Gewinn und Verlustrechnung
für die Bank
Wir stellen die Gewinn- und Verlustrechnung Ihres Unternehmens nach § 275 HGB auf — im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren, abgestimmt auf Ihre Branche. Jede Position wird von einem festen Steuerberater geprüft und freigegeben, zum verbindlichen Festpreis.




Fabian KlementWirtschaftsprüfer
Jakob RößSteuerberater
Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
Die Gewinn und Verlustrechnung (GuV) für die Bank stellt alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und weist als Ergebnis den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus. Für Kapitalgesellschaften ist sie nach § 242 Abs. 2 HGB Pflicht und wird gemeinsam mit Bilanz und Anhang zum Jahresabschluss.
Gegliedert wird sie in Staffelform nach § 275 HGB — wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren. Wir stellen sie auf, ein bestellter Steuerberater prüft und gibt frei.
Die GuV rechnet von oben nach unten — bis zum Ergebnis.
Anders als die Bilanz kennt die Gewinn- und Verlustrechnung keine zwei Seiten. Sie ist eine Staffel: Erträge oben, Aufwendungen darunter, Zwischenergebnisse an den Stellen, an denen eine unternehmerische Aussage entsteht.
Jede Zwischensumme beantwortet eine eigene Frage: der Rohertrag zeigt, was nach Material bleibt, das Betriebsergebnis die operative Kraft, das Ergebnis vor Steuern die Wirkung der Finanzierung.
Der Jahresüberschuss aus der GuV erscheint identisch im Eigenkapital der Bilanz. Weicht er ab, stimmt eine der beiden Rechnungen nicht — deshalb prüfen wir beide gegeneinander, bevor etwas das Haus verlässt.
Aus dem handelsrechtlichen Ergebnis leiten wir über die Überleitungsrechnung das steuerliche Ergebnis ab — Basis für Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer.
Kapitalgesellschaften müssen die GuV in Staffelform aufstellen (§ 275 Abs. 1 HGB) — die Kontenform ist unzulässig.
Zahlen zur Hand? Erstellen Sie Ihre GuV für die Bank — und laden Sie sie als PDF.
Tragen Sie Ihre Jahreswerte ein: der GuV-Maker bildet die Staffel nach § 275 Abs. 2 HGB, rechnet Rohertrag, Betriebsergebnis und Jahresüberschuss und erzeugt daraus eine fertige A4-Übersicht zum Herunterladen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — alles läuft in Ihrem Browser.
Indikative Aufstellung mit pauschal 30 % Ertragsteuerbelastung (KSt, SolZ, GewSt) — kein Jahresabschluss im Sinne des § 242 HGB und keine Steuerberatung.
Zwei Verfahren. Eines passt zu Ihrer Buchhaltung.
Das Gesetz lässt Ihnen die Wahl — wir treffen sie gemeinsam anhand Ihrer Kontenstruktur, Branche und der Frage, welche Auswertung Sie im Alltag wirklich brauchen.
- Passt bei klassischer Finanzbuchhaltung nach SKR 03/04 — ohne Kostenstellenrechnung.
- Stärke: direkt aus der Buchhaltung ableitbar, keine Umlagen nötig.
- Praxis: die deutliche Mehrheit unserer Mandate — und Standard für die E-Bilanz-Taxonomie.
- Passt bei Produktion und Handel mit gelebter Kostenrechnung je Bereich.
- Stärke: zeigt die Marge je Funktion — nah an internationaler Berichterstattung.
- Voraussetzung: saubere Zuordnung der Gemeinkosten; ohne sie wird das Verfahren angreifbar.
Die Positionen, die das Gesetz verlangt.
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB — verkürzt auf die Posten, die in der Praxis eines mittelständischen Unternehmens tatsächlich vorkommen.
Vier Kennzahlen, die Ihre GuV für die Bank sofort lesbar machen.
Wir liefern die GuV nicht als Pflichtdokument, sondern mit den Zahlen, die Sie im Gespräch mit Bank, Investor oder Gesellschafter brauchen. Werte im Beispiel: Muster GmbH, WJ 2025.
GuV, Bilanz oder BWA — wer fragt was?
Die GuV erklärt, wie das Ergebnis zustande kam, die Bilanz zeigt Vermögen und Finanzierung zum Stichtag, die BWA den laufenden Monat. Für die Steuerlast zählt die GuV, für das Rating die Bilanz, für die Kreditverlängerung die BWA — alle drei aus einem Datensatz.
- Frage
- Wie ist das Ergebnis entstanden?
- Rechtsgrundlage
- § 275 HGB · Teil des Jahresabschlusses
- Rhythmus
- Jährlich, zum Abschlussstichtag
- Adressat
- Finanzamt, Gesellschafter, Unternehmensregister
- Frage
- Was besitzen wir, wem gehört es?
- Rechtsgrundlage
- § 266 HGB · Teil des Jahresabschlusses
- Rhythmus
- Jährlich, Momentaufnahme 31.12.
- Adressat
- Finanzamt, Bank, Unternehmensregister
- Frage
- Wo stehen wir gerade?
- Rechtsgrundlage
- Freiwillig · kein HGB-Formzwang
- Rhythmus
- Monatlich oder quartalsweise
- Adressat
- Geschäftsführung, Bankgespräch, Steuerung
Wie viel Ihre GuV zeigen muss — und was öffentlich wird.
Die Größenklasse entscheidet über Gliederungstiefe und Offenlegung. Wir ordnen Ihr Unternehmen zu und legen nur offen, was das Gesetz verlangt.
| Größenklasse | Schwellen (2 von 3) | GuV-Gliederung | Offenlegung Unternehmensregister |
|---|---|---|---|
| Kleinst | ≤ 450 T€ Bilanzsumme · ≤ 900 T€ Umsatz · ≤ 10 AN | Stark verkürzt (§ 275 Abs. 5) | Nur Bilanz — GuV nicht offenlegungspflichtig |
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € · ≤ 15 Mio. € · ≤ 50 AN | Verkürzt zulässig (§ 276) | Nur Bilanz + Anhang ohne GuV (§ 326) |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € · ≤ 50 Mio. € · ≤ 250 AN | Verkürzt zulässig (§ 276) | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht |
| Groß | über den mittleren Schwellen | Voll nach § 275 | Vollständig, zzgl. Prüfungsvermerk |
Die vier Fristen, die für Ihre GuV für die Bank zählen.
Beispiel: Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025, GmbH ohne Steuerberaterfristverlängerung.
Kapitalgesellschaften stellen den Abschluss binnen drei Monaten auf (§ 264 Abs. 1 HGB); kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten.
Gesellschafterbeschluss über die Feststellung: binnen acht Monaten, kleine GmbH binnen elf (§ 42a GmbHG).
KSt-, GewSt- und USt-Erklärung 2025 ohne Berater. Mit uns: Ende Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).
Einreichung beim Unternehmensregister binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB) — sonst Ordnungsgeld 2.500–25.000 €.
Was Sie von uns bekommen.
GuV nach § 275 HGB
Aufstellung in Staffelform, im gewählten Verfahren, geprüft und freigegeben durch einen bestellten Steuerberater.
Bilanz & Anhang
GuV und Bilanz entstehen aus einem Datensatz — inklusive Anhangangaben und, wo nötig, Lagebericht.
E-Bilanz per XBRL
Übermittlung an das Finanzamt nach § 5b EStG, inklusive Überleitungsrechnung Handels- zu Steuerbilanz.
Offenlegung
Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB — im gesetzlich geringstmöglichen Umfang Ihrer Größenklasse.
Kennzahlen & BWA-Abgleich
Rohertrag, EBITDA, Margen — und der Abgleich gegen Ihre laufende BWA, damit unterjährig keine Überraschung bleibt.
Beratungsgespräch
Ein Termin mit Ihrem festen Steuerberater: Ergebnistreiber, Gestaltungsspielräume, Planung fürs Folgejahr.
Sechs Fehler, die wir in fast jeder übernommenen GuV für die Bank finden.
Nur 70 % sind abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), die Vorsteuer aber zu 100 %. Folge: Hinzurechnung in der Prüfung.
Urlaub, Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten sind zu passivieren. Folge: Ergebnis und Steuer zu hoch.
Über 50 € je Empfänger und Jahr ist der Abzug ausgeschlossen. Folge: verdeckte nichtabzugsfähige Aufwendungen.
Sofortabzug bis 800 € oder Sammelposten — die Entscheidung gehört ins Jahr der Anschaffung. Folge: verschenkte Liquidität.
Geschäftsführergehalt, Miete, Darlehenszinsen ohne klare Vereinbarung. Folge: verdeckte Gewinnausschüttung.
Erträge und Aufwendungen im falschen Jahr, ohne Abgrenzung. Folge: GuV und BWA driften auseinander.
Wir prüfen jede dieser Positionen, bevor der Abschluss freigegeben wird — und dokumentieren jede Entscheidung mit Paragraphenbezug, damit sie in einer Betriebsprüfung Bestand hat.
Was es kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Zahlung nach Lieferung — Sie sehen das Ergebnis zuerst.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt — nachvollziehbar an diesen vier Größen:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Unternehmer zur Gewinn und Verlustrechnung für die Bank fragen.
Worin unterscheidet sich die Gewinn und Verlustrechnung von der Bilanz?
Muss meine GuV im Unternehmensregister veröffentlicht werden?
Können wir das Verfahren später wechseln?
Was passiert mit einem Jahresfehlbetrag?
Wie schnell liegt die GuV vor?
Rechnet die GuV auch für alte Jahrgänge?
Der Jahresabschluss drumherum.
Die GuV ist ein Teil des Ganzen. Diese sechs Bausteine gehören dazu — jeder mit eigener Frist, eigenem Adressaten und eigenem Risiko.
Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Kanzlei, Software oder beides?
Jedes Modell hat Stärken: die Kanzlei vor Ort den persönlichen Termin, reine Software den niedrigen Preis bei Eigenarbeit. Wir kombinieren Festpreis, Tempo und zugelassene Steuerberater — ohne dass Sie zwei Systeme pflegen.

Alle Leistungen — auf einen Blick.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Steuerberater.
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Schluss mit Kanzlei-Frust.
Erst zuhören, dann entwickeln: Wir haben mit Unternehmern, Finanzämtern und Steuerberatern gesprochen, bevor die erste Zeile Code entstand. Entwickelt von Steuerberatern, die aus eigener Praxis wissen, wo es hakt. Perfekt sind wir nicht, aber fair: Passt es für Sie nicht, beenden Sie die Zusammenarbeit jederzeit, kostenfrei und ohne Begründung.
StundenhonorarFestpreis, vorab schriftlichSchlecht erreichbarWerktags in wenigen StundenMonatelange RückständeFeste BearbeitungszeitenVerpasste FristenFristen im Portal überwachtKein EinblickStand jederzeit im PortalUnklare RechnungenJede Position begründetVorkasseRechnung erst nach EinreichungWechselnde AnsprechpartnerEin fester Ansprechpartner







Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
