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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Offenlegung

Jahresabschluss Offenlegung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gesetzlich vorgeschrieben. Seit August 2022 erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Bevor Sie einen Jahresabschluss offenlegen können, müssen Sie diesen zunächst ordnungsgemäß aufstellen – eine detaillierte Anleitung zum Erstellen des Jahresabschlusses hilft Ihnen dabei. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist zentraler Bestandteil der Offenlegungspflicht. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Fristen: Informationen zur Frist Offenlegung für Jahresabschluss 2023 sowie weitere Details zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger finden Sie in unseren Leitfäden, damit Sie Ihren Jahresabschluss 2025 fristgerecht und rechtssicher offenlegen können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Einreichung erfolgt elektronisch mit authentifizierter Signatur.

Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse ist in § 325 HGB geregelt und betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Ziel ist es, Transparenz für Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit zu schaffen.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen mindestens die Bilanz einreichen, können aber von Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren.

Folgende Rechtsformen sind zur Offenlegung verpflichtet:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Europäische Gesellschaft (SE)
  • Ausländische Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland

Fristen und Termine 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

Vorgang Frist Rechtsgrundlage Stichtag 31.12.2025
Feststellung (kleine GmbH) 11 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG bis 30.11.2026
Feststellung (mittelgroße/große GmbH) 8 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG bis 31.08.2026
Offenlegung 12 Monate § 325 Abs. 1 HGB bis 31.12.2026
Veröffentlichung im Register unverzüglich § 325 Abs. 2 HGB nach Einreichung

Achtung

Die 12-Monats-Frist zur Offenlegung ist eine absolute Höchstfrist. Eine Fristverlängerung zur Offenlegung ist nicht möglich. Bei Überschreitung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG bezieht sich auf die Billigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Erst nach der Feststellung darf die Offenlegung erfolgen.

„In der Praxis empfehle ich, die Offenlegung spätestens 2-3 Wochen vor Fristablauf vorzunehmen. Technische Probleme bei der Authentifizierung oder fehlerhafte Dateiformate können sonst zu Fristverstößen führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher die Publizitätspflicht.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Bilanz (ggf. in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Keine GuV-Pflicht bei Nutzung der Erleichterungen
  • Kein Anhang erforderlich, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Anhang mit Angaben nach § 288 HGB
  • Keine GuV-Offenlegung bei Inanspruchnahme der Erleichterung

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB)

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt nach § 276 HGB)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht ist nicht offenzulegen, muss aber beim Unternehmensregister hinterlegt werden

Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (vollständig)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (vollständig)
  • Bei Konzernpflicht: Konzernabschluss und Konzernlagebericht
  • Bestätigungsvermerk oder Vermerk über Versagung des Bestätigungsvermerks

Hinweis

Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen erweiterten Offenlegungspflichten, z.B. bezüglich der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex oder der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB.

Zugang zum Unternehmensregister einrichten

Für die elektronische Offenlegung benötigen Sie einen Zugang zum Unternehmensregister sowie eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Registrierung beim Unternehmensregister

  1. Rufen Sie die Website www.unternehmensregister.de auf
  2. Klicken Sie auf „Registrieren“ im oberen Bereich
  3. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten und die Registernummer (HRB/HRA) ein
  4. Legen Sie ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und Passwort an
  5. Bestätigen Sie die Registrierung über den Link in der Bestätigungs-E-Mail

Authentifizierungsmöglichkeiten

Qualifizierte elektronische Signatur

  • Einmalige Kosten ca. 100-200 €
  • Jährliche Verlängerung nötig
  • Technische Einrichtung erforderlich

Zwei-Faktor-Authentifizierung

  • Geringe Einrichtungskosten
  • Einfache Handhabung
  • Ausreichend für Standardfälle

ELSTER-Zertifikat

  • Kostenlos
  • Bereits bei vielen Unternehmen vorhanden
  • Eingeschränkte Kompatibilität

Nach erfolgreicher Registrierung und Authentifizierung können Sie Dokumente über das Online-Portal hochladen. Alternativ ist auch eine Einreichung über die elektronische Schnittstelle ERiC (ELSTER Rich Client) möglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Offenlegung

Die elektronische Offenlegung über das Unternehmensregister folgt einem standardisierten Prozess. Beachten Sie die technischen Anforderungen an Dateiformate und Strukturierung.

Schritt 1: Jahresabschluss vorbereiten

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen (Protokoll aufbewahren)
  • Alle erforderlichen Unterlagen in PDF/A-Format konvertieren
  • Optional: Strukturierte Daten im XBRL-Format erstellen (Pflicht ab bestimmter Größe)
  • Dateigrößen prüfen (max. 10 MB pro Datei, Gesamt max. 50 MB)
  • Vollständigkeit und Lesbarkeit der PDFs sicherstellen

Schritt 2: Einloggen und Offenlegung starten

  1. Rufen Sie www.unternehmensregister.de auf und loggen Sie sich ein
  2. Wählen Sie im Menü „Bekanntmachungen“ → „Rechnungslegung/Finanzberichte“
  3. Klicken Sie auf „Neue Bekanntmachung erstellen“
  4. Wählen Sie die Art der Bekanntmachung: „Offenlegung Jahresabschluss
  5. Geben Sie das Geschäftsjahr ein (z.B. 01.01.2025 – 31.12.2025)

Schritt 3: Unterlagen hochladen

  1. Laden Sie die Bilanz als PDF/A hoch
  2. Fügen Sie ggf. GuV, Anhang und Lagebericht hinzu
  3. Bei XBRL-Pflicht: Strukturierte Taxonomie-Datei hochladen
  4. Ordnen Sie jede Datei dem korrekten Dokumenttyp zu
  5. Prüfen Sie die Vorschau auf Vollständigkeit

Schritt 4: Angaben zur Größenklasse

Geben Sie die Größenklasse Ihres Unternehmens nach § 267 HGB an. Diese Angabe ist zwingend erforderlich und bestimmt, welche Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können:

  • Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)
  • Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB)
  • Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB)

Schritt 5: Prüfung und Signatur

  1. Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten und hochgeladenen Dokumente
  2. Kontrollieren Sie die automatisch berechnete Veröffentlichungsgebühr
  3. Authentifizieren Sie die Einreichung per qualifizierter Signatur oder 2FA
  4. Senden Sie die Bekanntmachung ab

Schritt 6: Bestätigung und Veröffentlichung

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer. Das Unternehmensregister prüft die formelle Vollständigkeit und veröffentlicht die Unterlagen in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen.

Hinweis

Bewahren Sie die Eingangsbestätigung sorgfältig auf. Sie dient als Nachweis der fristgerechten Einreichung und ist im Falle eines Ordnungsgeldverfahrens von entscheidender Bedeutung.

„Viele Unternehmen unterschätzen den Zeitaufwand für die korrekte Formatierung der Unterlagen. Planen Sie mindestens 2-3 Stunden für die erstmalige Einreichung ein, insbesondere wenn XBRL-Taxonomien erforderlich sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Ein Unternehmen muss an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Schwellenwerte wurden durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angehoben und gelten seit 2016 unverändert. Eine Anpassung an die Inflation ist aktuell nicht vorgesehen.

Achtung

Beim Überschreiten oder Unterschreiten der Schwellenwerte gilt das Stetigkeitsprinzip: Die neue Größenklasse tritt erst ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden.

Besonderheiten bei der Größenbestimmung

  • Die Arbeitnehmerzahl ist als Jahresdurchschnitt zu berechnen
  • Auszubildende werden nicht mitgezählt
  • Bei Konzernstrukturen können Konsolidierungsregeln die Größenklasse beeinflussen
  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten automatisch als große Kapitalgesellschaften

Kosten und Gebühren der Offenlegung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) und der Art der eingereichten Dokumente.

Standardgebühren für Jahresabschlüsse

Leistung Gebühr Rechtsgrundlage
Offenlegung Jahresabschluss (elektronisch) 46,00 € Nr. 1.1.7.1 Anlage zu § 1 HRegGebV
Hinterlegung Lagebericht (ohne Offenlegung) 13,50 € Nr. 1.1.7.2 Anlage zu § 1 HRegGebV
Zweitschrift/Ausdruck aus Register 4,50 € Nr. 1.2.1 Anlage zu § 1 HRegGebV
Bescheinigung über Offenlegung 9,00 € Nr. 1.2.2 Anlage zu § 1 HRegGebV

Zusätzliche Kosten

Einmalige Kosten

  • Qualifizierte elektronische Signatur: 100-200 €
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: 0-30 €
  • XBRL-Software (bei Eigenerstellung): 200-1.000 €
  • Steuerberater/Dienstleister: 150-500 €

Laufende Kosten

  • Jährliche Signatur-Verlängerung: 60-100 €
  • Jahresgebühr Unternehmensregister: 46 €
  • XBRL-Dienstleister (optional): 100-300 € p.a.
  • Archivierung und Dokumentation: variabel

Die Gebühren werden nach Veröffentlichung automatisch in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.

Hinweis

Alle Gebühren für die Offenlegung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Bewahren Sie die Rechnungen des Unternehmensregisters für Ihre Buchhaltung auf.

Sanktionen und Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht hat ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Gemäß § 335 HGB können gegen säumige Unternehmen und ihre gesetzlichen Vertreter Ordnungsgelder verhängt werden:

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist

Die Höhe des Ordnungsgelds wird nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt und orientiert sich an:

  • Dauer der Fristüberschreitung
  • Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens
  • Schwere und Häufigkeit des Verstoßes
  • Verschulden der gesetzlichen Vertreter
  • Bisherige Verstöße und Wiederholungstäter

Typische Ordnungsgeldhöhen in der Praxis

Unternehmensgröße Erstverstoß Wiederholungsfall Erhebliche Verzögerung
Kleinstkapitalgesellschaft 500-1.500 € 1.500-3.000 € 3.000-6.000 €
Kleine Kapitalgesellschaft 1.500-3.000 € 3.000-6.000 € 6.000-10.000 €
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 3.000-6.000 € 6.000-12.000 € 12.000-18.000 €
Große Kapitalgesellschaft 6.000-12.000 € 12.000-20.000 € 20.000-25.000 €

Achtung

Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die persönlich verantwortlichen Geschäftsführer festgesetzt werden. Bei mehreren Geschäftsführern haften diese als Gesamtschuldner.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert alle Kapitalgesellschaften auf Offenlegung
  2. Bei Fristüberschreitung erhalten Sie eine Anhörung mit Fristsetzung (meist 6 Wochen)
  3. Sie können Stellung nehmen und die fehlende Offenlegung nachholen
  4. Bei Nichtreaktion oder unzureichender Begründung: Festsetzungsbescheid
  5. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden
  6. Nach Rechtskraft: Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Zwangsgeld

Hinweis

Die nachträgliche Offenlegung befreit nicht vom Ordnungsgeld, kann aber strafmildernd berücksichtigt werden. Legen Sie im Anhörungsverfahren umgehend offen und begründen Sie die Verspätung.

Weitere Folgen bei Nichtoffenlegung

  • Reputationsschaden: Säumige Unternehmen werden im Unternehmensregister markiert
  • Kreditwürdigkeitsprüfung: Banken und Auskunfteien bewerten fehlende Offenlegung negativ
  • Geschäftsbeziehungen: Partner können Verträge von aktuellen Jahresabschlüssen abhängig machen
  • Wiederholungsgefahr: Mehrfachverstöße führen zu exponentiell steigenden Ordnungsgeldern
  • Persönliche Haftung: Geschäftsführer können bei Pflichtverletzung schadenersatzpflichtig werden

„In meiner langjährigen Praxis habe ich erlebt, dass Ordnungsgelder bei Wiederholungstätern schnell die 10.000-Euro-Marke überschreiten. Die Investition in professionelle Unterstützung oder Software wie OnlineBilanz amortisiert sich bereits nach der ersten erfolgreichen fristgerechten Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

Aus der Beratungspraxis lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren, die zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Ordnungsgeldern führen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese vermeiden.

Technische und formale Fehler

  • Falsches Dateiformat: Nur PDF/A ist zugelassen, nicht PDF, Word oder Excel
  • Unleserliche Scans: Zu niedrige Auflösung oder schlechte Bildqualität
  • Fehlende Seitenzahlen: Erschwert die Zuordnung und Prüfung
  • Unvollständige Dateien: Abgeschnittene Seiten oder fehlende Anhänge
  • Zu große Dateien: Einzeldatei > 10 MB oder Gesamt > 50 MB
  • XBRL-Validierungsfehler: Falsche Taxonomie oder fehlerhafte Strukturierung

Inhaltliche Fehler

Häufige Bilanzfehler

  • Bilanz nicht festgestellt (fehlendes Datum)
  • Falsche Größenklasse angegeben
  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer
  • Inkonsistenzen zwischen Bilanz und Anhang
  • Fehlende Vorjahreszahlen

Organisatorische Fehler

  • Feststellungsfrist überschritten
  • Gesellschafterbeschluss fehlt oder ist ungültig
  • Falsche oder veraltete Registernummer
  • Authentifizierung nicht rechtzeitig eingerichtet
  • Fehlende interne Freigabeprozesse

Fehler bei Erleichterungen und Größenklassen

Viele Unternehmen nutzen Offenlegungserleichterungen falsch oder gar nicht. Häufige Probleme:

  • Kleinstkapitalgesellschaften reichen vollständige Bilanz ein statt verkürzter Form
  • Kleine Kapitalgesellschaften legen GuV offen, obwohl nicht erforderlich
  • Mittelgroße Unternehmen versäumen die Hinterlegung des Lageberichts
  • Größenklasse wird nicht jährlich neu geprüft bei Schwellenwertüberschreitung
  • Konzernzugehörigkeit wird nicht berücksichtigt

Achtung

Auch wenn Sie Erleichterungen in Anspruch nehmen, muss der vollständige Jahresabschluss intern erstellt und festgestellt werden. Die Erleichterungen betreffen nur den Umfang der Veröffentlichung, nicht die Erstellungspflicht.

Checkliste zur Vermeidung von Fehlern

  • Jahresabschluss vollständig erstellt und von Steuerberater geprüft
  • Feststellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung dokumentiert
  • Größenklasse anhand § 267 HGB korrekt ermittelt
  • Erforderliche Unterlagen in PDF/A konvertiert und auf Lesbarkeit geprüft
  • Authentifizierung beim Unternehmensregister rechtzeitig eingerichtet
  • Offenlegung mindestens 2 Wochen vor Fristablauf durchgeführt
  • Eingangsbestätigung erhalten und archiviert
  • Veröffentlichung im Register kontrolliert
  • Rechnung des Unternehmensregisters bezahlt

Hinweis

Mit professioneller Software wie OnlineBilanz werden viele dieser Fehlerquellen automatisch vermieden: Die Bilanz wird standardkonform erstellt, die Größenklasse automatisch ermittelt und die Dokumente werden direkt im richtigen Format exportiert.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Die Einreichung muss elektronisch mit authentifizierter Signatur oder Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Nach § 325 Abs. 1 HGB beträgt die Offenlegungsfrist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Zuvor muss der Jahresabschluss festgestellt werden: kleine GmbH innerhalb 11 Monaten, mittelgroße/große GmbH innerhalb 8 Monaten gemäß § 42a GmbHG.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB liegt zwischen mindestens 500 Euro und höchstens 25.000 Euro. Die Höhe hängt von der Unternehmensgröße, der Dauer der Fristüberschreitung und eventuellen Wiederholungsverstößen ab. Bei Kleinstkapitalgesellschaften werden typischerweise 500-1.500 Euro, bei großen Kapitalgesellschaften 6.000-12.000 Euro festgesetzt.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen gemäß § 326 HGB die Bilanz in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann bei Inanspruchnahme der Erleichterung weggelassen werden. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können weitere Erleichterungen nutzen.

Kann die Offenlegungsfrist verlängert werden?

Nein, die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine gesetzliche Höchstfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit. Auch bei besonderen Umständen wie Gesellschafterwechsel, Steuerberater-Ausfall oder technischen Problemen gewährt das Bundesamt für Justiz keine Fristverlängerung. Bei Fristversäumnis wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Was kostet die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Die Standardgebühr für die elektronische Offenlegung eines Jahresabschlusses beträgt 46 Euro nach Nr. 1.1.7.1 der Anlage zu § 1 HRegGebV. Die Hinterlegung eines Lageberichts ohne Offenlegung kostet zusätzlich 13,50 Euro. Hinzu kommen einmalige Kosten für die Authentifizierung (100-200 Euro für qualifizierte Signatur oder 0-30 Euro für Zwei-Faktor-Authentifizierung).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister (offiziell). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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