Umsatzsteuervoranmeldung Lexware
Lexware ist in vielen Betrieben seit Jahren im Einsatz und funktioniert — der Bruch entsteht am Jahresende, wenn die Kanzlei die Daten neu aufbereitet. Bei uns bleibt Lexware stehen: Sie exportieren im DATEV-Format, wir übernehmen ab dort, prüfen laufend mit und erstellen den Abschluss aus denselben Zahlen.



Sie buchen wie bisher in Lexware — Neue Steuerkanzlei, buchhaltung oder office. Für die Zusammenarbeit genügt ein Export im DATEV-Format; wir übernehmen die Daten ohne Nacharbeit und ohne dass Sie etwas umstellen müssen.
Die Voranmeldung kann aus Lexware heraus übermittelt werden oder über uns. Entscheidend ist nicht der Weg, sondern wer die Sachverhalte beurteilt hat, bevor die Meldung rausgeht — das ist nach § 3 StBerG Berufsträgern vorbehalten.
Zahllast berechnen — in einer Minute.
Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen, der Rechner bildet die Voranmeldung nach § 18 UStG und zeigt Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast samt Fälligkeitsdatum. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — alles läuft in Ihrem Browser.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuerberatung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steueranmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenzbesteuerung und Vorsteueraufteilung sind nicht abgebildet.
Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.
Die Tabelle rechnet die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO bereits ein: Fällt der 10. auf Samstag oder Sonntag, gilt der nächste Werktag. Die dritte Spalte zeigt die Frist mit Dauerfristverlängerung.
| Zeitraum | Abgabe und Zahlung | Mit Dauerfristverlängerung | Vierteljährlich |
|---|---|---|---|
| Januar 2026 | 10.02.2026 | 10.03.2026 | — |
| Februar 2026 | 10.03.2026 | 10.04.2026 | — |
| März 2026 · Q1 | 10.04.2026 | 11.05.2026 | Quartalsmeldung fällig |
| April 2026 | 11.05.2026 statt Sonntag | 11.06.2026 | — |
| Mai 2026 | 10.06.2026 | 10.07.2026 | — |
| Juni 2026 · Q2 | 10.07.2026 | 10.08.2026 | Quartalsmeldung fällig |
| Juli 2026 | 10.08.2026 | 10.09.2026 | — |
| August 2026 | 10.09.2026 | 12.10.2026 | — |
| September 2026 · Q3 | 12.10.2026 statt Samstag | 12.11.2026 | Quartalsmeldung fällig |
| Oktober 2026 | 10.11.2026 | 10.12.2026 | — |
| November 2026 | 10.12.2026 | 11.01.2027 | — |
| Dezember 2026 · Q4 | 11.01.2027 statt Sonntag | 11.02.2027 | Quartalsmeldung fällig |
Gesetzliche Feiertage sind länderspezifisch und in dieser Übersicht nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des zuständigen Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln; Sie erhalten die Zahllast, bevor sie fällig wird.
Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sondervorauszahlung im Februar, Jahreserklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungszeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.
- Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
- Wochenend- und Feiertagsverschiebung bereits eingerechnet
- Hinweis auf Sondervorauszahlung und Dauerfristverlängerung
Zusammenarbeit ohne Programmwechsel.
Sechs Punkte, wie die Übergabe in der Praxis läuft — inklusive der Stellen, an denen ein Import erfahrungsgemäß hakt.
Export im DATEV-Format
Der Standardexport genügt. Wir prüfen die Datei vor dem Import auf Kontenrahmen, Zeiträume und Vollständigkeit.
Kontenrahmen bleibt
SKR 03 oder SKR 04 — beide werden unverändert übernommen. Kein Umkontieren, keine neuen Kontonummern.
Automatikkonten prüfen
Erlöskonten mit hinterlegtem Steuersatz führen beim Import regelmäßig zu Hinweisen. Das klären wir vorab, nicht mitten im Monat.
Personenkonten sauber
Forderungen und Verbindlichkeiten laufen über Personenkonten, nicht direkt auf die Sammelkonten — sonst kippt die OPOS-Liste.
Voranmeldung geprüft
Vor der Übermittlung prüfen wir § 13b, Vorsteuerabzug und Periodenzuordnung — die drei Punkte, an denen Software nicht helfen kann.
Abschluss ohne Bruch
Der Jahresabschluss entsteht aus denselben Daten. Keine zweite Aufbereitung, keine Differenz zwischen BWA und Bilanz.
Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.
Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide zusammen: die Schätzung. Wir sagen die Beträge offen, statt sie zu umschreiben.
Verspätungszuschlag
Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.
- Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
- Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
- Auch bei Nullmeldungen möglich
- Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Säumniszuschlag
Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.
- Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
- Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
- Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
- Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat
Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — regelmäßig zu Ihren Ungunsten und mit Vorbehalt der Nachprüfung. Die Schätzung bleibt wirksam, bis Sie sie durch eine korrekte Anmeldung ersetzen; Zuschläge und Zinsen bleiben bestehen.
Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.
Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.
Sie reichen Belege ein
Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.
Die KI erfasst und kontiert
Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste eines Berufsträgers.
Der Berufsträger prüft
§ 13b, Vorsteuerabzug, Periodenzuordnung und innergemeinschaftliche Umsätze — die vier Punkte, an denen Software nicht helfen kann und an denen die Prüfung später ansetzt.
Sie sehen die Zahllast — und geben frei
Die Zahllast steht im Portal, bevor sie fällig wird. Sie geben frei: selbst nach § 87d AO oder durch einen namentlich benannten Steuerberater.
Übermittlung und Protokoll
Die Meldung geht authentifiziert per ELSTER raus, das Übertragungsprotokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis der Fristwahrung für zehn Jahre.
Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.
Ein Preis nach Jahresumsatz, monatlich abgerechnet. Enthalten sind laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, Jahreserklärung und Jahresabschluss — keine Abrechnung nach Gegenstandswert, keine Rückfragegebühren.
| Jahresumsatz | Monatlich netto | Jährlich netto | Enthalten |
|---|---|---|---|
| bis 5.000 € | 41,66 € | 499,95 € | Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen |
| bis 50.000 € | 66,66 € | 799,95 € | wie oben, zzgl. laufender Auswertung |
| bis 150.000 € | 100,26 € | 1.203,15 € | wie oben, zzgl. Vorauszahlungsprüfung je Quartal |
| bis 300.000 € | 179,45 € | 2.153,37 € | wie oben, zzgl. Beratungstermin im Portal |
| bis 500.000 € | 200,94 € | 2.411,30 € | wie oben |
| bis 1 Mio. € | 278,58 € | 3.342,95 € | wie oben, zzgl. Kennzahlenbericht für die Bank |
| bis 2,5 Mio. € | 496,99 € | 5.963,93 € | wie oben |
Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.
Was Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung Lexware fragen.
Muss ich Lexware aufgeben, wenn ich zu Ihnen wechsle?
Kann die Voranmeldung weiter aus Lexware übermittelt werden?
Was passiert beim Wechsel mit den Vorjahresdaten?
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Jede Aussage hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland




