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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Software Vergleich

Jahresabschluss Software 2026 – DATEV, Lexware, sevDesk im Vergleich – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss-Software gibt es in vielen Varianten: von Plattformen wie DATEV über Self-Service-Tools wie Lexware für den Jahresabschluss und sevDesk bis hin zu spezialisierten Lösungen wie OnlineBilanz.de. Wer eine passende Software zum Jahresabschluss erstellen sucht, sollte Unternehmensgröße und spezifische Anforderungen berücksichtigen. Für kleinere Unternehmen lohnt sich auch ein Blick auf günstige DATEV Alternativen, die oft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Dieser Vergleich zeigt, welche Lösung für welchen Bedarf geeignet ist. Stand: April 2026

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2026 stehen verschiedene Softwarelösungen bereit: DATEV richtet sich an Steuerberater, Lexware und sevDesk an Selbstbucher, OnlineBilanz.de speziell an Kapitalgesellschaften mit Offenlegungspflicht. Die Wahl hängt von Unternehmensgröße, Buchhaltungskenntnissen und gesetzlichen Anforderungen ab. Gerade für GmbHs lohnt sich ein detaillierter DATEV oder sevDesk Vergleich, um die passende Lösung zu finden.

Überblick: Jahresabschluss-Software im Jahr 2026

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) muss nach den Vorschriften des HGB erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Verschiedene Softwarelösungen unterstützen Unternehmen und Steuerberater bei der Erstellung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße, Branche und internen Ressourcen erheblich.

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

12 Monate

Offenlegungsfrist

§ 267 HGB

Größenklassen

Der Markt teilt sich in drei große Segmente: professionelle Kanzleisoftware (DATEV), Self-Service-Buchhaltungstools (Lexware, sevDesk) und spezialisierte Abschlussportale (OnlineBilanz.de).

Hinweis

Wichtig für 2026: Die Offenlegung erfolgt seit DiRUG ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist als Offenlegungsstelle nicht mehr relevant. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB werden mit Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro sanktioniert.

DATEV – Die Profi-Lösung für Steuerberater und Kanzleien

DATEV ist in Deutschland bei Steuerkanzleien weit verbreitet und bietet ein umfassendes Ökosystem aus Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Offenlegung. Die Software richtet sich primär an Steuerberater, nicht an Unternehmen selbst. Welche konkreten Funktionen der Jahresabschluss mit DATEV umfasst und wo die Grenzen der Plattform liegen, hängt vom genutzten Modul ab.

Funktionsumfang DATEV

  • Vollständige Finanzbuchhaltung nach HGB
  • Automatisierte Bilanz- und GuV-Erstellung nach § 266 und § 275 HGB
  • Integrierte Lohnbuchhaltung und Steuererklärungen
  • Offenlegung über DATEV-Schnittstelle zum Unternehmensregister
  • Mandantenverwaltung für Kanzleien

Für wen eignet sich DATEV?

DATEV ist die erste Wahl für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die mehrere Mandate betreuen. Für Einzelunternehmen und kleine GmbHs ist DATEV aufgrund der Komplexität und Kosten meist überdimensioniert.

Achtung

Achtung: DATEV erfordert umfassende Fachkenntnisse; die Lizenzkosten ergeben sich laut Preisliste des Anbieters. Für Unternehmen ohne eigene Steuerkanzlei ist die Software oft nicht wirtschaftlich.

„DATEV ist für Kanzleien unverzichtbar, für Unternehmen aber meist zu komplex. Wer nur den Jahresabschluss erstellen und offenlegen möchte, braucht keine Kanzleisoftware.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Lexware – Buchhaltung und Jahresabschluss für Selbstbucher

Lexware bietet Desktop- und Cloud-Lösungen für Kleinunternehmer, Freiberufler und kleine GmbHs. Die Software kombiniert Buchhaltung, Rechnungsstellung und einfache Jahresabschluss-Funktionen.

Funktionsumfang Lexware

  • Finanzbuchhaltung für kleine und mittelgroße Unternehmen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und einfache Bilanzen
  • Rechnungserstellung und Online-Banking-Integration
  • Umsatzsteuervoranmeldung (ELSTER)
  • Keine direkte Offenlegungsfunktion zum Unternehmensregister

Grenzen von Lexware

Lexware unterstützt keine automatisierte Offenlegung nach § 325 HGB. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss manuell beim Unternehmensregister einreichen – ein zusätzlicher Arbeitsschritt.

Die Software eignet sich für Einzelunternehmen und kleine GmbHs ohne komplexe Anforderungen. Für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB fehlen erweiterte Funktionen wie Anhang-Editor oder Lagebericht.

Hinweis

Hinweis: Lexware richtet sich primär an Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende. Kapitalgesellschaften mit Offenlegungspflicht benötigen zusätzliche Tools oder manuelle Prozesse.

sevDesk – Cloud-Buchhaltung mit Jahresabschluss-Funktion

sevDesk ist eine moderne Cloud-Buchhaltung, die sich an Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen richtet. Die Software setzt auf Automatisierung und intuitive Bedienung.

Funktionsumfang sevDesk

  • Cloud-basierte Finanzbuchhaltung
  • Automatische Belegerfassung per OCR
  • Rechnungsstellung und Mahnwesen
  • Umsatzsteuervoranmeldung (ELSTER)
  • EÜR und einfache Bilanzen

Jahresabschluss mit sevDesk

sevDesk bietet grundlegende Jahresabschluss-Funktionen, jedoch keine Offenlegung nach § 325 HGB. Die Software ist primär für die laufende Buchhaltung konzipiert.

Für kleine GmbHs ohne Steuerberater kann sevDesk die Buchhaltung vereinfachen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss jedoch separat erfolgen – entweder manuell oder über spezialisierte Portale.

Achtung

Achtung: sevDesk bietet keine integrierte Offenlegung. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 325 HGB manuell beim Unternehmensregister einreichen oder zusätzliche Dienstleister beauftragen.

OnlineBilanz.de – Spezialisiert auf Jahresabschluss und Offenlegung

OnlineBilanz.de ist kein Buchhaltungstool, sondern eine spezialisierte Plattform für die Erstellung, Feststellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen nach HGB. Die Software richtet sich ausschließlich an Kapitalgesellschaften.

Funktionsumfang OnlineBilanz.de

  • Assistentengeführte Erstellung von Bilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB
  • Anhang-Editor mit vordefinierten Textbausteinen
  • Integrierte Offenlegung beim Unternehmensregister (seit DiRUG)
  • Automatische Prüfung der Größenklasse nach § 267 HGB
  • Fristüberwachung für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB)
  • Export als strukturiertes XBRL-Format oder PDF

Für wen eignet sich OnlineBilanz.de?

Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater. Die Software richtet sich an kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften und setzt voraus, dass die Buchhaltung bereits abgeschlossen ist.

Besonders geeignet für GmbHs und UGs, die ihre Buchhaltung selbst führen oder extern erledigen lassen, aber den Jahresabschluss und die Offenlegung eigenständig durchführen möchten.

„OnlineBilanz.de deckt genau die Lücke zwischen Buchhaltungssoftware und Steuerberater: Der Jahresabschluss wird rechtssicher erstellt und direkt beim Unternehmensregister eingereicht – ohne manuelle Uploads oder Zusatzkosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vergleich: Funktionen, Preise und Zielgruppen

Die folgende Tabelle vergleicht die wichtigsten Jahresabschluss-Softwarelösungen nach Funktionsumfang, Preis und Zielgruppe.

Software Buchhaltung Jahresabschluss Offenlegung Preis Zielgruppe
DATEV Ja (HGB) Ja (komplett) Ja (integriert) laut Preisliste (08/2026) Steuerberater, Kanzleien
Lexware Ja (EÜR + Bilanz) Basis Nein laut Preisliste (08/2026) Kleinunternehmer, kleine GmbH
sevDesk Ja (Cloud) Basis Nein laut Preisliste (08/2026) Selbstständige, Freiberufler
OnlineBilanz.de Nein Ja (HGB-konform) Ja (integriert) ab 499,95 € netto einmalig Kapitalgesellschaften

Kostenvergleich für eine kleine GmbH

Eine kleine GmbH (Bilanzsumme bis 7,5 Mio. Euro, Umsatz bis 15 Mio. Euro nach § 267 HGB) zahlt für DATEV, Lexware und sevDesk die Konditionen laut Preisliste des jeweiligen Anbieters (Stand: August 2026); bei OnlineBilanz.de fällt ein einmaliger Festpreis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) nach Umsatzstaffel an.

Die Kostendifferenz erklärt sich durch den Funktionsumfang: DATEV und Lexware sind Buchhaltungstools, OnlineBilanz.de ist ein spezialisiertes Abschluss- und Offenlegungsportal.

Hinweis

Tipp: Kombinieren Sie Buchhaltungssoftware (z. B. sevDesk) für die laufende Buchführung mit OnlineBilanz.de für den Jahresabschluss – so nutzen Sie spezialisierte Tools für jeden Schritt.

Welche Software passt zu welchem Unternehmen?

Die Wahl der passenden Jahresabschluss-Software hängt von Unternehmensgröße, Buchhaltungskenntnissen und gesetzlichen Anforderungen ab.

Entscheidungskriterien

  • Benötigen Sie laufende Buchhaltung oder nur den Jahresabschluss?
  • Müssen Sie nach § 325 HGB offenlegen (Kapitalgesellschaft)?
  • Haben Sie internen Buchhalter oder arbeiten Sie mit Steuerberater?
  • Welche Größenklasse nach § 267 HGB hat Ihr Unternehmen?
  • Bevorzugen Sie Cloud-Software oder Desktop-Installation?

Empfehlungen nach Unternehmenstyp

Einzelunternehmer / Freiberufler

Lexware oder sevDesk für EÜR und einfache Buchhaltung. Keine Offenlegungspflicht, daher kein spezialisiertes Tool nötig.

Kleine GmbH / UG

OnlineBilanz.de für Jahresabschluss und Offenlegung. Buchhaltung optional mit sevDesk oder eigenem Buchhalter.

Mittelgroße GmbH mit Steuerberater

DATEV über den Steuerberater. Komplette Betreuung von Buchhaltung bis Offenlegung aus einer Hand.

Kapitalgesellschaften ohne Steuerberater sollten auf integrierte Offenlegung achten. DATEV (über Kanzlei) und OnlineBilanz.de bieten eine direkte Anbindung ans Unternehmensregister.

Achtung

Wichtig: Die manuelle Offenlegung beim Unternehmensregister ist zeitaufwändig. Versäumnisse werden mit Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB sanktioniert.

Rechtliche Anforderungen an Jahresabschluss-Software 2026

Jahresabschluss-Software muss die gesetzlichen Anforderungen des HGB, insbesondere § 243, § 264, § 266, § 275 und § 325 HGB, erfüllen. Seit DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Pflichtbestandteile nach HGB

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 ff. HGB (außer Kleinstkapitalgesellschaften mit Erleichterung nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)

Fristen für 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 also spätestens am 31.12.2026.

XBRL-Format und strukturierte Daten

Das Unternehmensregister verlangt seit DiRUG für Bilanzen und GuV das strukturierte XBRL-Format. Jahresabschluss-Software sollte dieses Format automatisch generieren – manuelle Uploads im PDF-Format werden zunehmend abgelehnt.

Hinweis

Hinweis: DATEV und OnlineBilanz.de erzeugen automatisch XBRL-Dateien für die Offenlegung. Bei Lexware und sevDesk müssen XBRL-Dateien separat erstellt oder externe Dienstleister beauftragt werden.

„Die Umstellung auf XBRL hat viele Unternehmen überrascht. Wer seine Software nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Fristverstöße und Ordnungsgelder. Spezialisierte Tools wie OnlineBilanz.de nehmen diese technische Hürde ab.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Lexware oder sevDesk den Jahresabschluss offenlegen?

Nein, weder Lexware noch sevDesk bieten eine integrierte Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Sie müssen den Jahresabschluss manuell im XBRL-Format hochladen oder einen externen Dienstleister beauftragen. DATEV (über Steuerberater) und OnlineBilanz.de bieten direkte Offenlegungsfunktionen.

Welche Software ist am günstigsten für kleine GmbHs?

Für kleine GmbHs, die nur den Jahresabschluss erstellen und offenlegen möchten, arbeitet OnlineBilanz.de mit einem einmaligen Festpreis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) nach Umsatzstaffel. Die Konditionen von Lexware, sevDesk und DATEV ergeben sich laut Preisliste des jeweiligen Anbieters (Stand: August 2026); sie bieten dafür laufende Buchhaltung.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB verpasse?

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Fristversäumnissen ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 endet sie am 31.12.2026. Seit DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Benötigt OnlineBilanz.de eine laufende Buchhaltung?

Nein, OnlineBilanz.de setzt voraus, dass die Buchhaltung bereits abgeschlossen ist. Sie geben nur die Kontensalden ein, die Software erstellt daraus Bilanz, GuV und Anhang nach HGB und übernimmt die Offenlegung. Die laufende Buchhaltung können Sie mit Lexware, sevDesk oder einem externen Buchhalter erledigen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln; bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater. DATEV, Lexware und sevDesk sind Marken der jeweiligen Hersteller. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesen Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung und dem Vergleich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 266 HGB – Bilanzgliederung, § 275 HGB – GuV-Gliederung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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