§ 267 Abs. 1 HGB · Größenklassen · Offenlegungspflichten
Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften: Pflichten nach § 267 Abs. 1 HGB
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Kurzantwort
Als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB (Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatz ≤ 15 Mio €, max. 50 Mitarbeiter) müssen Sie offenlegen — das Hinterlegungs-Wahlrecht gilt nur für Kleinstkapitalgesellschaften. Umfang: Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV und Anhang müssen beim Unternehmensregister eingereicht werden. Lagebericht ist nicht Pflicht. Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende. Einreichung seit August 2022 direkt beim Unternehmensregister über publikations-plattform.de. Bei Fristversaumnis: Ordnungsgeld ab 2.500 € durch das Bundesamt für Justiz. OnlineBilanz übernimmt die komplette Offenlegung zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.
Wer als kleine Kapitalgesellschaft offenlegungspflichtig ist, trifft eine andere Situation als Kleinstkapitalgesellschaften: Mehr Pflichtunterlagen, aber gleichzeitig zahlreiche Erleichterungen gegenüber mittelgroßen oder großen Gesellschaften. Dieser Leitfaden erklärt die genauen Schwellenwerte nach § 267 Abs. 1 HGB, den Umfang der Einreichung, praktische Abgrenzungen zu Kleinst- und mittelgroßen Gesellschaften, den Einreichungsprozess und die Konsequenzen bei Versäumnis.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine kleine Kapitalgesellschaft?
- Abgrenzung zu Kleinst-, mittelgroß und groß
- Warum ist die kleine KG offenlegungspflichtig?
- Was muss eingereicht werden? Der Umfang
- Welche Erleichterungen gibt es?
- Frist und Einreichungsweg
- Sanktionen bei Verstoß
- Kosten der Offenlegung
- Zwei-Stichtags-Regel und Einstufungs-Wechsel
- Häufige Fragen
- Fazit
7,5 Mio €
Bilanzsumme-Schwelle
15 Mio €
Umsatz-Schwelle
12 Monate
Frist ab Geschäftsjahresende
1. Was ist eine kleine Kapitalgesellschaft?
Die kleine Kapitalgesellschaft ist rechtlich definiert in § 267 Abs. 1 HGB. Sie steht in der Größenklassen-Hierarchie zwischen der Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) und der mittelgroßen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB). Eine Gesellschaft gilt als „klein“, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien nicht überschreitet:
| Kriterium | Schwellenwert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bilanzsumme | ≤ 7.500.000 € | § 267 Abs. 1 Nr. 1 HGB |
| Umsatzerlöse (12 Monate) | ≤ 15.000.000 € | § 267 Abs. 1 Nr. 2 HGB |
| Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl | ≤ 50 | § 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB |
Die „Zwei-von-drei“-Regel
Wie bei allen Größenklassen nach HGB gilt: Mindestens zwei der drei Schwellenwerte müssen unterschritten sein, damit die Gesellschaft als klein gilt. Wer nur eine Schwelle überschreitet, bleibt klein. Wer zwei oder drei überschreitet, rückt in die nächste Größenklasse auf. Zusätzlich gilt die Zwei-Stichtags-Regel (siehe Sektion 9).
Welche Rechtsformen sind betroffen?
- GmbH (typisch für diese Größenklasse — die klassische Handels- oder Dienstleistungs-GmbH)
- UG (haftungsbeschränkt) — selten, die meisten UGs sind kleinstkapital; nur gewachsene UGs fallen hierunter
- GmbH & Co. KG (nach § 264a HGB gleichgestellt)
- Nicht-börsennotierte AG (selten in dieser Größe — die AG ist rechtsformbedingt meist größer)
- Holdings (typisch als kleine KG, sofern nicht weiter konsolidiert)
2. Abgrenzung zu Kleinst-, mittelgroß und groß
Die drei Größenklassen unterscheiden sich bei der Offenlegung substanziell. Hier der Gesamtüberblick:
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Kleine KG (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio € | ≤ 15 Mio € | ≤ 50 |
| Mittelgroße KG (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio € | ≤ 50 Mio € | ≤ 250 |
| Große KG (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio € | > 50 Mio € | > 250 |
Der wichtigste Unterschied zu Kleinst
Im Gegensatz zu Kleinstkapitalgesellschaften haben kleine Kapitalgesellschaften kein Hinterlegungs-Wahlrecht. Sie müssen ihre Bilanz im Unternehmensregister veröffentlichen — sie wird für jedermann öffentlich einsehbar. Wer Privacy-Gründe hat, muss innerhalb der Kleinst-Schwellen bleiben.
Was sich in der Praxis ändert
Kleinstkapitalgesellschaft
Wahl Hinterlegung oder Offenlegung. Nur Bilanz bei Hinterlegung. Maximal diskret.
Kleine Kapitalgesellschaft
Zwingend Offenlegung. Bilanz, GuV, Anhang. Erleichterungen bei Form und Umfang, aber öffentliche Einsehbarkeit.
Mittelgroße KG
Zusätzlich Lagebericht. Vollständige Bilanz. 4 Monate statt 12 Monate Frist. Prüfungspflicht durch StB.
3. Warum ist die kleine KG offenlegungspflichtig?
Die Offenlegungspflicht ist ein Kernprinzip des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts und eng verbunden mit der Haftungsbeschränkung. Da Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften, sollen Gläubiger und Geschäftspartner Einblick in die Vermögens- und Ertragslage bekommen. Rechtsgrundlagen:
- § 325 HGB — Grundpflicht: Alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen
- § 326 Abs. 1 HGB — Größenabhängige Erleichterungen: Für kleine KG gelten vereinfachte Offenlegungsregeln (siehe Sektion 5)
- § 267 Abs. 1 HGB — Definition: Schwellenwerte für die Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft
- § 335 HGB — Ordnungsgeld: Sanktionen bei Versäumnis (siehe Sektion 7)
- DiRUG (seit August 2022): Einreichung direkt beim Unternehmensregister via publikations-plattform.de
4. Was muss eingereicht werden? Der Umfang
Für kleine Kapitalgesellschaften sind die Pflichten deutlich reduziert gegenüber mittelgroßen KGs. Der Offenlegungsumfang umfasst drei Elemente:
Verkürzte Bilanz
Nach § 266 HGB, aber in verkürzter Form: Nur die Hauptposten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen auf Aktivseite; Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten auf Passivseite). Kein detaillierter Ausweis einzelner Unterposten.
Verkürzte GuV
Nach § 275 HGB, aber in verkürzter Form: Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern, Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Anhang
Mit reduzierten Angaben (§ 288 HGB). Pflichtangaben: Bilanzierungsmethoden, Gesamtbezüge Geschäftsführung (nicht bei Ein-Mann-GmbH), Haftungsverhältnisse, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahren, sonstige Pflichtangaben.
Kein Lagebericht und keine Prüfungspflicht
Für kleine Kapitalgesellschaften entfällt der Lagebericht (wird erst ab mittelgroß verpflichtend) und es besteht keine gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Das spart erheblich Zeit und Kosten gegenüber mittelgroßen KGs.
5. Welche Erleichterungen gibt es?
§ 326 Abs. 1 HGB gewährt kleinen Kapitalgesellschaften mehrere Erleichterungen bei der Offenlegung:
Verkürzte Bilanz
Nur Haupt-Posten statt vollständiger Gliederung. Detail-Zeilen können zusammengefasst werden.
Verkürzte GuV
Vereinfachte Gliederung. Weniger Detailtiefe als bei mittelgroßen/großen Gesellschaften.
Reduzierter Anhang
Viele Pflichtangaben entfallen oder sind reduziert. Keine Segmentberichterstattung.
Kein Lagebericht
Lagebericht ist Pflicht erst ab mittelgroß. Kleine KG muss keine narrative Geschäftsentwicklung offenlegen.
Keine Wirtschaftsprüfung
Keine Jahresabschlussprüfung durch WP erforderlich. Erspart 3.000–15.000 € Prüfungshonorar.
12 Monate Frist
Doppelt so lange wie bei mittelgroßen/großen KGs (4 Monate). Mehr Zeit für Vorbereitung.
Was Sie trotzdem beachten müssen
Angabe der Geschäftsführer-Bezüge
Im Anhang müssen die Gesamtbezüge der Geschäftsführung offengelegt werden (nach § 285 Nr. 9 HGB). Bei Kleinstkapitalgesellschaften mit Ein-Mann-GmbH besteht hier eine wichtige Ausnahme, die aber nicht automatisch auf kleine KGs übertragbar ist. Bei mehreren Geschäftsführern muss die Gesamtsumme offengelegt werden. Dies bleibt einer der sensiblen Punkte der Offenlegung.
6. Frist und Einreichungsweg
Für kleine Kapitalgesellschaften gilt die Regelfrist:
Jahresabschluss erstellen
Nach Geschäftsjahresende (typisch 31.12.). Inventur, Bewertung, Abschlussbuchungen. Typische Durchlaufzeit: 6–8 Wochen bei klassischer Kanzlei, 1–2 Wochen mit Festpreis-Partner.
Gesellschafterbeschluss
Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter. Protokoll erstellen, von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen.
E-Bilanz an ELSTER
Elektronische Übermittlung an ELSTER nach § 5b EStG. Mit StB-Signatur. Das ist die „steuerliche“ Variante, nicht Offenlegung.
Einreichung beim Unternehmensregister
XBRL- oder PDF-Datei über publikations-plattform.de. Bilanz, verkürzte GuV, Anhang. Digitale Signatur oder De-Mail. Bestätigung sofort.
Frist-Check
Spätestens am letzten Tag des 12. Monats nach Geschäftsjahresende. Für Kalenderjahr-KGs: spätestens am 31.12. des Folgejahres.
Seit August 2022: Direkt beim Unternehmensregister
Die Einreichung erfolgt seit der DiRUG-Umstellung direkt beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Plattform: publikations-plattform.de. Nach Einreichung wird die Bilanz im unternehmensregister.de für jedermann öffentlich einsehbar.
7. Sanktionen bei Verstoß
Bei Fristversaumnis leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Verfahren läuft standardisiert ab:
Mahnung
Ca. 1–3 Monate nach Fristüberschreitung. Androhung 2.500 € Ordnungsgeld + 6 Wochen Nachfrist.
Festsetzung
Nach Ablauf der 6-Wochen-Nachfrist: Ordnungsgeld wird festgesetzt. Mindestens 2.500 €.
Doppelfestsetzung
Häufig gegen Gesellschaft UND Geschäftsführer persönlich. Bei 2 GF schnell 7.500 € gesamt.
Wiederholung
Solange nicht eingereicht: Weitere Ordnungsgelder. Über Jahre können 5-stellige Beträge auflaufen.
Details zum Ordnungsgeld
Das komplette Verfahren, Beschwerdemöglichkeiten und Akut-Handlungsoptionen sind im separaten Leitfaden Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz ausführlich dargestellt. Wichtigster Merksatz: Wer innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist einreicht, zahlt nur die Verfahrensgebühr von 103,50 € — kein Ordnungsgeld.
8. Kosten der Offenlegung
Die Kosten einer Offenlegung für kleine Kapitalgesellschaften setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
| Kostenpunkt | Bereich | Hinweis |
|---|---|---|
| Einreichungsgebühr Unternehmensregister | 30–80 € | Einmalig pro Geschäftsjahr |
| StB-Honorar Erstellung Jahresabschluss | 1.500–4.000 € | Klassischer StB, je nach Umfang |
| StB-Honorar Einreichung extra | 150–300 € | Klassisch getrennt vom Abschluss |
| Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) | 600–2.000 € | Klassisch separat berechnet |
| Bilanzanhang | 300–800 € | Klassisch separat, inkl. bei Festpreis |
| Alternativ: OnlineBilanz Festpreis | 499,95 € | Alles inklusive — inkl. MwSt. |
„Bei kleinen Kapitalgesellschaften ist die Kostenersparnis gegenüber klassischen Steuerberater-Kanzleien besonders deutlich. Eine Handels-GmbH mit 3 Mio € Umsatz zahlt bei klassischen Kanzleien schnell 4.000–6.500 € allein für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung zusammen. Bei OnlineBilanz ist alles im Festpreis von 499,95 € inklusive — inklusive der Offenlegung. Das sind 80–90 % Kostenersparnis bei gleicher Rechtssicherheit und StB-Signatur.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
9. Zwei-Stichtags-Regel und Einstufungs-Wechsel
Die Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft ist nicht statisch. Wachstum oder Schrumpfung kann zum Größenklassen-Wechsel führen. Wichtig ist die Zwei-Stichtags-Regel nach § 267 Abs. 4 HGB:
- Einmaliges Über-/Unterschreiten führt noch nicht zum Größenklassen-Wechsel. Die alte Klasse gilt weiter.
- Erst an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mit Schwellenüberschreitung tritt der Wechsel ein.
- Der Wechsel gilt ab dem folgenden Geschäftsjahr — nicht rückwirkend.
- Bei Neugründungen zählt das erste Geschäftsjahr — Einstufung erfolgt nach dem ersten Abschluss.
Praxis-Beispiele
Beispiel 1: GmbH mit 6 Mio Bilanzsumme in 2024 und 8 Mio in 2025. Zwei Jahre hintereinander über der 7,5-Mio-Schwelle, aber Umsatz bleibt unter 15 Mio und Mitarbeiter unter 50. Zwei Schwellen sind unterschritten → weiterhin kleine KG.
Beispiel 2: GmbH überschreitet in 2024 die Bilanzsumme (8 Mio) und Mitarbeiter (55), in 2025 ebenfalls. Zwei von drei Schwellen über zwei Stichtage überschritten → Aufstieg zur mittelgroßen KG ab 2026.
Weiterführende Artikel
- Hinterlegung oder Offenlegung: Für Kleinstkapitalgesellschaften mit Wahlrecht.
- Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz: Verfahren und Akut-Hilfe bei Fristversaumnis.
- Offenlegung im Bundesanzeiger: Allgemeine Übersicht zum Einreichungsprozess.
- Buchhaltung einer GmbH: Grundlagen der GmbH-Buchhaltung.
- Buchhaltung UG: UG-Grundlagen inkl. Kleinstkapitalgesellschaft.
- Jahresabschluss GmbH: Aufbau und Bestandteile.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 267 HGB — Umschreibung der Größenklassen
- § 267a HGB — Kleinstkapitalgesellschaften
- § 325 HGB — Offenlegungspflicht
- § 326 HGB — Größenabhängige Erleichterungen
- § 288 HGB — Angaben im Anhang bei kleinen KG
- § 335 HGB — Ordnungsgeldverfahren
- Unternehmensregister.de
- Publikations-Plattform — Einreichungsportal
10. Häufige Fragen
Darf eine kleine Kapitalgesellschaft hinterlegen statt offenlegen?
Nein. Das Hinterlegungs-Wahlrecht nach § 326 Abs. 2 HGB gilt ausschließlich für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Kleine Kapitalgesellschaften müssen offenlegen — ihre Bilanz wird im Unternehmensregister öffentlich einsehbar. Wer Privacy-Gründe hat, müsste dauerhaft unter den Kleinst-Schwellen bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und kleinster Kapitalgesellschaft?
Die Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) hat Schwellen von 450.000 € Bilanzsumme / 900.000 € Umsatz / 10 Mitarbeitern. Die kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) hat Schwellen von 7,5 Mio € / 15 Mio € / 50 Mitarbeitern. Kleinst kann hinterlegen, klein muss offenlegen. Kleinst hat noch mehr Erleichterungen als klein.
Welche Angaben müssen im Anhang genannt werden?
Bei kleinen KGs sind viele Anhangangaben reduziert (§ 288 HGB). Pflichtangaben: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Gesamtbezüge der Geschäftsführung (auch bei Mehr-Personen-GmbH), Haftungsverhältnisse, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit über 5 Jahren, Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer, außerordentliche Erträge/Aufwendungen. Segmentberichterstattung, Kapitalflussrechnung und andere Pflichten entfallen.
Brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?
Nein. Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen keiner Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Prüfungspflicht beginnt erst bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften. Das spart typisch 3.000–15.000 € pro Jahr. Der Jahresabschluss muss dennoch von einem Steuerberater erstellt und mit StB-Signatur für die E-Bilanz versehen werden.
Wie lange ist die Frist für die Offenlegung?
Bei kleinen Kapitalgesellschaften: 12 Monate nach Geschäftsjahresende (§ 325 Abs. 1 HGB). Für Kalenderjahr-KGs also spätestens der 31.12. des Folgejahres. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften verkürzt sich die Frist auf 4 Monate.
Was passiert, wenn ich die Schwelle nur einmal überschreite?
Dann bleibt die Einstufung unverändert. Nach § 267 Abs. 4 HGB muss die Schwelle an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten werden, damit der Wechsel in die nächste Größenklasse eintritt. Einmaliges Überschreiten (z.B. durch einmaligen Großauftrag, außerordentlichen Gewinn) hat keine Größenklassen-Konsequenz.
Muss ich im Anhang mein Geschäftsführer-Gehalt offenlegen?
Ja. Bei kleinen Kapitalgesellschaften müssen die Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Anhang angegeben werden (§ 285 Nr. 9a HGB). Bei mehreren Geschäftsführern: nur Gesamtsumme, keine Einzelaufstellung. Bei Ein-Mann-GmbH: Besonderheit, hier kann unter Umständen die Gesamtbezügeangabe unterbleiben, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter ist. Details klärt Ihr Steuerberater im Einzelfall.
Kann OnlineBilanz die Offenlegung für meine kleine GmbH übernehmen?
Ja. Der komplette Prozess — Jahresabschluss erstellen, alle Steuererklärungen, E-Bilanz an ELSTER, Offenlegung beim Unternehmensregister — ist im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten. Inkl. StB-Signatur, Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung. Das gilt sowohl für Kleinst- als auch für kleine Kapitalgesellschaften.
11. Fazit: Offenlegung mit Erleichterungen — aber ohne Wahlrecht
Die Offenlegung kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB betrifft die meisten mittelständischen GmbHs und GmbH & Co. KGs in Deutschland — und sie ist verpflichtend, ohne Hinterlegungs-Wahlrecht. Umfang: verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, reduzierter Anhang. Frist: 12 Monate. Einreichung seit August 2022 direkt beim Unternehmensregister.
Die gute Nachricht: Im Vergleich zu mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gelten erhebliche Erleichterungen — kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht durch WP, verkürzte Formate. Das spart typisch 3.000–15.000 € pro Jahr allein durch die fehlende Prüfungspflicht. OnlineBilanz übernimmt für kleine KGs den kompletten Jahresabschluss inkl. Offenlegung zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. — mit StB-Signatur, Berufshaftpflicht und DATEV-Digitalpartner-Service.
Jahresabschluss kleiner Kapitalgesellschaft + Offenlegung im Unternehmensregister zum Festpreis.
OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, verkürzte GuV, Anhang, alle Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung.Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die Offenlegungspflichten kleiner Kapitalgesellschaften im Rechtsstand April 2026. Die Schwellenwerte nach § 267 HGB wurden zuletzt durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aktualisiert. Für individuelle Sachverhalte (Umgründungen, Konzern-Verhältnisse, Holding-Konstruktionen) empfiehlt sich die konkrete Beratung durch Steuerberater. Rechtsgrundlagen: § 267 HGB, § 325 HGB, § 326 HGB, § 335 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


