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§§ 46–48 UStDV

Dauerfristverlängerung

Ein Monat mehr Zeit — dauerhaft, nicht einmalig.
digital+persönlich+bezahlbar

Die Dauerfrist­verlängerung verschiebt jede Abgabe und jede Zahlung um einen vollen Monat. Sie gilt, bis sie widerrufen wird — kein Antrag Monat für Monat. Der Preis: monatliche Abgeber leisten eine Sonder­vorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres­vorauszahlungen, fällig zum 10. Februar.

◆Gilt dauerhaft◆Antrag über ELSTER◆Im Mandat inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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DATEV-Export kompatibel
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Kurz erklärt
Was bringt die Dauerfristverlängerung?

Das Finanzamt verlängert die Frist zur Abgabe der Voranmeldungen um einen Monat (§ 46 UStDV). Die Januar-Meldung ist dann nicht am 10. Februar fällig, sondern am 10. März — und die Zahlung ebenso.

Bei monatlicher Abgabe ist die Verlängerung von einer Sonder­vorauszahlung abhängig: einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres, anzumelden und zu zahlen bis zum 10. Februar (§ 47 UStDV). Sie wird in der Dezember-Voranmeldung angerechnet, ist also kein verlorener Betrag.

+1 Mon.
VerlängerungFür Abgabe und Zahlung gleichermaßen.
1/11
Sonder­vorauszahlungNur bei monatlicher Abgabe, aus den Vorauszahlungen des Vorjahres.
10.02.
AntragsfristBei monatlicher Abgabe. Vierteljährlich: 10. April.
0 €
Bei QuartalVierteljährliche Abgeber leisten keine Sonder­vorauszahlung.
01
UStVA-Rechner · kostenlos

Zahllast berechnen — in einer Minute.

Nettoumsätze und Vorsteuer eintragen — der Rechner zeigt Zahllast und Fälligkeit. Ohne Anmeldung, alles im Browser.

€
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Umsatzsteuer 19 %—
Umsatzsteuer 7 %—
Steuer nach § 13b · Kz 47—
Umsatzsteuer gesamt—
Vorsteuer · Kz 66—
Vorsteuer § 13b · Kz 67—
Vorsteuer gesamt—
Zahllast · Kz 83—
Abgabe und Zahlung—

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben — keine Steuer­beratung im Sinne des § 3 StBerG und keine Steuer­anmeldung. Sonderfälle wie OSS, Differenz­besteuerung und Vorsteuer­aufteilung sind nicht abgebildet.

02
Termine 2026 · § 18 UStG, § 108 AO

Alle Fristen des Jahres — mit Wochenend-Regel.

Fällt der 10. aufs Wochenende, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Spalte drei zeigt die Frist mit Dauerfrist­verlängerung.

ZeitraumAbgabe und ZahlungMit DauerfristverlängerungVierteljährlich
Januar 202610.02.202610.03.2026—
Februar 202610.03.202610.04.2026—
März 2026 · Q110.04.202611.05.2026Quartalsmeldung fällig
April 202611.05.2026 statt Sonntag11.06.2026—
Mai 202610.06.202610.07.2026—
Juni 2026 · Q210.07.202610.08.2026Quartalsmeldung fällig
Juli 202610.08.202610.09.2026—
August 202610.09.202612.10.2026—
September 2026 · Q312.10.2026 statt Samstag12.11.2026Quartalsmeldung fällig
Oktober 202610.11.202610.12.2026—
November 202610.12.202611.01.2027—
Dezember 2026 · Q411.01.2027 statt Sonntag11.02.2027Quartalsmeldung fällig

Feiertage sind länder­spezifisch und hier nicht berücksichtigt — maßgeblich ist der Sitz des Finanzamts. Im Mandat überwachen wir jede Frist einzeln.

Kostenlos · ohne Verpflichtung
Der UStVA-Fristenkalender — einmal im Monat, drei Tage vorher.

Eine kurze Erinnerung per E-Mail, bevor die Frist läuft: Zeitraum, Stichtag und was diesen Monat zusätzlich ansteht — Sonder­vorauszahlung im Februar, Jahres­erklärung im Sommer, Wechsel des Voranmeldungs­zeitraums zum Jahresanfang. Kein Newsletter, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

  • Erinnerung drei Werktage vor jedem Stichtag
  • Wochenend- und Feiertags­verschiebung bereits eingerechnet
  • Hinweis auf Sonder­vorauszahlung und Dauerfrist­verlängerung
Fristenkalender abonnieren

Wir verwenden Ihre Adresse ausschließlich für den Fristen­kalender und geben sie nicht weiter. Abmeldung jederzeit mit einer kurzen Nachricht an hallo@onlinebilanz.de.

03
Im Detail

Wie die Verlängerung funktioniert.

Sechs Punkte, die den Unterschied zwischen einem funktionierenden Antrag und einem abgelehnten ausmachen.

01

Antrag über ELSTER

Der Antrag wird elektronisch mit dem Vordruck USt 1 H gestellt — bei monatlicher Abgabe zugleich die Anmeldung der Sonder­vorauszahlung.

§ 48 UStDV
02

Frist für den Antrag

10. Februar bei monatlicher, 10. April bei vierteljährlicher Abgabe. Später gestellt, gilt sie erst ab dem folgenden Zeitraum.

§ 48 Abs. 1 UStDV
03

Sondervorauszahlung berechnen

Ein Elftel der Summe aller Vorauszahlungen des Vorjahres. Bei unterjährigem Beginn wird auf das ganze Jahr hochgerechnet.

§ 47 Abs. 1 UStDV
04

Anrechnung im Dezember

Die Sonder­vorauszahlung wird bei der Voranmeldung für Dezember abgezogen. Ein Überhang wird erstattet.

§ 48 Abs. 4 UStDV
05

Gilt bis zum Widerruf

Einmal gewährt, läuft sie ohne neuen Antrag weiter — die Sonder­vorauszahlung ist aber jedes Jahr neu bis zum 10. Februar anzumelden.

§ 46 UStDV
06

Neugründer können sofort

Auch im Gründungs­jahr möglich. Die Sonder­vorauszahlung wird dann aus der voraussichtlichen Steuer des Jahres berechnet.

§ 47 Abs. 3 UStDV
04
Verspätung & Säumnis · §§ 152, 240, 162 AO

Was eine versäumte Frist tatsächlich kostet.

Zwei Zuschläge, die unabhängig voneinander anfallen — und eine dritte Folge, die teurer wird als beide: die Schätzung.

Zu spät gemeldet

Verspätungszuschlag

Nach § 152 AO im Ermessen des Finanzamts, bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Verspätung wird das Ermessen regelmäßig zulasten des Unternehmens ausgeübt.

  • Betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung
  • Keine Schonfrist — der 10. ist der 10.
  • Auch bei Nullmeldungen möglich
  • Wird per Bescheid festgesetzt und ist anfechtbar
Zu spät gezahlt

Säumniszuschlag

Nach § 240 AO 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid — und wird nur bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit erlassen.

  • Betrifft die Zahlung, nicht die Meldung
  • Drei Tage Schonfrist nur bei Überweisung
  • Rücklastschrift gilt rückwirkend als Nichtzahlung
  • Bei 5.000 € Zahllast: 50 € je Monat

Wird gar nicht gemeldet, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO — meist zu Ihren Ungunsten. Sie gilt, bis eine korrekte Anmeldung folgt.

05
Der Monat im Mandat

Wie die Voranmeldung bei uns entsteht.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie an den 10. denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, geht auf die Klärliste.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5.03

Der Berufsträger prüft

§ 13b, Vorsteuerabzug, Periodenzuordnung, IG-Umsätze — Software hilft nicht.

§ 13b UStG§ 15 UStG§ 3 StBerG
Vor dem 10.04

Sie sehen die Zahllast — und geben frei

Sie sehen die vorgeschlagene Zahllast im Portal. Bei Einreichung über uns prüft der beauftragte Steuer­berater die Angaben, korrigiert sie bei Bedarf und übermittelt die Voranmeldung.

§ 87d AOIhre FreigabeZahllast vorab
Zum Stichtag05

Übermittlung und Protokoll

Die Meldung geht per ELSTER raus, das Übertragungs­protokoll landet revisionssicher im Archiv — Ihr Nachweis für zehn Jahre.

ELSTERProtokoll§ 147 AO
06
Festpreis · keine Stundensätze

Die Voranmeldung ist enthalten — nicht extra.

Ein Preis nach Jahres­umsatz. Enthalten sind Buchhaltung, Voranmeldungen und Abschluss — keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 50.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 100.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Grundrate bei selbst geführter Buchhaltung. Belege buchen durch uns ab 25,00 € netto zusätzlich pro Monat; Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz individuell.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Dauerfristverlängerung fragen.

Was ist die Dauerfristverlängerung?
Eine dauerhafte Verlängerung der Abgabe- und Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat nach §§ 46 bis 48 UStDV. Die Voranmeldung für Januar ist dann nicht am 10. Februar, sondern am 10. März fällig. Sie gilt bis zum Widerruf und muss nicht jährlich neu beantragt werden.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
Ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Betrugen diese insgesamt 22.000 €, sind 2.000 € als Sondervorauszahlung anzumelden und bis zum 10. Februar zu zahlen. Sie wird bei der Voranmeldung für Dezember angerechnet; ein Überhang wird erstattet. Bei vierteljährlicher Abgabe fällt keine Sondervorauszahlung an.
Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen?
Bei monatlicher Abgabe bis zum 10. Februar des Jahres, für das sie erstmals gelten soll, bei vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. April. Der Antrag erfolgt elektronisch mit dem Vordruck USt 1 H. Wird er später gestellt, wirkt die Verlängerung erst ab dem folgenden Voranmeldungszeitraum.
Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Festpreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind die laufende Buchhaltung, alle Voranmeldungen, die Jahres­erklärung und der Jahres­abschluss im Monatspreis ab 41,66 € netto enthalten — kein Zusatz­posten und keine Abrechnung nach Aufwand.
Was ist, wenn ich alte Voranmeldungen nachreichen muss?
Wir holen sie nach. Bei mehreren offenen Zeiträumen priorisieren wir nach Verjährung und Zuschlags­risiko, melden nach und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt — auch dann, wenn bereits geschätzt wurde (§ 162 AO).
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Lexware, sevDesk, lexoffice und DATEV bleiben — ein Export im DATEV-Format genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm nutzt, reicht Belege direkt im Portal ein.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026Fachlich geprüft am: 30.09.2026Nächste Prüfung: März 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
UStVA ab 41,66 € nettoJahresabschluss inklusive
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Ben
Ben
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