericht und Gläubiger.

04 · § 66 InsO

Bis zur Schlussrechnung

Die beauftragten Berufsträger liefern die Datengrundlage bis zum Verfahrensende — und begleiten, wo möglich, die Sanierung statt der Zerschlagung.

Das Fundament: eine lückenlose Buchführung

Ob Status, Eröffnungsbilanz, Vermögensübersicht oder Schlussrechnung — alles setzt geordnete Zahlen voraus. Rückstände werden geschlossen und dokumentiert; das ist die Grundlage für Geschäftsführung, Gericht und Verwalter.

Aus der Praxis

Die vier gefährlichsten Krisen-Fehler.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: früh, vertraulich und mit belastbaren Zahlen handeln.

×
Zu spät gehandelt

Antragsfrist versäumt: persönliche Haftung und Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

×
Prognose ohne Plan

Eine positive Fortführungsprognose ohne dokumentierten Finanzplan hält keiner Prüfung stand.

×
Falscher Wertmaßstab

Fortführungswerte trotz negativer Prognose: die Überschuldung wird übersehen.

×
Buchhaltung im Rückstand

Ohne aktuelle Zahlen lässt sich die Lage nicht beurteilen und nicht verteidigen.

So läuft es ab

Von der ersten Einschätzung bis durchs Verfahren.

Schnell, vertraulich und mit belastbaren, nachvollziehbaren Zahlen — in fünf klar strukturierten Schritten.

Sofort
1

Vertrauliche Ersteinschätzung

Die beauftragten Berufsträger sichten Ihre Lage und klären, welcher Insolvenzgrund droht und wie die Fristen laufen — unter ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG, § 43a BRAO).

§§ 15a, 17–19kostenlos
Grundlage
2

Zahlen belastbar machen

Die Buchhaltung wird auf Stand gebracht; fehlende Abschlüsse und die Liquiditätsbilanz erstellt der beauftragte, kooperierende Steuerberater.

GoBDAufarbeitung
Prüfung
3

Status & Prognose

Der Überschuldungsstatus entsteht zweistufig: Fortführungsprognose plus rechnerischer Status zu Liquidationswerten — aufgestellt durch die beauftragten Berufsträger.

§ 19 InsOzweistufig
Verfahren
4

Rechnungslegung fortführen

Im Verfahren erstellt der beauftragte, kooperierende Steuerberater Abschlüsse und Steuererklärungen und arbeitet dem Insolvenzverwalter zu.

§ 155 InsO§§ 151–153
Abschluss
5

Bis zur Schlussrechnung

Belastbare Zahlen bis zum Verfahrensende — und, wo möglich, Begleitung der Sanierung durch die beauftragten Berufsträger.

§ 66 InsOdauerhaft
Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Buchhaltung im Rückstand? Genau jetzt wichtig.

In der Krise bleibt die Buchhaltung oft liegen: Abschlüsse fehlen für Jahre, das Finanzamt schätzt, niemand kennt die Zahlen. Das ist reparabel, denn die Haftungsuhr läuft.

Rückstände aufgeholt

Buchführung und fehlende Abschlüsse der offenen Jahre werden rekonstruiert und nachgeholt; gegen Schätzbescheide kann der beauftragte Steuerberater Einspruch einlegen.

Aufarbeitung
Zahlengrundlage geschaffen

Erst mit aktuellen Zahlen sind Überschuldungsstatus und Fortführungsprognose belastbar und verteidigungsfähig.

Status & Prognose
Laufend im Verfahren

Danach übernimmt der beauftragte, kooperierende Steuerberater die fortlaufende Rechnungslegung in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter.

§ 155 InsO
Erst Klarheit, dann sauber durchs Verfahren.

Sofort Lage und Fristen vertraulich klären, aufholen was fehlt, Status und Prognose prüfen — danach die laufende Bilanz im Verfahren.

Häufige Fragen

Was zur Insolvenzbilanz gefragt wird.

Was ist eine Insolvenzbilanz?
Ein Sammelbegriff für die bilanziellen Instrumente rund um Krise und Insolvenz: vor allem der Überschuldungsstatus (§ 19 InsO), die Abschlüsse im Verfahren (§ 155 InsO), die Vermögensübersicht (§ 153) und die Schlussrechnung (§ 66). Sie dienen der Beurteilung der Krise und der Verteilung an die Gläubiger.
Was bedeutet die zweistufige Prüfung nach § 19 InsO?
Erste Stufe: Ist die Fortführung überwiegend wahrscheinlich, liegt keine Überschuldung vor. Zweite Stufe: Ist die Prognose negativ, werden Vermögen und Schulden zu Liquidationswerten gegenübergestellt. Übersteigen die Schulden das Vermögen, ist das Unternehmen überschuldet.
Wann besteht Insolvenzantragspflicht?
Bei Zahlungsunfähigkeit höchstens drei Wochen, bei Überschuldung höchstens sechs Wochen ab Eintritt — und in jedem Fall ohne schuldhaftes Zögern (§ 15a InsO). Die Pflicht trifft die Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Gesellschaften; wer sie versäumt, riskiert Haftung und Strafbarkeit.
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung — was ist der Unterschied?
Zahlungsunfähigkeit (§ 17) ist ein Liquiditätsproblem: fällige Zahlungen können nicht geleistet werden, indiziert ab einer nicht kurzfristig schließbaren Deckungslücke von rund 10 %. Überschuldung (§ 19) ist ein Vermögensproblem: die Schulden übersteigen das Vermögen ohne positive Fortführungsprognose.
Muss ein insolventes Unternehmen weiter bilanzieren?
Ja. Nach § 155 InsO bestehen Buchführungs- und Bilanzpflichten fort; mit der Eröffnung beginnt handelsrechtlich ein neues Geschäftsjahr. Der Verwalter tritt in die Pflichten ein, die Buchhaltung und die Abschlüsse übernimmt in der Praxis ein Steuerberater in Abstimmung mit ihm.
Fortführungs- oder Zerschlagungswerte?
Fortführungswerte (§ 252 HGB) unterstellen den Weiterbetrieb, Zerschlagungswerte den Einzelverkauf und liegen meist deutlich niedriger. Im Status entscheidet die Prognose über den Maßstab — der Wechsel kann die Überschuldung erst auslösen.
Übernehmen Sie die Aufgaben des Insolvenzverwalters?
Nein. Der Verwalter wird vom Gericht bestellt; diese Funktion wird nicht übernommen. Die kooperierenden Wirtschaftsprüfer und Steuerberater übernehmen im Mandat die bilanzielle und steuerliche Seite — Status, Abschlüsse, Steuererklärungen und Zuarbeit — in enger Abstimmung mit dem Verwalter.
Arbeiten Sie auch rückwirkend, wenn Abschlüsse fehlen?
Ja, und das ist in der Krise oft dringend. Fehlende Buchhaltung und Abschlüsse holt der beauftragte, kooperierende Steuerberater nach und schafft damit die Datengrundlage für Status und Prognose.
Was kostet ein Überschuldungsstatus?
Das hängt vom Zustand der Buchhaltung, den offenen Jahren und dem Bewertungsaufwand ab. Nach der Sichtung wird eine klare Vergütung vereinbart. Das Erstgespräch ist kostenlos und dient der Einordnung — die fachliche Prüfung erfolgt im Mandat, und in der Krise zählt Schnelligkeit.
Kooperierende Berufsträger

Ihre Krise, persönlich und vertraulich begleitet.

Beauftragen Sie Status oder Rechnungslegung, übernehmen diese kooperierenden Berufsträger sie namentlich, mit eigener Berufshaftung und unter ihrer Verschwiegenheitspflicht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet bei Beauftragung Überschuldungsstatus und Bewertung: Fortführungs- gegen Liquidationswerte, die Fortführungsprognose und die nachvollziehbare Dokumentation der Annahmen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert als kooperierender Steuerberater die vollständige Buchhaltung und alle Abschlüsse im laufenden Verfahren (§ 155 InsO) sowie die sorgfältige, rückwirkende Aufarbeitung noch offener Geschäftsjahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat Antragspflicht und Fristen, Haftungs- und Anfechtungsfragen der Geschäftsleitung und die Abstimmung mit Gericht und Verwalter.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Insolvenzbilanz steht.

Insolvenzeröffnungsgründe, gesetzliche Antragspflicht, insolvenzrechtliche Bewertung und laufende Rechnungslegung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit den beauftragten Berufsträgern.

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