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Lohnsteuer · § 41a EStG

Lohnsteuer-Anmeldung pünktlich beim Finanzamt.

Abrechnung, Anmeldung und Fristen übernommen.

Wer Arbeitslohn zahlt, behält die Lohnsteuer ein und meldet sie beim Betriebsstättenfinanzamt an — bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, elektronisch über ELSTER und zusammen mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich, richtet sich nach der Lohnsteuer des Vorjahres. Wir rechnen ab, melden an und halten den Termin.

Anmeldung authentifiziert über ELSTER übermitteltAbrechnung bis zum fünften Werktag im Portal
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die Lohnsteuer-Anmeldung ist.

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist die Steuererklärung des Arbeitgebers über die Lohnsteuer, die er seinen Mitarbeitenden vom Bruttolohn einbehalten hat (§ 41a Abs. 1 EStG). Angemeldet werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in einem Datensatz, elektronisch und authentifiziert über ELSTER.

Sie geht an das Finanzamt der lohnsteuerlichen Betriebsstätte, spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums — und am selben Tag ist der Betrag fällig. Ob der Zeitraum Monat, Quartal oder Jahr ist, entscheidet die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres.

10. Tag
FristAnmeldung und Zahlung nach Ablauf des Zeitraums.
§ 41a
GrundlageEStG, elektronisch über ELSTER zu übermitteln.
3 Rhythmen
ZeitraumMonat, Quartal oder Jahr nach Vorjahresbetrag.
1 %
SäumnisJe angefangenem Monat auf offene Beträge.
Welcher Rhythmus gilt

Monat, Quartal oder Jahr.

Maßgeblich ist allein die Lohnsteuer, die Sie im vorangegangenen Kalenderjahr abzuführen hatten (§ 41a Abs. 2 EStG).

Monatlich · über 5.000 €

Der Regelfall ab etwa fünf bis sechs Vollzeitkräften: Anmeldung und Zahlung jeweils bis zum 10. des Folgemonats.

Zwölf Termine> 5.000 €

Vierteljährlich · bis 5.000 €

Lag die Vorjahres-Lohnsteuer über 1.080 €, aber nicht über 5.000 €, wird quartalsweise angemeldet.

Vier Termine1.081 – 5.000 €

Jährlich · bis 1.080 €

Bei nicht mehr als 1.080 € Vorjahres-Lohnsteuer genügt eine Anmeldung für das ganze Kalenderjahr.

Ein Termin≤ 1.080 €
!
Der Zeitraum kann jedes Jahr wechseln.

Wächst das Team, rutscht der Betrieb vom Quartal in den Monat — und zwar für das ganze folgende Jahr, nicht erst ab Überschreiten der Grenze. Bei Betriebseröffnung im laufenden Jahr wird die voraussichtliche Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag hochgerechnet. Wir prüfen den Zeitraum zum Jahreswechsel und stellen die Anmeldung ohne Ihr Zutun um.

Was angemeldet wird

Vier Positionen — und eine, die nicht hierhin gehört.

Die Anmeldung ist eine Summenmeldung: keine Namen, keine Einzelabrechnungen, sondern die Beträge des Zeitraums.

PositionWas angemeldet wirdGrundlage
LohnsteuerDie vom Arbeitslohn aller Mitarbeitenden einbehaltene Lohnsteuer, ermittelt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen§ 38, § 39b EStG
Solidaritätszuschlag5,5 % der Lohnsteuer, soweit die Freigrenzen des Zuschlags im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum überschritten sind§ 3, § 4 SolZG
Kirchensteuer8 oder 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland, nur für kirchensteuerpflichtige MitarbeitendeLandeskirchensteuergesetze
Pauschale LohnsteuerPauschal versteuerte Bezüge und Sachzuwendungen, etwa Betriebsveranstaltung, Geschenke oder kurzfristige Beschäftigung§ 37b, § 40, § 40a EStG
Nicht hier: MinijobsDie 2 %-Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte läuft über den Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale§ 40a Abs. 2 EStG
Keine Löhne gezahltDann ist eine Nullmeldung abzugeben — die Frist entfällt nicht, weil kein Lohn geflossen ist§ 41a Abs. 1 EStG
§
Die Anmeldung ist bereits die Festsetzung.

Eine Steueranmeldung wirkt mit dem Eingang als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO). Es kommt also kein Bescheid, gegen den man später in Ruhe schauen könnte: Was übermittelt ist, gilt. Deshalb prüfen wir die Beträge vor der Übermittlung gegen die Abrechnung und nicht danach.

Termine und Zahlung

Der zehnte Tag — und was ihn verschiebt.

Anmeldung und Zahlung fallen auf denselben Tag; nur das Wochenende und die Schonfrist verschieben etwas.

ZeitraumAnmeldung bisZahlung
Kalendermonat10. des Folgemonats, zwölf Termine im Jahram selben Tag fällig
Kalendervierteljahr10.04. · 10.07. · 10.10. · 10.01.am selben Tag fällig
Kalenderjahr10. Januar des Folgejahresam selben Tag fällig
Wochenende, Feiertagnächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO)verschiebt sich mit
Zahlungsschonfristgilt nicht für die Anmeldung selbstdrei Tage bei Überweisung
Betriebsendeletzte Anmeldung für den Zeitraum der letzten Lohnzahlungwie oben
!
Was Verspätung kostet.

Für die verspätete Anmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen — 0,25 % der angemeldeten Steuer, mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO). Für die verspätete Zahlung entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes: 1 % des rückständigen Betrags je angefangenem Monat, abgerundet auf volle 50 € (§ 240 AO). Beides ist vermeidbar und beides fällt bei uns unter die Fristenüberwachung.

Wer verantwortet was

Der Arbeitgeber haftet — arbeiten müssen Sie deshalb nicht.

Die Haftung für die einbehaltene Lohnsteuer bleibt beim Betrieb. Die Arbeit, die sie auslöst, liegt vollständig bei uns.

Bleibt beim Betrieb
Haftung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber schuldet die Lohnsteuer neben dem Arbeitnehmer als Gesamtschuldner.
  • Einbehalt und Abführung: Haftung für beides nach § 42d Abs. 1 EStG.
  • Nachforderung: das Finanzamt kann sich direkt an den Betrieb halten.
  • Außenprüfung: die Lohnsteuer-Außenprüfung kommt ohne Anlass (§ 42f EStG).
  • Aufbewahrung: Lohnkonto und Unterlagen sechs Jahre (§ 41 EStG).
Liegt bei uns
Anmeldung und Fristen
Vom Lohnkonto bis zur Übermittlung übernehmen wir den vollständigen Vorgang.
  • Abrechnung: Brutto-Netto und Lohnkonto bis zum fünften Werktag.
  • Übermittlung: authentifiziert über ELSTER an die Betriebsstätte.
  • Überwachung: jeder Termin gesetzt, jede Zahlung avisiert.
  • Prüfung: Begleitung der Lohnsteuer-Außenprüfung durch den Berufsträger.
Lohnsteuer-Anmeldung in Zahlen

Drei Werte, die alles bestimmen.

Frist, Grenzen, Säumnisfolgen — mehr braucht es eigentlich nicht, um den gesamten Vorgang wirklich zu beherrschen.

Die Frist

Zehnter Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, für Anmeldung und Zahlung gleichzeitig (§ 41a Abs. 1 EStG).

Termin10. Tag

Die Grenzen

Über 5.000 € Vorjahres-Lohnsteuer bedeutet monatlich, über 1.080 € vierteljährlich, darunter jährlich.

Zeitraum5.000 / 1.080 €

Der Säumniszuschlag

1 % des rückständigen Betrags je angefangenem Monat, kraft Gesetzes und ohne Ermessen (§ 240 AO).

Verzug1 % je Monat
So läuft es ab

Von den Lohndaten zur übermittelten Anmeldung.

Ihr Aufwand: alle Änderungen einmal rechtzeitig melden. Den gesamten Rest übernehmen wir vollständig für Sie.

Start
1

Zeitraum und Betriebsstätte klären

Wir prüfen die Vorjahres-Lohnsteuer, den daraus folgenden Anmeldungszeitraum und das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

kostenlosSichtung
Bis zum 5. Werktag
2

Löhne abrechnen

Brutto-Netto-Berechnung, Lohnkonto und Abrechnungen im Portal, inklusive Sachbezügen und pauschal versteuerten Bezügen.

§ 39b EStGPortal
Vor dem 10.
3

Anmeldung übermitteln

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden gegen die Abrechnung geprüft und authentifiziert über ELSTER gemeldet.

§ 41a EStGELSTER
Am 10.
4

Zahlung sicherstellen

Sie erhalten den Betrag vorab mit Termin; auf Wunsch läuft die Zahlung über das SEPA-Mandat des Finanzamts.

FälligkeitAvis
Jahreswechsel
5

Bescheinigungen und neuer Zeitraum

Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar (§ 41b EStG), Jahresmeldungen zur Sozialversicherung, Zeitraum neu bestimmt.

28. FebruarFestpreis
!
Die vier teuersten Fehler.

Frist verstreichen lassen — Verspätungs- und Säumniszuschläge entstehen sofort. Nullmeldung vergessen — das Finanzamt schätzt und setzt fest. Den falschen Zeitraum beibehalten, obwohl das Team gewachsen ist. Und einen Fehler unkorrigiert stehen lassen, bis die Lohnsteuer-Außenprüfung ihn findet.

Korrektur · Wechsel · Betriebsstätten

Wenn etwas nachträglich anders ist.

Falsche Beträge, ein Wechsel der Kanzlei oder mehrere Standorte sind Routine — solange sie sauber abgearbeitet werden.

Berichtigte Anmeldung

Erkannte Fehler melden wir als berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung nach; ein zu geringer Abzug wird bei der nächsten Lohnzahlung ausgeglichen (§ 41c EStG).

Nachmeldung
Nahtloser Wechsel

Wir übernehmen die Jahreswerte aus der bisherigen Abrechnung, damit Lohnkonto und Bescheinigung am Jahresende zusammenpassen.

Übergabe
Mehrere Betriebsstätten

Je lohnsteuerlicher Betriebsstätte eine Anmeldung an das jeweils zuständige Finanzamt — wir führen die Zuordnung und die Termine.

§ 41 Abs. 2
Bei laufender Lohnbuchhaltung inklusive

Abrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweise, Korrekturen und die Jahresarbeiten sind im Festpreis von 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat enthalten — ohne Grundgebühr. Alles über ELSTER und das Mandantenportal, bundesweit.

Häufige Fragen

Was zur Lohnsteuer-Anmeldung gefragt wird.

Was ist eine Lohnsteuer-Anmeldung?
Die Steuererklärung des Arbeitgebers über die Lohnsteuer, die er vom Arbeitslohn seiner Mitarbeitenden einbehalten hat (§ 41a Abs. 1 EStG). Angemeldet werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als Summe des Zeitraums, elektronisch an das Finanzamt der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.
Bis wann muss sie abgegeben werden?
Spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums — bei monatlicher Anmeldung also bis zum 10. des Folgemonats. Am selben Tag ist der Betrag fällig. Fällt der Zehnte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich — was gilt für mich?
Entscheidend ist die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres: über 5.000 € bedeutet monatliche Anmeldung, über 1.080 € bis 5.000 € vierteljährliche, bis 1.080 € eine jährliche Anmeldung (§ 41a Abs. 2 EStG). Bei Betriebseröffnung wird der voraussichtliche Betrag auf ein Jahr hochgerechnet.
Muss ich auch anmelden, wenn kein Lohn gezahlt wurde?
Ja, dann ist eine Nullmeldung fällig. Die Abgabepflicht hängt am Anmeldungszeitraum, nicht am Zahlungsvorgang. Erst wenn dem Finanzamt angezeigt ist, dass dauerhaft keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, entfällt sie — auch das übernehmen wir.
Was passiert bei verspäteter Abgabe oder Zahlung?
Für die Anmeldung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, 0,25 % der Steuer und mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO). Für die Zahlung entsteht der Säumniszuschlag automatisch mit 1 % je angefangenem Monat (§ 240 AO); bei Überweisung gilt eine dreitägige Zahlungsschonfrist.
Wie korrigiere ich eine falsche Anmeldung?
Über eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung für denselben Zeitraum. Ein zu geringer Abzug wird grundsätzlich bei der nächsten Lohnzahlung ausgeglichen (§ 41c EStG); nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist die Änderung des Abzugs nicht mehr möglich, dann läuft die Korrektur über das Finanzamt.
Gehören Minijobs in die Lohnsteuer-Anmeldung?
Nein, nicht bei der 2 %-Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG: Die wird zusammen mit den Pauschalbeiträgen über den Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale abgeführt. Wird ein Minijob dagegen individuell nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert, erscheint er in der Anmeldung.
Wer haftet, wenn die Lohnsteuer falsch berechnet wurde?
Der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abführung und ist mit dem Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d EStG) — das Finanzamt kann sich also direkt an den Betrieb halten. Für die fachliche Richtigkeit unserer Arbeit stehen wir mit unserer Berufshaftpflicht ein und begleiten die Lohnsteuer-Außenprüfung.
Können Sie die Anmeldung rückwirkend nachholen?
Ja. Offene Zeiträume rechnen wir nach, melden sie nach und stimmen die Zahlung mit dem Finanzamt ab; bei mehreren offenen Monaten klären wir vorab, welche Zuschläge zu erwarten sind und ob ein Erlassantrag Sinn hat. Auch ein unterjähriger Wechsel ist üblich und unproblematisch.
Ihre Berufsträger

Ihre Fristen, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die lohnsteuerliche Beurteilung von Sachbezügen, Pauschalierung und Betriebsstättenfragen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Gibt Abrechnung und Anmeldung frei, übermittelt über ELSTER und überwacht Fristen und Zahlungen.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einspruch und Vertretung bei Haftungsbescheiden und Nachforderungen nach einer Außenprüfung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Anmeldung steht.

Gesetzlicher Fristbeginn, maßgeblicher steuerlicher Zeitraum, persönliche Haftung und nachträgliche schriftliche Korrektur im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 26.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Rechenbeispiel ist vereinfacht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Abrechnung und Anmeldung bereiten wir persönlich vor.

Frist am 10.?Abrechnung bis zum 5. Werktag · Anmeldung über ELSTER · Fristen überwacht
Erstgespräch
Ben
Ben
KI-Assistenz