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gGmbH · §§ 51–68 AO

gGmbH — steuerbegünstigt, wenn die Zahlen stimmen.

Sphären getrennt, Mittelverwendung überwacht, Freistellung gesichert.

Die gemeinnützige GmbH ist von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) — aber nur, solange Satzung, Mittelverwendung und die vier Sphären sauber geführt sind. Ein übersehener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gefährdet die Gemeinnützigkeit. Wir buchen sphärengerecht und sichern § 60a-Feststellung und Freistellungsbescheid.

Zuwendungsbestätigungen sauber aufgesetztAuch rückwirkend aufgearbeitet
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was eine gGmbH ist.

Rechtlich eine normale GmbH nach dem GmbHG — mit einem entscheidenden Unterschied: Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51–68 AO) und ist dafür von Ertragsteuern befreit.

Der Preis dafür ist die Mittelbindung: kein Gewinn an Gesellschafter, Mittel nur für den Satzungszweck und zeitnah verwendet. Das Kürzel „gGmbH" ist als Firmenzusatz zulässig.

0 %
SteuerKSt und GewSt im Zweckbereich.
4 Sphären
KernstückJede Einnahme gehört in genau eine.
45.000 €
FreigrenzeWirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
§ 60a
NachweisFeststellung und Freistellungsbescheid.
gGmbH und ihre Nachbarn

Vier Formen — eine passt.

Gemeinnütziges Engagement lässt sich in mehreren Rechtsformen organisieren. Wo die gGmbH ihre Stärke hat.

FormStärkePreis dafür
gGmbHHaftungsbeschränkung und professionelle Struktur — für unternehmerisch geführte Projekte25.000 € Stammkapital, Bilanz und Offenlegung
gUG (haftungsbeschränkt)Einstieg ab 1 € Stammkapital, gleiche GemeinnützigkeitsregelnRücklagepflicht bis 25.000 € — im gemeinnützigen Kontext heikel
e. V.Kein Kapital nötig, mitgliedergetragen — klassisch für EhrenamtMitgliederversammlung und Vorstand, langsamere Entscheidungen
StiftungAuf Dauer angelegt, bindet größere Vermögen an einen ZweckStiftungsaufsicht und gebundenes Kapital
?
Wann sich die gGmbH lohnt.

Wenn ein gemeinnütziges Vorhaben unternehmerisch geführt werden soll — mit klaren Zuständigkeiten, angestellten Mitarbeitern, größeren Umsätzen im Zweckbetrieb oder mehreren Gesellschaftern. Dann trifft die Haftungsbeschränkung der GmbH auf die Steuervorteile der Gemeinnützigkeit.

Das Kernstück

Die vier Sphären — worüber die Steuer entscheidet.

Ob eine Einnahme steuerfrei ist, hängt davon ab, in welcher Sphäre sie anfällt. Diese Trennung ist der Kern jeder gGmbH-Buchhaltung.

SphäreTypische EinnahmenBesteuerung
01 · Ideeller BereichSpenden, Zuschüsse, echte Mitgliedsbeiträgesteuerfrei
02 · VermögensverwaltungZinsen, Miete, Kapitalerträgesteuerfrei
03 · ZweckbetriebLeistungen, die den Zweck unmittelbar verwirklichen (§§ 65–68 AO)begünstigt, USt 7 %
04 · Wirtschaftl. GeschäftsbetriebCafé, Shop, Werbung — rein wirtschaftliche Tätigkeitsteuerpflichtig ab 45.000 €
!
Ein übersehener Geschäftsbetrieb kann die ganze Gemeinnützigkeit kosten.

Wird eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht als eigene Sphäre erkannt, drohen Nachzahlungen — im schlimmsten Fall die Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit rückwirkendem Verlust der Befreiung. Voll steuerpflichtig ist nur Sphäre 4, und das erst über der Freigrenze von 45.000 € (§ 64 Abs. 3 AO).

Was gehört wohin

Typische Einnahmen und ihre Sphäre.

Vereinfachte Zuordnung — der Einzelfall entscheidet.

Sphäre 1

Spenden und Zuschüsse

Zuwendungen ohne Gegenleistung, öffentliche Fördermittel und echte Mitgliedsbeiträge — komplett steuerfrei.

Sphäre 2

Miete und Zinsen

Erträge aus der Verwaltung eigenen Vermögens, etwa Vermietung oder Kapitalanlagen — steuerfrei.

Sphäre 3

Kurse, Beratung, Pflege

Leistungen, die den Satzungszweck unmittelbar verwirklichen — begünstigt, Umsatzsteuer meist 7 %.

Sphäre 4

Café, Shop, Werbung

Rein wirtschaftliche Tätigkeit zur Mittelbeschaffung — steuerpflichtig oberhalb der Freigrenze.

Einzelfall

Sponsoring

Je nach aktiver Gegenleistung ideeller Bereich, Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Betrieb.

Sphäre 4

Benefiz und Feste

Gesellige Veranstaltungen zur Finanzierung zählen regelmäßig zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Worauf das Finanzamt achtet

Satzung, Mittel und tatsächliche Geschäftsführung.

Die Gemeinnützigkeit steht und fällt mit drei Dingen — und mit dem Nachweis, dass die Praxis der Satzung folgt.

Drei Säulen
Was verlangt wird
Jede Säule wird eigenständig geprüft; fehlt eine, ist die Begünstigung gefährdet.
  • Satzung: Zwecke und Vermögensbindung nach der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO).
  • Mittel: nur für den Satzungszweck, zeitnah verwendet (§ 55 AO).
  • Rücklagen: nur nach § 62 AO zulässig, dokumentiert und begrenzt.
  • Praxis: tatsächliche Geschäftsführung entspricht der Satzung.
Der Nachweis
Wie wir es belegen
Ohne GoBD-konforme Buchhaltung ist die tatsächliche Geschäftsführung nicht nachweisbar.
  • Getrennte Aufzeichnung: alle vier Sphären eigenständig gebucht.
  • Mittelverwendungsrechnung: Fristen und Rücklagen belegt.
  • GoBD: zeitgerecht, unveränderbar, mit Verfahrensdokumentation.
  • Erklärungen: KSt und GewSt samt Anlage Gem fristgerecht.
Zuwendungsbestätigungen

Spendenquittungen — Haftung ernst nehmen.

Eine anerkannte gGmbH darf Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster ausstellen. Wer falsch bestätigt oder Spenden zweckwidrig verwendet, haftet für die entgangene Steuer.

Ausstellen dürfen

Nach amtlichem Muster, gestützt auf die § 60a-Feststellung oder den Freistellungsbescheid. Spender setzen die Zuwendung nach § 10b EStG ab.

Grundlage§ 10b EStG

Verzeichnis führen

Über ausgestellte Bestätigungen ist ein Verzeichnis nach § 50 EStDV zu führen — wir richten den Prozess ein und führen ihn mit.

Pflicht§ 50 EStDV

Spendenhaftung

Bei schuldhaft falscher Bestätigung oder zweckwidriger Verwendung haftet die Gesellschaft für die entgangene Steuer.

RisikoHaftung
Geschäftsführervergütung: angemessen und dokumentiert

Eine gGmbH darf ihren Geschäftsführer bezahlen — die Vergütung muss aber einem Drittvergleich standhalten. Unangemessen hohe Bezüge gelten als Mittelfehlverwendung und gefährden die Gemeinnützigkeit; Gewinnausschüttungen an Gesellschafter sind ohnehin verboten. Nach § 58 AO ist die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften zulässig — Grundlage für Förder- und Holding-Strukturen.

So läuft es ab

Von der Satzung zum Freistellungsbescheid.

Vier Schritte von der Gründung oder Übernahme zur gesicherten Gemeinnützigkeit.

Start
1

Satzung und Zweck prüfen

Wir prüfen die Satzung gegen die Mustersatzung, formulieren Zwecke und Vermögensbindung finanzamtsfest und stimmen sie ab.

§ 60 AOAnlage 1
Nachweis
2

§ 60a-Feststellung beantragen

Die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen — Ihre erste amtliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit.

§ 60a AOAntrag
Laufend
3

Sphären-Buchhaltung führen

Getrennt nach den vier Sphären gebucht, zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagen überwacht, Zuwendungsbestätigungen eingerichtet.

GoBD§ 62 AO
Jährlich
4

Erklärung und Freistellung

KSt- und GewSt-Erklärung samt Anlage Gem und Mittelverwendungsrechnung; das Finanzamt erteilt den Freistellungsbescheid.

Anlage Gem3 Jahre
§
Als laufender Mandant läuft es von selbst.

Ist die Buchhaltung sphärengerecht bei uns und die Mittelverwendung dokumentiert, gehen Erklärung und Nachweise fristgerecht heraus. Steht eine Gründung oder ein Wechsel an, priorisieren wir Satzung und § 60a-Feststellung.

Gemeinnützigkeit in Gefahr? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Oft fällt erst bei einer Prüfung oder beim Wechsel auf, dass Sphären vermischt oder Nachweise unvollständig sind.

01Sphären nicht getrennt

Wir buchen die betroffenen Jahre nach den vier Sphären neu und grenzen den wirtschaftlichen Betrieb sauber ab.

Aufarbeitung
02Erklärungen fehlen

Wir entwerfen fehlende KSt- und GewSt-Erklärungen samt Anlage Gem und Mittelverwendungsrechnung.

Nachholung
03Neugründung oder Umwandlung

Wir begleiten Gründung oder Umwandlung in die gGmbH und holen die § 60a-Feststellung ein.

Aufbau
04Wechsel mit Altjahren

Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und sichern die Gemeinnützigkeit für die Zukunft.

Übergabe
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung sphärengerecht, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten die Gemeinnützigkeit künftig lückenlos nachweisbar. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

Häufige Fragen

Was zur gGmbH gefragt wird.

Was ist eine gGmbH?
Eine gemeinnützige GmbH — rechtlich eine normale GmbH nach dem GmbHG, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt (§§ 51–68 AO). Dafür ist sie von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit; im Gegenzug gilt das Gewinnausschüttungsverbot und die Mittelbindung. Das Kürzel „gGmbH" ist als Firmenzusatz zulässig.
Welche Steuervorteile hat eine gGmbH?
Befreiung von der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) und der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG) im begünstigten Bereich, 7 % ermäßigte Umsatzsteuer im Zweckbetrieb (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG) und das Recht, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Nicht befreit ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb oberhalb der Freigrenze.
Was bedeuten die vier Sphären?
Jede Einnahme gehört in eine von vier Sphären: ideeller Bereich (Spenden — steuerfrei), Vermögensverwaltung (Zinsen, Miete — steuerfrei), Zweckbetrieb (dient dem Zweck — begünstigt) und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig ab 45.000 € Einnahmen). Die saubere Trennung ist der Kern der gGmbH-Buchhaltung.
Was ist die zeitnahe Mittelverwendung?
Mittel müssen grundsätzlich zeitnah für den Satzungszweck verwendet werden — nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO spätestens in den zwei folgenden Jahren. Kleine Körperschaften mit Einnahmen bis 45.000 € sind davon befreit. Ansparen geht nur über zulässige Rücklagen nach § 62 AO.
Wie wird die Gemeinnützigkeit festgestellt?
Zuerst prüft das Finanzamt die Satzung gegen die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) und erteilt auf Antrag den Bescheid nach § 60a AO. Ob die Praxis der Satzung entspricht, prüft es später anhand der Erklärungen und erteilt im Turnus von in der Regel drei Jahren den Freistellungsbescheid.
Muss eine gGmbH einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen?
Ja. Als Kapitalgesellschaft ist sie nach HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig; die größenabhängige Offenlegung im Unternehmensregister gilt grundsätzlich auch für die gGmbH. Hinzu kommen die Mittelverwendungsrechnung und die getrennte Aufzeichnung der Sphären.
Darf eine gGmbH ihren Geschäftsführer bezahlen?
Ja, die Vergütung muss aber angemessen sein und einem Drittvergleich standhalten. Unangemessen hohe Bezüge gelten als Mittelfehlverwendung beziehungsweise verdeckte Gewinnausschüttung und gefährden die Gemeinnützigkeit. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter sind verboten.
Darf eine gGmbH Mittel an andere Organisationen weitergeben?
Ja — § 58 AO erlaubt die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften und die arbeitsteilige Kooperation. Darauf bauen Förder-gGmbHs und gemeinnützige Holding-Strukturen auf. Die Weitergabe muss satzungsgemäß und dokumentiert erfolgen.
Können Sie eine bestehende gGmbH rückwirkend in Ordnung bringen?
Ja. Sind Sphären vermischt, fehlen Erklärungen oder ist die Mittelverwendung nicht dokumentiert, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: Sphären nachbuchen, Erklärungen samt Anlage Gem erstellen, Rücklagen und Mittelverwendung dokumentieren und offene Punkte mit dem Finanzamt klären.
Ihre Berufsträger

Ihre gGmbH, persönlich betreut.

Ein Ansprechpartner, im Hintergrund drei Professionen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Jahresabschluss, Mittelverwendungsrechnung und die Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Betrieb.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Führt die Sphären-Buchhaltung, überwacht Mittelverwendung und Rücklagen und übermittelt die Anlage Gem.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Satzungsgestaltung, Vermögensbindung und die Abstimmung mit dem Finanzamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Zwecke, Selbstlosigkeit, Sphären und Befreiungen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Zuordnung einzelner Einnahmen zu den Sphären ist stark einzelfallabhängig. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre gGmbH prüfen wir persönlich.

Gemeinnützigkeit sichern?Sphären getrennt · Mittelverwendung überwacht · Freistellung gesichert
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Ben
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