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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogUnternehmensregister Jahresabschluss einsehen: Der Umzug vom Bundesanzeiger erklärt

Unternehmensregister Jahresabschluss einsehen: Der Umzug vom Bundesanzeiger erklärt

Veröffentlicht: 02.07.2026Aktualisiert: 02.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG ist der Bundesanzeiger für die Offenlegung von Jahresabschlüssen Geschichte – zumindest für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen. Wer heute einen Jahresabschluss im Unternehmensregister einsehen möchte, muss verstehen, warum ältere Abschlüsse weiterhin im Bundesanzeiger archiviert sind, wie die neue Plattform funktioniert und was sich für Kleinstkapitalgesellschaften durch die Umstellung geändert hat.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Um einen Jahresabschluss im Unternehmensregister einzusehen, rufen Sie www.unternehmensregister.de auf, suchen das Unternehmen nach Name oder Registernummer und wählen unter „Rechnungslegungsunterlagen“ den gewünschten Abschluss. Für Abschlüsse ab Geschäftsjahr 2022 ist dies seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) der einzig maßgebliche Fundort; ältere Veröffentlichungen finden Sie weiterhin im Bundesanzeiger. Die Einsicht ist nach kostenloser Registrierung grundsätzlich gebührenfrei.

DiRUG & § 325 HGB: Warum der Umzug kam

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 hat die handelsrechtliche Offenlegungspflicht grundlegend neu geordnet. Kernstück ist die Änderung von § 325 HGB, der seitdem nicht mehr die Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers, sondern unmittelbar beim Unternehmensregister als Übermittlungsweg vorschreibt. Maßgebend ist dabei der Beginn des Geschäftsjahres: Für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt ausschließlich das Unternehmensregister als Veröffentlichungsplattform.

Die EU-Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151) verlangte von den Mitgliedstaaten, die Registerführung zu modernisieren und die grenzüberschreitende Datenverfügbarkeit zu verbessern. Deutschland hat dies durch die Bündelung beim Unternehmensregister umgesetzt, das als zentrales Informationsportal fungiert und Daten aus Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister sowie Rechnungslegungsunterlagen in einer einzigen Oberfläche zusammenführt.

Gesetzliche Grundlage

§ 325 Abs. 1 HGB n.F. verpflichtet Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss, Lagebericht und zugehörige Unterlagen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen. Die technische Einreichung erfolgt über die EHUG-Schnittstelle des Unternehmensregisters (elektronisches Format, regelmäßig XHTML oder inline-XBRL für kapitalmarktorientierte Gesellschaften).

Bundesanzeiger oder Unternehmensregister: Was liegt wo?

Eine der häufigsten Fragen in der Praxis lautet: Wo genau finde ich jetzt welchen Abschluss? Die Antwort hängt vom Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres ab.

Geschäftsjahresbeginn Fundort der Offenlegungsunterlagen Hinweis
Vor dem 1.1.2022 Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) Archiv bleibt dauerhaft zugänglich; keine Migration geplant
Ab dem 1.1.2022 Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) Einziger gesetzlich vorgesehener Fundort nach § 325 HGB n.F.
Abweichendes Geschäftsjahr (z.B. 1.7.–30.6.) Unternehmensregister ab GJ-Beginn ≥ 1.1.2022 Maßgebend ist der Beginn, nicht das Ende des GJ

Wichtig: Der Bundesanzeiger wird für ältere Abschlüsse nicht abgeschaltet. Wer historische Vergleichsdaten benötigt – etwa um die Entwicklung einer GmbH über fünf oder zehn Jahre nachzuvollziehen – muss also beide Plattformen konsultieren. Eine automatische Verlinkung oder Weiterleitung zwischen den Portalen existiert nicht; der Nutzer muss den Wechsel selbst vornehmen.

Achtung bei abweichenden Wirtschaftsjahren: Eine GmbH mit Geschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 hat ihr Geschäftsjahr vor dem 1.1.2022 begonnen – der Abschluss zum 30.6.2022 ist daher noch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, nicht im Unternehmensregister. Der Abschluss zum 30.6.2023 (GJ-Beginn 1.7.2022) fällt hingegen bereits unter das neue Regime.

Registrierung & Kosten im Unternehmensregister

Das Unternehmensregister ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar. Es wird vom Bundesministerium der Justiz betrieben und technisch durch die Bundesdruckerei GmbH umgesetzt.

Registrierung als Nutzer

Die bloße Einsicht in Rechnungslegungsunterlagen ist nach kostenloser Registrierung möglich. Die Registrierung erfolgt über ein Nutzerkonto (E-Mail-Adresse + Passwort); eine Identifizierung per eID oder ähnlichem ist für die reine Leseberechtigung nicht erforderlich. Für die Einreichung von Unterlagen (Offenlegung durch das Unternehmen selbst oder einen bevollmächtigten Steuerberater/Rechtsanwalt) ist eine qualifiziertere Authentifizierung nötig – in der Praxis über ELSTER-Zertifikat oder via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach).

Kosten beim Abruf

Die Einsicht in Veröffentlichungen (also vollständige Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Kapitalgesellschaften) ist kostenfrei. Für den Abruf bestimmter Registerauszüge aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister können hingegen Gebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) anfallen – dies betrifft jedoch nicht die Rechnungslegungsunterlagen selbst.

Kostenfrei vs. kostenpflichtig im Überblick

Kostenfrei: Jahresabschlüsse (Veröffentlichungen & hinterlegte Unterlagen), Bekanntmachungen, Ad-hoc-Mitteilungen kapitalmarktorientierter Gesellschaften.
Kostenpflichtig: Handelsregisterauszüge (Registerblatt, chronologischer Ausdruck), bestimmte Gesellschafterlisten – Gebühren richten sich nach HRegGebV.

Veröffentlichung vs. Hinterlegung: Der Unterschied für Kleinstgesellschaften

Das HGB unterscheidet zwischen Offenlegung durch Veröffentlichung und Offenlegung durch Hinterlegung. Dieser Unterschied ist gerade für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) praxisrelevant.

Vollständige Veröffentlichung (Regelfall)

Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen – das heißt, die Unterlagen werden im Unternehmensregister für jedermann uneingeschränkt abrufbar gemacht. Umfang und Detailtiefe variieren je nach Größenklasse: Kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB) müssen z.B. keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 HGB).

Hinterlegung für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB – also Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme ≤ 450.000 EUR, Umsatz ≤ 900.000 EUR, ≤ 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten – können statt der vollständigen Veröffentlichung lediglich die Bilanz hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Beim Abruf im Unternehmensregister wird lediglich der Hinweis angezeigt, dass eine Hinterlegung erfolgt ist; der konkrete Bilanzinhalt ist auf Anfrage erhältlich, aber nicht automatisch im Volltext sichtbar.

Veröffentlichung

  • Volltext des Jahresabschlusses öffentlich abrufbar
  • Gilt für kleine, mittelgroße und große KapGes
  • Umfang je nach Größenklasse reduziert (§ 326, § 327 HGB)
  • Sofortiger kostenfreier Download
Hinterlegung (Kleinstgesellschaft)

  • Nur Hinweis auf Hinterlegung sichtbar
  • Volltext auf Anfrage beim Unternehmensregister erhältlich
  • Gebühr für Übermittlung des hinterlegten Dokuments möglich
  • GuV muss nicht eingereicht werden

Die Unterscheidung Veröffentlichung vs. Hinterlegung im Unternehmensregister Jahresabschluss einsehen-Kontext ist damit unmittelbar praktisch relevant: Wer die Bilanz einer Kleinstgesellschaft einsehen möchte, wird nicht automatisch fündig – er muss aktiv beim Register anfragen.

Jahresabschluss im Unternehmensregister abrufen – Schritt für Schritt

Die folgende Anleitung beschreibt den typischen Ablauf für den Abruf eines Jahresabschlusses (Veröffentlichung). Eine ausführliche, allgemeine Anleitung zur Einsicht in Jahresabschlüsse verschiedener Plattformen finden Sie in unserem Grundlagenartikel zum Jahresabschluss.

  1. Aufrufen: www.unternehmensregister.de im Browser öffnen; kostenlose Registrierung bzw. Anmeldung mit vorhandenem Konto.
  2. Suche starten: Im Suchfeld Firmenname, Handelsregisternummer (z.B. HRB 12345) oder LEI eingeben. Bundesland/Registergericht als Filter setzen, um Namensdopplungen auszuschließen.
  3. Unternehmenseintrag öffnen: In der Trefferliste den korrekten Eintrag anklicken – der Datensatz zeigt Registerinformationen und verlinkbare Dokumentkategorien.
  4. Kategorie „Rechnungslegungsunterlagen“ wählen: Hier sind alle eingereichten Jahresabschlüsse, Lageberichte, Prüfungsberichte und Entsprechenserklärungen chronologisch aufgelistet.
  5. Gewünschten Abschluss auswählen: Geschäftsjahr und Dokumenttyp (Jahresabschluss, konsolidierter Abschluss etc.) identifizieren und anklicken.
  6. Download/Ansicht: Das Dokument wird im Browser angezeigt oder als PDF/XHTML-Datei zum Download bereitgestellt. Bei hinterlegten Kleinstgesellschaften erscheint stattdessen ein Hinweistext mit Anfrageoption.

Tipp für die Praxis

Nutzen Sie die Handelsregisternummer (z.B. „HRB 98765 München“) statt des Firmennamens als Suchkriterium – das vermeidet Verwechslungen bei häufigen Firmennamen und liefert sofort den eindeutigen Treffer.

Praxisbeispiel: GmbH-Abschluss finden und einordnen

Sachverhalt: Sie sind Geschäftsführer der Muster Verwaltungs-GmbH (HRB 55321, München) und möchten den Jahresabschluss eines Lieferanten (XY Handels-GmbH, HRB 12345, Hamburg) für die Geschäftsjahre 2021 und 2023 vergleichen, um die Bonität einzuschätzen.

Vorgehen:

  • GJ 2021 (Beginn 1.1.2021): Dieser Abschluss wurde noch unter altem Recht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie rufen www.bundesanzeiger.de auf, suchen nach „XY Handels-GmbH“ und finden unter „Jahresabschluss 2021″ die Bilanz sowie – falls keine kleine GmbH – die GuV.
  • GJ 2023 (Beginn 1.1.2023): Dieser Abschluss ist ausschließlich im Unternehmensregister hinterlegt. Suche nach HRB 12345 Hamburg → Rechnungslegungsunterlagen → Jahresabschluss zum 31.12.2023.

Ergebnis der Einsicht: Die XY Handels-GmbH ist als kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) eingestuft – Bilanzsumme 3,8 Mio. EUR, Umsatz 7,1 Mio. EUR. Sie darf nach § 326 Abs. 1 HGB die GuV weglassen. Im Unternehmensregister finden Sie daher lediglich die verkürzte Bilanz und den Anhang, nicht jedoch den Jahresüberschuss. Um eine Ertragsentwicklung abzuschätzen, bleibt als Alternative die Auswertung von Eigenkapitalveränderungen zwischen den Jahren.

Steuerberater-Hinweis: Für eine vollständige Jahresabschlussanalyse empfiehlt sich die Ergänzung durch Auskunfteien (Creditreform, Schufa Boniversum), die z.T. über Schätzwerte oder weitergehende Datenquellen verfügen, wenn die gesetzlich zulässige Offenlegung bewusst auf das Minimum reduziert wird.

Offenlegungspflicht & Fristen im Überblick

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) sowie für Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 264a HGB). Die Frist beträgt grundsätzlich zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen (vier Monate nach Stichtag für den Jahresabschluss, § 325 Abs. 4 HGB).

Gesellschaftsform / Größe Einzureichende Unterlagen Frist
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Bilanz (Hinterlegung möglich, keine GuV) 12 Monate nach Stichtag
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Bilanz, Anhang (keine GuV, § 326 HGB) 12 Monate nach Stichtag
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständiger JA, Lagebericht, Prüfungsbericht 12 Monate nach Stichtag
Große Kapitalgesellschaft Vollständiger JA inkl. GuV, Lagebericht, WP-Bericht 12 Monate nach Stichtag
Kapitalmarktorientierte Gesellschaft Wie groß + ggf. ESEF/XBRL 4 Monate nach Stichtag

Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) nach § 335 HGB. Das BfJ überwacht die Einreichung automatisiert anhand der Daten im Unternehmensregister und mahnt säumige Gesellschaften mit einer Frist von sechs Wochen an, bevor ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 EUR festgesetzt wird. Beachten Sie, dass die Verantwortlichkeit für die fristgerechte Einreichung die Geschäftsführer persönlich trifft (§ 43 GmbHG).

Ordnungsgeld vermeiden: Das BfJ prüft nicht, ob der Inhalt des Abschlusses korrekt ist – es prüft ausschließlich, ob fristgerecht eingereicht wurde. Selbst ein fehlerhafter Abschluss stoppt das Ordnungsgeldverfahren, wenn er form- und fristgerecht eingereicht wird. Nachträgliche Korrekturen können als berichtigter Abschluss nachgereicht werden.

Wenn Sie Ihren Jahresabschluss professionell und fristgerecht aufstellen lassen möchten, können Sie die Möglichkeiten von onlinebilanz.de unverbindlich erkunden: Demo kostenlos starten oder direkt den Kostenrechner nutzen.

Fazit: Unternehmensregister Jahresabschluss einsehen – was Geschäftsführer wissen müssen

Der Wechsel vom Bundesanzeiger zum Unternehmensregister als primärer Offenlegungsplattform ist kein bloßer technischer Umzug, sondern Teil einer europaweiten Digitalisierungsstrategie für Unternehmensregister. Für die Praxis gilt: Wer einen Jahresabschluss im Unternehmensregister einsehen möchte, muss zunächst klären, in welchem Geschäftsjahr der gesuchte Abschluss liegt – Abschlüsse mit GJ-Beginn vor 2022 liegen weiterhin im Bundesanzeiger, neuere ausschließlich im Unternehmensregister. Die Einsicht selbst ist nach kostenloser Registrierung gebührenfrei; lediglich bei Kleinstgesellschaften, die von der Hinterlegungsoption Gebrauch machen, ist eine aktive Anfrage erforderlich.

Für Geschäftsführer ist darüber hinaus die eigene Offenlegungspflicht zentral: Fristversäumnisse führen zu automatisierten Ordnungsgeldverfahren des BfJ, für die Geschäftsführer persönlich haften. Eine sauber strukturierte Bilanzierungslösung, die Einreichungsfristen im Blick behält, ist damit nicht nur komfortabel, sondern rechtlich geboten.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach Abschlussstichtag (Regelfall § 325 HGB)

2.500 EUR

Mindest-Ordnungsgeld bei Offenlegungsverstoß (§ 335 HGB)

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Jahresabschlüsse, die vor 2022 veröffentlicht wurden?

Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 wurden noch im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Das Archiv bleibt dauerhaft zugänglich. Eine Migration in das Unternehmensregister ist nicht geplant.

Ist die Einsicht in Jahresabschlüsse im Unternehmensregister kostenlos?

Die Einsicht in veröffentlichte Rechnungslegungsunterlagen ist nach kostenloser Registrierung gebührenfrei. Für den Abruf von Handelsregisterauszügen können hingegen Gebühren nach der HRegGebV anfallen.

Was bedeutet Hinterlegung bei einer Kleinstkapitalgesellschaft?

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können statt einer vollständigen Veröffentlichung nur die Bilanz hinterlegen. Im Unternehmensregister ist dann lediglich ein Hinweis auf die Hinterlegung sichtbar; das Dokument selbst muss beim Register angefordert werden.

Ab wann gilt das Unternehmensregister als Pflicht-Fundort für Jahresabschlüsse?

Seit dem DiRUG gilt: Für alle Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, ist das Unternehmensregister der gesetzlich vorgeschriebene Einreichungsort gemäß § 325 HGB n.F.

Was passiert, wenn eine GmbH die Offenlegungsfrist versäumt?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet nach Fristablauf automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach einer Nachfrist von sechs Wochen wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 EUR festgesetzt. Geschäftsführer haften persönlich nach § 43 GmbHG.

Muss eine GmbH auch die GuV im Unternehmensregister offenlegen?

Das hängt von der Größenklasse ab. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 326 HGB von der Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die GuV vollständig einreichen.

Über Autor

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

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Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

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Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

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Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

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