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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlog Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften

Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften: Pflichten nach § 267 Abs. 1 HGB

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB (Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatz ≤ 15 Mio €, max. 50 Mitarbeiter) müssen Sie offenlegen — das Hinterlegungs-Wahlrecht gilt nur für Kleinstkapitalgesellschaften. Umfang: Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV und Anhang müssen beim Unternehmensregister eingereicht werden. Lagebericht ist nicht Pflicht. Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende. Einreichung seit August 2022 direkt beim Unternehmensregister über publikations-plattform.de. Bei Fristversaumnis: Ordnungsgeld ab 2.500 € durch das Bundesamt für Justiz. OnlineBilanz übernimmt die komplette Offenlegung zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.

Wer als kleine Kapitalgesellschaft offenlegungspflichtig ist, trifft eine andere Situation als Kleinstkapitalgesellschaften: Mehr Pflichtunterlagen, aber gleichzeitig zahlreiche Erleichterungen gegenüber mittelgroßen oder großen Gesellschaften. Dieser Leitfaden erklärt die genauen Schwellenwerte nach § 267 Abs. 1 HGB, den Umfang der Einreichung, praktische Abgrenzungen zu Kleinst- und mittelgroßen Gesellschaften, den Einreichungsprozess und die Konsequenzen bei Versäumnis.

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15 Mio €

Umsatz-Schwelle

12 Monate

Frist ab Geschäftsjahresende

1. Was ist eine kleine Kapitalgesellschaft?

Die kleine Kapitalgesellschaft ist rechtlich definiert in § 267 Abs. 1 HGB. Sie steht in der Größenklassen-Hierarchie zwischen der Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) und der mittelgroßen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB). Eine Gesellschaft gilt als „klein“, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien nicht überschreitet:

KriteriumSchwellenwertRechtsgrundlage
Bilanzsumme≤ 7.500.000 €§ 267 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Umsatzerlöse (12 Monate)≤ 15.000.000 €§ 267 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl≤ 50§ 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB

Die „Zwei-von-drei“-Regel

Wie bei allen Größenklassen nach HGB gilt: Mindestens zwei der drei Schwellenwerte müssen unterschritten sein, damit die Gesellschaft als klein gilt. Wer nur eine Schwelle überschreitet, bleibt klein. Wer zwei oder drei überschreitet, rückt in die nächste Größenklasse auf. Zusätzlich gilt die Zwei-Stichtags-Regel (siehe Sektion 9).

Welche Rechtsformen sind betroffen?

  • GmbH (typisch für diese Größenklasse — die klassische Handels- oder Dienstleistungs-GmbH)
  • UG (haftungsbeschränkt) — selten, die meisten UGs sind kleinstkapital; nur gewachsene UGs fallen hierunter
  • GmbH & Co. KG (nach § 264a HGB gleichgestellt)
  • Nicht-börsennotierte AG (selten in dieser Größe — die AG ist rechtsformbedingt meist größer)
  • Holdings (typisch als kleine KG, sofern nicht weiter konsolidiert)

2. Abgrenzung zu Kleinst-, mittelgroß und groß

Die drei Größenklassen unterscheiden sich bei der Offenlegung substanziell. Hier der Gesamtüberblick:

GrößenklasseBilanzsummeUmsatzArbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a)≤ 450.000 €≤ 900.000 €≤ 10
Kleine KG (§ 267 Abs. 1)≤ 7,5 Mio €≤ 15 Mio €≤ 50
Mittelgroße KG (§ 267 Abs. 2)≤ 25 Mio €≤ 50 Mio €≤ 250
Große KG (§ 267 Abs. 3)> 25 Mio €> 50 Mio €> 250

Der wichtigste Unterschied zu Kleinst

Im Gegensatz zu Kleinstkapitalgesellschaften haben kleine Kapitalgesellschaften kein Hinterlegungs-Wahlrecht. Sie müssen ihre Bilanz im Unternehmensregister veröffentlichen — sie wird für jedermann öffentlich einsehbar. Wer Privacy-Gründe hat, muss innerhalb der Kleinst-Schwellen bleiben.

Was sich in der Praxis ändert

Kleinstkapitalgesellschaft

Wahl Hinterlegung oder Offenlegung. Nur Bilanz bei Hinterlegung. Maximal diskret.

Kleine Kapitalgesellschaft

Zwingend Offenlegung. Bilanz, GuV, Anhang. Erleichterungen bei Form und Umfang, aber öffentliche Einsehbarkeit.

Mittelgroße KG

Zusätzlich Lagebericht. Vollständige Bilanz. 4 Monate statt 12 Monate Frist. Prüfungspflicht durch StB.

3. Warum ist die kleine KG offenlegungspflichtig?

Die Offenlegungspflicht ist ein Kernprinzip des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts und eng verbunden mit der Haftungsbeschränkung. Da Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften, sollen Gläubiger und Geschäftspartner Einblick in die Vermögens- und Ertragslage bekommen. Rechtsgrundlagen:

  • § 325 HGB — Grundpflicht: Alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen
  • § 326 Abs. 1 HGB — Größenabhängige Erleichterungen: Für kleine KG gelten vereinfachte Offenlegungsregeln (siehe Sektion 5)
  • § 267 Abs. 1 HGB — Definition: Schwellenwerte für die Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft
  • § 335 HGB — Ordnungsgeld: Sanktionen bei Versäumnis (siehe Sektion 7)
  • DiRUG (seit August 2022): Einreichung direkt beim Unternehmensregister via publikations-plattform.de

4. Was muss eingereicht werden? Der Umfang

Für kleine Kapitalgesellschaften sind die Pflichten deutlich reduziert gegenüber mittelgroßen KGs. Der Offenlegungsumfang umfasst drei Elemente:

Verkürzte Bilanz

Nach § 266 HGB, aber in verkürzter Form: Nur die Hauptposten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen auf Aktivseite; Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten auf Passivseite). Kein detaillierter Ausweis einzelner Unterposten.

Verkürzte GuV

Nach § 275 HGB, aber in verkürzter Form: Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern, Jahresüberschuss/-fehlbetrag.

Anhang

Mit reduzierten Angaben (§ 288 HGB). Pflichtangaben: Bilanzierungsmethoden, Gesamtbezüge Geschäftsführung (nicht bei Ein-Mann-GmbH), Haftungsverhältnisse, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahren, sonstige Pflichtangaben.

Kein Lagebericht und keine Prüfungspflicht

Für kleine Kapitalgesellschaften entfällt der Lagebericht (wird erst ab mittelgroß verpflichtend) und es besteht keine gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Das spart erheblich Zeit und Kosten gegenüber mittelgroßen KGs.

5. Welche Erleichterungen gibt es?

§ 326 Abs. 1 HGB gewährt kleinen Kapitalgesellschaften mehrere Erleichterungen bei der Offenlegung:

Verkürzte Bilanz

Nur Haupt-Posten statt vollständiger Gliederung. Detail-Zeilen können zusammengefasst werden.

Verkürzte GuV

Vereinfachte Gliederung. Weniger Detailtiefe als bei mittelgroßen/großen Gesellschaften.

Reduzierter Anhang

Viele Pflichtangaben entfallen oder sind reduziert. Keine Segmentberichterstattung.

Kein Lagebericht

Lagebericht ist Pflicht erst ab mittelgroß. Kleine KG muss keine narrative Geschäftsentwicklung offenlegen.

Keine Wirtschaftsprüfung

Keine Jahresabschlussprüfung durch WP erforderlich. Erspart 3.000–15.000 € Prüfungshonorar.

12 Monate Frist

Doppelt so lange wie bei mittelgroßen/großen KGs (4 Monate). Mehr Zeit für Vorbereitung.

Was Sie trotzdem beachten müssen

Angabe der Geschäftsführer-Bezüge

Im Anhang müssen die Gesamtbezüge der Geschäftsführung offengelegt werden (nach § 285 Nr. 9 HGB). Bei Kleinstkapitalgesellschaften mit Ein-Mann-GmbH besteht hier eine wichtige Ausnahme, die aber nicht automatisch auf kleine KGs übertragbar ist. Bei mehreren Geschäftsführern muss die Gesamtsumme offengelegt werden. Dies bleibt einer der sensiblen Punkte der Offenlegung.

6. Frist und Einreichungsweg

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt die Regelfrist:

Jahresabschluss erstellen

Nach Geschäftsjahresende (typisch 31.12.). Inventur, Bewertung, Abschlussbuchungen. Typische Durchlaufzeit: 6–8 Wochen bei klassischer Kanzlei, 1–2 Wochen mit Festpreis-Partner.

Gesellschafterbeschluss

Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter. Protokoll erstellen, von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen.

E-Bilanz an ELSTER

Elektronische Übermittlung an ELSTER nach § 5b EStG. Mit StB-Signatur. Das ist die „steuerliche“ Variante, nicht Offenlegung.

Einreichung beim Unternehmensregister

XBRL- oder PDF-Datei über publikations-plattform.de. Bilanz, verkürzte GuV, Anhang. Digitale Signatur oder De-Mail. Bestätigung sofort.

Frist-Check

Spätestens am letzten Tag des 12. Monats nach Geschäftsjahresende. Für Kalenderjahr-KGs: spätestens am 31.12. des Folgejahres.

Seit August 2022: Direkt beim Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt seit der DiRUG-Umstellung direkt beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Plattform: publikations-plattform.de. Nach Einreichung wird die Bilanz im unternehmensregister.de für jedermann öffentlich einsehbar.

7. Sanktionen bei Verstoß

Bei Fristversaumnis leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Verfahren läuft standardisiert ab:

Mahnung

Ca. 1–3 Monate nach Fristüberschreitung. Androhung 2.500 € Ordnungsgeld + 6 Wochen Nachfrist.

Festsetzung

Nach Ablauf der 6-Wochen-Nachfrist: Ordnungsgeld wird festgesetzt. Mindestens 2.500 €.

Doppelfestsetzung

Häufig gegen Gesellschaft UND Geschäftsführer persönlich. Bei 2 GF schnell 7.500 € gesamt.

Wiederholung

Solange nicht eingereicht: Weitere Ordnungsgelder. Über Jahre können 5-stellige Beträge auflaufen.

Details zum Ordnungsgeld

Das komplette Verfahren, Beschwerdemöglichkeiten und Akut-Handlungsoptionen sind im separaten Leitfaden Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz ausführlich dargestellt. Wichtigster Merksatz: Wer innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist einreicht, zahlt nur die Verfahrensgebühr von 103,50 € — kein Ordnungsgeld.

8. Kosten der Offenlegung

Die Kosten einer Offenlegung für kleine Kapitalgesellschaften setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

KostenpunktBereichHinweis
Einreichungsgebühr Unternehmensregister30–80 €Einmalig pro Geschäftsjahr
StB-Honorar Erstellung Jahresabschluss1.500–4.000 €Klassischer StB, je nach Umfang
StB-Honorar Einreichung extra150–300 €Klassisch getrennt vom Abschluss
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)600–2.000 €Klassisch separat berechnet
Bilanzanhang300–800 €Klassisch separat, inkl. bei Festpreis
Alternativ: OnlineBilanz Festpreis499,95 €Alles inklusive — inkl. MwSt.

„Bei kleinen Kapitalgesellschaften ist die Kostenersparnis gegenüber klassischen Steuerberater-Kanzleien besonders deutlich. Eine Handels-GmbH mit 3 Mio € Umsatz zahlt bei klassischen Kanzleien schnell 4.000–6.500 € allein für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung zusammen. Bei OnlineBilanz ist alles im Festpreis von 499,95 € inklusive — inklusive der Offenlegung. Das sind 80–90 % Kostenersparnis bei gleicher Rechtssicherheit und StB-Signatur.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

9. Zwei-Stichtags-Regel und Einstufungs-Wechsel

Die Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft ist nicht statisch. Wachstum oder Schrumpfung kann zum Größenklassen-Wechsel führen. Wichtig ist die Zwei-Stichtags-Regel nach § 267 Abs. 4 HGB:

  • Einmaliges Über-/Unterschreiten führt noch nicht zum Größenklassen-Wechsel. Die alte Klasse gilt weiter.
  • Erst an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mit Schwellenüberschreitung tritt der Wechsel ein.
  • Der Wechsel gilt ab dem folgenden Geschäftsjahr — nicht rückwirkend.
  • Bei Neugründungen zählt das erste Geschäftsjahr — Einstufung erfolgt nach dem ersten Abschluss.

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: GmbH mit 6 Mio Bilanzsumme in 2024 und 8 Mio in 2025. Zwei Jahre hintereinander über der 7,5-Mio-Schwelle, aber Umsatz bleibt unter 15 Mio und Mitarbeiter unter 50. Zwei Schwellen sind unterschritten → weiterhin kleine KG.

Beispiel 2: GmbH überschreitet in 2024 die Bilanzsumme (8 Mio) und Mitarbeiter (55), in 2025 ebenfalls. Zwei von drei Schwellen über zwei Stichtage überschritten → Aufstieg zur mittelgroßen KG ab 2026.

Weiterführende Artikel

10. Häufige Fragen

Darf eine kleine Kapitalgesellschaft hinterlegen statt offenlegen?

Nein. Das Hinterlegungs-Wahlrecht nach § 326 Abs. 2 HGB gilt ausschließlich für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Kleine Kapitalgesellschaften müssen offenlegen — ihre Bilanz wird im Unternehmensregister öffentlich einsehbar. Wer Privacy-Gründe hat, müsste dauerhaft unter den Kleinst-Schwellen bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und kleinster Kapitalgesellschaft?

Die Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) hat Schwellen von 450.000 € Bilanzsumme / 900.000 € Umsatz / 10 Mitarbeitern. Die kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) hat Schwellen von 7,5 Mio € / 15 Mio € / 50 Mitarbeitern. Kleinst kann hinterlegen, klein muss offenlegen. Kleinst hat noch mehr Erleichterungen als klein.

Welche Angaben müssen im Anhang genannt werden?

Bei kleinen KGs sind viele Anhangangaben reduziert (§ 288 HGB). Pflichtangaben: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Gesamtbezüge der Geschäftsführung (auch bei Mehr-Personen-GmbH), Haftungsverhältnisse, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit über 5 Jahren, Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer, außerordentliche Erträge/Aufwendungen. Segmentberichterstattung, Kapitalflussrechnung und andere Pflichten entfallen.

Brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen keiner Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Prüfungspflicht beginnt erst bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften. Das spart typisch 3.000–15.000 € pro Jahr. Der Jahresabschluss muss dennoch von einem Steuerberater erstellt und mit StB-Signatur für die E-Bilanz versehen werden.

Wie lange ist die Frist für die Offenlegung?

Bei kleinen Kapitalgesellschaften: 12 Monate nach Geschäftsjahresende (§ 325 Abs. 1 HGB). Für Kalenderjahr-KGs also spätestens der 31.12. des Folgejahres. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften verkürzt sich die Frist auf 4 Monate.

Was passiert, wenn ich die Schwelle nur einmal überschreite?

Dann bleibt die Einstufung unverändert. Nach § 267 Abs. 4 HGB muss die Schwelle an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten werden, damit der Wechsel in die nächste Größenklasse eintritt. Einmaliges Überschreiten (z.B. durch einmaligen Großauftrag, außerordentlichen Gewinn) hat keine Größenklassen-Konsequenz.

Muss ich im Anhang mein Geschäftsführer-Gehalt offenlegen?

Ja. Bei kleinen Kapitalgesellschaften müssen die Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Anhang angegeben werden (§ 285 Nr. 9a HGB). Bei mehreren Geschäftsführern: nur Gesamtsumme, keine Einzelaufstellung. Bei Ein-Mann-GmbH: Besonderheit, hier kann unter Umständen die Gesamtbezügeangabe unterbleiben, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter ist. Details klärt Ihr Steuerberater im Einzelfall.

Kann OnlineBilanz die Offenlegung für meine kleine GmbH übernehmen?

Ja. Der komplette Prozess — Jahresabschluss erstellen, alle Steuererklärungen, E-Bilanz an ELSTER, Offenlegung beim Unternehmensregister — ist im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten. Inkl. StB-Signatur, Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung. Das gilt sowohl für Kleinst- als auch für kleine Kapitalgesellschaften.

11. Fazit: Offenlegung mit Erleichterungen — aber ohne Wahlrecht

Die Offenlegung kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB betrifft die meisten mittelständischen GmbHs und GmbH & Co. KGs in Deutschland — und sie ist verpflichtend, ohne Hinterlegungs-Wahlrecht. Umfang: verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, reduzierter Anhang. Frist: 12 Monate. Einreichung seit August 2022 direkt beim Unternehmensregister.

Die gute Nachricht: Im Vergleich zu mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gelten erhebliche Erleichterungen — kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht durch WP, verkürzte Formate. Das spart typisch 3.000–15.000 € pro Jahr allein durch die fehlende Prüfungspflicht. OnlineBilanz übernimmt für kleine KGs den kompletten Jahresabschluss inkl. Offenlegung zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. — mit StB-Signatur, Berufshaftpflicht und DATEV-Digitalpartner-Service.

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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die Offenlegungspflichten kleiner Kapitalgesellschaften im Rechtsstand April 2026. Die Schwellenwerte nach § 267 HGB wurden zuletzt durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aktualisiert. Für individuelle Sachverhalte (Umgründungen, Konzern-Verhältnisse, Holding-Konstruktionen) empfiehlt sich die konkrete Beratung durch Steuerberater. Rechtsgrundlagen: § 267 HGB, § 325 HGB, § 326 HGB, § 335 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Offenlegung beim Bundesanzeiger
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Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
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    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater