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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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1.247,00 €
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19.10.25
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20.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschlüsse einsehen

Jahresabschlüsse einsehen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind öffentlich einsehbar – doch wo und wie finden Sie diese Informationen? Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Jahresabschlüsse anderer Unternehmen prüfen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte digital abrufen und welche rechtlichen Grundlagen seit dem DiRUG 2022 gelten. Erfahren Sie, welche Unternehmen offenlegungspflichtig sind und wie Sie mit OnlineBilanz.de Ihren eigenen Jahresabschluss rechtskonform veröffentlichen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) öffentlich einsehbar. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich dort – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wie Sie Jahresabschlüsse gezielt einsehen und welche Möglichkeiten der Datenanalyse zur Verfügung stehen, ist für die fundierte Unternehmensprüfung entscheidend. Die Einsicht ist kostenlos, allerdings fallen für Download und Ausdruck Gebühren an.

Warum Jahresabschlüsse einsehen?

Die Einsicht in Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften dient der Transparenz im Wirtschaftsverkehr und dem Schutz von Gläubigern, Investoren und Geschäftspartnern. Öffentlich zugängliche Bilanzdaten ermöglichen es Ihnen, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu bewerten, bevor Sie Geschäftsbeziehungen eingehen oder Investitionsentscheidungen treffen.

Ob Sie als Lieferant die Bonität eines Kunden prüfen möchten, als Investor Unternehmensdaten analysieren oder als Wettbewerber Marktentwicklungen beobachten – die Offenlegung von Jahresabschlüssen schafft gleiche Informationsbedingungen für alle Marktteilnehmer.

Gläubigerschutz

Lieferanten und Kreditgeber können die Zahlungsfähigkeit und Bonität ihrer Geschäftspartner prüfen.

Investorenschutz

Kapitalgeber erhalten Einblick in Vermögenslage, Ertragskraft und Entwicklung des Unternehmens.

Markttransparenz

Wettbewerber, Analysten und die Öffentlichkeit können Marktentwicklungen nachvollziehen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Diese zentrale Plattform bündelt alle handelsrechtlich relevanten Unternehmensinformationen an einer Stelle.

Rechtsgrundlagen der Offenlegung

Die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 325 bis 329 HGB. Sie regeln, welche Unternehmen offenlegungspflichtig sind, welche Unterlagen einzureichen sind und innerhalb welcher Fristen die Veröffentlichung zu erfolgen hat.

Nach § 325 Abs. 1 HGB haben Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss und Lagebericht sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters einzureichen. Die Offenlegungsfrist beträgt dabei grundsätzlich 12 Monate nach dem Abschlussstichtag.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt
§ 325 HGB Offenlegungspflicht und Fristen (12 Monate nach Bilanzstichtag)
§ 326 HGB Umfang der Offenlegung je nach Unternehmensgröße
§ 327 HGB Prüfungspflicht und Offenlegung des Bestätigungsvermerks
§ 329 HGB Befreiung für Tochterunternehmen (unter bestimmten Voraussetzungen)
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren bei Verstoß (500 bis 25.000 Euro)

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten bei kleinen Gesellschaften bzw. 8 Monaten bei mittelgroßen und großen Gesellschaften nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies für kleine GmbHs eine Feststellungsfrist bis zum 30. November 2026.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Verpflichtung zur Offenlegung bleibt trotz Zahlung des Ordnungsgeldes bestehen.

Zugang zum Unternehmensregister

Das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) ist seit dem 01. August 2022 die zentrale Plattform für die Offenlegung und Einsicht von Jahresabschlüssen. Es wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Über das Unternehmensregister erhalten Sie Zugriff auf sämtliche offengelegten Rechnungslegungsunterlagen deutscher Kapitalgesellschaften. Die Plattform ermöglicht die kostenlose Recherche und Einsicht in die veröffentlichten Dokumente. Für Download und Ausdruck fallen jedoch Gebühren an.

Hinweis

Das Unternehmensregister bündelt neben Jahresabschlüssen auch Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten, Bekanntmachungen und weitere publizitätspflichtige Unternehmensinformationen an einer zentralen Stelle.

Die Recherche ist ohne Registrierung möglich. Sie können nach Firmennamen, Registernummer oder Ort suchen. Die Ergebnisse zeigen alle verfügbaren Dokumente des jeweiligen Unternehmens chronologisch sortiert an.

  • Recherche nach Firmenname, Handelsregisternummer oder Sitz
  • Kostenlose Einsicht in offengelegte Jahresabschlüsse
  • Download von Dokumenten gegen Gebühr möglich
  • Zugriff auf historische Jahresabschlüsse mehrerer Jahre
  • Zusätzliche Informationen aus Handelsregister und Bekanntmachungen

Welche Unternehmen sind offenlegungspflichtig?

Die Offenlegungspflicht trifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264a HGB sowie bestimmte Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter. Maßgeblich ist die Rechtsform, nicht die Unternehmensgröße.

Rechtsform Offenlegungspflichtig Bemerkung
GmbH Ja Unabhängig von der Größe
UG (haftungsbeschränkt) Ja Auch bei geringem Stammkapital
AG Ja Umfassende Offenlegungspflicht
GmbH & Co. KG Ja Wenn keine natürliche Person persönlich haftet
Genossenschaft (eG) Ja Nach § 336 HGB
Einzelunternehmen Nein Keine Offenlegungspflicht
GbR Nein Keine Offenlegungspflicht
OHG mit natürlichen Personen Nein Keine Offenlegungspflicht

Auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind grundsätzlich offenlegungspflichtig. Sie können jedoch nach § 326 Abs. 2 HGB anstelle der Offenlegung eine Hinterlegung wählen, bei der die Unterlagen nur auf Antrag herausgegeben werden und nicht öffentlich recherchierbar sind.

„Viele Mandanten glauben, dass kleine GmbHs von der Offenlegung befreit sind. Das ist ein Irrtum. Die Pflicht besteht unabhängig von der Größe – lediglich der Umfang der offenzulegenden Unterlagen variiert nach § 326 HGB.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Umfang der Offenlegung nach Größenklassen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Die Einteilung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Je nach Größenklasse variiert der Umfang der Offenlegung nach § 326 HGB. Während große Kapitalgesellschaften den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk veröffentlichen müssen, können kleine Gesellschaften auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk
Kleinstgesellschaft Verkürzt Nein* Verkürzt Nein Nein
Kleine Gesellschaft Vollständig Nein* Verkürzt Nein Falls geprüft
Mittelgroße Gesellschaft Vollständig Verkürzt Vollständig Ja Ja
Große Gesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja Ja

* Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, sofern diese nicht im Anhang ausgewiesen wird.

Schritt-für-Schritt: Jahresabschlüsse einsehen

Die Recherche nach Jahresabschlüssen im Unternehmensregister ist einfach und ohne Registrierung möglich. Folgen Sie dieser Anleitung, um gezielt nach Unternehmensdaten zu suchen.

1. Unternehmensregister aufrufen

Öffnen Sie die Website www.unternehmensregister.de in Ihrem Browser. Sie gelangen direkt zur Suchmaske, die verschiedene Recherchemöglichkeiten bietet.

2. Suchkriterien eingeben

Sie können nach verschiedenen Kriterien suchen: Firmenname, Registernummer (z.B. HRB 12345), Sitz oder Geschäftsadresse. Die Suche nach Firmennamen ist am gebräuchlichsten. Beachten Sie, dass die Suche auch Treffer mit ähnlichen Namen liefert.

3. Unternehmen auswählen

Die Ergebnisliste zeigt alle passenden Unternehmen mit Rechtsform, Sitz und Registernummer an. Wählen Sie das gewünschte Unternehmen aus. Sie gelangen zur Übersichtsseite mit allen verfügbaren Dokumenten.

4. Jahresabschluss öffnen

In der Dokumentenliste finden Sie alle offengelegten Jahresabschlüsse chronologisch sortiert. Klicken Sie auf den gewünschten Jahresabschluss. Die Einsicht ist kostenlos, Sie können das Dokument im Browser anzeigen lassen.

Hinweis

Für den Download oder Ausdruck von Jahresabschlüssen fallen Gebühren an. Die reine Online-Einsicht ist hingegen kostenfrei möglich.

  • www.unternehmensregister.de im Browser öffnen
  • Firmennamen, Registernummer oder Sitz eingeben
  • Passendes Unternehmen aus Ergebnisliste auswählen
  • Gewünschten Jahresabschluss anklicken und einsehen
  • Optional: Dokument gegen Gebühr herunterladen

Kosten und Gebühren der Einsicht

Die reine Einsicht in offengelegte Jahresabschlüsse über das Unternehmensregister ist grundsätzlich kostenfrei. Sie können die Dokumente im Browser öffnen und lesen, ohne dass Gebühren anfallen.

Möchten Sie Dokumente jedoch herunterladen, ausdrucken oder als PDF speichern, entstehen kostenpflichtige Dienste. Die Gebührenstruktur richtet sich nach der Art und dem Umfang der angeforderten Unterlagen.

0 €

Online-Einsicht

4,50 €

Einzeldokument-Download

ab 9,50 €

Umfangreichere Auszüge

Die genauen Gebühren richten sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Justiz zum Unternehmensregister. Für häufige Recherchen und Downloads können Sie ein Guthabenkonto einrichten, das die Abwicklung vereinfacht.

Kostenlose Leistungen

  • Recherche nach Unternehmen
  • Online-Anzeige von Jahresabschlüssen
  • Einsicht in Handelsregisterbekanntmachungen
  • Chronologische Dokumentenübersicht

Kostenpflichtige Leistungen

  • Download von Jahresabschlüssen als PDF
  • Ausdruck von Dokumenten
  • Historische Handelsregisterauszüge
  • Beglaubigte Kopien

Eigenen Jahresabschluss rechtskonform veröffentlichen

Als Kapitalgesellschaft sind Sie nach § 325 HGB verpflichtet, Ihren Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist somit am 31. Dezember 2026.

Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. OnlineBilanz.de übernimmt für Sie die vollständige Erstellung, Prüfung und elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister – rechtssicher und fristgerecht.

„Die häufigsten Fehler bei der Offenlegung sind unvollständige Anhänge, falsche Größenklassifizierung und versäumte Fristen. Mit OnlineBilanz.de automatisieren wir diese Prozesse und minimieren damit Ihre Haftungsrisiken.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile der Offenlegung mit OnlineBilanz.de

  • Automatische Ermittlung der Größenklasse nach § 267 HGB
  • Erstellung des Jahresabschlusses im gesetzlich vorgeschriebenen Format
  • Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Fristenkontrolle und rechtzeitige Erinnerung
  • Rechtssichere Dokumentation aller Offenlegungsschritte
  • Support durch erfahrene Bilanzbuchhalter

OnlineBilanz.de begleitet Sie von der Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB über die Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB bis zur fristgerechten Offenlegung. Sie erfüllen damit Ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Achtung

Bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz führt systematische Kontrollen durch und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihren Jahresabschluss digital, gesetzeskonform und effizient. Unsere Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Positionen und prüft Ihre Eingaben automatisch auf Plausibilität und Vollständigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich Jahresabschlüsse von Unternehmen einsehen?

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften können Sie über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) einsehen. Seit dem 01. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich dort. Die Recherche und Online-Einsicht sind kostenlos, für Downloads fallen Gebühren an.

Welche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) sind nach § 325 HGB offenlegungspflichtig. Die Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße, der Umfang der Offenlegung variiert jedoch nach § 326 HGB.

Ist die Einsicht in Jahresabschlüsse kostenlos?

Die Online-Einsicht in offengelegte Jahresabschlüsse über das Unternehmensregister ist kostenlos. Sie können die Dokumente im Browser anzeigen und lesen. Für den Download als PDF oder den Ausdruck von Dokumenten fallen jedoch Gebühren an, in der Regel ab 4,50 Euro pro Dokument.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 veröffentlicht werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss bis zum 31. Dezember 2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 326 HGB – Umfang der Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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