UG (haftungsbeschränkt) · Buchhaltung · Pflichten & Kosten
Buchhaltung UG: Pflichten und Prozesse der Unternehmergesellschaft
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Kurzantwort
Die Buchhaltung einer UG (haftungsbeschränkt) unterliegt den gleichen strengen Anforderungen wie die GmbH-Buchhaltung: doppelte Buchführung nach § 238 HGB, GoBD-konforme Belegaufbewahrung 10 Jahre, monatliche USt-Voranmeldung, jährlicher Jahresabschluss mit E-Bilanz und Bundesanzeiger-Offenlegung. Eine einfache EÜR ist nicht zulässig. UG-spezifisch kommen zwei Besonderheiten hinzu: Die 25-%-Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss bilanziell ausgewiesen werden, und das vollständig eingezahlte Stammkapital ist niedriger (ab 1 €). Typische Kosten: 30–200 €/Monat laufende Buchhaltung + 900–3.500 €/Jahr Jahresabschluss beim klassischen StB. OnlineBilanz Festpreis: 499,95 € inkl. MwSt.
Die Buchhaltung einer UG ist rechtlich identisch zur GmbH-Buchhaltung — aber kleiner dimensioniert und mit einer wichtigen UG-Besonderheit: der gesetzlichen Pflichtrücklage. Dieser Leitfaden erklärt alle Buchhaltungs-Pflichten der UG, den typischen Monats- und Jahreszyklus, die bilanzielle Besonderheit der 25-%-Rücklage, sowie welche Kosten realistisch sind — von DIY über Mix-Modell bis Festpreis.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist die UG zur Buchhaltung verpflichtet?
- Was unterscheidet UG-Buchhaltung von GmbH-Buchhaltung?
- Doppelte Buchführung: Das Grundprinzip
- Die Pflichtrücklage: UG-spezifische Bilanzposition
- Belegpflicht und GoBD
- Monatszyklus der UG-Buchhaltung
- Jährlicher Jahresabschluss
- Software-Optionen für kleine UGs
- Selbst buchen vs. Steuerberater
- Was kostet die UG-Buchhaltung?
- 7 typische UG-Buchhaltungsfehler
- Häufige Fragen
- Fazit
§ 238 HGB
Buchführungspflicht für jede UG
25 %
Pflichtrücklage vom Jahresüberschuss
499,95 €
OnlineBilanz Festpreis Jahresabschluss
1. Warum ist die UG zur Buchhaltung verpflichtet?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 5a GmbHG rechtlich eine Variante der GmbH — mit abweichenden Regeln zu Stammkapital und Rücklage, aber identischen Buchführungspflichten. Sie ist Kaufmann kraft Rechtsform (§ 6 HGB) und unterliegt damit allen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach HGB.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen
- § 238 HGB — Buchführungspflicht für jeden Kaufmann, also auch für die UG
- § 242 HGB — Pflicht zur Bilanzaufstellung mit Bilanz und GuV
- § 5a GmbHG — UG-Sonderregeln: Stammkapital ab 1 €, vollständige Einzahlung, keine Sacheinlagen, 25-%-Pflichtrücklage
- § 5b EStG — E-Bilanz-Pflicht: Elektronische Übermittlung an ELSTER mit StB-Signatur
- § 257 HGB — Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Handelsbücher, 6 Jahre für Handelsbriefe
- § 267a HGB — Kleinstkapitalgesellschaften: Fast alle UGs fallen hierunter, was Erleichterungen beim Abschluss ermöglicht
- GoBD — Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form
Auch die 1-€-UG ist voll buchführungspflichtig
Das niedrige Stammkapital der UG (ab 1 €) reduziert keine Buchhaltungs-Pflichten. Eine UG mit 1 € Stammkapital muss dieselbe doppelte Buchführung, E-Bilanz, Bundesanzeiger-Offenlegung und Steuererklärungen leisten wie eine GmbH mit 25.000 €. Der niedrigere Kapitaleinsatz ist nur gründungsrelevant, nicht betriebsrelevant.
2. Was unterscheidet UG-Buchhaltung von GmbH-Buchhaltung?
Rechtlich sind UG und GmbH fast identisch, was die Buchhaltung angeht. Aber drei Punkte machen praktisch einen Unterschied:
| Aspekt | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
| Stammkapital | Ab 1 €, volle Einzahlung bei Gründung | Min. 25.000 €, 50 % Einzahlung bei Gründung |
| Sacheinlagen | Verboten (§ 5a Abs. 2 GmbHG) | Zulässig |
| Pflichtrücklage | 25 % vom Jahresüberschuss zwingend | Keine gesetzliche Pflichtrücklage |
| Größenklasse | Fast immer Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) | Variiert (klein, mittel, groß) |
| Bilanz-Vereinfachungen | Verkürzte Bilanz/GuV zulässig | Abhängig von Größenklasse |
| Offenlegungspflicht | Hinterlegung statt Veröffentlichung (bei Kleinst-KG) | Abhängig von Größenklasse |
| Firmenzusatz | „UG (haftungsbeschränkt)“ zwingend | „GmbH“ |
Die Kleinstkapitalgesellschaft: Erleichterungen für UGs
Die meisten UGs erfüllen dauerhaft die Kriterien der Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, max. 10 Mitarbeiter (zwei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein). Das bringt drei Erleichterungen:
Verkürzte Bilanz
Nur Haupt-Posten der Aktiva/Passiva ausweisen — z.B. Umlaufvermögen statt detailliert aufgeschlüsselter Forderungen, Vorräte etc.
Verkürzte GuV
Weniger Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung — stark vereinfacht gegenüber dem Standard-GuV-Schema.
Hinterlegung statt Offenlegung
Bilanz muss nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur hinterlegt werden (nicht öffentlich einsehbar) — deutlich diskreter.
3. Doppelte Buchführung: Das Grundprinzip
Auch die UG muss wie die GmbH doppelte Buchführung betreiben. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten gebucht — Soll und Haben. Die EÜR ist für die UG ausgeschlossen, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
Einfaches Praxisbeispiel
Die UG stellt eine Ausgangsrechnung über 1.000 € netto (zzgl. 19 % USt) an einen Kunden:
Buchungssatz: Ausgangsrechnung
| Soll: Forderungen aus Lieferungen/Leistungen (1400) | 1.190 € |
| Haben: Umsatzerlöse (8400) | 1.000 € |
| Haben: Umsatzsteuer 19 % (1776) | 190 € |
| Wirkung: Forderung entsteht, Umsatz + USt gebucht |
Später bei Zahlungseingang: Haben Forderungen / Soll Bank — die Forderung wird ausgebucht, Geld fließt ein.
Die drei Bücher der UG-Buchhaltung
- Grundbuch (Journal): Chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle mit laufender Belegnummer
- Hauptbuch: Systematische Sortierung nach Konten, typisch SKR 03 oder SKR 04
- Nebenbücher: Debitoren-, Kreditoren-, Anlagen-, Kassenbuch je nach Bedarf
4. Die Pflichtrücklage: UG-spezifische Bilanzposition
Das zentrale Unterscheidungsmerkmal der UG-Buchhaltung ist die gesetzliche Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Diese zwingt die UG, 25 % des Jahresüberschusses zurückzulegen — und zwar als separate Position auf der Passivseite der Bilanz.
Die Regel in drei Sätzen
- Von jedem Jahresüberschuss nach Verlustvortrag müssen 25 % in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden.
- Die Rücklage wird so lange gebildet, bis Stammkapital + Rücklage gemeinsam 25.000 € erreichen.
- Dann — und erst dann — kann die UG zur GmbH umfirmiert werden (oder die Rücklage bleibt weiter in der Bilanz stehen).
Bilanzielle Darstellung
Passivseite einer UG-Bilanz (Ausschnitt)
| A. Eigenkapital | |
| I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) | 1.000 € |
| II. Kapitalrücklage | 0 € |
| III. Gewinnrücklagen | |
| 1. Gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG) | 2.500 € |
| IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag | 3.500 € |
| V. Jahresüberschuss | 5.000 € |
| Eigenkapital gesamt | 12.000 € |
Die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG) wird separat ausgewiesen — getrennt von Gewinnvortrag und Jahresüberschuss. Das macht sie bilanziell sichtbar.
Buchungssatz der Rücklagenbildung
Nach Feststellung des Jahresabschlusses (Gesellschafterbeschluss) wird die Rücklage gebildet. Beispiel bei 10.000 € Jahresüberschuss:
Buchungssatz: Rücklagenbildung
| Soll: Jahresüberschuss (Gewinnverwendung) | 2.500 € |
| Haben: Gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG) | 2.500 € |
| Ausschuttbarer Betrag reduziert sich entsprechend |
Ausschüttung ohne Rücklagenbildung = Kapitalerhaltungsverstoß
Werden Gewinne ausgeschüttet, ohne vorher 25 % in die Rücklage einzustellen, liegt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 3 GmbHG vor. Die Ausschüttung ist unzulässig und rückforderbar. Geschäftsführer können persönlich haften. Die Rücklagenbildung ist daher keine Option, sondern Pflicht — wenn ein Jahresüberschuss entsteht.
5. Belegpflicht und GoBD
Das Grundprinzip „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt für die UG genauso wie für die GmbH. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) aus dem BMF-Schreiben 2019 regeln die digitale Buchführung verbindlich.
Die wichtigsten GoBD-Anforderungen für UGs
- Zeitgerechtheit: Non-Bar-Geschäfte binnen 10 Tagen buchen, Bargeschäfte täglich
- Unveränderbarkeit: Einmal gebuchte Daten müssen revisionssicher archiviert werden (keine nachträglichen Änderungen ohne Spur)
- Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfassen
- Maschinelle Auswertbarkeit: Bei Betriebsprüfung digitale Exporte in strukturierter Form liefern
- Verfahrensdokumentation: Schriftlich festhalten, wie Belege erfasst werden — auch bei kleinen UGs Pflicht
- Aufbewahrung 10 Jahre: Handelsbücher, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen
Auch kleine UGs brauchen eine Verfahrensdokumentation
Der häufigste Irrtum bei UG-Gründern: „Bei meiner kleinen UG ist keine Verfahrensdokumentation nötig.“ Falsch. GoBD macht keine Ausnahmen für Kleinstkapitalgesellschaften. Auch eine 1-Mann-UG mit 30 Belegen pro Monat braucht eine schriftliche Dokumentation: Welche Software? Wer bucht? Wie wird korrigiert? Wo sind Backups? OnlineBilanz stellt Mandanten eine Standard-Verfahrensdokumentation zur Verfügung.
6. Monatszyklus der UG-Buchhaltung
Auch bei der kleinen UG folgt die laufende Buchhaltung einem monatlichen Rhythmus. Bei sehr kleinen UGs können einige Schritte quartalsweise oder halbjährlich gemacht werden — aber die USt-Pflichten sind monatlich bindend.
Belege sammeln (laufend)
Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbons digital erfassen. Bei kleinen UGs typisch 10–50 Belege/Monat.
Belege buchen (Woche 1–2 des Folgemonats)
Jeder Beleg im DATEV- oder Buchhaltungssystem erfasst. Besonders wichtig: USt-Satz korrekt zuordnen (7 %, 19 %, innergemeinschaftlich).
Banken abgleichen
Kontoauszüge mit Buchungen abgleichen. Bei Fehlern sofort korrigieren — Nachkorrekturen am Jahresende kosten Zeit und Geld.
USt-Voranmeldung (bis 10. des Folgemonats)
Bei UGs mit geringem USt-Aufkommen quartalsweise. Im ersten und zweiten Jahr nach Gründung zwingend monatlich. Dauerfristverlängerung um 1 Monat möglich.
BWA monatlich
Auch bei kleinen UGs hilfreich: Monatlicher Report mit Umsatz, Kosten, Ergebnis. Zeigt Trends früh.
Ablage & Backup
GoBD-konform speichern, Backups auf externem Server (z.B. Cloud-Speicher mit Verschlüsselung), Zugriffsprotokollierung.
7. Jährlicher Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der UG läuft im Kern identisch zur GmbH ab, aber mit zwei UG-spezifischen Schritten: Rücklagenbildung und Größenklassen-Prüfung Kleinstkapitalgesellschaft.
Schritt 1: Bilanz & GuV
Zum Bilanzstichtag (typisch 31.12.) Inventur, Bewertung, Rückstellungen. Verkürzte Form bei Kleinstkapitalgesellschaft möglich.
Schritt 2: Rücklagenbildung
Bei Jahresüberschuss: 25 % als gesetzliche Rücklage einstellen, bilanziell separat ausweisen.
Schritt 3: E-Bilanz
Elektronische Übermittlung an ELSTER mit StB-Signatur nach § 5b EStG. Pflicht, nicht optional.
Schritt 4: Steuererklärungen
KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung — jeweils separate Erklärung beim Finanzamt.
Schritt 5: Gesellschafterbeschluss
Formale Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter, Protokoll erstellen.
Schritt 6: Bundesanzeiger
Bei Kleinst-KG: Hinterlegung (nicht öffentlich einsehbar). Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende.
Einmal im Jahr reicht der StB-Kontakt
Viele UGs kommen mit einem einmaligen StB-Kontakt pro Jahr für den Jahresabschluss aus. Die laufende Buchhaltung machen sie selbst mit DATEV Unternehmen Online oder günstigeren Alternativen wie Lexware oder Buchhaltungsbutler. Das OnlineBilanz-Festpreismodell (499,95 €) ist genau auf dieses Szenario zugeschnitten.
8. Software-Optionen für kleine UGs
Für die UG gibt es mehr günstige Software-Optionen als für größere GmbHs. Die Entscheidung hängt von Belegvolumen, StB-Partnerschaft und technischer Affinität ab.
| Software | Preis | Geeignet für |
|---|---|---|
| DATEV Unternehmen Online | 30–80 €/Monat (über StB) | UGs mit StB-Partnerschaft, wachstumsorientiert |
| Lexware Plus | ab 40 €/Monat | Kleinste UGs, Desktop-Software, DIY-Buchhaltung |
| Buchhaltungsbutler | ab 29 €/Monat | Moderne UGs, Cloud, KI-Belegerkennung, DATEV-Export |
| sevdesk | ab 25 €/Monat | Solo-UGs, Freelancer, benutzerfreundlich |
| Eigene Excel/Spreadsheet | 0 € | Nicht GoBD-konform — nicht empfohlen |
Excel ist keine UG-Buchhaltung
Einige UG-Gründer versuchen, mit Excel oder Google Sheets ihre Buchhaltung zu machen. Das ist nicht GoBD-konform: Keine Unveränderbarkeit, keine Revisionssicherheit, keine maschinelle Auswertbarkeit. Bei Betriebsprüfung wird die Buchführung verworfen, mit Schätzungsrisiko. Selbst für die kleinste UG lohnt sich eine 25-€-pro-Monat-Software.
9. Selbst buchen vs. Steuerberater
Bei kleinen UGs ist die DIY-Quote deutlich höher als bei größeren GmbHs. Weniger Belege, einfachere Strukturen — viele UG-Gründer buchen ihre laufende Buchhaltung selbst und nutzen den StB nur für den Jahresabschluss.
Option A: Komplett selbst + DIY-Tools
Typisch bei: Solo-UGs mit unter 20 Belegen/Monat, technisch affinen Gründern. Kosten: 25–60 €/Monat Software + eigener Zeitaufwand 3–8 h/Monat. Aber: E-Bilanz und Jahresabschluss brauchen trotzdem StB.
Option B: DIY + Festpreis-StB
Goldstandard für kleine UGs: Laufende Buchhaltung selbst, Jahresabschluss beim Festpreis-Anbieter (OnlineBilanz 499,95 €). Kostenersparnis von 60–80 % gegenüber Vollservice-StB. Getestet bei Tausenden UGs.
Option C: Mix DATEV + StB
Klassisch: UG nutzt DATEV Unternehmen Online, StB prüft monatlich und erstellt Jahresabschluss. Kosten: 80–200 €/Monat + Jahresabschluss 1.500–3.000 €. Plus Rechtssicherheit.
Option D: Vollservice-StB
Für wenige UGs sinnvoll: Nur bei höherem Umsatz (über 300.000 €) und komplexen Strukturen (Holding-Konstruktionen, Auslandsgeschäft). Kosten: 200–400 €/Monat + 2.500–4.500 € Jahresabschluss.
„Die große Mehrheit unserer UG-Mandanten macht die laufende Buchhaltung selbst. Das funktioniert, weil die UG-Dimensionen überschaubar sind — 30–80 Belege pro Monat, wenig Sonderfälle, klare USt-Logik. Der Steuerberater kommt nur für Jahresabschluss und E-Bilanz ins Spiel. Zum Festpreis von 499,95 € pro Jahr ist das für UGs die wirtschaftlichste Lösung.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
10. Was kostet die UG-Buchhaltung?
Die typischen Kostenbereiche für UG-Buchhaltung in drei Szenarien:
Szenario 1: Minimal-UG (Solo, 20 Belege/Monat) — DIY-Modell
| Buchhaltungssoftware (sevdesk / Buchhaltungsbutler) | 25–40 €/Monat |
| Eigener Zeitaufwand (3–4 h/Monat) | Ihre Zeit |
| OnlineBilanz Jahresabschluss komplett | 499,95 €/Jahr |
| inkl. alle Steuererklärungen, Bundesanzeiger, StB-Signatur | ✓ |
| Gesamt pro Jahr (Geld) | 800–980 € |
Szenario 2: Standard-UG (50–80 Belege/Monat) — Mix DIY + StB
| DATEV Unternehmen Online über StB | 60 €/Monat |
| StB-Prüfung quartalsweise (2 h) | 80 €/Monat |
| Jahresabschluss klassisch beim StB | 1.800–3.000 €/Jahr |
| Offenlegung Bundesanzeiger | 150 €/Jahr |
| Gesamt pro Jahr (klassisch) | 3.630–4.830 € |
Szenario 3: Gleiche UG mit OnlineBilanz-Festpreis
| Buchhaltungsbutler (oder Alternative) | 30 €/Monat |
| OnlineBilanz Jahresabschluss komplett | 499,95 €/Jahr |
| inkl. alle Steuererklärungen, Bundesanzeiger, StB-Signatur | ✓ |
| inkl. 12 Monate Finanzamtsvertretung | ✓ |
| Gesamt pro Jahr | ca. 860 € |
Ersparnis gegenüber Szenario 2: 2.770–3.970 € pro Jahr (75–82 % Kostenersparnis) — bei gleicher Rechtssicherheit und StB-Signatur.
Weiterführende Artikel
- Kosten Steuerberater UG: Detaillierte StBVV-Analyse mit 3 Rechenbeispielen.
- Startkapital UG: Alle Regeln zu Stammkapital und Pflichtrücklage.
- Kosten UG gründen: Einmalige Gründungskosten im Detail.
- Buchhaltung einer GmbH: Vergleichsartikel für GmbH-Buchhaltung.
- Jahresabschluss UG: Aufbau und Bestandteile des Abschlusses.
- E-Bilanz: Elektronische Übermittlung an ELSTER.
- UG auflösen: Wenn die UG nicht mehr gebraucht wird.
11. 7 typische UG-Buchhaltungsfehler
- Pflichtrücklage vergessen — Der häufigste UG-spezifische Fehler. 25 % aus dem Gewinn fehlen auf der Passivseite. Risiko: Rückforderung von Ausschüttungen, Geschäftsführerhaftung.
- Verdeckte Sacheinlage — UG gründen, Geld einzahlen, dann direkt an Gesellschafter zurücküberweisen für „Maschine“. Strafbar nach § 82 GmbHG.
- Private Ausgaben über UG-Konto — Bei Solo-UGs sehr häufig: Privates Mittagessen, Tanken für Privatfahrt. Risiko: verdeckte Gewinnausschüttung, KSt- und ESt-Nachzahlung.
- Belege zu spät gebucht — 10-Tage-Regel der GoBD ignoriert, Sammelmappe zum Jahresende. Schätzungsrisiko bei Betriebsprüfung.
- Verfahrensdokumentation fehlt — Auch bei kleinen UGs zwingend nach GoBD. Ohne Dokumentation kann die gesamte Buchhaltung verworfen werden.
- USt-Voranmeldung verpasst — Im ersten Gründungsjahr zwingend monatlich. Versäumt = Schätzung durch Finanzamt, Verzugszinsen, Zwangsgeld.
- Offenlegung versäumt — 12-Monats-Frist nach § 325 HGB verpasst. Ordnungsgeld ab 2.500 €, wiederholbar. Bei Kleinst-KG Hinterlegung zwingend.
Weiterführende Quellen
12. Häufige Fragen
Darf die UG eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen?
Nein, niemals. Die UG ist kraft Rechtsform Kaufmann und damit nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine EÜR ist für alle Kapitalgesellschaften ausgeschlossen — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Das gilt auch für 1-€-UGs.
Wie buche ich die Pflichtrücklage?
Nach Gesellschafterbeschluss über Gewinnverwendung: Soll: Jahresüberschuss an Haben: Gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG), Betrag = 25 % vom Jahresüberschuss nach Verlustvortrag. Wichtig: Die Rücklage ist kein gesperrtes Konto — das Geld darf operativ genutzt werden. Nur die Ausschüttung dieser 25 % ist gesperrt.
Kann ich als Kleinstkapitalgesellschaft auf die Verfahrensdokumentation verzichten?
Nein. Die GoBD kennen keine Ausnahme für Kleinstkapitalgesellschaften. Jede UG braucht eine schriftliche Verfahrensdokumentation, die beschreibt: Welche Software, wer bucht, wie wird korrigiert, wo sind Backups, wer hat Zugriff. Bei kleinen UGs reicht ein 2–3-Seiten-Dokument. OnlineBilanz stellt eine Standardvorlage bereit.
Muss ich die USt-Voranmeldung monatlich oder quartalsweise machen?
Das hängt von der Vorjahres-USt-Zahllast ab: Bis 1.000 € pro Jahr entfällt die Voranmeldung. Zwischen 1.000 und 9.000 € quartalsweise. Über 9.000 € monatlich. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die UG jedoch zwingend monatlich meldepflichtig, unabhängig von der Zahllast. Ab dem dritten Jahr nach Gründung gelten die normalen Schwellen.
Gilt die Buchhaltungspflicht auch für UGs ohne Umsatz?
Ja. Ab HR-Eintragung besteht die Buchführungspflicht, auch bei Null-Umsatz. Ruhende UGs erstellen einen vereinfachten Jahresabschluss mit 1-Zeilen-Bilanz (nur Stammkapital) und minimaler GuV — aber müssen ihn erstellen, per E-Bilanz übermitteln und im Bundesanzeiger hinterlegen. Alternativen: UG auflösen.
Wann sollte ich von UG auf GmbH umfirmieren?
Wenn Stammkapital + gesetzliche Rücklage gemeinsam 25.000 € erreichen, können Sie zur GmbH umfirmieren. Das ist nicht automatisch — erfordert Gesellschafterbeschluss, Notar und neue HR-Eintragung (Kosten ca. 700–1.250 €). Vorteile: keine Pflichtrücklage mehr, Sacheinlagen erlaubt, besseres Image. Details im Artikel Startkapital UG.
Kann ich die laufende UG-Buchhaltung ohne Steuerberater machen?
Ja, die laufende Buchhaltung darf der Geschäftsführer selbst machen — mit einer GoBD-konformen Software wie sevdesk, Lexware, Buchhaltungsbutler oder DATEV. Was Sie nicht selbst machen können: E-Bilanz (Signatur durch StB erforderlich) und Steuererklärungen bei Bedarf. OnlineBilanz übernimmt diesen Abschluss-Teil zum Festpreis von 499,95 €.
Welche Größenklasse hat meine UG?
Fast alle UGs sind Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Schwellenwerte (zwei von drei, an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen): Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10. Das ermöglicht verkürzte Bilanz/GuV und Hinterlegung statt Offenlegung.
13. Fazit: UG-Buchhaltung ist GmbH-Buchhaltung im Kleinformat
Die Buchhaltung einer UG ist rechtlich identisch zur GmbH-Buchhaltung — doppelte Buchführung, GoBD, E-Bilanz, Bundesanzeiger. Aber praktisch ist sie einfacher: weniger Belege, kleinere Dimensionen, oft Erleichterungen als Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB. Die UG-Besonderheit ist die 25-%-Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG, die bilanziell separat auszuweisen ist und auf dem Weg zur 25.000-€-Schwelle angesammelt wird.
Für die meisten kleinen UGs ist die wirtschaftlichste Lösung ein DIY + Festpreis-Modell: Laufende Buchhaltung selbst mit günstiger Software (25–60 €/Monat), Jahresabschluss beim Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz (499,95 € inkl. MwSt.). Gesamtkosten: unter 1.000 € pro Jahr — statt 3.500–5.000 € bei klassischem Vollservice-StB.
UG-Jahresabschluss zum Festpreis — StB-signiert, inkl. Pflichtrücklagen-Buchung, DATEV-kompatibel.
OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, alle Steuererklärungen, E-Bilanz, Bundesanzeiger-Hinterlegung, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung.Hinweis: Dieser Leitfaden behandelt Standardfälle der UG-Buchhaltung. Individuelle Sachverhalte (Holding-Konstruktionen, Auslandsbezüge, Umwandlung zur GmbH, Sanierungsfälle) erfordern eine konkrete Prüfung durch Steuerberater. Rechtsgrundlagen: § 5a GmbHG, § 238 HGB, § 242 HGB, § 267a HGB, GoBD (BMF 2019). Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


