Liquidationsbilanz
Die Abwicklung einer GmbH oder UG verlangt mehr als eine Bilanz: eine Liquidationseröffnungsbilanz zum Tag der Auflösung, für jedes Abwicklungsjahr einen Zwischenabschluss und am Ende eine Liquidationsschlussbilanz als Grundlage für Verteilung und Löschung. Wir übernehmen alle drei — samt Steuererklärungen, Offenlegung und Registerkommunikation.



Von der Auflösung bis zur Löschung.
Die Abwicklung verlangt mehr als eine Bilanz: eigene Stichtags-, Bewertungs- und Offenlegungsregeln — einzeln oder im Paket.
Liquidationseröffnungsbilanz
Kassensturz zum Auflösungstag: Vermögen zu Veräußerungswerten, Forderungen geprüft, Abwicklungskosten zurückgestellt.
§ 71 Abs. 1 GmbHG→Phase 2 · je LiquidationsjahrLiquidations-Zwischenbilanz
Abschluss und Liquidations-Erfolgsrechnung für jedes Abwicklungsjahr — mit Offenlegung und Steuererklärungen.
§ 71 Abs. 1, 2 GmbHG→Phase 3 · AbwicklungsendeLiquidationsschlussbilanz
Nachweis, dass alle Gläubiger befriedigt sind, und Grundlage für Verteilung und Löschung nach Ablauf des Sperrjahres.
§ 74 GmbHG→Was Ihre Abwicklung kostet — in einer Minute.
Wählen Sie Rechtsform, Größe und Bilanzen. Der Rechner zeigt einen Festpreis, verbindlich erst schriftlich — ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne und keine Steuerberatung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.
Eine Liquidationsbilanz ist die Rechnungslegung einer Gesellschaft, die nicht mehr wirtschaften, sondern abwickeln soll. Mit dem Auflösungsbeschluss wechselt der Gesellschaftszweck; die Fortführungsannahme des § 252 HGB entfällt und es wird zu Werten bewertet, die sich im Abwicklungszeitraum realisieren lassen.
Nach § 71 GmbHG haben die Liquidatoren eine Eröffnungsbilanz zum Auflösungstag und für jedes Liquidationsjahr einen Abschluss aufzustellen; nach § 74 GmbHG schließt die Schlussbilanz die Abwicklung ab und wird Grundlage für Verteilung und Löschung.
Was die Liquidationsbilanz von einer normalen Bilanz unterscheidet.
Sechs Punkte, die in selbst erstellten Liquidationsbilanzen regelmäßig fehlen — jeder mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.
Vom Going Concern zum Abwicklungszweck
Mit dem Auflösungsbeschluss entfällt die Fortführungsannahme. Bewertet wird, was sich realisieren lässt — Anlagen zu Veräußerungswerten, Forderungen nach Einzelprüfung.
Zwei Abschlüsse im Auflösungsjahr
Bis zum Auflösungstag ein regulärer Rumpfabschluss, ab dem Auflösungstag die Liquidationsrechnungslegung. Beide sind einzureichen.
Rechnungslegung bis zur Löschung
Für jedes Liquidationsjahr sind Abschluss und Erfolgsrechnung aufzustellen und offenzulegen — die Pflicht endet erst mit der Vollbeendigung.
Ein Jahr vor jeder Verteilung
Das Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs, nicht mit dem Auflösungsbeschluss. Verfrühte Verteilung löst persönliche Haftung aus.
Abwicklungszeitraum von drei Jahren
Steuerlich wird ein Zeitraum von grundsätzlich bis zu drei Jahren zusammengefasst besteuert; dauert die Abwicklung länger, ist zwischenzeitlich zu veranlagen.
Löschung nach § 394 FamFG
Der häufigste Fall in unserer Praxis: kein verteilbares Vermögen, Löschung von Amts wegen — die Schlussbilanz weist die Vermögenslosigkeit nach.
Zwei Seiten, andere Wertansätze.
Die Gliederung folgt weiter § 266 HGB — die Werte aber nicht mehr der Fortführung. Beispiel: Muster GmbH i. L. zum Auflösungstag.
Sechs Fehler, die den Liquidator persönlich treffen.
Die Abwicklung ist der haftungssensibelste Abschnitt einer Gesellschaft. Diese sechs Punkte prüfen wir vor Einreichung oder Verteilung.
Wird ausgeschüttet, bevor das Sperrjahr abgelaufen ist, haftet der Liquidator persönlich für den Schaden (§ 73 Abs. 3 GmbHG).
Ohne Bekanntmachung nach § 65 Abs. 2 GmbHG beginnt das Sperrjahr überhaupt nicht — die Löschung verzögert sich um Monate.
Liquidatorvergütung, Beratung, Kündigungsfristen und Archivierung fehlen in der Eröffnungsbilanz — das Restvermögen wird zu hoch ausgewiesen.
Für die Zeit bis zum Auflösungstag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen. Er fehlt in fast jeder selbst geführten Abwicklung.
Auch Liquidationsabschlüsse sind offenzulegen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB).
Erstattungsansprüche und nutzbare Verlustvorträge gehen mit der Vollbeendigung unter — vorher realisieren, nicht danach entdecken.
Jede Position wird geprüft und mit Paragraphenbezug dokumentiert, bevor der Abschluss freigegeben wird. So hat er gegenüber Registergericht, Finanzamt und Gläubigern Bestand.
In fünf Schritten zur Löschung.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten die Abwicklung bis zur Anmeldung beim Registergericht.
Registrieren und Festpreis erhalten
Sie legen kostenlos ein Konto an, wir prüfen die Abwicklung und nennen Ihren Festpreis schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertragsbindung.
Unterlagen einreichen
Auflösungsbeschluss, Handelsregisterauszug, letzte Bilanz, Buchhaltung und Kontoauszüge. Fehlt etwas bei Ihrer Kanzlei, fordern wir es an.
Bewerten, zurückstellen, aufstellen
Wir bewerten ohne Fortführungsannahme, stellen die Abwicklungskosten zurück und erstellen Bilanz und Erfolgsrechnung — mit Paragraphenbezug.
Freigeben, übermitteln, offenlegen
Sie geben frei — selbst oder durch einen Steuerberater. Danach gehen E-Bilanz, Erklärungen und Offenlegung raus.
Verteilen und löschen lassen
Nach Ablauf des Sperrjahres erstellen wir die Schlussbilanz, begleiten die Löschung und organisieren die Aufbewahrung der Unterlagen.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — die Kette bis zum Registergericht. Auch dann, wenn die Abwicklung längst hätte abgeschlossen sein sollen.
Wer die Bilanz freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern gleiche Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung — damit in Preis und Prüfungsumfang.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt beim Liquidator.
- Passt bei vermögenslosen und ruhenden Gesellschaften mit einfachem Sachverhalt.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus Freigabe vom Berufsträger — zwei Unterschriften.
- Fristverlängerung: Beauftragte Erklärungen laufen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO).
- Passt bei Verteilung an Gesellschafter, Gläubigerstreit, Betriebsprüfungsrisiko und Haftungssensibilität.
Drei Köpfe, eine saubere Abwicklung.
Kein Callcenter, kein wechselnder Bearbeiter: eine feste Ansprechperson — im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Bewertung ohne Fortführungsannahme. Verantwortet Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut Abwicklungszeiträume und Steuererklärungen nach § 11 KStG — von der Auflösung bis zur letzten Veranlagung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Liquidatorhaftung, Sperrjahr und Registerverfahren — einschließlich Nachtragsliquidation.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas Liquidatoren zur Liquidationsbilanz fragen.
Welche Bilanzen brauche ich bei der Liquidation einer GmbH?
Wie lange dauert eine Liquidation mindestens?
Was kostet die Liquidationsbilanz?
Wer darf die Liquidationsbilanz aufstellen und unterschreiben?
Was passiert mit Verlustvorträgen und Steuerguthaben?
Muss auch in der Liquidation offengelegt werden?
Jede Aussage zur Liquidationsbilanz hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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JahresabschlussBilanzen
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JahrgängeAuch überfällig
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BuchhaltungLaufend & Lohn
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SteuererklärungenPflichtabgaben
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