Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogDATEV vs. lexoffice

DATEV vs. lexoffice Unterschied – Vergleich 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

DATEV und lexoffice bieten beide digitale Buchhaltungslösungen – doch für GmbHs mit Steuerberater-Zusammenarbeit und Jahresabschluss nach HGB bestehen erhebliche Unterschiede. Dieser Vergleich zeigt, wo DATEV lexoffice überlegen ist, welche Kosten anfallen und welche Lösung sich 2026 für welche GmbH eignet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

DATEV richtet sich primär an Steuerberater und mittelständische GmbHs mit komplexen Anforderungen (z. B. Jahresabschluss nach § 264 HGB, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung). lexoffice ist eine Cloud-Lösung für Selbstbucher und Kleinunternehmen mit einfacher Buchhaltung. Der wesentliche Unterschied liegt in der Steuerberater-Integration, dem Funktionsumfang und der GoBD-Revisionssicherheit – DATEV bietet hier deutlich mehr Tiefe, lexoffice punktet mit Benutzerfreundlichkeit und niedrigeren Kosten.

DATEV oder lexoffice – die grundlegenden Unterschiede im Überblick

DATEV und lexoffice unterscheiden sich fundamental in ihrer Positionierung, Zielgruppe und Integrationsfähigkeit. Während DATEV als Genossenschaft der steuerberatenden Berufe seit 1966 die marktführende Software-Suite für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten bereitstellt, ist lexoffice eine cloudbasierte Buchhaltungslösung der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, die sich primär an Selbstbucher, Freelancer und kleine Unternehmen richtet.

Für GmbH-Geschäftsführer ist dieser Unterschied entscheidend: DATEV bildet das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater – insbesondere bei der digitalen Belegübermittlung (DATEV Unternehmen online), der laufenden Finanzbuchhaltung und dem Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB. Lexoffice hingegen zielt auf Nutzer, die ihre Buchhaltung ohne steuerliche Beratung selbst führen möchten.

Hinweis

Praxis-Tipp: Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, nutzen Sie in der Regel DATEV-Produkte (z. B. DATEV Unternehmen online für die Belegbereitstellung). Lexoffice kann sinnvoll sein, wenn Sie selbst buchen – allerdings muss der Jahresabschluss nach § 316 HGB bei mittelgroßen/großen GmbHs zwingend geprüft werden und sollte ohnehin durch einen Steuerberater erstellt werden (§ 264 Abs. 1 HGB).

Kriterium DATEV lexoffice
Zielgruppe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, deren Mandanten Selbstbucher, Freelancer, Kleinunternehmer
Unternehmensform Alle Rechtsformen (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG etc.) Primär Einzelunternehmen, GbR, kleine UG/GmbH
Jahresabschluss HGB Vollständig (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) Eingeschränkt (keine HGB-Bilanzierung im engeren Sinne)
Prüfungsschnittstellen GDPdU, GoBD-konform, Betriebsprüfungsexport GoBD-konform, Export begrenzt
Schnittstelle Steuerberater Nativ (DATEV-Rechenzentrum, Unternehmen online) Eingeschränkt (Export als CSV, PDF)
Kosten Monatliche Lizenz ab ca. 15–50 €/Monat (mandantenabhängig) Ab 9,90 €/Monat (Tarif S) bis 29,90 €/Monat (Tarif XL, Stand 2026)

DATEV Unternehmen online vs. lexoffice Buchhaltung – Funktionsumfang im Vergleich

DATEV Unternehmen online ist keine reine Buchhaltungssoftware, sondern eine Plattform zur digitalen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater. Sie bietet Module für Belegmanagement (DATEVconnect online), Kassenbuch, Banking, Auswertungen und die direkte Übermittlung von Belegen an den Steuerberater. Die eigentliche Finanzbuchhaltung führt in der Regel der Steuerberater in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen durch.

Lexoffice Buchhaltung dagegen ist eine All-in-One-Lösung: Angebote, Rechnungen, Belegerfassung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine einfache doppelte Buchführung laufen in einem System. Der Nutzer übernimmt die Buchhaltung selbst, die Software unterstützt durch automatische Kontierungsvorschläge. Die Übergabe an den Steuerberater erfolgt per Export (CSV, DATEV-Format), nicht über eine native DATEV-Schnittstelle.

Belegmanagement und Kontierung

DATEV Unternehmen online

Belegupload via App oder Webinterface, automatische Texterkennung (OCR), Kontierung durch Steuerberater im DATEV-Rechenzentrum. Mandant liefert Belege, Steuerberater bucht – klare Aufgabenteilung.

lexoffice Buchhaltung

Belegupload, OCR-Erkennung, automatische Kontierungsvorschläge (maschinelles Lernen). Nutzer bucht selbst, kann aber bei Unsicherheit externen Berater hinzuziehen (Export erforderlich).

Jahresabschluss und HGB-Konformität

Für GmbHs ist der Jahresabschluss nach § 242 Abs. 3, § 264 Abs. 1 HGB verpflichtend: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (mittelgroße/große GmbHs zusätzlich Lagebericht nach § 289 HGB). DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bildet diese Anforderungen vollumfänglich ab, inklusive Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Lexoffice bietet keine integrierte HGB-Bilanzierung. Zwar können Kontenrahmen SKR03/SKR04 verwendet werden, doch die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses muss extern – in der Regel durch einen Steuerberater – erfolgen. Lexoffice liefert dafür die Daten (Buchungen, Salden), nicht aber den fertigen Abschluss.

„In der Praxis zeigt sich: GmbHs, die lexoffice nutzen, liefern uns am Jahresende einen Export. Wir übernehmen die Daten in DATEV, prüfen, korrigieren und erstellen den handelsrechtlichen Jahresabschluss. DATEV Unternehmen online ist effizienter, weil die Daten durchgängig im DATEV-System bleiben – kein Medienbruch, keine Importfehler.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Schnittstellen zum Steuerberater – wo DATEV lexoffice klar überlegen ist

Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben (Jahresabschluss, Steuererklärungen) und praktisch unverzichtbar. DATEV wurde genau für diesen Workflow konzipiert: Mandant und Steuerberater arbeiten im selben Rechenzentrum, alle Daten liegen auf hochsicheren Servern in Deutschland (TÜV-zertifiziert, ISO 27001). Der Datenaustausch erfolgt in Echtzeit, ohne Export-Import-Prozesse.

Lexoffice dagegen nutzt die Haufe-Cloud (Amazon Web Services Frankfurt). Die Übergabe an den Steuerberater erfolgt über Exporte: CSV-Dateien, DATEV-ASCII-Export oder PDF-Auswertungen. Der Steuerberater muss diese Daten importieren, prüfen und ggf. nacharbeiten. Das ist möglich, aber fehleranfällig und zeitaufwändiger.

DATEV Unternehmen online: Native Schnittstelle

  • Echtzeit-Zugriff: Steuerberater sieht gebuchte Belege sofort, ohne Export.
  • Keine Medienbrüche: Alle Buchungen bleiben im DATEV-System, GoBD-konforme Revisionssicherheit (§ 146 AO, § 147 AO).
  • Automatische Abstimmung: Bankbuchungen, Kassenbuch, Offene Posten – alles synchronisiert.
  • Digitale Belegablage: Originalbelege (PDF, Foto) sind mit Buchungen verknüpft, prüfungssicher nach GoBD.
  • DATEV-Rechenzentrum: Höchste Sicherheitsstandards, Backup, Archivierung (10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO).

Lexoffice: Export-basierter Workflow

  • DATEV-ASCII-Export: Lexoffice kann Buchungen im DATEV-Format exportieren, Steuerberater importiert in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.
  • CSV-Export: Alternativ als CSV, benötigt manuelle Zuordnung.
  • PDF-Auswertungen: BWA, Summen- und Saldenlisten als PDF – nicht weiterverarbeitbar.
  • Medienbruch: Jeder Export ist eine Momentaufnahme, Nachbuchungen beim Mandanten erfordern erneuten Export.
  • Fehlerpotenzial: Importfehler (Kontenzuordnung, Datum, Steuerschlüssel) müssen manuell korrigiert werden.

Achtung

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer: Wenn Ihr Steuerberater DATEV nutzt (was bei über 80 % der Kanzleien in Deutschland der Fall ist), verursacht die Nutzung von lexoffice zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Klären Sie vor der Softwarewahl, welches System Ihr Steuerberater bevorzugt. Bei OnlineBilanz arbeiten wir ausschließlich mit DATEV Unternehmen online, um durchgängige Datenqualität und Effizienz sicherzustellen.

Kosten und Preismodelle – DATEV vs. lexoffice (Stand 2026)

Die Kostenfrage hängt stark davon ab, ob die Software zusätzlich zur Steuerberater-Leistung oder als Ersatz dafür gedacht ist. Lexoffice ist auf den ersten Blick günstiger, weil es als Selbstbucher-Lösung konzipiert ist. DATEV Unternehmen online ist Teil der Steuerberater-Zusammenarbeit und wird meist über die Kanzlei lizenziert.

Lexoffice Preise (Stand 2026)

Tarif Preis/Monat Funktionen
lexoffice S 9,90 € Angebote, Rechnungen, Banking, EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
lexoffice M 14,90 € + Umsatzsteuer-Voranmeldung (ELSTER), erweiterte Auswertungen
lexoffice L 19,90 € + Doppelte Buchführung (SKR03/SKR04), Anlagenverwaltung
lexoffice XL 29,90 € + Mehrmandantenfähigkeit, erweiterte Nutzerrechte

Für eine GmbH ist mindestens Tarif L erforderlich (doppelte Buchführung nach § 238 HGB). Kosten also 19,90 € bis 29,90 € pro Monat, zuzüglich der Kosten für den Steuerberater (Jahresabschluss, Steuererklärungen).

DATEV Unternehmen online Preise

DATEV Unternehmen online wird in der Regel über den Steuerberater lizenziert. Die Kosten variieren je nach Kanzlei und Modulumfang (Belegmanagement, Kassenbuch, Banking). Typische Bandbreite: 15–50 € pro Monat, oft im Paket mit der laufenden Finanzbuchhaltung oder als Teil der Steuerberater-Pauschale.

Entscheidend ist: DATEV Unternehmen online ersetzt nicht den Steuerberater, sondern verbessert die Zusammenarbeit. Die Finanzbuchhaltung bleibt beim Steuerberater, der Mandant liefert Belege digital. Lexoffice dagegen ist für Selbstbucher – der Steuerberater kommt erst zum Jahresabschluss hinzu.

19,90 €

Lexoffice Tarif L/Monat (Selbstbucher, ohne Steuerberater)

30–50 €

DATEV Unternehmen online/Monat (inkl. Steuerberater-Buchhaltung)

Bei OnlineBilanz bieten wir GmbHs transparente Festpreise für den Jahresabschluss – koordiniert über DATEV Unternehmen online. Die Lizenzen sind im Paket enthalten, sodass Sie als Geschäftsführer keine zusätzlichen Software-Kosten haben.

GmbH-Jahresabschluss – welche Lösung erfüllt die Anforderungen nach HGB?

Jede GmbH ist nach § 242 Abs. 3 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zusätzlich ist nach § 264 Abs. 1 HGB ein Anhang zu erstellen. Mittelgroße und große GmbHs (§ 267 Abs. 2, Abs. 3 HGB) müssen zudem einen Lagebericht (§ 289 HGB) vorlegen und den Jahresabschluss prüfen lassen (§ 316 HGB).

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 8 Monaten (mittelgroße/große GmbHs) bzw. 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB, kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung im Unternehmensregister (nicht mehr Bundesanzeiger, seit DiRUG vom 01.08.2022) muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen.

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen: HGB-Jahresabschluss vollständig

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (vom Steuerberater genutzt) bietet alle Funktionen für den handelsrechtlichen Jahresabschluss: Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 ff. HGB, Lagebericht nach § 289 HGB, Offenlegung im Unternehmensregister (elektronische Übermittlung per XBRL). Der Steuerberater erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss.

Lexoffice: Keine HGB-Bilanzierung, Export an Steuerberater

Lexoffice bietet keine integrierte HGB-Bilanzierung. Sie können zwar mit SKR03/SKR04 buchen, doch die Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB erfolgt nicht in lexoffice. Am Jahresende exportieren Sie die Buchungsdaten, Ihr Steuerberater übernimmt sie in sein System (meist DATEV) und erstellt den Jahresabschluss.

Achtung

Rechtliche Konsequenz: Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt (12 Monate nach § 325 HGB), droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro festsetzen. Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie für die fristgerechte Offenlegung – unabhängig davon, ob Sie selbst buchen oder der Steuerberater.

  • Jahresabschluss nach § 264 HGB: Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG): 8 oder 11 Monate
  • Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB): 12 Monate nach Bilanzstichtag
  • Prüfungspflicht (§ 316 HGB) bei mittelgroßen/großen GmbHs
  • Ordnungsgeld bei Fristversäumnis (§ 335 HGB): 500–25.000 €

„Für GmbHs ist der handelsrechtliche Jahresabschluss kein optionales Feature, sondern gesetzliche Pflicht. DATEV deckt den gesamten Prozess ab – von der Buchhaltung über die Bilanzierung bis zur elektronischen Offenlegung. Lexoffice kann Vorarbeiten leisten, ersetzt aber nicht die HGB-Bilanzierung durch den Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Datensicherheit, GoBD und Revisionssicherheit – worauf GmbHs achten müssen

Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen an Datensicherheit, Unveränderbarkeit und Aufbewahrung. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) sind für alle Unternehmen bindend.

Zentrale Anforderungen: Nachvollziehbarkeit (§ 145 Abs. 1 AO), Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO), Vollständigkeit (§ 146 Abs. 1 AO), Aufbewahrungspflicht (10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO für Buchungsbelege, 6 Jahre für Geschäftsbriefe). Bei Betriebsprüfungen muss das Unternehmen alle Buchungen und Belege digital bereitstellen können (Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO).

DATEV: GoBD-konform, TÜV-zertifiziert, deutsches Rechenzentrum

  • Rechenzentrum in Deutschland: DATEV betreibt eigene Rechenzentren in Nürnberg, TÜV-zertifiziert nach ISO 27001 (Informationssicherheit).
  • Revisionssichere Archivierung: Alle Buchungen und Belege werden unveränderbar gespeichert, Änderungen protokolliert (Änderungshistorie).
  • GoBD-Zertifizierung: DATEV-Software ist GoBD-konform zertifiziert, Prüfberichte verfügbar.
  • Datenzugriff für Betriebsprüfung: Export nach GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) direkt aus DATEV möglich.
  • Backup und Verfügbarkeit: Redundante Speicherung, tägliche Backups, Hochverfügbarkeit (SLA 99,5 %).

Lexoffice: GoBD-konform, AWS-Cloud, Export für Prüfungen

  • Rechenzentrum: Amazon Web Services (AWS) Frankfurt, ISO 27001-zertifiziert.
  • GoBD-konform: Lexoffice ist nach GoBD zertifiziert, Buchungen unveränderbar, Änderungshistorie vorhanden.
  • Aufbewahrung: Lexoffice archiviert Belege und Buchungen revisionssicher, Aufbewahrungsfrist 10 Jahre erfüllt.
  • Datenzugriff für Betriebsprüfung: Export als CSV, PDF oder DATEV-Format möglich – allerdings kein nativer GDPdU-Export wie bei DATEV.
  • Backup: AWS-Backup, Hochverfügbarkeit gewährleistet.

Hinweis

Praxis-Tipp: Bei Betriebsprüfungen verlangt das Finanzamt oft einen strukturierten Datenexport (GDPdU/GoBD). DATEV bietet diesen Export standardmäßig, lexoffice erfordert ggf. manuelle Aufbereitung. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob die Export-Formate ausreichen.

Beide Systeme erfüllen die GoBD-Anforderungen – DATEV ist jedoch stärker auf die Anforderungen von Steuerberatern und Betriebsprüfungen ausgerichtet, mit nativer GDPdU-Schnittstelle und langjähriger Akzeptanz bei Finanzbehörden.

Für welche GmbH eignet sich welche Lösung – Entscheidungshilfe

Die Wahl zwischen DATEV und lexoffice hängt von Größe, Komplexität und interner Organisation Ihrer GmbH ab. Entscheidend ist, ob Sie die Buchhaltung selbst führen möchten (dann lexoffice) oder ob Sie die Buchhaltung an einen Steuerberater delegieren (dann DATEV Unternehmen online).

Lexoffice eignet sich für:

  • Kleine GmbHs/UGs mit einfacher Geschäftstätigkeit: Wenige Buchungen pro Monat, keine komplexen Sachverhalte (z. B. Fremdwährung, Anlagenverwaltung).
  • Geschäftsführer mit Buchhaltungskenntnissen: Sie haben kaufmännische Ausbildung oder Erfahrung in Finanzbuchhaltung.
  • Kostenoptimierung: Sie möchten monatliche Steuerberater-Kosten senken, indem Sie laufende Buchhaltung selbst übernehmen.
  • Kein Steuerberater mit DATEV-Präferenz: Ihr Steuerberater akzeptiert lexoffice-Exporte oder arbeitet selbst mit anderen Systemen.

DATEV Unternehmen online eignet sich für:

  • Alle GmbH-Größen, insbesondere mittelgroße/große GmbHs: Prüfungspflichtig nach § 316 HGB, komplexe Geschäftsvorfälle, viele Buchungen.
  • Zusammenarbeit mit Steuerberater: Sie delegieren Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss an Steuerberater (gesetzlich vorgeschrieben bei mittelgroßen/großen GmbHs).
  • Effizienz und Fehlerminimierung: Keine Medienbrüche, keine Exporte, durchgängige Datenqualität.
  • GoBD-Sicherheit und Betriebsprüfungen: Native Schnittstellen, langjährige Akzeptanz bei Finanzbehörden.
  • Skalierbarkeit: Wachsende GmbHs, Konzernstrukturen, mehrere Gesellschaften.

Kleine UG/GmbH, Selbstbucher

Lexoffice Tarif L (19,90 €/Monat), Steuerberater nur für Jahresabschluss und Steuererklärungen (einmalig im Jahr).

Mittelgroße GmbH, Steuerberater-Buchhaltung

DATEV Unternehmen online (30–50 €/Monat inkl. Steuerberater-Buchhaltung), Jahresabschluss, Prüfung, Offenlegung – alles aus einer Hand.

Große GmbH, prüfungspflichtig

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer), Jahresabschluss nach § 264 HGB, Prüfung nach § 316 HGB, Offenlegung nach § 325 HGB.

„In der Beratungspraxis sehen wir häufig, dass GmbHs mit lexoffice starten und nach 1–2 Jahren auf DATEV wechseln – wenn die Komplexität steigt, Betriebsprüfungen anstehen oder der Steuerberater auf durchgängige DATEV-Prozesse besteht. Wer von Anfang an auf DATEV setzt, spart sich diesen Wechsel und die damit verbundenen Migrationskosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei OnlineBilanz arbeiten wir ausschließlich mit DATEV Unternehmen online. Unsere Steuerberater übernehmen die Finanzbuchhaltung, erstellen den Jahresabschluss fristgerecht und kümmern sich um die Offenlegung im Unternehmensregister – zu transparenten Festpreisen, digital koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam.

Migration und Wechsel – von lexoffice zu DATEV oder umgekehrt

Ein Wechsel zwischen lexoffice und DATEV ist grundsätzlich möglich, erfordert aber sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Steuerberater. Der häufigere Fall ist der Wechsel von lexoffice zu DATEV, wenn die GmbH wächst, die Buchhaltung komplexer wird oder der Steuerberater auf DATEV besteht.

Von lexoffice zu DATEV: Typischer Ablauf

  1. Export der Buchungsdaten: Lexoffice bietet DATEV-ASCII-Export (Format für DATEV-Import). Exportieren Sie alle Buchungen des laufenden Geschäftsjahres oder ab einem Stichtag.
  2. Import in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen: Ihr Steuerberater importiert die Daten in DATEV, prüft Kontenzuordnung, Steuerschlüssel, Datum.
  3. Abgleich und Korrektur: Häufig treten Importfehler auf (unterschiedliche Kontenrahmen, Kontierungslogik). Der Steuerberater korrigiert manuell.
  4. Belegübertragung: Digitale Belege (PDF, Fotos) müssen separat aus lexoffice exportiert und in DATEV hochgeladen werden – kein automatischer Transfer.
  5. Neuanlage in DATEV Unternehmen online: Ab dem Wechselstichtag arbeiten Sie mit DATEV Unternehmen online, liefern Belege digital, Steuerberater bucht in DATEV.

Von DATEV zu lexoffice: Seltener, aber möglich

Der Wechsel von DATEV zu lexoffice ist seltener, da er oft mit dem Ende der Steuerberater-Zusammenarbeit einhergeht (z. B. weil die GmbH künftig selbst buchen möchte). Ablauf: Export der Buchungen aus DATEV (ASCII, CSV), Import in lexoffice (eingeschränkt, oft manuell), Belegübertragung separat.

Achtung

Achtung: Bei einem Systemwechsel mitten im Geschäftsjahr kann die GoBD-konforme Dokumentation unterbrochen werden. Die Finanzverwaltung verlangt eine lückenlose, unveränderbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle (§ 145 AO). Wechseln Sie daher idealerweise zum Jahreswechsel (z. B. 01.01.2026) und klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie die Altdaten archiviert werden.

Migrationskosten und Aufwand

  • Zeitaufwand: Import, Prüfung, Korrektur durch Steuerberater: 4–12 Stunden (je nach Datenmenge).
  • Kosten: Steuerberater berechnet in der Regel 100–200 € pro Stunde (StBVV), insgesamt 400–2.400 € für Migration.
  • Belegübertragung: Manuelle Arbeit, wenn Belege nicht automatisch übertragen werden können.
  • Schulung: Einarbeitung in das neue System (DATEV Unternehmen online oder lexoffice).

Hinweis

OnlineBilanz-Praxis: Wenn Sie zu OnlineBilanz wechseln und bisher lexoffice genutzt haben, übernehmen wir die Migration in DATEV. Unsere Steuerberater prüfen die Daten, korrigieren Fehler und stellen sicher, dass die Buchhaltung nahtlos weitergeführt wird. Die Migrationskosten sind im Festpreis-Angebot transparent ausgewiesen.

Fazit – DATEV oder lexoffice für GmbHs?

DATEV und lexoffice verfolgen unterschiedliche Ansätze: DATEV ist die Plattform für die professionelle Zusammenarbeit zwischen GmbH und Steuerberater – mit durchgängigen Prozessen, HGB-konformer Bilanzierung und langjähriger Akzeptanz bei Finanzbehörden. Lexoffice ist eine cloudbasierte Selbstbucher-Lösung, die kleine GmbHs und UGs mit einfacher Geschäftstätigkeit unterstützt, aber keine integrierte HGB-Bilanzierung bietet.

Wann DATEV die bessere Wahl ist

  • Sie arbeiten mit einem Steuerberater zusammen, der DATEV nutzt (über 80 % der Kanzleien in Deutschland).
  • Ihre GmbH ist mittelgroß oder groß (§ 267 Abs. 2, Abs. 3 HGB), prüfungspflichtig nach § 316 HGB.
  • Sie legen Wert auf durchgängige Datenqualität, keine Medienbrüche, native GoBD-Schnittstellen.
  • Sie wollen Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung aus einer Hand – ohne Export-Import-Prozesse.
  • Sie planen Wachstum, Konzernstrukturen oder komplexe Geschäftsvorfälle.

Wann lexoffice eine Option ist

  • Sie sind eine kleine UG/GmbH mit einfacher Geschäftstätigkeit, wenigen Buchungen.
  • Sie haben Buchhaltungskenntnisse und möchten selbst buchen.
  • Ihr Steuerberater akzeptiert lexoffice-Exporte und übernimmt den Jahresabschluss separat.
  • Sie möchten monatliche Kosten für die Steuerberater-Buchhaltung senken (Vorsicht: Jahresabschluss bleibt Pflicht).

„Für die meisten GmbHs empfehlen wir DATEV Unternehmen online in Kombination mit unserem Steuerberater-Team. Sie liefern Belege digital, wir buchen, erstellen den Jahresabschluss fristgerecht und kümmern uns um die Offenlegung im Unternehmensregister. Transparente Festpreise, keine Überraschungen, kein Software-Wirrwarr.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die Entscheidung zwischen DATEV und lexoffice ist letztlich eine Frage der Strategie: Wollen Sie die Buchhaltung selbst führen (dann lexoffice) oder delegieren Sie an Ihren Steuerberater (dann DATEV)? Für GmbHs, die gesetzlich zur HGB-Bilanzierung verpflichtet sind (§ 264 HGB), ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater unerlässlich – und damit ist DATEV Unternehmen online in den allermeisten Fällen die effizientere, sicherere und langfristig wirtschaftlichere Lösung.

Hinweis

Sie suchen einen Steuerberater für Ihren GmbH-Jahresabschluss 2025? Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen – koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, und unser zugelassenes Steuerberater-Team. Inklusive DATEV Unternehmen online, fristgerechter Offenlegung im Unternehmensregister und persönlicher Betreuung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich lexoffice und DATEV parallel nutzen?

Technisch ist eine parallele Nutzung möglich, führt jedoch in der Praxis zu Doppelerfassung und Abstimmungsaufwand. Sinnvoller ist eine klare Arbeitsteilung: lexoffice für Belegerfassung und Vorerfassung, DATEV für Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss beim Steuerberater. Eine direkte Datenübergabe per DATEV-Schnittstelle vermeidet Medienbrüche.

Ist lexoffice GoBD-konform wie DATEV?

Ja, lexoffice erfüllt die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Allerdings bietet DATEV deutlich umfangreichere Prüfpfade, Versionierung und Revisionssicherheit – besonders wichtig bei Betriebsprüfungen und komplexen Buchungsvorgängen.

Welche Software nutzen die meisten Steuerberater in Deutschland?

Über 80 % der deutschen Steuerberater arbeiten mit DATEV-Lösungen. DATEV ist Marktführer und bietet eine durchgängige Kanzlei-Infrastruktur (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz). lexoffice wird von einigen Kanzleien als Mandanten-Frontend akzeptiert, ist jedoch keine Kanzlei-Software.

Gibt es Alternativen zu DATEV und lexoffice für GmbHs?

Ja, weitere Cloud-Buchhaltungslösungen sind sevDesk, Billomat, WISO MeinBüro und Agenda. Für mittelständische GmbHs mit Steuerberater-Anbindung bieten sich zudem SAP Business One oder Microsoft Dynamics 365 Business Central an. Entscheidend sind Funktionsumfang, Steuerberater-Schnittstelle und GoBD-Konformität.

Muss ich als GmbH zwingend DATEV nutzen, wenn mein Steuerberater DATEV einsetzt?

Nein, Sie können auch mit lexoffice oder anderen Lösungen arbeiten. Entscheidend ist, dass Ihr Steuerberater die Daten importieren oder manuell übernehmen kann. DATEV Unternehmen online oder DATEV-Schnittstellen (z. B. per CSV-Export) erleichtern jedoch die Zusammenarbeit erheblich und reduzieren Fehlerquellen und Abstimmungsaufwand.

Welche Lösung empfiehlt sich für GmbHs mit E-Commerce oder Online-Handel?

Für GmbHs mit hohem Belegaufkommen (z. B. Shopify, Amazon, eBay) bietet lexoffice zahlreiche E-Commerce-Schnittstellen und automatische Belegerfassung. DATEV Unternehmen online unterstützt ebenfalls Schnittstellen, ist jedoch stärker auf klassische Finanzbuchhaltung ausgelegt. Eine Kombination (lexoffice für Vorerfassung, DATEV für Abschluss) ist hier oft die beste Wahl.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, BMF-Schreiben zu den GoBD (28.11.2019). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz