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One-Stop-Shop · § 18j UStG

OSS-Verfahren
Eine Meldung statt Registrierungen in bis zu 26 Staaten.

Über 10.000 € Fernverkauf ins EU-Ausland gilt der Steuersatz des Ziellandes — das OSS kann die Erklärung bündeln.
digital+persönlich+bezahlbar

Wer aus Deutschland an Privatpersonen in der EU liefert oder elektronische Dienstleistungen erbringt, kann die Schwelle von 10.000 € überschreiten — sie gilt für alle EU-Staaten zusammen. Ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird, ist im Bestimmungsland zu versteuern, mit dortigem Steuersatz. Statt sich in jedem Land zu registrieren, können Sie zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern melden.

◆Preis vor Auftrag◆In Kooperation mit Steuerberater
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — bei ihren Kammern zugelassen.
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01
Die Schwelle

Drei Zustände — drei Pflichten.

Die Schwelle von 10.000 € gilt für alle EU-Staaten zusammen, nicht je Land.

Unter 10.000 €

Alles bleibt deutsch

Solange der gesamte Fernverkaufsumsatz in alle EU-Staaten zusammen 10.000 € weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr übersteigt, fakturieren Sie mit deutscher Umsatzsteuer — wie an einen Inlandskunden, sofern Sie nicht auf die Schwelle verzichten.

Rechtsbasis§ 3c Abs. 4 UStG
Über 10.000 €

Bestimmungsland gilt

Ab dem Umsatz, mit dem die Schwelle überschritten wird, liegt der Ort im Bestimmungsland. Sie schulden dort Umsatzsteuer zum dortigen Satz — beim Regelsatz von 17 % in Luxemburg bis 27 % in Ungarn.

Rechtsbasis§ 3c Abs. 1 UStG
Die Lösung

OSS statt bis zu 26 Registrierungen

Über das One-Stop-Shop-Verfahren melden Sie Ihre Fernverkäufe und Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten zentral beim BZSt — eine Anzeige, eine Quartalserklärung, eine Zahlung für die erfassten Umsätze. Die Weiterleitung an die Zielländer übernimmt die Finanzverwaltung.

Rechtsbasis§ 18j UStG
!
Die Schwelle gilt für alle Staaten zusammen — nicht je Land.

Bis 2021 galt eine Lieferschwelle je Mitgliedstaat, meist zwischen 35.000 und 100.000 €. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es nur noch eine einzige Schwelle von 10.000 € für die gesamte EU — Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen zusammengerechnet. Wer im Kalenderjahr 4.000 € nach Österreich, 3.500 € nach Frankreich und 3.000 € in die Niederlande liefert, hat sie überschritten.

Kurz erklärt
Wann brauche ich das OSS-Verfahren?

Sobald Ihre Fernverkäufe und elektronischen Dienst­leistungen an Privatpersonen in der EU zusammen 10.000 € im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr übersteigen (§ 3c Abs. 4 UStG). Ab diesem Umsatz liegt der Leistungsort im Bestimmungs­land, und Sie schulden dort Umsatzsteuer zum jeweiligen Satz.

Ohne OSS müssten Sie sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat registrieren, in dem Sie Kunden haben — mit lokaler Steuernummer, lokalen Erklärungen und lokalen Fristen. Das OSS-Verfahren kann das bündeln: eine Registrierung beim BZSt, eine Quartals­erklärung, eine Zahlung.

10
T€Schwelle für alle EU-Staaten zusammen.
1
MeldungQuartalsweise, zentral beim Bundeszentralamt.
1
MonatAbgabe bis Ende des Folgemonats.
17–27
%Spannweite der EU-Regelsteuersätze.
02
Was hineingehört

Welche Umsätze das OSS erfasst.

Nicht alle EU-Umsätze gehören ins OSS — und einige, die man dort vermutet, gehören woanders hin.

UmsatzIns OSS?Sonst wohinFundstelle
Warenversand an EU-Privatkundenja—§ 3c · § 18j UStG
Elektronische Dienstleistungen an Privatkundenja—§ 3a Abs. 5 UStG
Sonstige Leistungen an EU-Privatkundenja, soweit dort steuerbar—§ 18j UStG
Lieferung an EU-UnternehmerneinInnergemeinschaftliche Lieferung, ZM§ 6a UStG
Dienstleistung an EU-UnternehmerneinReverse Charge, ZM§ 3a Abs. 2 UStG
InlandsumsätzeneinNormale Voranmeldung§ 18 UStG
Lieferung aus einem EU-Lager im ZiellandneinLokale Registrierung nötig§ 3 Abs. 6 UStG
Einfuhr aus Drittland bis 150 €IOSSEigenes Verfahren§ 18k UStG

Wichtig für Amazon-FBA-Händler: Sobald Ware in einem Lager im EU-Ausland liegt und von dort verkauft wird, ist es kein Fernverkauf mehr — der Umsatz ist im Lagerland steuerbar und erfordert dort eine eigene Registrierung. Für diese Umsätze hilft das OSS dann nicht. Schon die Verbringung ins Lager ist ein steuerbarer Vorgang (innergemeinschaftliches Verbringen, § 3 Abs. 1a UStG) mit eigenen Melde- und Erklärungspflichten.

03
Der Ablauf

Wie das OSS funktioniert.

Registrierung einmal, danach eine Erklärung je Quartal — mit allen Ländern und Steuersätzen in einer Datei.

SchrittWoFristHinweis
1 · RegistrierungBZSt-OnlineportalVor Beginn des QuartalsWirkt ab dem folgenden Quartal; beim ersten Umsatz Anzeige bis zum 10. Tag des Folgemonats
2 · Steuersätze pflegenIm eigenen Shop oder SystemlaufendJe Land und Warengruppe unterschiedlich
3 · QuartalserklärungBZStEnde des FolgemonatsAuch Nullmeldung erforderlich
4 · ZahlungAn das BZStEnde des FolgemonatsEine Zahlung für alle Länder
5 · AufzeichnungenBei Ihnen10 JahreJe Umsatz mit Bestimmungsland und Satz

Im OSS ist auch eine Nullmeldung erforderlich, wenn in einem Quartal keine Umsätze angefallen sind. Wer sie versäumt, erhält eine Erinnerung; bei wiederholtem Versäumnis droht der Ausschluss aus dem Verfahren — dann bleibt nur die Registrierung in jedem einzelnen Land.

04
Typische Fehler

Vier Fehler beim OSS.

Jeder davon kann dazu führen, dass Umsatzsteuer nachzuzahlen ist, die nicht mehr beim Kunden erhoben werden kann.

×
Schwelle je Land gerechnet

Die 10.000 € gelten für alle EU-Staaten zusammen. Wer je Land rechnet, kann die Schwelle unbemerkt überschreiten und schuldet ab dann die ausländische Steuer.

×
Falscher Steuersatz angesetzt

Jedes Land hat eigene Sätze und eigene Ermäßigungen — Bücher, Lebensmittel, Kinderkleidung. Der Shop muss sie je Land und Warengruppe kennen.

×
Lagerbestand im Ausland übersehen

Ware in einem EU-Lager macht den Umsatz lokal steuerbar. Für diese Umsätze hilft das OSS nicht — es braucht eine Registrierung im Lagerland.

×
Nullmeldung vergessen

Im OSS ist sie Pflicht. Wiederholtes Versäumnis kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

05
Sonderfälle

Vier Situationen mit eigener Antwort.

Vor allem im Onlinehandel gibt es Konstellationen, in denen das OSS allein nicht genügt.

Fall 1

Amazon FBA mit EU-Lagern

Ware in ausländischen Lagern macht Umsätze lokal steuerbar. Sie brauchen zusätzlich zum OSS eine Registrierung in jedem Lagerland.

Rechtsbasis: § 3 Abs. 6 UStG
Fall 2

Verzicht auf die Schwelle

Sie können freiwillig auf die 10.000-Euro-Schwelle verzichten und sofort im Bestimmungsland versteuern — das kann bei Ländern mit niedrigerem Satz sinnvoll sein. Bindung: mindestens zwei Kalenderjahre.

Rechtsbasis: § 3c Abs. 4 S. 2 UStG
Fall 3

Einfuhr aus Drittland bis 150 €

Dafür gibt es das IOSS nach § 18k UStG — ein eigenes, freiwilliges Verfahren mit monatlicher Meldung, für Unternehmer aus Drittstaaten teils über einen Vertreter.

Rechtsbasis: § 18k UStG
Fall 4

Digitale Produkte an Privatkunden

E-Books, Software-Downloads, Streaming: im Bestimmungsland steuerbar, sobald die gemeinsame 10.000-€-Schwelle überschritten ist. Das OSS kann auch hier genutzt werden.

Rechtsbasis: § 3a Abs. 5 UStG
06
Kosten

Was es kostet.

Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.

LeistungPreis nettoEnthalten
OSS-Quartalserklärungnach AngebotÜbermittlung durch den beauftragten Steuerberater
Registrierung im OSSnach AngebotAnzeige beim BZSt, einmalig — durch den beauftragten Steuerberater
Prüfung der Steuersätzenach AngebotJe Warengruppe und Zielland — durch den beauftragten Steuerberater
Laufende Buchhaltungnach AngebotMit Aufteilung nach Bestimmungsland
Umsatzsteuerjahreserklärungnach AngebotFür die Inlandsumsätze — durch den beauftragten Steuerberater
✓Steuererklärungen nach AngebotJahressteuererklärungen und OSS-Quartalserklärung erstellt der beauftragte Steuerberater zum vorab vereinbarten Festpreis
✓Preis vor AuftragLeistungsumfang und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
Häufige Fragen

Was zum OSS-Verfahren gefragt wird.

Ab wann brauche ich das OSS-Verfahren?
Sobald Ihre Fernverkäufe und elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU zusammen 10.000 € im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr übersteigen (§ 3c Abs. 4 UStG). Ab diesem Umsatz ist im Bestimmungsland zu versteuern — das OSS kann Ihnen die Registrierung in jedem einzelnen Land ersparen.
Gilt die Schwelle je Land?
Nein. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es eine einzige Schwelle von 10.000 € für die gesamte EU — alle Länder zusammengerechnet. Die früheren Lieferschwellen je Mitgliedstaat sind entfallen.
Wann ist die OSS-Erklärung fällig?
Bis zum Ende des Monats, der auf das Kalendervierteljahr folgt. Auch eine Nullmeldung ist erforderlich, wenn keine Umsätze angefallen sind. Die Zahlung erfolgt bis zum selben Termin gesammelt ans BZSt.
Hilft OSS bei Amazon FBA?
Nur teilweise. Sobald Ware in einem Lager im EU-Ausland liegt und von dort verkauft wird, ist der Umsatz dort lokal steuerbar — dafür brauchen Sie eine Registrierung im Lagerland. Das OSS deckt Fernverkäufe in andere Mitgliedstaaten ab, nicht aber Verkäufe innerhalb des Lagerlandes.
Kann ich auf die Schwelle verzichten?
Ja. Sie können auf die Anwendung der Schwelle verzichten und sofort im Bestimmungsland versteuern (§ 3c Abs. 4 S. 2 UStG). Das kann sich bei Zielländern mit niedrigerem Steuersatz lohnen. Der Verzicht bindet mindestens zwei Kalenderjahre.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Die KI-Assistenz erstellt einen Entwurf zur weiteren Prüfung. Sie können ihn herunterladen und selbst weiterverwenden. Bei Einreichung über uns prüft, korrigiert und übermittelt der beauftragte Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software bereitet einen KI-gestützten Entwurf vor. Sie prüfen und verwenden den Entwurf; Sie können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
  • Passt bei übersichtlichen Verhältnissen, ruhenden Gesellschaften und Mandanten, die ihre Zahlen selbst im Griff haben.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
  • Passt bei Bank- und Investoren­gesprächen, Betriebs­prüfungs­risiko, Holding­strukturen und komplexen Sachverhalten.
In Kooperation mit

Drei Köpfe, eine tragfähige Struktur.

Für steuerliche Einzelfallberatung und fachliche Freigaben wird ein befugter Berufsträger gesondert beauftragt.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Kooperierender Berufsträger · Wirtschaftsprüferkammer

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Kooperierender Berufsträger · Steuerberaterkammer

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin

Kooperierende Berufsträgerin · Rechtsanwaltskammer

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Die rechtlichen Aussagen dieser Seite im Volltext.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: Oktober 2026
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlicher Ansprechpartner
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Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Preis vor AuftragIn Kooperation mit Steuerberater
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