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Schnittstelle · Sie behalten Ihr Programm

Umsatzsteuervoranmeldung lexoffice

lexoffice erstellt die Meldung. Wir prüfen, was es nicht prüfen kann.
digital+persönlich+bezahlbar

lexoffice übermittelt die Voranmeldung zuverlässig — aber es beurteilt nicht. Ob eine Leistung unter § 13b UStG fällt, ob der Vorsteuer­abzug trägt, ob ein Umsatz in den richtigen Zeitraum gehört: das entscheidet keine Software. Sie arbeiten weiter in lexoffice, wir prüfen mit — ohne Programm­wechsel und ohne Aufschlag.

Kein ProgrammwechselPrüfung durch BerufsträgerJahresabschluss inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
Software Made in Germany · BitMi
einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Reicht lexoffice für die Umsatzsteuervoranmeldung lexoffice?

Für die Erstellung und Übermittlung: ja. lexoffice erzeugt den Datensatz und sendet ihn authentifiziert an ELSTER. Was die Software nicht leisten kann, ist die steuerliche Beurteilung — sie prüft Formalien, keine Sachverhalte.

Genau dort liegt die Grenze des § 6 StBerG: mechanische Buchführungs­hilfe ist ohne Bestellung zulässig, jede Beurteilung ist den nach § 3 StBerG befugten Berufs­trägern vorbehalten. Wir setzen dort an, wo lexoffice aufhört — Ihr Programm bleibt.

0 €
AufschlagIhr Programm bleibt — wir lesen mit, statt umzustellen.
DATEV
SchnittstelleExport aus lexoffice, Übernahme ohne Nacharbeit.
§ 13b
Was Software nicht prüftSteuerschuld­umkehr, OSS und Vorsteuer­aufteilung.
1
Ansprech­personEin fester Berufsträger, kein wechselnder Bearbeiter.
01
UStVA-Rechner · kostenlos

Zahllast berechnen — in einer Minute.

Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen, der Rechner bildet die Voranmeldung nach § 18 UStG und zeigt Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast samt Fälligkeits­datum. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — alles läuft in Ihrem Browser.

Umsatzsteuer 19 %
Umsatzsteuer 7 %
Steuer nach § 13b · Kz 47
Umsatzsteuer gesamt
Vorsteuer · Kz 66
Vorsteuer § 13b · Kz 67
Vorsteuer gesamt
Zahllast · Kz 83
Abgabe und Zahlung

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuer­beratung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steuer­anmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenz­besteuerung und Vorsteuer­aufteilung sind nicht abgebildet.

02
Termine 2026 · § 18 UStG, § 108 AO

Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.

Die Tabelle rechnet die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO bereits ein: Fällt der 10. auf Samstag oder Sonntag, gilt der nächste Werktag. Die dritte Spalte zeigt die Frist mit Dauerfrist­verlängerung.

ZeitraumAbgabe und ZahlungMit DauerfristverlängerungVierteljährlich
Januar 202610.02.202610.03.2026
Februar 202610.03.202610.04.2026
März 2026 · Q110.04.202611.05.2026Quartalsmeldung fällig
April 202611.05.2026 statt Sonntag11.06.2026
Mai 202610.06.202610.07.2026
Juni 2026 · Q210.07.202610.08.2026Quartalsmeldung fällig
Juli 202610.08.202610.09.2026
August 202610.09.202612.10.2026
September 2026 · Q312.10.2026 statt Samstag12.11.2026Quartalsmeldung fällig
Oktober 202610.11.202610.12.2026
November 202610.12.202611.01.2027
Dezember 2026 · Q411.01.2027 statt Sonntag11.02.2027Quartalsmeldung fällig

Gesetzliche Feiertage sind länder­spezifisch und in dieser Übersicht nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des zuständigen Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln; Sie erhalten die Zahllast, bevor sie fällig wird.

Kostenlos · ohne Verpflichtung
Der UStVA-Fristenkalender — einmal im Monat, drei Tage vorher.

Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sonder­vorauszahlung im Februar, Jahres­erklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungs­zeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

  • Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
  • Wochenend- und Feiertags­verschiebung bereits eingerechnet
  • Hinweis auf Sonder­vorauszahlung und Dauerfrist­verlängerung
Fristenkalender abonnieren

Wir verwenden Ihre Adresse ausschließlich für den Fristen­kalender und geben sie nicht weiter. Abmeldung jederzeit mit einer kurzen Nachricht an hallo@onlinebilanz.de.

03
Im Detail

Was lexoffice leistet — und was nicht.

Sechs Punkte aus laufenden Mandaten. Keine Kritik am Programm, sondern eine ehrliche Grenze zwischen Software und Beurteilung.

Software

Belege erfassen und kontieren

lexoffice erkennt Beträge und Steuersätze und bucht nach dem hinterlegten Kontenrahmen. Das läuft gut und kostet bei uns keinen Aufschlag.

§ 6 Nr. 4 StBerG
Software

Übermittlung an ELSTER

Der Datensatz geht authentifiziert raus, das Protokoll bleibt im Programm. Technisch zuverlässig.

§ 18 Abs. 1 UStG
Berufsträger

§ 13b richtig zuordnen

Ob eine Bauleistung unter die Steuerschuld­umkehr fällt, hängt vom Empfänger ab — das kann die Software nicht wissen.

§ 13b UStG
Berufsträger

Vorsteuerabzug prüfen

Fehlende Pflicht­angaben nach § 14 UStG erkennt kein Programm zuverlässig. In der Prüfung kippt dann der ganze Abzug.

§ 14 UStG
Berufsträger

Abgrenzung der Zeiträume

Anzahlungen, Teilleistungen, Jahres­wechsel: hier entstehen die Korrekturen, die später Zinsen kosten.

§ 13 UStG
Beides

Der Jahresabschluss

Aus denselben Daten — im Monatspreis enthalten, ohne neuen Auftrag und ohne separaten Preis.

§ 242 HGB
04
Verspätung & Säumnis · §§ 152, 240, 162 AO

Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.

Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide zusammen: die Schätzung. Wir sagen die Beträge offen, statt sie zu umschreiben.

Zu spät gemeldet

Verspätungszuschlag

Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.

  • Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
  • Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
  • Auch bei Nullmeldungen möglich
  • Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Zu spät gezahlt

Säumniszuschlag

Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.

  • Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
  • Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
  • Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
  • Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat

Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — regelmäßig zu Ihren Ungunsten und mit Vorbehalt der Nachprüfung. Die Schätzung bleibt wirksam, bis Sie sie durch eine korrekte Anmeldung ersetzen; Zuschläge und Zinsen bleiben bestehen.

05
Der Monat im Mandat

Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste eines Berufsträgers.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5.03

Der Berufsträger prüft

§ 13b, Vorsteuer­abzug, Periodenzuordnung und innergemeinschaftliche Umsätze — die vier Punkte, an denen Software nicht helfen kann und an denen die Prüfung später ansetzt.

§ 13b UStG§ 15 UStG§ 3 StBerG
Vor dem 10.04

Sie sehen die Zahllast — und geben frei

Die Zahllast steht im Portal, bevor sie fällig wird. Sie geben frei: selbst nach § 87d AO oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater.

§ 87d AOIhre FreigabeZahllast vorab
Zum Stichtag05

Übermittlung und Protokoll

Die Meldung geht authentifiziert per ELSTER raus, das Übertragungs­protokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis der Fristwahrung für zehn Jahre.

ELSTERProtokoll§ 147 AO
06
Festpreis · keine Stundensätze

Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.

Ein Preis nach Jahres­umsatz, monatlich abgerechnet. Enthalten sind laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, Jahres­erklärung und Jahres­abschluss — keine Abrechnung nach Gegenstands­wert, keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 5.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 50.000 €66,66 €799,95 €wie oben, zzgl. laufender Auswertung
bis 150.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung lexoffice fragen.

Kann ich mit lexoffice weiterarbeiten, wenn ich zu Ihnen wechsle?
Ja. Sie behalten lexoffice und arbeiten wie gewohnt; wir übernehmen die Daten über den DATEV-Export. Ein Programmwechsel ist nicht nötig und es entsteht kein Aufschlag. Wir prüfen laufend mit, übernehmen die steuerliche Beurteilung und erstellen den Jahresabschluss aus denselben Zahlen.
Reicht lexoffice allein für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Technisch ja — lexoffice erstellt und übermittelt die Meldung authentifiziert an ELSTER. Fachlich hängt es vom Sachverhalt ab: Reverse Charge nach § 13b UStG, OSS-Umsätze, Vorsteueraufteilung bei gemischter Verwendung und die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen beurteilt keine Software. Diese Punkte sind nach § 3 StBerG Berufsträgern vorbehalten.
Was kostet die Prüfung zusätzlich?
Nichts. In unserem Festpreis ab 41,66 € netto im Monat sind laufende Prüfung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss und Steuererklärungen enthalten. Der Preis richtet sich nach dem Jahresumsatz, nicht danach, welches Programm Sie einsetzen.
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind die laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, die Jahres­erklärung und der Jahres­abschluss im Monatspreis ab 41,66 € netto enthalten — kein Zusatz­posten und keine Abrechnung nach Aufwand.
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Wir holen sie nach. Bei mehreren offenen Zeiträumen priorisieren wir nach Verjährung und Zuschlags­risiko, melden nach und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt — auch dann, wenn bereits geschätzt wurde (§ 162 AO).
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Lexware, sevDesk, lexoffice und DATEV bleiben — ein Export im DATEV-Format genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm nutzt, reicht Belege direkt im Portal ein.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
UStVA ab 41,66 € nettoJahresabschluss inklusive
Kostenlos registrieren
Ben
Ben
KI-Assistenz