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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Fristen

Jahresabschluss Fristen 2026: Offenlegung, Feststellung & Termine

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung ist für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften eine zentrale Pflicht. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB und Reputationsschäden. Welche Sanktionen bei der Offenlegung konkret drohen und wie hoch diese ausfallen können, ist vielen Unternehmen nicht bewusst. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle relevanten Fristen für 2026 und erklärt, wie Sie diese sicher einhalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende im Unternehmensregister offenlegen. Die Feststellung erfolgt nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (Kleinstgesellschaften) bzw. 8 Monaten (größere Gesellschaften). Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro.

Warum Fristen beim Jahresabschluss kritisch sind

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft tragen Sie die persönliche Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Die fristgerechte Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gehört zu Ihren zentralen Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG).

Versäumnisse bei diesen Fristen sind keine Bagatelldelikte. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verfolgt Verstöße konsequent und verhängt Ordnungsgelder. Darüber hinaus riskieren Sie persönliche Haftungsansprüche und Reputationsschäden bei Geschäftspartnern, Banken und Lieferanten.

Achtung

Die häufigsten Fehler in der Praxis: Fristen werden mit dem Erstellen des Abschlusses verwechselt, Zuständigkeiten zwischen Steuerberater und Geschäftsführung sind unklar, die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister wird zu spät eingeleitet, oder die Gesellschafterversammlung zur Feststellung findet nicht rechtzeitig statt.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschluss-Fristen

Die Pflichten rund um den Jahresabschluss sind in mehreren Gesetzen geregelt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die Grundlage für die Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Das GmbH-Gesetz konkretisiert die Feststellungsfristen speziell für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Zentrale Rechtsgrundlagen

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss aufstellen. Die Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB, während § 335 HGB die Sanktionen bei Verstößen regelt. Für GmbHs bestimmt § 42a GmbHG konkrete Feststellungsfristen.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Dort können Interessierte auch Jahresabschlüsse anderer Unternehmen einsehen und die veröffentlichten Bilanzen prüfen.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für alle Offenlegungen nach § 325 HGB. Die Übermittlung erfolgt über authentifizierte Verfahren, wobei die Daten direkt aus dem XBRL-Format oder als PDF hochgeladen werden können.

Rechtsgrundlage Regelungsgegenstand Adressat
§ 264 Abs. 1 HGB Aufstellungspflicht Jahresabschluss Gesetzliche Vertreter
§ 42a GmbHG Feststellungsfristen GmbH-Geschäftsführer
§ 325 HGB Offenlegungspflicht Kapitalgesellschaften
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren Bundesamt für Justiz

Welche Unternehmen müssen Fristen einhalten

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe. Dazu gehören die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die AG sowie weitere Rechtsformen wie die KGaA und die SE.

Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. OHG, KG) sind von der Offenlegungspflicht grundsätzlich befreit. Anders sieht es bei der GmbH & Co. KG aus: Hier greift die Offenlegungspflicht, da eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Größenabhängige Unterschiede

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegung und die Feststellungsfristen. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben reduzierte Anforderungen, müssen aber dennoch die Fristen einhalten.

Rechtsform Offenlegungspflicht Feststellungsfrist
GmbH (alle Größen) Ja, nach § 325 HGB 8 oder 11 Monate
UG (haftungsbeschränkt) Ja, nach § 325 HGB 8 oder 11 Monate
AG Ja, nach § 325 HGB Nach Aktiengesetz
GmbH & Co. KG Ja, nach § 264a HGB 8 oder 11 Monate
OHG, KG (ohne KapGes) Nein Nicht anwendbar

„In der Praxis wird häufig übersehen, dass auch Kleinstgesellschaften mit minimalem Geschäftsbetrieb der Offenlegungspflicht unterliegen. Die Rechtsform allein entscheidet – nicht der Umsatz oder die wirtschaftliche Bedeutung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alle Fristen im Überblick für 2026

Für Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 gelten im Jahr 2026 folgende Fristen: Die Aufstellung des Jahresabschlusses muss unverzüglich nach Geschäftsjahresende beginnen. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt je nach Größenklasse innerhalb von 8 oder 11 Monaten. Die Offenlegung muss spätestens nach 12 Monaten abgeschlossen sein.

Zeitlicher Ablauf für das Geschäftsjahr 2025

Schritt Frist Stichtag bei GJ-Ende 31.12.2025
Aufstellung Jahresabschluss Unverzüglich Q1-Q2 2026
Feststellung (kleine KapGes) 11 Monate Bis 30.11.2026
Feststellung (mittlere/große) 8 Monate Bis 31.08.2026
Offenlegung 12 Monate Bis 31.12.2026

Die Fristen bauen aufeinander auf: Ohne festgestellten Jahresabschluss kann keine Offenlegung erfolgen. Die Feststellung wiederum setzt die vorherige Aufstellung voraus. Einen detaillierten Überblick über die Fristen zur Feststellung und Offenlegung finden Sie in unserem weiterführenden Leitfaden. Eine sorgfältige Prozessplanung ist daher unerlässlich.

Achtung

Vorsicht bei abweichenden Geschäftsjahren: Wenn Ihr Geschäftsjahr nicht am 31.12., sondern beispielsweise am 30.06. endet, verschieben sich alle Fristen entsprechend. Bei GJ-Ende 30.06.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis 30.06.2026.

  • Geschäftsjahresende und Bilanzstichtag prüfen
  • Größenklasse nach § 267 HGB bestimmen
  • Feststellungsfrist (8 oder 11 Monate) ermitteln
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen
  • Offenlegungsfrist (12 Monate) im Kalender markieren
  • Zuständigkeiten zwischen Steuerberater und Geschäftsführung klären

Die Offenlegungsfrist: 12 Monate nach § 325 HGB

Die zentrale Frist ist die Offenlegungsfrist nach § 325 Abs. 1 HGB. Danach müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Diese Frist ist eine absolute Obergrenze und nicht verhandelbar.

Die Offenlegung gilt als erfüllt, wenn die Unterlagen vollständig und in der vorgeschriebenen Form beim Betreiber des Unternehmensregisters eingegangen sind. Eine verspätete Übermittlung – auch nur um einen Tag – führt automatisch zu einem Ordnungsgeldverfahren.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren, müssen aber mindestens die Bilanz offenlegen.

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Bilanz (unter Nutzung von Erleichterungen)
  • Optional: Anhang (bei Inanspruchnahme von Erleichterungen)
  • Keine GuV erforderlich

Kleine/mittlere/große Gesellschaften

  • Bilanz (vollständig oder verkürzt)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk
  • Bei großen: Lagebericht

Hinweis

Die Übermittlung an das Unternehmensregister erfolgt elektronisch. Sie können die Daten im strukturierten XBRL-Format oder als PDF übermitteln. OnlineBilanz generiert alle erforderlichen Formate automatisch und ermöglicht die direkte Übermittlung.

Berechnung der 12-Monats-Frist

Die Frist beginnt am Tag nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 beginnt die Frist am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist nicht auf den nächsten Werktag.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Bevor der Jahresabschluss offengelegt werden kann, muss er von den Gesellschaftern festgestellt werden. Diese Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und ist nach § 42a GmbHG an konkrete Fristen gebunden.

Die Feststellungsfrist ist kürzer als die Offenlegungsfrist und hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleine Kapitalgesellschaften (auch Kleinstkapitalgesellschaften) haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften nur 8 Monate.

11 Monate

Feststellung bei kleinen KapGes

8 Monate

Feststellung bei mittleren/großen

12 Monate

Offenlegung für alle

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale die Schwellenwerte nicht überschreiten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Feststellung
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 11 Monate
Kleine KapGes ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 11 Monate
Mittlere KapGes ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 8 Monate
Große KapGes > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 8 Monate

Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist ein zwingender Rechtsakt. Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss kann der Jahresabschluss nicht offengelegt werden. Die Einladung zur Gesellschafterversammlung muss form- und fristgerecht erfolgen.

„Viele Mandanten unterschätzen den zeitlichen Vorlauf für die Gesellschafterversammlung. Zwischen Aufstellung, Prüfung durch Steuerberater, Versand der Einladung und tatsächlicher Versammlung vergehen oft mehrere Wochen. Beginnen Sie daher spätestens im zweiten Quartal mit der Planung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konsequenzen bei Fristversäumnissen

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) durch Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB sanktioniert. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 Euro und 25.000 Euro betragen und wird gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt.

Das Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn die Offenlegung nicht fristgerecht erfolgt. Eine Mahnung oder Vorwarnung ist nicht vorgesehen. Das BfJ prüft regelmäßig und systematisch alle Kapitalgesellschaften im Handelsregister.

Höhe der Ordnungsgelder

Die Bemessung erfolgt nach Ermessen unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße, der Dauer der Pflichtverletzung und eventueller Wiederholungen. Bei erstmaligen Verstößen kleinerer Gesellschaften werden oft Beträge zwischen 500 und 2.500 Euro festgesetzt, bei großen Gesellschaften oder wiederholten Verstößen deutlich höhere Summen.

Achtung

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und gegen jeden einzelnen Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden. Eine Freistellung durch den Gesellschaftsvertrag oder Haftungsbeschränkungen sind unwirksam. Die persönliche Inanspruchnahme kann auch nach Ausscheiden aus der Geschäftsführung erfolgen, wenn die Pflichtverletzung während der Amtszeit erfolgte.

Weitere Folgen

  • Eintragung im Unternehmensregister: Die Nichteinhaltung wird öffentlich sichtbar
  • Reputationsschaden: Geschäftspartner und Banken prüfen die Offenlegungshistorie
  • Negative Bonitätseinschätzung: Auskunfteien bewerten fehlende Offenlegungen negativ
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei Schäden durch verspätete Offenlegung können Schadensersatzansprüche entstehen
  • Strafrechtliche Relevanz: Bei vorsätzlicher Verheimlichung wirtschaftlicher Verhältnisse in Krisensituationen drohen strafrechtliche Konsequenzen

Hinweis

Nachträgliche Offenlegung beendet zwar das Ordnungsgeldverfahren, führt aber nicht zur Aufhebung bereits festgesetzter Ordnungsgelder. Diese müssen gezahlt werden. Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen kann ein Erlass beantragt werden, dies ist aber die Ausnahme.

So halten Sie Fristen sicher ein

Die Einhaltung der Fristen erfordert strukturierte Prozesse und klare Verantwortlichkeiten. Eine frühzeitige Planung ist der Schlüssel zum Erfolg. Warten Sie nicht bis zum Jahresende, sondern etablieren Sie einen festen Jahresablauf.

Jahresplanung für den Jahresabschluss

Zeitraum Aktivität Verantwortlich
Januar-Februar Vorbereitende Buchhaltung abschließen Buchhaltung/Steuerberater
März-April Jahresabschluss aufstellen Steuerberater/Geschäftsführer
Mai-Juni Gesellschafterversammlung einberufen und durchführen Geschäftsführer
Juli-August Jahresabschluss festgestellt, Offenlegung vorbereiten Geschäftsführer
Bis November Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen Geschäftsführer/Steuerberater
Dezember Puffer für Nachreichungen und Korrekturen Alle Beteiligten

Prozess-Checkliste

  • Bilanzstichtag und Geschäftsjahresende festlegen
  • Größenklasse nach § 267 HGB bestimmen
  • Feststellungsfrist (8 oder 11 Monate) berechnen
  • Steuerberater beauftragen und Termine vereinbaren
  • Buchhaltung zeitnah und vollständig führen
  • Belege systematisch sammeln und digital ablegen
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen (Form beachten!)
  • Feststellungsbeschluss protokollieren
  • Unterlagen für Offenlegung vorbereiten (XBRL oder PDF)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen
  • Bestätigung der erfolgreichen Offenlegung archivieren

„Digitale Tools wie OnlineBilanz erleichtern den gesamten Prozess erheblich. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch Bilanz, GuV und Anhang, prüft auf Vollständigkeit und erstellt automatisch die Formate für die Offenlegung. So vermeiden Sie Fehler und sparen wertvolle Zeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Klären Sie frühzeitig, wer welche Aufgaben übernimmt. Typischerweise erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss, die Einberufung der Gesellschafterversammlung und die Offenlegung liegen aber in der Verantwortung des Geschäftsführers. Missverständnisse führen häufig zu Fristversäumnissen.

Aufgaben Steuerberater

  • Buchhaltung prüfen und abschließen
  • Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Steuerliche Anpassungen vornehmen
  • Unterlagen für Gesellschafterversammlung vorbereiten
  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungen

Aufgaben Geschäftsführer

  • Belege vollständig bereitstellen
  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Jahresabschluss zur Feststellung vorlegen
  • Beschluss herbeiführen und protokollieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister veranlassen

Sonderfälle und Ausnahmen

In bestimmten Situationen ergeben sich Besonderheiten bei der Fristberechnung oder dem Offenlegungsumfang. Diese Sonderfälle sollten Sie kennen, um keine Fehler zu machen.

Rumpfgeschäftsjahre

Bei Gründung oder Änderung des Geschäftsjahres entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Fristen beginnen auch hier am Tag nach dem Abschlussstichtag. Bei einem Rumpfgeschäftsjahr vom 15.07.2025 bis 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026.

Verschmelzung und Liquidation

Bei Verschmelzung oder Liquidation gelten besondere Regelungen. Eine untergehende Gesellschaft muss auch für das letzte Rumpfgeschäftsjahr einen Jahresabschluss aufstellen und offenlegen. Die Frist endet 12 Monate nach dem Übertragungsstichtag bzw. dem Ende der Liquidation.

Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Tochtergesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Offenlegung des Anhangs und Lageberichts befreit sein, wenn sie in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen werden. Die Befreiung muss beantragt werden und entbindet nicht von der Offenlegung der Bilanz.

Hinweis

Die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfordert einen Beschluss der Gesellschafterversammlung, eine entsprechende Erklärung im offengelegten Abschluss und die Offenlegung des Konzernabschlusses durch die Muttergesellschaft. Alle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Abweichende Geschäftsjahre

Viele Gesellschaften haben abweichende Geschäftsjahre, etwa vom 01.07. bis 30.06. oder vom 01.04. bis 31.03. In diesen Fällen verschiebt sich die gesamte Fristberechnung. Bei einem Geschäftsjahresende 30.06.2025 endet die Offenlegungsfrist am 30.06.2026.

Achtung

Achten Sie bei abweichenden Geschäftsjahren besonders auf die Feststellungsfrist. Diese endet bei kleinen Gesellschaften bereits nach 11 Monaten (also am 31.05.2026 bei GJ-Ende 30.06.2025). Die Gesellschafterversammlung muss daher deutlich früher stattfinden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gilt die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB von 12 Monaten. Die Offenlegung muss daher spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingegangen sein. Diese Frist ist zwingend und nicht verlängerbar. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH festgestellt werden?

Kleine Kapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften) müssen den Jahresabschluss nach § 42a Abs. 1 GmbHG innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bis spätestens 30.11.2026 erfolgen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026).

Wo muss der Jahresabschluss 2026 veröffentlicht werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als PDF. Die Daten werden dann automatisch im Unternehmensregister veröffentlicht und sind dort öffentlich einsehbar.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Eine vorherige Mahnung erfolgt nicht. Zusätzlich drohen Reputationsschäden, negative Bonitätsbewertungen und in schweren Fällen zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Unterlagen müssen bei der Offenlegung eingereicht werden?

Der Umfang hängt von der Größenklasse ab. Kleinstgesellschaften müssen mindestens die Bilanz offenlegen (§ 326 HGB). Kleine Gesellschaften legen Bilanz, GuV und Anhang offen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich bei Prüfungspflicht den Bestätigungsvermerk und bei Großen den Lagebericht einreichen. Alle Unterlagen müssen vollständig und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (XBRL oder PDF) übermittelt werden.

Kann die Offenlegungsfrist verlängert werden?

Nein, die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist zwingend und kann nicht verlängert werden. Weder das Bundesamt für Justiz noch das Unternehmensregister haben die Befugnis, Fristverlängerungen zu gewähren. Auch wirtschaftliche Schwierigkeiten, personelle Engpässe oder Probleme mit dem Steuerberater rechtfertigen keine Fristverlängerung. Einzige Ausnahme: Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) kann im Einzelfall eine Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens beantragt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater