Umsatzsteuer-Rechner — USt sauber herausrechnen.
Brutto in Netto, Netto in Brutto, die Steuer exakt herausgerechnet — für 19 %, 7 % und den Nullsteuersatz. Aber die Zahl ist nur der Anfang: Ob Sie überhaupt Umsatzsteuer ausweisen dürfen, welcher Satz gilt, wann die Steuer entsteht und ob Sie die Vorsteuer ziehen können, entscheiden § 12, § 13, § 14, § 15 und § 19 UStG. Alles davon steht auf dieser Seite — mit den Fallstricken, die in der Betriebsprüfung teuer werden.
Wie man die Umsatzsteuer herausrechnet.
Der häufigste Fehler ist der einfachste: Vom Bruttobetrag 19 % abzuziehen ergibt nicht den Nettobetrag. Sie müssen teilen, nicht subtrahieren — und der Unterschied wächst mit dem Betrag.
- Regelsatz
- 19 %
- Ermäßigt
- 7 %
- Divisor
- 1,19 / 1,07
- Unser Part
- Meldung & Prüfung
Der Umsatzsteuer-Rechner.
Geben Sie einen Betrag ein und wählen Sie, ob er brutto oder netto ist. Der Rechner zeigt Netto, Umsatzsteuer und Brutto — und wenn Sie Ihre Vorsteuer ergänzen, gleich auch die Zahllast, die in der Voranmeldung landet.
Cent mit Komma eingeben. Der Rechner rundet kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen — genau wie es in der Rechnung stehen muss.
Auf Kassenbons, Tankquittungen und Verbraucherrechnungen stehen Bruttobeträge. In Angeboten zwischen Unternehmern und in der Buchhaltung wird netto gerechnet.
Der ermäßigte Satz gilt nur für die in Anlage 2 zum UStG abschließend genannten Umsätze. „0 %" steht für den Nullsteuersatz bei Photovoltaik (§ 12 Abs. 3 UStG) und für steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG.
Die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die Sie nach § 15 UStG abziehen dürfen. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung, Leistung für das Unternehmen, keine Ausschlussumsätze.
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen — tun sie es doch, schulden sie den Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG trotzdem.
Vereinfachtes Modell · Orientierung, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Der Rechner rechnet die Umsatzsteuer nach § 12 UStG heraus bzw. auf und stellt die Zahllast als Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer dar (§ 16 UStG). Nicht abgebildet sind: innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen, OSS-Umsätze, Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG, Vorsteueraufteilung bei gemischter Verwendung, Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, Reiseleistungen nach § 25 UStG, Durchschnittssätze nach § 24 UStG sowie Sondervorauszahlungen. Ihre konkrete Voranmeldung erstellen wir.
19 % vom Brutto abziehen ist der teuerste Rechenfehler im Mittelstand. Bei 1.190 € brutto ergibt der falsche Abzug 963,90 € statt 1.000 € netto — eine Differenz von 36,10 €, also gut 3,6 % auf jede einzelne Position. Wer so kalkuliert, verschenkt bei 500.000 € Jahresumsatz rund 15.000 €. Der Grund ist einfach: Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag — deshalb heißt der Divisor 1,19 und nicht 0,81.
Welcher Steuersatz gilt — und warum das oft strittig ist.
Der ermäßigte Satz ist eine Ausnahme und deshalb abschließend aufgezählt. Was nicht in § 12 Abs. 2 UStG oder der Anlage 2 steht, unterliegt 19 %. Genau an dieser Abgrenzung hängen die meisten Nachforderungen in der Betriebsprüfung.
| Steuersatz | Gilt für | Norm | Typische Streitfälle |
|---|---|---|---|
| 19 % · Regelsatz | Alles, was nicht ausdrücklich ermäßigt oder befreit ist — Waren, Dienstleistungen, Handwerk, Beratung, Software. | § 12 Abs. 1 UStG | Getränke (immer 19 %, außer Milch und Wasser in Fertigpackungen), Nahrungsergänzungsmittel, Blumensträuße mit Zubehör. |
| 7 % · ermäßigt | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, E-Books und E-Paper, Personennahverkehr, Beherbergung, kulturelle Leistungen, Kunstgegenstände, Zahntechnik. | § 12 Abs. 2 UStG · Anlage 2 | Restaurationsleistungen vs. Lieferung von Speisen, Frühstück im Hotel (Aufteilungsgebot), Hörbuch vs. Hörspiel. |
| 7 % · Gastronomie | Seit 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz dauerhaft für Speisen in der Gastronomie — Getränke bleiben bei 19 %. | § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG | Aufteilung bei Kombiangeboten und Menüs; Getränke sind stets separat mit 19 % zu erfassen. Ausnahme: Milchmischgetränke mit über 75 % Milchanteil bleiben bei 7 %, pflanzliche Drinks nicht. |
| 0 % · Nullsteuersatz | Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf und an Wohngebäuden, einschließlich Speicher. | § 12 Abs. 3 UStG | Anders als bei Steuerfreiheit bleibt der Vorsteuerabzug erhalten — der Installateur zieht seine Vorsteuer voll. |
| steuerfrei | Heilbehandlung, Vermietung von Wohnraum, Finanz- und Versicherungsleistungen, Bildung, Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen. | § 4 UStG | Wichtig: Bei den meisten Befreiungen entfällt der Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG) — bei Ausfuhr und i. g. Lieferung dagegen nicht. |
| Durchschnittssätze | Land- und Forstwirtschaft — pauschaler Satz auf Umsätze bei gleichzeitig pauschaliertem Vorsteuerabzug. | § 24 UStG | Der Satz wird jährlich angepasst; die Anwendung setzt einen Umsatz von höchstens 600.000 € voraus. |
Steuerfrei ist nicht gleich 0 %. Der Unterschied entscheidet über bares Geld: Beim Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) bleibt der Vorsteuerabzug vollständig erhalten — Sie berechnen 0 %, ziehen aber Ihre Eingangs-Vorsteuer. Bei einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG ist der Vorsteuerabzug dagegen in der Regel ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG); die Vorsteuer wird zum Kostenfaktor. Ausnahme: die „echten" Befreiungen bei Ausfuhr und innergemeinschaftlicher Lieferung, bei denen der Abzug erhalten bleibt.
Die Kleinunternehmerregelung — 25.000 und 100.000 €.
Zum 1. Januar 2025 wurde § 19 UStG grundlegend umgebaut: Aus der alten 22.000/50.000-Regel wurde eine echte Steuerbefreiung mit neuen Grenzen — und mit einer Folge, die viele übersehen: Das Überschreiten wirkt jetzt sofort, nicht erst im Folgejahr.
Was seit 2025 gilt
- 25.000 € Vorjahresumsatz — der Gesamtumsatz des Vorjahres darf diese Grenze nicht überstiegen haben. Anders als früher ist das ein tatsächlicher, kein hochgerechneter Wert.
- 100.000 € im laufenden Jahr — wird diese Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird. Dieser Umsatz ist bereits steuerpflichtig.
- Echte Steuerbefreiung — die Umsätze sind seit 2025 nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, nicht mehr nur „nicht erhoben". Das ändert die Formulierung auf der Rechnung.
- Keine Voranmeldungen — Kleinunternehmer geben grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und seit 2024 auch keine Jahreserklärung mehr ab (§ 19 Abs. 1 S. 4 UStG).
- EU-Kleinunternehmerregelung — seit 2025 kann die Befreiung über das BZSt auch für Umsätze in anderen EU-Staaten genutzt werden, bei einem unionsweiten Umsatz bis 100.000 €.
Wo es teuer wird
- Kein Vorsteuerabzug. Wer investiert — Maschinen, Fahrzeug, Ladenausbau —, verliert die Vorsteuer vollständig. Bei hohen Anfangsinvestitionen ist der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG oft günstiger.
- Fünf Jahre Bindung. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie fünf Kalenderjahre — ein Zurück gibt es in dieser Zeit nicht.
- Ausgewiesene USt wird geschuldet. Steht auf der Rechnung eines Kleinunternehmers Umsatzsteuer, schuldet er sie nach § 14c Abs. 2 UStG — obwohl er sie gar nicht berechnen durfte.
- Reverse Charge gilt trotzdem. Bezieht ein Kleinunternehmer Leistungen aus dem Ausland oder Bauleistungen nach § 13b UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger — ohne Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer bleiben — oder freiwillig verzichten?
Eine Gründerin startet mit 40.000 € netto Investition (7.600 € Vorsteuer) und erwartet im ersten Jahr 22.000 € Umsatz, überwiegend an Privatkunden.
Die Kundenstruktur entscheidet, nicht der Umsatz. Wer an Unternehmer liefert, verliert durch den Verzicht nichts — der Kunde zieht die Vorsteuer. Wer an Privatkunden liefert, verteuert sein Angebot um 19 %. Diese Rechnung machen wir vor der Gründung mit Ihnen, denn die Entscheidung bindet fünf Jahre.
Was auf der Rechnung stehen muss.
Fehlt eine der Pflichtangaben, ist der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet — und in der Betriebsprüfung wird genau das geprüft. Diese zehn Angaben verlangt § 14 Abs. 4 UStG:
Name & Anschrift
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — ein Postfach genügt nicht.
Empfänger
Name und Anschrift des Leistungsempfängers, so wie er im Handelsregister oder Gewerbe eingetragen ist.
Steuernummer
Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden — bei EU-Umsätzen zwingend die USt-IdNr.
Ausstellungsdatum
Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde — nicht zu verwechseln mit dem Leistungsdatum.
Rechnungsnummer
Fortlaufend und einmalig vergeben. Lücken müssen erklärbar sein, Doppelvergabe ist ein Prüfungsanlass.
Leistungsbeschreibung
Menge und handelsübliche Bezeichnung. „Beratung" oder „Diverses" reicht nicht — der BFH ist hier streng.
Leistungszeitpunkt
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung — auch wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, muss er genannt sein.
Entgelt
Nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, einschließlich im Voraus vereinbarter Minderungen (Skonto, Rabatt).
Steuersatz & Betrag
Der Satz und der darauf entfallende Steuerbetrag — oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Besondere Hinweise
Bei § 13b: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Bei Gutschrift: „Gutschrift". Bei § 25a: „Differenzbesteuerung".
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Bis zu einem Bruttobetrag von 250 € genügen vier Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit Angabe des Steuersatzes.
E-Rechnungspflicht
Seit 1.1.2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 (Umsatz bis 800.000 €); ab 2028 ist sie im B2B verpflichtend. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.
Falscher Steuerausweis
Zu hoch ausgewiesene Steuer wird geschuldet (Abs. 1). Wer als Kleinunternehmer oder Nichtunternehmer Steuer ausweist, schuldet den vollen Betrag (Abs. 2). Berichtigung ist möglich, erfordert aber die Korrektur gegenüber dem Kunden und die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens.
Aufbewahrung: 8 Jahre
Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren (verkürzt von zehn Jahren durch das Wachstumschancengesetz, für ab 2025 nicht abgelaufene Fristen) — bei E-Rechnungen im strukturierten Originalformat, unveränderbar und maschinell auswertbar.
Sechs Monate Frist
Bei Leistungen an Unternehmer besteht eine Rechnungsausstellungspflicht binnen sechs Monaten. Bei Bauleistungen an Privatpersonen gilt sie ebenfalls — mit einem Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden.
Mehrere Dokumente
Die Pflichtangaben dürfen auf mehrere Dokumente verteilt sein — etwa Rechnung plus Lieferschein —, solange in der Rechnung eindeutig auf die anderen Unterlagen verwiesen wird.
Wann Sie die Vorsteuer tatsächlich ziehen dürfen.
Der Vorsteuerabzug ist das Herzstück des Systems — und die häufigste Streitfrage in der Betriebsprüfung. Vier Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, und eine einzige fehlende Rechnungsangabe kippt den Abzug.
- Unternehmereigenschaft und Leistungsbezug für das Unternehmen. Die Leistung muss für das Unternehmen bezogen sein — bei gemischter Nutzung gilt die 10-%-Grenze: Unter 10 % unternehmerischer Nutzung ist kein Abzug möglich (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).
- Ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG. Fehlt eine Pflichtangabe, ist der Abzug zu versagen — allerdings wirkt eine Rechnungsberichtigung nach EuGH- und BFH-Rechtsprechung auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurück, wenn das Ursprungsdokument die Mindestangaben enthielt.
- Keine Ausschlussumsätze. Wer steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG ausführt — Heilbehandlung, Wohnraumvermietung, Finanzdienstleistungen —, verliert den Abzug anteilig (§ 15 Abs. 2 UStG). Bei gemischter Verwendung ist aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 UStG).
- Keine Abzugsverbote. Nicht abziehbar ist die Vorsteuer auf Aufwendungen, die ertragsteuerlich unter § 4 Abs. 5 EStG fallen — Geschenke über 50 €, unangemessene Repräsentation, Gästehäuser (§ 15 Abs. 1a UStG).
- Berichtigung über zehn Jahre. Ändert sich die Verwendung eines Wirtschaftsguts, ist der Abzug nach § 15a UStG zu berichtigen — bei Grundstücken über zehn Jahre, bei beweglichen Gütern über fünf. Der häufigste Auslöser: die Umstellung von steuerpflichtiger auf steuerfreie Vermietung.
Wann Sie melden müssen — und wie oft.
Der Rhythmus der Voranmeldung richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres. Wer hier falsch liegt, produziert Verspätungs- und Säumniszuschläge — ohne es zu merken.
| Zahllast Vorjahr | Voranmeldungszeitraum | Fällig am | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| über 9.000 € | monatlich | 10. des Folgemonats | Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später — gegen Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer. |
| 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich | 10.04. · 10.07. · 10.10. · 10.01. | Dauerfristverlängerung möglich ohne Sondervorauszahlung — nur mit einmaligem Antrag. |
| unter 2.000 € | Befreiung möglich | nur Jahreserklärung | Das Finanzamt kann von der Abgabe der Voranmeldungen befreien — die Jahreserklärung bleibt Pflicht. |
| Neugründung | nach Prognose | 10. des Folgemonats | Die Pflicht zur monatlichen Abgabe für Neugründer (§ 18 Abs. 2 S. 4 UStG) war für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt — maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des Erstjahres. Ab 2027 gilt die monatliche Abgabe im Gründungs- und Folgejahr wieder. |
| Jahreserklärung | jährlich | 31.07. des Folgejahres | Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). |
| Zusammenfassende Meldung | monatlich / quartalsweise | 25. des Folgemonats | Pflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen in der EU (§ 18a UStG) — Voraussetzung für die Steuerbefreiung. |
Der 10. ist der teuerste Tag im Monat. Die Voranmeldung ist bis zum 10. abzugeben und die Zahllast bis dahin zu zahlen — beides zusammen. Verspätete Abgabe kostet Verspätungszuschlag (§ 152 AO), verspätete Zahlung Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat. Was das konkret bedeutet, rechnen Sie in unserem Säumniszuschlag-Rechner nach. Wer regelmäßig knapp dran ist, sollte die Dauerfristverlängerung beantragen — sie verschafft dauerhaft einen Monat Luft.
Die Sonderfälle, an denen Buchhaltungen scheitern.
Sobald Auslandsbezug, Bauleistungen oder gebrauchte Waren im Spiel sind, gilt nicht mehr die einfache Formel. Diese neun Regime müssen Sie kennen:
Einzweck- oder Mehrzweckgutschein
Steht bei Ausgabe bereits fest, welcher Steuersatz und Leistungsort gilt, ist es ein Einzweckgutschein — die Steuer entsteht sofort bei Ausgabe. Sonst ein Mehrzweckgutschein: Die Steuer entsteht erst bei Einlösung. Der Unterschied verschiebt die Steuer um Monate und wird in der Prüfung gezielt abgefragt.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Kaufen Sie Waren bei einem Unternehmer aus einem anderen EU-Staat, versteuern Sie den Erwerb im Inland — und ziehen die Steuer im selben Zug als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Für Kleinunternehmer und ähnliche Erwerber gilt eine Erwerbsschwelle von 12.500 €, bis zu der der Erwerb nicht besteuert wird.
Reiseleistungen · Margenbesteuerung
Wer Reisevorleistungen im eigenen Namen bündelt, versteuert nur die Marge — die Differenz zwischen Reisepreis und Vorleistungskosten. Ein Vorsteuerabzug aus den Reisevorleistungen ist ausgeschlossen, und ein Steuerausweis in der Rechnung ist unzulässig.
Reverse Charge
Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über — bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Leistungen ausländischer Unternehmer, Gebäudereinigung, Schrott und bestimmten Elektrogeräten ab 5.000 €. Der Leistende stellt ohne Steuer aus, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".
Wann die Steuer entsteht
Bei der Sollversteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung — auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Sie finanzieren die Steuer also vor. Bei Anzahlungen entsteht sie bereits mit Vereinnahmung.
Istversteuerung
Auf Antrag entsteht die Steuer erst mit Zahlungseingang — möglich bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €, bei fehlender Buchführungspflicht oder bei Freiberuflern. Ein erheblicher Liquiditätsvorteil, der oft ungenutzt bleibt.
Innergemeinschaftliche Lieferung
Steuerfrei nur bei gültiger USt-IdNr. des Abnehmers, korrekter Zusammenfassender Meldung und Belegnachweis (Gelangensbestätigung). Fehlt eines davon, ist die Lieferung steuerpflichtig — die Steuer muss dann aus dem vereinbarten Preis herausgerechnet werden.
One-Stop-Shop
Bei Fernverkäufen an Privatkunden in der EU gilt ab einer Lieferschwelle von 10.000 € (EU-weit, nicht je Land) der Steuersatz des Bestimmungslandes. Über das OSS-Verfahren beim BZSt melden Sie zentral, statt sich in jedem Land registrieren zu müssen.
Differenzbesteuerung
Beim Wiederverkauf gebrauchter Waren, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, wird nur die Marge besteuert. Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden — nur der Hinweis „Differenzbesteuerung".
Organschaft
Bei finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung sind Innenumsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft nicht steuerbar. Es gibt nur eine Voranmeldung — die des Organträgers, der für alles haftet.
Änderung der Bemessungsgrundlage
Bei Skonto, Rabatt, Rückgabe oder Forderungsausfall ist die Steuer zu berichtigen — im Zeitraum der Änderung, nicht rückwirkend. Bei Uneinbringlichkeit holen Sie sich die bereits abgeführte Steuer zurück; viele vergessen das.
Reiseleistungen
Bei Reiseleistungen wird nur die Marge besteuert, Reisevorleistungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Seit 2021 gilt die Sonderregelung auch für B2B-Reiseleistungen; Reisen ins Drittland bleiben steuerfrei.
Bauabzugsteuer — 15 %
Wer als Unternehmer Bauleistungen bezieht, muss 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und abführen — es sei denn, der Leistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Das gilt zusätzlich zum Reverse Charge nach § 13b UStG und wird regelmäßig übersehen.
Reihengeschäft
Bei mehreren Lieferungen über dieselbe Ware kann nur eine die bewegte und damit steuerfreie Lieferung sein. Die Zuordnung hängt davon ab, wer transportiert und mit welcher USt-IdNr. der Zwischenhändler auftritt — die häufigste Fehlerquelle im EU-Handel.
Unentgeltliche Wertabgabe
Private Nutzung von Betriebsvermögen — Firmenwagen, Warenentnahme, private Telefonnutzung — ist wie ein Umsatz zu besteuern. Beim Firmenwagen ist die 1-%-Regelung auch umsatzsteuerlich Bemessungsgrundlage.
Die Istversteuerung ist der am häufigsten übersehene Liquiditätsvorteil. Bei der Sollversteuerung führen Sie die Umsatzsteuer ab, sobald die Leistung erbracht ist — auch wenn der Kunde 60 Tage später zahlt oder gar nicht. Sie finanzieren die Steuer also aus eigener Tasche vor. Mit einem formlosen Antrag nach § 20 UStG entsteht die Steuer erst bei Zahlungseingang. Voraussetzung: Vorjahresumsatz bis 800.000 €, keine Buchführungspflicht oder freiberufliche Tätigkeit. Bei einem Unternehmen mit 500.000 € Umsatz und 45 Tagen Zahlungsziel sind das dauerhaft rund 12.000 € mehr Liquidität.
Aufzeichnen, kassieren, geprüft werden.
Die richtige Berechnung nützt nichts, wenn die Aufzeichnung nicht standhält. Das Umsatzsteuerrecht kennt eigene Aufzeichnungspflichten, eigene Kassenvorschriften — und mit der Nachschau ein Instrument, das ohne Ankündigung vor der Tür steht.
Aufzeichnungspflichten
Aufzuzeichnen sind die vereinbarten Entgelte getrennt nach Steuersätzen, steuerfreie Umsätze, Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben, Vorsteuerbeträge und § 13b-Fälle. Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter sie in angemessener Zeit nachprüfen kann.
Kasse, TSE & Belegpflicht
Elektronische Kassensysteme brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Es gilt die Belegausgabepflicht bei jedem Geschäftsvorfall und die Meldepflicht der eingesetzten Systeme beim Finanzamt. Bei Verstößen droht die Hinzuschätzung — in bargeldintensiven Betrieben der häufigste Prüfungsstreit.
Umsatzsteuer-Nachschau
Ein Amtsträger darf ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Grundstücke und Räume betreten und Unterlagen einsehen. Ergibt sich Anlass, kann nahtlos zur Außenprüfung übergegangen werden — ohne Prüfungsanordnung und ohne Vorlaufzeit.
USt-IdNr. bestätigen lassen
Vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung gehört die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim BZSt — mit Name, Ort, PLZ und Straße, dokumentiert und archiviert. Ohne sie fällt bei einer falschen USt-IdNr. die Steuerfreiheit weg und Sie zahlen die Steuer aus dem vereinbarten Preis.
Steuersatzwechsel & Anzahlungen
Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der der Anzahlung. Wurde 2025 mit 19 % angezahlt und 2026 geleistet, ist in der Schlussrechnung auf 7 % zu korrigieren und die Differenz über die Voranmeldung zurückzuholen — Dauerthema seit der Gastronomie-Absenkung.
Bußgeld & Festsetzungsfrist
Verstoße gegen Rechnungs- und Aufbewahrungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis 5.000 €. Die Festsetzungsfrist beträgt regulär vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf und bei Hinterziehung zehn Jahre — so weit reicht die Rückschau der Prüfung.
Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Betriebsprüfung — und genau das macht sie gefährlich. Sie kommt unangekündigt, braucht keine Prüfungsanordnung und richtet sich häufig an Neugründer mit hohen Vorsteuererstattungen oder an bargeldintensive Betriebe. Wer dabei keine geordneten Aufzeichnungen vorlegen kann, riskiert eine Hinzuschätzung — und der Übergang zur regulären Außenprüfung erfolgt formlos an Ort und Stelle. Rufen Sie uns an, bevor Sie Unterlagen herausgeben: Sie haben das Recht, Ihren Berater hinzuzuziehen.
Auch wenn es schon falsch gebucht ist.
Falscher Steuersatz über zwei Jahre, nicht gezogene Vorsteuer, § 14c-Rechnungen im Umlauf, eine vergessene Zusammenfassende Meldung — das lässt sich reparieren, solange die Festsetzungsfrist läuft. Wir nehmen die Vorjahre auf, berichtigen nach § 153 AO und richten die laufende Buchhaltung so ein, dass es nicht wieder passiert.
- Vorjahre aufarbeiten — nicht gezogene Vorsteuer nachholen, falsche Steuersätze korrigieren, § 14c-Rechnungen bereinigen. Häufig ergibt sich dabei eine Erstattung.
- Berichtigen statt verschweigen — eine Anzeige nach § 153 AO ist die Pflicht des Steuerpflichtigen und schützt vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Abgrenzung zur Selbstanzeige übernehmen wir.
- Wiederholung verhindern — sauberer Kontenrahmen, richtig hinterlegte Steuerschlüssel, E-Rechnungs-Workflow und ein Fristenkalender, der vor dem 10. erinnert statt danach.
Die Werte, die Ihre Meldung bestimmen.
Sätze, Grenzen, Fristen — alle beziehen wir in Ihre Buchhaltung ein, von der Rechnungsprüfung bis zur Jahreserklärung.
Von der Rechnung zur Meldung — in fünf Schritten.
So übernehmen wir Ihre Umsatzsteuer vollständig — Ihr Aufwand: Belege hochladen. Den Rest machen wir:
Belege digital
Sie laden Ein- und Ausgangsrechnungen hoch — oder lassen sie automatisch aus Ihrem Rechnungstool einlesen.
Sie · Upload DATEV / APIRechnungen kontrolliert
Wir prüfen jede Eingangsrechnung auf die Pflichtangaben des § 14 UStG — bevor der Vorsteuerabzug daran scheitert.
Wir · Prüfung § 14 / § 15 UStGRichtiger Steuerschlüssel
19 %, 7 %, § 13b, innergemeinschaftlich oder steuerfrei — jede Buchung mit dem korrekten Schlüssel.
Wir · Buchhaltung § 12 / § 13b UStGVoranmeldung raus
Elektronisch authentifiziert über ELSTER, fristgerecht — inklusive Zusammenfassender Meldung, wenn nötig.
Wir · Meldung § 18 / § 18a UStGErklärung & Abschluss
Jahreserklärung, Abgleich mit der Buchhaltung und Jahresabschluss — aus einer Hand, ohne Übergabeverluste.
Wir · Abschluss FestpreisAlles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Voranmeldung, Jahreserklärung und Abschluss bei uns zusammenlaufen, fällt jede Abweichung sofort auf — nicht erst in der Betriebsprüfung.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Rechner und Schnittstellen beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten USt-Irrtümer.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: saubere Buchhaltung mit geprüften Belegen — genau das ist unser Job.
Umsatzsteuer abgeben — ohne Nachzahlung in der Prüfung.
Ihre Umsatzsteuer, persönlich verantwortet.
Kein anonymer Rechner: Ihre Voranmeldung unterschreiben die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Verantwortet die Verprobung der Umsatzsteuerkonten gegen den Jahresabschluss — und die Beurteilung komplexer Auslands- und Organschaftsfälle.

Steuert die laufende Umsetzung — Steuerschlüssel, Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung, OSS und die Jahreserklärung.

Übernimmt die streitige Seite: Einspruch gegen Prüfungsfeststellungen, § 14c-Berichtigungen und die Abgrenzung von Berichtigung zu Selbstanzeige.
Umsatzsteuer abgeben? Sprechen wir kurz.
Ob Gründung, Wechsel oder Aufarbeitung der Vorjahre — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, was die laufende Betreuung zum Festpreis kostet.
Ihr Erstgespräch zur Umsatzsteuer.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Umsatzstruktur, Meldezyklus und Auslandsfälle — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Erste Einordnung: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
- Auslandsumsätze? Wir klären OSS und § 13b
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften die Umsatzsteuer steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Normen bestimmen, ob ein Umsatz steuerbar ist, welcher Satz gilt, wann die Steuer entsteht und wann Sie die Vorsteuer ziehen dürfen. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.
Steuerbare Umsätze
Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb — die Eingangstür des gesamten Systems.
Unternehmer & Organschaft
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Abs. 2 Nr. 2 regelt die Organschaft: Innenumsätze sind nicht steuerbar.
Lieferung & Leistung
Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung, Reihengeschäfte, Werklieferung — und die unentgeltliche Wertabgabe bei privater Nutzung (Abs. 1b, 9a).
Leistungsort
B2B am Sitz des Empfängers, B2C am Sitz des Leistenden — mit zahlreichen Ausnahmen. § 3c regelt Fernverkäufe mit der EU-weiten Schwelle von 10.000 €.
Steuerbefreiungen
Heilbehandlung, Wohnraumvermietung, Finanz- und Versicherungsleistungen, Bildung, Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferung — mit unterschiedlichen Folgen für den Vorsteuerabzug.
Option zur Steuerpflicht
Bei bestimmten steuerfreien Umsätzen — insbesondere der Vermietung an Unternehmer — kann zur Steuerpflicht optiert werden, um den Vorsteuerabzug zu retten.
Bemessungsgrundlage
Entgelt ist alles, was der Empfänger aufwendet, abzüglich der Umsatzsteuer — die Grundlage jeder Herausrechnung. Bei verbilligten Leistungen an Nahestehende gilt die Mindestbemessungsgrundlage.
Steuersätze
19 % Regelsatz, 7 % für die abschließend aufgezählten Umsätze der Anlage 2, 0 % für Photovoltaikanlagen nach Abs. 3 — und seit 2026 7 % für Speisen in der Gastronomie.
Entstehung der Steuer
Bei Sollversteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung, bei Anzahlungen mit Vereinnahmung — unabhängig von der Zahlung des Kunden.
Reverse Charge
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen, ausländischen Unternehmern, Gebäudereinigung, Schrott und bestimmten Elektrogeräten.
Rechnungen & E-Rechnung
Die zehn Pflichtangaben, die Sechsmonatsfrist zur Ausstellung und die seit 2025 geltende E-Rechnungspflicht nach EN 16931 mit Übergangsfristen bis 2028.
Aufbewahrung
Acht Jahre für Rechnungen, bei E-Rechnungen im strukturierten Originalformat — unveränderbar, maschinell auswertbar und jederzeit lesbar zu machen.
Unrichtiger Steuerausweis
Zu hoch ausgewiesene Steuer wird geschuldet (Abs. 1); unberechtigt ausgewiesene Steuer — etwa durch Kleinunternehmer — in voller Höhe (Abs. 2). Berichtigung nur unter Auflagen.
Vorsteuerabzug
Voraussetzungen, 10-%-Grenze bei gemischter Nutzung, Abzugsverbote nach Abs. 1a und der Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen (Abs. 2) mit Aufteilung nach Abs. 4.
Vorsteuerberichtigung
Ändert sich die Verwendung, ist der Abzug zu berichtigen — bei Grundstücken über zehn Jahre, bei beweglichen Wirtschaftsgütern über fünf Jahre.
Änderung der Bemessungsgrundlage
Bei Skonto, Rabatt, Rückgabe oder Forderungsausfall sind Steuer und Vorsteuer im Zeitraum der Änderung zu berichtigen — nicht rückwirkend.
Voranmeldung & ZM
Meldezyklus nach Vorjahreszahllast, Abgabe bis zum 10., Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung — und die Zusammenfassende Meldung bis zum 25.
One-Stop-Shop
Zentrale Meldung von Fernverkäufen und B2C-Dienstleistungen in der EU über das BZSt, statt Registrierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
Kleinunternehmer
Seit 2025 echte Steuerbefreiung bei 25.000 € Vorjahres- und 100.000 € laufendem Umsatz; Verzicht nach Abs. 3 bindet fünf Jahre.
Istversteuerung
Auf Antrag entsteht die Steuer erst mit Vereinnahmung des Entgelts — bei Umsatz bis 800.000 €, fehlender Buchführungspflicht oder freiberuflicher Tätigkeit.
Differenzbesteuerung
Beim Wiederverkauf von ohne Vorsteuerabzug erworbenen Gebrauchtgegenständen wird nur die Marge besteuert; ein Steuerausweis ist unzulässig.
Durchführungsverordnung
§ 31: Pflichtangaben dürfen auf mehrere Dokumente verteilt werden. § 33: erleichterte Anforderungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto.
Gutscheine
Einzweckgutschein: Steuer entsteht bei Ausgabe. Mehrzweckgutschein: erst bei Einlösung. Maßgeblich ist, ob Steuersatz und Leistungsort schon bei Ausgabe feststehen.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Der Erwerb aus einem anderen EU-Staat wird im Inland besteuert; für Kleinunternehmer und ähnliche Erwerber gilt die Erwerbsschwelle von 12.500 €.
Aufzeichnungspflichten
Entgelte getrennt nach Steuersätzen, steuerfreie Umsätze, unentgeltliche Wertabgaben und Vorsteuerbeträge — nachprüfbar für einen sachverständigen Dritten.
Reiseleistungen
Margenbesteuerung bei Reisevorleistungen im eigenen Namen; der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen ist ausgeschlossen, ein Steuerausweis unzulässig.
Steuersatzänderungen
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Anzahlung — Anzahlungen sind in der Schlussrechnung auf den neuen Satz zu korrigieren.
Nachschau & Bußgeld
Unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau mit möglichem Übergang zur Außenprüfung; Verstoße gegen Rechnungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten bis 5.000 €.
Bestätigungsverfahren
Qualifizierte Bestätigung ausländischer USt-IdNr. beim BZSt — Voraussetzung für den gutgläubigen Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Kassenführung
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabepflicht und Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme — sonst droht die Hinzuschätzung.
Festsetzungsfrist
Vier Jahre im Regelfall, fünf bei leichtfertiger Steuerverkürzung, zehn bei Steuerhinterziehung — der Zeitraum, in dem korrigiert und nachgefordert werden kann.
Berichtigungspflicht
Wird nachträglich erkannt, dass eine Erklärung unrichtig war, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Berichtigung — Abgrenzung zur Selbstanzeige nach § 371 AO.
Europäische Grundlage
Das deutsche UStG setzt die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie um. Bei Auslegungsfragen ist die Rechtsprechung des EuGH maßgeblich — auch gegen den Wortlaut des UStG.
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