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Datum

Lesedauer

18–27 Minuten

OnlineBilanzBlogDATEV oder sevDesk

DATEV oder sevDesk 2026: Vergleich für GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Wahl zwischen DATEV oder sevDesk ist für jede GmbH eine strategische Entscheidung mit langfristigen Auswirkungen auf Buchhaltung, Steuerberater-Zusammenarbeit und Kosten. Dieser Vergleich zeigt die Stärken und Einsatzgebiete beider Systeme auf und hilft Ihnen, die richtige Software für Ihre Anforderungen zu finden – fachlich fundiert und praxisnah.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

DATEV ist der Branchen-Standard für Steuerberater mit hoher Integration, Rechtssicherheit und umfassenden Funktionen – ideal für komplexe Anforderungen. sevDesk bietet eine moderne, benutzerfreundliche Oberfläche mit transparenten Preisen und eignet sich besonders für kleinere GmbH mit überschaubarer Buchhaltung. Die Entscheidung hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und gewünschter Steuerberater-Integration ab.

DATEV oder sevDesk: Grundsätzlicher Vergleich der Systeme

Die Wahl zwischen DATEV und sevDesk ist für GmbH-Geschäftsführer eine strategische Entscheidung, die die gesamte Finanzbuchhaltung und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater prägt. DATEV ist seit Jahrzehnten der Branchenstandard in deutschen Steuerkanzleien – ein geschlossenes, professionelles Ökosystem mit über 40.000 angeschlossenen Kanzleien. sevDesk hingegen positioniert sich als moderne Cloud-Buchhaltungssoftware für Unternehmer, die ihre Buchhaltung selbst erledigen oder zumindest digital vorstrukturieren möchten.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Zielgruppe und Systemarchitektur: DATEV richtet sich primär an Steuerberater und deren Mandanten, während sevDesk direkt an Unternehmer vermarktet wird. DATEV arbeitet mit einer Client-Server-Architektur (zunehmend Cloud-Erweiterungen), sevDesk ist vollständig Cloud-basiert. Für die Einhaltung der handelsrechtlichen Pflichten nach § 238 HGB (Buchführungspflicht) und § 264 HGB (Jahresabschlusspflicht bei GmbH) sind beide Systeme grundsätzlich geeignet – entscheidend ist jedoch die Einbindung in die Steuerberater-Prozesskette.

Kriterium DATEV sevDesk
Zielgruppe Steuerberater & Mandanten Unternehmer, Freelancer, kleine GmbH
Systemarchitektur Client-Server + Cloud-Erweiterungen Vollständig Cloud-basiert
Verbreitung bei StB Über 40.000 Kanzleien Begrenzte Kanzlei-Integration
Datenaustausch DATEV-Schnittstelle Standard Export/Import, teils API
Preismodell Lizenz + Wartung, kanzleigesteuert Abo-Modell, direkt an Unternehmer
GoBD-Konformität Zertifiziert, integriert Zertifiziert, selbstverantwortlich

Praxis-Hinweis für GmbH-Geschäftsführer

Die Wahl der Buchhaltungssoftware sollte immer in Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen. Wer bei OnlineBilanz den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der direkten DATEV-Integration – der Import der Buchhaltungsdaten erfolgt nahtlos, ohne manuelle Konvertierung oder Medienbrüche.

DATEV: Stärken und Einsatzgebiete für GmbH

DATEV ist das führende Softwarehaus für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte in Deutschland. Die Genossenschaft wurde 1966 gegründet und betreibt heute eines der größten Rechenzentren Europas. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet DATEV in der Praxis: Die Buchhaltung läuft im System des Steuerberaters, der Mandant erhält Zugriff über DATEV Unternehmen online oder liefert Belege per DATEV-Upload.

Systemintegration und Rechtskonformität

Der entscheidende Vorteil von DATEV liegt in der durchgängigen Integration: Finanzbuchhaltung (DATEV Kanzlei-Rechnungswesen), Lohnbuchhaltung (DATEV Lodas), Jahresabschluss (DATEV Bilanzwesen) und Steuererklärungen (DATEV ELSTER-Schnittstelle) sind nahtlos verbunden. Die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) ist systemseitig gewährleistet – inklusive Verfahrensdokumentation, Unveränderbarkeit und revisionssicherer Archivierung nach § 257 HGB (10 Jahre Aufbewahrungsfrist).

  • Prüfungssicherheit: Betriebsprüfungen (§ 193 AO) verlaufen reibungslos, da Finanzverwaltung DATEV-Strukturen kennt und akzeptiert.
  • Jahresabschluss-Erstellung: DATEV Bilanzwesen erlaubt Erstellung nach HGB (§ 264 ff.) inklusive E-Bilanz-Taxonomie und elektronischer Übermittlung (§ 5b EStG).
  • Mandantenportal: DATEV Unternehmen online ermöglicht Belegaustausch, Auswertungen und digitale Freigabeprozesse.
  • Schnittstellen: Anbindung an Warenwirtschaft, Kassensysteme, Bankkonten (FinTS/HBCI) und E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD).

„In der Praxis zeigt sich: GmbH mit komplexeren Strukturen – etwa mehrere Gesellschafter, Verrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen – profitieren von DATEV, weil alle steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten systemseitig abgebildet sind. Die Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung, Gesellschafter-Verrechnungskonten und Jahresabschluss erfolgt ohne Medienbruch.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Typische Einsatzszenarien für DATEV

  • GmbH mit Buchhaltung durch Steuerberater (klassisches Kanzlei-Mandat)
  • Mittelständische GmbH mit interner Buchhaltung, aber Jahresabschluss und Steuererklärung durch Steuerberater
  • GmbH mit Lohnbuchhaltung – DATEV Lodas ist Marktführer und nahtlos integriert
  • Konzernstrukturen, Beteiligungen, steuerliche Organschaften (§ 14 KStG, § 2 UStG)
  • Branchen mit besonderen Anforderungen (Ärzte, Apotheken, Bau, Handel)

sevDesk: Stärken und Einsatzgebiete für GmbH

sevDesk wurde 2013 als Cloud-Buchhaltungssoftware für Selbständige, Freelancer und kleine Unternehmen gegründet. Die Software richtet sich explizit an Unternehmer, die ihre Buchhaltung selbst machen oder zumindest die Vorbuchhaltung eigenständig erledigen möchten. sevDesk setzt auf Benutzerfreundlichkeit, moderne Oberfläche und schnelle Einarbeitung – ohne tiefe Buchhaltungskenntnisse.

Bedienkonzept und Automatisierung

Der Kern von sevDesk ist die intuitive Belegerfassung: Belege werden fotografiert oder hochgeladen, die OCR-Texterkennung liest Rechnungsdaten aus, Buchungsvorschläge werden automatisch generiert. Die Verbuchung erfolgt über eine vereinfachte Kontenauswahl – keine SKR03/04-Detailkenntnisse erforderlich. sevDesk übernimmt Bankimport (PSD2-konform), Belegzuordnung und Umsatzsteuer-Voranmeldung (direkt an ELSTER).

  • Cloud-first: Zugriff von überall, keine Installation, automatische Updates.
  • Rechnungsstellung: Integriertes Modul für Angebote, Rechnungen, Mahnungen – mit GoBD-konformer Archivierung.
  • Banking: Direkte Kontoanbindung, automatische Belegzuordnung, Zahlungsabgleich.
  • Steuerberater-Zugang: Lesezugriff oder Export für Steuerberater möglich, aber kein DATEV-Standard.
  • App: Mobile Belegerfassung per Smartphone (iOS/Android).

Für GmbH mit einfacher Struktur – etwa Ein-Personen-GmbH, kleine Dienstleistungs-GmbH ohne Lager oder Anlagevermögen – bietet sevDesk eine kostengünstige und schnelle Lösung. Die monatlichen Abo-Kosten liegen deutlich unter den Gebühren für eine vollständige Steuerberater-Buchhaltung. Die GoBD-Konformität ist durch Zertifizierung gewährleistet, die Verantwortung für ordnungsgemäße Verbuchung liegt jedoch beim Unternehmer.

Grenzen von sevDesk bei GmbH

sevDesk stößt an Grenzen, wenn die Komplexität steigt: Mehrere Gesellschafter mit Verrechnungskonten, Darlehen, Beteiligungen, steuerliche Organschaften oder komplexe Anlagenbuchhaltung sind möglich, erfordern aber fundierte Buchhaltungskenntnisse. Der Jahresabschluss nach § 264 HGB – Bilanz, GuV, Anhang – muss entweder manuell in sevDesk erstellt oder an einen Steuerberater übergeben werden. Hier entsteht oft ein Medienbruch: Der Steuerberater muss Daten exportieren, in sein System importieren (meist DATEV) und dort den Jahresabschluss fertigstellen.

Achtung: Schnittstellen-Problematik

In der Praxis berichten Steuerberater von Mehraufwand beim Import von sevDesk-Daten: Die DATEV-Schnittstelle ist nicht immer nahtlos, Konten müssen gemappt, Buchungen geprüft und oft manuell nachgearbeitet werden. Das kostet Zeit und erhöht die Honorarkosten beim Steuerberater – was den Preisvorteil von sevDesk relativiert.

Typische Einsatzszenarien für sevDesk

  • Ein-Personen-GmbH oder kleine GmbH (1–5 Mitarbeiter) mit einfacher Dienstleistung
  • Unternehmer mit Buchhaltungskenntnissen, die Vorbuchhaltung selbst machen
  • Keine oder einfache Lohnbuchhaltung (wenige Mitarbeiter, externe Lohnbuchhaltung)
  • Geschäftsmodelle ohne komplexes Anlagevermögen, Lager oder Fertigung
  • Start-ups in der Frühphase, die Kosten minimieren möchten

Kosten und Preismodelle: DATEV oder sevDesk?

Die Kostenfrage ist oft entscheidend – aber sie lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Preismodelle unterschiedlich strukturiert sind. sevDesk wird direkt vom Unternehmer bezahlt (monatliches Abo), DATEV wird typischerweise vom Steuerberater lizenziert und über das Honorar (nach StBVV) an den Mandanten weitergegeben.

Preisstruktur sevDesk (Stand 2026)

sevDesk bietet gestaffelte Abo-Modelle, je nach Funktionsumfang:

  • Buchhaltung: Ca. 16–30 € / Monat (abhängig von Laufzeit und Umfang)
  • Buchhaltung + Warenwirtschaft: Ca. 42–66 € / Monat
  • Zusatzmodule: Lohn (ca. 10 € / Mitarbeiter), Kassenbuch, weitere Nutzer

Hinzu kommen die Kosten für den Steuerberater, wenn dieser den Jahresabschluss erstellt oder die Buchhaltung prüft. Viele Steuerberater berechnen bei sevDesk-Mandanten einen Zuschlag für Import und Prüfung, da die Daten nicht im gewohnten DATEV-Format vorliegen. Realistisch: 500–1.500 € zusätzlich pro Jahr, je nach Aufwand.

Preisstruktur DATEV (über Steuerberater)

DATEV wird vom Steuerberater lizenziert. Der Mandant zahlt das Steuerberater-Honorar, das die Softwarenutzung implizit enthält. Die Abrechnung erfolgt nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), abhängig von Gegenstandswert und Umfang:

  • Finanzbuchhaltung: 2/10 bis 12/10 der Gebühr nach Tabelle C StBVV (abhängig von Belegzahl, Konten, Komplexität). Beispiel: 100 Belege/Monat → ca. 150–350 € / Monat.
  • Jahresabschluss GmbH: 10/10 bis 40/10 der Gebühr nach Tabelle B StBVV, abhängig von Bilanzsumme. Beispiel: Bilanzsumme 250.000 € → ca. 800–2.500 € einmalig.
  • DATEV Unternehmen online: Falls gewünscht, ca. 10–20 € / Monat zusätzlich (je nach Kanzlei).

Bei OnlineBilanz werden Jahresabschlüsse zu transparenten Festpreisen angeboten – digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Team, fachlich erstellt und gezeichnet durch zugelassene Steuerberater. Das eliminiert Überraschungen bei der Abrechnung und verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Plattform-Effizienz.

sevDesk: Gesamtkosten GmbH (Jahr)

  • sevDesk-Abo: 200–800 €
  • Steuerberater Jahresabschluss: 1.500–3.000 €
  • Zusatzaufwand Import/Prüfung: 500–1.500 €
  • Gesamt: ca. 2.200–5.300 € / Jahr

DATEV: Gesamtkosten GmbH (Jahr)

  • Finanzbuchhaltung: 1.800–4.200 €
  • Jahresabschluss: 800–2.500 €
  • DATEV Unternehmen online: 120–240 €
  • Gesamt: ca. 2.720–6.940 € / Jahr

Kostenfalle: Doppelter Aufwand

Wer sevDesk nutzt, aber keine fundierten Buchhaltungskenntnisse hat, riskiert Fehler, die der Steuerberater korrigieren muss. Das erhöht das Honorar. Die vermeintliche Ersparnis durch Self-Service kann sich ins Gegenteil verkehren. Eine klare Abstimmung mit dem Steuerberater vor der Software-Wahl spart langfristig Geld und Ärger.

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: DATEV oder sevDesk?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware beeinflusst direkt die Effizienz der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. GmbH sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) aufzustellen. Dieser wird typischerweise vom Steuerberater erstellt oder zumindest geprüft. Die nahtlose Übergabe der Buchhaltungsdaten ist entscheidend für Kosten, Geschwindigkeit und Rechtskonformität.

DATEV: Nahtlose Kanzlei-Integration

Bei DATEV arbeiten Mandant und Steuerberater im selben System oder über standardisierte Schnittstellen. Die Buchhaltung liegt entweder direkt in der Kanzlei (klassisches Modell) oder der Mandant bucht in DATEV Unternehmen online vor, der Steuerberater prüft und schließt ab. Alle Daten – Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Debitoren/Kreditoren – stehen sofort zur Verfügung. Der Jahresabschluss wird in DATEV Bilanzwesen erstellt, E-Bilanz (§ 5b EStG) und Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) werden direkt übermittelt.

  • Vorteile: Keine Medienbrüche, keine Konvertierung, keine Datenverluste. Steuerberater kennt DATEV-Strukturen, Prüfung ist effizient. Betriebsprüfungen (§ 193 AO) verlaufen reibungslos.
  • Nachteile: Mandant ist an Kanzlei gebunden, Wechsel erfordert Datenexport. Weniger Transparenz für Mandanten ohne DATEV-Zugang.

sevDesk: Export und Schnittstellenproblematik

sevDesk bietet Exporte in verschiedenen Formaten (CSV, DATEV-Format, BMD) und kann dem Steuerberater Lesezugriff gewähren. In der Praxis zeigt sich jedoch: Der DATEV-Import aus sevDesk ist oft fehleranfällig. Konten müssen gemappt, Buchungstexte angepasst, USt-Schlüssel geprüft werden. Viele Steuerberater berichten von 2–4 Stunden Mehraufwand pro Jahresabschluss – das entspricht 300–800 € zusätzlichem Honorar.

  • Vorteile: Mandant behält Kontrolle über eigene Daten, kann Steuerberater leichter wechseln. Transparenz durch eigene Buchführung.
  • Nachteile: Medienbruch beim Jahresabschluss, erhöhter Prüfaufwand, höheres Fehlerrisiko. Steuerberater muss sevDesk-Logik verstehen.

„Aus Sicht der Koordination zwischen Mandant und Steuerberater ist DATEV klar im Vorteil: Die Daten liegen strukturiert vor, alle Beteiligten sprechen dieselbe Sprache. Bei sevDesk erleben wir immer wieder, dass Geschäftsführer gut gemeint selbst buchen, aber steuerliche Besonderheiten – etwa Bewirtungsbelege (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Pkw-Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder Rückstellungen (§ 249 HGB) – nicht korrekt erfassen. Das muss der Steuerberater nacharbeiten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Empfehlung für die Praxis

  • Klären Sie vor der Software-Entscheidung mit Ihrem Steuerberater, welches System er bevorzugt und effizient verarbeiten kann.
  • Wenn Sie die Buchhaltung selbst machen möchten: Investieren Sie in Schulung (IHK, VHS, Online-Kurse) – Halbwissen kostet mehr als Steuerberater-Honorar.
  • Wenn Sie den Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen: DATEV ist der sicherste Weg. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden DATEV-Standard mit digitaler Effizienz und Festpreis-Transparenz.
  • Wenn Sie sevDesk nutzen: Vereinbaren Sie mit dem Steuerberater klare Prozesse (Format, Zeitpunkt, Prüfumfang) und kalkulieren Sie Mehraufwand ein.

Rechtliche Anforderungen an GmbH: Buchführung und Jahresabschluss

GmbH unterliegen umfassenden handelsrechtlichen Pflichten, die unabhängig von der gewählten Software erfüllt werden müssen. Sowohl DATEV als auch sevDesk können diese Anforderungen technisch unterstützen – entscheidend ist jedoch die fachlich korrekte Anwendung durch den Unternehmer oder Steuerberater.

Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Jede GmbH ist nach § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein (§ 239 Abs. 2 HGB). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit (§ 283b StGB) oder bei Vorsatz als Straftat (§ 283 StGB – Bankrott) gewertet werden.

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst sein, keine Belege dürfen fehlen.
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein, auf richtigen Konten verbucht werden.
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen müssen zeitnah erfolgen (branchenüblich: 30–60 Tage nach Belegdatum).
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen dokumentiert sein (§ 239 Abs. 3 HGB, GoBD-Anforderung).

Jahresabschlusspflicht nach § 264 HGB

GmbH müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB). Die Aufstellung erfolgt durch den Geschäftsführer, muss aber von den Gesellschaftern festgestellt werden (§ 42a GmbHG).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Fristen
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 Keine Offenlegungspflicht (§ 326 Abs. 2 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50 Feststellung: 11 Monate; Offenlegung: 12 Monate
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250 Feststellung: 8 Monate; Offenlegung: 12 Monate
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250 Feststellung: 8 Monate; Offenlegung: 12 Monate; Prüfungspflicht

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

GoBD-Konformität: Anforderungen an die Software

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) des Bundesfinanzministeriums (Stand: 28.11.2019) definieren technische Anforderungen an Buchhaltungssoftware:

  • Unveränderbarkeit: Gebuchte Belege dürfen nicht mehr ohne Protokollierung geändert oder gelöscht werden.
  • Vollständigkeit: Alle Belege müssen archiviert sein, inklusive Beleg-Images und Anhänge.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss vom Beleg bis zur Bilanz nachvollziehbar sein (Audit-Trail).
  • Verfahrensdokumentation: Der Prozess der Buchhaltung muss dokumentiert sein (wer bucht was, wann, wie?).
  • Datenzugriff: Finanzverwaltung hat Recht auf Datenzugriff (Z1, Z2, Z3 nach § 147 Abs. 6 AO).

Beide Systeme – DATEV und sevDesk – sind GoBD-zertifiziert. Der Unterschied liegt in der Praxis-Umsetzung: Bei DATEV übernimmt der Steuerberater die Verfahrensdokumentation und Archivierung, bei sevDesk liegt die Verantwortung beim Unternehmer. Fehler oder Lücken fallen oft erst bei Betriebsprüfungen auf – dann wird es teuer.

Haftungsrisiko Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für ordnungsgemäße Buchführung und rechtzeitigen Jahresabschluss (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Bei Insolvenz prüft der Insolvenzverwalter rückwirkend, ob die Buchführung ordnungsgemäß war. Mängel können zu Schadensersatzforderungen gegen den Geschäftsführer führen. Die Wahl einer professionellen Steuerberater-Lösung – etwa über OnlineBilanz – minimiert dieses Risiko durch fachlich geprüfte Jahresabschlüsse.

Entscheidungshilfe: Welches System passt zu Ihrer GmbH?

Die Wahl zwischen DATEV und sevDesk hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, interne Ressourcen, Zusammenarbeit mit Steuerberater und nicht zuletzt Budget. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – aber klare Kriterien für die Entscheidung.

Wann ist DATEV die richtige Wahl?

  • Ihre GmbH hat komplexe Strukturen: mehrere Gesellschafter, Verrechnungen, Darlehen, Beteiligungen.
  • Sie beschäftigen Mitarbeiter und benötigen Lohnbuchhaltung (DATEV Lodas ist Marktstandard).
  • Sie arbeiten mit einem Steuerberater zusammen, der DATEV nutzt (trifft auf über 90 % der deutschen Kanzleien zu).
  • Sie möchten die Buchhaltung delegieren und sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
  • Sie legen Wert auf maximale Rechtssicherheit und reibungslose Betriebsprüfungen.
  • Ihr Jahresumsatz liegt über 500.000 € oder Ihre Bilanzsumme über 250.000 € (mittelgroße GmbH).
  • Sie benötigen Spezialfunktionen: Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung, Konsolidierung.

Bei OnlineBilanz profitieren Sie von der DATEV-Integration ohne langes Suchen nach einem Steuerberater: Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen, koordiniert durch Servet Gündogan und das Team, fachlich erstellt durch zugelassene Steuerberater.

Wann ist sevDesk die richtige Wahl?

  • Sie führen eine kleine, einfach strukturierte GmbH (Ein-Personen-GmbH, Dienstleistung ohne Lager).
  • Sie haben Buchhaltungskenntnisse oder sind bereit, sich intensiv einzuarbeiten.
  • Sie möchten die Vorbuchhaltung selbst machen und Kosten sparen.
  • Ihr Geschäftsmodell ist einfach: keine komplexen Anlagen, keine Fertigung, wenige Geschäftsvorfälle.
  • Sie haben wenige oder keine Mitarbeiter (Lohn extern oder gar nicht).
  • Ihr Steuerberater ist offen für sevDesk und hat Erfahrung mit dem Import.
  • Sie sind in der Start-up-Phase und müssen Budget schonen.

Hybride Lösung: sevDesk + Steuerberater für Jahresabschluss

Viele GmbH wählen einen Mittelweg: Vorbuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung in sevDesk, Jahresabschluss und Steuererklärungen durch Steuerberater. Das spart Kosten gegenüber vollständiger Steuerberater-Buchhaltung, erfordert aber klare Prozesse und Abstimmung. Kalkulieren Sie realistisch: Der Steuerberater benötigt Zeit für Import und Prüfung – das erhöht das Honorar um 500–1.500 € pro Jahr.

Kleinstkapitalgesellschaft

  • sevDesk ist vertretbar
  • Schulung erforderlich
  • Steuerberater für JA
  • Kosten: ca. 2.500–4.000 € / Jahr

Kleine Kapitalgesellschaft

  • DATEV empfohlen
  • Lohnbuchhaltung integriert
  • Steuerberater führt Buchhaltung
  • Kosten: ca. 4.000–8.000 € / Jahr

Mittelgroße/große KapG

  • DATEV Standard
  • Interne Buchhaltung + StB
  • Prüfungspflicht ab groß
  • Kosten: ab 8.000 € / Jahr

„In der Beratungspraxis sehen wir oft, dass Geschäftsführer die Komplexität unterschätzen: Was in der Theorie einfach klingt – ‚Ich buche selbst in sevDesk‘ – wird in der Praxis zur Belastung. Fehlbuchungen, vergessene Abgrenzungen, fehlerhafte USt-Voranmeldungen kosten Zeit und Nerven. Wer das vermeiden möchte, ist mit einem Steuerberater und DATEV-Standard besser bedient – ohne den Aufwand selbst tragen zu müssen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Migration und Systemwechsel: Von sevDesk zu DATEV oder umgekehrt

Ein Wechsel der Buchhaltungssoftware ist technisch möglich, aber mit Aufwand verbunden. Typische Szenarien: Start-up beginnt mit sevDesk, wächst und wechselt zu DATEV. Oder: Mandant wechselt den Steuerberater und muss auf dessen System umstellen. Die Migration erfordert Planung, Datenexport, Import, Abstimmung und Parallelbetrieb.

Von sevDesk zu DATEV

Der häufigste Wechsel erfolgt von sevDesk zu DATEV, wenn die Komplexität steigt oder ein neuer Steuerberater DATEV voraussetzt. sevDesk bietet DATEV-Export (ASCII-Format), allerdings müssen die Daten im DATEV-System nachbearbeitet werden:

  • Kontenplan: sevDesk verwendet teils eigene Kontenlogik, DATEV arbeitet mit SKR03 oder SKR04. Konten müssen gemappt werden.
  • Offene Posten: Debitoren und Kreditoren müssen abgeglichen werden, offene Forderungen/Verbindlichkeiten übertragen.
  • Anlagenbuchhaltung: Anlagevermögen muss manuell in DATEV Anlagenbuchhaltung übernommen werden, inklusive AfA-Läufe.
  • Stammdaten: Lieferanten, Kunden, Bankverbindungen müssen neu angelegt oder importiert werden.
  • Abstimmung: Saldenvortrag zum Wechselstichtag muss mit sevDesk-Schlussbilanz übereinstimmen.

Typischer Zeitaufwand: 8–20 Stunden Steuerberater-Zeit, je nach Datenmenge und -qualität. Kosten: 1.500–3.500 € einmalig. Der Wechsel sollte idealerweise zum Jahreswechsel erfolgen, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden.

Von DATEV zu sevDesk

Seltener, aber möglich: Wechsel von DATEV zu sevDesk, etwa weil der Geschäftsführer die Buchhaltung selbst übernehmen möchte. DATEV bietet Export-Funktionen (ASCII, CSV), sevDesk kann diese importieren – allerdings mit denselben Herausforderungen wie oben beschrieben. Zusätzliches Problem: Der Geschäftsführer muss sich in sevDesk einarbeiten und die bisherige Steuerberater-Logik verstehen.

Risiko: Datenverlust und Fehler

Jeder Systemwechsel birgt das Risiko von Datenverlusten, Fehlbuchungen oder Inkonsistenzen. Die Finanzverwaltung erwartet lückenlose Nachvollziehbarkeit (§ 145 AO, § 147 AO). Ein Systemwechsel muss dokumentiert und geprüft werden – durch den Steuerberater. Wer hier spart, riskiert bei Betriebsprüfungen erhebliche Nachforderungen.

Empfehlung: Wechsel zum Jahreswechsel

  • Planen Sie den Wechsel zum Jahresende (31.12.), um unterjährige Abgrenzungen zu vermeiden.
  • Erstellen Sie eine Schlussbilanz im alten System und eine Eröffnungsbilanz im neuen System – beide müssen identisch sein.
  • Beauftragen Sie Ihren Steuerberater mit der Migration – keine Selbstversuche bei GmbH.
  • Führen Sie einen Parallelbetrieb (1–2 Monate) durch, um die Datenqualität zu prüfen.
  • Dokumentieren Sie den Wechsel in der Verfahrensdokumentation (GoBD-Anforderung).

Wer einen Steuerberater-Wechsel plant und auf OnlineBilanz setzt, profitiert von der digitalen Koordination: Servet Gündogan und das Team übernehmen die Abstimmung, unsere Steuerberater prüfen die Datenmigration und erstellen den Jahresabschluss in DATEV – rechtsverbindlich und termingerecht.

Fazit: DATEV oder sevDesk – Was empfehlen wir für GmbH?

Die Frage DATEV oder sevDesk lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von Unternehmensgröße, Komplexität, internen Ressourcen und der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ab. Beide Systeme sind technisch GoBD-konform und können die handelsrechtlichen Pflichten einer GmbH erfüllen. Der Unterschied liegt in Praxis, Effizienz und Risiko.

Unsere klare Empfehlung

Für die allermeisten GmbH ist DATEV der sicherere und langfristig wirtschaftlichere Weg. Die nahtlose Integration mit dem Steuerberater, die Branchenstandardisierung, die rechtssichere Abbildung komplexer Sachverhalte und die reibungslose Betriebsprüfung überwiegen die höheren Kosten. sevDesk ist eine valide Option für sehr kleine, einfach strukturierte GmbH mit buchhaltungsaffinen Geschäftsführern – aber nur dann, wenn der Steuerberater mitspielt und die Grenzen klar sind.

DATEV: Für wen geeignet?

  • Kleine bis große GmbH (ab 3 Mitarbeiter, ab 500 T€ Umsatz)
  • Komplexe Strukturen (Gesellschafter, Darlehen, Anlagen)
  • Lohnbuchhaltung intern oder extern
  • Steuerberater führt Buchhaltung oder prüft intensiv
  • Maximale Rechtssicherheit gewünscht
  • Budget für professionelle Steuerberatung vorhanden

sevDesk: Für wen geeignet?

  • Kleinstkapitalgesellschaft (1–2 Personen, < 500 T€ Umsatz)
  • Einfaches Geschäftsmodell (Dienstleistung, kein Lager)
  • Geschäftsführer mit Buchhaltungskenntnissen
  • Steuerberater akzeptiert sevDesk-Export
  • Keine oder externe Lohnbuchhaltung
  • Budget-Restriktion in Start-up-Phase

„Nach unserer Erfahrung aus hunderten Jahresabschlüssen: Geschäftsführer, die ihre Energie in ihr Geschäft stecken statt in Buchhaltungs-Software, sind erfolgreicher. DATEV in Kombination mit einem professionellen Steuerberater – etwa über OnlineBilanz mit Festpreis-Transparenz – schafft Rechtssicherheit, spart Zeit und vermeidet teure Fehler. sevDesk hat seine Berechtigung, aber nur in einem engen Einsatzspektrum.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die hybride Lösung für pragmatische Geschäftsführer

Wer Kosten sparen möchte, aber nicht auf Steuerberater-Qualität verzichten will, wählt den Mittelweg: Vorbuchhaltung in sevDesk, Jahresabschluss durch Steuerberater in DATEV. Das setzt voraus: fundierte Buchhaltungskenntnisse, klare Prozesse mit dem Steuerberater und realistische Kalkulation des Import-Aufwands (ca. 500–1.500 € pro Jahr zusätzlich).

OnlineBilanz: Das Beste aus beiden Welten

Bei OnlineBilanz verbinden wir die Effizienz moderner Plattform-Technologie mit der fachlichen Qualität zugelassener Steuerberater. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess, unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss in DATEV – rechtsverbindlich, termingerecht, zu transparenten Festpreisen. Keine Überraschungen, keine Wartezeiten, keine Schnittstellenprobleme. GmbH-Geschäftsführer erhalten ihren Jahresabschluss digital, können jederzeit auf Auswertungen zugreifen und haben einen festen Ansprechpartner.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten Ihren Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen – ohne langes Suchen, ohne intransparente Abrechnung? Informieren Sie sich auf OnlineBilanz.de über unsere digitalen Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen. Unser Team beantwortet Ihre Fragen – pragmatisch, kompetent, auf Augenhöhe.

Die Entscheidung zwischen DATEV und sevDesk ist keine Software-Frage, sondern eine strategische Frage zur Organisation Ihres Rechnungswesens. Wählen Sie das System, das zu Ihrer GmbH, Ihren Ressourcen und Ihrer Risikotoleranz passt – und stellen Sie sicher, dass Ihr Steuerberater dahintersteht. Dann sind Sie für Betriebsprüfungen, Offenlegungsfristen und alle handelsrechtlichen Anforderungen bestens gerüstet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich DATEV und sevDesk parallel nutzen?

Eine parallele Nutzung ist technisch möglich, aber in der Praxis nicht empfehlenswert. Sie würden doppelte Kosten tragen und müssten sicherstellen, dass keine Buchungen doppelt erfasst werden. Sinnvoller ist eine klare Aufgabenteilung: z. B. sevDesk für Rechnungsstellung und Belegerfassung, DATEV für die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater. Eine klare Systemwahl mit einmaliger Datenübergabe ist meist effizienter.

Welche Software nutzen die meisten Steuerberater in Deutschland?

DATEV ist mit über 40.000 Kanzleien und einem Marktanteil von ca. 70-80 % die dominierende Software in deutschen Steuerberatungskanzleien. Die genossenschaftliche Struktur, jahrzehntelange Marktpräsenz und die umfassende Integration aller steuerrechtlichen Prozesse machen DATEV zum Quasi-Standard. Kleinere Kanzleien und moderne Boutique-Berater setzen zunehmend auch auf cloud-basierte Alternativen.

Gibt es Branchen, für die DATEV oder sevDesk besonders geeignet sind?

DATEV eignet sich besonders für regulierte Branchen (Finanzdienstleister, Versicherungen), Bauunternehmen mit komplexer Abrechnung, Produktionsbetriebe mit Anlagenbuchhaltung sowie Konzernstrukturen. sevDesk ist ideal für Dienstleister, Agenturen, E-Commerce, Freiberufler-GmbHs und Start-ups mit schlanker Organisationsstruktur und modernen, digitalen Prozessen.

Kann sevDesk die GoBD-Anforderungen vollständig erfüllen?

Ja, sevDesk erfüllt nach Herstellerangaben die GoBD-Anforderungen (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Die Software bietet unveränderbare Belegarchivierung, Protokollierung von Änderungen, Exportfunktionen für Betriebsprüfungen und entsprechende Zertifizierungen. Für finale Rechtssicherheit sollte die Buchhaltung dennoch durch einen Steuerberater geprüft werden.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich das Abo von sevDesk oder DATEV beende?

Bei sevDesk können Sie Ihre Daten vor Vertragsende als DATEV-Export, CSV oder PDF exportieren. Nach Vertragsende bleibt ein zeitlich begrenzter Lesezugriff bestehen (Details siehe AGB). Bei DATEV-Produkten gelten die Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB (10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse). DATEV bietet Datenarchivierung auch nach Vertragsende an. Wichtig: Exportieren Sie alle relevanten Daten rechtzeitig vor Vertragsende.

Ist eine Kombination aus sevDesk (Mandant) und DATEV (Steuerberater) sinnvoll?

Ja, diese Kombination ist in der Praxis sehr verbreitet und funktioniert gut. Der Mandant erfasst Belege und erstellt Rechnungen in sevDesk, exportiert monatlich oder quartalsweise die Daten und übergibt sie dem Steuerberater, der sie in DATEV importiert und die Finanzbuchhaltung sowie den Jahresabschluss erstellt. Die DATEV-Schnittstelle von sevDesk ist standardisiert und in den meisten Kanzleien etabliert.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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