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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlog Hinterlegung oder Offenlegung

Hinterlegung oder Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Hinterlegung oder Offenlegung — das hängt von der Größenklasse Ihrer Kapitalgesellschaft ab. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB — Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, max. 10 Mitarbeiter) dürfen nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegen: Bilanz wird im Unternehmensregister nicht öffentlich einsehbar abgelegt. Alle anderen Kapitalgesellschaften müssen offenlegen: Bilanz wird für jedermann öffentlich einsehbar veröffentlicht. Wichtiger Hinweis: Seit 1. August 2022 erfolgt die Einreichung nicht mehr beim Unternehmensregister, sondern direkt beim Unternehmensregister (EHUG/DiRUG). Mehr Details zu Hinterlegung und Offenlegung sowie die Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende für kleine GmbHs/UGs finden Sie in unseren Fachartikeln.

Die Frage „Hinterlegung oder Offenlegung“ ist für GmbH-Geschäftsführer und UG-Gründer praktisch relevant — sie entscheidet, ob Ihre Bilanzzahlen für Wettbewerber und Kunden einsehbar sind oder nicht. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede, die Schwellenwerte der Kleinstkapitalgesellschaft, den aktuellen Einreichungsweg über das Unternehmensregister und gibt eine klare Entscheidungshilfe.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 326 HGB

Erleichterungen für Klein(st)-Kapitalgesellschaften

12 Monate

Frist nach Geschäftsjahresende

2.500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Fristverstoß

1. Der Kernunterschied in einem Satz

Die Bilanz einer offengelegten Gesellschaft ist für jedermann im Unternehmensregister einsehbar. Die Bilanz einer hinterlegten Gesellschaft ist dort zwar gespeichert, wird aber nur auf kostenpflichtigen Antrag herausgegeben — und zwar ausschließlich an Personen mit berechtigtem Interesse.

Offenlegung

öffentlich einsehbar im Unternehmensregister. Jeder kann kostenlos oder für minimale Gebühr Bilanz, GuV und Anhang abrufen. Wettbewerber, Lieferanten, Kunden, Journalisten sehen Umsätze, Gewinne, Verluste, Eigenkapital.

Hinterlegung

nicht öffentlich einsehbar. Bilanz wird beim Unternehmensregister nur hinterlegt. Herausgabe erst nach kostenpflichtigem Antrag mit berechtigtem Interesse (z.B. durch Gläubiger). Diskret und privatsphäre-schonend.

Praktischer Unterschied

Wenn Sie als GmbH offenlegen, kann Ihr größter Wettbewerber morgen bei unternehmensregister.de Ihre Bilanzzahlen einsehen — Umsatzentwicklung, Gewinnmarge, Eigenkapitalquote. Das ist bei der Hinterlegung nicht möglich. Für viele Gründer ist das ein gewichtiges Argument pro Kleinstkapitalgesellschaft-Status.

2. Rechtliche Grundlagen: §§ 325, 326 HGB

Zwei Paragraphen des Handelsgesetzbuchs regeln das Thema:

  • § 325 HGB — Grundpflicht zur Offenlegung: Jede Kapitalgesellschaft muss ihre Jahresabschlussunterlagen beim Unternehmensregister einreichen. Fristen: 12 Monate (kleine) bzw. 4 Monate (mittelgroße/große) nach Geschäftsjahresende.
  • § 326 HGB — Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften: Absatz 1 regelt die Erleichterungen für kleine GmbHs, Absatz 2 das Hinterlegungs-Wahlrecht für Kleinstkapitalgesellschaften (nur Bilanz, keine GuV nötig).
  • § 267a HGB — Definition Kleinstkapitalgesellschaft: Schwellenwerte für Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmerzahl.
  • § 335 HGB — Ordnungsgeld: Bei versäumter Einreichung verhängt das Bundesamt für Justiz (BfJ) Ordnungsgelder von 2.500 € bis 25.000 €, wiederholbar.

3. Wer ist Kleinstkapitalgesellschaft?

Die entscheidende Weiche: Nur Kleinstkapitalgesellschaften dürfen das Hinterlegungs-Wahlrecht nutzen. Die Definition steht in § 267a HGB.

Die drei Schwellenwerte

KriteriumSchwellenwert
Bilanzsumme≤ 450.000 €
Umsatzerlöse≤ 900.000 €
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl≤ 10

Die „Zwei-von-drei“-Regel

Die Kleinstkapitalgesellschaft muss zwei der drei Kriterien erfüllen. Und zwar an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (also an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen). Wer nur in einem Jahr drunterliegt, muss im Folgejahr noch offenlegen. Wer stetig drunter bleibt, kann dauerhaft hinterlegen.

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Solo-IT-UG

Umsatz 180.000 €, Bilanzsumme 40.000 €, 1 Arbeitnehmer (der Gründer selbst als Angestellter). Alle 3 Kriterien erfüllt → Kleinstkapitalgesellschaft → Hinterlegung möglich.

Beispiel 2: Kleine Handels-GmbH

Umsatz 850.000 €, Bilanzsumme 320.000 €, 6 Mitarbeiter. Alle 3 Kriterien erfüllt → Kleinstkapitalgesellschaft → Hinterlegung möglich.

Beispiel 3: Mittlere Dienstleistungs-GmbH

Umsatz 1,2 Mio €, Bilanzsumme 380.000 €, 8 Mitarbeiter. Nur 2 Kriterien unter Schwelle, Umsatz über 900.000 € — aber 2 von 3 reichen. Kleinstkapitalgesellschaft → Hinterlegung möglich.

Beispiel 4: Wachsende GmbH

Umsatz 1,5 Mio €, Bilanzsumme 600.000 €, 12 Mitarbeiter. Alle 3 Kriterien überschritten → keine Kleinstkapitalgesellschaft → Offenlegung Pflicht (aber als „kleine GmbH“ nach § 267 Abs. 1 HGB mit vereinfachten Anforderungen).

Zwei-Stichtags-Regel beachten

Eine GmbH, die 2024 erstmalig die Schwellenwerte unterschreitet, darf für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht hinterlegen. Sie muss offenlegen. Erst ab dem Geschäftsjahr 2025 — wenn auch der Stichtag 31.12.2025 innerhalb der Schwellenwerte liegt — darf hinterlegt werden. Gleiches gilt umgekehrt bei Wachstum: Einmaliges Überschreiten führt nicht zur Offenlegungspflicht, aber zwei aufeinanderfolgende Jahre sehr wohl.

4. Seit 2022: Einreichung beim Unternehmensregister

Ein wichtiger Punkt, der vielen noch unbekannt ist: Seit 1. August 2022 erfolgt die Einreichung der Jahresabschlussunterlagen nicht mehr beim Unternehmensregister, sondern direkt beim Unternehmensregister (unternehmensregister.de). Rechtsgrundlage: DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Registerrechts vom 5. Juli 2021) und die Folgegesetze EHUG und BEG IV.

Was hat sich geändert?

Vor August 2022

Einreichung beim Unternehmensregister Verlag GmbH (bundesanzeiger.de). Dieser hat die Daten dann an das Unternehmensregister weitergeleitet. Zwei-Stufen-System mit Doppelt-Weiterleitung.

Seit August 2022

Direkte Einreichung beim Unternehmensregister (publikations-plattform.de → unternehmensregister.de). Einstufiges System, einheitliche Plattform für alle veröffentlichungspflichtigen Daten.

Plattform für die Einreichung

Die technische Einreichung erfolgt über publikations-plattform.de (Bundesanzeiger Verlag betreibt die Plattform weiterhin im Auftrag). Nach Einreichung werden die Daten im unternehmensregister.de zur Einsicht bereitgestellt (bei Offenlegung) bzw. nur hinterlegt (bei Kleinstkapitalgesellschaften).

Warum die Änderung?

Die Umstellung war Teil der EU-weiten Digitalisierungsinitiative für Handelsregister. Ziel: einheitlicher digitaler Zugang zu Unternehmensdaten in ganz Europa (BRIS-Verbund — Business Registers Interconnection System). Im Ergebnis sind deutsche Bilanzen künftig auch über das europäische e-Justice-Portal abrufbar.

5. Hinterlegung vs. Offenlegung im Detail

AspektHinterlegungOffenlegung
Rechtsgrundlage§ 326 Abs. 2 HGB§ 325 HGB
Wer darf?Nur KleinstkapitalgesellschaftenAlle anderen Kapitalgesellschaften
Was wird eingereicht?Nur BilanzBilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
ÖffentlichkeitNicht einsehbar ohne berechtigtes InteresseÖffentlich einsehbar für jedermann
Zugang DritterNur auf Antrag, kostenpflichtig (ca. 4,50 €)Frei zugänglich (teilweise kostenlos)
EinreichungsortUnternehmensregisterUnternehmensregister
Frist12 Monate (Kleinstkapitalgesellschaft)12 Monate (klein) / 4 Monate (mittel, groß)
Gebühren30–80 € pro Einreichung30–80 € pro Einreichung
AufwandMinimal (nur Bilanz)Umfangreicher (inkl. GuV, Anhang)

Inhaltliche Erleichterung

Bei der Hinterlegung muss nur die Bilanz eingereicht werden — weder GuV noch Anhang sind Pflicht. Das ist eine zusätzliche bürokratische Erleichterung über den reinen Privatsphäre-Vorteil hinaus. Bei der Offenlegung als Kleinstkapitalgesellschaft (freiwillig statt Hinterlegung) reicht ebenfalls verkürzte Bilanz und GuV aus.

6. Entscheidungshilfe: Was gilt für mich?

Schritt-für-Schritt-Prüfung

Frage 1: Ist Ihre Bilanzsumme ≤ 450.000 €?
✓ weiter
Frage 2: Sind Ihre Umsatzerlöse ≤ 900.000 €?
✓ weiter
Frage 3: Haben Sie ≤ 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt?
✓ weiter
Frage 4: Erfüllen Sie zwei der drei Kriterien (mindestens) auch im Vorjahr?
✓ weiter
Ergebnis: Sie sind Kleinstkapitalgesellschaft — Hinterlegung möglich.
OK

Eine der Fragen mit Nein beantwortet?

Dann sind Sie keine Kleinstkapitalgesellschaft und müssen offenlegen. Je nach Gesamt-Größenklasse (kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB) gelten unterschiedliche Fristen (12 vs. 4 Monate) und Umfang der einzureichenden Unterlagen. Details regelt § 267 HGB.

7. Kosten und praktischer Ablauf

Die Gebühren für Hinterlegung und Offenlegung sind identisch strukturiert:

  • Einreichungsgebühr Unternehmensregister: ca. 30–80 € pro Einreichung
  • Eigene Erstellung: Zeitaufwand für Vorbereitung der Einreichungsdateien
  • Durch StB: klassisch 150–300 € zusätzlich zur Bilanz-Honorar
  • Im OnlineBilanz-Festpreis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.): Hinterlegung/Offenlegung ist bereits enthalten

Praktischer Ablauf

  1. Jahresabschluss fertigstellen (Bilanz, bei Offenlegung auch GuV und Anhang)
  2. Gesellschafterbeschluss über Feststellung des Jahresabschlusses dokumentieren
  3. XML-Datei erstellen im Format des Unternehmensregisters (XBRL oder XML)
  4. Einreichung über publikations-plattform.de mit qualifizierter elektronischer Signatur oder De-Mail
  5. Bestätigung abwarten — typisch wenige Minuten bis Stunden
  6. Gebührenbescheid kommt getrennt nach Einreichung

8. Fristen und Sanktionen

Kleine GmbHs und Kleinstkapitalgesellschaften

12 Monate nach Geschäftsjahresende. Für Kalenderjahr-GmbHs also spatestens 31. Dezember des Folgejahres.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

4 Monate nach Geschäftsjahresende. Für Kalenderjahr-GmbHs also spätestens 30. April des Folgejahres.

Was bei Fristverstoß passiert

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungspflicht und verhängt Ordnungsgelder. Typisches Verfahren:

1. Mahnung: 6 Wochen Nachfrist + Androhung 2.500 € Ordnungsgeld
2. Nicht gezahlt: Ordnungsgeld wird festgesetzt
3. Weiterhin nicht offengelegt: Neues Ordnungsgeld bis zu 25.000 €
Wiederholung: Solange bis eingereicht

Praxis-Hinweis: Frist ernst nehmen

Das BfJ ist in seiner Fristenüberwachung sehr konsequent. Wer die 12-Monats-Frist verpasst, bekommt automatisch eine Mahnung. Kosten-Minimum bei unbeantworteter Mahnung: 2.500 €. Bei vergessener GmbH (alle Jährchen dasselbe): kann über die Zeit auf 5-stellige Beträge anwachsen.

9. Wer kann meine Bilanz sehen?

Die Privacy-Frage ist oft das wichtigste Argument für die Hinterlegung. Die Sichtbarkeits-Logik:

Bei Offenlegung einsehbar

Wettbewerber: Umsatz, Gewinn, Marktanteile
Lieferanten: Zahlungsfähigkeit, Abhängigkeiten
Kunden: Solvenz, Zuverlässigkeit
Journalisten: Investigative Recherche
Investoren: Bewertung, Due Diligence
Auskunfteien: Bonitätsprüfung
Allgemeine Öffentlichkeit: kostenlos bei unternehmensregister.de

Bei Hinterlegung einsehbar

Nur auf kostenpflichtigen Antrag mit berechtigtem Interesse:
Gläubiger mit offenen Forderungen
Gerichte im Rahmen von Verfahren
Betriebsprüfer des Finanzamts
Bestehende Geschäftspartner bei Nachweis der Notwendigkeit
• Praktisch selten — die Barriere wirkt abschreckend

„Die meisten UG- und Klein-GmbH-Gründer sind sich der Offenlegungs-Folgen nicht bewusst, bis zum ersten Mal ein Wettbewerber sie mit ihren eigenen Zahlen konfrontiert. Hinterlegung ist für Kleinstkapitalgesellschaften das deutlich bessere Modell — wirtschaftlich, strategisch und bezüglich Privatsphäre. Wer kann, sollte hinterlegen. Wir empfehlen das allen unseren Kleinst-Mandanten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

  • Offenlegung im Unternehmensregister: Alle Details zum Einreichungsprozess.
  • Buchhaltung einer GmbH: Grundlagen der GmbH-Buchhaltung.
  • Buchhaltung UG: Grundlagen der UG-Buchhaltung inkl. Kleinstkapitalgesellschaft.
  • Jahresabschluss GmbH: Aufbau und Bestandteile des Abschlusses.
  • Kosten Steuerberater GmbH: StB-Kosten im Detail.
  • Kosten Steuerberater UG: UG-spezifische Kosten.

10. Häufige Fragen

Kann ich als Kleinstkapitalgesellschaft zwischen Hinterlegung und Offenlegung wählen?

Ja, § 326 Abs. 2 HGB räumt ein Wahlrecht ein: Sie dürfen hinterlegen, müssen es aber nicht. Manche Kleinstkapitalgesellschaften legen freiwillig offen — z.B. um Transparenz gegenüber Kunden/Investoren zu zeigen. In der Praxis empfehlen wir Hinterlegung wegen Privacy-Vorteil und leicht geringerem Aufwand (nur Bilanz nötig).

Muss ich bei der Hinterlegung wirklich nur die Bilanz einreichen?

Ja. § 326 Abs. 2 HGB begrenzt bei Hinterlegung die Einreichung auf die Bilanz. Weder Gewinn- und Verlustrechnung noch Anhang oder Lagebericht sind bei der Hinterlegung einzureichen. Das ist eine spürbare Erleichterung. Bei freiwilliger Offenlegung als Kleinstkapitalgesellschaft muss zusätzlich die GuV eingereicht werden.

Wer kann meine hinterlegte Bilanz einsehen?

Nur Personen mit berechtigtem Interesse und nur auf kostenpflichtigen Antrag. Das sind in der Praxis: Gläubiger mit offenen Forderungen, Gerichte, Betriebsprüfer des Finanzamts, Insolvenzverwalter. Wettbewerber, allgemeine Öffentlichkeit und Journalisten haben keinen Zugang. Der Antrag kostet ca. 4,50 € und muss begründet werden — diese Barriere wirkt in der Praxis abschreckend.

Was ändert sich seit der DiRUG-Umstellung 2022?

Der wichtigste Unterschied: Einreichung erfolgt direkt beim Unternehmensregister statt wie früher beim Bundesanzeiger. Plattform: publikations-plattform.de. Inhaltlich bleiben die Regeln nahezu identisch. Vorteil: einheitliche europäische Anbindung über das BRIS-System (Business Registers Interconnection System).

Welche Folgen hat es, wenn ich die Einreichung vergesse?

Nach 12 Monaten kommt automatisch eine Mahnung vom Bundesamt für Justiz mit 6 Wochen Nachfrist und Ordnungsgeld-Androhung (2.500 €). Wird weiterhin nicht eingereicht, wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Bei fortgesetzter Versäumnis können wiederholt Ordnungsgelder bis zu 25.000 € verhängt werden. Tipp: Im Zweifel sofort einreichen, auch wenn Kleinigkeiten fehlen — Nachbesserung ist einfacher als Ordnungsgeld-Verfahren.

Gilt die Hinterlegung rückwirkend?

Nein. Die Wahl Hinterlegung vs. Offenlegung wird pro Geschäftsjahr separat getroffen. Wer bisher offengelegt hat, kann ab dem nächsten Geschäftsjahr hinterlegen — sofern die Voraussetzungen der Kleinstkapitalgesellschaft weiterhin erfüllt sind. Bereits offengelegte Bilanzen der Vorjahre bleiben öffentlich einsehbar und können nicht nachträglich „zurückgezogen“ werden.

Wie wirkt sich die Wahl auf die Bonitätsprüfung aus?

Auskunfteien wie Creditreform, Schufa B2B oder Bureau van Dijk greifen bevorzugt auf offene Daten zurück. Bei Hinterlegung können sie die Bilanz nicht einsehen und erstellen Bonitätsbewertungen nur auf Basis indirekter Daten. Das kann zu eingeschränkterer Bonitätsbewertung führen — bei manchen Banken ein Nachteil, bei anderen kein Problem. Wer häufig Kreditlinien oder Lieferantenkredite braucht, sollte die Konsequenzen abwägen.

Was passiert, wenn meine UG über die Kleinst-Grenze wächst?

Wenn Ihre Gesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen die Schwellenwerte überschreitet, verlieren Sie den Kleinstkapitalgesellschaften-Status. Ab dem folgenden Geschäftsjahr müssen Sie als „kleine Kapitalgesellschaft“ nach § 267 Abs. 1 HGB offenlegen (Bilanz + verkürzte GuV + Anhang). Bei weiterem Wachstum: mittelgroß (4-Monats-Frist) oder groß (Prüfungspflicht).

Ist OnlineBilanz-Festpreis auch für Hinterlegung zuständig?

Ja. Im Festpreis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) ist die Einreichung beim Unternehmensregister — als Hinterlegung oder Offenlegung — enthalten. OnlineBilanz prüft für Sie die Kleinstkapitalgesellschaft-Kriterien und empfiehlt die günstigere Option. Auch XBRL-Erstellung und Signatur sind inklusive.

11. Fazit: Für Kleinstkapitalgesellschaften ist Hinterlegung fast immer die bessere Wahl

Die Frage Hinterlegung oder Offenlegung ist für Kleinstkapitalgesellschaften (UGs und kleine GmbHs mit Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, max. 10 Mitarbeitern) eine strategische Wahl — keine Pflicht. In fast allen Fällen ist die Hinterlegung die bessere Option: Kein Einblick für Wettbewerber, nur Bilanz einzureichen, identische Kosten wie bei der Offenlegung.

Wer die Schwellenwerte überschreitet, hat das Wahlrecht nicht und muss offenlegen — mit voller Einsehbarkeit im Unternehmensregister. Die Einreichung läuft seit August 2022 über die publikations-plattform.de, Daten werden im Unternehmensregister bereitgestellt.

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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Rechtsstand April 2026. Die Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften wurden zuletzt mit der Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz-Anpassung aktualisiert. Bei individuellen Fällen (Auslandsbezügen, Holding-Konstruktionen, Sonderbilanzen) empfiehlt sich die Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt. Rechtsgrundlagen: § 325 HGB, § 326 HGB, § 267a HGB, DiRUG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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