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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss offenlegen

Jahresabschluss offenlegen 2026: Fristen, Unterlagen & digitale Einreichung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB dient der Transparenz im Wirtschaftsverkehr. Damit Sie alle Fristen zur Offenlegung und Feststellung einhalten, erklärt dieser Leitfaden, welche Unternehmen betroffen sind und wie die digitale Einreichung funktioniert. Alle wichtigen Details zur Jahresabschluss Offenlegung haben wir in einem umfassenden Ratgeber zusammengestellt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Die Einreichung erfolgt digital gemäß § 325 HGB. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft alle Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Unternehmensformen gemäß § 325 HGB. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel der Transparenz: Geschäftspartner, Banken, Gläubiger und Investoren sollen die finanzielle Lage eines Unternehmens nachvollziehen können.

Entscheidend ist die Rechtsform, nicht die Unternehmensgröße. Selbst kleine Kapitalgesellschaften unterliegen der Pflicht zur Offenlegung.

Bei GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH offenlegungspflichtig. Ist die KG selbst kapitalmarktorientiert, gelten erweiterte Pflichten nach § 264d HGB.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat. Auch ruhende Gesellschaften sind betroffen.

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses gelten zwei aufeinanderfolgende Fristen: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss zunächst durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab:

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag 31.12.2025
Kleine GmbH/UG 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH/AG 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens 31.12.2026.

Achtung

Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine absolute Obergrenze. Eine verspätete Feststellung entbindet nicht von der Offenlegungsfrist. Bei Überschreitung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

In der Praxis sollte die Einreichung unmittelbar nach der Feststellung erfolgen, um Fristen sicher einzuhalten und Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen, große Gesellschaften müssen vollständige Unterlagen einreichen.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Anhang (ohne Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Lagebericht (nur bei mittelgroßer/großer Gesellschaft)

Kleine Gesellschaften können auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, wenn im Anhang Angaben zu Umsatzerlösen und zum Jahresergebnis gemacht werden (§ 326 Abs. 1 HGB).

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt nach § 276 HGB)
  • Anhang
  • Lagebericht (falls erstellt)

Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (vollständig nach § 275 HGB)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (verpflichtend)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Bericht des Aufsichtsrats (falls vorhanden)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von der Offenlegungspflicht befreit sein, wenn sie von den Erleichterungen des § 326 Abs. 2 HGB Gebrauch machen. In diesem Fall erfolgt lediglich eine Hinterlegung beim Unternehmensregister.

Alle Unterlagen müssen im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden. OnlineBilanz.de erstellt automatisch die notwendigen Taxonomien und prüft die Daten auf Validität.

Einreichung beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der früher zuständige Bundesanzeiger ist nicht mehr die offizielle Offenlegungsstelle.

Das Unternehmensregister wird vom Bundesministerium der Justiz betrieben und ist die zentrale Plattform für alle handelsrechtlichen Veröffentlichungen in Deutschland.

Technische Anforderungen

  • Einreichung ausschließlich in elektronischer Form
  • Datenformat: XBRL (Taxonomie HGB gemäß § 5 Abs. 5 ESEF-VO bzw. nationale Taxonomie)
  • Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder qualifizierte elektronische Signatur
  • Übermittlung über gesicherte Schnittstellen (ERiC-Protokoll)

OnlineBilanz.de übernimmt die gesamte technische Abwicklung: Von der automatischen XBRL-Konvertierung über die Signatur bis zur Übermittlung an das Unternehmensregister – inklusive Eingangsbestätigung und Protokollierung.

„Die korrekte Einreichung beim Unternehmensregister setzt sowohl rechtliche als auch technische Kenntnisse voraus. Fehlerhafte XBRL-Dateien werden vom System abgelehnt. Mit OnlineBilanz.de stellen Sie sicher, dass Ihre Daten formal und inhaltlich korrekt übermittelt werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Veröffentlichung oder Hinterlegung?

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung. Welche Form anzuwenden ist, hängt von der Unternehmensgröße und den gewählten Erleichterungen ab.

Veröffentlichung (§ 325 Abs. 1 HGB)

Die Veröffentlichung bedeutet, dass der Jahresabschluss öffentlich einsehbar im Unternehmensregister hinterlegt wird. Jeder kann die Unterlagen kostenpflichtig abrufen.

Betroffen sind grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften, die nicht von den Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften Gebrauch machen.

Hinterlegung (§ 326 Abs. 2 HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. In diesem Fall erfolgt lediglich eine nicht-öffentliche Hinterlegung beim Unternehmensregister.

Die hinterlegten Unterlagen sind nur für berechtigte Stellen (z. B. Gerichte, Finanzbehörden) einsehbar, nicht jedoch für die allgemeine Öffentlichkeit.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften sind Unternehmen, die zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatzerlöse 700.000 Euro, durchschnittlich 10 Arbeitnehmer (§ 267a HGB).

OnlineBilanz.de erkennt automatisch, ob Ihr Unternehmen zur Veröffentlichung oder Hinterlegung berechtigt ist, und wählt die entsprechende Einreichungsart.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist kein Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Versäumnissen Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Verspätung und Verschulden.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

bis 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Überwachung durch BfJ

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft selbst sowie gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) verhängt werden. Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Weitere Konsequenzen

  • Reputationsschaden: Säumige Unternehmen werden im Unternehmensregister gekennzeichnet
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Lieferanten bewerten fehlende Offenlegung negativ
  • Geschäftsbeziehungen: Vertrauensverlust bei Partnern und Kunden
  • Haftungsrisiko: Geschäftsführer können persönlich für Versäumnisse haften

Achtung

Das Bundesamt für Justiz verschickt automatisierte Erinnerungsschreiben und Ordnungsgeldbescheide. Eine Nachreichung des Jahresabschlusses hebt das Ordnungsgeld nicht auf – dieses muss zusätzlich gezahlt werden.

Mit OnlineBilanz.de vermeiden Sie Fristversäumnisse: Das System warnt rechtzeitig vor Ablauf der Fristen und ermöglicht eine schnelle, fehlerfreie Einreichung.

Digitale Einreichung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bietet eine vollständig digitale Lösung für Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Buchen bis zur rechtssicheren Einreichung beim Unternehmensregister.

Funktionsumfang

  • Automatische Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  • Größenklassen-Check nach § 267 HGB
  • XBRL-Konvertierung nach aktueller HGB-Taxonomie
  • Validierung aller Pflichtangaben vor Übermittlung
  • Direkte Anbindung an das Unternehmensregister
  • Elektronische Signatur über ELSTER-Zertifikat
  • Eingangsbestätigung und Protokollierung
  • Erinnerungsfunktion für Feststellungs- und Offenlegungsfristen

Vorteile gegenüber manueller Einreichung

Zeitersparnis

Keine manuelle XBRL-Erstellung, keine technischen Hürden. Die Einreichung erfolgt mit wenigen Klicks.

Rechtssicherheit

Automatische Prüfung auf Vollständigkeit und formale Korrektheit gemäß HGB.

Kostenersparnis

Keine teuren Steuerberater-Honorare für die reine Einreichung.

Die Software berücksichtigt alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Änderungen durch das DiRUG und die EU-Taxonomie-Verordnung.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den technischen Aufwand der Offenlegung. XBRL-Dateien müssen exakt der HGB-Taxonomie entsprechen, sonst werden sie vom Unternehmensregister abgelehnt. OnlineBilanz.de übernimmt diese Komplexität vollständig.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf in der Praxis

  1. Stammdaten und Buchhaltungsdaten importieren oder manuell erfassen
  2. Jahresabschluss erstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  3. Größenklasse automatisch ermitteln lassen
  4. Offenlegungsumfang prüfen und bestätigen
  5. XBRL-Datei automatisch generieren lassen
  6. Elektronische Signatur durchführen
  7. Übermittlung an das Unternehmensregister
  8. Eingangsbestätigung herunterladen und archivieren

Die gesamte Einreichung dauert in der Regel weniger als 15 Minuten, sobald der Jahresabschluss festgestellt ist.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Kapitalgesellschaften werden nach § 267 HGB in vier Kategorien eingeteilt: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Übersicht Größenklassen 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse hat unmittelbare Auswirkungen auf folgende Bereiche:

  • Offenlegungsumfang: Welche Unterlagen eingereicht werden müssen (§ 325 ff. HGB)
  • Prüfungspflicht: Ob eine Abschlussprüfung erforderlich ist (§ 316 HGB)
  • Lageberichtspflicht: Ob ein Lagebericht erstellt werden muss (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Feststellungsfrist: 11 Monate (klein) oder 8 Monate (mittel/groß) nach § 42a GmbHG

Besonderheiten bei Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften können von umfangreichen Erleichterungen profitieren:

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Verkürzter Anhang (nur wenige Pflichtangaben nach § 288 HGB)
  • Verzicht auf Lagebericht
  • Keine Prüfungspflicht (außer bei Sonderfällen)
  • Hinterlegung statt Veröffentlichung nach § 326 Abs. 2 HGB

Hinweis

Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften sind optional. Sie können auch freiwillig den vollständigen Jahresabschluss offenlegen, etwa um gegenüber Geschäftspartnern mehr Transparenz zu zeigen.

OnlineBilanz.de ermittelt automatisch die Größenklasse Ihres Unternehmens und wendet die zutreffenden Erleichterungen und Pflichten an.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB. Zusätzlich muss der Jahresabschluss zuvor von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden: innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) oder 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist nicht eingehalten wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro verhängen. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und kann auch gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) persönlich festgesetzt werden. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Zahlung bestehen.

Müssen auch kleine GmbHs den Jahresabschluss offenlegen?

Ja, auch kleine GmbHs sind zur Offenlegung verpflichtet. Allerdings profitieren sie von Erleichterungen nach § 326 HGB: Sie können eine verkürzte Bilanz einreichen und auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, wenn im Anhang Angaben zu Umsatzerlösen und Jahresergebnis gemacht werden. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können statt einer Veröffentlichung eine nicht-öffentliche Hinterlegung wählen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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