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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–13 Minuten

OnlineBilanzBlogJahresabschlüsse einsehen

Jahresabschlüsse einsehen 2026: Unternehmensregister & Datenanalyse

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer Geschäftspartner prüfen, Lieferanten einschätzen oder Wettbewerber analysieren möchte, braucht verlässliche Finanzdaten. Seit August 2022 werden Jahresabschlüsse ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt – kostenlos und ohne Anmeldung einsehbar. Eine detaillierte Anleitung, wie Sie Jahresabschlüsse einsehen und prüfen können, hilft Ihnen beim gezielten Abruf der Unternehmensdaten. Dieser Leitfaden erklärt zudem, welche Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sind und wie Sie die Informationen richtig interpretieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich beim Unternehmensregister. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihre Jahresabschlüsse dort veröffentlichen. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Dabei sind die technischen Anforderungen der XBRL-Offenlegung im Unternehmensregister zu beachten. Die Einsicht ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.

Wo können Jahresabschlüsse eingesehen werden?

Wer einen neuen Geschäftspartner prüfen, einen Lieferanten einschätzen oder einen Wettbewerber analysieren möchte, benötigt verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Antwort ist einfacher als viele denken – und kostenlos verfügbar.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das am 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Frühere Veröffentlichungen erfolgten über den Bundesanzeiger, diese Praxis wurde jedoch vollständig abgelöst.

Die zentrale Plattform für alle gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen ist damit das Unternehmensregister. Dort finden Sie neben Jahresabschlüssen auch Handelsregisterbekanntmachungen, Gesellschafterlisten und Insolvenzbekanntmachungen.

Hinweis

Die Einsicht in veröffentlichte Jahresabschlüsse ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Lediglich für den Download einzelner Dokumente können geringe Gebühren anfallen.

Das Unternehmensregister: Zentrale Transparenzplattform

Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Informationsplattform für Unternehmensdaten in Deutschland. Es wird von den Bundesländern gemeinsam betrieben und bündelt Informationen aus verschiedenen öffentlichen Registern.

Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen dient der wirtschaftlichen Transparenz: Gläubiger, Geschäftspartner, Investoren und die Öffentlichkeit sollen sich ein fundiertes Bild von der finanziellen Lage eines Unternehmens machen können. Diese Transparenzpflicht ist gesetzlich in den §§ 325 ff. HGB geregelt.

01.08.2022

DiRUG-Inkrafttreten

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

0 €

Kosten für Einsicht

Die rechtliche Grundlage für die Offenlegungspflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG). Verstöße gegen die Offenlegungspflicht werden mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB sanktioniert.

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Bevor Sie nach Jahresabschlüssen recherchieren, ist es wichtig zu verstehen, welche Unternehmen überhaupt zur Veröffentlichung verpflichtet sind. Die Offenlegungspflicht richtet sich nach der Rechtsform und gilt grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften.

Rechtsform Offenlegungspflicht
GmbH Ja – immer nach § 325 HGB
Unternehmergesellschaft (UG) Ja – immer nach § 325 HGB
Aktiengesellschaft (AG) Ja – immer nach § 325 HGB
GmbH & Co. KG Ja – nach Kapitalgesellschaftsrecht
OHG / KG (natürliche Personen) In der Regel nein
Einzelkaufmann Nein
Freiberufler / Kleinunternehmer Nein

Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig von der Größe der Gesellschaft. Auch eine Kleinstkapitalgesellschaft muss ihren Jahresabschluss einreichen – allerdings mit reduziertem Umfang und als sogenannte Hinterlegung gemäß § 326 HGB.

Achtung

Wichtig für die Recherche: Kleinstkapitalgesellschaften können ihren Jahresabschluss lediglich hinterlegen. Diese Dokumente sind archiviert, aber nicht öffentlich einsehbar. Wer nach einem Kleinstunternehmen sucht, findet dort möglicherweise keine Daten.

Personengesellschaften wie OHG oder KG sind nur dann offenlegungspflichtig, wenn sie kapitalmarktorientiert sind oder keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist. In der Praxis betrifft dies vor allem GmbH & Co. KG-Konstruktionen.

Umfang der Veröffentlichung nach Größenklassen

Der Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Das HGB sieht hier abgestufte Anforderungen vor, um kleinere Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig bei größeren Gesellschaften mehr Transparenz zu gewährleisten.

Die Größenklassen werden nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Für die Einordnung müssen zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Veröffentlichte Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleinstkapitalgesellschaft Nur Hinterlegung – nicht öffentlich einsehbar § 326 Abs. 2 HGB
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, vereinfachter Anhang § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang § 325 Abs. 1 HGB
Große Kapitalgesellschaft Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinst ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Bei kleinen Kapitalgesellschaften wird die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht. Die Bilanz darf in verkürzter Form offengelegt werden. Der Anhang enthält nur Pflichtangaben.

Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind alle wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses öffentlich einsehbar, inklusive Gewinn- und Verlustrechnung. Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht offenlegen, der die wirtschaftliche Lage und Zukunftsperspektiven beschreibt.

So finden Sie Jahresabschlüsse im Unternehmensregister

Die Recherche nach Jahresabschlüssen im Unternehmensregister ist unkompliziert und erfordert keine Registrierung. Sie benötigen lediglich den Firmennamen oder die Handelsregisternummer des gesuchten Unternehmens.

  • Rufen Sie www.unternehmensregister.de auf
  • Geben Sie den Firmennamen oder die Handelsregisternummer in die Suchmaske ein
  • Wählen Sie das gewünschte Unternehmen aus den Suchergebnissen aus
  • Klicken Sie auf „Rechnungslegung/Finanzberichte“
  • Wählen Sie das gewünschte Geschäftsjahr aus der Liste
  • Zeigen Sie das Dokument kostenfrei in der Vorschau an oder laden Sie es gegen geringe Gebühr herunter

Die Suchfunktion ermöglicht verschiedene Filteroptionen: Sie können nach Rechtsform, Registergericht, Geschäftsjahr oder Dokumentenart filtern. Bei häufigen Firmennamen empfiehlt es sich, zusätzlich den Sitz der Gesellschaft oder die Handelsregisternummer anzugeben.

Hinweis

Die Vorschau der Dokumente ist vollständig kostenlos. Nur wenn Sie ein Dokument als PDF herunterladen möchten, fallen geringe Gebühren an (ca. 4,50 € pro Dokument).

Beachten Sie, dass Jahresabschlüsse erst nach erfolgter Offenlegung im Register erscheinen. Die gesetzliche Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Viele Unternehmen veröffentlichen jedoch erst kurz vor Fristablauf.

„Bei der Recherche sollten Sie immer das aktuellste verfügbare Geschäftsjahr prüfen. Fehlt ein aktueller Jahresabschluss, kann dies ein Hinweis auf organisatorische Probleme oder bewusste Verzögerung sein – beides sollte bei der Geschäftspartnerprüfung kritisch bewertet werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschlussdaten richtig interpretieren

Die reine Einsicht in einen Jahresabschluss ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist die richtige Interpretation der Daten. Dabei sollten Sie sich auf aussagekräftige Kennzahlen konzentrieren und diese im Zeitvergleich betrachten.

Wichtige Kennzahlen auf einen Blick

Eigenkapitalquote

  • Formel: (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100
  • Hohe Quote = hohe Unabhängigkeit
  • Niedrige Quote = höheres Risiko

Liquiditätsgrade

  • Liquidität 1: Zahlungsmittel / kurzfr. Verbindlichkeiten
  • Liquidität 2: (Zahlungsmittel + Forderungen) / kurzfr. Verbindlichkeiten
  • Prüfen Sie Entwicklung über mehrere Jahre

Umsatzentwicklung

  • Vergleichen Sie mindestens drei Geschäftsjahre
  • Achten Sie auf Kontinuität
  • Starke Schwankungen können Risiken bergen

Jahresergebnis

  • Mehrjährige Verluste sind Warnzeichen
  • Ergebnisverwendung im Anhang prüfen
  • Gewinne können thesauriert oder ausgeschüttet werden

Besonders aufschlussreich ist der Anhang, der bei mittelgroßen und großen Gesellschaften veröffentlicht werden muss. Dort finden Sie Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu Haftungsverhältnissen, außerordentlichen Geschäftsvorfällen und Verbindlichkeiten.

Warnzeichen erkennen

Achtung

Achten Sie auf folgende Warnsignale: negatives Eigenkapital, mehrjährige Verluste, stark steigende Verbindlichkeiten, fehlende oder verspätete Offenlegung, häufiger Wechsel des Wirtschaftsprüfers oder qualifizierte Bestätigungsvermerke.

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers ist bei prüfungspflichtigen Gesellschaften besonders wichtig. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bedeutet, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Einschränkungen oder Versagungen sind ernsthafte Warnzeichen.

Grenzen öffentlicher Jahresabschlussdaten

So wertvoll öffentlich zugängliche Jahresabschlüsse sind – sie haben auch klare Grenzen. Ein realistisches Verständnis dieser Einschränkungen ist für die Interpretation unerlässlich.

Zeitverzögerung und Aktualität

Jahresabschlüsse bilden immer die Vergangenheit ab. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 und Offenlegung im Dezember 2026 sind die Daten bereits ein Jahr alt. Die aktuelle wirtschaftliche Lage kann deutlich abweichen.

Hinzu kommt: Viele Unternehmen nutzen die gesetzliche Frist voll aus oder überschreiten sie sogar. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Verfügbarkeit der Daten im Unternehmensregister können daher 12 bis 18 Monate vergehen.

Eingeschränkte Datenlage bei kleinen Gesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen. Die Bilanz darf verkürzt werden. Damit fehlen wichtige Informationen zur Ertragslage, zu Personalkosten oder zur Umsatzstruktur.

Bei Kleinstkapitalgesellschaften ist die Situation noch restriktiver: Diese können ihren Jahresabschluss lediglich hinterlegen, sodass er gar nicht öffentlich einsehbar ist. In diesem Fall bleiben externe Dritte ohne Informationen.

Keine Echtzeitdaten

Jahresabschlüsse sind historische Dokumente. Aktuelle Entwicklungen, Auftragslagen oder Liquiditätsprobleme sind nicht abgebildet.

Bilanzpolitik möglich

Unternehmen können innerhalb gesetzlicher Spielräume die Darstellung optimieren – etwa durch Bewertungswahlrechte oder Rückstellungen.

Keine Konzernverflechtungen

Einzelabschlüsse zeigen nicht die Einbindung in Konzernstrukturen. Forderungen und Verbindlichkeiten können konzerninterner Natur sein.

Für eine umfassende Bonitätsprüfung sollten öffentliche Jahresabschlussdaten daher immer mit anderen Quellen kombiniert werden: Handelsregisterauszüge, Auskunfteien, persönliche Gespräche und aktuelle Geschäftsberichte.

Ihre eigene Offenlegungspflicht erfüllen

Wenn Sie selbst Geschäftsführer oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind, trifft Sie die Offenlegungspflicht genauso. Die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB.

Verstöße gegen die Offenlegungspflicht werden mit einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB sanktioniert. Die Höhe liegt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom zuständigen Bundesamt für Justiz festgesetzt. Bei wiederholter Säumnis können die Beträge deutlich steigen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

31.12.2026

Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Neben der Offenlegungsfrist müssen Sie auch die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG beachten. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafter festgestellt werden.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Frist bei Stichtag 31.12.2025
Klein 11 Monate 12 Monate 31.12.2026
Mittel 8 Monate 12 Monate 31.12.2026
Groß 8 Monate 12 Monate 31.12.2026

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Einreichportal des Unternehmensregisters oder über spezialisierte Software. OnlineBilanz erstellt Ihren Jahresabschluss nach HGB und übermittelt ihn rechtskonform und fristgerecht an das Unternehmensregister.

Hinweis

Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Jahresabschluss nach HGB-Vorgaben und übermitteln ihn direkt ans Unternehmensregister – inklusive Plausibilitätsprüfung, automatischer Größenklassenerkennung und rechtssicherer Offenlegung.

„Die Offenlegungspflicht wird von vielen Gesellschaften unterschätzt. Dabei ist die fristgerechte Veröffentlichung nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Signal an Geschäftspartner: Wir arbeiten professionell und halten uns an gesetzliche Vorgaben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich kostenlos Jahresabschlüsse anderer Unternehmen einsehen?

Seit dem 01.08.2022 werden Jahresabschlüsse ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de offengelegt. Die Einsicht ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Nur für den Download einzelner Dokumente fallen geringe Gebühren an.

Welche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind zur Offenlegung verpflichtet. Der Umfang hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleinstkapitalgesellschaften können ihren Jahresabschluss hinterlegen, sodass er nicht öffentlich einsehbar ist. Personengesellschaften wie OHG oder KG sind in der Regel nicht offenlegungspflichtig.

Welche Informationen enthält ein veröffentlichter Jahresabschluss?

Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse: Kleine Kapitalgesellschaften veröffentlichen Bilanz und vereinfachten Anhang. Mittelgroße Gesellschaften zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung. Große Kapitalgesellschaften müssen auch einen Lagebericht offenlegen. Kleinstgesellschaften hinterlegen nur, ohne öffentliche Einsicht.

Was passiert bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht?

Verstöße gegen die Offenlegungspflicht werden mit einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB sanktioniert. Die Höhe liegt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt. Bei wiederholter Säumnis können die Beträge deutlich steigen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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