Der Jahrgang mit der neuen GWG-Grenze — und alter Frist.
2018 brachte die 800-Euro-Grenze. Für geringwertige Wirtschaftsgüter verdoppelte sich die Sofortabzugsgrenze nahezu — ein Wahlrecht, das im Anschaffungsjahr auszuüben ist und sich nachträglich nicht mehr verschieben lässt. Die Offenlegungsfrist endete am 31.12.2019; die Pflicht besteht bis heute fort.
Wo der Jahrgang 2018 heute steht.
Offenlegung 2018: Die Frist lief am 31.12.2019 ab.
Der Abschluss 2018 ist binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — mehrfach möglich, bis offengelegt ist. Steuerlich drohen zusätzlich Schätzung nach § 162 AO und Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Die Pflicht selbst verjährt nicht: Sie besteht, bis sie erfüllt ist. Genau deshalb lohnt es, alte Jahrgänge jetzt zu schließen statt weiter zu warten.
Was den Jahrgang 2018 einzigartig macht.
Jedes Wirtschaftsjahr hat eigene Regeln, Wahlrechte, Fallstricke. Diese Themen klären wir bei Abschlüssen für 2018 — mit Fundstelle.
Grenze auf 800 Euro angehoben
Seit dem 01.01.2018 gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter die Grenze von 800 € netto. Das Wahlrecht — Sofortabzug oder Sammelposten — gehört ins Anschaffungsjahr und ist danach gebunden.
Festsetzung meist abgelaufen
Bei Nichtabgabe endete die Frist durch die Anlaufhemmung spätestens 2026. Prüfen Sie den Einzelfall — bei abgegebener Erklärung kann sie später enden.
Frist endet 2028
Buchungsbelege aus 2018 sind noch bis Ende 2028 aufzubewahren — und in maschinell auswertbarer Form lesbar zu halten.
Seit 31.12.2019 überfällig
Die Pflicht bleibt bestehen. Ordnungsgeld ab 2.500 €, bei kleinen Gesellschaften 1.000 €, bei Kleinstgesellschaften 500 € — je Jahrgang.
Eröffnungswerte für 2019
Fehlt 2018, fehlt die Grundlage für 2019. Bei mehreren offenen Jahren arbeiten wir chronologisch von unten nach oben.
Belege oft unvollständig
Nach sieben Jahren fehlt meist die Hälfte. Kontoauszüge genügen als Basis; Lücken kennzeichnen wir nachvollziehbar.
Was wir für den Jahrgang 2018 übernehmen.
Ein Auftrag, ein Festpreis — und die vollständige Kette bis zum Bundesanzeiger. Auch dann, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft.
In vier Schritten zum fertigen Jahrgang 2018.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zur Offenlegung durch.
Bestandsaufnahme und Festpreis
Wir sehen uns an, was zu 2018 vorliegt, klären welche Sonderfragen dieses Jahres greifen, und nennen Ihren Festpreis verbindlich vorab. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.
Aufbereitung und offene Punkte
Sie laden die Unterlagen hoch — oder geben uns frei, sie bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. Wir bereiten die Salden auf und melden fehlende Angaben einmal vollständig.
Abschluss, Erklärungen, Freigabe
Bilanz, GuV, Anhang und die Steuererklärungen 2018 entstehen und werden gegeneinander plausibilisiert. Dann wählen Sie das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Freigabe durch einen Steuerberater.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundesanzeiger. Läuft ein Ordnungsgeldverfahren, kommunizieren wir mit dem Bundesamt für Justiz. Sie erhalten alle Protokolle.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Kein Callcenter, kein wechselnder Bearbeiter: eine feste Ansprechperson für 2018 — im Hintergrund zwei weitere Berufsträger.

Schwerpunkt Jahresabschluss und E-Bilanz. Verantwortet die Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut mittelständische GmbH, Holdings und UG — von der laufenden Buchhaltung bis zur Erklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Steuerstreit und Betriebsprüfungen — auch Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas der Jahrgang 2018 kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand. Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir.
Sie registrieren sich, wählen den Jahrgang 2018 und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zu 2018 fragen.
Was änderte sich 2018 bei geringwertigen Wirtschaftsgütern?
Ist die Steuerfestsetzung für 2018 schon verjährt?
Was kostet der Jahresabschluss 2018?
Ich habe keine Buchhaltungsdaten aus 2018 mehr — geht das trotzdem?
Wer gibt den Abschluss frei?
Wie lange dauert es?
Jede Aussage zum Jahrgang 2018 hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine des Abschlusses 2018.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
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Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Die KI unterstützt die Aufbereitung Ihrer Angaben und erstellt Vorschläge. Sie können den Entwurf selbst weiterverwenden. Bei Einreichung über uns übernimmt der beauftragte Steuerberater: die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung. Weitere Beratungsleistungen können Sie gesondert vereinbaren.
OnlineBilanz stellt die Plattform und den KI-gestützten Entwurf bereit. Bei Einreichung über uns übernimmt der beauftragte Steuerberater die Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Einreichung in eigener beruflicher Verantwortung.
JahresabschlussBilanzen
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JahrgängeAuch überfällig
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BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
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