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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026: Pflicht, Ablauf & digitale Lösung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist für jede Kapitalgesellschaft eine handelsrechtliche Pflicht nach § 242 HGB. Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage und muss fristgerecht erstellt, geprüft, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Eine strukturierte Jahresabschluss Schritt für Schritt PDF Anleitung hilft Ihnen, den Prozess systematisch zu durchlaufen. Dabei können Sie den Jahresabschluss 2026 sowohl auf klassischem Weg als auch digital mit modernen Tools rechtssicher erstellen. Für die anschließende Prüfung des Jahresabschlusses gelten je nach Unternehmensgröße spezifische Anforderungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang. Er muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) festgestellt und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Grundlagen des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB das zentrale Instrument zur Rechenschaftslegung eines Unternehmens. Er bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu einem bestimmten Bilanzstichtag ab und dient Gesellschaftern, Gläubigern und Finanzbehörden als Informationsgrundlage.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten besondere Anforderungen nach §§ 264 ff. HGB. Diese müssen nicht nur einen Jahresabschluss erstellen, sondern diesen auch durch die Gesellschafterversammlung feststellen lassen und anschließend beim Unternehmensregister offenlegen.

Hinweis

Der Bilanzstichtag ist in der Regel der 31.12. eines Jahres. Für das Geschäftsjahr 2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 offengelegt werden.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Während Einzelkaufleute nur eine vereinfachte Bilanz erstellen müssen, sind Kapitalgesellschaften zu einem vollständigen Jahresabschluss mit umfangreichen Anhangangaben verpflichtet.

§ 242 HGB

Pflicht zum Jahresabschluss

12 Monate

Offenlegungsfrist

25.000 €

Max. Ordnungsgeld

Gesetzliche Pflichten & Fristen 2026

Kapitalgesellschaften unterliegen strengen gesetzlichen Fristen, die bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Sanktionen führen. Die Fristen beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres und sind abhängig von der Größenklasse des Unternehmens.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung formell festgestellt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten folgende Fristen:

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für GJ 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die absolute Höchstfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also für das Geschäftsjahr 2025 der 31.12.2026.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Unternehmensregister leitet automatisch Verfahren ein.

Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 (DiRUG) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und Größe des Unternehmens. Für Kapitalgesellschaften sind die Mindestbestandteile in § 264 Abs. 1 HGB definiert.

Pflichtbestandteile für Kapitalgesellschaften

  • Bilanz nach § 266 HGB – strukturierte Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB – Ermittlung des Jahresergebnisses
  • Anhang nach § 284 HGB – Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen, der die wirtschaftliche Lage, Risiken und voraussichtliche Entwicklung darstellt.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind von der Lageberichtspflicht befreit und können den Anhang verkürzen (§ 288 HGB).

Zusätzliche Dokumente

  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • Bei offenzulegenden Abschlüssen: Vollständiger Gesellschafterlist

Bilanz

Vermögensaufstellung nach § 266 HGB mit Aktivseite (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und Passivseite (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

GuV

Erfolgsrechnung nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren zur Ermittlung des Jahresüberschusses

Anhang

Erläuterungen nach § 284 HGB zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und weiteren Pflichtangaben

Jahresabschluss erstellen: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mit vorbereitenden Buchungen beginnt und mit der Offenlegung endet. Jeder Schritt erfordert sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der handelsrechtlichen Vorgaben.

Schritt 1: Vorbereitung und Kontenabstimmung

Zunächst müssen alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres vollständig erfasst sein. Prüfen Sie systematisch alle Konten auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchungen.

  • Alle Belege vollständig erfasst und kontiert
  • Bankkonten abgestimmt (Soll-Ist-Vergleich)
  • Offene Posten in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung bereinigt
  • Kassenbuch geprüft und abgeschlossen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Buchhaltung abgestimmt

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB besteht eine Inventurpflicht zum Bilanzstichtag. Das Inventar bildet die Grundlage für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz.

  • Körperliche Bestandsaufnahme von Warenbeständen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
  • Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens
  • Prüfung von Forderungen auf Werthaltigkeit
  • Erfassung aller Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Schritt 3: Abschlussbuchungen vornehmen

Die Abschlussbuchungen passen die laufende Buchhaltung an die Stichtagsbetrachtung an und berücksichtigen periodengerechte Abgrenzungen nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Zeitliche Abgrenzungen

  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
  • Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Rückstellungen bilden nach § 249 HGB

Bewertungen

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Wertberichtigungen auf Forderungen
  • Bewertung der Vorräte zum Niederstwertprinzip
  • Rückstellungsbewertung mit bestmöglicher Schätzung

Schritt 4: Bilanz und GuV aufstellen

Nach Abschluss aller Buchungen werden die Salden in das gesetzliche Schema nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) übertragen. Kapitalgesellschaften müssen die vorgegebene Gliederungstiefe einhalten.

„Die korrekte Gliederung nach HGB ist keine Formsache, sondern rechtliche Pflicht. Fehlerhafte Gliederungen können zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister führen und das Ordnungsgeldverfahren nicht stoppen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 5: Anhang erstellen

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr und weiteren wesentlichen Sachverhalten.

Feststellung und Offenlegung

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch das zuständige Gesellschaftsorgan festgestellt werden. Erst danach erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Bei der GmbH stellt nach § 42a Abs. 2 GmbHG die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest, sofern nicht die Satzung etwas anderes bestimmt. Die Feststellung muss protokolliert werden und gilt als konstitutiver Akt.

  • Einladung der Gesellschafter unter Beifügung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit (sofern Satzung nichts anderes vorsieht)
  • Protokollierung der Feststellung mit Datum und Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Unterzeichnung des festgestellten Jahresabschlusses

Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt nach § 325 HGB ausschließlich in elektronischer Form über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

Hinweis

Die Einreichung erfolgt im strukturierten XML-Format (XBRL) oder als PDF-Dokument. Für die elektronische Übermittlung ist ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Das Unternehmensregister prüft formal die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Bei Mängeln erfolgt eine Zurückweisung, die nicht zur Fristverlängerung führt. Die Offenlegung gilt erst mit vollständiger Annahme als erfüllt.

Achtung

Bei Fristüberschreitung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Auch nachträgliche Offenlegung verhindert das Verfahren nicht mehr, kann aber strafmildernd wirken.

Prüfungspflicht beachten

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers muss dem offenzulegenden Jahresabschluss beigefügt werden.

Größenklassen und Erleichterungen nach § 267 HGB

Das Handelsrecht unterscheidet nach § 267 HGB drei Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Für die Einordnung als mittelgroß oder groß müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei Merkmale überschritten werden.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB: Verkürzte Bilanzgliederung ohne Untergliederung
  • § 276 HGB: Verkürzter Ausweis in der GuV
  • § 288 HGB: Reduzierter Umfang des Anhangs
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB (außer bei freiwilliger Prüfung)
  • Keine Lageberichtspflicht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Verlängerte Feststellungsfrist: 11 Monate statt 8 Monate

Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, wenn im Anhang bestimmte Angaben gemacht werden. Die Bilanz und der Anhang sind jedoch vollständig offenzulegen.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) profitieren von weiteren Vereinfachungen, müssen aber dennoch offenlegen.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler auf, die zu Beanstandungen durch das Unternehmensregister, Prüfer oder Finanzbehörden führen können.

Formale Fehler

  • Falsche Gliederung der Bilanz – § 266 HGB gibt zwingende Struktur vor
  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer auf dem Jahresabschluss
  • Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Anhang nach § 284 HGB
  • Falsche Firmierung oder veraltete Registernummer
  • Fehlende Datumsangabe bei der Feststellung

Bilanzierungsfehler

Ansatzfehler

  • Nicht bilanzierungsfähige Posten aktiviert
  • Bilanzierungsverbote missachtet (§ 248 HGB)
  • Rückstellungen zu Unrecht nicht gebildet
  • Aktive latente Steuern ohne hinreichende Sicherheit

Bewertungsfehler

  • Verletzung des Niederstwertprinzips bei Umlaufvermögen
  • Falsche oder fehlende Abschreibungen
  • Über- oder Unterbewertung von Rückstellungen
  • Nicht beachtete Wertaufholungsgebote nach § 253 Abs. 5 HGB

„Die häufigsten Ablehnungsgründe beim Unternehmensregister sind unvollständige Anhangangaben und fehlerhafte Gliederungen. Eine sorgfältige Prüfung vor der Einreichung spart Zeit und vermeidet Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristversäumnisse

Die Nichteinhaltung von Fristen ist der häufigste Grund für Ordnungsgeldverfahren. Planen Sie ausreichend Zeit ein und beginnen Sie frühzeitig mit der Jahresabschlusserstellung.

Achtung

Ein einmal eingeleitetes Ordnungsgeldverfahren kann durch nachträgliche Offenlegung nicht mehr gestoppt werden. Das Bußgeld wird trotzdem festgesetzt, kann aber bei zeitnaher Nachreichung gemildert werden.

Digitale Lösung mit OnlineBilanz.de

Die manuelle Erstellung eines Jahresabschlusses ist zeitaufwendig und fehleranfällig. OnlineBilanz.de bietet eine digitale Komplettlösung, die den gesamten Prozess von der Dateneingabe bis zur elektronischen Offenlegung abdeckt.

Funktionsumfang der Software

  • Automatische HGB-Gliederung nach § 266 und § 275 HGB je nach Größenklasse
  • Integrierte Anhang-Generierung mit allen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • XBRL-Export für die elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister
  • Rechtssichere Vorlagen für alle Größenklassen und Rechtsformen
  • Fristenüberwachung mit automatischen Erinnerungen
  • Direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister

Vorteile der digitalen Erstellung

Zeitersparnis

Die strukturierte Eingabemaske führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Automatische Berechnungen und Plausibilitätsprüfungen reduzieren den Aufwand erheblich.

Rechtssicherheit

Alle gesetzlichen Vorgaben sind in der Software hinterlegt. Gliederungsschemata, Pflichtangaben und Formatvorgaben werden automatisch eingehalten.

Kostenkontrolle

Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Deutlich günstiger als klassische Steuerberater-Honorare für die Jahresabschlusserstellung.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Unternehmensdaten erfassen: Stammdaten, Größenklasse und Bilanzstichtag eingeben
  2. Bilanzpositionen eintragen: Werte aus der Buchhaltung übernehmen oder manuell erfassen
  3. GuV erstellen: Umsätze, Aufwendungen und Erträge strukturiert eingeben
  4. Anhang generieren: Pflichtangaben auswählen und ergänzen
  5. Prüfung durchführen: Integrierte Plausibilitätschecks nutzen
  6. Dokumente exportieren: PDF für die Feststellung und XBRL für die Offenlegung erzeugen
  7. Elektronisch einreichen: Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister

Hinweis

OnlineBilanz.de richtet sich an GmbH, UG und AG aller Größenklassen. Die Software berücksichtigt automatisch die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 266, 276, 288 HGB.

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

Die Software ist konzipiert für Geschäftsführer, Steuerberater und Buchhalter, die Jahresabschlüsse effizient und rechtssicher erstellen möchten. Besonders kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften mit überschaubarer Komplexität profitieren vom digitalen Prozess.

Bei komplexen Konzernstrukturen, umfangreichen Beteiligungen oder besonderen Bilanzierungssachverhalten empfehlen wir die zusätzliche Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kaufleute nach § 242 HGB sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB mit Anhang und Offenlegungspflicht. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben vereinfachte Anforderungen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Die Feststellung muss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate) und bei mittelgroßen/großen bis 31.08.2026 (8 Monate) nach § 42a GmbHG erfolgen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die nachträgliche Offenlegung stoppt das Verfahren nicht mehr, kann aber strafmildernd berücksichtigt werden.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als PDF mit qualifizierter Signatur.

Welche Erleichterungen gelten für kleine GmbH beim Jahresabschluss?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB profitieren von verkürzter Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB), reduziertem Anhang (§ 288 HGB), keiner Prüfungspflicht (§ 316 HGB), keinem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB) und verlängerter Feststellungsfrist von 11 Monaten (§ 42a GmbHG).

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Die Kosten variieren je nach Komplexität und Dienstleister. Steuerberater rechnen nach StBVV mit Honoraren zwischen 500 und 5.000 Euro oder mehr. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise ab ca. 200-400 Euro für standardisierte kleine Kapitalgesellschaften inklusive elektronischer Offenlegung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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