Umsatzsteuervoranmeldung lexoffice
lexoffice übermittelt die Voranmeldung zuverlässig — aber es beurteilt nicht. Ob eine Leistung unter § 13b UStG fällt, ob der Vorsteuerabzug trägt, ob ein Umsatz in den richtigen Zeitraum gehört: das entscheidet keine Software. Sie arbeiten weiter in lexoffice, wir prüfen mit — ohne Programmwechsel und ohne Aufschlag.



Für die Erstellung und Übermittlung: ja. lexoffice erzeugt den Datensatz und sendet ihn authentifiziert an ELSTER. Was die Software nicht leisten kann, ist die steuerliche Beurteilung — sie prüft Formalien, keine Sachverhalte.
Genau dort liegt die Grenze des § 6 StBerG: mechanische Buchführungshilfe ist ohne Bestellung zulässig, jede Beurteilung ist den nach § 3 StBerG befugten Berufsträgern vorbehalten. Wir setzen dort an, wo lexoffice aufhört — Ihr Programm bleibt.
Zahllast berechnen — in einer Minute.
Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen — der Rechner zeigt Zahllast und Fälligkeit. Ohne Anmeldung, alles im Browser.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuerberatung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steueranmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenzbesteuerung und Vorsteueraufteilung sind nicht abgebildet.
Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.
Fällt der 10. aufs Wochenende, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Spalte drei zeigt die Frist mit Dauerfristverlängerung.
| Zeitraum | Abgabe und Zahlung | Mit Dauerfristverlängerung | Vierteljährlich |
|---|---|---|---|
| Januar 2026 | 10.02.2026 | 10.03.2026 | — |
| Februar 2026 | 10.03.2026 | 10.04.2026 | — |
| März 2026 · Q1 | 10.04.2026 | 11.05.2026 | Quartalsmeldung fällig |
| April 2026 | 11.05.2026 statt Sonntag | 11.06.2026 | — |
| Mai 2026 | 10.06.2026 | 10.07.2026 | — |
| Juni 2026 · Q2 | 10.07.2026 | 10.08.2026 | Quartalsmeldung fällig |
| Juli 2026 | 10.08.2026 | 10.09.2026 | — |
| August 2026 | 10.09.2026 | 12.10.2026 | — |
| September 2026 · Q3 | 12.10.2026 statt Samstag | 12.11.2026 | Quartalsmeldung fällig |
| Oktober 2026 | 10.11.2026 | 10.12.2026 | — |
| November 2026 | 10.12.2026 | 11.01.2027 | — |
| Dezember 2026 · Q4 | 11.01.2027 statt Sonntag | 11.02.2027 | Quartalsmeldung fällig |
Feiertage sind länderspezifisch und hier nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Sitz des Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln.
Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sondervorauszahlung im Februar, Jahreserklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungszeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.
- Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
- Wochenend- und Feiertagsverschiebung bereits eingerechnet
- Hinweis auf Sondervorauszahlung und Dauerfristverlängerung
Was lexoffice leistet — und was nicht.
Sechs Punkte aus laufenden Mandaten. Keine Kritik am Programm, sondern eine ehrliche Grenze zwischen Software und Beurteilung.
Belege erfassen und kontieren
lexoffice unterstützt die Erfassung und Zuordnung von Buchungen. Für Arbeiten an fremden Buchhaltungen sind die gesetzlichen Befugnisse und die erforderliche qualifizierte Verantwortung zu beachten.
Übermittlung an ELSTER
Der Datensatz geht authentifiziert raus, das Protokoll bleibt im Programm. Technisch zuverlässig.
§ 13b richtig zuordnen
Ob eine Bauleistung unter die Steuerschuldumkehr fällt, hängt vom Empfänger ab — das kann die Software nicht wissen.
Vorsteuerabzug prüfen
Fehlende Pflichtangaben nach § 14 UStG erkennt kein Programm zuverlässig. In der Prüfung kippt dann der ganze Abzug.
Abgrenzung der Zeiträume
Anzahlungen, Teilleistungen, Jahreswechsel: hier entstehen die Korrekturen, die später Zinsen kosten.
Der Jahresabschluss
Aus denselben Daten — im Monatspreis enthalten, ohne neuen Auftrag und ohne separaten Preis.
Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.
Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide: die Schätzung.
Verspätungszuschlag
Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.
- Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
- Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
- Auch bei Nullmeldungen möglich
- Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Säumniszuschlag
Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.
- Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
- Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
- Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
- Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat
Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — meist zu Ihren Ungunsten. Sie gilt, bis eine korrekte Anmeldung folgt.
Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.
Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.
Sie reichen Belege ein
Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.
Die KI erfasst und kontiert
Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste.
Der Berufsträger prüft
§ 13b, Vorsteuerabzug, Periodenzuordnung, IG-Umsätze — Software hilft nicht.
Sie sehen die Zahllast — und geben frei
Sie sehen die vorgeschlagene Zahllast im Portal. Bei Einreichung über uns prüft der beauftragte Steuerberater die Angaben, korrigiert sie bei Bedarf und übermittelt die Voranmeldung.
Übermittlung und Protokoll
Die Meldung geht per ELSTER raus, das Übertragungsprotokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis für zehn Jahre.
Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.
Ein Preis nach Jahresumsatz. Enthalten sind Buchhaltung, Voranmeldungen und Abschluss — keine Rückfragegebühren.
| Jahresumsatz | Monatlich netto | Jährlich netto | Enthalten |
|---|---|---|---|
| bis 50.000 € | 41,66 € | 499,95 € | Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen |
| bis 100.000 € | 100,26 € | 1.203,15 € | wie oben, zzgl. Vorauszahlungsprüfung je Quartal |
| bis 300.000 € | 179,45 € | 2.153,37 € | wie oben, zzgl. Beratungstermin im Portal |
| bis 500.000 € | 200,94 € | 2.411,30 € | wie oben |
| bis 1 Mio. € | 278,58 € | 3.342,95 € | wie oben, zzgl. Kennzahlenbericht für die Bank |
| bis 2,5 Mio. € | 496,99 € | 5.963,93 € | wie oben |
Grundrate bei selbst geführter Buchhaltung. Belege buchen durch uns ab 25,00 € netto zusätzlich pro Monat; Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz individuell.
Was Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung lexoffice fragen.
Kann ich mit lexoffice weiterarbeiten, wenn ich zu Ihnen wechsle?
Reicht lexoffice allein für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Was kostet die Prüfung zusätzlich?
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Jede Aussage hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland







