Der Jahrgang, der nochmal Vollgas Corona brauchte.
2021 war Marathon, nicht Sprint. Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe, Kurzarbeit, verlängerte Insolvenzaussetzung — der zweite Corona-Jahrgang hat bilanziell mehr Sonderposten als 2020. Wir stellen Ihren Jahresabschluss 2021 HGB-konform auf, auch wenn er längst überfällig ist, mit allen Sonderprogramm-Buchungen rechtssicher abgegrenzt.
Jahrgang 2021: Frist seit über 3 Jahren abgelaufen.
Der Abschluss 2021 hätte spätestens zum 31.12.2022 offengelegt werden müssen. Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Verspätung automatisch Ordnungsgeld ab 2.500 € — wiederholt, bis offengelegt wird. Wer jetzt nachreicht, kann mit Ermäßigungsantrag oft das Ordnungsgeld senken.
Was diesen Jahrgang einzigartig macht.
2021 war das zweite Corona-Jahr — mit erweiterten Sonderprogrammen. Die wichtigsten Themen, die wir bei 2021er-Abschlüssen typischerweise klären:
Überbrückungshilfe III & III Plus
Zuschüsse zu Fixkosten bei ≥30 % Umsatzeinbruch: ertragswirksam im Jahr der Gewährung. Schlussabrechnung kann zu Rückforderungen führen — Rückstellung prüfen.
Neustarthilfe
Bis 7.500 € Vorab-Pauschale für Solo-Selbständige: steuerpflichtig, mit Rückzahlungsverpflichtung bei Umsatzwiederherstellung. Anhang-Hinweis empfohlen.
Verlängerte Insolvenzaussetzung
Bis 30.04.2021 für überschuldete Unternehmen ausgesetzt (COVInsAG). Going-Concern-Annahme im Anhang explizit begründen.
Kurzarbeitergeld & Aufstockungen
2021 verlängert bis 30.06.2022. Erstattung Sozialversicherung 100 % bis 30.06.2021, danach 50 %. Korrekte Periodenabgrenzung kritisch.
Degressive AfA fortgeführt
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft 2020 oder 2021, bis 25 % degressiv wählbar. Optimierungspotenzial je Jahrgang prüfen.
Erweiterter Verlustrücktrag
Verluste aus 2021 zurücktragbar auf 2020/2019, bis 10 Mio € (Zusammenveranlagung). Optimierung mit Vorauszahlungs-Erstattungen koppeln.
Was wir für den Jahrgang 2021 übernehmen.
Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten aus 2021 — inkl. Abstimmung etwaiger Sonderbuchungen des Jahrgangs.
Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller jahresspezifischen Sonderposten.
Vollständiger Anhang mit allen relevanten Pflichtangaben für den Jahrgang 2021.
XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — passende Taxonomie für 2021.
Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).
Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2021.
Bestandsaufnahme & Festpreis
Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten für 2021, klären welche Sonderposten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.
Aufbereitung & Rückfragen
Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Sonderposten in kurzen Rückfrage-Runden.
Bilanz, GuV & Anhang
Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Pflichtangaben.
E-Bilanz, Offenlegung, Fertig
Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.
jakob.roess@onlinebilanz.deVerantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deFragen zum Jahrgang 2021.
Kann ich den Jahresabschluss 2021 heute noch einreichen?+
Wie hoch ist das zu erwartende Ordnungsgeld?+
Was passiert mit Überbrückungshilfen in der Bilanz?+
Muss der Anhang auf Corona/Lockdown eingehen?+
Ich habe keine DATEV-Daten aus 2021 mehr — geht das trotzdem?+
Was kostet der Abschluss 2021?+
2021 abschließen. Innerhalb weniger Tage.
Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Inkl. Schlussabrechnung Überbrückungshilfen, falls noch offen.

