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Steuerbilanz · Gewinnermittlung nach EStG

Die Steuerbilanz
Aus der Handelsbilanz abgeleitet. Korrekt fürs Finanzamt.

Maßgeblichkeit, Überleitung, § 7g und E-Bilanz — aufeinander abgestimmt.

Die Steuerbilanz ermittelt Ihren steuerpflichtigen Gewinn nach dem EStG — über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5) aus der Handelsbilanz, als eigenständige Bilanz oder Überleitungsrechnung (§ 60 EStDV). Die Software bereitet Überleitung, latente Steuern und den E-Bilanz-Datensatz (§ 5b) vor; die steuerliche Bewertung, die Nutzung von § 7g und AfA sowie Prüfung und Freigabe übernimmt ein gesondert beauftragter, kooperierender Steuerberater. Fehlen Jahre? Die kooperierenden Steuerberater holen sie rückwirkend nach.

◆Handels- & Steuerbilanz widerspruchsfrei abgestimmt◆Jahre offen? Lässt sich rückwirkend nachholen.
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
Zertifikat ansehen →Sicher. Geprüft. Vertraulich.Transparenz · Datenschutz · Rechtskonformität · NutzerfreundlichkeitTransparenz · Datenschutz
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
  • Jakob RößJakob RößSteuerberater
  • Dr. Jeannine DinnebierDr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
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Kurz erklärt

Was ist eine Steuerbilanz?

Die Steuerbilanz ist die nach Steuerrecht aufgestellte Bilanz. Sie ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) und ist damit die Grundlage für Körperschaft-, Gewerbe- bzw. Einkommensteuer — hier entscheidet sich, wie viel Steuer Sie tatsächlich zahlen.

Ihr Ausgangspunkt ist die Handelsbilanz: über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG) gelten die handelsrechtlichen Wertansätze grundsätzlich auch steuerlich, abgewichen wird nur dort, wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt. Übermittelt wird das Ergebnis anschließend elektronisch als E-Bilanz (§ 5b EStG) im XBRL-Format an das Finanzamt.

§ 5
MaßgeblichkeitDie Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz.
50 %
Investitionsabzugsbetrag§ 7g Abs. 1 — bis 50 % vorab abziehbar, plus bis 40 % Sonder-AfA.
800 T€
Schwelle zur Bilanzpflicht§ 141 AO — darunter genügt die EÜR.
§ 5b
E-BilanzElektronische Übermittlung im XBRL-Format ans Finanzamt.
Das Kernstück

Wie die Steuerbilanz entsteht — Maßgeblichkeit & Überleitung.

Die Steuerbilanz wird nicht bei null begonnen, sondern aus der Handelsbilanz abgeleitet — angepasst wird nur, wo das Steuerrecht zwingend abweicht (§ 5 EStG).

Maßgeblichkeit

Der handelsrechtliche Wertansatz gilt grundsätzlich auch steuerlich. Die Handelsbilanz ist damit Ausgangspunkt — die Steuerbilanz übernimmt, was nicht abweichen muss.

Weg 1: Eigenständige Steuerbilanz

Eine separate Bilanz nach steuerlichen Ansätzen. Sinnvoll bei vielen Abweichungen — die Zahlen stehen unmittelbar in steuerlich zutreffender Höhe.

Weg 2: Überleitungsrechnung

Die Handelsbilanz wird eingereicht und die abweichenden Posten per Überleitung angepasst. Meist der effizientere Weg — nur die Unterschiede werden dargestellt.

Die Unterschiede

Wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen.

Vier Punkte erklären die meisten Abweichungen zwischen HGB und EStG — und damit den Bedarf an Überleitung und latenten Steuern.

Drohverlustrückstellungen · § 5 Abs. 4a

Handelsrechtlich Pflicht, steuerlich verboten: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden.

Rückstellungen & Abzinsung · § 6 Abs. 1

Rückstellungen sind steuerlich abzuzinsen und teils anders zu bewerten als handelsrechtlich — das führt regelmäßig zu einer abweichenden Höhe.

Selbst geschaffenes Immaterielles · § 5 Abs. 2

Handelsrechtlich besteht ein Aktivierungswahlrecht, steuerlich ein klares Aktivierungsverbot — selbst geschaffene immaterielle Werte bleiben in der Steuerbilanz außen vor.

Abschreibungen & Teilwert · § 6 / § 7

Abweichende Nutzungsdauern, Methoden und Teilwertabschreibungen (nur bei dauernder Wertminderung) trennen die steuerliche von der handelsrechtlichen Bewertung.

!
Einheitsbilanz, wenn möglich — Überleitung, wenn nötig.

Stimmen Handels- und Steuerbilanz überein, genügt eine Einheitsbilanz. Bei zwingenden Abweichungen wird die Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV erstellt und die daraus resultierenden latenten Steuern werden in der Handelsbilanz ausgewiesen (§ 274 HGB) — aufeinander abgestimmt, damit Ihr Abschluss zugleich für Gesellschafter, Bank und Finanzamt passt. Die steuerliche Prüfung übernimmt auf Wunsch der beauftragte Steuerberater.

Bilanz oder EÜR?

Brauchen Sie überhaupt eine Steuerbilanz?

Bilanzpflicht: Kapitalgesellschaften immer, Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab Schwellen (§ 141 AO), Freiberufler nie — sonst EÜR.

Wer bilanzieren muss
Drei Fallgruppen
Ob Sie bilanzieren müssen, entscheidet die Rechtsform oder die Umsatz- und Gewinnschwelle des § 141 AO. Die Einordnung im Einzelfall übernimmt der beauftragte Steuerberater.
  • Immer bilanzpflichtig: alle Kapitalgesellschaften — GmbH, UG, AG.
  • Ab Schwelle: über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO).
  • EÜR genügt: Freiberufler und kleine Gewerbetreibende darunter.
Das Fundament · GoBD
Nur so gut wie die Buchhaltung dahinter
Die Steuerbilanz wird aus der laufenden Buchführung abgeleitet und muss der Betriebsprüfung standhalten. Ist sie mangelhaft, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO).
  • Revisionssicher: Buchungen festgeschrieben, Belege archiviert (§ 147 AO).
  • Eine Datenbasis: Handelsbilanz, Steuerbilanz und E-Bilanz aus einer Quelle.
  • Freigabe nach Wahl: durch Sie selbst oder – gegen Aufpreis – geprüft und gezeichnet von einem kooperierenden Steuerberater.
Wo Steuern gestaltet werden

Bewertung, Abschreibung & § 7g — die Stellschrauben.

In der Steuerbilanz entscheidet sich, wie viel Gewinn das Finanzamt sieht — und damit Ihre Steuerlast. Die wichtigsten legalen Stellschrauben – Prüfung und Anwendung im Einzelfall übernimmt der beauftragte Steuerberater:

AfA — lineare & degressive · § 7

Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben — linear oder, soweit gesetzlich zugelassen, degressiv. Welche Methode im Einzelfall günstiger ist, beurteilt der beauftragte Steuerberater.

Investitionsabzugsbetrag · § 7g Abs. 1

Liegt der Gewinn im Jahr des Abzugs bei höchstens 200.000 €, lassen sich bis zu 50 % geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd abziehen — Steuer wird in die Zukunft verschoben.

Sonderabschreibung · § 7g Abs. 5

Zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren (für Anschaffungen nach dem 31.12.2023) — flexibel verteilbar.

GWG & Sammelposten · § 6 Abs. 2

Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben oder im Sammelposten bündeln — kleine Beträge steuerlich effizient behandeln.

Teilwertabschreibung · § 6 Abs. 1

Bei dauernder Wertminderung darf auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden — die Voraussetzungen sind sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren.

Wahlrechte & Stetigkeit · § 5 Abs. 1

Steuerliche Wahlrechte sind bewusst und dokumentiert auszuüben — ihre Ausübung im Einzelfall gehört in die Hand des beauftragten Steuerberaters.

Wichtig: Abschreibungsregeln — gerade die degressive AfA und § 7g — werden regelmäßig durch neue Gesetze geändert und sind teils befristet. Genau deshalb lohnt der Blick eines Steuerberaters: Der beauftragte, kooperierende Steuerberater wendet den jeweils aktuellen Stand im Einzelfall an.

Der Weg zum Finanzamt

Die Steuerbilanz kommt als E-Bilanz an.

Die Steuerbilanz geht nicht auf Papier, sondern nach § 5b EStG elektronisch im XBRL-Format — die E-Bilanz, als Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitung.

Pflicht & Format

Für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Übermittelt wird ein strukturierter XBRL-Datensatz nach amtlicher Taxonomie — nicht als PDF, sondern maschinenlesbar.

Direkt aus dem Abschluss

Die Software erzeugt die E-Bilanz direkt aus Ihrer Steuerbilanz — inklusive der Überleitungspositionen. Kein doppeltes Erfassen, keine abweichenden Zahlen.

Inhalt und Übermittlungsweg

Die Steuerbilanz ist der Inhalt, die E-Bilanz der Übermittlungsweg. Alles zu Taxonomie und Fristen auf unserer E-Bilanz-Seite →

So läuft es bei uns ab

Von Ihren Belegen zur fertigen Steuerbilanz — in fünf Schritten.

Ihr Aufwand: die Belege vollständig liefern, uns Zugang geben. Die Software bereitet die Schritte vor; Prüfung, Freigabe und steuerliche Leistungen übernimmt auf Wunsch ein gesondert beauftragter, kooperierender Steuerberater.

Laufend
1

Belege & Buchhaltung

Belege digital ins Mandantenportal — daraus entsteht Ihre GoBD-konforme Finanzbuchhaltung als Grundlage.

Sie · BelegeGoBD
Nach Stichtag
2

Handelsbilanz nach HGB

Zuerst die Handelsbilanz als Ausgangspunkt — vorsichtig bewertet nach §§ 252 ff., Basis der Maßgeblichkeit.

Software · HGBAusgangspunkt
Überleitung
3

Steuerbilanz ableiten

Steuerliche Anpassungen (§ 5, § 6, § 7g) — als eigenständige Steuerbilanz oder Überleitung nach § 60 EStDV.

StB · § 5 EStG§ 60 EStDV
Freigabe
4

Prüfung & Zeichnung

Freigabe durch Sie selbst oder – gegen Aufpreis – Prüfung und Zeichnung durch einen kooperierenden Steuerberater, latente Steuern und Wahlrechte inklusive.

Sie oder StB§ 274 HGB
Abschluss
5

E-Bilanz & Erklärungen

E-Bilanz (§ 5b) und die zugehörigen Steuererklärungen aus derselben Datenbasis; die Übermittlung übernimmt bei Einreichung der beauftragte Steuerberater.

§ 5b EStGFinanzamt

Eine Datenbasis: Weil Buchhaltung, Handelsbilanz, Steuerbilanz und E-Bilanz auf denselben Daten im Portal aufsetzen, wird alles einmal erfasst und passt überall — Finanzamt, Register und Bank.

Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Steuerbilanzen offen? Schätzbescheid da? Wir holen es auf.

Keine Steuerbilanz seit Jahren, geschätzt, Steuerberater weg — kein Grund für Gewissen, sondern für einen Anruf. Die Unterlagen werden in jedem Zustand übernommen.

Nahtloser Wechsel

Der beauftragte Steuerberater fordert Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei an; dafür unterschreiben Sie im Wesentlichen eine Vollmacht. Die Sichtung Ihres Stands ist kostenlos.

Offene Jahre aufgeholt

Fehlende Steuerbilanzen, E-Bilanzen und Erklärungen holen die kooperierenden Steuerberater in der richtigen Reihenfolge nach — Buchführung rekonstruieren oder plausibilisieren.

Schätzbescheide abgeräumt

Gegen einen Schätzungsbescheid (§ 162 AO) ist binnen eines Monats Einspruch einzulegen (§ 355 AO); die nachgereichte Bilanz und Erklärung dienen als Begründung. Einspruch und Vertretung übernimmt der beauftragte Steuerberater bzw. die kooperierende Rechtsanwältin.

Einmal aufgeholt, nie wieder Stress.
Steuerbilanz, E-Bilanz und Erklärungen lassen sich danach laufend weiterführen — im Rahmen des vereinbarten Mandats mit dem beauftragten Steuerberater, zum vereinbarten Festpreis.
Festpreis, vorab schriftlich

Ein fester Preis — für Handels- & Steuerbilanz zusammen.

Kein Stundensatz, kein böses Erwachen: Rechtsform, Buchhaltungsumfang und Zahl der Abweichungen bestimmen den Preis — und der steht, bevor Sie beauftragen.

Festpreis statt Stundensatz

KI-gestützter Entwurf, Überleitung, latente Steuern, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung als planbares Paket; Prüfung und Freigabe auf Wunsch durch den beauftragten Steuerberater.

Berufsträger & Anwältin im Team

Bilanz, Prüfung und rechtliche Fragen werden durch gesondert beauftragte kooperierende Berufsträger in eigener beruflicher Verantwortung bearbeitet.

Digital & ortsunabhängig

Belege per Foto oder Upload, alles gebündelt im Mandantenportal — Ihre Bilanz wird bundesweit erstellt, ohne einen einzigen Kanzleibesuch.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen: bei Beauftragung ein namentlich benannter, kooperierender Steuerberater, ein gesondert beauftragter kooperierender Wirtschaftsprüfer für Bewertungsfragen und eine gesondert beauftragte kooperierende Rechtsanwältin für rechtliche Fragen.
Häufige Fragen

Was Sie zur Steuerbilanz wissen sollten.

Elf Fragen, die uns Geschäftsführer regelmäßig stellen — kurz und mit Fundstelle beantwortet.

Was ist eine Steuerbilanz?
Die nach Steuerrecht (EStG) aufgestellte Bilanz zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns (Betriebsvermögensvergleich, § 4/§ 5). Sie wird meist aus der Handelsbilanz abgeleitet — als eigenständige Steuerbilanz oder als Überleitung.
Worin unterscheiden sich Steuer- und Handelsbilanz?
Die Handelsbilanz (HGB) dient dem Gläubigerschutz, die Steuerbilanz (EStG) dem richtigen Gewinn. Sie weichen bei Rückstellungen, Abschreibungen, Immateriellem u. a. ab.
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip?
Nach § 5 Abs. 1 EStG ist der handelsrechtliche Wertansatz grundsätzlich auch steuerlich maßgeblich. Die Handelsbilanz ist damit Ausgangspunkt; nur bei steuerlichen Sonderregeln wird abgewichen.
Eigene Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung?
Beides ist zulässig: eine eigenständige Steuerbilanz oder die Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV). Bei wenigen Abweichungen ist die Überleitung meist effizienter; stimmen beide überein, genügt eine Einheitsbilanz. Welcher Weg im Einzelfall passt, beurteilt der beauftragte Steuerberater.
Wo weichen Handels- und Steuerbilanz ab?
Typisch bei Drohverlustrückstellungen (steuerlich verboten, § 5 Abs. 4a), Abzinsung von Rückstellungen, selbst geschaffenem Immateriellem (steuerliches Aktivierungsverbot, § 5 Abs. 2) und Abschreibungen/Teilwert (§ 6/§ 7). Diese Differenzen erzeugen oft latente Steuern.
Was bringt § 7g (IAB & Sonderabschreibung)?
Investitionsabzugsbetrag bis 50 % geplanter Investitionen vorab abziehbar, wenn der Gewinn im Abzugsjahr 200.000 € nicht übersteigt (§ 7g Abs. 1), plus Sonderabschreibung bis 40 % (§ 7g Abs. 5, Anschaffung nach 31.12.2023; Voraussetzung: Vorjahresgewinn bis 200.000 €). Das verschiebt Steuer und senkt sie im Investitionszeitraum.
Was hat die Steuerbilanz mit der E-Bilanz zu tun?
Die E-Bilanz ist der Übermittlungsweg: Nach § 5b EStG wird der steuerliche Datensatz elektronisch (XBRL) ans Finanzamt gesendet. Inhalt ist die Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitung.
Wer muss überhaupt eine Steuerbilanz erstellen?
Kapitalgesellschaften immer. Einzelunternehmer & Personengesellschaften ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO). Freiberufler nie verpflichtend — sie machen eine EÜR.
Welche Rolle spielen die GoBD?
Eine zentrale: Nur eine GoBD-konforme Buchführung (festgeschrieben, vollständig, revisionssicher, § 147/§ 158 AO) trägt eine Steuerbilanz, die der Betriebsprüfung standhält. Fehlt sie, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO).
Erstellen Sie die Steuerbilanz auch rückwirkend?
Ja. Fehlende Steuerbilanzen holen die kooperierenden Steuerberater nach — Buchführung aufarbeiten, Steuerbilanz & E-Bilanz erstellen, Erklärungen einreichen. Gegen einen Schätzbescheid ist binnen eines Monats Einspruch einzulegen (§ 355 AO).
Was kostet die Erstellung?
Zum Festpreis statt Stundensatz — abhängig von Rechtsform, Buchhaltungsumfang und Zahl der Abweichungen. Im kostenlosen Erstgespräch sichten wir Ihre Situation und nennen eine klare Vereinbarung — ohne versteckte Kosten.
Die kooperierenden Berufsträger

Ihre Steuerbilanz, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Bilanz stehen die Menschen, die Sie hier sehen — kooperierende Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte in eigenen Kanzleien.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet bei beauftragter Freigabe die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern und Überleitungsfragen. Abschlussprüfungen übernimmt er nur bei Abschlüssen, an deren Erstellung er nicht beteiligt war.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut als kooperierender Steuerberater Steuerbilanz, § 7g & E-Bilanz — die Überleitung, die Nutzung von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin die rechtliche Seite: Einsprüche gegen Schätzbescheide, Begleitung der Betriebsprüfung und steuerrechtliche Streitfragen bis zur Klage vor dem Finanzgericht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Steuerbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Ableitung, Bewertung, Abschreibung und Übermittlung — nachvollziehbar für Sie und Ihr Finanzamt.

Stand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Steuerliche Fördervorschriften wie § 7g und die degressive AfA werden häufig geändert. Keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Berufsträger.

Steuerbilanz erstellen lassen?Festpreis vorab · Überleitung & E-Bilanz · offene Jahre willkommen
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