Gründung · GmbHG · GNotKG

Der Gründungskostenrechner.

Notarkosten sind nicht verhandelbar — sie folgen zwingend dem GNotKG, und der Geschäftswert beträgt bei der Beurkundung mindestens 30.000 €, auch bei einer 1-€-UG. Was Sie beeinflussen können: Musterprotokoll oder Satzung, Bar- oder Sachgründung, Zahl der Gesellschafter — und ob die Gründungskostenklausel in der Satzung steht. Fehlt sie, zahlen Sie privat. Rechnen Sie unten Ihre Variante durch.

Satzung mit wirksamer Gründungskostenklausel Buchführung und Eröffnungsbilanz ab Tag eins
30.000 €Mindestgeschäftswert
12.500 €Mindesteinzahlung GmbH
WP & StBbegleiten die Gründung
WP, StB & RA unter einem Dach
Festpreis · Gründung, Buchhaltung & Abschluss
Kurz erklärt

Woraus sich die Gründungskosten zusammensetzen.

Drei Blöcke — und nur beim ersten haben Sie Gestaltungsspielraum. Die anderen beiden sind gesetzlich festgeschrieben:

01 · Gestaltung Satzung oder Musterprotokoll Das Musterprotokoll ist billiger, aber auf drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer begrenzt und nicht anpassbar. Eine individuelle Satzung kostet mehr, regelt aber Nachfolge, Vinkulierung und Gewinnverteilung. § 2 Abs. 1a GmbHG
02 · Notar Nicht verhandelbar Die Gebühren folgen zwingend dem GNotKG. Geschäftswert der Beurkundung ist das Stammkapital, mindestens 30.000 € — deshalb kostet die 1-€-UG beim Notar fast so viel wie eine kleine GmbH. § 105 GNotKG
03 · Register Feste Gebührensätze Die Eintragung im Handelsregister kostet nach HRegGebV einen festen Betrag — 150 € bei einer Bargründung mit einem Gesellschafter, 240 € bei mehreren; bei Sachgründung höher. HRegGebV Anlage
UG minimal
ab ≈ 410 €
GmbH Satzung
≈ 700–1.000 €
Kostenklausel
≈ 10 % Stammkapital
Unser Part
gestalten & begleiten
Interaktiver Rechner

Der Gründungskostenrechner.

Wählen Sie Rechtsform, Stammkapital und Gründungsvariante. Der Rechner ermittelt die Notargebühren nach GNotKG, die Handelsregistergebühr nach HRegGebV, Auslagen und Umsatzsteuer — und zeigt, welcher Betrag über die Gründungskostenklausel von der Gesellschaft getragen werden darf.

Rechtsform

Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit geringerem Stammkapital (§ 5a GmbHG). Sie muss 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind — und darf keine Sacheinlagen annehmen.

Stammkapital

Für die Notargebühr gilt ein Mindestgeschäftswert von 30.000 € (§ 105 Abs. 4 GNotKG) — ein niedrigeres Stammkapital senkt die Notarkosten daher nicht.

Gründungsvariante

Beim Musterprotokoll gilt für die Beurkundung eine Gebühr von 1,0 statt 2,0, weil Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammengefasst sind (§ 105 Abs. 6 GNotKG).

Anzahl Gesellschafter
Pers.
Einlage

Bei einer Sachgründung ist ein Sachgründungsbericht erforderlich (§ 5 Abs. 4 GmbHG), das Registergericht prüft die Werthaltigkeit, und die Handelsregistergebühr ist höher. Erreicht der Wert die Einlage nicht, haftet der Gesellschafter nach § 9 GmbHG auf die Differenz in Geld.

Gründungskostenklausel in der Satzung?

Ohne ausdrückliche Klausel mit Höchstbetrag tragen die Gesellschafter die Kosten privat — eine Zahlung aus dem Gesellschaftsvermögen wäre eine verdeckte Einlagenrückgewähr und nach § 31 GmbHG zurückzuzahlen.

Weitere Positionen
Gewerbeanmeldung
Beratung / Sonstiges

Die Gewerbeanmeldung kostet je Gemeinde etwa 20 bis 60 €. Freiberufliche Tätigkeiten in einer GmbH sind zwar gewerbesteuerpflichtig, die Gesellschaft ist aber trotzdem gewerbeanzeigepflichtig. Erlaubnispflichtige Gewerbe — Handwerk, Gastronomie, Makler, Bewachung — kosten zusätzlich.

Gründungskosten insgesamt
Notar & Register
gesetzlich festgelegt
Gesellschaft trägt
laut Satzungsklausel

Vereinfachtes Modell · Orientierung, kein Kostenangebot. Der Rechner bildet die Notargebühren nach GNotKG (Anlage 2, Tabelle B, Geschäftswert = Stammkapital, mindestens 30.000 € nach § 105 Abs. 4; Beurkundung 2,0 bzw. 1,0 beim Musterprotokoll, Anmeldung 0,5 nach KV 21201) sowie die Handelsregistergebühren nach HRegGebV ab, zuzüglich einer geschätzten Position für Gesellschafterliste bzw. Sachgründungsaufwand, einer pauschalen Auslagenschätzung und 19 % Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Nicht abgebildet sind: Beglaubigungen weiterer Dokumente, Entwurfs- und Betreuungsgebühren im Einzelfall, Vollmachten, Genehmigungen, Fremdsprachendolmetscher, Sachverständigengutachten, gewerberechtliche Erlaubnisse und Markenanmeldungen. Verbindlich ist ausschließlich die Kostenrechnung Ihres Notars.

Notarkosten sind gesetzlich fixiert — Rabatte sind verboten. § 17 Abs. 1 BNotO verpflichtet den Notar, die gesetzlichen Gebühren zu erheben; Ermäßigungen oder Zuschläge sind unzulässig und berufsrechtlich sanktioniert. Wer Angebote vergleicht, vergleicht daher nicht den Preis, sondern nur die Zusatzleistungen. Der einzige echte Hebel liegt in der Gestaltung: Musterprotokoll statt Satzung, Bargründung statt Sachgründung, ein Gesellschafter statt drei. Genau das rechnen wir vorher durch — bevor der Termin steht.

Die Grundentscheidung

UG oder GmbH — was die Ersparnis wirklich kostet.

Die UG spart Kapital, nicht Kosten. Beim Notar zahlen Sie fast dasselbe, dafür kommen laufende Pflichten und ein Reputationsthema hinzu:

KriteriumUG (haftungsbeschränkt)GmbHNorm
Mindeststammkapital 1 € — praktisch sinnvoll ab 1.000 bis 5.000 € 25.000 € § 5 · § 5a Abs. 1 GmbHG
Einzahlung vor Anmeldung Voll — das gesamte Stammkapital Ein Viertel je Einlage, mindestens 12.500 € § 5a Abs. 2 · § 7 Abs. 2 GmbHG
Sacheinlagen Ausgeschlossen Zulässig mit Sachgründungsbericht § 5a Abs. 2 S. 2 · § 5 Abs. 4 GmbHG
Gesetzliche Rücklage 25 % des Jahresüberschusses, gesperrt Keine § 5a Abs. 3 GmbHG
Notarkosten (Musterprotokoll, 1 Gesellschafter) 188 € Gebühren netto 188 € Gebühren netto — identisch § 105 Abs. 4 GNotKG
Handelsregister Bargründung 150 € (1 Gesellschafter) / 240 € identisch HRegGebV Anlage Nr. 2100
Firmierung Zwingend „haftungsbeschränkt" ausgeschrieben „GmbH" genügt § 5a Abs. 1 GmbHG
Bei Verlust der Hälfte des Kapitals Anzeige an die Gesellschafter bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit Einberufung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals § 5a Abs. 4 · § 49 Abs. 3 GmbHG
Umwandlung in GmbH Kapitalerhöhung auf 25.000 € — dann entfällt die Rücklagenpflicht § 5a Abs. 5 GmbHG

Die 1-€-UG ist eine Falle. Wer mit einem symbolischen Stammkapital gründet, ist nach der Bezahlung der Gründungskosten sofort überschuldet — denn die Kosten mindern das Vermögen, ohne dass Gegenwerte entstehen. Damit droht bereits am ersten Tag die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Sinnvoll ist ein Stammkapital, das die Gründungskosten und die ersten Monate trägt: praktisch ab 1.000 €, besser 3.000 bis 5.000 €. Welche Rechtsform steuerlich zu Ihnen passt, klärt unser Rechtsformrechner.

Der Weg zur eingetragenen Gesellschaft

Fünf Schritte — und drei Rechtsträger.

Zwischen Idee und Handelsregistereintrag existieren drei verschiedene Gebilde mit völlig unterschiedlicher Haftung. Wer das nicht kennt, haftet persönlich:

Schritt 1

Vorgründungsgesellschaft

Ab der Einigung über die Gründung — eine GbR oder OHG. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich; Verbindlichkeiten gehen nicht automatisch über.

Sie · Vorsicht §§ 705 ff. BGB
Schritt 2

Beurkundung

Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Bestellung der Geschäftsführung, Gesellschafterliste.

Wir · Vorbereitung § 2 Abs. 1 GmbHG
Schritt 3

Vorgesellschaft & Einzahlung

Ab Beurkundung existiert die GmbH in Gründung. Geschäftskonto eröffnen, Stammkapital einzahlen, Nachweis an den Notar.

Sie · Einzahlung § 7 · § 8 Abs. 2 GmbHG
Schritt 4

Anmeldung & Eintragung

Der Notar meldet elektronisch an; das Registergericht prüft und trägt ein. Erst jetzt beginnt die Haftungsbeschränkung.

Wir · Begleitung § 7 Abs. 1 · § 11 Abs. 1 GmbHG
Schritt 5

Steuer & Buchführung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch, Steuernummer, USt-IdNr., Eröffnungsbilanz, Buchführung ab Tag eins.

Wir · Umsetzung § 138 AO · § 242 HGB

Die gefährlichste Phase ist Schritt 3. Wer für die Vorgesellschaft handelt, haftet nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich und unbeschränkt — als Handelnder. Diese Haftung entfällt mit der Eintragung; bleibt die Eintragung aus, bleibt sie bestehen. Zusätzlich greift die Unterbilanzhaftung: Ist das Stammkapital zum Zeitpunkt der Eintragung durch Anlaufverluste schon angegriffen, müssen die Gesellschafter die Differenz auffüllen.

Alles aus einer Hand: Wir stimmen die Satzung mit dem Notar ab, übernehmen die steuerliche Erfassung, erstellen die Eröffnungsbilanz und führen die Buchhaltung ab dem ersten Beleg — inklusive der Transparenzregister-Meldung.

Was Sie mitbringen

Damit der Notartermin nicht verschoben wird
  • Gültige Ausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer — Personalausweis oder Pass, bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel.
  • Firmenname — vorab mit der IHK auf Verwechslungsgefahr geprüft und gegen bestehende Marken recherchiert.
  • Unternehmensgegenstand — konkret formuliert, nicht „Handel mit Waren aller Art". Zu unbestimmte Angaben werden vom Register beanstandet.
  • Geschäftsanschrift im Inland — kein reines Postfach; das Register verlangt eine zustellfähige Adresse.
  • Verteilung der Anteile und die geplanten Einlagen je Gesellschafter — inklusive der Frage, wer Geschäftsführer wird.

Was die Eintragung verzögert

Die häufigsten Beanstandungen des Registergerichts
  • Unbestimmter Unternehmensgegenstand — er muss die Tätigkeit tatsächlich individualisieren.
  • Zu hohe Gründungskostenklausel — überschreitet der Höchstbetrag etwa 10 % des Stammkapitals, wird die Eintragung abgelehnt.
  • Fehlende Genehmigung bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten — Handwerksrolle, Gaststättenerlaubnis, § 34c GewO.
  • Einzahlung nicht zur freien Verfügung — wird das Kapital vor der Anmeldung wieder abgezogen, fehlt der Nachweis nach § 8 Abs. 2 GmbHG.
  • Geschäftsführer ist ungeeignet — § 6 Abs. 2 GmbHG schließt Personen mit einschlägigen Verurteilungen oder Gewerbeuntersagung aus.
  • Firmenname unzulässig — irreführend, verwechslungsfähig oder ohne den zwingenden Rechtsformzusatz.
Der teuerste Satzungsfehler

Die Gründungskostenklausel — oder Sie zahlen privat.

Gründungskosten sind rechtlich Aufwand der Gesellschafter, nicht der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf sie nur tragen, wenn die Satzung es ausdrücklich erlaubt — mit konkretem Höchstbetrag. Fehlt die Klausel, ist die Zahlung eine verbotene Einlagenrückgewähr:

  • Bezifferter Höchstbetrag ist Pflicht. „Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten" genügt nicht — es muss ein Euro-Betrag genannt sein, damit der Rechtsverkehr die Belastung des Kapitals erkennen kann.
  • Die 10-Prozent-Grenze. Registergerichte akzeptieren in Anlehnung an § 26 Abs. 2 AktG regelmäßig bis zu 10 % des Stammkapitals — bei 25.000 € also 2.500 €, bei einer UG mit 1.000 € nur 100 €. Höhere Beträge werden beanstandet.
  • Das Musterprotokoll enthält sie nicht. Es regelt lediglich, dass die Gesellschaft die Gründungskosten bis zur Höhe des Stammkapitals trägt — höchstens jedoch bis zu diesem Betrag. Wer eine individuelle Klausel braucht, braucht eine individuelle Satzung.
  • Steuerlich hängt der Abzug daran. Nur mit wirksamer Klausel sind die Kosten Betriebsausgabe der Gesellschaft. Ohne sie gehören sie zu den Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter und wirken sich erst beim Verkauf aus — oft Jahrzehnte später.
  • Nachträglich geht es nicht. Eine Satzungsänderung nach der Eintragung wirkt nicht zurück — die bereits entstandenen Gründungskosten bleiben Sache der Gesellschafter. Der Fehler ist danach nicht mehr heilbar.
Satzung prüfen lassen Vor dem Notartermin — danach ist es zu spät.
Mit oder ohne Klausel
AspektOhneMit
Wer zahltGesellschafterGesellschaft
Betriebsausgabeneinja
Vorsteuerabzugfraglichmöglich
EinlagenrückgewährRisikokeines
Nachträglich heilbarnein
Eintragungläuftläuft
Der Fehler kostet nichts bei der Gründung — sondern später, wenn der Betriebsausgabenabzug versagt wird oder die Rückzahlung nach § 31 GmbHG im Raum steht.
Rechenbeispiel

Drei Varianten, drei Preisklassen.

Dieselbe Geschäftsidee, drei Gründungswege. Die Unterschiede entstehen fast ausschließlich aus Musterprotokoll gegen Satzung und der Zahl der Gesellschafter — nicht aus der Höhe des Stammkapitals.

Notar & Register · netto zzgl. USt

Was die Variante tatsächlich ausmacht.

Alle drei liegen beim Notar über dem Mindestgeschäftswert von 30.000 € — deshalb ändert das Stammkapital hier wenig.

UG · 1.000 € · Musterprotokoll
≈ 400 €
Beurkundung 1,0 aus 30.000 € = 125 €, Anmeldung 0,5 = 62,50 €, Auslagen, 19 % USt, plus Handelsregister 150 € und Gewerbeanmeldung.
GmbH · 25.000 € · Musterprotokoll
≈ 400 €
Identisch — weil das Stammkapital von 25.000 € unter dem Mindestgeschäftswert von 30.000 € liegt und die Gebühr daher gleich bleibt.
GmbH · 25.000 € · Satzung, 3 Gesellschafter
≈ 800 €
Beurkundung 2,0 = 250 €, Anmeldung 0,5, Gesellschafterliste, mehr Auslagen, plus Handelsregister 240 € bei mehreren Gesellschaftern.

Die eigentliche Frage ist nicht, was die Gründung kostet — sondern was die falsche Satzung später kostet. Die Ersparnis des Musterprotokolls liegt bei etwa 400 €. Eine fehlende Vinkulierung, keine Nachfolgeregelung oder eine ungeregelte Gewinnverteilung kostet bei einem Gesellschafterstreit ein Vielfaches — und eine Satzungsänderung später kostet erneut Notar- und Registergebühren. Wer plant, mehr als einen Gesellschafter zu haben, spart mit dem Musterprotokoll am falschen Ende.

Über den Standardfall hinaus

Die Sonderfälle, die teuer werden.

Zwölf Konstellationen, die in Gründungsportalen fehlen — und in der Praxis regelmäßig Geld kosten:

§ 11 Abs. 2 GmbHG

Handelndenhaftung

Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und unbeschränkt — auch als Geschäftsführer. Die Haftung entfällt mit der Eintragung, wenn der Vertragspartner der Schuldübernahme zustimmt oder sie sich aus den Umständen ergibt. Bleibt die Eintragung aus, bleibt die Haftung. Deshalb: Verträge erst nach Eintragung oder unter ausdrücklichem Vorbehalt.

BGH · Unterbilanzhaftung

Vorbelastungshaftung

Ist das Stammkapital im Zeitpunkt der Eintragung durch Anlaufkosten bereits aufgezehrt, müssen die Gesellschafter die Differenz in Geld auffüllen — unabhängig von Verschulden. Genau deshalb ist die 1-€-UG so gefährlich: Schon die Notarkosten erzeugen eine Unterbilanz. Ein angemessenes Stammkapital ist die einzige Vorsorge.

§ 19 Abs. 4 GmbHG

Verdeckte Sacheinlage

Wird eine Geldeinlage vereinbart, das Geld aber wirtschaftlich sofort für den Erwerb eines Gegenstands vom Gesellschafter verwendet, liegt eine verdeckte Sacheinlage vor. Die Einlageverpflichtung gilt dann nicht als erfüllt; angerechnet wird nur der tatsächliche Wert des Gegenstands. Der Gesellschafter haftet auf die Differenz — teils Jahre später in der Insolvenz.

§ 19 Abs. 5 GmbHG

Hin- und Herzahlen

Wird das eingezahlte Kapital vereinbarungsgemäß an den Gesellschafter zurückgeführt — etwa als Darlehen —, erfüllt das die Einlagepflicht nur, wenn der Rückgewähranspruch vollwertig, fällig oder jederzeit kündbar ist und die Vereinbarung bei der Anmeldung offengelegt wurde. Fehlt die Offenlegung, bleibt die Einlage offen.

§ 5 Abs. 4 · § 9 GmbHG

Sachgründung & Differenzhaftung

Sacheinlagen sind im Vertrag festzusetzen und durch einen Sachgründungsbericht zu belegen; das Register prüft die Werthaltigkeit und kann Gutachten verlangen. Erreicht der Wert die übernommene Einlage nicht, haftet der Gesellschafter nach § 9 GmbHG auf die Differenz in Geld — bewertet wird zum Zeitpunkt der Anmeldung. Bei der UG ausgeschlossen.

§ 2 GmbHG · DiRUG

Online-Gründung per Video

Seit dem DiRUG ist die Gründung im notariellen Online-Verfahren möglich — mit Videokommunikation und elektronischer Identifizierung über den Personalausweis. Zulässig sind inzwischen auch Sachgründungen. Die Gebühren sind identisch: Das Verfahren spart Reisezeit, nicht Geld. Voraussetzung ist ein eID-fähiger Ausweis und die Notar-Videoplattform.

§ 20 GwG

Transparenzregister

Jede GmbH und UG muss ihre wirtschaftlich Berechtigten — natürliche Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte — dem Transparenzregister melden. Die frühere Mitteilungsfiktion ist entfallen: Die Meldung ist auch dann Pflicht, wenn alles im Handelsregister steht. Bußgelder beginnen im vierstelligen Bereich. Details: Transparenzregister.

§ 138 AO · § 137 AO

Steuerliche Erfassung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist nach § 138 Abs. 1b AO elektronisch innerhalb eines Monats zu übermitteln. Dort werden Steuernummer, Soll- oder Istversteuerung, Voranmeldungszeitraum, USt-IdNr. und die Frage der Kleinunternehmerregelung entschieden — Weichen, die man später nur schwer korrigiert. Details: Fragebogen.

§ 242 HGB · § 60 EStDV

Eröffnungsbilanz

Zum Zeitpunkt der Gründung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen — sie zeigt das eingezahlte Stammkapital und, bei Sachgründung, die eingebrachten Werte. Sie ist der Startpunkt der doppelten Buchführung und wird dem Finanzamt eingereicht. Bei UG und GmbH besteht keine Wahl: Bilanzierungspflicht ab Tag eins, keine EÜR.

§ 15 Abs. 1 UStG

Vorsteuer aus Gründungskosten

Die Vorgesellschaft ist bereits Unternehmerin und kann die Vorsteuer aus Notar-, Beratungs- und Anschaffungsrechnungen abziehen — vorausgesetzt, die Rechnungen lauten auf die Gesellschaft in Gründung und die Gesellschaft erbringt später steuerpflichtige Umsätze. Rechnungen auf den Privatnamen des Gründers berechtigen nicht zum Abzug.

§ 6 Abs. 2 GmbHG

Wer nicht Geschäftsführer werden darf

Ausgeschlossen sind Personen mit einer Gewerbeuntersagung im Tätigkeitsbereich sowie Verurteilte wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug oder Untreue — für die Dauer von fünf Jahren nach Rechtskraft. Der Geschäftsführer versichert das gegenüber dem Register; eine falsche Versicherung ist nach § 82 GmbHG strafbar.

§ 24 GmbHG

Ausfallhaftung der Mitgesellschafter

Zahlt ein Gesellschafter seine Einlage nicht und ist sie von ihm nicht zu erlangen, müssen die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufbringen. Wer mit Partnern gründet, haftet also mittelbar für deren Einlage mit — unabhängig von jeder Absprache. Eine der wichtigsten und am häufigsten übersehenen Vorschriften bei Mehrpersonengründungen.

§ 21 GmbHG

Kaduzierung des Anteils

Bleibt eine fällige Einlage aus, kann die Gesellschaft dem Gesellschafter per eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzen und den Geschäftsanteil danach für verlustig erklären. Der Gesellschafter verliert Anteil und bereits geleistete Zahlungen, bleibt aber für den Fehlbetrag verantwortlich.

§ 18 · § 30 HGB

Firmenname & IHK-Prüfung

Die Firma muss unterscheidungskräftig sein, darf nicht irreführen und muss sich von bereits eingetragenen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden. Zusätze wie „Institut", „Zentrum" oder Branchenbezeichnungen wie „Bank" prüft das Register streng. Der Notar holt vor der Beurkundung regelmäßig eine Stellungnahme der IHK ein — der schnellste Weg, eine Zurückweisung zu vermeiden.

§ 5a Abs. 5 GmbHG

Von der UG zur GmbH

Erreicht das Stammkapital durch Kapitalerhöhung 25.000 €, entfallen die Sonderregeln der UG — Rücklagepflicht und Sacheinlageverbot. Die Erhöhung ist notariell zu beurkunden und im Register einzutragen; erfolgt sie aus Gesellschaftsmitteln, verlangt § 57i GmbHG eine geprüfte Bilanz. Dieser zweite Notargang kostet erneut Gebühren — wer das Kapital hat, gründet günstiger direkt als GmbH.

§ 40 · § 16 GmbHG

Gesellschafterliste

Nach jeder Veränderung ist eine aktuelle Gesellschafterliste zum Register einzureichen; bei notarieller Mitwirkung übernimmt das der Notar. Ihre Bedeutung ist praktisch: Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gilt gegenüber der Gesellschaft nur, wer in der Liste eingetragen ist — wer nicht drinsteht, kann seine Rechte nicht ausüben, selbst wenn er zivilrechtlich Inhaber ist.

§ 4a GmbHG

Sitz & Geschäftsadresse

Der Satzungssitz muss im Inland liegen; der tatsächliche Verwaltungssitz darf im Ausland sein. Zwingend ist eine inländische Geschäftsanschrift zur Eintragung — ein reiner Briefkasten genügt dem Register häufig nicht. Bei einem Coworking- oder Virtual-Office-Modell klären wir die Zustellfähigkeit vorab, weil eine Beanstandung hier den ganzen Termin entwertet.

§ 2 · § 3 IHKG

IHK-Beitrag ab Tag eins

Jede gewerblich tätige Gesellschaft ist Pflichtmitglied der IHK und zahlt Grundbeitrag plus Umlage. Wichtig: Die Existenzgründer-Befreiung des § 3 Abs. 3 IHKG gilt nur für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind — GmbH und UG zahlen daher von der Eintragung an. Die Höhe richtet sich nach der Beitragssatzung der jeweiligen Kammer.

§ 192 SGB VII

Berufsgenossenschaft in einer Woche

Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft hat binnen einer Woche nach Beginn der Tätigkeit zu erfolgen — auch dann, wenn zunächst keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, weil der Geschäftsführer je nach Satzung selbst versicherungspflichtig sein kann. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld und rückwirkende Beitragsforderungen.

§ 23 KStG · § 11 GewStG

Steuerlich kein Freibetrag

Ein oft unterschätzter Unterschied: Die Kapitalgesellschaft zahlt ab dem ersten Euro 15 % Körperschaftsteuer — es gibt keinen Grundfreibetrag. Und der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu, nicht der GmbH oder UG. Bei kleinen Gewinnen ist das ein echter struktureller Nachteil.

§ 93 SGB III

Gründungszuschuss

Wer aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründet und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat, kann einen Gründungszuschuss beantragen: sechs Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 € für die soziale Sicherung, danach auf Antrag neun weitere Monate mit 300 €. Es ist eine Ermessensleistung — erforderlich sind ein Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme, die wir für Sie erstellen.

§ 16 BeurkG · Haager Übereinkommen

Ausländische Gesellschafter

Der teuerste Kostentreiber, den kein Rechner kennt: Spricht ein Beteiligter nicht ausreichend Deutsch, muss nach § 16 BeurkG ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Gründet eine ausländische Gesellschaft mit, verlangt das Register einen Vertretungsnachweis — Registerauszug samt Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Diese Zusatzkosten liegen häufig über den eigentlichen Notargebühren und brauchen Vorlaufzeit.

§ 34a ff. GewO

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Die Gewerbeanzeige genügt nicht immer. Eine Erlaubnis brauchen unter anderem Wach- und Sicherheitsunternehmen (§ 34a), Immobilienmakler, Darlehens- und Bauträger (§ 34c), Versicherungsvermittler (§ 34d) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f). Verlangt werden Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse; die Gebühren richten sich nach Landesrecht und liegen deutlich über der Gewerbeanmeldung. Ohne Erlaubnis ist die Tätigkeit untersagt — die Gesellschaft darf gegründet, aber nicht betrieben werden.

§ 1 · § 7 HwO

Handwerksrolle

Für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung ist die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung. Bei einer GmbH oder UG muss nach § 7 Abs. 1 HwO der technische Betriebsleiter die Qualifikation erfüllen — Meisterprüfung oder gleichwertiger Nachweis; er muss nicht Gesellschafter sein. Hinzu kommen Eintragungsgebühr und die Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer mit eigenem Beitrag.

GmbH & Co. KG

Zwei Gesellschaften, zwei Rechnungen

Wer eine GmbH & Co. KG aufsetzt, gründet zwei Rechtsträger: die Komplementär-GmbH (notariell, mit eigenem Stammkapital) und die KG (Handelsregisteranmeldung, notariell beglaubigt). Notar- und Registergebühren fallen daher doppelt an, ebenso Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung. Der Aufwand rechnet sich nur, wenn die Struktur einen Zweck hat — etwa Haftungstrennung bei Personengesellschafts-Besteuerung.

Vorrats- & Mantelgesellschaft

Die schnelle Abkürzung

Eine Vorratsgesellschaft ist bereits eingetragen und sofort handlungsfähig — Kosten typischerweise mehrere Tausend Euro über den Gründungskosten. Bei der wirtschaftlichen Neugründung verlangt der BGH aber eine erneute Offenlegung gegenüber dem Register samt Versicherung zum Kapital; wird sie versäumt, haften die Gesellschafter wie bei einer Neugründung. Der Zeitgewinn ist echt, das Haftungsrisiko auch.

Die laufenden Kosten sind höher als die Gründungskosten — und dauerhaft. Eine GmbH oder UG ist ab Tag eins bilanzierungspflichtig (§ 242 HGB), muss ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 HGB), gibt Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen ab und übermittelt die E-Bilanz nach § 5b EStG. Rechnen Sie mit einem laufenden Aufwand, der die einmaligen Gründungskosten im ersten Jahr um ein Mehrfaches übersteigt. Das ist kein Argument gegen die GmbH — aber es gehört in die Entscheidung, und wir sagen es Ihnen vorher.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Rechner beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirWirtschaftsprüfer im Haus — für die Bewertung von Sacheinlagen, die Eröffnungsbilanz und die Prüfung, ob das Stammkapital zur Planung passt.
02WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater begleitet Sie vom ersten Entwurf bis zur Eintragung und stimmt sich direkt mit dem Notar ab. Kein Ticketsystem.
03WirRechtsanwältin im Team — für die Satzung: Gründungskostenklausel, Vinkulierung, Nachfolge und Abfindungsregelungen.

Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Gründungsfehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Stammkapital zu niedrig — nach Abzug der Gründungskosten liegt eine Unterbilanz vor, die Gesellschafter müssen auffüllen.
Gründungskostenklausel fehlt oder ist zu hoch — entweder kein Betriebsausgabenabzug oder eine Beanstandung durch das Register.
Verträge vor der Eintragung geschlossen — Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG, persönlich und unbeschränkt.
Musterprotokoll gewählt, obwohl mehr geregelt werden müsste — eine Satzungsänderung später kostet erneut Notar und Register.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: Satzung und Kapitalplanung vor dem Notartermin — genau das ist unser Job.

Gründung in Zahlen

Die Werte, die die Kosten bestimmen.

Geschäftswerte, Gebühren, Schwellen — alle prüfen wir vor dem Notartermin und rechnen die Varianten gegen.

30.000 €
Mindestgeschäftswert der Beurkundung nach § 105 Abs. 4 GNotKG — deshalb kostet die 1-€-UG beim Notar praktisch dasselbe wie eine GmbH mit 25.000 €.
150 / 240 €
Handelsregistergebühr bei Bargründung nach HRegGebV — 150 € bei einem Gesellschafter, 240 € bei mehreren; bei Sachgründung höher.
10 %
Faustregel der Gründungskostenklausel — in Anlehnung an § 26 Abs. 2 AktG akzeptieren Registergerichte regelmäßig bis zu 10 % des Stammkapitals.
§ 2 GmbHG — Form des Gesellschaftsvertrags und Musterprotokoll · § 3 — notwendiger Inhalt · § 5 — Stammkapital und Sacheinlagen · § 5a — UG haftungsbeschränkt · § 6 Abs. 2 — Eignung des Geschäftsführers · § 7 · § 8 — Anmeldung und Einzahlung · § 9 — Differenzhaftung · § 9c — Prüfung durch das Registergericht · § 11 — Vorgesellschaft und Handelndenhaftung · § 19 Abs. 4 und 5 — verdeckte Sacheinlage und Hin- und Herzahlen · § 30 · § 31 — Kapitalerhaltung · § 82 — Falschangaben GNotKG §§ 34, 97, 105, 106 und KV Nr. 21100, 21200, 21201 · HRegGebV mit Anlage · § 26 Abs. 2 AktG analog zur Gründungskostenklausel · § 14 GewO — Gewerbeanzeige · § 20 GwG — Transparenzregister · § 137 · § 138 AO — Anzeige- und Erfassungspflichten · § 242 · § 325 HGB — Eröffnungsbilanz und Offenlegung · § 5b EStG — E-Bilanz · § 15 UStG — Vorsteuer · § 15a InsO — Insolvenzantragspflicht · § 17 BNotO — Gebührenerhebungspflicht · Rechtsprechung des BGH zur Unterbilanz- und Vorbelastungshaftung sowie zur wirtschaftlichen Neugründung

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DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Gründung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Normen bestimmen Form, Kapital, Kosten und Haftung der Gründung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 2 GmbHG

Form des Gesellschaftsvertrags

Der Vertrag bedarf notarieller Form und der Unterzeichnung durch alle Gesellschafter; Abs. 1a erlaubt für bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer das vereinfachte Verfahren mit Musterprotokoll.

§ 3 GmbHG

Notwendiger Inhalt

Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters.

§ 5 GmbHG

Stammkapital & Sacheinlagen

Mindeststammkapital 25.000 €, Nennbeträge auf volle Euro; Sacheinlagen sind im Vertrag festzusetzen und nach Abs. 4 durch einen Sachgründungsbericht zu belegen.

§ 5a GmbHG

UG (haftungsbeschränkt)

Gründung unterhalb des Mindestkapitals möglich; Firmierung mit dem Zusatz, vollständige Einzahlung in Geld, keine Sacheinlagen, gesetzliche Rücklage von einem Viertel des Jahresüberschusses.

§ 6 Abs. 2 GmbHG

Eignung des Geschäftsführers

Ausgeschlossen sind Personen mit Gewerbeuntersagung im betroffenen Bereich sowie wegen bestimmter Insolvenz- und Vermögensdelikte Verurteilte für fünf Jahre nach Rechtskraft.

§ 7 · § 8 GmbHG

Anmeldung & Einzahlung

Anmeldung erst, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt ist; die Geschäftsführer versichern, dass die Leistungen zur freien Verfügung stehen.

§ 9 GmbHG

Differenzhaftung

Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung nicht den Betrag des übernommenen Geschäftsanteils, hat der Gesellschafter die Differenz in Geld zu leisten.

§ 9c GmbHG

Prüfung durch das Registergericht

Die Eintragung ist abzulehnen, wenn die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist; bei Sachgründungen wird die Werthaltigkeit geprüft.

§ 11 GmbHG

Vorgesellschaft & Handelndenhaftung

Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche nicht; wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich und, wenn mehrere handeln, gesamtschuldnerisch.

§ 19 Abs. 4 GmbHG

Verdeckte Sacheinlage

Ist eine Geldeinlage wirtschaftlich als Sacheinlage zu bewerten, befreit die Leistung nicht von der Einlagepflicht; der Wert des Gegenstands wird auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht angerechnet.

§ 19 Abs. 5 GmbHG

Hin- und Herzahlen

Eine Rückzahlung an den Gesellschafter erfüllt die Einlagepflicht nur, wenn der Rückgewähranspruch vollwertig und jederzeit fällig oder kündbar ist und die Vereinbarung bei der Anmeldung offengelegt wurde.

§ 30 · § 31 GmbHG

Kapitalerhaltung

Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht ausgezahlt werden; verbotene Zahlungen — auch Gründungskosten ohne Satzungsklausel — sind zu erstatten.

§ 82 GmbHG

Falsche Angaben

Wer als Geschäftsführer oder Gesellschafter zum Zweck der Eintragung falsche Angaben über Einlagen oder Sacheinlagen macht, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.

§ 26 Abs. 2 AktG

Maßstab der Kostenklausel

Für die AG verlangt das Gesetz, den Gesamtaufwand zulasten der Gesellschaft in der Satzung gesondert festzusetzen; die Registerpraxis überträgt diesen Gedanken auf die GmbH.

§ 105 GNotKG

Geschäftswert der Beurkundung

Bei der Gründung ist der Geschäftswert das Stammkapital, mindestens jedoch 30.000 €; für das vereinfachte Verfahren nach Musterprotokoll gelten Sonderregelungen zur Gebührenhöhe.

§ 34 GNotKG · KV 21100 ff.

Gebührentabelle & Sätze

Die Tabelle B ordnet jedem Geschäftswert eine Gebühr zu; die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags löst regelmäßig eine 2,0-Gebühr aus, die Anmeldung zum Register eine 0,5-Gebühr.

§ 17 BNotO

Gebührenerhebungspflicht

Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu erheben; Ermäßigungen oder Verzicht sind unzulässig — Notarkosten sind damit nicht verhandelbar.

HRegGebV

Handelsregistergebühren

Die Verordnung setzt Festgebühren für Eintragungen fest — bei der Ersteintragung einer Kapitalgesellschaft mit Bargründung 150 € bei einem und 240 € bei mehreren Gesellschaftern, bei Sachgründung höher.

§ 14 GewO

Gewerbeanzeige

Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist der zuständigen Behörde anzuzeigen; die Gebühr richtet sich nach kommunalem Satzungsrecht.

§ 20 GwG

Transparenzregister

Juristische Personen haben Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen; Verstöße sind bußgeldbewehrt.

§ 137 · § 138 AO

Anzeige- und Erfassungspflichten

Gründung und Aufnahme der Tätigkeit sind dem Finanzamt anzuzeigen; die Auskünfte zur steuerlichen Erfassung sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln.

§ 242 · § 325 HGB

Eröffnungsbilanz & Offenlegung

Zu Beginn des Handelsgewerbes ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen; Kapitalgesellschaften haben ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers offenzulegen.

§ 15 Abs. 1 UStG

Vorsteuer der Vorgesellschaft

Der Vorsteuerabzug setzt eine auf den Unternehmer lautende Rechnung voraus; die Vorgesellschaft ist bereits Unternehmerin, wenn sie die Aufnahme steuerpflichtiger Umsätze beabsichtigt.

§ 21 · § 24 GmbHG

Kaduzierung & Ausfallhaftung

Bei ausbleibender Einlage kann der Geschäftsanteil nach Nachfristsetzung für verlustig erklärt werden; ist der Fehlbetrag vom Gesellschafter nicht zu erlangen, haben die übrigen Gesellschafter ihn nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufzubringen.

§ 40 · § 16 GmbHG

Gesellschafterliste

Nach jeder Veränderung ist eine aktuelle Liste zum Handelsregister einzureichen; gegenüber der Gesellschaft gilt als Inhaber nur, wer in der aufgenommenen Liste eingetragen ist.

§ 4a GmbHG

Sitz der Gesellschaft

Der Satzungssitz muss im Inland liegen; zur Eintragung ist zusätzlich eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben.

§ 57i GmbHG

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Der Erhöhung ist eine Bilanz zugrunde zu legen, die mit einem Bestätigungsvermerk versehen ist und deren Stichtag höchstens acht Monate zurückliegt.

§ 18 · § 30 HGB

Firmenrecht

Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet und unterscheidungskräftig sein und darf keine irreführenden Angaben enthalten; sie muss sich von allen am selben Ort eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.

§ 12 HGB

Elektronische Anmeldung

Anmeldungen zum Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen; Dokumente sind elektronisch zu übermitteln.

§ 2 · § 3 IHKG

Kammerzugehörigkeit

Gewerbetreibende sind Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer; die Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur für nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen.

§ 192 SGB VII

Meldepflicht zur Unfallversicherung

Der Unternehmer hat die Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen Unfallversicherungsträger binnen einer Woche mitzuteilen.

§ 23 KStG · § 11 GewStG

Steuersätze & Freibeträge

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % ohne Grundfreibetrag; der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu.

§ 5b EStG · § 326 HGB

E-Bilanz & Offenlegungserleichterung

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln; Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Bilanz statt der Offenlegung hinterlegen.

§ 93 SGB III

Gründungszuschuss

Zur Sicherung des Lebensunterhalts kann Arbeitslosen mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen ein Gründungszuschuss geleistet werden; die Förderung erfolgt in zwei Phasen und liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.

§ 16 BeurkG

Sprachunkundige Beteiligte

Beherrscht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht hinreichend, ist auf Verlangen ein Dolmetscher zuzuziehen und die Niederschrift zu übersetzen; die Kosten treten zu den Notargebühren hinzu.

§ 34a ff. GewO

Erlaubnispflichten

Für bestimmte Gewerbe — Bewachung, Immobilienvermittlung, Bauträger, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung — ist neben der Anzeige eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die Zuverlässigkeit und Sachkunde voraussetzt.

§ 1 · § 7 HwO

Zulassungspflichtiges Handwerk

Der selbständige Betrieb eines Handwerks der Anlage A ist nur eingetragenen Betrieben gestattet; bei juristischen Personen muss der technische Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllen.

§ 161 · § 162 HGB

Kommanditgesellschaft

Die KG entsteht mit Eintragung in das Handelsregister; bei der GmbH & Co. KG sind Komplementär-GmbH und KG getrennt zu gründen und einzutragen.

§ 15a InsO

Insolvenzantragspflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei bzw. sechs Wochen, Insolvenzantrag zu stellen — die Frist gilt auch für eine frisch gegründete Gesellschaft.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Notar- und Registergebühren ergeben sich aus GNotKG und HRegGebV; verbindlich ist ausschließlich die Kostenrechnung des Notars und des Registergerichts. Die Höhe zulässiger Gründungskostenklauseln beurteilen die Registergerichte nicht einheitlich. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Gestaltung klären wir im Mandat. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Gründung wissen sollten.

Von den Notarkosten bis zur Handelndenhaftung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was kostet die Gründung einer GmbH oder UG? +
Bei einer Einpersonengründung mit Musterprotokoll liegen Notar und Handelsregister zusammen bei rund 410 € — für UG und GmbH nahezu identisch, weil beim Notar ein Mindestgeschäftswert von 30.000 € gilt (§ 105 Abs. 4 GNotKG) und die Registergebühr bei der Bargründung fest 150 € beträgt. Günstiger geht es rechtlich nicht — ein niedrigeres Stammkapital senkt die Gebühr nicht. Mit individueller Satzung und mehreren Gesellschaftern steigen die Kosten auf etwa 700 bis 1.000 €. Hinzu kommen Gewerbeanmeldung (20–60 €) und je nach Tätigkeit Erlaubnisse. Ihre Variante rechnet der Rechner oben.
Kann ich die Notarkosten verhandeln? +
Nein. § 17 Abs. 1 BNotO verpflichtet den Notar, die gesetzlichen Gebühren nach dem GNotKG zu erheben — Rabatte, Nachlässe oder Verzicht sind unzulässig und berufsrechtlich sanktioniert. Wer Angebote vergleicht, vergleicht nur die Zusatzleistungen, nicht den Preis. Der einzige echte Hebel liegt in der Gestaltung: Musterprotokoll statt Satzung, Bargründung statt Sachgründung, weniger Gesellschafter.
Warum kostet die 1-Euro-UG beim Notar genauso viel wie eine GmbH? +
Weil § 105 Abs. 4 GNotKG für die Beurkundung einen Mindestgeschäftswert von 30.000 € vorschreibt. Ein niedrigeres Stammkapital senkt die Gebühr also nicht — bei 1 € Stammkapital wird genauso aus 30.000 € gerechnet wie bei 25.000 €. Die UG spart Kapital, nicht Gebühren. Und sie erkauft das mit der gesetzlichen Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses und dem Verbot von Sacheinlagen.
Wann sollte ich das Musterprotokoll nicht verwenden? +
Sobald Sie mehr als drei Gesellschafter oder mehr als einen Geschäftsführer haben — dann ist es gesetzlich ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Und immer dann, wenn Sie individuelle Regelungen brauchen: Vinkulierung von Anteilen, Nachfolge- und Abfindungsklauseln, abweichende Gewinnverteilung, Wettbewerbsverbote, Vorkaufsrechte. Das Musterprotokoll ist nicht anpassbar — jede Abweichung macht es unwirksam. Eine Satzungsänderung später kostet erneut Notar und Register.
Darf die Gesellschaft die Gründungskosten selbst tragen? +
Nur mit einer ausdrücklichen Satzungsklausel, die einen bezifferten Höchstbetrag nennt. Die Registerpraxis akzeptiert in Anlehnung an § 26 Abs. 2 AktG regelmäßig bis zu 10 % des Stammkapitals — bei 25.000 € also 2.500 €. Fehlt die Klausel, tragen die Gesellschafter die Kosten privat; eine Zahlung aus dem Gesellschaftsvermögen wäre eine verbotene Einlagenrückgewähr und nach § 31 GmbHG zurückzuzahlen. Nachträglich ist das nicht heilbar.
Wie viel Stammkapital muss ich einzahlen? +
Bei der GmbH: mindestens ein Viertel jeder Einlage, insgesamt aber mindestens 12.500 € vor der Anmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Rest bleibt als offene Einlageforderung stehen und kann eingefordert werden — in der Insolvenz durch den Verwalter. Bei der UG: das Stammkapital vollständig und in Geld (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Das Geld muss zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen; wird es vorher abgezogen, fehlt der Nachweis.
Ab wann haftet die Gesellschaft und nicht ich? +
Erst ab der Eintragung im Handelsregister. Vorher gibt es zwei Stadien: die Vorgründungsgesellschaft (vor der Beurkundung) — eine GbR mit unbeschränkter persönlicher Haftung, deren Verbindlichkeiten nicht automatisch auf die GmbH übergehen; und die Vorgesellschaft (nach Beurkundung, vor Eintragung) — hier haftet nach § 11 Abs. 2 GmbHG jeder Handelnde persönlich und unbeschränkt. Deshalb: Verträge möglichst erst nach der Eintragung, sonst unter ausdrücklichem Vorbehalt.
Was ist die Unterbilanzhaftung? +
Ist das Stammkapital im Zeitpunkt der Eintragung durch Anlaufkosten oder Verluste bereits angegriffen, müssen die Gesellschafter die Differenz in Geld auffüllen — verschuldensunabhängig. Genau daran scheitert die 1-€-UG: Schon die Notarkosten erzeugen eine Unterbilanz, und im Extremfall besteht am ersten Tag Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Praktische Konsequenz: Stammkapital so bemessen, dass es Gründungskosten und die ersten Monate trägt.
Was ist bei einer Sachgründung zu beachten? +
Die Sacheinlagen sind im Gesellschaftsvertrag festzusetzen und durch einen Sachgründungsbericht zu belegen (§ 5 Abs. 4 GmbHG); das Registergericht prüft die Werthaltigkeit und kann Nachweise oder Gutachten verlangen. Erreicht der Wert die übernommene Einlage nicht, haftet der Gesellschafter nach § 9 GmbHG auf die Differenz in Geld. Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Achtung auch auf die verdeckte Sacheinlage (§ 19 Abs. 4): Wer bar einzahlt und das Geld sofort für den Kauf eines eigenen Gegenstands verwendet, hat die Einlage nicht erfüllt.
Sind Gründungskosten steuerlich abziehbar? +
Bei der Gesellschaft nur mit wirksamer Satzungsklausel — dann sind sie Betriebsausgabe. Ohne Klausel sind es Aufwendungen der Gesellschafter, die grundsätzlich zu den Anschaffungskosten der Beteiligung gehören und sich erst bei deren Veräußerung auswirken. Umsatzsteuerlich kann die Vorgesellschaft die Vorsteuer aus Gründungsleistungen abziehen, wenn die Rechnungen auf die Gesellschaft in Gründung lauten und steuerpflichtige Umsätze beabsichtigt sind — auf den Privatnamen ausgestellte Rechnungen berechtigen nicht zum Abzug.
Wie lange dauert die Eintragung? +
Nach vollständiger Anmeldung durch den Notar in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen — abhängig vom Registergericht und der Jahreszeit. Verzögerungen entstehen fast immer durch Beanstandungen: unbestimmter Unternehmensgegenstand, zu hohe Gründungskostenklausel, fehlende gewerberechtliche Genehmigung, unzulässige Firma oder ein fehlender Einzahlungsnachweis. Wer die Satzung vorher prüfen lässt, spart diese Runde — und die zusätzlichen Kosten einer Nachbeurkundung.
Lohnt sich eine Vorratsgesellschaft? +
Wenn es auf Tage ankommt, ja — sie ist bereits eingetragen und sofort handlungsfähig. Der Preis liegt typischerweise mehrere Tausend Euro über den Gründungskosten. Rechtlich wichtig: Bei der Aktivierung liegt eine wirtschaftliche Neugründung vor; der BGH verlangt eine erneute Offenlegung gegenüber dem Register samt Versicherung zur Kapitalausstattung. Wird sie versäumt, haften die Gesellschafter wie bei einer Neugründung — inklusive Unterbilanzhaftung. Wir prüfen den Kaufvertrag und die Satzung, bevor Sie zeichnen.
Was passiert, wenn ein Mitgesellschafter seine Einlage nicht zahlt? +
Dann haften Sie mit. § 24 GmbHG verpflichtet die übrigen Gesellschafter, den Fehlbetrag im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufzubringen, wenn er beim säumigen Gesellschafter nicht zu erlangen ist — unabhängig von jeder internen Absprache. Zuvor kann die Gesellschaft den Anteil nach § 21 GmbHG für verlustig erklären (Nachfrist von mindestens einem Monat per eingeschriebenem Brief); der Säumige verliert Anteil und geleistete Zahlungen, ist aber weiter verantwortlich. Deshalb prüfen wir bei Mehrpersonengründungen die Zahlungsfähigkeit vor dem Notartermin.
Mein Firmenname wurde beanstandet — warum? +
Weil die Firma nach § 18 HGB unterscheidungskräftig sein und nicht irreführen darf und sich nach § 30 HGB von allen am selben Ort eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden muss. Typische Stolpersteine: rein beschreibende Bezeichnungen („Bau GmbH"), geschützte Begriffe wie „Bank", „Institut" oder „Akademie", und Namen, die eine Größe oder Branche suggerieren, die nicht besteht. Der Notar holt vor der Beurkundung regelmäßig eine IHK-Stellungnahme ein — das ist der schnellste Weg, eine Zurückweisung zu vermeiden.
Was kostet es, die UG später in eine GmbH umzuwandeln? +
Es ist keine „Umwandlung" im Rechtssinne, sondern eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 € mit anschließender Änderung der Firmierung. Das erfordert einen zweiten notariellen Termin samt Registereintragung — also erneut Notar- und Registergebühren, berechnet nach dem erhöhten Geschäftswert. Erfolgt die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln (also aus angesparten Rücklagen), verlangt § 57i GmbHG zusätzlich eine geprüfte Bilanz. Unterm Strich: Wer die 25.000 € aufbringen kann, gründet direkt als GmbH günstiger.
Muss meine GmbH IHK-Beitrag zahlen — auch im ersten Jahr? +
Ja, ab der Eintragung. Jede gewerblich tätige Gesellschaft ist nach § 2 IHKG Pflichtmitglied und zahlt Grundbeitrag plus Umlage nach der Beitragssatzung ihrer Kammer. Die vielzitierte Existenzgründer-Befreiung des § 3 Abs. 3 IHKG hilft hier nicht: Sie gilt ausschließlich für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. GmbH und UG sind eingetragen — also beitragspflichtig von Anfang an. Ein Punkt, der in vielen Gründungsrechnungen fehlt.
Welche Anmeldungen sind nach der Eintragung fällig? +
Vier, und alle mit Frist: Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt (§ 14 GewO), Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch binnen eines Monats (§ 138 Abs. 1b AO), Transparenzregister (§ 20 GwG) und die Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Beginn der Tätigkeit (§ 192 SGB VII). Werden Arbeitnehmer beschäftigt, kommt die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit hinzu. Diese Kette übernehmen wir vollständig — sie ist die häufigste Quelle für Bußgelder in den ersten Monaten.
Gibt es Zuschüsse für die Gründung? +
Der wichtigste Baustein ist der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III: Wer aus dem Arbeitslosengeld I gründet und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat, kann sechs Monate lang das Arbeitslosengeld plus 300 € erhalten und danach auf Antrag neun weitere Monate 300 €. Es handelt sich um eine Ermessensleistung — Voraussetzung sind ein tragfähiger Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme. Diese Stellungnahme erstellen wir; zusätzlich prüfen wir Förderprogramme Ihres Bundeslandes, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
Warum zahlt meine GmbH Steuern schon ab dem ersten Euro? +
Weil es für Kapitalgesellschaften keinen Grundfreibetrag gibt: § 23 KStG setzt 15 % Körperschaftsteuer auf den gesamten zu versteuernden Gewinn an. Und der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG steht ausdrücklich nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu — nicht der GmbH oder UG. Bei kleinen Gewinnen ist eine Kapitalgesellschaft steuerlich daher strukturell schlechter gestellt; ob sich der Wechsel für Sie rechnet, zeigt unser Rechtsformrechner.
Was kostet es zusätzlich, wenn ein Gesellschafter aus dem Ausland kommt? +
Deutlich mehr, als der Rechner zeigt — und das ist der häufigste Grund für unerwartete Rechnungen. Spricht der Beteiligte nicht ausreichend Deutsch, ist nach § 16 BeurkG ein Dolmetscher zum Notartermin hinzuzuziehen. Ist eine ausländische Gesellschaft Mitgründerin, verlangt das Registergericht einen Vertretungsnachweis: aktueller Registerauszug mit Apostille (bei Staaten des Haager Übereinkommens) oder Legalisation, jeweils mit beglaubigter Übersetzung. Diese Positionen übersteigen die Notargebühren häufig — und brauchen mehrere Wochen Vorlauf. Wir klären das vor der Terminvergabe.
Reicht die Gewerbeanmeldung — oder brauche ich eine Erlaubnis? +
Das hängt an Ihrer Tätigkeit. Eine behördliche Erlaubnis brauchen u. a. Wach- und Sicherheitsunternehmen (§ 34a GewO), Immobilienmakler, Darlehens- und Bauträger (§ 34c), Versicherungsvermittler (§ 34d) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f) — jeweils mit Sachkundenachweis und Zuverlässigkeitsprüfung. Für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A zur HwO ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich; bei einer GmbH muss der technische Betriebsleiter die Meisterqualifikation mitbringen (§ 7 HwO). Ohne Erlaubnis darf die Gesellschaft gegründet, aber nicht betrieben werden.
Was kostet eine GmbH & Co. KG im Vergleich? +
Etwa das Doppelte — weil Sie zwei Rechtsträger gründen: die Komplementär-GmbH (notarielle Beurkundung, eigenes Stammkapital, eigene Eintragung) und die KG (notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung, § 161 HGB). Notar- und Registergebühren fallen doppelt an, und dauerhaft auch Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung für beide Gesellschaften. Der Aufwand lohnt nur bei einem klaren Zweck — typischerweise Haftungsbeschränkung bei gleichzeitiger Besteuerung als Personengesellschaft. Ob das für Sie passt, zeigt der Rechtsformrechner.
Was kostet die Betreuung bei OnlineBilanz? +
Ein erstes Gespräch mit Einordnung Ihres Vorhabens ist kostenlos. Satzungsentwurf und Abstimmung mit dem Notar, die steuerliche Erfassung, die Eröffnungsbilanz und der Start der Buchführung erfolgen zum transparenten Festpreis — abhängig von Gesellschafterzahl und Gestaltungsbedarf, ohne Stundensatz. Notar- und Registergebühren zahlen Sie direkt an Notar und Gericht; sie sind gesetzlich festgelegt und laufen nicht über uns.
Gründung · GmbHG · GNotKG

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