OHG — gemeinsam handeln, sauber bilanziert.
Die Offene Handelsgesellschaft ist die kaufmännische Form der Personengesellschaft: für ein Handelsgewerbe, ohne Mindestkapital gegründet, aber mit Handelsregister-Eintrag und voller Bilanzierungspflicht. Der Preis: die persönliche Haftung aller Gesellschafter und die transparente Besteuerung über die gesonderte Feststellung. Wir übernehmen die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss, die Feststellungs- und Steuererklärungen — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was eine OHG ist.
Die OHG ist die kaufmännische Schwester der GbR — für alle, die zu mehreren ein Handelsgewerbe betreiben. Drei Dinge vorab:
- Rechtsform
- Personengesellschaft
- Mindestkapital
- keines
- Haftung
- unbeschränkt, persönlich
- Gewinnermittlung
- Bilanz (HGB)
Die OHG im Vergleich.
Die OHG ist die richtige Form, wenn mehrere gemeinsam ein Handelsgewerbe führen. Wann sie passt — und wann GbR, KG oder GmbH sinnvoller sind:
OHG
Handelsgewerbedie kaufmännische Personengesellschaft
- Ohne Mindestkapital, gleichberechtigte Führung & hohe Bonität durch persönliche Haftung — ideal fürs gemeinsame Handelsgeschäft.
- Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter — plus volle Bilanzierungspflicht.
GbR
kein Handelsgewerbedie einfachere Schwester
- Formlos, ohne Handelsregister und meist mit einfacher EÜR — leichter für kleine Teams & Freiberufler.
- Wird das Gewerbe kaufmännisch, wird die GbR automatisch zur OHG.
KG
Haftung gestuftmit Kommanditisten
- Wie die OHG, aber Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage — gut für reine Kapitalgeber.
- Mindestens ein Komplementär haftet weiterhin voll persönlich.
GmbH
Haftung begrenztKapitalgesellschaft
- Haftungsbeschränkung aufs Gesellschaftsvermögen — schützt das Privatvermögen.
- 25.000 € Stammkapital, Notar & Offenlegung — mehr Aufwand als die OHG.
Wann lohnt sich die OHG? Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam und gleichberechtigt ein Handelsgewerbe betreiben wollen — etwa Handels-, Groß- und Produktionsbetriebe oder größere Dienstleister. Sie überzeugt durch schnelle Gründung ohne Kapital und genießt durch die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter eine hohe Bonität bei Banken und Lieferanten. Wer das Haftungsrisiko begrenzen will, kombiniert die Vorteile oft in einer GmbH & Co. KG. Was zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.
Handelsregister, Haftung & das MoPeG.
Zwei Dinge prägen die OHG: Sie ist Kaufmann und deshalb im Handelsregister eingetragen — und ihre Gesellschafter haften persönlich. Seit dem MoPeG (1.1.2024) ist das Personengesellschaftsrecht neu geordnet.
Von der Anmeldung zur eingetragenen OHG.
So entsteht die OHG nach außen — und so weit reicht die Haftung ihrer Gesellschafter:
Die persönliche Haftung — der wichtigste Punkt der OHG. Alle Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner (seit MoPeG in § 126 HGB geregelt). Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten — bis hin zum Privatvermögen. Ein neu eintretender Gesellschafter haftet auch für Altverbindlichkeiten, ein ausgeschiedener noch für eine Übergangszeit (Nachhaftung, i. d. R. fünf Jahre). Genau diese starke Haftung verschafft der OHG eine hohe Bonität — ist aber der Grund, warum bei höherem Risiko oft eine GmbH oder GmbH & Co. KG die bessere Wahl ist. Wir beraten Sie dazu ehrlich.
Geschäftsführung & Vertretung — jeder Gesellschafter darf allein handeln. Ohne abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist bei der OHG jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung befugt (§ 116 HGB) und vertritt die Gesellschaft nach außen allein (§ 124 HGB) — seine Unterschrift bindet die gesamte OHG samt aller Mitgesellschafter. Das ist praktisch, kann aber riskant sein. Der Vertrag kann deshalb Gesamtvertretung (nur gemeinsam) oder Gesamtgeschäftsführung vorsehen, einzelne Gesellschafter ausschließen oder für außergewöhnliche Geschäfte einen Beschluss aller verlangen; zusätzlich lässt sich Prokura erteilen. Vertretungsregelung und Prokura werden ins Handelsregister eingetragen und wirken so gegenüber Dritten. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte ab; die vertragliche Gestaltung übernimmt bei Bedarf unsere kooperierende Rechtsanwältin.
Steuern der OHG — transparent erklärt.
Die OHG zahlt selbst keine Einkommensteuer — der Gewinn wird „durchgereicht" und bei den Gesellschaftern versteuert. Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen aber auf Ebene der OHG an. Die Bausteine:
Der zugerechnete Gewinnanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters versteuert — nicht bei der OHG.
Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und verbindlich auf die Gesellschafter verteilt.
Die OHG ist Gewerbebetrieb — mit einem Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag.
Die gezahlte Gewerbesteuer wird beim Gesellschafter weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die OHG ist eigenständiger Unternehmer: Voranmeldung, Vorsteuerabzug und Jahreserklärung laufen über sie.
Vergütungen & Aufwand einzelner Gesellschafter (Tätigkeit, Darlehen, Miete) fließen als Sonderbereich in die Feststellung ein.
Sondervergütungen & Sonderbetriebsvermögen — die Besonderheit der Mitunternehmerschaft. Der steuerliche Gewinn einer OHG ist mehr als das Ergebnis der Gesamthand: Zahlt die OHG einem Gesellschafter ein Tätigkeitsentgelt, Zinsen für ein Darlehen oder Miete für ein überlassenes Wirtschaftsgut, mindern diese den Handelsbilanzgewinn — steuerlich werden sie aber als Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG wieder hinzugerechnet. Vermögen, das ein Gesellschafter der OHG überlässt, gehört zum Sonderbetriebsvermögen und wird in einer Sonderbilanz erfasst. Diese Zurechnung ist Pflichtbestandteil der Feststellung — wir bilden sie korrekt ab, damit Ihr Gewinn stimmt.
Thesaurierung & Optionsmodell — Gestaltungsspielraum nutzen. Werden Gewinne in der OHG belassen statt entnommen, kann die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG den Steuersatz auf die einbehaltenen Gewinne senken. Seit dem KöMoG können sich Personenhandelsgesellschaften wie die OHG zudem auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen (Optionsmodell, § 1a KStG) — das kann bei hohen, thesaurierten Gewinnen vorteilhaft sein, will aber genau gerechnet werden. Wir prüfen, ob und wann sich diese Modelle für Ihre OHG lohnen.
Buchführung, Jahresabschluss & GoBD.
Als Kaufmann trägt die OHG die vollen handelsrechtlichen Pflichten — mehr als eine GbR. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:
Doppelte Buchführung
Die OHG ist als Kaufmann nach §§ 238 ff. HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet — eine EÜR ist nicht zulässig. Wir führen die Finanzbuchhaltung laufend und übermitteln die USt-Voranmeldung über ELSTER.
Jahresabschluss & Feststellung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Bilanz & GuV), die steuerliche Gewinnermittlung mit Sonderbilanzen und die Feststellungserklärung (§ 180 AO) — vom Steuerberater verantwortet.
USt & Gewerbesteuer
Die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung der OHG, elektronisch über ELSTER — inklusive Überwachung der Vorauszahlungen und Fristen.
Die GoBD im Hintergrund. Ihre Buchführung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form (GoBD) entsprechen: jeder Geschäftsvorfall zeitgerecht und vollständig erfasst, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Handelsbücher und Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, und bei einer Betriebsprüfung erhält das Finanzamt über die digitale Schnittstelle Zugriff. Als bilanzierender Kaufmann steht die OHG dabei stärker im Fokus als eine GbR — genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.
Ein guter Gesellschaftsvertrag ist bei der OHG Pflichtprogramm. Ohne eigene Regelungen greifen die Grundregeln des HGB — und die passen oft nicht: Gewinn würde etwa mit 4 % auf die Kapitalanteile und der Rest nach Köpfen verteilt, jeder Gesellschafter wäre einzeln geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Ein maßgeschneiderter Vertrag sollte Beteiligung, Gewinnverteilung, Geschäftsführung & Vertretung, Entnahmen, Wettbewerbsverbot, Kündigung und Nachfolge klar regeln. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte mit Ihnen ab; die rechtliche Gestaltung übernimmt bei Bedarf unsere kooperierende Rechtsanwältin.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene OHG in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:
Gründung & Anmeldung begleiten
Wir stimmen die steuerlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags ab, begleiten die Handelsregister-Anmeldung (über den Notar), die Gewerbeanmeldung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Laufende Buchhaltung führen
Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir führen die doppelte Buchführung, erledigen die USt-Voranmeldung und liefern laufend Auswertungen — GoBD-konform.
Abschluss erstellen & feststellen
Wir erstellen den Jahresabschluss (Bilanz & GuV) samt Sonderbilanzen, fertigen die Feststellungserklärung nach § 180 AO und übernehmen USt- & Gewerbesteuererklärung.
Wachsen & gestalten
Wir begleiten Gesellschafterwechsel, stimmen die Feststellung mit Ihren Einkommensteuererklärungen ab und beraten zu Thesaurierung, Optionsmodell oder dem Wechsel in eine GmbH & Co. KG.
Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.
Als bilanzierende Gesellschaft steht die OHG unter Druck, wenn Abschlüsse fehlen. Genau dafür sind wir da, bevor Schätzung oder Verspätungszuschlag drohen:
Abschluss fehlt
SchätzungBilanz & Feststellung offen
- Wir erstellen fehlende Jahresabschlüsse und Feststellungserklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.
Buchhaltung im Rückstand
AufarbeitungMonate nicht gebucht
- Wir buchen die offenen Zeiträume nach und erstellen die USt- und Gewerbesteuererklärungen.
Neugründung
Startvon Anfang an sauber
- Wir begleiten Anmeldung & Vertrag und richten Portal, Kontenrahmen und Buchhaltung von Beginn an ein.
Wechsel mit Altjahren
Übergabevon der alten Kanzlei
- Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Worauf sich diese Seite stützt.
Die OHG ist im HGB geregelt — seit dem MoPeG teils neu gefasst — und wird steuerlich als transparente Mitunternehmerschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:
Offene Handelsgesellschaft
Kernvorschriften: Begriff, Errichtung und Rechtsverhältnisse der OHG — seit MoPeG neu geordnet.
Anmeldung zum Handelsregister
Die OHG ist zur Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) anzumelden.
Persönliche Haftung
Unbeschränkte, unmittelbare und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter für Gesellschaftsschulden.
Geschäftsführung & Vertretung
Grundsätzlich Einzelgeschäftsführung & Einzelvertretung; abweichende Regeln (Gesamtvertretung, Prokura) sind eintragbar.
Nachhaftung
Ausgeschiedene Gesellschafter haften noch für eine Übergangszeit für Altverbindlichkeiten.
Modernisierung PersG-Recht
Große Reform des Personengesellschaftsrechts — sie hat auch das OHG-Recht zum 1.1.2024 neu gefasst.
Buchführungs- & Bilanzpflicht
Als Kaufmann ist die OHG zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet.
Mitunternehmerschaft
Gewinnanteile & Sondervergütungen der Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Gesonderte Feststellung
Gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns und seiner Verteilung auf die Gesellschafter.
Thesaurierungsbegünstigung
Ermäßigter Steuersatz für nicht entnommene, im Betrieb belassene Gewinne.
Optionsmodell
Personenhandelsgesellschaften können sich auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.
Gewerbesteuer & Anrechnung
Freibetrag 24.500 € für die OHG; die GewSt wird beim Gesellschafter weitgehend angerechnet.
Buchführung & Umsatzsteuer
Ordnungsmäßige, revisionssichere Buchführung; die OHG ist eigenständiger Unternehmer im Sinne des UStG.
Ihre OHG sauber aufgestellt — sprechen wir.
Ist Ihre Buchführung GoBD-konform, der Abschluss aktuell und die Gewinnverteilung sauber geregelt? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
Ihr Erstgespräch zur OHG.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob Ihre OHG sauber aufgestellt ist — von der Buchführung über die Feststellung bis zur Gewerbesteuer — und welche Schritte sinnvoll sind.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Bilanz, Feststellung & Steuern
- Auch bei Gründung, Wechsel & Altjahren
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Was Sie zur OHG wissen sollten.
Von Gründung und Haftung über das Handelsregister bis zur transparenten Besteuerung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine OHG? +
Wie haften die Gesellschafter einer OHG? +
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR? +
Wie wird eine OHG besteuert? +
Muss eine OHG eine Bilanz erstellen? +
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung? +
Wie wird eine OHG gegründet? +
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden OHG rückwirkend übernehmen? +
Ihre OHG — sauber bilanziert, klar geregelt.
Doppelte Buchführung GoBD-konform, Jahresabschluss samt Sonderbilanzen erstellt, Gewinn per Feststellung sauber verteilt und Gewerbe- und Umsatzsteuer fristgerecht erklärt — damit keine Schätzung, kein Verspätungszuschlag und keine bösen Überraschungen drohen. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre OHG steht und was zu tun ist.

