Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten
Zusammenfassende Meldung (ZM): Pflicht, Inhalt und Fristen erklärt

OnlineBilanz Blog Zusammenfassende Meldung

Zusammenfassende Meldung (ZM): Pflicht, Inhalt und Fristen erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Wer Waren oder Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern liefert, kennt die Zusammenfassende Meldung — oder sollte sie kennen. Denn wer sie vergisst, riskiert mehr als nur eine Geldbuße: Das Finanzamt kann die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nachträglich versagen. Ein vermeintlich bürokratisches Pflichtdokument mit erheblichen materiellen Konsequenzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 18a

UStG — gesetzliche Grundlage der ZM-Pflicht in Deutschland

25.

des Folgemonats — Abgabefrist beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

50.000 €

Schwellenwert — ab dem die ZM für Lieferungen monatlich statt vierteljährlich einzureichen ist

1. Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine periodische Meldeverpflichtung für Unternehmen, die innerhalb des EU-Binnenmarkts grenzüberschreitende Umsätze an andere Unternehmer (B2B) ausführen. Sie ist kein Teil der Umsatzsteuervoranmeldung — sie ist eine eigenständige Meldung an eine andere Behörde: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Die ZM enthält keine Steuerberechnung und führt zu keiner direkten Steuerzahlung. Sie ist ein Informationsinstrument: Der Lieferant meldet, an wen er im EU-Ausland geliefert hat und in welcher Höhe. Die Steuerbehörden des Empfängerlandes können diese Angaben mit den Meldungen des Empfängers abgleichen — und so Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Handel erkennen.

?
Lieferant DE

Erbringt innergemein­schaftliche Lieferung oder Leistung

?
ZM an BZSt

Meldet USt-IdNr. des Abnehmers + Betrag monatlich / vierteljährlich

?️
Abgleich EU-weit

BZSt meldet an VIES; Behörden anderer EU-Staaten prüfen Empfänger-Angaben

2. Zweck: Warum die EU die ZM verlangt

Innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmern sind von der Umsatzsteuer befreit — der Empfänger im EU-Ausland muss in seinem Heimatland den innergemeinschaftlichen Erwerb selbst versteuern (Reverse-Charge-Prinzip). Dieses System enthält eine strukturelle Steuerlücke: Wenn Lieferant und Empfänger kollidieren, kann Steuer verschwinden — der Lieferant führt keine ab (befreit), der Empfänger erklärt keinen Erwerb.

Die ZM ist das EU-weite Kontrollsystem gegen dieses sogenannte Karussellbetrugs-Risiko. Alle EU-Mitgliedstaaten melden die ZM-Daten ihrer Unternehmen in das gemeinsame VIES-System (VAT Information Exchange System). Die Finanzbehörden können so prüfen: Hat der deutsche Lieferant eine Lieferung nach Frankreich gemeldet? Hat der französische Abnehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb in seiner Steuererklärung erklärt? Stimmen die Beträge überein?

VIES: das gemeinsame Kontrollsystem der EU

VIES (VAT Information Exchange System) ist die EU-weite Datenbank, in die alle nationalen ZM-Daten einfließen. Unternehmen können über das VIES-Portal (ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) die Gültigkeit ausländischer USt-IdNrn. prüfen — und müssen das vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch tun.

3. Wer muss eine ZM abgeben?

Die ZM-Pflicht nach § 18a UStG trifft jeden Unternehmer, der im Meldezeitraum eine der folgenden Leistungen erbracht hat:

LeistungsartZM-PflichtVoraussetzung
Innergemeinschaftliche LieferungJaSteuerfreie Warenlieferung an Unternehmer in anderem EU-Staat mit gültiger USt-IdNr.
Innergemeinschaftliche sonstige LeistungJaB2B-Dienstleistung, bei der der Leistungsort im anderen EU-Mitgliedstaat liegt (§ 3a Abs. 2 UStG)
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft (als Zwischenhändler)Ja — mit besonderer KennzeichnungDrei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Staaten, vereinfachtes Verfahren nach § 25b UStG
Innergemeinschaftlicher ErwerbNeinDer Erwerb wird nur in der UStVA erklärt, nicht in der ZM
Export in Drittstaaten (außerhalb EU)NeinZM gilt ausschließlich für EU-Binnenmarkt
InlandsumsätzeNeinNur in UStVA zu erfassen

Sonstige Leistungen: auch Dienstleistungen sind ZM-pflichtig

Ein häufiger Irrtum: Viele Unternehmen denken, die ZM betrifft nur Warenlieferungen. Seit 2010 müssen auch B2B-Dienstleistungen in die ZM aufgenommen werden, wenn der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG im anderen EU-Mitgliedstaat liegt. Das betrifft z. B. Beratungsleistungen, Softwaredienstleistungen oder Lizenzgebühren an EU-Unternehmer. Für sonstige Leistungen gilt immer der monatliche Meldezeitraum — unabhängig von der Betragshöhe.

4. Was die ZM enthält

Die ZM ist keine freie Textmeldung, sondern ein strukturiertes Dokument. Für jeden Abnehmer im EU-Ausland wird ein eigener Datensatz gemeldet:

USt-IdNr. des Abnehmers Kennzeichen Bemessungsgrundlage Bedeutung
FR12345678901 L 48.500 € Innergemeinschaftliche Lieferung an französ. Unternehmer
NL987654321B01 D 12.800 € Sonstige Leistung (Dienstleistung) an niederländ. Unternehmer
AT123456789 D 9.200 € Sonstige Leistung an österreichischen Unternehmer
PL1234567890 T 22.000 € Dreiecksgeschäft — polnischer Unternehmer ist Ersterwerber

Beispieldaten zur Illustration. L = Lieferung, D = Dienstleistung/sonstige Leistung, T = Dreiecksgeschäft.

Die ZM enthält keine deutschen Umsätze, keine Inlandsgeschäfte und keine Einfuhren. Auch innergemeinschaftliche Erwerbe des Melders selbst bleiben außen vor — sie werden ausschließlich in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst.

5. Meldezeitraum: monatlich oder vierteljährlich?

Die Frequenz der ZM-Abgabe hängt von der Art der Umsätze und der Betragshöhe ab:

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Vierteljährlich: wenn der Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen im laufenden Quartal und in den vier vorangegangenen Quartalen jeweils nicht mehr als 50.000 € beträgt.

Monatlich: sobald der Betrag im laufenden Quartal die 50.000 €-Grenze überschreitet — dann ab diesem Monat monatliche Meldung.

Sonstige Leistungen (B2B-Dienstleistungen)

Immer monatlich — unabhängig vom Betrag. Es gibt keine Vereinfachungsmöglichkeit auf Quartalsmeldung für sonstige Leistungen. Das ist eine häufig übersehene Regelung, die für reine Dienstleistungsunternehmen mit EU-Kundschaft erhebliche Mehrarbeit bedeuten kann.

6. Fristen und Einreichung beim BZSt

Die ZM wird nicht beim lokalen Finanzamt, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht — elektronisch über das ELSTER-Portal oder über zugelassene Software. Die Abgabefrist gilt unabhängig vom Meldezeitraum:

MeldezeitraumAbgabefristBeispiel
Kalendermonat (monatlich)25. des FolgemonatsMärz-ZM → bis 25. April
Kalenderquartal (vierteljährlich)25. des dem Quartal folgenden MonatsQ1-ZM → bis 25. April

Eine Dauerfristverlängerung — wie sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung möglich ist — gibt es für die ZM nicht. Die 25-des-Folgemonats-Frist ist absolut.

Keine ZM-Pflicht bei ausschließlichen Nullmeldungen

Wer in einem Meldezeitraum keinerlei innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbracht hat, muss keine Nullmeldung einreichen. Die ZM-Pflicht entsteht ausschließlich durch tatsächliche meldepflichtige Umsätze. Das unterscheidet sie von der UStVA, die auch in umsatzlosen Perioden abzugeben ist.

7. USt-IdNr.-Prüfung: Pflicht vor jeder Lieferung

Die steuerfreie Behandlung einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt voraus, dass der Abnehmer Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist und eine dort gültige USt-IdNr. hat. Die bloße Angabe einer Nummer durch den Abnehmer genügt nicht — der Lieferant muss die Gültigkeit aktiv prüfen und diese Prüfung dokumentieren.

Die Prüfung erfolgt über:

  • Einfache Abfrage: Bestätigung, dass die USt-IdNr. gültig ist (ja/nein)
  • Qualifizierte Abfrage: Bestätigung von Name und Anschrift des Unternehmens — wird zusätzlich empfohlen für Nachweiszwecke

Prüftools: BZSt-Online-Abfrageservice (eVatR) oder VIES der EU-Kommission. Die Prüfung sollte für jede einzelne Lieferung dokumentiert und aufbewahrt werden — idealerweise mit Datum, Ergebnis und Referenznummer der Abfrage.

Ungültige USt-IdNr. = Verlust der Steuerfreiheit

Wird eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die USt-IdNr. des Abnehmers zum Lieferzeitpunkt ungültig war, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit rückwirkend versagen — auch wenn die Ware tatsächlich ins EU-Ausland geliefert wurde. Der Lieferant schuldet dann die Umsatzsteuer aus eigener Tasche. Eine sorgfältige und dokumentierte USt-IdNr.-Prüfung ist deshalb nicht optional, sondern eine materielle Voraussetzung der Steuerfreiheit.

8. ZM vs. Umsatzsteuervoranmeldung: die wesentlichen Unterschiede

MerkmalZusammenfassende Meldung (ZM)Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
Einreichung beiBundeszentralamt für Steuern (BZSt)Zuständiges Finanzamt
InhaltAusschließlich innergemeinschaftliche Umsätze (Lieferungen + sonstige Leistungen) mit USt-IdNr. je AbnehmerAlle steuerpflichtigen Umsätze, Vorsteuer, Zahllast
SteuerberechnungNein — reine InformationsmeldungJa — Ermittlung der Zahllast oder Vorsteuerguthaben
Frist25. des Folgemonats/-quartals10. des Folgemonats (ggf. mit Dauerfristverlängerung)
Nullmeldung erforderlich?Nein — nur bei tatsächlichen UmsätzenJa — auch ohne Umsätze abzugeben
Konsequenz bei FehlerVersagung Steuerfreiheit + BußgeldSchätzung, Nachzahlung, Verspätungszuschlag

9. Dreiecksgeschäfte in der ZM

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an einem Liefergeschäft beteiligt sind: Unternehmer A (erster Lieferant) → Unternehmer B (Zwischenhändler) → Unternehmer C (Endempfänger). Die Ware geht direkt von A zu C, ohne physisch bei B zu lagern.

Das vereinfachte Verfahren nach § 25b UStG entlastet den Zwischenhändler B von der Registrierungspflicht im Land des Endempfängers. B muss aber in seiner ZM die Lieferung an C mit dem Kennzeichen „T” (Dreiecksgeschäft) ausweisen und auf der Rechnung an C den Hinweis auf das Dreiecksgeschäft vermerken sowie C auf die Steuerschuldnerschaft hinweisen.

10. Fehler und Korrekturen in der ZM

Fehler in einer bereits abgegebenen ZM müssen korrigiert werden — eine Berichtigung ist jederzeit möglich und rechtlich geboten. Die Korrektur erfolgt durch Einreichung einer berichtigten ZM für denselben Meldezeitraum. Dabei wird der ursprüngliche fehlerhafte Datensatz durch einen korrekten ersetzt — nicht durch eine Differenzmeldung.

„Die häufigsten ZM-Fehler, die wir in der Praxis sehen: Dienstleistungen vergessen, weil man die ZM nur mit Warenlieferungen assoziiert. Oder der falsche Meldezeitraum, weil das vierteljährliche auf monatlich umgestellt hätte werden müssen. Beide Fehler sind korrigierbar — aber sie können die Steuerfreiheit gefährden, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung einleitet, bevor die Korrektur eingereicht wurde.”

— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

11. Was passiert bei fehlender oder falscher ZM?

Die Konsequenzen einer fehlerhaften oder ausgebliebenen ZM sind zweistufig:

Materiell: Versagung der Steuerfreiheit

Das schwerwiegendste Risiko: Das Finanzamt kann die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG versagen, wenn die ZM nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wurde. Der Lieferant schuldet dann 19 % USt auf die Lieferwerte — aus eigener Tasche, da er sie dem Abnehmer nicht mehr nachberechnen kann.

Formal: Bußgeld

Verspätete oder unrichtige ZM kann nach § 26a UStG mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verkürzung kann der Bußgeldrahmen höher ausfallen. Für Wiederholungsfälle gibt es keine Toleranzregelung.

Die ZM ist nicht nur ein Formular. Sie ist die Dokumentation der Steuerfreiheit — und wer sie weglässt, lässt auch den Nachweis weg, den er für die Steuerfreiheit braucht.

12. Häufige Fragen zur Zusammenfassenden Meldung

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Eine Pflichtmeldung für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder B2B-Dienstleistungen an EU-Unternehmer erbringen. Sie wird beim BZSt eingereicht und enthält die USt-IdNr. der Abnehmer sowie die jeweiligen Bemessungsgrundlagen (§ 18a UStG). Kein Steuerausgleich — reine Informationsmeldung.

Wer muss eine ZM abgeben?

Jeder Unternehmer, der im Meldezeitraum innergemeinschaftliche Lieferungen, sonstige B2B-Leistungen an EU-Abnehmer oder Dreiecksgeschäfte ausgeführt hat. Bei reinen Inlandsumsätzen oder Exporten in Drittstaaten: keine ZM-Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen ZM und UStVA?

Die UStVA geht ans Finanzamt, enthält alle Umsätze und berechnet die Steuerschuld. Die ZM geht an das BZSt, enthält nur innergemeinschaftliche Umsätze und berechnet keine Steuer — sie ist ein Informationsdokument für das EU-Kontrollsystem VIES.

Muss ich die ZM auch abgeben, wenn ich nur Dienstleistungen erbracht habe?

Ja — B2B-Dienstleistungen an EU-Unternehmer fallen seit 2010 ebenfalls unter die ZM-Pflicht (§ 18a Abs. 2 UStG). Für sonstige Leistungen gilt immer der monatliche Meldezeitraum — keine Quartalsmöglichkeit.

Was passiert, wenn die ZM fehlt?

Das Finanzamt kann die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen versagen — der Lieferant schuldet dann 19 % USt. Außerdem droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 € nach § 26a UStG.

Wie prüfe ich die USt-IdNr. eines EU-Abnehmers?

Über das BZSt-Portal (eVatR: evatr.bff-online.de) oder das VIES-System der EU-Kommission. Die qualifizierte Bestätigung (mit Name und Anschrift) bietet besseren Nachweis. Die Prüfung muss dokumentiert und aufbewahrt werden.

13. Fazit: Die ZM schützt die Steuerfreiheit — wer sie weglässt, verliert sie

Die Zusammenfassende Meldung ist im unternehmerischen Alltag oft eine Routineaufgabe, die leicht übersehen wird — bis zur Betriebsprüfung. Dann kann aus einer vergessenen Meldung ein erhebliches Steuerproblem werden: Die Steuerfreiheit, die selbstverständlich schien, wird rückwirkend versagt.

Das wichtigste Missverständnis, das es zu vermeiden gilt: Die ZM ist nicht nur für Warenlieferer. Wer regelmäßig Dienstleistungen an EU-Unternehmer erbringt — Beratung, Software, Lizenzen, Design — ist genauso ZM-pflichtig wie ein produzierendes Unternehmen mit EU-Exportkunden. Und für Dienstleistungen gilt immer die monatliche Meldung.

Wer die ZM als integralen Teil seiner Umsatzsteuer-Routine begreift — neben der UStVA, mit demselben monatlichen Rhythmus — hat mit ihr kein Problem. Sie wird zum Problem, wenn sie als Sonderfall behandelt wird, den man irgendwann „auch noch erledigt”.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand April 2025. Rechtsgrundlagen: § 18a UStG, § 6a UStG.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater