OHG — gemeinsam handeln, sauber bilanziert.
Die Offene Handelsgesellschaft ist die kaufmännische Personengesellschaft: ohne Mindestkapital gegründet, aber mit Handelsregister-Eintrag, voller Bilanzierungspflicht und persönlicher Haftung aller Gesellschafter. Wir übernehmen die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss samt Sonderbilanzen sowie die Feststellungs- und Steuererklärungen — auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was eine OHG ist.
Die OHG ist die kaufmännische Schwester der GbR: Zwei oder mehr Personen betreiben unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe, ohne Mindestkapital, aber mit zwingendem Eintrag ins Handelsregister (§ 105 HGB). Mit der Kaufmannseigenschaft gelten die vollen HGB-Pflichten — doppelte Buchführung und Jahresabschluss statt Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Der Preis dieser Form ist die Haftung: Alle Gesellschafter stehen persönlich, unbeschränkt und als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten ein (§ 126 HGB). Steuerlich ist die OHG transparent — der Gewinn wird festgestellt und bei den Gesellschaftern versteuert.
Die OHG im Vergleich.
Die OHG passt, wenn mehrere gemeinsam ein Handelsgewerbe führen. Wann GbR, KG oder GmbH sinnvoller sind:
Handelsgewerbe
Ohne Mindestkapital, gleichberechtigte Führung und hohe Bonität durch die persönliche Haftung. Dafür unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter und volle Bilanzierungspflicht.
Die einfachere Schwester
Formlos, ohne Handelsregister und meist mit einfacher EÜR. Wird das Gewerbe kaufmännisch, wird die GbR automatisch zur OHG.
Mit Kommanditisten
Wie die OHG, aber Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage — gut für reine Kapitalgeber. Mindestens ein Komplementär haftet weiterhin voll.
Kapitalgesellschaft
Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, dafür 25.000 € Stammkapital, Notar und Offenlegung — mehr Aufwand als die OHG.
Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam und gleichberechtigt ein Handelsgewerbe betreiben — Handels-, Groß- und Produktionsbetriebe oder größere Dienstleister. Sie überzeugt durch schnelle Gründung ohne Kapital und genießt durch die persönliche Haftung eine hohe Bonität bei Banken und Lieferanten. Wer das Haftungsrisiko begrenzen will, kombiniert die Vorteile meist in einer GmbH & Co. KG.
Handelsregister, Haftung und das MoPeG.
Zwei Dinge prägen die OHG: Sie ist Kaufmann, deshalb eingetragen — und ihre Gesellschafter haften persönlich. Seit dem MoPeG (2024) neu geordnet.
| Schritt | Was passiert | Status |
|---|---|---|
| Gesellschaftsvertrag | Ab zwei Personen, kein Mindestkapital | Start |
| Handelsregister (Abt. A) | Anmeldung über den Notar — anders als bei der GbR zwingend | Pflicht |
| Kaufmannseigenschaft | Die vollen HGB-Vorschriften greifen, inklusive Bilanzpflicht | Buchführung |
| Haftung der Gesellschafter | Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch | § 126 HGB |
Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten, bis hin zum Privatvermögen. Ein neu eintretender Gesellschafter haftet auch für Altverbindlichkeiten, ein ausgeschiedener noch für eine Übergangszeit von in der Regel fünf Jahren. Genau diese Haftung verschafft der OHG ihre Bonität — und ist der Grund, warum bei höherem Risiko oft eine GmbH oder GmbH & Co. KG besser passt.
Steuern der OHG — transparent.
Die OHG zahlt selbst keine Einkommensteuer; der Gewinn wird durchgereicht und versteuert. Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen auf Ebene der Gesellschaft an.
| Baustein | Was gilt | Ebene | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit dem persönlichen Satz | Gesellschafter | § 15 EStG |
| Feststellung | Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und verbindlich verteilt | Gesellschaft | §§ 179, 180 AO |
| Gewerbesteuer | Freibetrag 24.500 €, Anrechnung beim Gesellschafter nach § 35 EStG | Gesellschaft | § 11 GewStG |
| Umsatzsteuer | Die OHG ist eigenständiger Unternehmer — Voranmeldung und Jahreserklärung | Gesellschaft | UStG |
| Sonderbereich | Tätigkeitsentgelt, Zinsen und Miete an Gesellschafter werden hinzugerechnet | Gesellschafter | § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
Zahlt die OHG einem Gesellschafter Tätigkeitsentgelt, Zinsen oder Miete, mindert das den Handelsbilanzgewinn — steuerlich wird es als Sondervergütung wieder hinzugerechnet. Überlässt ein Gesellschafter der OHG ein Wirtschaftsgut, gehört es zum Sonderbetriebsvermögen und wird in einer Sonderbilanz erfasst. Beides ist Pflichtbestandteil der Feststellung.
Die vier häufigsten OHG-Fehler.
Drei davon fallen erst bei Streit oder Prüfung auf — dann ist die Korrektur teuer.
Ohne Regelung greifen die HGB-Grundregeln — gesetzliche Verteilung und Vertretung, selten passend.
Vergütungen und überlassenes Vermögen nicht erfasst: die Feststellung ist falsch.
Die OHG ist Kaufmann — eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist unzulässig.
Wer ausscheidet, haftet für Altschulden noch rund fünf Jahre weiter.
Buchführung, Jahresabschluss und GoBD.
Als Kaufmann trägt die OHG die vollen handelsrechtlichen Pflichten — mehr als eine GbR. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen.
Doppelte Buchführung
Die OHG ist nach §§ 238 ff. HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet, eine EÜR ist nicht zulässig. Wir führen die Buchhaltung und übermitteln die Voranmeldungen.
Säule 1laufendAbschluss & Feststellung
Handelsrechtlicher Abschluss mit Bilanz und GuV, die steuerliche Gewinnermittlung mit Sonderbilanzen und die Feststellungserklärung — vom Steuerberater verantwortet.
Säule 2jährlichGewerbe- & Umsatzsteuer
Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung der OHG, elektronisch über ELSTER, inklusive Überwachung der Vorauszahlungen und Fristen.
Säule 3SteuernOhne abweichende Regelung ist jeder Gesellschafter einzeln geschäftsführungsbefugt (§ 116 HGB) und vertritt die OHG allein nach außen (§ 124 HGB) — seine Unterschrift bindet die Gesellschaft. Der Vertrag kann Gesamtvertretung vorsehen und wird eingetragen.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene OHG in Ordnung bringen wollen.
Gründung und Anmeldung begleiten
Wir stimmen die steuerlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags ab und begleiten Handelsregister-Anmeldung, Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Laufende Buchhaltung führen
Belege laden Sie einfach ins Portal hoch, wir führen die doppelte Buchführung sorgfältig, erledigen die monatlichen Voranmeldungen und liefern laufend aussagekräftige Auswertungen.
Abschluss erstellen und feststellen
Wir entwerfen Bilanz und GuV samt Sonderbilanzen, entwerfen die Feststellungserklärung nach § 180 AO und übernehmen Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.
Wachsen und gestalten
Wir begleiten Gesellschafterwechsel, stimmen die Feststellung mit Ihren Einkommensteuererklärungen ab und prüfen Thesaurierung, Optionsmodell oder den Wechsel in eine GmbH & Co. KG.
Buchhaltung liegen geblieben? Auch das ordnen wir.
Als bilanzierende Gesellschaft steht die OHG unter Druck, wenn Abschlüsse fehlen. Genau dafür sind wir da, bevor Schätzung oder Verspätungszuschlag drohen.
Wir entwerfen fehlende Jahresabschlüsse und Feststellungserklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.
Wir buchen offene Zeiträume nach und erstellen die Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen.
Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer bisherigen Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was zur OHG gefragt wird.
Was ist eine OHG?
Wie haften die Gesellschafter einer OHG?
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR?
Wie wird eine OHG besteuert?
Muss eine OHG eine Bilanz erstellen?
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung?
Wie wird eine OHG gegründet?
Was bringen Thesaurierung und Optionsmodell?
Können Sie eine bestehende OHG rückwirkend übernehmen?
Ihre OHG, persönlich betreut.
Kein anonymes Portal: Jahresabschluss, Gewinnverteilung und die steuerliche Betreuung verantworten die Menschen, die Sie hier sehen.
Verantwortet Bilanzierung und Prüfungssicherheit: die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, die Sonderbilanzen der Gesellschafter und die Beweiskraft der Buchführung.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Feststellung, Gewerbe- und Umsatzsteuer, dazu Sondervergütungen, Thesaurierung und Optionsmodell sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die rechtliche Seite: Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung, Geschäftsführung und Vertretung, Haftung und Nachhaftung sowie Gesellschafterwechsel.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Die OHG ist im HGB geregelt, seit dem MoPeG teils neu gefasst, und wird steuerlich als transparente Mitunternehmerschaft behandelt.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Personengesellschaftsrecht wurde durch das MoPeG neu gefasst; die konkrete Behandlung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.





