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Abgabepflicht · § 18 Abs. 2 UStG

Umsatzsteuervoranmeldung Grenzen

Zwei Zahlen entscheiden: 9.000 und 2.000.
digital+persönlich+bezahlbar

Ob Sie monatlich, vierteljährlich oder gar nicht abgeben, hängt allein von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab — nicht vom Umsatz, nicht vom Gewinn. Beide Grenzen wurden zum 1. Januar 2025 angehoben; wer noch mit den alten Werten von 7.500 € und 1.000 € rechnet, meldet häufiger als nötig.

Grenzen seit 2025 angehobenPrüfung im Mandat automatischWechsel jederzeit möglich
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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Kurz erklärt
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung Grenzen abgeben?

Grundsätzlich jeder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Der Zeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, darunter vierteljährlich. Beträgt die Vorjahressteuer nicht mehr als 2.000 €, kann das Finanzamt von der Abgabe der Voranmeldungen befreien — die Jahres­erklärung bleibt.

Maßgeblich ist die Steuer, nicht der Umsatz: 9.000 € Umsatzsteuer entsprechen bei 19 % rund 47.400 € steuerpflichtigem Umsatz — abzüglich Vorsteuer regelmäßig deutlich mehr. Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben seit 2025 grundsätzlich keine Voranmeldungen mehr ab.

9.000 €
Monatlich abUmsatzsteuer des Vorjahres über diesem Betrag: monatliche Abgabe.
2.000 €
Befreiung bisDarunter kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien.
25.000 €
KleinunternehmerVorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 € (§ 19 UStG).
2026
NeugründerMonatspflicht für Neugründungen ist bis einschließlich 2026 ausgesetzt.
01
UStVA-Rechner · kostenlos

Zahllast berechnen — in einer Minute.

Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen, der Rechner bildet die Voranmeldung nach § 18 UStG und zeigt Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast samt Fälligkeits­datum. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung — alles läuft in Ihrem Browser.

Umsatzsteuer 19 %
Umsatzsteuer 7 %
Steuer nach § 13b · Kz 47
Umsatzsteuer gesamt
Vorsteuer · Kz 66
Vorsteuer § 13b · Kz 67
Vorsteuer gesamt
Zahllast · Kz 83
Abgabe und Zahlung

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuer­beratung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steuer­anmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenz­besteuerung und Vorsteuer­aufteilung sind nicht abgebildet.

02
Termine 2026 · § 18 UStG, § 108 AO

Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.

Die Tabelle rechnet die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO bereits ein: Fällt der 10. auf Samstag oder Sonntag, gilt der nächste Werktag. Die dritte Spalte zeigt die Frist mit Dauerfrist­verlängerung.

ZeitraumAbgabe und ZahlungMit DauerfristverlängerungVierteljährlich
Januar 202610.02.202610.03.2026
Februar 202610.03.202610.04.2026
März 2026 · Q110.04.202611.05.2026Quartalsmeldung fällig
April 202611.05.2026 statt Sonntag11.06.2026
Mai 202610.06.202610.07.2026
Juni 2026 · Q210.07.202610.08.2026Quartalsmeldung fällig
Juli 202610.08.202610.09.2026
August 202610.09.202612.10.2026
September 2026 · Q312.10.2026 statt Samstag12.11.2026Quartalsmeldung fällig
Oktober 202610.11.202610.12.2026
November 202610.12.202611.01.2027
Dezember 2026 · Q411.01.2027 statt Sonntag11.02.2027Quartalsmeldung fällig

Gesetzliche Feiertage sind länder­spezifisch und in dieser Übersicht nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des zuständigen Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln; Sie erhalten die Zahllast, bevor sie fällig wird.

Kostenlos · ohne Verpflichtung
Der UStVA-Fristenkalender — einmal im Monat, drei Tage vorher.

Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sonder­vorauszahlung im Februar, Jahres­erklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungs­zeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

  • Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
  • Wochenend- und Feiertags­verschiebung bereits eingerechnet
  • Hinweis auf Sonder­vorauszahlung und Dauerfrist­verlängerung
Fristenkalender abonnieren

Wir verwenden Ihre Adresse ausschließlich für den Fristen­kalender und geben sie nicht weiter. Abmeldung jederzeit mit einer kurzen Nachricht an hallo@onlinebilanz.de.

03
Im Detail

Welche Grenze für Sie gilt.

Sechs Fälle, die in der Praxis vorkommen — mit der Rechtsfolge daneben, damit Sie sich zuordnen können, ohne den Gesetzestext zu lesen.

Fall 1

Vorjahressteuer über 9.000 €

Monatliche Abgabe. Zwölf Voranmeldungen im Jahr, jeweils bis zum 10. des Folgemonats — mit Dauerfrist­verlängerung bis zum 10. des übernächsten.

§ 18 Abs. 2 S. 2 UStG
Fall 2

Vorjahressteuer 2.000 bis 9.000 €

Vierteljährliche Abgabe. Vier Termine: 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar des Folgejahres.

§ 18 Abs. 2 S. 1 UStG
Fall 3

Vorjahressteuer bis 2.000 €

Das Finanzamt kann von der Abgabe befreien — automatisch geschieht das nicht. Ohne Befreiungs­bescheid bleibt es bei der vierteljährlichen Pflicht.

§ 18 Abs. 2 S. 3 UStG
Fall 4

Kleinunternehmer

Bis 25.000 € Vorjahres­umsatz und 100.000 € im laufenden Jahr wird keine Umsatzsteuer erhoben — und damit auch keine Voranmeldung verlangt.

§ 19 UStG
Fall 5

Neugründung

Die früher zwingende Monats­pflicht in den ersten beiden Jahren ist bis einschließlich 2026 ausgesetzt. Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres.

§ 18 Abs. 2 S. 6 UStG
Fall 6

Erstattungsfall

Ergibt das Vorjahr einen Überschuss von mehr als 9.000 € zu Ihren Gunsten, können Sie die monatliche Abgabe wählen — sinnvoll bei hohen Investitionen.

§ 18 Abs. 2a UStG
04
Verspätung & Säumnis · §§ 152, 240, 162 AO

Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.

Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide zusammen: die Schätzung. Wir sagen die Beträge offen, statt sie zu umschreiben.

Zu spät gemeldet

Verspätungszuschlag

Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.

  • Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
  • Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
  • Auch bei Nullmeldungen möglich
  • Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Zu spät gezahlt

Säumniszuschlag

Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.

  • Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
  • Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
  • Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
  • Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat

Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — regelmäßig zu Ihren Ungunsten und mit Vorbehalt der Nachprüfung. Die Schätzung bleibt wirksam, bis Sie sie durch eine korrekte Anmeldung ersetzen; Zuschläge und Zinsen bleiben bestehen.

05
Der Monat im Mandat

Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste eines Berufsträgers.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5.03

Der Berufsträger prüft

§ 13b, Vorsteuer­abzug, Periodenzuordnung und innergemeinschaftliche Umsätze — die vier Punkte, an denen Software nicht helfen kann und an denen die Prüfung später ansetzt.

§ 13b UStG§ 15 UStG§ 3 StBerG
Vor dem 10.04

Sie sehen die Zahllast — und geben frei

Die Zahllast steht im Portal, bevor sie fällig wird. Sie geben frei: selbst nach § 87d AO oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater.

§ 87d AOIhre FreigabeZahllast vorab
Zum Stichtag05

Übermittlung und Protokoll

Die Meldung geht authentifiziert per ELSTER raus, das Übertragungs­protokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis der Fristwahrung für zehn Jahre.

ELSTERProtokoll§ 147 AO
06
Festpreis · keine Stundensätze

Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.

Ein Preis nach Jahres­umsatz, monatlich abgerechnet. Enthalten sind laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, Jahres­erklärung und Jahres­abschluss — keine Abrechnung nach Gegenstands­wert, keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 5.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 50.000 €66,66 €799,95 €wie oben, zzgl. laufender Auswertung
bis 150.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung Grenzen fragen.

Ab welchem Betrag muss ich monatlich abgeben?
Wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres mehr als 9.000 € betragen hat. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2025 von 7.500 € auf 9.000 € angehoben. Maßgeblich ist die Steuer, also Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer, nicht der Umsatz. Bei einer Vorjahressteuer zwischen 2.000 € und 9.000 € geben Sie vierteljährlich ab.
Wann befreit mich das Finanzamt von der Voranmeldung?
Wenn die Steuer des Vorjahres 2.000 € nicht überstiegen hat, kann das Finanzamt nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen befreien. Auch diese Grenze wurde 2025 angehoben, von 1.000 € auf 2.000 €. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch — ohne Bescheid bleibt die Abgabepflicht bestehen. Die Jahreserklärung ist in jedem Fall abzugeben.
Müssen Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben?
Nein. Seit 2025 sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG grundsätzlich von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Die Grenzen liegen bei 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Wird die Grenze von 100.000 € unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort und die Voranmeldepflicht beginnt.
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind die laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, die Jahres­erklärung und der Jahres­abschluss im Monatspreis ab 41,66 € netto enthalten — kein Zusatz­posten und keine Abrechnung nach Aufwand.
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Wir holen sie nach. Bei mehreren offenen Zeiträumen priorisieren wir nach Verjährung und Zuschlags­risiko, melden nach und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt — auch dann, wenn bereits geschätzt wurde (§ 162 AO).
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Lexware, sevDesk, lexoffice und DATEV bleiben — ein Export im DATEV-Format genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm nutzt, reicht Belege direkt im Portal ein.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
UStVA ab 41,66 € nettoJahresabschluss inklusive
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