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Gründungskosten · GNotKG & HRegGebV

Was Ihre Gründung wirklich kostet.

Notar, Register, Auslagen — und die Kostenklausel.

Notargebühren sind gesetzlich fixiert, verhandeln lässt sich nichts (§ 17 BNotO). Der einzige Hebel liegt in der Gestaltung: Musterprotokoll oder Satzung, Bar- oder Sachgründung, ein Gesellschafter oder drei. Genau das rechnen wir durch — bevor der Notartermin steht.

Satzung und Kapitalplanung vor dem NotarterminEröffnungsbilanz und Buchhaltung ab Tag eins
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Woraus sich die Gründungskosten zusammensetzen.

Vier Posten bestimmen den Betrag: die Notargebühren nach GNotKG, die Handelsregistergebühr nach HRegGebV, Auslagen samt Umsatzsteuer und die Gewerbeanmeldung. Alle vier sind gesetzlich geregelt — Rabatte sind dem Notar sogar verboten.

Deshalb entscheidet nicht der Anbieter, sondern die Gestaltung: Musterprotokoll statt individueller Satzung halbiert die Beurkundungsgebühr, ein Gesellschafter statt mehrerer senkt die Registergebühr, und die Bargründung erspart den Sachgründungsbericht.

30.000 €
MindestwertGeschäftswert der Beurkundung, § 105 Abs. 4.
1,0 / 2,0
GebührensatzMusterprotokoll gegen Satzung.
150 / 240 €
RegisterEin oder mehrere Gesellschafter.
10 %
KostenklauselFaustregel des Höchstbetrags.
Interaktiver Rechner

Der Gründungskostenrechner.

Rechtsform, Stammkapital und Variante wählen — der Rechner ermittelt Gebühren, Auslagen und den Betrag, den die Gesellschaft tragen darf.

Rechtsform
Stammkapital

Mindestgeschäftswert 30.000 € — weniger Kapital senkt die Notarkosten nicht.

Gründungsvariante

Musterprotokoll: Beurkundung 1,0 statt 2,0.

Einlage

Sachgründung: Bericht nötig, Registergebühr höher.

Kostenklausel in der Satzung

Ohne Klausel zahlen die Gesellschafter privat (§ 31 GmbHG).

Gesellschafter
Pers.
Gewerbeanmeldung
Sonstiges
Gründungskosten insgesamt
Notar & Register
gesetzlich festgelegt
Gesellschaft trägt
laut Satzungsklausel
!
Notarkosten sind fixiert — Rabatte sind verboten.

§ 17 Abs. 1 BNotO verpflichtet den Notar, die gesetzlichen Gebühren zu erheben. Der einzige Hebel ist die Gestaltung: Musterprotokoll statt Satzung, Bargründung statt Sachgründung, ein Gesellschafter statt drei.

Vereinfachtes Modell, kein Kostenangebot: Beurkundung und Anmeldung nach GNotKG, Handelsregistergebühr nach HRegGebV, pauschale Auslagen und 19 % Umsatzsteuer. Nicht abgebildet sind Dolmetscher, Gutachten und gewerberechtliche Erlaubnisse. Verbindlich ist die Kostenrechnung Ihres Notars.

Die Grundentscheidung

UG oder GmbH — was die Ersparnis wirklich kostet.

Die UG spart Kapital, nicht Kosten — beim Notar zahlen Sie fast dasselbe.

KriteriumUG (haftungsbeschränkt)GmbHNorm
Mindeststammkapital1 € — sinnvoll ab 1.000 bis 5.000 €25.000 €§ 5 · § 5a Abs. 1
Sacheinlagenausgeschlossenzulässig mit Sachgründungsbericht§ 5a Abs. 2 · § 5 Abs. 4
Gesetzliche Rücklage25 % des Jahresüberschusses, gesperrtkeine§ 5a Abs. 3
Handelsregister Bargründung150 € bei einem, 240 € bei mehrerenidentischHRegGebV Nr. 2100
Umwandlung in GmbHKapitalerhöhung auf 25.000 €, dann keine Rücklage mehr§ 5a Abs. 5
!
Die 1-€-UG ist eine Falle.

Wer mit symbolischem Kapital gründet, ist nach Bezahlung der Gründungskosten sofort überschuldet — mit Antragspflicht am ersten Tag (§ 15a InsO). Sinnvoll sind 3.000 bis 5.000 €. Welche Rechtsform steuerlich passt, klärt der Rechtsformrechner.

Der teuerste Satzungsfehler

Die Gründungskostenklausel — oder Sie zahlen privat.

Gründungskosten sind Aufwand der Gesellschafter — die Gesellschaft darf sie nur mit ausdrücklicher Klausel tragen.

PunktWorauf es ankommt
Bezifferter Höchstbetrag„Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten" genügt nicht — es muss ein Euro-Betrag genannt sein
Die 10-Prozent-GrenzeRegister akzeptieren in Anlehnung an § 26 Abs. 2 AktG bis zu 10 % des Stammkapitals; höhere Beträge werden beanstandet
Steuerlicher AbzugNur mit wirksamer Klausel sind die Kosten Betriebsausgabe — sonst Anschaffungskosten der Beteiligung
NachträglichEine Satzungsänderung nach Eintragung wirkt nicht zurück; der Fehler ist dann nicht heilbar
§
Ohne Klausel wird die Zahlung zur Einlagenrückgewähr.

Zahlt die Gesellschaft ohne wirksame Klausel, ist der Betrag nach § 31 GmbHG zurückzugewähren, und der Betriebsausgabenabzug entfällt. Der Fehler kostet bei der Gründung nichts — sondern später.

Rechenbeispiel

Drei Varianten, drei Preisklassen.

Die Unterschiede entstehen fast nur aus Musterprotokoll gegen Satzung und der Zahl der Gesellschafter.

UG · 1.000 € · Musterprotokoll

Beurkundung 1,0 aus 30.000 € = 125 €, Anmeldung 0,5 = 62,50 €, Auslagen, 19 % Umsatzsteuer, Handelsregister 150 € und Gewerbeanmeldung.

Gesamt≈ 400 €

GmbH · 25.000 € · Musterprotokoll

Identisch, weil das Stammkapital unter dem Mindestgeschäftswert von 30.000 € liegt und die Gebühr daher gleich bleibt.

Gesamt≈ 400 €

GmbH · Satzung · 3 Gesellschafter

Beurkundung 2,0 = 250 €, Anmeldung 0,5, Gesellschafterliste, mehr Auslagen, Handelsregister 240 € bei mehreren Gesellschaftern.

Gesamt≈ 800 €
Die eigentliche Frage ist, was die falsche Satzung später kostet

Die Ersparnis liegt bei etwa 400 €. Eine fehlende Vinkulierung oder ungeregelte Gewinnverteilung kostet bei Gesellschafterstreit ein Vielfaches — und die Satzungsänderung später erneut Gebühren.

Der Weg zur eingetragenen Gesellschaft

Fünf Schritte — und drei Rechtsträger.

Zwischen Idee und Eintragung existieren drei Gebilde mit unterschiedlicher Haftung.

Schritt 1
1

Vorgründungsgesellschaft

Ab der Einigung eine GbR: Die Gesellschafter haften unbeschränkt persönlich, Verbindlichkeiten gehen nicht automatisch über.

§§ 705 ff. BGBSie
Schritt 2
2

Beurkundung

Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Bestellung der Geschäftsführung, Gesellschafterliste.

§ 2 Abs. 1 GmbHGwir
Schritt 3
3

Vorgesellschaft und Einzahlung

Ab Beurkundung existiert die GmbH in Gründung: Geschäftskonto eröffnen, Kapital einzahlen, Nachweis an den Notar.

§ 7 · § 8 Abs. 2Sie
Schritt 4
4

Anmeldung und Eintragung

Der Notar meldet elektronisch an, das Register prüft und trägt ein. Erst jetzt beginnt die Haftungsbeschränkung.

§ 11 Abs. 1 GmbHGwir
Schritt 5
5

Steuer und Buchführung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Steuernummer, USt-IdNr., Eröffnungsbilanz und Buchführung ab Tag eins.

§ 138 AO§ 242 HGB
!
Was den Notartermin verschiebt.

Mitzubringen sind Ausweise, ein geprüfter Firmenname, ein konkreter Unternehmensgegenstand, eine zustellfähige Geschäftsanschrift und die Anteilsverteilung. Beanstandet werden vor allem unbestimmter Gegenstand, zu hohe Kostenklausel und fehlende Genehmigungen.

Vor der Eintragung

Wo Gründer persönlich haften.

Die gefährlichste Phase liegt zwischen Beurkundung und Eintragung.

Die Risiken
Haftung vor der Eintragung
Alle vier entfallen oder entstehen mit dem Eintragungszeitpunkt.
  • Handelndenhaftung: wer vorher handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
  • Unterbilanzhaftung: aufgezehrtes Kapital ist in Geld aufzufüllen.
  • Verdeckte Sacheinlage: die Einlage gilt als nicht erfüllt (§ 19 Abs. 4).
  • Ausfallhaftung: Mitgesellschafter tragen fehlende Einlagen mit (§ 24).
Die Fehler
Was am häufigsten schiefgeht
Alle vier lösen sich vor dem Notartermin, nicht danach.
  • Stammkapital zu niedrig: nach Abzug der Kosten liegt eine Unterbilanz vor.
  • Kostenklausel fehlt oder ist zu hoch: kein Abzug oder Beanstandung.
  • Verträge vor der Eintragung: Handelndenhaftung, persönlich und unbeschränkt.
  • Musterprotokoll trotz Regelungsbedarf: die Satzungsänderung kostet erneut.
Über den Standardfall hinaus

Die Sonderfälle, die teuer werden.

Sechs Konstellationen, die in Gründungsportalen fehlen und regelmäßig Geld kosten.

Verdeckte Sacheinlage

Wird eine Geldeinlage vereinbart, das Geld aber sofort für den Erwerb eines Gegenstands vom Gesellschafter verwendet, gilt die Einlage als nicht erfüllt; angerechnet wird nur der tatsächliche Wert (§ 19 Abs. 4 GmbHG).

Hin- und Herzahlen

Fließt das Kapital vereinbarungsgemäß an den Gesellschafter zurück, erfüllt das die Einlagepflicht nur bei vollwertigem, fälligem Rückgewähranspruch und Offenlegung bei der Anmeldung (§ 19 Abs. 5).

Transparenzregister

Wirtschaftlich Berechtigte über 25 % sind zu melden; die Mitteilungsfiktion ist entfallen. Bußgelder beginnen vierstellig (§ 20 GwG). Details: Transparenzregister.

Vorsteuer aus Gründungskosten

Die Vorgesellschaft ist bereits Unternehmerin und kann die Vorsteuer abziehen — nur wenn die Rechnungen auf die Gesellschaft in Gründung lauten, nicht auf den Privatnamen (§ 15 UStG).

Ausländische Gesellschafter

Der teuerste Posten, den kein Rechner kennt: Dolmetscher nach § 16 BeurkG, Vertretungsnachweis mit Apostille und beglaubigter Übersetzung — häufig teurer als die Notargebühren selbst.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Wach- und Sicherheitsgewerbe, Makler, Bauträger, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis nach §§ 34a ff. GewO, zulassungspflichtiges Handwerk die Handwerksrolle.

!
Die laufenden Kosten sind höher als die Gründungskosten.

GmbH und UG sind ab Tag eins bilanzierungspflichtig, legen offen und übermitteln die E-Bilanz. Kein Argument gegen die GmbH — aber es gehört in die Entscheidung.

Gründung geplant?

Wir stimmen die Satzung mit dem Notar ab, prüfen Kapitalplanung und Kostenklausel, übernehmen die steuerliche Erfassung, erstellen die Eröffnungsbilanz und führen die Buchhaltung ab dem ersten Beleg.

Häufige Fragen

Was zur Gründung gefragt wird.

Was kostet die Gründung einer GmbH oder UG?
Bei einer Bargründung mit Musterprotokoll und einem Gesellschafter etwa 400 € für Notar, Handelsregister und Gewerbeanmeldung. Mit individueller Satzung und mehreren Gesellschaftern sind es rund 800 €. Die Höhe des Stammkapitals ändert daran wenig, weil für die Beurkundung ein Mindestgeschäftswert von 30.000 € gilt.
Kann ich die Notarkosten verhandeln?
Nein. § 17 Abs. 1 BNotO verpflichtet den Notar, die gesetzlichen Gebühren zu erheben; Ermäßigungen und Zuschläge sind unzulässig und berufsrechtlich sanktioniert. Unterschiede zwischen Anbietern betreffen nur Zusatzleistungen, nicht die Gebühr.
Warum kostet die 1-Euro-UG beim Notar genauso viel?
Weil § 105 Abs. 4 GNotKG für die Beurkundung einen Mindestgeschäftswert von 30.000 € vorschreibt. Ein niedrigeres Stammkapital senkt die Notargebühr also nicht — es senkt nur Ihr Eigenkapital.
Wann sollte ich das Musterprotokoll nicht verwenden?
Sobald mehr zu regeln ist als der Standardfall: mehrere Gesellschafter, Vinkulierung, Nachfolge, abweichende Gewinnverteilung, Abfindungsregelungen oder eine individuelle Gründungskostenklausel. Die Ersparnis von rund 400 € steht dann einer späteren Satzungsänderung gegenüber, die erneut Notar und Register kostet.
Darf die Gesellschaft die Gründungskosten selbst tragen?
Nur mit ausdrücklicher Satzungsklausel und beziffertem Höchstbetrag. Registergerichte akzeptieren in Anlehnung an § 26 Abs. 2 AktG bis zu 10 % des Stammkapitals. Ohne Klausel ist die Zahlung eine verbotene Einlagenrückgewähr und nach § 31 GmbHG zurückzuzahlen — und der Betriebsausgabenabzug entfällt.
Wie viel Stammkapital muss ich einzahlen?
Bei der GmbH ein Viertel je Einlage, insgesamt mindestens 12.500 € vor der Anmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei der UG ist das gesamte Stammkapital vollständig einzuzahlen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Das Geld muss zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen.
Ab wann haftet die Gesellschaft und nicht ich?
Erst mit der Eintragung im Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer davor im Namen der Gesellschaft handelt, haftet nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich und unbeschränkt. Verträge sollten deshalb erst nach der Eintragung oder unter ausdrücklichem Vorbehalt geschlossen werden.
Sind Gründungskosten steuerlich abziehbar?
Mit wirksamer Gründungskostenklausel sind sie Betriebsausgabe der Gesellschaft, und die Vorsteuer ist abziehbar, wenn die Rechnungen auf die Gesellschaft in Gründung lauten. Ohne Klausel gehören sie zu den Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter und wirken erst beim Verkauf.
Was kostet es zusätzlich, wenn ein Gesellschafter aus dem Ausland kommt?
Spricht ein Beteiligter nicht ausreichend Deutsch, ist nach § 16 BeurkG ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Gründet eine ausländische Gesellschaft mit, verlangt das Register einen Vertretungsnachweis mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Diese Kosten liegen häufig über den eigentlichen Notargebühren und brauchen Vorlaufzeit.
Ihre Berufsträger

Ihre Gründung, persönlich begleitet.

Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — kein Ticketsystem.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung von Sacheinlagen, die Eröffnungsbilanz und die Prüfung, ob das Stammkapital zur Planung passt.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Übernimmt die steuerliche Erfassung, die Weichen bei Voranmeldung und Versteuerung sowie die Buchführung ab dem ersten Beleg.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Gestaltet die Satzung: Gründungskostenklausel, Vinkulierung, Nachfolge und Abfindungsregelungen.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Gründung steht.

Gebühren, Kapital, Haftung und Anmeldepflichten im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Gebührenangaben sind Beispielrechnungen; verbindlich ist die Kostenrechnung Ihres Notars. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Gründung planen wir persönlich.

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