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Steuererklärungen · Kapital- & Personengesellschaften

Steuererklärungen

Welche Erklärung Pflicht ist, wie sie gerechnet wird und wann sie fällig ist.
digital+persönlich+bezahlbar

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatz­steuer, E-Bilanz, Feststellungs- und Kapital­ertragsteuer­erklärung: Was Ihr Unternehmen abgeben muss, hängt an der Rechtsform. Wählen Sie sie unten aus — wir zeigen jede Pflicht, den Rechenweg zur Bemessungs­grundlage, den Steuersatz und die Frist.

Fristverlängerung bis Ende Februar14 Werktage RegellieferzeitFestpreis vorab
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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DATEV-Export kompatibel
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01
Rechtsform-Wähler

Was Ihr Unternehmen abgeben muss.

Wählen Sie Ihre Rechtsform — jede Erklärung wird sofort als Pflicht, bedingte Pflicht oder entfällt markiert. Klappen Sie eine Zeile auf: dort steht, wie die Bemessungs­grundlage entsteht, welcher Steuersatz gilt und bis wann abzugeben ist.

Kapitalgesellschaften · eigenständiges Steuersubjekt
Personengesellschaften · transparent besteuert
Einzelunternehmen & weitere Rechtsträger
GmbH — eigenständiges Steuersubjekt
Die GmbH wird selbst besteuert: Sie zahlt Körperschaft­steuer, Solidaritäts­zuschlag und Gewerbe­steuer auf ihren Gewinn. Erst bei der Ausschüttung an die Gesellschafter kommt Kapital­ertragsteuer hinzu.
5Pflichterklärungen
Pflichten der GmbHZeile aufklappen für Rechenweg, Steuersatz und Frist
PflichtKörperschaftsteuer­erklärungKSt 1A · Anlagen GK und ZVE15 % + SolZ
bis 2027 · § 23 KStG
01
Handelsrechtliches Ergebnis

Ausgangspunkt ist der Jahres­überschuss aus der Gewinn- und Verlust­rechnung nach § 275 HGB — nicht der Kontostand und nicht der Umsatz.

02
Überleitung zum steuerlichen Gewinn

Hinzugerechnet werden nicht abzugsfähige Aufwendungen: Gewerbe­steuer, 30 % der Bewirtungs­kosten, Geschenke über 50 €, Bußgelder, 50 % der Aufsichtsrats­vergütungen. Abgezogen werden steuerfreie Erträge. § 8 KStG · § 4 Abs. 5 EStG · § 10 KStG

03
Zu versteuerndes Einkommen

Vom steuerlichen Gewinn werden Verlust­vorträge abgezogen — bis 1 Mio. € unbeschränkt, darüber nur 60 % des übersteigenden Betrags (Mindest­besteuerung). § 10d EStG

04
Steuer berechnen

15 % Körperschaft­steuer auf das zu versteuernde Einkommen, darauf 5,5 % Solidaritäts­zuschlag — also 0,825 Prozentpunkte, zusammen 15,825 %. Der Satz von 15 % gilt für Veranlagungs­zeiträume bis 2027; ab 2028 sinkt er stufenweise um je einen Prozentpunkt pro Jahr. § 23 KStG · SolzG

05
Abgeben und anrechnen

Übermittlung elektronisch über ELSTER mit Anlage GK und ZVE. Geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet; der Rest wird nachgezahlt oder erstattet. § 31 KStG · § 37 KStG

Rechenbeispiel · Gewinn 100.000 €
Jahresüberschuss100.000 €
+ Gewerbesteuer (nicht abzugsfähig)14.000 €
Zu versteuerndes Einkommen114.000 €
Körperschaftsteuer 15 %17.100 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %941 €
Summe KSt + SolZ18.041 €
PflichtGewerbesteuer­erklärungGewSt 1A · Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten3,5 % × Hebesatz
§ 14a GewStG
01
Gewinn aus Gewerbebetrieb

Ausgangsgröße ist der steuerliche Gewinn — bei Kapital­gesellschaften derselbe wie bei der Körperschaft­steuer, vor Abzug der Gewerbe­steuer selbst. § 7 GewStG

02
Hinzurechnungen

Wieder hinzugerechnet werden 25 % der Finanzierungs­anteile: Zinsen voll, Mieten für beweglche Güter zu 20 %, für Immobilien zu 50 %, Lizenzen zu 25 % — abzüglich eines Freibetrags von 200.000 €. § 8 GewStG

03
Kürzungen

Abgezogen werden u. a. 1,2 % des Grundbesitz­werts eigener Immobilien und Gewinne aus Beteiligungen an Personen­gesellschaften. § 9 GewStG

04
Freibetrag und Messbetrag

Personen­gesellschaften und Einzel­unternehmen ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab — Kapital­gesellschaften nicht. Auf den gerundeten Gewerbe­ertrag entfallen 3,5 % Steuer­messbetrag. § 11 GewStG

05
Hebesatz der Gemeinde

Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert — er reicht von 200 % bis über 900 %. Bei mehreren Betriebs­stätten wird nach Arbeitslöhnen zerlegt. § 16 GewStG · § 29 GewStG

Rechenbeispiel · Hebesatz 400 %
Gewerbeertrag100.000 €
Freibetrag (nur PersG / Einzel)0 €
Steuermessbetrag 3,5 %3.500 €
× Hebesatz 400 %× 4,00
Gewerbesteuer14.000 €
Effektive Belastung14,0 %
PflichtUmsatzsteuer-Jahres­erklärungUSt 2A · Abstimmung gegen die Voranmeldungen19 % / 7 %
§ 18 Abs. 3 UStG
01
Steuerpflichtige Umsätze

Alle Lieferungen und Leistungen im Inland, getrennt nach 19 % Regel- und 7 % ermäßigtem Satz, zuzüglich unentgeltlicher Wertabgaben. § 1 UStG · § 12 UStG

02
Steuerfreie und besondere Umsätze

Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhren und Umsätze nach § 4 UStG bleiben steuerfrei — sind aber erklärungspflichtig. Bei § 13b UStG geht die Steuerschuld auf den Leistungs­empfänger über. § 4 UStG · § 13b UStG

03
Vorsteuer

Abziehbar ist die Vorsteuer aus ordnungsgemäßen Rechnungen mit allen Pflicht­angaben. Fehlt eine Angabe, entfällt der Abzug — der häufigste Streitpunkt in der Prüfung. § 15 UStG · § 14 UStG

04
Abstimmung und Zahllast

Von der Jahres­steuer werden die bereits angemeldeten Voranmeldungen abgezogen. Die Differenz ist innerhalb eines Monats nach Abgabe fällig. § 18 Abs. 4 UStG

05
Kleinunternehmer

Wer die Umsatz­grenzen des § 19 UStG nicht überschreitet, weist keine Umsatz­steuer aus und zieht keine Vorsteuer — die Erklärungs­pflicht kann dann entfallen. § 19 UStG

Rechenbeispiel · Jahr
Umsätze 19 %500.000 €
Umsatzsteuer95.000 €
− Vorsteuer62.000 €
Jahressteuer33.000 €
− Voranmeldungen31.500 €
Nachzahlung1.500 €
PflichtE-Bilanz per XBRLBilanz und GuV elektronisch ans FinanzamtKerntaxonomie
§ 5b EStG
01
Abschluss steht fest

Grundlage sind Bilanz und GuV des festgestellten Jahres­abschlusses — die E-Bilanz ist keine eigene Rechnung, sondern deren elektronische Form. § 5b EStG

02
Mapping auf die Kerntaxonomie

Jedes Konto wird einer amtlichen Taxonomie­position zugeordnet. Mussfelder müssen gefüllt sein; fehlt eine Zuordnung, weist ELSTER die Übermittlung ab.

03
Überleitungsrechnung

Weichen Handels- und Steuer­bilanz ab, wird entweder eine Überleitungs­rechnung übermittelt oder eine eigene Steuer­bilanz aufgestellt. § 5b Abs. 1 EStG · § 60 EStDV

04
Übermitteln und protokollieren

Die Übertragung erfolgt authentifiziert über ELSTER. Sie erhalten das Übertragungs­protokoll als Nachweis der Erfüllung.

Kennzahlen
FormatXBRL
Taxonomieje Wirtschaftsjahr
ÜbertragungswegELSTER
Sanktion bei VerstoßZwangsgeld · § 328 AO
Bei uns enthaltenim Festpreis
EntfälltGesonderte Feststellungs­erklärungVerteilung des Gewinns auf die GesellschafterFeststellung
§ 180 AO
01
Warum es diese Erklärung gibt

Personen­gesellschaften zahlen selbst keine Einkommen­steuer. Der Gewinn wird einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn privat versteuern. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO

02
Gesamthandsergebnis

Ermittelt wird zunächst der Gewinn der Gesellschaft, dann werden Sonder­betriebseinnahmen und -ausgaben je Gesellschafter ergänzt — etwa Geschäfts­führergehalt oder überlassene Immobilien.

03
Verteilungsschlüssel

Die Zurechnung folgt dem Gesellschafts­vertrag; Ergänzungs- und Sonder­bilanzen werden fortgeschrieben. Fehler hier wandern in jede Einkommen­steuererklärung der Gesellschafter.

04
Bindungswirkung

Der Feststellungs­bescheid ist für die Gesellschafter­veranlagung bindend. Einwände müssen gegen ihn erhoben werden, nicht gegen den eigenen Steuer­bescheid. § 182 AO

Wer abgeben muss
GmbH & Co. KGPflicht
GbR · OHG · KGPflicht
GmbH · UG · AGentfällt
Einzelunternehmenentfällt
FolgeerklärungESt der Gesellschafter
EntfälltEinkommensteuer­erklärungGewinn fließt in die private Veranlagung14 – 45 % + SolZ
§ 25 EStG
01
Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Der festgestellte oder ermittelte Gewinn ist als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erklären — unabhängig davon, ob Geld entnommen wurde. § 15 EStG

02
Progressiver Tarif

Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen von 14 % bis 45 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritäts­zuschlag und ggf. Kirchen­steuer. § 32a EStG

03
Anrechnung der Gewerbesteuer

Das Vierfache des Gewerbe­steuermessbetrags wird auf die Einkommen­steuer angerechnet — begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbe­steuer und den anteiligen Steuerbetrag. § 35 EStG

04
Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Ändert sich das Ergebnis deutlich, lohnt ein Anpassungs­antrag statt einer Nachzahlung mit Zinsen. § 37 EStG · § 233a AO

Rechenbeispiel · Gewinn 100.000 €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb100.000 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %)10.902 €
Anrechnung § 35 EStG (4 × Messbetrag)10.902 €
Einkommensteuer (Grundtarif, indikativ)ca. 32.000 €
Belastung nach Anrechnungca. 32.000 €
Bei AusschüttungKapitalertragsteuer-AnmeldungBei jeder Gewinn­ausschüttung an Gesellschafter25 % + SolZ
§ 45a EStG
01
Auslöser ist der Beschluss

Mit dem Ausschüttungs­beschluss und dem Zufluss entsteht die Steuer. Sie wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt — nicht vom Gesellschafter erklärt. § 44 EStG

02
Höhe

25 % Kapital­ertragsteuer plus 5,5 % Solidaritäts­zuschlag darauf, zusammen 26,375 %; bei Kirchen­steuerpflicht zusätzlich. § 43a EStG

03
Anmeldung und Frist

Die Anmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats elektronisch zu übermitteln und die Steuer gleichzeitig abzuführen — eine der häufigsten Fristversäumnisse bei Ein-Personen-GmbHs. § 45a Abs. 1 EStG

04
Beim Gesellschafter

Für Privatpersonen ist die Steuer grundsätzlich abgeltend; auf Antrag greift das Teileinkünfte­verfahren. Hält eine Holding die Anteile, sind Dividenden zu 95 % steuerfrei. § 32d EStG · § 8b KStG

Rechenbeispiel · Ausschüttung 50.000 €
Bruttoausschüttung50.000 €
Kapitalertragsteuer 25 %12.500 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %688 €
Einbehalt gesamt13.188 €
Auszahlung an Gesellschafter36.812 €
Bei ArbeitnehmernLohnsteuer-AnmeldungMonatlich, vierteljährlich oder jährlichnach Lohnsteuertabelle
§ 41a EStG
01
Wer betroffen ist

Jede Gesellschaft mit Arbeitnehmern — einschließlich des angestellten Geschäfts­führers. Auch Minijobs und Aushilfen sind anzumelden. § 38 EStG

02
Anmeldezeitraum

Er richtet sich nach der Lohnsteuer des Vorjahres: über 5.000 € monatlich, über 1.080 € vierteljährlich, darunter jährlich. § 41a Abs. 2 EStG

03
Frist

Übermittlung und Zahlung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums. Die Frist ist nicht verlängerbar; verspätete Zahlung kostet 1 % Zuschlag je Monat. § 240 AO

04
Haftung

Die Gesellschaft haftet für die einbehaltene Lohnsteuer; bei Nichtabführung kommt persönliche Haftung des Geschäfts­führers in Betracht. § 42d EStG · § 69 AO

Fristen & Grenzen
Monatlich abüber 5.000 € p. a.
Vierteljährlich abüber 1.080 € p. a.
Jährlich bis1.080 € p. a.
Abgabetag10. des Folgemonats
Verspätungszuschlag1 % je Monat
PflichtVerlustfeststellungFortschreibung der VerlustvorträgeFeststellung
§ 10d EStG · § 10a GewStG
01
Warum sie wichtig ist

Verluste gehen nicht automatisch mit. Sie werden gesondert festgestellt und fortgeschrieben — wird das versäumt, sind sie faktisch verloren. § 10d Abs. 4 EStG

02
Rücktrag und Vortrag

Verluste können in das Vorjahr zurückgetragen oder unbegrenzt vorgetragen werden. Der Vortrag ist bis 1 Mio. € unbeschränkt, darüber auf 60 % begrenzt.

03
Gewerbesteuer getrennt

Gewerbesteuerlich gibt es keinen Rücktrag — nur den Vortrag nach § 10a GewStG, mit eigener Feststellung und eigener Mindest­besteuerung.

04
Gefahr beim Anteilseignerwechsel

Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, gehen Verlust­vorträge grundsätzlich unter — vor jedem Verkauf prüfen. § 8c KStG · § 8d KStG

Grenzen
Vortrag unbeschränkt bis1.000.000 €
darüber nutzbar60 %
Rücktrag KSt / EStmöglich
Rücktrag GewStnicht möglich
Untergang bei Anteilsübertragungüber 50 %
Steuerlast-Rechner · kostenlos

Was von Ihrem Gewinn übrig bleibt.

Gewinn eintragen, Hebesatz Ihrer Gemeinde wählen — der Rechner zeigt Gewerbe­steuer, Körperschaft­steuer und Solidaritäts­zuschlag sowie die effektive Belastung. Indikativ, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

%
Gewerbeertrag nach Verlustabzug
Freibetrag § 11 GewStG
Steuermessbetrag 3,5 %
Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer 15 %
Solidaritätszuschlag 5,5 %
Anrechnung § 35 EStG (4 × Messbetrag)
Effektive Belastung
Steuerlast des Unternehmens

Indikative Berechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) — keine Steuer­beratung. Bei Personen­gesellschaften und Einzel­unternehmen kommt die Einkommen­steuer der Beteiligten hinzu; sie hängt vom persönlichen Tarif ab.

Kurz erklärt
Welche Steuererklärungen muss ein Unternehmen abgeben?

Kapital­gesellschaften geben Körperschaft­steuer-, Gewerbe­steuer- und Umsatz­steuer­erklärung ab, übermitteln die E-Bilanz nach § 5b EStG und lassen Verlust­vorträge feststellen. Bei Ausschüttungen kommt die Kapital­ertragsteuer-Anmeldung hinzu, mit Arbeitnehmern die Lohnsteuer-Anmeldung.

Personen­gesellschaften zahlen selbst keine Einkommen­steuer: Ihr Gewinn wird gesondert festgestellt (§ 180 AO) und den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn privat versteuern — die Gewerbe­steuer wird dabei nach § 35 EStG angerechnet.

15,825 %
KSt und SolZAuf das zu versteuernde Einkommen — 15 % gelten bis 2027, ab 2028 stufenweise weniger.
3,5 %
SteuermessbetragMal Hebesatz der Gemeinde — meist 200 bis 900 %.
Ende 02.
Frist mit BerufsträgerBis Ende Februar des zweiten Folgejahres, § 149 Abs. 3 AO.
14
Werktage RegellieferzeitAb vollständigen Unterlagen bis zur Übermittlung.
02
Fristen · § 149 AO

Wann welche Erklärung fällig ist.

Beispiel: Veranlagungs­zeitraum 2025, Kalender­jahr als Geschäfts­jahr. Mit beauftragtem Berufsträger verlängert sich die Frist erheblich — das ist der einfachste Zeitgewinn überhaupt.

ErklärungOhne BeraterMit BerufsträgerRechtsgrundlage
Körperschaftsteuer 202531.07.202628.02.2027§ 149 Abs. 2, 3 AO
Gewerbesteuer 202531.07.202628.02.2027§ 149 AO · § 14a GewStG
Umsatzsteuer-Jahreserklärung31.07.202628.02.2027§ 149 AO · § 18 Abs. 3 UStG
Feststellungserklärung31.07.202628.02.2027§ 149 AO · § 180 AO
E-Bilanz 2025mit der Erklärungmit der Erklärung§ 5b EStG
Umsatzsteuer-Voranmeldung10. des Folgemonats+ 1 Monat mit Dauerfrist§ 18 UStG · §§ 46 ff. UStDV
Lohnsteuer-Anmeldung10. des Folgemonatsnicht verlängerbar§ 41a Abs. 1 EStG
Kapitalertragsteuer10. des Folgemonatsnicht verlängerbar§ 45a Abs. 1 EStG
Offenlegung Bundesanzeiger31.12.202631.12.2026§ 325 HGB

Fällt der Fristtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). Reicht die Zeit trotz Verlängerung nicht, stellen wir einen begründeten Fristverlängerungs­antrag — nicht erst nach der Mahnung.

03
Was passiert, wenn nichts passiert

Sechs Folgen einer ausbleibenden Erklärung.

Die Abgabepflicht verjährt nicht dadurch, dass man sie ignoriert — sie wird teurer. Diese sechs Folgen sehen wir in der Praxis am häufigsten.

×
Verspätungszuschlag

Mindestens 25 € je angefangenen Monat, bei Fristversäumnis nach 14 Monaten regelmäßig zwingend festzusetzen (§ 152 AO).

×
Schätzung zu Ihren Lasten

Das Finanzamt schätzt die Besteuerungs­grundlagen — im Zweifel am oberen Rand des Vertretbaren (§ 162 AO).

×
Zwangsgeld

Zur Durchsetzung der Abgabe kann Zwangs­geld festgesetzt werden, mehrfach und steigend (§§ 328 ff. AO).

×
Nachzahlungszinsen

Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres laufen Zinsen — unabhängig von einem Verschulden (§ 233a AO).

×
Ordnungsgeld für die Offenlegung

Fehlt zusätzlich die Offen­legung, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB).

×
Steuerstrafrechtliches Risiko

Wer trotz Pflicht dauerhaft nicht erklärt, riskiert ein Verfahren wegen Steuerverkürzung oder -hinterziehung (§§ 370, 378 AO).

Läuft bereits ein Verfahren, ist das kein Ausschluss­grund: Wir übernehmen auch überfällige Jahrgänge ab 2020, priorisieren nach Risiko und kommunizieren mit Finanzamt und Bundesamt für Justiz.

04
Ablauf

In fünf Schritten abgegeben.

Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — danach läuft es bis zum Übertragungs­protokoll durch.

Tag 0 · 10 Min.01

Registrieren und Umfang wählen

Sie legen kostenlos ein Konto an, sehen Ihren Festpreis vorab und beauftragen, was Sie brauchen — einzelne Erklärungen oder das Paket mit Jahres­abschluss. Keine Vorkasse.

Festpreis vorabKeine Vorkasse
Tag 1–502

Unterlagen einreichen

Buchhaltung, Kontoauszüge, Belege, Vorjahres­bescheide. DATEV-, lexoffice-, sevDesk- und Excel-Exporte lesen wir direkt ein; fehlende Bestände fordern wir bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst an.

DATEV-ExportBescheideBelege
Tag 6–1003

Überleiten und rechnen

Wir leiten das handels­rechtliche Ergebnis über, prüfen Hinzurechnungen und Kürzungen, nutzen Verlust­vorträge optimal und plausibilisieren alle Erklärungen gegen­einander.

§ 8 KStG§§ 8, 9 GewStG§ 10d EStG
Tag 11–1304

Prüfen und freigeben

Sie sehen jede Erklärung vor der Übermittlung — mit Erläuterung jeder Abweichung zum Vorjahr. Dann geben Sie frei: selbst oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater.

Ihre Freigabe§ 87d AO
Tag 1405

Übermitteln und Bescheid prüfen

Übermittlung über ELSTER mit Protokoll. Kommt der Bescheid, prüfen wir ihn gegen unsere Berechnung und legen bei Abweichung fristgerecht Einspruch ein.

ELSTERBescheidprüfungEinspruch § 347 AO
05
Leistungsumfang

Was im Festpreis enthalten ist.

Ein Auftrag, ein Preis — inklusive der Arbeiten, die andere separat abrechnen.

Körperschaftsteuer­erklärungKSt 1A mit Anlagen GK und ZVE, inklusive Überleitungsrechnung
Gewerbesteuer­erklärungGewSt 1A mit Hinzurechnungen, Kürzungen und ggf. Zerlegung
Umsatzsteuer-Jahres­erklärungUSt 2A inklusive Abstimmung gegen alle Voranmeldungen
Feststellungs­erklärung§ 180 AO mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG in der zutreffenden Taxonomiefassung
Verlust­feststellungFortschreibung nach § 10d EStG und § 10a GewStG, mit Nutzungsplanung
Vorauszahlungs­anpassungAntrag nach § 37 EStG, wenn das Ergebnis deutlich abweicht — spart Zinsen
FristverlängerungBeauftragte Erklärungen laufen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres
Bescheid­prüfungAbgleich jedes Bescheids gegen unsere Berechnung, inklusive Erläuterung
Einspruch bei AbweichungFristgerechter Einspruch nach § 347 AO, wenn der Bescheid nicht stimmt
Überfällige JahrgängeNacherklärung ab Jahrgang 2020, mit Kommunikation zur Behörde
Beratungs­gesprächEin Termin mit Ihrem festen Berufsträger: Belastung, Gestaltung, Planung
Preis

Was es kostet — bevor Sie sich anmelden.

Festpreis · netto
ab 249,95 €Steuer­erklärungen für ein Wirtschafts­jahr — KSt, GewSt und USt, zzgl. 19 % USt. Im Paket mit dem Jahres­abschluss ab 499,95 € netto.
  • Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
  • Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
  • Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Vier Faktoren bestimmen Ihren Festpreis.

Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit vorbereiteter Buchhaltung. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:

01 · Rechtsform
Wie viele Erklärungen anfallen — Kapital- oder Personengesellschaft
02 · Umsatzgröße
Staffel nach Jahresumsatz, nicht nach geschätztem Aufwand
03 · Belegvolumen
Anzahl der Buchungen und Vorbereitungsgrad der Buchhaltung
04 · Freigabemodell
Selbstfreigabe oder Prüfung und Freigabe durch einen Steuerberater
Wechsel

Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.

Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.

01
Mandat erteilen

Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandats­vereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindest­laufzeit.

Tag 0 · rund 10 Minuten
02
Unterlagen anfordern

Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahres­erklärungen, Bescheide, Saldenlisten, DATEV-Bestände. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.

Tag 1–5 · ohne Ihr Zutun
03
Übernahme prüfen

Wir prüfen Vorträge, Bescheide und offene Einspruchs­fristen und melden, was wir anders bewerten würden — bevor etwas übermittelt wird.

Tag 5–10 · mit Übergabe­protokoll
Auch mit überfälligen Jahrgängen und laufendem Verfahren.
Nacherklärungen ab Jahrgang 2020, laufende Schätzungs- oder Zwangs­geldverfahren, unvollständige Buchhaltung: wir übernehmen den Stand, wie er ist, und benennen einmal vollständig, was fehlt.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, eine Unterschrift.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Schwerpunkt Überleitungsrechnung und E-Bilanz. Verantwortet Qualitäts­sicherung und fachliche Freigabe.

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Jakob Röß, Steuerberater
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Steuerberater

Betreut KSt, GewSt und USt für GmbH, UG und Holdings — von der Voranmeldung bis zur Veranlagung.

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Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin für Steuerrecht
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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet Einspruch, Betriebsprüfung und Steuerstreit — bis zum Finanzgericht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Häufige Fragen

Was Geschäftsführer zu Steuererklärungen fragen.

Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH insgesamt?
Bei einem Hebesatz von 400 % liegt die Gesamt­belastung aus Körperschaft­steuer, Solidaritäts­zuschlag und Gewerbe­steuer bei etwa 30 % des Gewinns. Der Körperschaft­steuersatz von 15 % gilt für Veranlagungs­zeiträume bis 2027 und sinkt ab 2028 stufenweise, wodurch die Gesamt­belastung schrittweise zurückgeht. Die Gewerbe­steuer ist nicht abzugsfähig, sie erhöht also die Bemessungs­grundlage der Körperschaft­steuer. Wird zusätzlich ausgeschüttet, kommen 26,375 % Kapital­ertragsteuer auf die Ausschüttung hinzu.
Was ändert ein beauftragter Steuerberater an der Frist?
Erheblich viel: Ohne Berater sind die Erklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben, mit beauftragtem Berufsträger bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) — also rund sieben Monate später. Lohnsteuer-, Umsatzsteuer-Vor- und Kapital­ertragsteuer­anmeldungen sind davon ausgenommen.
Wir haben Verluste — müssen wir trotzdem abgeben?
Ja, und es ist sogar wichtig: Nur durch die Erklärung wird der Verlust­vortrag gesondert festgestellt und fortgeschrieben (§ 10d Abs. 4 EStG). Wer in Verlustjahren nicht abgibt, verliert die Vorträge faktisch — und damit die Möglichkeit, künftige Gewinne steuerfrei zu stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung?
Die Voranmeldung ist eine laufende Zahlung auf Basis der Monats- oder Quartals­umsätze, fällig am 10. des Folgemonats. Die Jahres­erklärung rechnet das Jahr endgültig ab: Von der Jahres­steuer werden alle Voranmeldungen abgezogen; die Differenz wird nachgezahlt oder erstattet. Beide sind Pflicht, die Jahres­erklärung ersetzt die Voranmeldungen nicht.
Können Sie überfällige Jahrgänge nacherklären?
Ja, ab Jahrgang 2020 — das ist unser häufigster Fall. Wir arbeiten die Jahre chronologisch auf, weil jedes Jahr die Vorträge des Folgejahres bestimmt. Läuft schon ein Schätzungs- oder Zwangs­geldverfahren, priorisieren wir entsprechend und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Was passiert, wenn der Bescheid von Ihrer Berechnung abweicht?
Wir prüfen jeden Bescheid gegen unsere Berechnung. Weicht er ab, erläutern wir die Ursache und legen bei Bedarf innerhalb der Monats­frist Einspruch ein (§ 355 AO) — auf Wunsch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO). Das ist im Festpreis enthalten, nicht Zusatzleistung.
Wer unterschreibt und verantwortet die Erklärung?
Das entscheiden Sie: Bei der Selbstfreigabe prüfen und verantworten Sie den Inhalt, wir übermitteln technisch auf Basis eines Auftrags nach § 87d AO. Bei der StB-Freigabe prüft ein namentlich benannter Steuer­berater und gibt frei — mit Berufshaftung und der verlängerten Frist nach § 149 Abs. 3 AO.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
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Zehn Leistungsbereiche · 87 Seiten

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9

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8

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7

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12

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6

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8

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7

Branchen69 Gewerke

8

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11

Recht & BeratungMit Berufsträger

11
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