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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Offenlegung Jahresabschluss

Fristen Offenlegung Jahresabschluss 2026 – GmbH-Termine § 325 HGB

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025 endet am 31.12.2026 nach § 325 HGB. GmbHs müssen ihre Bilanz beim Unternehmensregister einreichen – Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro. Hier finden Sie alle Fristen, Pflichten und Größenklassen kompakt erklärt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

GmbHs müssen den Jahresabschluss 2025 bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Feststellung muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Überblick: Alle Fristen im Detail

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für alle Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Die zentrale Frist richtet sich nach § 325 HGB und beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 muss die Offenlegung also spätestens am 31.12.2026 erfolgt sein. Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse für alle GmbHs, UGs und Aktiengesellschaften.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittel/groß

Neben der Offenlegungsfrist müssen GmbHs auch die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beachten. Diese beträgt 11 Monate für kleine und 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften.

Frist Rechtsgrundlage Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Feststellung § 42a GmbHG 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Offenlegung § 325 HGB 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Ordnungsgeld § 335 HGB 500 – 25.000 € 500 – 25.000 € 500 – 25.000 €

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten ist eine absolute Höchstfrist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

§ 325 HGB regelt die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für alle Kapitalgesellschaften. Die gesetzlichen Vertreter müssen den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch einreichen.

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr.

Wer ist offenlegungspflichtig?

  • Alle GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • GmbH & Co. KGs, wenn die Komplementär-GmbH publizitätspflichtig ist
  • Europäische Gesellschaften (SE) mit Sitz in Deutschland
  • Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften nach § 264a HGB (Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter)

Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv tätig ist oder sich in der Liquidation befindet. Auch ruhende GmbHs müssen ihren Jahresabschluss offenlegen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Ordnungsgeldverfahren wird automatisiert eingeleitet – eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen. Wir empfehlen, die Offenlegung direkt nach der Feststellung vorzunehmen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung des Jahresabschlusses

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss förmlich festgestellt werden. Nach § 42a GmbHG gelten für die Feststellung differenzierte Fristen je nach Größenklasse.

Kleine GmbH

  • Feststellung bis 30.11.2026
  • Beschluss durch Gesellschafterversammlung
  • Protokollierung erforderlich

Mittelgroße/Große GmbH

  • Feststellung bis 31.08.2026
  • Prüfungspflicht beachten
  • Kürzere Frist wegen Publizität

Feststellungsverfahren im Detail

  1. Aufstellung: Der Geschäftsführer erstellt den Jahresabschluss gemäß § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang)
  2. Prüfung: Bei Prüfungspflicht muss ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer den Abschluss prüfen
  3. Vorlage: Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor
  4. Feststellung: Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  5. Ergebnisverwendung: Gleichzeitig wird über die Gewinnverwendung entschieden (§ 29 GmbHG)

Achtung

Achtung: Die Feststellungsfrist ist nicht identisch mit der Offenlegungsfrist. Bei Versäumnis der Feststellungsfrist können Gesellschafter und Gläubiger die Feststellung gerichtlich erzwingen. Dies verzögert die Offenlegung zusätzlich.

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Ablauf der 12-Monats-Frist beim Unternehmensregister eingereicht werden.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Maßgeblich sind drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine GmbH ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße GmbH ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große GmbH > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse wirkt sich direkt auf mehrere rechtliche Pflichten aus:

Prüfungspflicht

  • Klein: keine Pflichtprüfung
  • Mittel: Prüfungspflicht
  • Groß: erweiterte Prüfung

Offenlegungsumfang

  • Klein: verkürzte Bilanz möglich
  • Mittel: vollständige Bilanz
  • Groß: plus Lagebericht

Feststellungsfrist

  • Klein: 11 Monate
  • Mittel: 8 Monate
  • Groß: 8 Monate

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Seit 2012 existiert eine weitere Kategorie für Kleinstkapitalgesellschaften mit nochmals reduzierten Schwellenwerten:

  • Bilanzsumme: maximal 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse: maximal 700.000 Euro
  • Arbeitnehmer: maximal 10 Personen im Jahresdurchschnitt

Kleinstkapitalgesellschaften können von weiteren Erleichterungen bei der Aufstellung profitieren, die Offenlegungsfrist von 12 Monaten bleibt jedoch identisch.

Hinweis

Praxis-Tipp: Die Größenklasse wird nach dem Zwei-Jahres-Prinzip ermittelt. Ein einmaliges Überschreiten der Schwellenwerte führt nicht automatisch zum Größenklassenwechsel – erst wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei von drei Kriterien erfüllt sind.

Einreichung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger keine Offenlegungsstelle mehr.

Das Unternehmensregister wird vom Bundesministerium der Justiz betrieben und dient als zentrale Plattform für alle Unternehmenspublikationen in Deutschland.

Technische Anforderungen

  • XBRL-Format: Jahresabschlüsse müssen im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden
  • Elektronische Signatur: Einreichung erfordert qualifizierte elektronische Signatur oder Authentifizierung
  • Taxonomie: Verwendung der aktuellen HGB-Taxonomie des e-Bilanz-Standards
  • Validierung: Das System prüft die formale Korrektheit vor Annahme der Einreichung

Die technischen Anforderungen stellen für viele kleine GmbHs eine Hürde dar. Professionelle Software wie OnlineBilanz übernimmt die XBRL-Konvertierung und Einreichung automatisch.

Ablauf der Einreichung

  1. Registrierung im Unternehmensregister mit Firmendaten und HRB-Nummer
  2. Erstellung des Jahresabschlusses im XBRL-Format (E-Bilanz-Taxonomie)
  3. Upload der Dokumente und Validierung durch das System
  4. Authentifizierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur
  5. Zahlung der Veröffentlichungsgebühr (variiert nach Größenklasse)
  6. Bestätigung der erfolgreichen Offenlegung mit Veröffentlichungsdatum

Achtung

Häufiger Fehler: Viele Geschäftsführer verwechseln die E-Bilanz (elektronische Übermittlung an das Finanzamt) mit der Offenlegung beim Unternehmensregister. Beides sind separate Pflichten mit unterschiedlichen Formaten und Fristen.

Die Veröffentlichungsgebühr beträgt je nach Umfang der offengelegten Unterlagen zwischen 30 und 60 Euro. Nach erfolgreicher Einreichung wird das Veröffentlichungsdatum protokolliert – dieses ist im Falle eines Ordnungsgeldverfahrens der entscheidende Nachweis.

Umfang der Offenlegung

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB und den spezifischen Vorschriften der §§ 325-329 HGB.

Dokument Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanz Ja (verkürzt möglich) Ja (vollständig) Ja (vollständig)
Gewinn- und Verlustrechnung Nein (Offenlegungspflicht) Ja Ja
Anhang Ja (verkürzt) Ja (vollständig) Ja (vollständig)
Lagebericht Nein Nein Ja
Prüfungsbericht Entfällt Nur Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk
Ergebnisverwendung Ja Ja Ja

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine GmbHs können nach § 326 HGB von umfangreichen Offenlegungserleichterungen profitieren. Sie müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen und können eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB einreichen.

  • Die GuV muss nur beim Unternehmensregister hinterlegt, aber nicht veröffentlicht werden
  • Die Bilanz kann auf die Gliederungsbuchstaben A bis D verkürzt werden
  • Der Anhang kann nach § 288 HGB in verkürzter Form erstellt werden
  • Angaben zu Bezügen der Organe (§ 285 Nr. 9 HGB) können unterbleiben

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Mittelgroße GmbHs müssen nach § 327 HGB die vollständige Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den vollständigen Anhang offenlegen. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften ist zusätzlich der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers einzureichen.

Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich den Lagebericht nach § 289 HGB offenlegen. Dieser enthält den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen sowie Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung.

Hinweis

Befreiungsmöglichkeit: Tochterunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 291 HGB von der Offenlegungspflicht befreit sein, wenn sie in den Konzernabschluss einer EU-Muttergesellschaft einbezogen werden.

Sanktionen und Ordnungsgelder

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist drohen empfindliche Sanktionen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

Die Rechtsgrundlage bildet § 335 HGB, der Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro vorsieht. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft und der Dauer der Fristüberschreitung.

Höhe der Ordnungsgelder in der Praxis

Größenklasse Erstes Ordnungsgeld Zweites Ordnungsgeld Weiteres Vorgehen
Kleine GmbH 500 – 2.500 € 2.500 – 5.000 € Weitere Erhöhungen
Mittelgroße GmbH 2.500 – 5.000 € 5.000 – 10.000 € Bis max. 25.000 €
Große GmbH 5.000 – 10.000 € 10.000 – 25.000 € Wiederholte Festsetzung

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft selbst und gegen die gesetzlichen Vertreter persönlich festgesetzt. Beide haften als Gesamtschuldner.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung: Das BfJ gleicht Handelsregisterdaten mit eingereichten Jahresabschlüssen ab
  2. Androhung: Nach Fristablauf wird ein Ordnungsgeld schriftlich angedroht mit Nachfrist (meist 6 Wochen)
  3. Festsetzung: Bei weiterer Untätigkeit wird das Ordnungsgeld förmlich festgesetzt
  4. Vollstreckung: Das festgesetzte Ordnungsgeld ist vollstreckbar wie ein gerichtliches Urteil
  5. Wiederholung: Auch nach Zahlung kann bei fortdauernder Pflichtverletzung ein erneutes, höheres Ordnungsgeld festgesetzt werden

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld ist keine einmalige Strafe. Solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird, kann das Bundesamt für Justiz wiederholt Ordnungsgelder in steigender Höhe festsetzen – theoretisch ohne zeitliche Begrenzung.

Weitere Konsequenzen

  • Negativpublizität: Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist öffentlich im Unternehmensregister erkennbar
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Geschäftspartner ziehen fehlende Offenlegung als negatives Bonitätskriterium heran
  • Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer können von der GmbH auf Ersatz des Ordnungsgeldes in Regress genommen werden (§ 43 GmbHG)
  • Strafbarkeit: In schweren Fällen kann die Nichtoffenlegung als Verletzung der Buchführungspflicht strafbar sein (§ 283b StGB)

„In meiner Beratungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Geschäftsführer die Offenlegung unterschätzen. Ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro ist für eine kleine GmbH bereits erheblich – und es bleibt meist nicht bei einem Verfahren. Rechtzeitige Offenlegung spart bares Geld.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Checkliste für die Offenlegung 2026

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie alle Fristen einhalten und die Offenlegung rechtssicher durchführen.

  • Größenklasse gemäß § 267 HGB ermitteln (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer prüfen)
  • Feststellungsfrist berechnen: 11 Monate (klein) bzw. 8 Monate (mittel/groß) nach Bilanzstichtag
  • Jahresabschluss gemäß § 264 HGB erstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Bei Prüfungspflicht: Wirtschaftsprüfer beauftragen und Prüfung durchführen lassen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss festlellen lassen
  • Beschlussprotokoll über Feststellung und Ergebnisverwendung anfertigen
  • Jahresabschluss in XBRL-Format (E-Bilanz-Taxonomie) konvertieren
  • Registrierung im Unternehmensregister vornehmen (falls noch nicht erfolgt)
  • Offenlegung elektronisch einreichen und Veröffentlichungsgebühr zahlen
  • Bestätigung mit Veröffentlichungsdatum archivieren (Nachweis für Fristwahrung)
  • Fristen für Folgejahre im Kalender vormerken

Zeitplan für Bilanzstichtag 31.12.2025

Meilenstein Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Jahresabschluss aufgestellt bis ca. Juni 2026 bis ca. April 2026 bis ca. April 2026
Prüfung abgeschlossen entfällt bis ca. Juni 2026 bis ca. Juni 2026
Feststellung durch GV bis 30.11.2026 bis 31.08.2026 bis 31.08.2026
Offenlegung eingereicht bis 31.12.2026 bis 31.12.2026 bis 31.12.2026

Beachten Sie, dass die Feststellungsfrist vor der Offenlegungsfrist endet. Planen Sie ausreichend Zeitpuffer ein, insbesondere wenn eine Abschlussprüfung erforderlich ist.

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Die manuelle Erstellung und Offenlegung im XBRL-Format ist komplex und fehleranfällig. Professionelle Software-Lösungen wie OnlineBilanz automatisieren den gesamten Prozess:

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist ergibt sich aus § 325 HGB und gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung ist der Beschluss der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss und muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten erfolgen (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung ist die anschließende elektronische Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB). Erst nach der Feststellung kann offengelegt werden.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 (DiRUG) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr. Die Einreichung muss im strukturierten XBRL-Format erfolgen und erfordert eine elektronische Authentifizierung.

Welches Ordnungsgeld droht bei verspäteter Offenlegung?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist setzt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Das Ordnungsgeld richtet sich nach Größenklasse und Dauer der Pflichtverletzung. Es wird gegen die GmbH und die Geschäftsführer persönlich als Gesamtschuldner festgesetzt und kann bei fortdauernder Untätigkeit wiederholt in steigender Höhe verhängt werden.

Müssen kleine GmbHs die GuV offenlegen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 326 Abs. 1 HGB nicht veröffentlichen. Sie müssen jedoch eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang sowie die Angaben zur Ergebnisverwendung offenlegen. Die GuV muss lediglich beim Unternehmensregister hinterlegt, aber nicht publiziert werden.

Was passiert, wenn die Feststellungsfrist überschritten wird?

Die Überschreitung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG kann von Gesellschaftern oder Gläubigern gerichtlich geltend gemacht werden. Zudem verzögert sich dadurch zwangsläufig die Offenlegung, was zu Ordnungsgeldern führt. In der Praxis hat die Feststellungsfrist aber keine eigenständige Sanktion – kritisch wird es erst bei Versäumnis der Offenlegungsfrist von 12 Monaten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater