Freistellungsbescheinigung — volle Rechnung statt 15 % Abzug.
Ohne Bescheinigung muss Ihr Auftraggeber bei Bauleistungen 15 % einbehalten und ans Finanzamt abführen. Ausgestellt wird sie vom Finanzamt — Voraussetzung sind abgegebene Erklärungen und ein ungefährdeter Steueranspruch. Genau das bringen wir auf Stand, auch rückwirkend.
Was eine Freistellungsbescheinigung ist.
Gemeint ist meist die Bescheinigung nach § 48b EStG: Sie befreit Ihre Bauleistungen vom 15-Prozent-Steuerabzug des Auftraggebers — Sie erhalten den vollen Rechnungsbetrag.
Ausgestellt wird sie vom Finanzamt, nicht vom Steuerberater. Erteilt wird sie nur, wenn alle Erklärungen vorliegen und der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Wir schaffen diese Voraussetzungen und stellen den Antrag.
Die vier Arten.
Der Begriff steht für mehrere Sachverhalte — je nach Anlass eine andere Steuer, ein anderer Antrag und eine andere Stelle.
Bauabzugsteuer
Der Kernfall: Mit gültiger Bescheinigung entfällt der Einbehalt von 15 %. Sie ist befristet und muss rechtzeitig verlängert werden.
Kapitalertragsteuer
Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung, damit Kapitalerträge ohne Abzug fließen — relevant bei niedrigem Einkommen und für bestimmte Körperschaften.
Gemeinnützigkeit
Der Feststellungs- beziehungsweise Freistellungsbescheid bestätigt die Steuerbegünstigung und berechtigt zu Zuwendungsbestätigungen.
Grenzüberschreitend
Freistellung oder Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen und Dienstleistungen nach DBA — Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, mit Vorlauf.
Erfasst sind Leistungen zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken — also weit mehr als Rohbau: Elektro, Sanitär, Trockenbau, Gerüstbau, Estrich. Planungs- und reine Wartungsleistungen sind teils ausgenommen. Im Zweifel beantragen wir die Bescheinigung, damit der Auftraggeber sicher voll auszahlen kann.
Wann das Finanzamt die Freistellung erteilt.
Entscheidend ist, ob der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Dahinter stehen sechs konkrete Punkte — jeder muss erfüllt sein.
| Punkt | Was geprüft wird | Status |
|---|---|---|
| 01 · Erfassung | Betrieb steuerlich angemeldet und erfasst | erledigt |
| 02 · Erklärungen | Einkommen- oder Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgegeben | erledigt |
| 03 · Voranmeldungen | Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufend übermittelt | erledigt |
| 04 · Steuerkonto | Keine offenen Rückstände oder geregelt per Stundung | erledigt |
| 05 · Zustellung | Bei Sitz im Ausland ein inländischer Empfangsbevollmächtigter | benannt |
| 06 · Kernkriterium | Steueranspruch erscheint nicht gefährdet (§ 48b Abs. 1 EStG) | erfüllt |
Behält der Auftraggeber die Bauabzugsteuer ein, ist Ihr Geld zunächst beim Finanzamt gebunden und kommt erst über Anrechnung oder Erstattung zurück. Die Bescheinigung wird auftragsbezogen oder allgemein erteilt; wer laufend erklärt und zahlt, erhält die Verlängerung problemlos — wir überwachen die Gültigkeit, damit zwischen zwei Aufträgen keine Lücke entsteht.
Sechs Fälle — sechs Anträge.
Anlass und ausstellende Stelle unterscheiden sich. Die häufigsten Konstellationen im Überblick.
| Fall | Grundlage | Worum es geht |
|---|---|---|
| Bauunternehmen und Handwerk | § 48b EStG | Bescheinigung dem Auftraggeber vorlegen, sonst 15 % Abzug |
| Auftraggeber am Bau | § 48 EStG | Wer Bauleistungen bezieht, haftet für die Abzugsteuer — die Bescheinigung befreit |
| Vermieter | Bagatellgrenze | Auch Vermieter sind Auftraggeber; hier gilt eine erhöhte Grenze von 15.000 € |
| Anleger und Sparer | § 44a EStG | Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung bis zum Sparer-Pauschbetrag |
| Vereine und Stiftungen | § 60a AO | Nachweis der Gemeinnützigkeit für Befreiung und Spendenbescheinigungen |
| Zahlungen ins Ausland | § 50c EStG | Freistellung von der Abzugsteuer auf Lizenzen und Vergütungen (BZSt) |
Wo der Steuerberater den Unterschied macht.
Erteilt wird die Bescheinigung vom Finanzamt — ob und wie schnell, hängt davon ab, wie sauber Ihre Steuern sind.
- Direkter Draht: offene Punkte geklärt, Stundung beantragt, Antrag gestellt.
- Erklärungen und Fristen: vollständig abgegeben, Verlängerung überwacht.
- GoBD-konform: zeitgerecht, unveränderbar, nachvollziehbar gebucht.
- Belastbar: die Verhältnisse halten bis zur Betriebsprüfung stand.
- Gültigkeit prüfen: Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Dokumentieren: Kopie und Abfrage zur Zahlung ablegen.
- Bagatellgrenze: 5.000 € je Leistender und Jahr, für Vermieter 15.000 €.
- Folge: haftungssicher auszahlen statt 15 % einbehalten.
Von der Anfrage zur erteilten Bescheinigung.
Vier klar strukturierte und aufeinander abgestimmte Schritte, die wir vollständig, zuverlässig und sorgfältig für Sie übernehmen.
Anlass und Status klären
Sie nennen den genauen Anlass und die geltende Frist, wir prüfen alle Erklärungen und das gesamte Steuerkonto.
Rückstände bereinigen
Fehlende Erklärungen und Voranmeldungen nachgeholt, bei Rückständen Stundung oder Ratenzahlung vereinbart.
Antrag beim Finanzamt
Wir beantragen die Bescheinigung auf amtlichem Vordruck und klären Rückfragen direkt.
Bereitstellen und verlängern
Sie erhalten die Bescheinigung als PDF im Portal, vorlagefertig — wir überwachen die Gültigkeit.
Sind Ihre Erklärungen aktuell und das Steuerkonto ausgeglichen, brauchen wir nur den Anlass. Steht ein Auftrag konkret an, priorisieren wir die Aufarbeitung, damit die Bescheinigung rechtzeitig beim Auftraggeber liegt.
Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.
Oft wird die Bescheinigung erst gebraucht, wenn ein Auftrag ansteht — und die Vergangenheit ist nicht aufgearbeitet.
Wir holen Steuererklärungen und Voranmeldungen GoBD-konform nach und übermitteln sie.
Stundung oder Ratenzahlung vereinbart, Anspruch gesichert — nichts steht der Freistellung im Weg.
Auch ohne Historie möglich, dann oft auftragsbezogen oder kürzer befristet erteilt.
Wir übernehmen die Daten der alten Kanzlei, arbeiten Rückstände auf und beantragen neu.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten offene Jahre auf und halten die Bescheinigung künftig lückenlos gültig. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was zur Freistellungsbescheinigung gefragt wird.
Was ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG?
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Wann muss der Auftraggeber die 15 % einbehalten?
Unter welchen Voraussetzungen wird die Freistellung erteilt?
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Welche anderen Freistellungen gibt es?
Welche Rolle spielt die Buchhaltung dabei?
Können Sie die Voraussetzungen rückwirkend schaffen?
Wie schnell bekomme ich die Bescheinigung?
Ihr Antrag, persönlich verantwortet.
Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.
Verantwortet die GoBD-konforme Datenbasis und die Abschlüsse, auf denen die Erklärungen beruhen.
fabian.klement@onlinebilanz.deStellt den Antrag, klärt Rückstände und Stundungen mit dem Finanzamt und überwacht die Verlängerung.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Einspruch bei Ablehnung und Haftungsfragen des Auftraggebers.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Bauabzugsteuerpflicht, förmliche Freistellung, persönliche Haftung und rechtliche Nebenbestimmungen im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Ob eine Leistung unter die Bauabzugsteuer fällt und ob die Freistellung erteilt wird, entscheidet der Einzelfall. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Antrag bereiten wir persönlich vor.





