Liquidationseröffnungsbilanz
Mit dem Auflösungsbeschluss wechselt die Gesellschaft vom Erwerbs- zum Abwicklungszweck. Die Liquidationseröffnungsbilanz hält fest, was am Stichtag noch da ist und wem es zusteht — bewertet nicht mehr nach Fortführung, sondern nach der Frage, was sich realisieren lässt. Wir stellen sie auf, dokumentieren jede Bewertung und übermitteln sie elektronisch.



Von der Auflösung bis zur Löschung.
Die Abwicklung verlangt mehr als eine Bilanz: eigene Stichtags-, Bewertungs- und Offenlegungsregeln — einzeln oder im Paket.
Liquidationseröffnungsbilanz
Kassensturz zum Auflösungstag: Vermögen zu Veräußerungswerten, Forderungen geprüft, Abwicklungskosten zurückgestellt.
Diese Seite§ 71 Abs. 1 GmbHGLiquidations-Zwischenbilanz
Abschluss und Liquidations-Erfolgsrechnung für jedes Abwicklungsjahr — mit Offenlegung und Steuererklärungen.
§ 71 Abs. 1, 2 GmbHG→Phase 3 · AbwicklungsendeLiquidationsschlussbilanz
Nachweis, dass alle Gläubiger befriedigt sind, und Grundlage für Verteilung und Löschung nach Ablauf des Sperrjahres.
§ 74 GmbHG→Was Ihre Abwicklung kostet — in einer Minute.
Wählen Sie Rechtsform, Größe und Bilanzen. Der Rechner zeigt einen Festpreis, verbindlich erst schriftlich — ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne und keine Steuerberatung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.
Eine Liquidationsbilanz ist die Rechnungslegung einer Gesellschaft, die nicht mehr wirtschaften, sondern abwickeln soll. Mit dem Auflösungsbeschluss wechselt der Gesellschaftszweck; die Fortführungsannahme des § 252 HGB entfällt und es wird zu Werten bewertet, die sich im Abwicklungszeitraum realisieren lassen.
Nach § 71 GmbHG haben die Liquidatoren eine Eröffnungsbilanz zum Auflösungstag und für jedes Liquidationsjahr einen Abschluss aufzustellen; nach § 74 GmbHG schließt die Schlussbilanz die Abwicklung ab und wird Grundlage für Verteilung und Löschung.
Was die Liquidationseröffnungsbilanz von einer normalen Bilanz unterscheidet.
Sechs Punkte, die in selbst erstellten Liquidationsbilanzen regelmäßig fehlen — jeder mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.
Vom Going Concern zum Abwicklungszweck
Die Fortführungsannahme entfällt mit dem Auflösungsbeschluss. Bewertet wird, was sich im Abwicklungszeitraum realisieren lässt — nicht, was ein fortgeführter Betrieb wert wäre.
Der Tag der Auflösung
Maßgeblich ist der im Gesellschafterbeschluss bestimmte Auflösungstag. Dieser Tag beendet das laufende Geschäftsjahr und öffnet den Abwicklungszeitraum.
Zwei Abschlüsse in einem Jahr
Für die Zeit bis zur Auflösung ist ein regulärer Rumpfabschluss zu erstellen, ab der Auflösung beginnt die Liquidationsrechnungslegung. Beide gehören eingereicht.
Einzelbewertung statt Bilanzansatz
Anlagen werden auf erzielbare Veräußerungswerte geprüft, Forderungen einzeln auf Einbringlichkeit, Vorräte auf Verwertbarkeit. Stille Reserven werden dabei sichtbar.
Abwicklungskosten einplanen
Liquidatorvergütung, Beratungskosten, Kündigungsfristen, Rückbaupflichten und Archivierung: Alles, was die Abwicklung kostet, gehört bereits hier hinein.
Beginn des Abwicklungszeitraums
Steuerlich beginnt ein eigener Besteuerungszeitraum von grundsätzlich bis zu drei Jahren. Die Abgrenzung entscheidet über die Verteilung des Abwicklungsgewinns.
Zwei Seiten, andere Wertansätze.
Die Gliederung folgt weiter § 266 HGB — die Werte aber nicht mehr der Fortführung. Beispiel: Muster GmbH i. L. zum Auflösungstag.
Sechs Fehler, die den Liquidator persönlich treffen.
Die Abwicklung ist der haftungssensibelste Abschnitt einer Gesellschaft. Diese sechs Punkte prüfen wir vor Einreichung oder Verteilung.
Wird ausgeschüttet, bevor das Sperrjahr abgelaufen ist, haftet der Liquidator persönlich für den Schaden (§ 73 Abs. 3 GmbHG).
Ohne Bekanntmachung nach § 65 Abs. 2 GmbHG beginnt das Sperrjahr überhaupt nicht — die Löschung verzögert sich um Monate.
Liquidatorvergütung, Beratung, Kündigungsfristen und Archivierung fehlen in der Eröffnungsbilanz — das Restvermögen wird zu hoch ausgewiesen.
Für die Zeit bis zum Auflösungstag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen. Er fehlt in fast jeder selbst geführten Abwicklung.
Auch Liquidationsabschlüsse sind offenzulegen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB).
Erstattungsansprüche und nutzbare Verlustvorträge gehen mit der Vollbeendigung unter — vorher realisieren, nicht danach entdecken.
Jede Position wird geprüft und mit Paragraphenbezug dokumentiert, bevor der Abschluss freigegeben wird. So hat er gegenüber Registergericht, Finanzamt und Gläubigern Bestand.
In fünf Schritten zur Löschung.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten die Abwicklung bis zur Anmeldung beim Registergericht.
Registrieren und Festpreis erhalten
Sie legen kostenlos ein Konto an, wir prüfen die Abwicklung und nennen Ihren Festpreis schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertragsbindung.
Unterlagen einreichen
Auflösungsbeschluss, Handelsregisterauszug, letzte Bilanz, Buchhaltung und Kontoauszüge. Fehlt etwas bei Ihrer Kanzlei, fordern wir es an.
Bewerten, zurückstellen, aufstellen
Wir bewerten ohne Fortführungsannahme, stellen die Abwicklungskosten zurück und erstellen Bilanz und Erfolgsrechnung — mit Paragraphenbezug.
Freigeben, übermitteln, offenlegen
Sie geben frei — selbst oder durch einen Steuerberater. Danach gehen E-Bilanz, Erklärungen und Offenlegung raus.
Verteilen und löschen lassen
Nach Ablauf des Sperrjahres erstellen wir die Schlussbilanz, begleiten die Löschung und organisieren die Aufbewahrung der Unterlagen.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — die Kette bis zum Registergericht. Auch dann, wenn die Abwicklung längst hätte abgeschlossen sein sollen.
Wer die Bilanz freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern gleiche Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung — damit in Preis und Prüfungsumfang.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt beim Liquidator.
- Passt bei vermögenslosen und ruhenden Gesellschaften mit einfachem Sachverhalt.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus Freigabe vom Berufsträger — zwei Unterschriften.
- Fristverlängerung: Beauftragte Erklärungen laufen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO).
- Passt bei Verteilung an Gesellschafter, Gläubigerstreit, Betriebsprüfungsrisiko und Haftungssensibilität.
Drei Köpfe, eine saubere Abwicklung.
Kein Callcenter, kein wechselnder Bearbeiter: eine feste Ansprechperson — im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Bewertung ohne Fortführungsannahme. Verantwortet Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut Abwicklungszeiträume und Steuererklärungen nach § 11 KStG — von der Auflösung bis zur letzten Veranlagung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Liquidatorhaftung, Sperrjahr und Registerverfahren — einschließlich Nachtragsliquidation.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas Liquidatoren zur Liquidationseröffnungsbilanz fragen.
Wann muss die Liquidationseröffnungsbilanz aufgestellt werden?
Wie wird in der Liquidationseröffnungsbilanz bewertet?
Was kostet die Liquidationseröffnungsbilanz?
Wer darf die Liquidationsbilanz aufstellen und unterschreiben?
Was passiert mit Verlustvorträgen und Steuerguthaben?
Muss auch in der Liquidation offengelegt werden?
Jede Aussage zur Liquidationseröffnungsbilanz hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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JahresabschlussBilanzen
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BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
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