DATEVJahresabschluss aus dem Export.Bilanz und GuV nach HGB.E-Bilanz nach § 5b EStG.Steuererklärungen inklusive.
DATEV ist der Standard im Datenaustausch zwischen Unternehmen und Kanzlei — und genau deshalb ändert sich für Sie nichts. Wir arbeiten mit Ihrem Buchungsstapel (EXTF, Kategorie 21) oder den Bestandsdaten aus Unternehmen online, stellen Bilanz, GuV und Anhang auf, übermitteln die E-Bilanz nach § 5b EStG und geben die Steuererklärungen ab. Was sich ändert, ist der Preis: Festpreis statt Abrechnung nach StBVV.



Ja, und das ist der Regelfall. Der Buchungsstapel im DATEV-Format ist ein offener Austauschstandard — wir lesen ihn ein, stellen Bilanz, GuV und Anhang auf, übermitteln die E-Bilanz nach § 5b EStG und geben die Steuererklärungen ab. Eine eigene DATEV-Lizenz brauchen wir dafür nicht, und Sie müssen nichts umstellen.
Beim Wechsel haben Sie Anspruch auf Ihre Daten: Buchungsstapel, Anlagenverzeichnis, Sachkontenbeschriftung und Vorjahresabschluss. Wir fordern die Unterlagen im Rahmen des Onboardings selbst bei Ihrer bisherigen Kanzlei an — schriftlich und mit Frist.
Die Übergabe aus DATEV — Schritt für Schritt.
Vier Schritte. Kommt der Stapel von Ihrer bisherigen Kanzlei, übernehmen wir die Anforderung komplett.
Nutzen Sie DATEV Unternehmen online, genügt uns auch der Bestandsdaten-Export daraus. Wichtig ist in beiden Fällen die Sachkontenbeschriftung: Ohne sie sind individuell angelegte Konten nicht eindeutig zuzuordnen, und genau dort entstehen die Rückfragen.
Sie behalten DATEV — oder auch nicht.
Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.
DATEV behalten
Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.
Aufwand für SieEin ExportWir übernehmen die Buchhaltung
Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.
Aufwand für SieBelege hochladenZum Jahreswechsel umziehen
Wenn DATEV nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.
Aufwand für SieEine EntscheidungWir liefern den Buchungsstapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungsfrist, die einen späteren Wechsel erschwert.
Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus DATEV.
Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.
Individuell angelegte Konten lassen sich ohne Beschriftung nicht sicher zuordnen. Sie liegt der Kanzlei vor und ist mit herauszugeben.
Ohne Vortragswerte fehlt der Anschluss ans Vorjahr. § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt die Bilanzidentität.
Manche Kanzleien liefern PDF statt Stapel. Sie haben Anspruch auf die auswertbaren Daten, nicht nur auf Ausdrucke.
Nicht festgeschriebene Buchungen sind nach § 146 AO angreifbar. Wir weisen darauf hin, bevor der Abschluss steht.
Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.
Was es kostet.
Die Datenübernahme aus DATEV ist im Abschlusspreis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Datenübernahme aus DATEV | 0 € | Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports |
| Jahresabschluss | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz |
| E-Bilanz per XBRL | im Abschlusspreis | Erzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG |
| Steuererklärungen | ab 249,95 € | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer |
| Offenlegung | ab 99,95 € | Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB |
| Nachbuchung fehlender Zeiträume | ab 41,66 € / Monat | Wenn die Buchhaltung Lücken hat |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar |
Was zu DATEV gefragt wird.
Brauche ich eine eigene DATEV-Lizenz?
Wie komme ich beim Kanzleiwechsel an meine DATEV-Daten?
Was ist der Unterschied zwischen Buchungsstapel und Unternehmen online?
Was kostet der Jahresabschluss mit DATEV-Daten?
Bekomme ich die Daten später wieder als DATEV-Stapel?
DATEV ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
- Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
- Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Rund um die Betriebsaufgabe.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir klären Ablauf, Unterlagen und Reihenfolge.

