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§ 47 UStDV · fällig zum 10. Februar

Sondervorauszahlung

Ein Elftel — kein verlorenes Geld, aber ein Liquiditätsposten.
digital+persönlich+bezahlbar

Wer monatlich abgibt und die Dauerfrist­verlängerung nutzen will, zahlt einmal im Jahr ein Elftel der Vorjahres­vorauszahlungen im Voraus. Sie wird im Dezember wieder angerechnet, ist also keine zusätzliche Steuer — aber sie bindet Liquidität und wird regelmäßig falsch berechnet.

Anrechnung im DezemberBerechnung im MandatAnmeldung inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
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DATEV-Export kompatibel
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Kurz erklärt
Was ist die Sondervorauszahlung?

Die Sonder­vorauszahlung ist die Bedingung für die Dauerfrist­verlängerung bei monatlicher Abgabe. Sie beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV).

Sie ist bis zum 10. Februar anzumelden und zu zahlen und wird bei der Voranmeldung für Dezember angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV). Übersteigt sie die Dezember-Zahllast, wird der Rest erstattet — verloren ist sie nie.

1/11
HöheAus der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres.
10.02.
FälligAnmeldung und Zahlung am selben Tag.
Dezember
AnrechnungWird in der Dezember-Voranmeldung abgezogen.
USt 1 H
VordruckAntrag und Anmeldung in einem, elektronisch.
01
UStVA-Rechner · kostenlos

Zahllast berechnen — in einer Minute.

Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen, der Rechner bildet die Voranmeldung nach § 18 UStG und zeigt Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast samt Fälligkeits­datum. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — alles läuft in Ihrem Browser.

Umsatzsteuer 19 %
Umsatzsteuer 7 %
Steuer nach § 13b · Kz 47
Umsatzsteuer gesamt
Vorsteuer · Kz 66
Vorsteuer § 13b · Kz 67
Vorsteuer gesamt
Zahllast · Kz 83
Abgabe und Zahlung

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuer­beratung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steuer­anmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenz­besteuerung und Vorsteuer­aufteilung sind nicht abgebildet.

02
Termine 2026 · § 18 UStG, § 108 AO

Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.

Die Tabelle rechnet die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO bereits ein: Fällt der 10. auf Samstag oder Sonntag, gilt der nächste Werktag. Die dritte Spalte zeigt die Frist mit Dauerfrist­verlängerung.

ZeitraumAbgabe und ZahlungMit DauerfristverlängerungVierteljährlich
Januar 202610.02.202610.03.2026
Februar 202610.03.202610.04.2026
März 2026 · Q110.04.202611.05.2026Quartalsmeldung fällig
April 202611.05.2026 statt Sonntag11.06.2026
Mai 202610.06.202610.07.2026
Juni 2026 · Q210.07.202610.08.2026Quartalsmeldung fällig
Juli 202610.08.202610.09.2026
August 202610.09.202612.10.2026
September 2026 · Q312.10.2026 statt Samstag12.11.2026Quartalsmeldung fällig
Oktober 202610.11.202610.12.2026
November 202610.12.202611.01.2027
Dezember 2026 · Q411.01.2027 statt Sonntag11.02.2027Quartalsmeldung fällig

Gesetzliche Feiertage sind länder­spezifisch und in dieser Übersicht nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des zuständigen Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln; Sie erhalten die Zahllast, bevor sie fällig wird.

Kostenlos · ohne Verpflichtung
Der UStVA-Fristenkalender — einmal im Monat, drei Tage vorher.

Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sonder­vorauszahlung im Februar, Jahres­erklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungs­zeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

  • Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
  • Wochenend- und Feiertags­verschiebung bereits eingerechnet
  • Hinweis auf Sonder­vorauszahlung und Dauerfrist­verlängerung
Fristenkalender abonnieren

Wir verwenden Ihre Adresse ausschließlich für den Fristen­kalender und geben sie nicht weiter. Abmeldung jederzeit mit einer kurzen Nachricht an hallo@onlinebilanz.de.

03
Im Detail

Berechnung und typische Fehler.

Sechs Punkte, an denen die Sonder­vorauszahlung in der Praxis falsch angesetzt wird — mit Folgen für die Dauerfrist­verlängerung.

01

Bemessungsgrundlage

Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres — nicht die Jahressteuer und nicht der Umsatz. Erstattungs­monate mindern die Summe.

§ 47 Abs. 1 UStDV
02

Unterjähriger Beginn

Wer erst im Laufe des Vorjahres begonnen hat, rechnet die Vorauszahlungen auf ein volles Jahr hoch.

§ 47 Abs. 2 UStDV
03

Neugründung

Im Gründungs­jahr wird die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres zugrunde gelegt.

§ 47 Abs. 3 UStDV
04

Jährlich neu anmelden

Die Dauerfrist­verlängerung gilt fort, die Sonder­vorauszahlung ist aber jedes Jahr neu bis zum 10. Februar anzumelden.

§ 48 Abs. 2 UStDV
05

Nicht gezahlt, nicht verlängert

Wird die Sonder­vorauszahlung nicht geleistet, kann das Finanzamt die Dauerfrist­verlängerung widerrufen — rückwirkend zum Jahresbeginn.

§ 46 S. 2 UStDV
06

Anrechnung nicht vergessen

Die Anrechnung erfolgt nur in der Dezember-Voranmeldung. Wer sie dort nicht einträgt, zahlt den Betrag faktisch zweimal.

§ 48 Abs. 4 UStDV
04
Verspätung & Säumnis · §§ 152, 240, 162 AO

Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.

Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide zusammen: die Schätzung. Wir sagen die Beträge offen, statt sie zu umschreiben.

Zu spät gemeldet

Verspätungszuschlag

Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.

  • Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
  • Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
  • Auch bei Nullmeldungen möglich
  • Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Zu spät gezahlt

Säumniszuschlag

Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.

  • Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
  • Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
  • Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
  • Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat

Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — regelmäßig zu Ihren Ungunsten und mit Vorbehalt der Nachprüfung. Die Schätzung bleibt wirksam, bis Sie sie durch eine korrekte Anmeldung ersetzen; Zuschläge und Zinsen bleiben bestehen.

05
Der Monat im Mandat

Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste eines Berufsträgers.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5.03

Der Berufsträger prüft

§ 13b, Vorsteuer­abzug, Periodenzuordnung und innergemeinschaftliche Umsätze — die vier Punkte, an denen Software nicht helfen kann und an denen die Prüfung später ansetzt.

§ 13b UStG§ 15 UStG§ 3 StBerG
Vor dem 10.04

Sie sehen die Zahllast — und geben frei

Die Zahllast steht im Portal, bevor sie fällig wird. Sie geben frei: selbst nach § 87d AO oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater.

§ 87d AOIhre FreigabeZahllast vorab
Zum Stichtag05

Übermittlung und Protokoll

Die Meldung geht authentifiziert per ELSTER raus, das Übertragungs­protokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis der Fristwahrung für zehn Jahre.

ELSTERProtokoll§ 147 AO
06
Festpreis · keine Stundensätze

Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.

Ein Preis nach Jahres­umsatz, monatlich abgerechnet. Enthalten sind laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, Jahres­erklärung und Jahres­abschluss — keine Abrechnung nach Gegenstands­wert, keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 5.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 50.000 €66,66 €799,95 €wie oben, zzgl. laufender Auswertung
bis 150.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Sondervorauszahlung fragen.

Wie berechne ich die Sondervorauszahlung?
Ein Elftel der Summe aller Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Haben Sie 2025 insgesamt 33.000 € vorausgezahlt, beträgt die Sondervorauszahlung für 2026 genau 3.000 €. Monate mit Erstattung mindern die Summe. Bei unterjährigem Beginn wird der Betrag auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet.
Bekomme ich die Sondervorauszahlung zurück?
Ja. Sie wird bei der Voranmeldung für Dezember angerechnet und mindert die dortige Zahllast. Übersteigt sie die Dezember-Zahllast, wird der übersteigende Betrag erstattet. Die Sondervorauszahlung ist also keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Zahlung.
Muss ich die Sondervorauszahlung jedes Jahr neu anmelden?
Ja. Die Dauerfristverlängerung selbst gilt bis zum Widerruf fort, die Sondervorauszahlung ist aber für jedes Kalenderjahr neu bis zum 10. Februar anzumelden und zu zahlen. Unterbleibt das, kann das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen.
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind die laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, die Jahres­erklärung und der Jahres­abschluss im Monatspreis ab 41,66 € netto enthalten — kein Zusatz­posten und keine Abrechnung nach Aufwand.
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Wir holen sie nach. Bei mehreren offenen Zeiträumen priorisieren wir nach Verjährung und Zuschlags­risiko, melden nach und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt — auch dann, wenn bereits geschätzt wurde (§ 162 AO).
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Lexware, sevDesk, lexoffice und DATEV bleiben — ein Export im DATEV-Format genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm nutzt, reicht Belege direkt im Portal ein.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
UStVA ab 41,66 € nettoJahresabschluss inklusive
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