Eigentümer — korrekt gemeldet, sauber gepflegt.
Seit dem Wegfall der Meldefiktion (1. August 2021) muss fast jede GmbH, UG und eingetragene Personengesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv ans Transparenzregister melden — auch wenn dieselben Daten schon im Handelsregister stehen. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 150.000 € (in qualifizierten Fällen bis 1 Mio. €) und öffentliche Nennung nach § 57 GwG. Wir ermitteln Ihre wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG), übernehmen die Ersteintragung, melden Änderungen unverzüglich und halten Ihren Eintrag dauerhaft aktuell — auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was das Transparenzregister verlangt.
Der Staat will wissen, welche natürliche Person wirklich hinter einer Gesellschaft steht. Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Rechtsgrundlage
- §§ 18–26 GwG
- Register geführt von
- Bundesanzeiger Verlag
- Meldung über
- transparenzregister.de
- Unser Part
- melden & pflegen
Wer melden muss — und die eine Ausnahme.
Seit dem Wegfall der Meldefiktion gilt: Die Meldepflicht trifft alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften — unabhängig von Größe, Branche oder Geldwäscherisiko. Der Überblick:
Kapitalgesellschaften
meldepflichtigGmbH · UG · AG · SE
- Immer meldepflichtig — der klassische Fall. Gesellschafter über 25 % sind wirtschaftlich Berechtigte.
- Bei mehrstufigen Beteiligungen muss bis zur natürlichen Person durchgeschaut werden.
Eingetragene Personengesellschaften
meldepflichtigKG · OHG · GmbH & Co. KG · PartG
- Voll meldepflichtig — auch die GmbH & Co. KG, bei der oft mehrere Ebenen zu prüfen sind.
- Komplementär- & Kommanditbeteiligungen müssen einzeln bewertet werden.
Vereine & Stiftungen
meldepflichtige.V. · rechtsfähige Stiftung · Genossenschaft
- Für eingetragene Vereine erfolgt die Eintragung automatisiert (§ 20a GwG) — meist ohne eigenes Zutun.
- Bei Stiftungen & Trusts gelten erweiterte Angabepflichten (§ 21 GwG).
GbR
grds. ausgenommenGesellschaft bürgerlichen Rechts
- Grundsätzlich nicht eintragungspflichtig — die einzige praktisch relevante Ausnahme.
- Aber: Hält die GbR GmbH-Anteile oder wird sie als eGbR ins Register eingetragen, kann die Pflicht doch greifen.
Auch ausländische Gesellschaften können meldepflichtig werden — insbesondere, wenn sie inländische Immobilien erwerben oder halten (§ 20 Abs. 1 S. 2 GwG). Und mit dem neuen § 23b GwG (StoFöG 2026) wurde die Transparenz im Immobiliensektor weiter verschärft: Behörden und bestimmte Verpflichtete müssen Abweichungen zwischen Transparenz- und Grundbuch aktiv abgleichen.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
Die schwierigste Frage der ganzen Meldung — und die häufigste Fehlerquelle. Wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person, nie eine Gesellschaft. Drei Regeln führen zur richtigen Antwort:
Eigentum & Stimmrechte
Wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, ist wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 Abs. 2 GwG).
Auch mittelbare Kontrolle
Hält eine andere Gesellschaft die Anteile, wird durchgeschaut, bis die natürliche Person mit beherrschendem Einfluss (§ 290 HGB) feststeht.
Fiktiver wB
Lässt sich keine Person über 25 % ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter als fiktiver wB (§ 3 Abs. 2 S. 5).
Wer landet im Register?
Eine GmbH hat drei Gesellschafter: Person A (60 %), Person B (30 %) und Person C (10 %). So sieht die Meldung aus — illustrativ, keine individuelle Beratung:
Die Prozentzahl ist nur der Ausgangspunkt. Stimmbindungs- oder Poolverträge, Treuhand, Nießbrauch oder Vetorechte können jemanden zum wirtschaftlich Berechtigten machen, der laut Anteilsliste unter 25 % liegt — oder umgekehrt. Genau solche Konstellationen stehen nicht im Handelsregister und müssen aktiv beurteilt werden. Wir prüfen die tatsächliche Kontrolle, nicht nur die Beteiligungshöhe.
Was für jeden wirtschaftlich Berechtigten ins Register muss (§ 19 Abs. 1 GwG):
Name & Geburtsdatum
Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der natürlichen Person — eindeutig identifizierbar.
Wohnort & -land
Der Wohnort; bei der öffentlichen Einsicht wird nur das Wohnsitzland angezeigt (EuGH-konform).
Art & Umfang
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses — z. B. Höhe der Kapitalbeteiligung, Stimmrechte oder die Form der Kontrolle.
Staatsangehörigkeit
Alle Staatsangehörigkeiten der Person — seit 2021 verpflichtend Teil des Datensatzes.
Einmal richtig ermittelt — dauerhaft gepflegt.
Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist Facharbeit, die Pflege ist Fleißarbeit. Wir übernehmen beides: die korrekte Erstbeurteilung Ihrer Beteiligungsstruktur und die laufende Aktualisierung bei jeder Änderung — sauber dokumentiert nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufzeichnung.
Warum das Register kein Kavaliersdelikt mehr ist.
Die anfängliche Schonfrist ist längst vorbei. Das Bundesverwaltungsamt verfolgt Verstöße aktiv, verschickt Anhörungsschreiben und verhängt Bußgelder. Der finanzielle Rahmen (§ 56 GwG):
Einfacher Verstoß
Bußgeldrahmen von 50 € bis 100.000 € für einfache Ordnungswidrigkeiten — etwa eine unvollständige oder fehlerhafte Meldung.
Vorsätzlicher Verstoß
Bei vorsätzlichem Handeln steigt der Rahmen auf bis zu 150.000 € — plus Verfünffachung des Bußgelds gegenüber einer nur verspäteten Meldung.
Qualifizierte Fälle
Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis 1 Mio. € — im Finanzsektor sogar bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes.
Zwei Folgen, die oft übersehen werden: Erstens das „Naming & Shaming" nach § 57 GwG — bestandskräftige Bußgeldentscheidungen werden im Internet veröffentlicht, mit Name der Gesellschaft und Art des Verstoßes. Zweitens die persönliche Haftung der Geschäftsführer und Vorstände: Die Meldepflicht trifft das Leitungsorgan, und bei mangelhaften Compliance-Vorkehrungen droht die persönliche Inanspruchnahme. Ein aktueller, korrekter Registereintrag ist damit auch Chefsache.
Unstimmigkeitsmeldung & wer Einsicht nehmen darf.
Zwei Mechanismen sorgen dafür, dass ein veraltetes Register heute selten unentdeckt bleibt:
Unstimmigkeitsmeldung
Banken, Notare, Steuerberater und Behörden sind gesetzlich verpflichtet, dem Register zu melden, wenn ihre Erkenntnisse vom Eintrag abweichen. Bei jeder Kontoeröffnung oder Beurkundung kann ein veralteter Eintrag so auffliegen — und ein Prüfverfahren auslösen.
Eingeschränkte Einsicht
Seit dem EuGH-Urteil vom 22.11.2022 ist der freie öffentliche Zugang eingeschränkt: Behörden und Verpflichtete haben vollen Zugriff, die breite Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse (z. B. Presse, NGOs). Sichtbar sind dann Name, Geburtsdatum, Wohnsitzland und Art/Umfang des Interesses.
Die EU vereinheitlicht das Geldwäscherecht.
Das Transparenzregister bleibt bestehen — aber der Rahmen darüber wird europäisch. Drei Bausteine des neuen EU-Geldwäschepakets sind für wirtschaftlich Berechtigte relevant. Wir behalten die Umsetzung für Sie im Blick, damit Ihr Eintrag auch nach der Reform sauber bleibt.
EU-Geldwäscheverordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — voraussichtlich ab 10. Juli 2027. Sie vereinheitlicht erstmals die Definition des wirtschaftlich Berechtigten EU-weit. Die 25-%-Schwelle bleibt Ausgangspunkt, mehrstufige Beteiligungen werden aber klarer zusammengerechnet — verschachtelte Strukturen müssen genauer dokumentiert werden.
Neue EU-Aufsicht in Frankfurt
Die Anti-Money-Laundering Authority mit Sitz in Frankfurt am Main hat 2025 ihre Arbeit aufgenommen und wird bis Ende der Dekade zur zentralen EU-Geldwäscheaufsicht ausgebaut. Sie koordiniert die nationalen Behörden und erhöht den Druck auf vollständige, aktuelle Registereinträge.
Vernetzte Register
Die nationalen Transparenzregister werden über ein europäisches Vernetzungssystem verknüpft. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der in mehreren EU-Ländern beteiligt ist, wird damit länderübergreifend auffindbar — Unstimmigkeiten fallen künftig auch grenzüberschreitend auf.
Meldung vergessen? Wir holen sie nach.
Viele Gesellschaften, die sich früher auf die Meldefiktion verlassen haben, sind bis heute gar nicht eingetragen — oft ohne es zu wissen. Die gute Nachricht: Eine versäumte Meldung lässt sich jederzeit nachholen, und eine freiwillige, wenn auch verspätete Meldung wird deutlich milder geahndet als das Abwarten bis zum Anhörungsschreiben. Wir prüfen bei der Übernahme sofort, ob Ihre Gesellschaft und verbundene Gesellschaften korrekt eingetragen sind, holen Versäumtes nach, korrigieren fehlerhafte Einträge und nehmen Sie anschließend in die laufende Pflege — sodass jede künftige Änderung automatisch rechtzeitig gemeldet wird.
- Bestandsprüfung — wir kontrollieren, ob Ihre GmbH/UG/KG (und Tochter- oder Muttergesellschaften) korrekt und vollständig gemeldet sind.
- Nachmeldung & Korrektur — versäumte Ersteintragungen und fehlerhafte Angaben bringen wir sauber in Ordnung, bevor eine Unstimmigkeitsmeldung kommt.
- Laufende Überwachung — Anteilsänderungen, Gesellschafterwechsel und Umstrukturierungen melden wir unverzüglich nach.
Die Eckwerte, die Sie kennen sollten.
Schwelle, Stichtag, Bußgeld — alle drei behalten wir für Sie im Blick, von der Ermittlung bis zur laufenden Pflege.
Von der Prüfung zur laufenden Pflege — in fünf Schritten.
So bringen wir Ihr Transparenzregister in Ordnung und halten es dort — Ihr Aufwand: Gesellschaftsunterlagen bereitstellen. Den Rest machen wir:
Struktur sichten
Wir prüfen Gesellschafterliste, Beteiligungen und Verträge — und ob überhaupt (und was) bereits eingetragen ist.
Sie · Unterlagen SichtungwB feststellen
Wir bestimmen den/die wirtschaftlich Berechtigten — inkl. mittelbarer Kontrolle und, falls nötig, fiktivem wB.
Wir · § 3 wBElektronisch eintragen
Wir melden die Angaben nach § 19 über transparenzregister.de — Ersteintragung oder Nachholung inklusive.
Wir · § 19 MeldungNachweise sichern
Wir dokumentieren & archivieren die Ermittlung revisionssicher — für Bank, Notar und mögliche Prüfungen.
Wir · Nachweis ArchivAktuell halten
Jede meldepflichtige Änderung melden wir unverzüglich nach — kein Bußgeldrisiko durch vergessene Updates.
Wir · Monitoring FestpreisAlles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Jahresabschluss und Transparenzregister bei uns zusammenlaufen, erkennen wir Änderungen an Ihrer Beteiligungsstruktur sofort — und die Meldung ist erledigt, bevor jemand danach fragt.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Meldung — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jeder Meldung informiert — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten Register-Fehler.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei, die Ihr Register laufend führt — genau das ist unser Job.
Transparenzregister inklusive — bei laufender Betreuung ohne Zusatzkosten.
Ihre Meldepflichten, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jeder Meldung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Verantwortet die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten — auch bei mehrstufigen Beteiligungen, Holding-Strukturen und mittelbarer Kontrolle.

Steuert die Meldung & laufende Pflege — Ersteintragung, Nachholung versäumter Meldungen und die unverzügliche Aktualisierung bei Änderungen.

Übernimmt die rechtliche Seite: Beurteilung von Pool- & Treuhandverträgen, Unstimmigkeitsmeldungen und die Verteidigung im Bußgeldverfahren (§ 56 GwG).
Register-Meldung klären? Sprechen wir.
Ob Ersteintragung, versäumte Meldung oder laufende Pflege — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihre Gesellschaftsstruktur und sagt Ihnen, ob und was Sie melden müssen — und was es zum Festpreis kostet.
Ihr Erstgespräch zum Register.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Struktur und Meldebedarf — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Berufsträger.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Meldepflicht & wirtschaftlich Berechtigte
- Noch nicht eingetragen? Wir holen es nach
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften das Transparenzregister steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Meldepflicht, wirtschaftlich Berechtigten, Verfahren, Einsicht und Sanktion. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.
Transparenzregister
Rechtsrahmen des Registers, geführt von der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag), Meldung über transparenzregister.de.
Wirtschaftlich Berechtigter
Natürliche Person mit > 25 % Anteilen/Stimmrechten oder Kontrolle; mittelbare Kontrolle; fiktiver wB, wenn keine Person ermittelbar.
Mitzuteilende Angaben
Name, Geburtsdatum, Wohnort, Art & Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie alle Staatsangehörigkeiten.
Mitteilungspflicht
Pflicht der Vereinigungen zur Meldung; Angabepflicht der Anteilseigner & wirtschaftlich Berechtigten (Abs. 3). Seit 1.8.2021 ohne Meldefiktion.
Vereine
Automatisierte Eintragung eingetragener Vereine durch die registerführende Stelle — meist ohne eigenes Zutun.
Trusts & Stiftungen
Erweiterte Melde- und Angabepflichten für Trustees und Verwalter nicht rechtsfähiger Stiftungen.
Einsichtnahme
Behörden & Verpflichtete voller Zugriff; Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse (EuGH-konform beschränkt).
Unstimmigkeitsmeldung
Verpflichtete & Behörden müssen Abweichungen zwischen ihren Erkenntnissen und dem Registereintrag melden.
Grundbuch-Abgleich
Neu (StoFöG 2026): Abgleichpflicht zwischen Transparenzregister und Grundbuch — verschärfte Transparenz im Immobiliensektor.
Bußgeld & Bekanntmachung
Bußgeld bis 150.000 € (qualifiziert 1 Mio. € / 5 Mio. € / 10 % Umsatz); öffentliche Nennung bestandskräftiger Entscheidungen.
Einsicht der Öffentlichkeit
Urteil vom 22.11.2022: uneingeschränkter öffentlicher Zugang unzulässig — Einsicht nur mit berechtigtem Interesse.
Dokumentation
Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist einzuholen, aufzubewahren & aktuell zu halten — revisionssicher dokumentiert.
EU-Geldwäschepaket
EU-Geldwäscheverordnung (VO (EU) 2024/1624), unmittelbar ab voraussichtlich 10.7.2027; neue EU-Aufsicht AMLA (Frankfurt) & EU-weite Register-Vernetzung. Ausblick oben.
Was Sie zum Transparenzregister wissen sollten.
Von der Meldepflicht bis zum Bußgeld. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist das Transparenzregister? +
Wer muss sich im Transparenzregister eintragen? +
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? +
Welche Angaben müssen gemeldet werden? +
Was hat sich mit dem Wegfall der Meldefiktion 2021 geändert? +
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Meldung? +
Bis wann muss ich melden — gibt es eine Frist? +
Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung? +
Kann die Meldung rückwirkend nachgeholt werden? +
Ändert sich durch die EU-Reform (AMLR / AMLA) etwas für mich? +
Was kostet die Transparenzregister-Betreuung bei OnlineBilanz? +
Register sauber — Bußgeld vom Tisch.
Wirtschaftlich Berechtigte ermittelt, Ersteintragung übernommen, Änderungen unverzüglich gemeldet und alles revisionssicher dokumentiert — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob und was Sie melden müssen.

