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Gewinn- und Verlustrechnung · § 275 HGB

Gewinn und Verlustrechnung
für den Kreditantrag

Aufgestellt, geprüft und freigegeben — von einem bestellten Steuer­berater.
digital+persönlich+bezahlbar

Wir stellen die Gewinn- und Verlust­rechnung Ihres Unternehmens nach § 275 HGB auf — im Gesamtkosten- oder Umsatzkosten­verfahren, abgestimmt auf Ihre Branche. Jede Position wird von einem festen Steuerberater geprüft und freigegeben, zum verbindlichen Festpreis.

◆14 Werktage Regellieferzeit◆Festpreis vorab◆Jahrgänge ab 2020
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
Zertifikat ansehen →Sicher. Geprüft. Vertraulich.Transparenz · Datenschutz · Rechtskonformität · NutzerfreundlichkeitTransparenz · Datenschutz
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
  • Jakob RößJakob RößSteuerberater
  • Dr. Jeannine DinnebierDr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
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Kurz erklärt
Was ist die Gewinn und Verlustrechnung für den Kreditantrag?

Die Gewinn und Verlustrechnung (GuV) für den Kreditantrag stellt alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäfts­jahres gegenüber und weist als Ergebnis den Jahres­überschuss oder Jahres­fehlbetrag aus. Für Kapital­gesellschaften ist sie nach § 242 Abs. 2 HGB Pflicht und wird gemeinsam mit Bilanz und Anhang zum Jahres­abschluss.

Gegliedert wird sie in Staffel­form nach § 275 HGB — wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkosten­verfahren. Wir stellen sie auf, ein bestellter Steuer­berater prüft und gibt frei.

§ 275
RechtsgrundlageGliederung in Staffelform, HGB — Kontenform ist unzulässig.
14
Werktage RegellieferzeitVon vollständigen Unterlagen bis freigegebenem Abschluss.
2020
Älteste JahrgängeAuch überfällige Jahre stellen wir nachträglich auf.
1
Fester SteuerberaterEine Ansprech­person, Festpreis vorab, kein StBVV-Risiko.
01
Aufbau · Staffelform

Die GuV rechnet von oben nach unten — bis zum Ergebnis.

Anders als die Bilanz kennt die Gewinn- und Verlust­rechnung keine zwei Seiten. Sie ist eine Staffel: Erträge oben, Aufwendungen darunter, Zwischen­ergebnisse an den Stellen, an denen eine unter­nehmerische Aussage entsteht.

GuV 01.01.–31.12.2025Gewinn und Verlustrechnung · § 275 Abs. 2 HGB
1.Umsatzerlöse1.842.000
2.Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen18.400
4.Sonstige betriebliche Erträge24.600
ΣGesamtleistung1.885.000
5.MaterialaufwandRoh-, Hilfs- & Betriebsstoffe, bezogene Leistungen−742.300
ΣRohertrag1.142.700
6.PersonalaufwandLöhne, Gehälter, soziale Abgaben−604.800
7.Abschreibungen−68.200
8.Sonstige betriebliche Aufwendungen−198.400
ΣBetriebsergebnis (EBIT)271.300
13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen−12.400
ΣErgebnis vor Steuern (EBT)258.900
14.Steuern vom Einkommen und vom ErtragKSt, SolZ, GewSt — im Beispiel pauschal 30 %−77.670
17.Jahres­überschuss181.230 €
Warum die Staffel zählt

Jede Zwischen­summe beantwortet eine eigene Frage: der Rohertrag zeigt, was nach Material bleibt, das Betriebs­ergebnis die operative Kraft, das Ergebnis vor Steuern die Wirkung der Finanzierung.

Verbindung zur Bilanz

Der Jahres­überschuss aus der GuV erscheint identisch im Eigenkapital der Bilanz. Weicht er ab, stimmt eine der beiden Rechnungen nicht — deshalb prüfen wir beide gegen­einander, bevor etwas das Haus verlässt.

Grundlage der Steuer

Aus dem handels­rechtlichen Ergebnis leiten wir über die Überleitungs­rechnung das steuerliche Ergebnis ab — Basis für Körperschafts-, Gewerbe- und Kapital­ertragsteuer.

Formvorschrift

Kapital­gesellschaften müssen die GuV in Staffelform aufstellen (§ 275 Abs. 1 HGB) — die Konten­form ist unzulässig.

GuV-Maker · kostenlos

Zahlen zur Hand? Erstellen Sie Ihre GuV für den Kreditantrag — und laden Sie sie als PDF.

Tragen Sie Ihre Jahres­werte ein: der GuV-Maker bildet die Staffel nach § 275 Abs. 2 HGB, rechnet Rohertrag, Betriebs­ergebnis und Jahres­überschuss und erzeugt daraus eine fertige A4-Übersicht zum Herunterladen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — alles läuft in Ihrem Browser.

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Gesamtleistung—
Rohertrag—
Rohertragsquote—
Betriebsergebnis (EBIT)—
EBITDA—
Ergebnis vor Steuern (EBT)—
Steuern vom Einkommen und Ertrag ≈ 30 %—
Jahres­überschuss—
Kostenlos registrieren

Indikative Aufstellung mit pauschal 30 % Ertrag­steuerbelastung (KSt, SolZ, GewSt) — kein Jahres­abschluss im Sinne des § 242 HGB und keine Steuer­beratung.

02
Wahlrecht · § 275 Abs. 2 & 3 HGB

Zwei Verfahren. Eines passt zu Ihrer Buchhaltung.

Das Gesetz lässt Ihnen die Wahl — wir treffen sie gemeinsam anhand Ihrer Konten­struktur, Branche und der Frage, welche Auswertung Sie im Alltag wirklich brauchen.

Abs. 2 · Regelfall
Gesamtkosten­verfahren
Alle Aufwendungen werden nach Kostenart gezeigt: Material, Personal, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen — Bestands­veränderungen werden separat korrigiert.
  • Passt bei klassischer Finanz­buchhaltung nach SKR 03/04 — ohne Kosten­stellen­rechnung.
  • Stärke: direkt aus der Buchhaltung ableitbar, keine Umlagen nötig.
  • Praxis: die deutliche Mehrheit unserer Mandate — und Standard für die E-Bilanz-Taxonomie.
Abs. 3 · Alternative
Umsatzkosten­verfahren
Aufwendungen werden nach Funktions­bereich gezeigt: Herstellung, Vertrieb, Verwaltung — nur die Kosten der verkauften Leistung stehen gegen den Umsatz.
  • Passt bei Produktion und Handel mit gelebter Kosten­rechnung je Bereich.
  • Stärke: zeigt die Marge je Funktion — nah an internationaler Bericht­erstattung.
  • Voraussetzung: saubere Zuordnung der Gemein­kosten; ohne sie wird das Verfahren angreifbar.
03
Gliederung

Die Positionen, die das Gesetz verlangt.

Gesamtkosten­verfahren nach § 275 Abs. 2 HGB — verkürzt auf die Posten, die in der Praxis eines mittel­ständischen Unternehmens tatsächlich vorkommen.

01UmsatzerlöseErlöse aus Lieferungen und Leistungen der gewöhnlichen Tätigkeit
02Bestands­veränderungenErhöhung oder Verminderung fertiger und unfertiger Erzeugnisse
03Andere aktivierte Eigen­leistungenSelbst erstellte Anlagen, aktivierungspflichtig
04Sonstige betriebliche ErträgeZuschüsse, Anlagenabgänge, Auflösung von Rückstellungen
05Material­aufwanda) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe · b) bezogene Leistungen
06Personal­aufwanda) Löhne und Gehälter · b) soziale Abgaben und Altersversorgung
07AbschreibungenAuf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
08Sonstige betriebliche AufwendungenRaum, Versicherungen, Werbung, Rechts- und Beratungskosten
09–12Finanz­erträgeBeteiligungen, Wertpapiere, Zinsen und ähnliche Erträge
13Zinsen und ähnliche AufwendungenDarlehen, Kontokorrent, Leasing­zinsanteile
14Steuern vom Einkommen und vom ErtragKörperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer
15–17Ergebnis nach Steuern · sonstige Steuern · Jahres­überschussAbschluss der Staffel und Überleitung in das Eigenkapital
Auswertung

Vier Kennzahlen, die Ihre GuV für den Kreditantrag sofort lesbar machen.

Wir liefern die GuV nicht als Pflicht­dokument, sondern mit den Zahlen, die Sie im Gespräch mit Bank, Investor oder Gesellschafter brauchen. Werte im Beispiel: Muster GmbH, WJ 2025.

60,6%
Rohertragsquote
Rohertrag ÷ Gesamtleistung
339.500
EBITDA
EBIT + Abschreibungen
14,7%
EBIT-Marge
Betriebsergebnis ÷ Umsatzerlöse
9,8%
Umsatzrendite
Jahresüberschuss ÷ Umsatzerlöse
Abgrenzung

GuV, Bilanz oder BWA — wer fragt was?

Die GuV erklärt, wie das Ergebnis zustande kam, die Bilanz zeigt Vermögen und Finanzierung zum Stichtag, die BWA den laufenden Monat. Für die Steuerlast zählt die GuV, für das Rating die Bilanz, für die Kreditverlängerung die BWA — alle drei aus einem Datensatz.

Zeitraum
Gewinn- und Verlust­rechnung
Frage
Wie ist das Ergebnis entstanden?
Rechtsgrundlage
§ 275 HGB · Teil des Jahres­abschlusses
Rhythmus
Jährlich, zum Abschluss­stichtag
Adressat
Finanzamt, Gesellschafter, Unternehmensregister
Stichtag
Bilanz
Frage
Was besitzen wir, wem gehört es?
Rechtsgrundlage
§ 266 HGB · Teil des Jahres­abschlusses
Rhythmus
Jährlich, Momentaufnahme 31.12.
Adressat
Finanzamt, Bank, Unternehmens­register
Unterjährig
BWA
Frage
Wo stehen wir gerade?
Rechtsgrundlage
Freiwillig · kein HGB-Formzwang
Rhythmus
Monatlich oder quartalsweise
Adressat
Geschäfts­führung, Bank­gespräch, Steuerung
04
Umfang · §§ 267, 275 Abs. 5, 326 HGB

Wie viel Ihre GuV zeigen muss — und was öffentlich wird.

Die Größen­klasse entscheidet über Gliederungs­tiefe und Offen­legung. Wir ordnen Ihr Unternehmen zu und legen nur offen, was das Gesetz verlangt.

GrößenklasseSchwellen (2 von 3)GuV-GliederungOffenlegung Unternehmensregister
Kleinst≤ 450 T€ Bilanzsumme · ≤ 900 T€ Umsatz · ≤ 10 ANStark verkürzt (§ 275 Abs. 5)Nur Bilanz — GuV nicht offenlegungs­pflichtig
Klein≤ 7,5 Mio. € · ≤ 15 Mio. € · ≤ 50 ANVerkürzt zulässig (§ 276)Nur Bilanz + Anhang ohne GuV (§ 326)
Mittelgroß≤ 25 Mio. € · ≤ 50 Mio. € · ≤ 250 ANVerkürzt zulässig (§ 276)Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Großüber den mittleren SchwellenVoll nach § 275Vollständig, zzgl. Prüfungs­vermerk
Termine

Die vier Fristen, die für Ihre GuV für den Kreditantrag zählen.

Beispiel: Geschäfts­jahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025, GmbH ohne Steuer­berater­fristverlängerung.

3 Mon.
Aufstellung

Kapital­gesellschaften stellen den Abschluss binnen drei Monaten auf (§ 264 Abs. 1 HGB); kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten.

31.08.
Feststellung

Gesellschafter­beschluss über die Feststellung: binnen acht Monaten, kleine GmbH binnen elf (§ 42a GmbHG).

31.07.
Steuer­erklärungen

KSt-, GewSt- und USt-Erklärung 2025 ohne Berater. Mit uns: Ende Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).

31.12.
Offenlegung

Einreichung beim Unternehmensregister binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB) — sonst Ordnungs­geld 2.500–25.000 €.

Im Festpreis enthalten

Was Sie von uns bekommen.

01

GuV nach § 275 HGB

Aufstellung in Staffel­form, im gewählten Verfahren, geprüft und freigegeben durch einen bestellten Steuer­berater.

02

Bilanz & Anhang

GuV und Bilanz entstehen aus einem Datensatz — inklusive Anhang­angaben und, wo nötig, Lage­bericht.

03

E-Bilanz per XBRL

Übermittlung an das Finanzamt nach § 5b EStG, inklusive Überleitungs­rechnung Handels- zu Steuer­bilanz.

04

Offenlegung

Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB — im gesetzlich geringstmöglichen Umfang Ihrer Größen­klasse.

05

Kennzahlen & BWA-Abgleich

Rohertrag, EBITDA, Margen — und der Abgleich gegen Ihre laufende BWA, damit unterjährig keine Überraschung bleibt.

06

Beratungs­gespräch

Ein Termin mit Ihrem festen Steuer­berater: Ergebnis­treiber, Gestaltungs­spielräume, Planung fürs Folgejahr.

Aus der Praxis

Sechs Fehler, die wir in fast jeder übernommenen GuV für den Kreditantrag finden.

×
Bewirtung voll gebucht

Nur 70 % sind abzugs­fähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), die Vorsteuer aber zu 100 %. Folge: Hinzurechnung in der Prüfung.

×
Rückstellungen vergessen

Urlaub, Tantiemen, Abschluss- und Prüfungs­kosten sind zu passivieren. Folge: Ergebnis und Steuer zu hoch.

×
Geschenke & Werbe­kosten vermischt

Über 50 € je Empfänger und Jahr ist der Abzug ausgeschlossen. Folge: verdeckte nicht­abzugsfähige Aufwendungen.

×
GWG-Wahlrecht ungenutzt

Sofortabzug bis 800 € oder Sammel­posten — die Entscheidung gehört ins Jahr der Anschaffung. Folge: verschenkte Liquidität.

×
Gesellschafter­leistungen ohne Vertrag

Geschäfts­führergehalt, Miete, Darlehens­zinsen ohne klare Vereinbarung. Folge: verdeckte Gewinn­ausschüttung.

×
Periodenfremde Buchungen

Erträge und Aufwendungen im falschen Jahr, ohne Abgrenzung. Folge: GuV und BWA driften auseinander.

Wir prüfen jede dieser Positionen, bevor der Abschluss freigegeben wird — und dokumentieren jede Entscheidung mit Paragraphen­bezug, damit sie in einer Betriebs­prüfung Bestand hat.

Preis

Was es kostet — bevor Sie sich anmelden.

Festpreis · netto
ab 499,95 €Jahresabschluss mit GuV, vollständig aufgestellt, geprüft und freigegeben — pro Geschäftsjahr, zzgl. 19 % USt.
  • Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
  • Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
  • Zahlung nach Lieferung — Sie sehen das Ergebnis zuerst.
Vier Faktoren bestimmen Ihren Festpreis.

Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt — nachvollziehbar an diesen vier Größen:

01 · Rechtsform
UG, GmbH, GmbH & Co. KG oder Holding — mit unterschiedlichem Pflichtumfang
02 · Umsatzgröße
Staffel nach Jahresumsatz, nicht nach geschätztem Aufwand
03 · Belegvolumen
Anzahl der Buchungen und wie weit Ihre Buchhaltung vorbereitet ist
04 · Umfang
Nur Abschluss oder zusätzlich Steuererklärungen, Offenlegung, Dauermandat
Wechsel

Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.

Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.

01
Mandat erteilen

Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandats­vereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindest­laufzeit.

Tag 0 · rund 10 Minuten
02
Unterlagen anfordern

Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahres­abschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagen­spiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.

Tag 1–5 · ohne Ihr Zutun
03
Übernahme prüfen

Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungs­werte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.

Tag 5–10 · mit Übergabe­protokoll
Auch mitten im Jahr und mit offenen Jahrgängen.
Überfällige Abschlüsse ab Jahrgang 2020, laufende Zwangs­geld- oder Schätzungs­verfahren, unvollständige Buchhaltung: wir übernehmen den Stand, wie er ist, und benennen einmal vollständig, was fehlt — statt Rückfrage um Rückfrage.
Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Gewinn und Verlustrechnung für den Kreditantrag fragen.

Worin unterscheidet sich die Gewinn und Verlustrechnung von der Bilanz?
Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zum Abschluss­stichtag: Vermögen links, Herkunft der Mittel rechts. Die GuV ist eine Zeitraum­rechnung über das gesamte Geschäfts­jahr: sie erklärt, wie das Ergebnis entstanden ist.
Beide sind verbunden: der Jahres­überschuss der GuV steht im Eigen­kapital der Bilanz. Sie bilden den Jahres­abschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), bei Kapital­gesellschaften ergänzt um den Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB).
Muss meine GuV im Unternehmensregister veröffentlicht werden?
Kleine und Kleinst­kapital­gesellschaften sind nach § 326 HGB von der Offen­legung der GuV befreit — kleine legen Bilanz und Anhang offen, Kleinst­gesellschaften nur die Bilanz (auch per Hinterlegung). Erst ab mittel­großen Gesellschaften wird die GuV veröffentlicht.
Können wir das Verfahren später wechseln?
Grundsätzlich ja, aber der Grundsatz der Darstellungs­stetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) verlangt einen sachlichen Grund und die Angabe im Anhang. Zusätzlich müssen die Vorjahres­zahlen vergleichbar gemacht werden — wir prüfen vorab, ob sich der Wechsel lohnt.
Was passiert mit einem Jahresfehlbetrag?
Ein Verlust mindert das Eigen­kapital und wird als Verlust­vortrag fortgeführt. Steuerlich ist er nach § 10d EStG rück- oder vortrags­fähig; gewerbesteuerlich gilt § 10a GewStG. Sinkt das Eigen­kapital unter die Hälfte des Stamm­kapitals, greift die Einberufungs­pflicht nach § 49 Abs. 3 GmbHG — darauf weisen wir aktiv hin.
Wie schnell liegt die GuV vor?
Bei vollständigen Unterlagen liefern wir den Abschluss in der Regel­lieferzeit von 14 Werktagen. Fehlt etwas, benennen wir es einmal vollständig — statt Rückfrage um Rückfrage.
Rechnet die GuV auch für alte Jahrgänge?
Ja. Wir stellen Abschlüsse ab dem Jahrgang 2020 auf — auch wenn Fristen bereits abgelaufen sind. Bei drohendem Ordnungs­geld nach § 335 HGB priorisieren wir die Offen­legung und kommunizieren mit dem Bundesamt für Justiz.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

Stand: November 2026Fachlich geprüft am: 05.11.2026Nächste Prüfung: Mai 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Gewinn und Verlustrechnung — fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Ihre Gewinn und Verlustrechnung für den Kreditantrag, geprüft und freigegeben.
Festpreis vorab, 14 Werktage Regellieferzeit, ein fester Steuerberater. Berechnen Sie Ihren Preis in 60 Sekunden — kostenlos und unverbindlich.
GuV zum Festpreis14 Werktage · fester Steuerberater
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Reine Software
Preis vorab bekannt
je nach Kanzlei
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Festpreis, vorab schriftlich
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meist nicht
werktags in wenigen Stunden
Jahresabschluss inklusive
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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener