Einkommensbescheinigung — belastbar nachgewiesen.
Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Gesellschafter haben keine Gehaltsabrechnung: Ihr Einkommen ergibt sich aus Gewinn, Steuerbescheid und BWA. Damit Bank, Amt oder Vermieter das anerkennen, braucht es die Bescheinigung des Steuerberaters — hergeleitet aus einer GoBD-konformen Buchhaltung, auch rückwirkend.
Was eine Einkommensbescheinigung ist.
Ein Nachweis über die Höhe Ihres Einkommens, ausgestellt von einem Steuerberater. Er tritt an die Stelle der Gehaltsabrechnung, die es bei Selbstständigen nicht gibt.
Für Selbstständige ist „Einkommen" kein fester Betrag, sondern das Ergebnis einer Rechnung — und je nach Empfänger zählt eine andere Größe: die Bank fragt nach dem nachhaltigen Ergebnis, das Elterngeld nach dem Gewinn, der Bescheid nach dem zu versteuernden Einkommen.
Die wichtigsten Einkommensnachweise.
Meist ist es tatsächlich eine Kombination mehrerer Punkte, zusammengefasst in einer einzigen Steuerberater-Bescheinigung.
Steuerberater-Bescheinigung
Leitet das relevante Einkommen aus den steuerlichen Unterlagen her und bestätigt es unabhängig — von Banken, Ämtern und Gerichten akzeptiert.
Einkommensteuerbescheid
Amtlich und unstrittig, weist Einkünfte und zu versteuerndes Einkommen aus. Kommt aber spät und zeigt nur die Vergangenheit.
BWA und Summenbilanz
Zeigt die Ertragslage des laufenden Jahres und ergänzt den rückblickenden Bescheid. Vorläufig, von Banken fast immer zusätzlich verlangt.
Jahresabschluss oder EÜR
Die Herleitung des Gewinns — Bilanz und GuV oder Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Grundlage jeder Bescheinigung.
Wer eine GmbH führt, hat für sein Geschäftsführergehalt eine Lohnabrechnung — häufig kommen Gewinnausschüttungen hinzu, die separat nachzuweisen sind. Wir führen Gehalt und Ausschüttung zusammen, damit das Gesamteinkommen vollständig und plausibel dargestellt ist.
Wie das Einkommen hergeleitet wird.
Beispielhafte Herleitung mit Illustrationszahlen. Für Kredit und Unterhalt wird zusätzlich das bereinigte, nachhaltige Einkommen als Mehrjahresdurchschnitt ermittelt.
| Schritt | Position | Betrag |
|---|---|---|
| Ausgangsgröße | Betriebseinnahmen des Jahres | 180.000 € |
| − Ausgaben | Betrieblich veranlasste Aufwendungen | − 96.000 € |
| = Gewinn | Ergebnis der Gewinnermittlung, EÜR oder Jahresüberschuss | 84.000 € |
| ± Bereinigung | Einmalige Effekte wie Sonderabschreibung oder Einmalerlös | − 4.000 € |
| = Nachhaltig | Maßgeblich für Bank und Unterhalt | 80.000 € |
| + Weitere Einkünfte | Etwa Vermietung oder Kapitalvermögen | + 6.000 € |
| = Gesamtbetrag | Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 EStG) | 86.000 € |
| − Abzüge | Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, Freibeträge | − 18.500 € |
| = zvE | Zu versteuerndes Einkommen, Bemessungsgrundlage im Bescheid | 67.500 € |
Je nach Zweck ist eine andere Zeile maßgeblich. Wer der Bank den falschen Wert nennt oder schwankendes Einkommen ununterscheidbar darstellt, riskiert Rückfragen, Verzögerung oder Ablehnung. Wir weisen die passende Größe aus und erläutern die Herleitung nachvollziehbar.
Sechs Anlässe — sechs Maßstäbe.
Der Einkommensbegriff und die verlangten Unterlagen unterscheiden sich je nach Empfänger ganz erheblich.
| Anlass | Maßgeblich | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Kredit und Baufinanzierung | nachhaltiges Ergebnis | Steuerbescheide zweier bis dreier Jahre, Gewinnermittlungen, aktuelle BWA und Bescheinigung |
| Elterngeld | Gewinn (§ 2d BEEG) | Steuerlicher Gewinn des Bemessungszeitraums, meist per Bescheid des letzten Wirtschaftsjahres |
| Wohngeld | Einkommen nach WoGG | Steuerbescheid und eine Prognose oder Bescheinigung des laufenden Einkommens |
| Mietwohnung | Bescheinigung | Steuerberater-Bescheinigung über das Einkommen, oft mit Bonitätsauskunft |
| Unterhalt | bereinigtes Netto | In der Regel Dreijahresdurchschnitt, um einmalige Effekte korrigiert |
| BAföG und Beihilfen | zu versteuerndes Einkommen | Steuerbescheid des maßgeblichen Kalenderjahres |
Sauber gebucht, korrekt hergeleitet, um Einmaleffekte bereinigt und vom Steuerberater bestätigt — genau in der Form, die Bank, Amt oder Vermieter erwarten. Auf Wunsch mit Bescheiden, BWA und Summenbilanz in bankfähiger Zusammenstellung.
Weshalb eine Steuerberater-Bescheinigung zählt.
Selbst sorgfältig zusammengestellte Zahlen genügen Banken und Ämtern bei Selbstständigen nur selten.
- Unabhängiges Organ: gesetzlich geregelt, zur Verschwiegenheit verpflichtet (StBerG).
- Hergeleitet statt abgeschrieben: aus Gewinnermittlung und Bescheid plausibilisiert.
- Einmaleffekte bereinigt: erkennbar korrigiert und erläutert.
- GoBD-konform: zeitgerecht, unveränderbar, nachvollziehbar gebucht.
- Nur was nötig ist: Angaben passend zum jeweiligen Empfänger.
- DSGVO-konform: Übermittlung nur an die von Ihnen benannte Stelle.
- Prüfungsfest: die Zahlen dahinter halten bis zur Betriebsprüfung stand.
- Folge: Einkommen nachgewiesen, ohne mehr offenzulegen als erforderlich.
Von den Unterlagen zur fertigen Bescheinigung.
Ihr Aufwand: den genauen Zweck einmal nennen und alle nötigen Unterlagen sorgfältig hochladen.
Zweck und Unterlagen
Sie nennen den Zweck und laden vorhandene Steuerbescheide und Gewinnermittlungen ins Portal.
Zahlen prüfen
Wir prüfen die Datenbasis, holen fehlende Buchhaltung nach und erstellen bei Bedarf eine aktuelle BWA.
Einkommen bescheinigen
Wir leiten die maßgebliche Größe zweckgerecht her, bereinigen Einmaleffekte und stellen die Bescheinigung aus.
Bereitstellen
Sie erhalten die Bescheinigung als PDF im Portal, auf Wunsch mit Bescheiden und BWA in bankfähiger Form.
Ist Ihre Buchhaltung bei uns aktuell, brauchen wir nur den Zweck. Verlangt eine Bank oder Behörde spontan Nachweise, liefern wir Bescheinigung, Bescheide und aktuelle BWA aufeinander abgestimmt.
Auch rückwirkend nachgewiesen.
Oft wird der Nachweis erst gebraucht, wenn es schnell gehen muss — die Bank will Zahlen, das Amt setzt eine Frist.
Aus vorhandenen Bescheiden und Gewinnermittlungen leiten wir die passende Bescheinigung her.
Wir holen die Finanzbuchhaltung nach, ermitteln den Gewinn und bescheinigen das Einkommen.
Bescheinigung, BWA und Summenbilanz liefern wir kurzfristig und in anerkannter Form.
Wir übernehmen die Daten, prüfen sie und stellen eine konsistente Reihe von Nachweisen her.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, bringen zurückliegende Jahre auf Stand und stellen Ihre Nachweise künftig auf Zuruf aus. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was zur Einkommensbescheinigung gefragt wird.
Was ist eine Einkommensbescheinigung und wer stellt sie aus?
Wie weisen Selbstständige ihr Einkommen nach?
Warum ist die Bescheinigung mehr wert als selbst erstellte Zahlen?
Welchen Nachweis braucht die Bank für einen Kredit?
Wie wird das Einkommen für Elterngeld, Wohngeld oder Unterhalt ermittelt?
Was ist der Unterschied zwischen Gewinn, Gesamtbetrag der Einkünfte und zu versteuerndem Einkommen?
Warum reicht der Steuerbescheid allein oft nicht?
Welche Rolle spielt die GoBD?
Können Sie die Bescheinigung auch rückwirkend erstellen?
Ihre Bescheinigung, persönlich unterschrieben.
Jede einzelne Bescheinigung trägt am Ende stets einen echten, verantwortlichen Namen — kein anonymes Rechenergebnis.
Verantwortet Gewinnermittlung und Abschluss und die Bereinigung um einmalige Effekte.
fabian.klement@onlinebilanz.deErmittelt die zweckgerechte Einkommensgröße, stellt die Bescheinigung aus und stimmt sie mit Bank oder Amt ab.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Einkommensnachweise im Unterhalts- und Behördenstreit.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Einkommensbegriff, Gewinnermittlung, Bemessungsgrundlagen und Berufsrecht im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Herleitung arbeitet mit Illustrationszahlen. Welche Einkommensgröße ein Empfänger verlangt, entscheidet der Einzelfall. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Nachweis erstellen wir persönlich.





