Jahresabschluss
Ob der aktuelle Jahrgang noch offen ist oder ein alter Jahrgang seit Jahren liegen bleibt: Wir stellen Bilanz, GuV und Anhang nach HGB auf, erstellen die Steuererklärungen, übermitteln die E-Bilanz nach § 5b EStG und legen beim Bundesanzeiger offen — zum Festpreis, mit einem festen Berufsträger.



Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang — bei größeren Gesellschaften zusätzlich aus einem Lagebericht. Er ist aufzustellen, festzustellen, dem Finanzamt zu übermitteln und beim Bundesanzeiger offenzulegen.
Daran hängen weitere Pflichten: die E-Bilanz nach § 5b EStG, die Steuererklärungen für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie die Offenlegung nach § 325 HGB. Wir erledigen diese Kette in einem Auftrag.
Welchen Jahrgang brauchen Sie zuerst?
Wir arbeiten Jahrgänge in der Reihenfolge auf, in der sie steuerlich und haftungsrechtlich drängen — mehrere Jahre zusammen zum Paketpreis. Jedes Jahr hat seine eigenen Besonderheiten, die wir kennen.
Von der Anmeldung bis zur Offenlegung — sechs Schritte.
Kein Papierkram, keine Vorkasse, keine Rückfrageschleifen. Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zum Bundesanzeiger durch.
Registrieren und Umfang wählen
Sie legen kostenlos ein Konto an, sehen Ihren Festpreis vorab und beauftragen, was Sie brauchen — einzelne Jahrgänge oder das ganze Paket. Ohne Vertragsbindung, ohne Zahlungsdaten.
Unterlagen einreichen — oder von uns anfordern lassen
Sie laden Buchhaltung, Kontoauszüge und Belege hoch, oder Sie geben uns frei, die Bestände bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. DATEV-, lexoffice-, sevDesk- und Excel-Exporte lesen wir direkt ein.
Aufbereiten, buchen, abgrenzen
Wir ordnen die Konten zu, bilden Rückstellungen, grenzen periodengerecht ab und bewerten nach § 253 HGB. Jede Entscheidung wird mit Paragraphenbezug dokumentiert — nicht nur gebucht.
Abschluss und Erklärungen entstehen
Bilanz, GuV und Anhang werden aufgestellt, das steuerliche Ergebnis über die Überleitungsrechnung hergeleitet, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung erstellt und alles gegeneinander plausibilisiert.
Prüfen und freigeben
Sie sehen den vollständigen Abschluss vor jeder Übermittlung. Dann entscheiden Sie über das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Prüfung und Freigabe durch einen Steuerberater — beide Wege sind unten erklärt.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundesanzeiger. Sie erhalten alle Protokolle und den vollständigen Datensatz revisionssicher archiviert.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — und alles, was rund um den Jahresabschluss gesetzlich verlangt oder praktisch nötig ist. Nichts davon wird nachträglich als Zusatz abgerechnet.
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei der Geschäftsführung.
- Passt bei übersichtlichen Verhältnissen, ruhenden Gesellschaften und Mandanten, die ihre Zahlen selbst im Griff haben.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufsträger — zwei Unterschriften, Mandant und Steuerberater.
- Fristverlängerung: beauftragte Erklärungen laufen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO).
- Passt bei Bank- und Investorengesprächen, Betriebsprüfungsrisiko, Holdingstrukturen und komplexen Sachverhalten.
Sie müssen sich nicht sofort entscheiden: Das Modell wird erst vor der Freigabe festgelegt — wenn der Abschluss fertig vor Ihnen liegt und Sie den Aufwand einschätzen können.
Was passiert, wenn der Abschluss ausbleibt.
Der Jahresabschluss ist keine Formalie: An ihm hängen Ordnungsgeld, Schätzung, Haftung und im Krisenfall Strafbarkeit. Deshalb priorisieren wir überfällige Jahrgänge.
Die vier Fristen eines Geschäftsjahres.
Beispiel: Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025, GmbH ohne abweichendes Geschäftsjahr.
Kapitalgesellschaften stellen den Abschluss binnen drei Monaten auf (§ 264 Abs. 1 HGB); kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten.
Gesellschafterbeschluss über die Feststellung — bei der GmbH bis zum Ende des elften Monats (§ 42a GmbHG).
Mit beauftragtem Berufsträger bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) — ohne Berater bereits zum 31.07. des Folgejahres.
Einreichung beim Bundesanzeiger binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB) — sonst Ordnungsgeld ab 2.500 €.
Was es kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt — nachvollziehbar an diesen vier Größen:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zum Jahresabschluss fragen.
Können Sie mehrere überfällige Jahrgänge gleichzeitig aufstellen?
Was ist der Unterschied zwischen Selbstfreigabe und StB-Freigabe?
Was kostet der Jahresabschluss?
Wir buchen selbst — passt das?
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Wie schnell geht es?
Jede Aussage zum Jahresabschluss hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine im Detail.
Jeder Teil des Jahresabschlusses hat eigene Regeln, Fristen und Fallstricke — hier im Einzelnen erklärt.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
an einem Ort.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Bei jeder Leistung übernimmt unsere KI die Fleißarbeit: sie sammelt, ordnet zu, rechnet, prüft auf Plausibilität und legt Ihnen begründete Vorschläge vor — Schritt für Schritt erklärt, ohne Fachchinesisch. Sie entscheiden. Und Sie können zu jeder einzelnen Leistung jederzeit einen Berufsträger hinzuziehen: für eine Rückfrage, zur Prüfung oder zur vollständigen Übernahme mit Unterschrift.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
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JahrgängeAuch überfällig
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BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
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- Steuererklärungen im Überblick→
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