Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

7–11 Minuten

Offenlegung im Bundesanzeiger: Pflichten, Fristen und Größenklassen im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH, UG und AG in Deutschland ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss fristgerecht im Bundesanzeiger offenzulegen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € — und das automatisch, ohne Vorwarnung. Dieser Artikel erklärt, wer was offenlegen muss, welche Fristen gelten und wie das Verfahren abläuft.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 325

HGB — zentrale Norm der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften in Deutschland

12 Monate

Frist zur Offenlegung nach dem Bilanzstichtag — für kleine und große Gesellschaften gleich

25.000 €

Höchstbetrag des Ordnungsgeldes bei Nichtoffenlegung — pro Verstoß, wiederholbar

1. Was ist die Offenlegungspflicht?

Die Offenlegungspflicht verpflichtet Kapitalgesellschaften in Deutschland, ihren Jahresabschluss — und je nach Größe weitere Unterlagen — elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Rechnungslegungspublizität, die in den §§ 325 ff. HGB geregelt ist.

Hintergrund ist das legitime Interesse der Allgemeinheit — insbesondere von Gläubigern, Banken, Investoren und Geschäftspartnern — an Informationen über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Wer als GmbH-Geschäftspartner nicht weiß, ob das Unternehmen solvent ist, trägt ein höheres Risiko. Die Offenlegungspflicht soll dieses Informationsgefälle ausgleichen.

Offenlegung ≠ E-Bilanz

Die Offenlegung im Bundesanzeiger und die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt sind zwei separate Vorgänge. Die E-Bilanz (§ 5b EStG) ist eine steuerliche Pflicht gegenüber dem Finanzamt. Die Offenlegung (§ 325 HGB) ist eine handelsrechtliche Pflicht gegenüber dem Bundesanzeiger. Beide betreffen den Jahresabschluss — aber mit unterschiedlichen Formaten, Fristen und Adressaten.

2. Wer ist offenlegungspflichtig?

Zur Offenlegung verpflichtet sind nach § 325 HGB grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • GmbH & Co. KG (wenn keine natürliche Person vollhaftend)
  • SE (Europäische Gesellschaft mit deutschem Sitz)

Ausgenommen von der Offenlegungspflicht sind Einzelunternehmen und klassische Personengesellschaften (OHG, KG mit vollhaftenden natürlichen Personen), sofern sie nicht das Publizitätsgesetz (PublG) überschreiten.

Auch Unternehmen, die nach dem Publizitätsgesetz als „große Unternehmen“ gelten (mehr als 67 Mio. € Bilanzsumme, 130 Mio. € Umsatz oder mehr als 5.000 Mitarbeiter), sind offenlegungspflichtig — unabhängig von ihrer Rechtsform.

3. Größenklassen und Offenlegungsumfang

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß §§ 267, 267a HGB. Entscheidend sind: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Die Gesellschaft muss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei Merkmale einer Größenklasse erfüllen.

GrößenklasseBilanzsummeUmsatzerlöseMitarbeiter
Kleinstgesellschaft (§ 267a)≤ 450.000 €≤ 900.000 €≤ 10
Klein (§ 267 Abs. 1)≤ 7,5 Mio. €≤ 15 Mio. €≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2)≤ 25 Mio. €≤ 50 Mio. €≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3)> 25 Mio. €> 50 Mio. €> 250

Der Offenlegungsumfang steigt mit der Größe:

GrößenklasseBilanzGuVAnhangLageberichtBestätigungsvermerkForm
KleinstgesellschaftVerkürztNeinNein (oder vereinfacht)NeinNeinHinterlegung
KleinVerkürztNeinVerkürztNeinNeinVeröffentlichung
MittelgroßVerkürztVerkürztJaJaJa (wenn prüfungspflichtig)Veröffentlichung
GroßVollständigVollständigJaJaJaVeröffentlichung

Hinterlegung vs. Veröffentlichung

Kleinstgesellschaften dürfen ihren Jahresabschluss statt zu veröffentlichen lediglich zu „hinterlegen“. Hinterlegte Abschlüsse sind nicht für jeden frei einsehbar — nur auf Antrag und gegen Gebühr. Sie erfüllen aber die Offenlegungspflicht vollständig. Voraussetzung: Die Gesellschaft muss als Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB qualifizieren und die Hinterlegungsoption aktiv wählen.

4. Fristen und Konsequenzen

Die Frist zur Offenlegung beträgt nach § 325 Abs. 1a HGB zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2024.

Diese Frist gilt unabhängig davon:

  • ob ein Steuerberater beauftragt wurde,
  • ob die Steuerererklärungen noch nicht abgegeben wurden,
  • ob ein Einspruchsverfahren läuft,
  • ob der Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde.

Wichtig: Feststellungserfordernis vor Offenlegung

Der Jahresabschluss muss vor der Offenlegung durch die Gesellschafterversammlung festgestellt worden sein (§ 42a GmbHG). Ohne Gesellschafterbeschluss ist keine Offenlegung möglich — aber auch kein Aufschub der Frist. Die Feststellung muss also rechtzeitig organisiert werden. Häufiger Fehler: Der Jahresabschluss wird erst nach der 12-Monats-Frist festgestellt und offengelegt.

5. Wie läuft die Offenlegung ab?

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Online-Portal des Bundesanzeigers. Der Ablauf:

1. Jahresabschluss aufstellen

Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht werden vom Steuerberater aufgestellt. Voraussetzung für alle weiteren Schritte.

2. Feststellung durch Gesellschafter

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG fest — binnen acht Monaten nach Geschäftsjahresende. Dokumentation durch Gesellschafterbeschluss zwingend.

3. Einreichung beim Bundesanzeiger

Elektronische Übermittlung im XBRL-Format (für strukturierte Daten) oder als Bild-/PDF-Dokument (je nach Größenklasse). Kleinstgesellschaften können vereinfacht hinterlegen.

6. XBRL und E-Bilanz: Technische Anforderungen

Seit der Reform durch das DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) 2022 müssen bestimmte Angaben im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden. XBRL ist ein maschinenlesbares Format, das die automatische Auswertung der Bilanzdaten ermöglicht.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Kleinstgesellschaften können weiterhin im vereinfachten Format hinterlegen, ohne strukturierten XBRL-Datensatz.
  • Kleine und größere Gesellschaften müssen Bilanz und GuV als strukturierten Inline-XBRL-Datensatz einreichen oder zumindest als maschinenlesbares Dokument.
  • Die konkreten technischen Anforderungen ändern sich durch EU-Richtlinien regelmäßig — Steuerberater-Software (z. B. DATEV) generiert die Dateien automatisch.

7. Das Ordnungsgeldverfahren des BfJ

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Versäumnissen automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Der Ablauf:

SchrittBeschreibungZeitrahmen
1. FristablaufKeine Offenlegung bis 12 Monate nach BilanzstichtagAutomatisch
2. Aufforderung mit NachfristBfJ setzt eine 6-wöchige Nachfrist zur OffenlegungKurz nach Fristablauf
3. OrdnungsgeldfestsetzungWird die Nachfrist nicht erfüllt, wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € festgesetztNach Ablauf der Nachfrist
4. WiederholungErneute Aufforderung, wiederholtes Ordnungsgeld bis max. 25.000 €Fortlaufend bis Offenlegung
5.ÖffentlichkeitVersäumnisse sind über das Unternehmensregister einsehbarDauerhaft

Ordnungsgeldbescheide sind vollstreckbar

Das Ordnungsgeld des BfJ ist kein Bloßstellungsrisiko — es ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich. Gegen den Ordnungsgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, wenn sachliche Gründe vorliegen — die reine Nichtkenntnis der Pflicht ist kein Einspruchsgrund.

8. Typische Fehler bei der Offenlegung

FehlerKonsequenzLösung
Frist nicht im Blick (12 Monate nach Bilanzstichtag)Ordnungsgeldverfahren; 2.500 € MindestordnungsgeldOffenlegungstermin im Jahreskalender festhalten; StB beauftragen
Jahresabschluss nicht fristgerecht festgestelltKeine Offenlegung möglich — Frist läuft trotzdemGesellschafterversammlung frühzeitig einberufen; max. 8 Monate nach Jahresende
Falsche Größenklasse gewähltZu wenig oder falsche Unterlagen eingereicht; formeller VerstoßGrößenklasse jährlich neu prüfen; 2-Jahres-Schwelle beachten
Fehlende AnhangsangabenUnvollständige Offenlegung; Ordnungsgeld möglichCheckliste der Pflichtangaben gemäß HGB verwenden
Veröffentlichung statt Hinterlegung bei KleinstgesellschaftMehr Transparenz als nötig; GuV wird öffentlichKleinstkapitaloption aktiv wählen; Hinterlegung bevorzugen
Die Offenlegungspflicht ist keine behördliche Schikane — sie ist der Preis der Haftungsbeschränkung. Wer als GmbH-Gesellschafter nicht haftet, muss der Öffentlichkeit Einblick in die Finanzlage ermöglichen.

9. Häufige Fragen zur Offenlegung

Wer muss im Bundesanzeiger offenlegen?

Alle Kapitalgesellschaften mit deutschem Sitz: GmbH, UG, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (ohne vollhaftende natürliche Person), SE. Einzelunternehmen und klassische Personengesellschaften sind grundsätzlich ausgenommen.

Bis wann muss offengelegt werden?

Spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Für ein Geschäftsjahr das am 31. Dezember 2023 endet: Offenlegung bis 31. Dezember 2024.

Was ist der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung?

Veröffentlichung: Der Abschluss ist für jeden kostenlos einsehbar. Hinterlegung (nur für Kleinstgesellschaften): Nur auf Antrag und gegen Gebühr einsehbar. Beide Formen erfüllen die Offenlegungspflicht.

Was passiert bei Nichtoffenlegung?

Das BfJ leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach einer 6-wöchigen Nachfrist wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € festgesetzt, bei Wiederholung bis zu 25.000 €. Das Ordnungsgeld ist vollstreckbar und richtet sich auch gegen die Geschäftsführung persönlich.

Muss die GuV einer kleinen GmbH offengelegt werden?

Nein — kleine Kapitalgesellschaften müssen die GuV nicht offenlegen, nur die verkürzte Bilanz und den Anhang. Kleinstgesellschaften dürfen sogar auf den Anhang verzichten und müssen keine GuV einreichen.

Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung — vollständig aus einer Hand.

OnlineBilanz: GmbH-Jahresabschluss inkl. Bundesanzeiger-Offenlegung ab 499,95 € — DATEV-Digitalpartner, StB-signiert.
GmbH · UG · GmbH & Co. KG · alle GrößenklassenJetzt beauftragen →

Hinweis: Allgemeine Information. Rechtsstand April 2025. Keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater