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Berechnung · § 16 UStG

Umsatzsteuer Zahllast berechnen

Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Der Rest ist Sorgfalt.
digital+persönlich+bezahlbar

Die Zahllast ist rechnerisch trivial und in der Praxis trotzdem die häufigste Fehlerquelle: Umsatzsteuer aus Ausgangs­rechnungen minus abziehbare Vorsteuer. Fehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Frage, welche Vorsteuer überhaupt abziehbar ist und in welchen Zeitraum ein Umsatz gehört.

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Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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Kurz erklärt
Wie berechnet sich die Umsatzsteuer Zahllast berechnen?

Die Zahllast ist die Differenz zwischen der geschuldeten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer eines Voranmeldungs­zeitraums. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuer­überschuss, den das Finanzamt erstattet.

Maßgeblich ist bei der Soll-Versteuerung das Datum der Leistung, nicht der Zahlung (§ 16 Abs. 1 UStG). Nur bei genehmigter Ist-Versteuerung nach § 20 UStG zählt der Zahlungs­eingang — für viele kleinere Unternehmen der spürbarste Liquiditäts­vorteil überhaupt.

19 %
RegelsteuersatzFür die überwiegende Mehrheit der Lieferungen und Leistungen.
7 %
ErmäßigtLebensmittel, Bücher, Personennah­verkehr, kulturelle Leistungen.
Kz 83
ErgebnisfeldVerbleibende Vorauszahlung oder Überschuss im Formular.
§ 14
RechnungspflichtOhne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuer­abzug.
01
UStVA-Rechner · kostenlos

Zahllast berechnen — in einer Minute.

Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen — der Rechner zeigt Zahllast und Fälligkeit. Ohne Anmeldung, alles im Browser.

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Umsatzsteuer 19 %—
Umsatzsteuer 7 %—
Steuer nach § 13b · Kz 47—
Umsatzsteuer gesamt—
Vorsteuer · Kz 66—
Vorsteuer § 13b · Kz 67—
Vorsteuer gesamt—
Zahllast · Kz 83—
Abgabe und Zahlung—

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuer­beratung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steuer­anmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenz­besteuerung und Vorsteuer­aufteilung sind nicht abgebildet.

02
Termine 2026 · § 18 UStG, § 108 AO

Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.

Fällt der 10. aufs Wochenende, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Spalte drei zeigt die Frist mit Dauerfrist­verlängerung.

ZeitraumAbgabe und ZahlungMit DauerfristverlängerungVierteljährlich
Januar 202610.02.202610.03.2026—
Februar 202610.03.202610.04.2026—
März 2026 · Q110.04.202611.05.2026Quartalsmeldung fällig
April 202611.05.2026 statt Sonntag11.06.2026—
Mai 202610.06.202610.07.2026—
Juni 2026 · Q210.07.202610.08.2026Quartalsmeldung fällig
Juli 202610.08.202610.09.2026—
August 202610.09.202612.10.2026—
September 2026 · Q312.10.2026 statt Samstag12.11.2026Quartalsmeldung fällig
Oktober 202610.11.202610.12.2026—
November 202610.12.202611.01.2027—
Dezember 2026 · Q411.01.2027 statt Sonntag11.02.2027Quartalsmeldung fällig

Feiertage sind länder­spezifisch und hier nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Sitz des Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln.

Kostenlos · ohne Verpflichtung
Der UStVA-Fristenkalender — einmal im Monat, drei Tage vorher.

Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sonder­vorauszahlung im Februar, Jahres­erklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungs­zeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

  • Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
  • Wochenend- und Feiertags­verschiebung bereits eingerechnet
  • Hinweis auf Sonder­vorauszahlung und Dauerfrist­verlängerung
Fristenkalender abonnieren

Wir verwenden Ihre Adresse ausschließlich für den Fristen­kalender und geben sie nicht weiter. Abmeldung jederzeit mit einer kurzen Nachricht an hallo@onlinebilanz.de.

03
Im Detail

Wo die Zahllast in der Praxis kippt.

Sechs Punkte, an denen die Berechnung schiefgeht — jeder davon führt in der Betriebs­prüfung zu einer Korrektur.

01

Rechnung nicht ordnungsgemäß

Fehlt eine Pflicht­angabe nach § 14 Abs. 4 UStG — Steuernummer, fortlaufende Nummer, Leistungs­zeitpunkt — entfällt der Vorsteuer­abzug vollständig.

§ 14 UStG
02

Falscher Zeitraum

Bei Soll-Versteuerung zählt der Leistungs­monat. Wer nach Zahlungs­eingang bucht, verschiebt Umsätze — und produziert Korrekturen über das ganze Jahr.

§ 16 Abs. 1 UStG
03

Bewirtung und Geschenke

Bei Geschenken über 50 € je Empfänger ist der Vorsteuer­abzug ausgeschlossen. Bei Bewirtung bleibt er zu 100 %, obwohl ertragsteuerlich nur 70 % abziehbar sind.

§ 15 Abs. 1a UStG
04

Reverse Charge übersehen

Bei § 13b UStG schulden Sie die Steuer selbst und ziehen sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Wird nur eine Seite gebucht, stimmt die Zahllast nicht.

§ 13b UStG
05

Anzahlungen

Umsatzsteuer auf Anzahlungen entsteht mit Vereinnahmung, nicht erst mit der Schluss­rechnung — auch bei Soll-Versteuerung.

§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG
06

Gemischte Verwendung

Wer steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze hat, muss die Vorsteuer aufteilen. Der Schlüssel gehört dokumentiert, sonst schätzt der Prüfer.

§ 15 Abs. 4 UStG
04
Verspätung & Säumnis · §§ 152, 240, 162 AO

Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.

Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide: die Schätzung.

Zu spät gemeldet

Verspätungszuschlag

Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.

  • Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
  • Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
  • Auch bei Nullmeldungen möglich
  • Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Zu spät gezahlt

Säumniszuschlag

Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.

  • Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
  • Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
  • Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
  • Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat

Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — meist zu Ihren Ungunsten. Sie gilt, bis eine korrekte Anmeldung folgt.

05
Der Monat im Mandat

Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5.03

Der Berufsträger prüft

§ 13b, Vorsteuerabzug, Periodenzuordnung, IG-Umsätze — Software hilft nicht.

§ 13b UStG§ 15 UStG§ 3 StBerG
Vor dem 10.04

Sie sehen die Zahllast — und geben frei

Sie sehen die vorgeschlagene Zahllast im Portal. Bei Einreichung über uns prüft der beauftragte Steuer­berater die Angaben, korrigiert sie bei Bedarf und übermittelt die Voranmeldung.

§ 87d AOIhre FreigabeZahllast vorab
Zum Stichtag05

Übermittlung und Protokoll

Die Meldung geht per ELSTER raus, das Übertragungs­protokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis für zehn Jahre.

ELSTERProtokoll§ 147 AO
06
Festpreis · keine Stundensätze

Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.

Ein Preis nach Jahres­umsatz. Enthalten sind Buchhaltung, Voranmeldungen und Abschluss — keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 50.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 100.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Grundrate bei selbst geführter Buchhaltung. Belege buchen durch uns ab 25,00 € netto zusätzlich pro Monat; Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz individuell.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Umsatzsteuer Zahllast berechnen fragen.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer-Zahllast?
Zahllast gleich vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer. Bei 50.000 € Nettoumsatz zu 19 % ergeben sich 9.500 € Umsatzsteuer; bei 20.000 € Nettoeinkäufen 3.800 € Vorsteuer. Die Zahllast beträgt 5.700 € und ist bis zum 10. des Folgemonats zu zahlen. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Erstattungsanspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?
Bei der Soll-Versteuerung nach § 16 Abs. 1 UStG entsteht die Steuer mit Ausführung der Leistung, unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG erst mit Zahlungseingang. Die Ist-Versteuerung muss beantragt werden und ist bis 800.000 € Vorjahresumsatz möglich; für Freiberufler unabhängig von der Höhe.
Wann bekomme ich Vorsteuer erstattet?
Wenn die abziehbare Vorsteuer eines Zeitraums die geschuldete Umsatzsteuer übersteigt. Der Überschuss wird in Kennzahl 83 mit negativem Vorzeichen ausgewiesen und in der Regel innerhalb weniger Tage nach Übermittlung erstattet, sofern eine Bankverbindung hinterlegt ist. Bei größeren Beträgen fordert das Finanzamt häufig Belege nach.
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind die laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, die Jahres­erklärung und der Jahres­abschluss im Monatspreis ab 41,66 € netto enthalten — kein Zusatz­posten und keine Abrechnung nach Aufwand.
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Wir holen sie nach. Bei mehreren offenen Zeiträumen priorisieren wir nach Verjährung und Zuschlags­risiko, melden nach und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt — auch dann, wenn bereits geschätzt wurde (§ 162 AO).
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Lexware, sevDesk, lexoffice und DATEV bleiben — ein Export im DATEV-Format genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm nutzt, reicht Belege direkt im Portal ein.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026Fachlich geprüft am: 30.09.2026Nächste Prüfung: März 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
UStVA ab 41,66 € nettoJahresabschluss inklusive
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