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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogSoftware Jahresabschluss

Jahresabschluss erstellen Software 2026: Vergleich & Lösung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss-Software verspricht Effizienz und Kosteneinsparung — doch nicht jede Lösung erfüllt die rechtlichen Anforderungen nach § 243 HGB und GoB. Bevor Sie sich für ein Tool entscheiden, sollten Sie den grundlegenden Ablauf beim Jahresabschluss erstellen verstehen, um die nötigen Funktionen gezielt auszuwählen. In unserem detaillierten Vergleich von DATEV, Lexware und sevDesk erfahren Sie, welche Tools für welche Unternehmensgrößen geeignet sind. Zudem beleuchten wir digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz und zeigen auf, wann Software ausreicht, wo Fachexpertise unverzichtbar ist und welche Kosten Sie 2026 erwarten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Software für den Jahresabschluss reicht von DATEV (Branchenstandard für Steuerberater) über Lexware und Sage (Klein­unternehmen) bis hin zu Cloud-Tools wie sevDesk. Entscheidend ist: Software liefert nur Zahlen — die rechtskonforme Bilanzierung nach § 264 HGB, Bewertung nach § 252 HGB und Offenlegung erfordern steuerliche Fachkenntnisse. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Software-Effizienz mit Steuerberater-Verantwortung.

Welche Software eignet sich für den Jahresabschluss?

Die Wahl der richtigen Software für den Jahresabschluss hängt von mehreren Faktoren ab: Größe des Unternehmens, Komplexität der Buchführung, Budget und fachliche Expertise. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden: reine Buchhaltungssoftware mit Abschluss-Funktionen, spezialisierte Bilanzierungslösungen und digitale Steuerberater-Plattformen.

Nach § 264 HGB müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Je nach Größenklasse gemäß § 267 HGB kommen weitere Bestandteile hinzu: Anhang (ab Kleinst-GmbH bei freiwilligem Verzicht auf Erleichterungen) und Lagebericht (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften). Die Software muss diese gesetzlichen Anforderungen technisch abbilden können.

Die wichtigsten Software-Kategorien im Überblick

Kategorie Beispiele Zielgruppe Steuerberater-Prüfung
Buchhaltungssoftware sevDesk, Lexoffice, WISO Kleine GmbH/UG, einfache Strukturen Empfohlen, oft nicht inkludiert
Professional-Lösungen DATEV, Lexware Financial Office Steuerberater, mittlere Unternehmen Erfolgt beim Steuerberater
Steuerberater-Plattformen OnlineBilanz Alle Größenklassen Integraler Bestandteil

Hinweis

Auch bei Nutzung von Software bleibt die fachliche Verantwortung beim Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Die meisten Geschäftsführer lassen den Jahresabschluss deshalb durch einen Steuerberater erstellen und prüfen — die Software dient dann primär der strukturierten Datenaufbereitung.

DATEV: Die Branchenlösung für Steuerberater

DATEV ist die marktführende Software-Lösung in deutschen Steuerkanzleien. Die Genossenschaft entwickelt seit über 50 Jahren spezialisierte Lösungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten. Für den Jahresabschluss ist primär DATEV Kanzlei-Rechnungswesen relevant — eine umfassende Lösung, die von der Finanzbuchhaltung bis zur Bilanzierung und Offenlegung reicht.

Funktionsumfang und Einsatzbereich

DATEV bietet vollständige Abbildung aller handelsrechtlichen Anforderungen nach HGB: automatische Erstellung von Bilanz und GuV nach gesetzlichen Gliederungsvorschriften (§§ 266, 275 HGB), Anhang-Erstellung, Lagebericht-Tools sowie direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister für die Offenlegung gemäß § 325 HGB. Die Software berücksichtigt alle Größenklassen und aktuelle Gesetzesänderungen, einschließlich der DiRUG-Vorgaben seit August 2022.

  • Vollständige HGB-Konformität mit aktuellen Gliederungsvorschriften
  • Integrierte Taxonomie für elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Prüfungsroutinen und Plausibilitätschecks
  • Mandantenzugang über DATEV Unternehmen online
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Kosten und Verfügbarkeit

DATEV wird primär über Steuerberater genutzt — die Lizenzierung erfolgt kanzleiseitig. Mandanten erhalten Zugang über DATEV Unternehmen online, wofür separate Kosten anfallen (ab ca. 15–30 Euro monatlich, abhängig vom Modulumfang). Die eigentliche Jahresabschluss-Erstellung erfolgt durch den Steuerberater, dessen Honorar sich nach StBVV oder individueller Vereinbarung richtet.

Achtung

DATEV ist keine Software, die Geschäftsführer eigenständig für die Jahresabschluss-Erstellung nutzen. Die Komplexität und die Lizenzstruktur sind auf den professionellen Einsatz in Steuerkanzleien ausgelegt. Ohne steuerliche Fachkenntnisse ist das Risiko von Fehlern erheblich.

Lexware und Sage: Software für kleine Unternehmen

Lexware (Haufe-Gruppe) bietet mit Lexware Financial Office und Lexware Buchhaltung Lösungen, die sich an kleinere GmbHs und Steuerberater mit kleineren Mandantenstämmen richten. Die Software kombiniert Finanzbuchhaltung mit grundlegenden Jahresabschluss-Funktionen und ist deutlich zugänglicher als DATEV.

Funktionen für den Jahresabschluss

  • Automatische Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB-Gliederung
  • Summen- und Saldenlisten (SuSa) als Grundlage
  • Grundlegende Anhang-Vorlagen (weniger umfassend als DATEV)
  • Export für Steuerberater (DATEV-Schnittstelle)
  • Jahresabschluss-Checklisten und Plausibilitätsprüfungen

Die Kosten für Lexware Financial Office liegen bei etwa 50–80 Euro monatlich (Abo-Modell), abhängig von Version und Laufzeit. Sage 50 Handwerk/Auftrag bewegt sich in ähnlichen Preisregionen. Beide Lösungen sind deutlich günstiger als professionelle DATEV-Zugänge, bieten aber auch weniger Tiefe bei komplexen Bilanzierungsfragen.

„Viele Mandanten nutzen Lexware oder Sage für die laufende Buchhaltung und übergeben die Daten dann zum Jahresabschluss an uns. Das funktioniert gut, spart Zeit und Kosten — solange die Buchführung sauber ist. Die eigentliche Abschluss-Erstellung und Prüfung sollte aber beim Steuerberater liegen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Lexware und Sage eignen sich für Geschäftsführer mit Buchhaltungs-Grundkenntnissen, die ihre laufende Finanzbuchhaltung selbst führen möchten. Für den rechtssicheren Jahresabschluss nach § 264 HGB und die Offenlegung nach § 325 HGB empfiehlt sich dennoch die abschließende Prüfung durch einen Steuerberater.

sevDesk, Lexoffice & Co.: Cloud-Buchhaltung mit Grenzen

Cloud-Buchhaltungslösungen wie sevDesk, Lexoffice oder WISO MeinBüro haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Sie richten sich primär an Gründer, Freelancer und kleine GmbHs, die eine einfache, webbasierte Lösung für die laufende Buchhaltung suchen. Die Jahresabschluss-Funktionen sind jedoch oft eingeschränkt.

Was können die Cloud-Tools beim Jahresabschluss?

✓ Funktionen vorhanden

  • Automatische GuV-Auswertungen nach EÜR oder Bilanz
  • Summen- und Saldenlisten (Basis für Abschluss)
  • Export für Steuerberater (DATEV-Format)
  • Grundlegende Bilanzansicht
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

✗ Grenzen der Tools

  • Keine vollständige HGB-konforme Abschluss-Erstellung
  • Anhang meist nicht oder nur rudimentär
  • Keine Offenlegungs-Schnittstelle zum Unternehmensregister
  • Komplexe Bilanzierungsfragen (Rückstellungen, Abgrenzungen) nur begrenzt
  • Keine Gewähr für steuerliche und handelsrechtliche Korrektheit

Die monatlichen Kosten liegen bei 15–50 Euro, abhängig vom Funktionsumfang und der Anzahl der Belege. Das macht diese Tools attraktiv für die laufende Buchhaltung, aber sie ersetzen nicht die fachliche Jahresabschluss-Erstellung.

Typischer Workflow in der Praxis

  1. Geschäftsführer führt laufende Buchhaltung in sevDesk/Lexoffice
  2. Export der Daten zum Jahresende (DATEV-Format oder CSV)
  3. Übergabe an Steuerberater für Jahresabschluss-Erstellung
  4. Steuerberater prüft, korrigiert, erstellt Bilanz, GuV und Anhang
  5. Unterzeichnung und Offenlegung durch Steuerberater oder Geschäftsführer

Dieser hybride Ansatz kombiniert die Vorteile beider Welten: niedrige monatliche Kosten für die Buchhaltung und fachliche Sicherheit beim Jahresabschluss.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Lösung mit Festpreis

OnlineBilanz ist keine klassische Buchhaltungssoftware, sondern eine digitale Steuerberater-Plattform. Mandanten erhalten ihren vollständigen, rechtssicheren digitalen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — koordiniert über moderne Software, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Das Konzept verbindet die fachliche Sicherheit einer Steuerkanzlei mit der Effizienz digitaler Prozesse.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

  1. Geschäftsführer übermittelt Buchhaltungsdaten (DATEV-Export, CSV oder direkte Buchungsbelege)
  2. Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart) koordiniert als erster Ansprechpartner
  3. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den vollständigen Jahresabschluss nach HGB
  4. Prüfung, Finalisierung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater
  5. Optionale Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, GuV und Anhang nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften wird auch der Lagebericht (§ 289 HGB) erstellt. Alle Fristen — Feststellung nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) und Offenlegung nach § 325 HGB (12 Monate) — werden aktiv überwacht.

Festpreise und Transparenz

Im Gegensatz zur klassischen Abrechnung nach Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) arbeitet OnlineBilanz mit transparenten Festpreisen. Der Preis ist abhängig von der Größenklasse (§ 267 HGB) und dem Umfang der Vorarbeiten, wird aber vor Beginn verbindlich kommuniziert. Es gibt keine nachträglichen Überraschungen.

„Der Jahresabschluss ist Steuerberater-Arbeit — das können und wollen wir nicht durch Software ersetzen. Aber wir können die Prozesse drumherum digitalisieren: Datenübermittlung, Kommunikation, Statusverfolgung. So bleibt die fachliche Qualität erhalten, während Wartezeiten und Intransparenz verschwinden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

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StB-geprüft & unterzeichnet

Festpreis

Keine StBVV-Überraschungen

Digital

Moderne Plattform-Koordination

Kostenvergleich: Software vs. Steuerberater vs. Plattform

Die Kosten für den Jahresabschluss variieren erheblich — abhängig davon, ob Sie Software eigenständig nutzen, einen klassischen Steuerberater beauftragen oder eine digitale Plattform wählen. Dabei ist wichtig: Reine Software-Kosten sind nur ein Teil der Gleichung. Zeitaufwand, Haftungsrisiko und fachliche Sicherheit müssen mitberücksichtigt werden.

Kostentabelle: Typische Jahresabschluss-Szenarien für eine kleine GmbH

Szenario Software-Kosten/Jahr Steuerberater-Honorar Gesamtkosten Zeitaufwand GF
Eigenständig mit Lexware 600–960 € 600–960 € 20–40 Stunden
sevDesk + StB für Abschluss 180–600 € 1.500–3.000 € 1.680–3.600 € 10–15 Stunden
Klassische Kanzlei (DATEV) 0–360 € 2.500–5.000 € 2.500–5.360 € 5–10 Stunden
OnlineBilanz (Festpreis) Festpreis (inkl.) Variabel nach Größe 3–5 Stunden

Die Preise für klassische Steuerberater richten sich nach der StBVV und sind abhängig von Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz) und Schwierigkeit. Eine volle 10/10-Gebühr für einen Jahresabschluss bei einer kleinen GmbH mit 200.000 Euro Bilanzsumme liegt beispielsweise bei etwa 1.770 Euro (Mittelgebühr) — nach oben und unten sind erhebliche Abweichungen möglich.

Achtung

Bei eigenständiger Erstellung mit Software entfällt zwar das Steuerberater-Honorar, dafür trägt der Geschäftsführer das volle Haftungsrisiko für Fehler. Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann zu Ordnungsgeld (§ 335 HGB: 500–25.000 Euro), steuerlichen Nachforderungen oder im Extremfall zur persönlichen Haftung führen.

Versteckte Kosten und Risiken

  • Zeitaufwand: Eigenständige Abschluss-Erstellung kostet 20–40 Arbeitsstunden — Zeit, die im operativen Geschäft fehlt
  • Fehlerrisiko: Falsche Bilanzierung von Rückstellungen, Abgrenzungen oder Bewertungen führt zu steuerlichen Risiken
  • Offenlegung: Fehlerhafte oder verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister löst Ordnungsgeldverfahren aus
  • Fortbildung: HGB, EStG und GoBD ändern sich laufend — die Kenntnis aktueller Vorschriften erfordert kontinuierliche Weiterbildung

Welche Lösung passt zu Ihrer GmbH?

Die Entscheidung für eine Software oder einen Steuerberater hängt von mehreren Faktoren ab: Größe der GmbH, Komplexität der Geschäftsvorfälle, eigene Fachkenntnisse und verfügbare Zeit. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht — wohl aber klare Orientierungspunkte.

Entscheidungsmatrix: Software oder Steuerberater?

  • Eigenständig mit Software — nur wenn: fundierte Buchhaltungs- und Bilanzkenntnisse vorhanden, sehr einfache Geschäftsstruktur (z.B. Holdinggesellschaft ohne operative Tätigkeit), ausreichend Zeit (20+ Stunden), Bereitschaft zum Haftungsrisiko
  • Hybrid (Software + Steuerberater) — sinnvoll wenn: laufende Buchhaltung selbst geführt wird (Kostenkontrolle), standardisierte Geschäftsvorfälle, Steuerberater nur für Abschluss und Prüfung beauftragt wird
  • Vollservice klassische Kanzlei — empfohlen bei: mittleren und großen GmbHs (§ 267 Abs. 2, 3 HGB), komplexen Bilanzierungsfragen (Rückstellungen, latente Steuern, Konzernverflechtungen), persönlichem Beratungsbedarf vor Ort
  • Digitale Steuerberater-Plattform — geeignet für: kleine und mittelgroße GmbHs, Wunsch nach transparenten Festpreisen, digitale Kommunikation bevorzugt, keine lokale Kanzlei-Bindung erforderlich

Typische Profile in der Praxis

Holding-GmbH

  • Wenige Buchungsvorfälle (< 50/Jahr)
  • Lexware oder WISO oft ausreichend
  • Steuerberater nur für finale Prüfung

Handels-GmbH

  • Mittleres Buchungsvolumen (500–2.000/Jahr)
  • sevDesk/Lexoffice für laufende Buchhaltung
  • Jahresabschluss durch Steuerberater (klassisch oder digital)

Produktions-GmbH

  • Hohes Volumen, komplexe Bewertungsfragen
  • DATEV über klassische Kanzlei
  • Ggf. Wirtschaftsprüfer bei Prüfungspflicht

In der Praxis zeigt sich: Die meisten Geschäftsführer führen ihre laufende Buchhaltung selbst oder mit einfacher Software und beauftragen für den Jahresabschluss einen Steuerberater. Das kombiniert Kostenkontrolle im Tagesgeschäft mit rechtlicher Sicherheit beim Abschluss.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange zu suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Koordination erfolgt über Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart), die fachliche Erstellung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.

Rechtliche Anforderungen, die jede Software erfüllen muss

Unabhängig von der gewählten Software-Lösung gelten für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG verbindliche rechtliche Anforderungen. Diese ergeben sich primär aus dem HGB (Handelsgesetzbuch), dem GmbHG und den GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation). Software allein garantiert keine Rechtskonformität — sie muss korrekt eingesetzt werden.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

  • Bilanz nach § 266 HGB (Aktivseite: Anlage- und Umlaufvermögen; Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 ff. HGB (Erläuterungen zu Bilanz und GuV, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können von Erleichterungen Gebrauch machen und unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten. Die Software muss diese größenabhängigen Erleichterungen korrekt abbilden — ein häufiger Fehlerbereich bei einfachen Cloud-Tools.

GoBD-Konformität: Unverzichtbar seit 2015/2020

Die GoBD verlangen revisionssichere, nachvollziehbare und unveränderbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Konkret bedeutet das für die Software:

  • Unveränderbarkeit gebuchter Belege (keine nachträgliche Manipulation)
  • Vollständige Protokollierung aller Änderungen (Audit-Trail)
  • Revisionssichere Archivierung über 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO)
  • Maschinelle Auswertbarkeit für Betriebsprüfungen (DATEV-Export, GoBD-Export)
  • Verfahrensdokumentation (wie wird die Software eingesetzt?)

Achtung

Viele einfache Cloud-Tools werben mit ‘GoBD-Konformität’, erfüllen aber nicht alle Anforderungen — insbesondere bei der revisionssicheren Archivierung und Protokollierung. Im Zweifel sollte ein Steuerberater die Software-Wahl prüfen.

Fristen, die keine Software automatisch einhält

Frist Rechtsgrundlage Konsequenz bei Versäumnis
Feststellung: 11 Monate (kleine GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG Auflösungsgrund, Löschung möglich
Feststellung: 8 Monate (mittelgroße/große) § 42a Abs. 2 GmbHG Auflösungsgrund, Löschung möglich
Offenlegung: 12 Monate § 325 Abs. 1 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 € (§ 335 HGB)
Aufbewahrung: 10 Jahre § 257 HGB, § 147 AO Steuerschätzung, Bußgeld bei Prüfung

Software kann Erinnerungen senden und Workflows unterstützen — die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Fristen trägt jedoch der Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Bei Versäumnis drohen nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch persönliche Haftungsrisiken.

„Wir erleben regelmäßig, dass Geschäftsführer die Software technisch korrekt bedienen, aber die Fristen übersehen. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist vielen gar nicht bekannt. Deshalb überwachen wir bei OnlineBilanz alle Fristen aktiv und erinnern proaktiv — das gehört zur Steuerberater-Verantwortung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler bei software-gestützter Abschluss-Erstellung

Auch bei Nutzung professioneller Software passieren Fehler — oft nicht wegen technischer Mängel, sondern aufgrund fehlender Fachkenntnisse oder Unachtsamkeit. Die häufigsten Probleme lassen sich in drei Kategorien einteilen: Bewertungsfehler, Gliederungsfehler und formale Mängel.

1. Fehlerhafte Bewertung von Vermögensgegenständen

Die Bewertung nach § 253 HGB ist einer der häufigsten Fehlerquellen. Software kann Abschreibungstabellen abbilden, aber nicht bewerten, ob die gewählte Methode sachgerecht ist:

  • Anschaffungskosten nicht vollständig erfasst (Nebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten)
  • Abschreibungsmethode falsch gewählt (linear vs. degressiv, steuerlich vs. handelsrechtlich)
  • Nutzungsdauer nicht angepasst (AfA-Tabellen sind Richtwerte, keine Pflicht)
  • Außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung unterlassen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)

2. Rückstellungen: Der klassische Stolperstein

Rückstellungen nach § 249 HGB erfordern Schätzungen und juristische Bewertung — hier versagt reine Software regelmäßig:

Häufig vergessene Rückstellungen

  • Urlaubsrückstellungen (nicht genommener Urlaub)
  • Rückstellungen für Jahresabschluss-Kosten
  • Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (z.B. Steuerberater)
  • Prozessrisiken und Gewährleistungen
  • Rückstellungen für Altersteilzeit oder Jubiläen

Bewertungsfehler

  • Pauschale Schätzungen statt Einzelbewertung
  • Keine Abzinsung bei Laufzeit > 1 Jahr (§ 253 Abs. 2 HGB)
  • Sozialversicherungsbeiträge bei Personalrückstellungen vergessen
  • Gewinnabhängige Boni falsch geschätzt

3. Formale und Gliederungsfehler

Die gesetzliche Gliederung nach §§ 266, 275 HGB ist zwingend. Dennoch kommt es immer wieder zu Fehlern:

  • Posten in falschen Bilanzpositionen (z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern unter ‘sonstige Verbindlichkeiten’ statt gesondertem Ausweis)
  • Falsche Fristengliederung bei Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit < 1 Jahr vs. > 1 Jahr)
  • Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten (außer bei Aufrechnungslage)
  • Fehlende Vorjahresvergleichswerte in GuV und Bilanz

Hinweis

Die meisten dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn ein Steuerberater zumindest die finale Prüfung vornimmt. Software kann Daten strukturieren — fachliche Beurteilung ersetzt sie nicht.

4. Offenlegungsfehler beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Dennoch verwenden manche Software-Tools veraltete Schnittstellen oder Anleitungen. Weitere Fehlerquellen:

  • Falsche Größenklasse angegeben (führt zu falscher Offenlegungstiefe)
  • XBRL-Taxonomie fehlerhaft (technisches Format für elektronische Einreichung)
  • Anhang oder Bilanz unvollständig eingereicht
  • Frist übersehen (12 Monate nach § 325 HGB)

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) wird vom Bundesamt für Justiz verhängt und ist unabhängig vom Verschulden — selbst technische Fehler schützen nicht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss komplett selbst mit Software erstellen?

Rechtlich ja — Sie sind nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung verpflichtet. Praktisch ist das jedoch nur ratsam, wenn Sie fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Bewertung (§ 252 ff. HGB) und Steuerrecht besitzen. Fehler führen zu Haftungsrisiken (§ 43 GmbHG), Ordnungsgeldern (§ 335 HGB) und steuerlichen Nachteilen. Die meisten GmbHs lassen den Abschluss deshalb durch einen Steuerberater erstellen oder zumindest prüfen.

Welche Software nutzen Steuerberater für den Jahresabschluss?

Die überwiegende Mehrheit der Steuerberater in Deutschland arbeitet mit DATEV — insbesondere DATEV Rechnungswesen, Kanzlei-Rechnungswesen und Mittelstand. DATEV bietet durchgängige Workflows von Finanzbuchhaltung über Bilanz bis E-Bilanz und Offenlegung. Alternativ kommen Addison, Agenda oder branchenspezifische ERP-Systeme zum Einsatz. Alle erfüllen GoBD-Anforderungen und bieten Schnittstellen zum Finanzamt.

Was kostet professionelle Jahresabschluss-Software für Unternehmen?

Lexware Financial Office kostet ab ca. 50 Euro/Monat, Sage 50 Buchhaltung ab ca. 40 Euro/Monat. Cloud-Tools wie sevDesk starten bei 15–50 Euro/Monat, bieten aber meist keine echte Bilanzerstellung. DATEV ist nur über Steuerberater nutzbar (Lizenz ca. 100–300 Euro/Monat plus Beratungshonorar). Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten Jahresabschluss-Pauschalen ab 990 Euro — inklusive Steuerberater-Erstellung und Offenlegung.

Muss Jahresabschluss-Software GoBD-zertifiziert sein?

Eine offizielle GoBD-Zertifizierung existiert nicht — das BMF vergibt keine Siegel. Entscheidend ist, dass die Software die GoBD-Anforderungen erfüllt: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung und maschinelle Auswertbarkeit. Seriöse Anbieter dokumentieren die Compliance in Verfahrensdokumentationen. Bei Betriebsprüfungen liegt die Beweislast beim Unternehmen — Software allein schützt nicht vor Verwerfen der Buchführung.

Kann ich mit Excel einen rechtssicheren Jahresabschluss erstellen?

Excel ist keine Buchhaltungs- oder Bilanzsoftware und erfüllt zentrale GoBD-Anforderungen nicht: keine Unveränderbarkeit (Zellen sind editierbar ohne Protokoll), keine Versionskontrolle, keine durchgängige Belegarchivierung. Zwar können Sie Zahlen in Excel aufbereiten, aber für die rechtskonforme Finanzbuchhaltung und E-Bilanz-Übermittlung (§ 5b EStG) benötigen Sie zertifizierte Software. Excel-Bilanzen werden bei Betriebsprüfungen kritisch gesehen und können zur Schätzung führen.

Was passiert, wenn die Software einen Fehler im Jahresabschluss verursacht?

Die rechtliche Verantwortung für den Jahresabschluss liegt immer beim Geschäftsführer (§ 264 Abs. 1 HGB) — unabhängig von der Software. Softwarefehler entlasten nicht von der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Haftungsausschlüsse der Anbieter greifen meist bei fehlerhaften Berechnungen. Deshalb ist eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater unverzichtbar. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz trägt der zugelassene Steuerberater die Berufshaftung — das ist der entscheidende Unterschied zu reiner Software.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 325 HGB – Offenlegung, § 5b EStG – E-Bilanz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater