Der Jahrgang, bei dem die Frist längst abgelaufen ist.
2017 liegt weit zurück. Die Offenlegungsfrist endete am 31.12.2018, die Festsetzungsverjährung ist regelmäßig eingetreten. Trotzdem verlangen Registergericht und Käufer den Abschluss — und ohne ihn fehlt die Grundlage für jedes Folgejahr. Wir stellen ihn auf, auch wenn kaum noch Unterlagen vorhanden sind.
Wo der Jahrgang 2017 heute steht.
Offenlegung 2017: Die Frist lief am 31.12.2018 ab.
Der Abschluss 2017 ist binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — mehrfach möglich, bis offengelegt ist. Steuerlich drohen zusätzlich Schätzung nach § 162 AO und Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Die Pflicht selbst verjährt nicht: Sie besteht, bis sie erfüllt ist. Genau deshalb lohnt es, alte Jahrgänge jetzt zu schließen statt weiter zu warten.
Was den Jahrgang 2017 einzigartig macht.
Jedes Wirtschaftsjahr hat eigene Regeln, Wahlrechte und Fallstricke. Das sind die Themen, die wir bei Abschlüssen für 2017 typischerweise klären — mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.
Festsetzung meist verjährt
Die Festsetzungsfrist von vier Jahren (§ 169 AO) ist bei Nichtabgabe durch die Anlaufhemmung spätestens 2025 abgelaufen. Erstattungen sind damit verloren, Nachforderungen aber ebenso ausgeschlossen.
Zehn Jahre laufen aus
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege endet mit Ablauf des Jahres 2027. Sichern Sie die Unterlagen jetzt — danach sind sie oft endgültig weg.
Ordnungsgeld läuft weiter
Die handelsrechtliche Pflicht verjährt nicht. Das Bundesamt für Justiz kann auch heute noch ein Verfahren einleiten, solange nicht eingereicht ist.
Grundlage für alle Folgejahre
Ohne 2017 fehlen die Eröffnungswerte für 2018. Wer die Kette schließen will, muss hier anfangen.
Meist ohne vollständige Belege
Nach so langer Zeit fehlen Ordner und Zugänge. Wir arbeiten aus Kontoauszügen und Drittquellen — dokumentiert und nachvollziehbar.
Grenze noch bei 410 Euro
Für Anschaffungen bis 31.12.2017 galt die alte Grenze von 410 € netto für geringwertige Wirtschaftsgüter — erst ab 2018 sind es 800 €.
Was wir für den Jahrgang 2017 übernehmen.
Ein Auftrag, ein Festpreis — und die vollständige Kette bis zum Bundesanzeiger. Auch dann, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft.
In vier Schritten zum fertigen Jahrgang 2017.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zur Offenlegung durch.
Bestandsaufnahme und Festpreis
Wir sehen uns an, was zu 2017 vorliegt, klären welche Sonderfragen dieses Jahres greifen, und nennen Ihren Festpreis verbindlich vorab. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.
Aufbereitung und offene Punkte
Sie laden die Unterlagen hoch — oder geben uns frei, sie bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. Wir bereiten die Salden auf und melden fehlende Angaben einmal vollständig.
Abschluss, Erklärungen, Freigabe
Bilanz, GuV, Anhang und die Steuererklärungen 2017 entstehen und werden gegeneinander plausibilisiert. Dann wählen Sie das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Freigabe durch einen Steuerberater.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundesanzeiger. Läuft ein Ordnungsgeldverfahren, kommunizieren wir mit dem Bundesamt für Justiz. Sie erhalten alle Protokolle.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Für den Jahrgang 2017 haben Sie eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Jahresabschluss und E-Bilanz. Verantwortet die Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut mittelständische GmbH, Holdings und UG — von der laufenden Buchhaltung bis zur Erklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Steuerstreit und Betriebsprüfungen — auch Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas der Jahrgang 2017 kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Jahrgang 2017 und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zu 2017 fragen.
Lohnt sich der Abschluss 2017 überhaupt noch?
Bekomme ich nach so langer Zeit noch Unterlagen?
Was kostet der Jahresabschluss 2017?
Ich habe keine Buchhaltungsdaten aus 2017 mehr — geht das trotzdem?
Wer gibt den Abschluss frei?
Wie lange dauert es?
Jede Aussage zum Jahrgang 2017 hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine des Abschlusses 2017.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
an einem Ort.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Bei jeder Leistung übernimmt unsere KI die Fleißarbeit: sie sammelt, ordnet zu, rechnet, prüft auf Plausibilität und legt Ihnen begründete Vorschläge vor — Schritt für Schritt erklärt, ohne Fachchinesisch. Sie entscheiden. Und Sie können zu jeder einzelnen Leistung jederzeit einen Berufsträger hinzuziehen: für eine Rückfrage, zur Prüfung oder zur vollständigen Übernahme mit Unterschrift.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
9
JahrgängeAuch überfällig
8
BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
12
- Steuererklärungen im Überblick→
- Körperschaftsteuererklärung→
- Gewerbesteuererklärung→
- Umsatzsteuererklärung→
- Umsatzsteuer-Voranmeldung→
- Lohnsteuer-Anmeldung→
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung→
- Einkommensteuererklärung→
- Feststellungserklärung→
- Verlustvortrag feststellen→
- Zusammenfassende Meldung→
- OSS-Verfahren (EU-Handel)→


