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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss 2025

Jahresabschluss 2025 digital erstellen: Sicher & rechtssicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss 2025 dokumentiert die wirtschaftliche Lage Ihrer Kapitalgesellschaft und erfüllt handels- und steuerrechtliche Pflichten nach HGB und AO. Mit digitalen Lösungen wie OnlineBilanz.de erstellen Sie Bilanz, GuV und Anhang rechtssicher und effizient. Erfahrene Steuerexperten prüfen Ihre Angaben vor Übermittlung an Finanzamt und Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss 2025 besteht nach § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB. Er ist bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB) und bildet die Grundlage für Steuererklärungen und Gesellschafterbeschlüsse nach § 42a GmbHG.

Bedeutung des Jahresabschlusses 2025

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 bildet den formellen Abschluss des Geschäftsjahres und erfüllt mehrere zentrale Funktionen im Unternehmenskontext. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und dient als Grundlage für steuerliche Veranlagung, Ausschüttungsentscheidungen und externe Rechenschaftslegung.

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Anforderungen nach §§ 264 ff. HGB, die über die reine Buchführungspflicht hinausgehen.

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Hauptbestandteile (Bilanz, GuV, Anhang)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Funktionen des Jahresabschlusses

  • Informationsfunktion: Darstellung der wirtschaftlichen Lage für Gesellschafter, Gläubiger und andere Stakeholder
  • Ausschüttungsbemessung: Ermittlung des verfügbaren Bilanzgewinns nach § 268 Abs. 1 HGB
  • Steuerbemessung: Grundlage für die Ermittlung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Rechenschaftslegung: Nachweis ordnungsgemäßer Geschäftsführung gegenüber Gesellschaftern und Öffentlichkeit

„Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine Pflichtübung. Er liefert die Datenbasis für strategische Entscheidungen, Kreditverhandlungen und Investorenakquise. Eine saubere, fristgerechte Erstellung schafft Vertrauen bei allen Anspruchsgruppen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtlicher Rahmen für den Jahresabschluss 2025

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und gilt grundsätzlich für alle Kaufleute. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) bestehen besondere Anforderungen nach den §§ 264 bis 289f HGB.

Das HGB regelt nicht nur die Erstellungspflicht, sondern auch Form, Inhalt und Gliederung der einzelnen Bestandteile. Ergänzend sind steuerrechtliche Vorschriften aus der Abgabenordnung (AO) und dem Einkommensteuergesetz (EStG) zu beachten.

Zentrale Rechtsgrundlagen

Paragraf Inhalt
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (Kapitalgesellschaften)
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 284 HGB Erläuterung der Bilanz und GuV im Anhang
§ 325 HGB Offenlegung des Jahresabschlusses
§ 42a GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses

Darüber hinaus sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nach § 243 HGB zu beachten. Diese umfassen Prinzipien wie Richtigkeit, Klarheit, Vollständigkeit und die Beachtung von Bilanzierungsstetigkeit.

Wer muss einen Jahresabschluss 2025 erstellen?

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und bei Einzelkaufleuten zusätzlich nach wirtschaftlichen Schwellenwerten. Während Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet sind, hängt die Pflicht bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen von der Kaufmannseigenschaft ab.

Verpflichtete Rechtsformen

Immer verpflichtet

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Kapitalgesellschaft & Co. KG (wenn KapGes Komplementär)

Bei Kaufmannseigenschaft

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • Einzelkaufleute über Schwellenwerten
  • eK (eingetragener Kaufmann)
  • GmbH & Co. KG

Schwellenwerte für Einzelkaufleute

Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen folgende Grenzen nicht überschreiten:

Hinweis

Befreiungsgrenzen nach § 241a HGB: Umsatzerlöse von 600.000 Euro und Jahresüberschuss von 60.000 Euro. Werden beide Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unterschritten, entfällt die Buchführungspflicht.

Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.) sind grundsätzlich nicht zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet. Sie ermitteln ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Bestandteile des Jahresabschlusses 2025

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Größenklasse ab. Während Einzelkaufleute nach § 242 HGB lediglich Bilanz und GuV erstellen müssen, sind Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB zur Erstellung eines erweiterten Jahresabschlusses verpflichtet.

Bestandteile bei Kapitalgesellschaften

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Gliederung in Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 HGB mit Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur für mittelgroße und große Gesellschaften)

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt zum Abschlussstichtag 31.12.2025 die Vermögenslage (Aktiva) und die Kapitalstruktur (Passiva) des Unternehmens. Sie ist nach dem in § 266 HGB vorgegebenen Schema zu gliedern.

Aktiva (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen (immaterielle VG, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse/Bank)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passiva (Kapital)

  • A. Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • B. Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten (Anleihen, Bankverbindlichkeiten, Lieferanten)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt die Ertragslage des Geschäftsjahres 2025 dar und kann nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkostenverfahren (GKV) oder im Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden. Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich jedoch in der Darstellung.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen), während das Umsatzkostenverfahren nach betrieblichen Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten) unterscheidet.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zu Haftungsverhältnissen und weitere Informationen nach §§ 284-288 HGB.

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Aufgliederung und Erläuterung einzelner Bilanzposten
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen, Eventualverbindlichkeiten
  • Anzahl und Gesamtvergütung von Geschäftsführern/Aufsichtsräten (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
  • Ergebnisverwendungsvorschlag
  • Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl nach § 285 Nr. 7 HGB

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Zuordnung zu einer Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, den Prüfungsumfang und zahlreiche Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Für das Jahr 2025/2026 gelten folgende Schwellenwerte:

Schwellenwerte 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Achtung

Die Größenklasse wird immer anhand von zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen bestimmt. Ein Wechsel der Größenklasse tritt erst ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden.

Rechtsfolgen der Größenklassen

Kleine Gesellschaften

  • Erleichterungen bei Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3)
  • Verkürzte GuV möglich
  • Kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 Satz 4)
  • Verkürzte Offenlegung möglich
  • Feststellung nach 11 Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

Mittelgroße Gesellschaften

  • Lagebericht erforderlich (§ 289 HGB)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Feststellung nach 8 Monaten (§ 42a Abs. 1 GmbHG)
  • Vollständige Offenlegung
  • Erweiterte Anhangangaben

Große Gesellschaften

  • Erweiterte Berichtspflichten
  • Segmentberichterstattung bei Konzernen
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Feststellung nach 8 Monaten
  • Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2)

Fristen für den Jahresabschluss 2025

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gelten gesetzliche Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026.

Hinweis

Die Aufstellungsfrist von 3 Monaten nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB gilt als kaufmännische Sorgfaltspflicht. Eine Überschreitung begründet zwar noch keine Sanktion, kann aber die Feststellungsfrist gefährden.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Frist für die Feststellung hängt von der Größenklasse ab und beginnt mit dem Abschlussstichtag (31.12.2025).

Größenklasse Feststellungsfrist Frist-Ende für JA 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG) 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate (§ 42a Abs. 1 GmbHG) 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate (§ 42a Abs. 1 GmbHG) 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einzureichen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Achtung

Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2025: Spätestens 31.12.2026. Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Übersicht: Fristen für Jahresabschluss 2025

Schritt Rechtsgrundlage Frist Termin 2026
Aufstellung § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB 3 Monate 31.03.2026
Feststellung (klein) § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a Abs. 1 GmbHG 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung § 325 HGB 12 Monate 31.12.2026
Steuererklärung (ohne Berater) § 149 Abs. 2 AO 31.07.2026 31.07.2026
Steuererklärung (mit Berater) § 149 Abs. 3 AO Fristverlängerung möglich bis 30.04.2027 (mit Antrag)

„Die meisten Ordnungsgelder werden wegen verspäteter Offenlegung verhängt. Dabei ist die Frist mit 12 Monaten großzügig bemessen. Wer die Feststellungsfrist einhält und direkt danach offenlegt, vermeidet jedes Risiko.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

Die Erstellung des Jahresabschlusses lässt sich mit digitalen Lösungen erheblich vereinfachen. OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die Plattform richtet sich gezielt an GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss rechtssicher, aber ohne hohen Steuerberateraufwand erstellen möchten. Alle Eingaben werden von erfahrenen Steuerexperten geprüft, bevor die Unterlagen an Finanzamt und Unternehmensregister übermittelt werden.

Ablauf der digitalen Jahresabschlusserstellung

  1. Registrierung und Unternehmensangaben: Erfassung der Stammdaten, Rechtsform und Größenklasse
  2. Import der Buchführungsdaten: Upload von DATEV, Lexoffice oder manueller Import aus Excel
  3. Geführte Eingabe: Schritt-für-Schritt-Erfassung von Bilanzpositionen, GuV-Posten und Anhangangaben
  4. Automatische Plausibilitätsprüfung: Sofortige Hinweise auf fehlende oder fehlerhafte Angaben
  5. Steuerliche Prüfung: Kontrolle durch Steuerexperten vor Übermittlung
  6. Elektronische Übermittlung: Automatischer Versand an Finanzamt (ELSTER) und Unternehmensregister
  7. Dokumentation und Archivierung: Alle Unterlagen werden rechtssicher archiviert

Vorteile der digitalen Erstellung

  • Geführter Prozess reduziert Fehlerquellen und spart Zeit
  • Automatische Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Fachliche Kontrolle durch Steuerexperten vor Übermittlung
  • Direkte elektronische Übermittlung an Finanzamt und Unternehmensregister
  • Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren
  • Rechtssichere Archivierung aller Dokumente nach GoBD
  • Zugriff jederzeit und von überall über Browser

Schnittstellen und Datenimport

OnlineBilanz.de unterstützt den Import von Buchführungsdaten aus gängigen Buchhaltungssystemen. Dadurch entfällt die manuelle Übertragung von Salden und Kontenständen. Die Plattform verarbeitet DATEV-Exporte, Daten aus Lexoffice, sevDesk und anderen cloudbasierten Systemen.

Nach dem Import werden die Daten automatisch den entsprechenden Bilanz- und GuV-Positionen nach § 266 bzw. § 275 HGB zugeordnet. Abweichungen oder ungewöhnliche Posten werden markiert und können direkt korrigiert werden.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größenklasse. Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt jedoch von der Größenklasse nach § 267 HGB ab.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstgesellschaft Ja (verkürzt möglich) Nein (§ 326 Abs. 2) Nein Nein
Kleine Gesellschaft Ja (verkürzt möglich) Ja (verkürzt) Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroße Gesellschaft Ja Ja Ja Ja
Große Gesellschaft Ja Ja Ja Ja

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 327 HGB eine verkürzte Offenlegung wählen. Dabei müssen nur verkürzte Bilanz und Anhang eingereicht werden, die GuV kann entfallen. Dies reduziert die Transparenz gegenüber Wettbewerbern.

Elektronischer Einreichungsprozess

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt in strukturierter Form gemäß ESEF-Verordnung (European Single Electronic Format). Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen im XHTML-Format mit iXBRL-Tags eingereicht werden.

Für nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften genügt die Einreichung in PDF-Form. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Aufbereitung und elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister automatisch nach Freigabe durch den Nutzer.

Sanktionen bei verspäteter Offenlegung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB wird durch das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Fristüberschreitung.

Achtung

Ordnungsgeld nach § 335 HGB: Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro erreichen. Bei wiederholter Pflichtverletzung sind höhere Beträge möglich. Verantwortlich sind die gesetzlichen Vertreter persönlich.

Befreiung von der Offenlegung

Eine Befreiung von der Offenlegungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen. Tochterunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 264b HGB befreit sein, wenn sie in einen Konzernabschluss einbezogen werden.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können nach § 326 Abs. 2 HGB auf die Offenlegung der GuV verzichten, müssen aber weiterhin Bilanz und ggf. Anhang offenlegen.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss nach § 325 HGB spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate ab dem Bilanzstichtag. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss 2025 erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute sind nur bei Kaufmannseigenschaft verpflichtet. Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB befreit, wenn sie unter 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn bleiben. Freiberufler sind grundsätzlich nicht verpflichtet.

Wo wird der Jahresabschluss 2025 offengelegt?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich. Die Einreichung erfolgt über das Online-Portal des Unternehmensregisters in strukturierter elektronischer Form.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Verantwortlich sind die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich. Bei wiederholter Pflichtverletzung sind höhere Ordnungsgelder möglich.

Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 festgestellt werden?

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen (bis 31.08.2026). Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater