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18.10.25
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Fabian Klement
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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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=
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2
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltungsprogramm GmbH

Buchhaltungsprogramm GmbH 2026: Software-Vergleich

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine GmbH unterliegt strengen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach HGB. Die Wahl des richtigen Buchhaltungsprogramms entscheidet darüber, ob Geschäftsvorfälle revisionssicher erfasst, DATEV-kompatibel exportiert und der Jahresabschluss rechtssicher vorbereitet werden können. Dieser Artikel zeigt, welche Funktionen ein professionelles Buchhaltungsprogramm für GmbHs 2026 mitbringen muss und wann die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sinnvoll ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Buchhaltungsprogramm für GmbHs muss doppelte Buchführung nach HGB, GoBD-konforme Belegarchivierung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und DATEV-Export bieten. Cloud-Lösungen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk eignen sich für kleine und mittlere GmbHs, während Desktop-Software für große Gesellschaften mit komplexen Anforderungen sinnvoll sein kann. Die Entscheidung zwischen Eigenbearbeitung und Steuerberater-Mandat hängt von Unternehmensgröße, Geschäftsvorfallzahl und Fachkompetenz ab.

Welche besonderen Anforderungen hat eine GmbH an die Buchhaltung?

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft strengeren buchhalterischen Pflichten als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Nach § 238 HGB sind alle Kaufleute zur Buchführung verpflichtet, doch für GmbHs gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen nach § 242 HGB einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, der nach § 325 HGB im Unternehmensregister offenzulegen ist. Die Buchführung muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfüllen und so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle verschaffen kann.

Ein modernes Buchhaltungsprogramm für GmbH muss diese Anforderungen abbilden können: Es sollte eine doppelte Buchführung ermöglichen, Kontenpläne nach SKR verwalten, Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen und eine DATEV-kompatible Schnittstelle für den Steuerberater bieten. Besonders wichtig ist die GoBD-Konformität (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Praxis-Hinweis: GoBD-Anforderungen

Seit 2015 gelten die GoBD für alle digitalen Buchführungssysteme. Achten Sie darauf, dass Ihr Buchhaltungsprogramm eine revisionssichere Archivierung bietet, Änderungen nachvollziehbar dokumentiert und die Unveränderbarkeit gebuchter Belege gewährleistet. Eine GoBD-Zertifizierung ist kein gesetzliches Muss, bietet aber Rechtssicherheit.

Größenklassen und ihre Auswirkungen auf die Software-Wahl

Nach § 267 HGB werden GmbHs in drei Größenklassen eingeteilt (Stand 2026): Kleine Kapitalgesellschaften erfüllen zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 15 Mio. €, durchschnittlich ≤ 50 Arbeitnehmer), mittelgroße überschreiten diese Grenzen, bleiben aber unter 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatz und 250 Arbeitnehmern. Darüber gelten Unternehmen als groß. Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und damit auch die Anforderungen an das Buchhaltungsprogramm.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Offenlegungsumfang
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz verkürzt möglich
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Bilanz + GuV
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Vollständiger JA + Anhang + Lagebericht

Welche Funktionen muss ein Buchhaltungsprogramm für GmbH bieten?

Ein professionelles Buchhaltungsprogramm für die GmbH muss deutlich mehr leisten als eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Kernanforderung ist die doppelte Buchführung mit Soll und Haben, die für jede GmbH nach § 238 HGB verpflichtend ist. Jede Buchung erfolgt auf mindestens zwei Konten, sodass die Bilanz stets ausgeglichen bleibt. Das Programm sollte gängige Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04) unterstützen und eine flexible Kontenplandverwaltung ermöglichen.

  • Doppelte Buchführung nach HGB mit Soll/Haben
  • Kontenpläne nach SKR 03 und SKR 04
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Dauerfristverlängerung
  • DATEV-Schnittstelle für den Steuerberater
  • Belegverwaltung mit OCR-Texterkennung
  • Offene-Posten-Verwaltung für Debitoren und Kreditoren
  • Mahnwesen und Zahlungsabgleich
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
  • Anlagenverwaltung nach § 247 Abs. 2 HGB

DATEV-Schnittstelle als Standard für die Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist für die meisten GmbHs unverzichtbar – spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und der Steuererklärungen. Eine DATEV-Schnittstelle ermöglicht den reibungslosen Export der Buchhaltungsdaten in das vom Steuerberater genutzte System. Dabei werden die Buchungssätze, Kontenstände und Belege in einem standardisierten Format übertragen, sodass der Steuerberater diese direkt weiterverarbeiten kann, ohne manuelle Nacharbeit leisten zu müssen.

„In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten mit Software arbeiten, die keine saubere DATEV-Schnittstelle hat. Das führt zu erheblichem Mehraufwand bei der Jahresabschlusserstellung und damit auch zu höheren Kosten. Wer von Anfang an ein DATEV-kompatibles Buchhaltungsprogramm nutzt, spart sich und seinem Steuerberater viel Zeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

GoBD-Konformität: Unverzichtbar seit 2015

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln seit 2015, wie digitale Buchhaltungssysteme ausgestaltet sein müssen. Zentrale Anforderungen sind: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Buchungen, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Ein GoBD-konformes Buchhaltungsprogramm protokolliert alle Änderungen, verhindert nachträgliche Manipulationen und stellt sicher, dass Belege revisionssicher archiviert werden.

Cloud-Lösung oder Desktop-Software: Was eignet sich besser für GmbHs?

Die Wahl zwischen einer Cloud-basierten Buchhaltungssoftware und einer klassischen Desktop-Lösung ist eine grundsätzliche Entscheidung, die von mehreren Faktoren abhängt. Cloud-Lösungen werden über den Browser genutzt, Daten liegen auf Servern des Anbieters (meist in deutschen Rechenzentren), Updates erfolgen automatisch. Desktop-Software wird lokal installiert, Daten liegen auf dem eigenen Server oder PC, Updates müssen manuell eingespielt werden.

Vorteile Cloud-Buchhaltung

  • Zugriff von überall (Büro, Homeoffice, unterwegs)
  • Keine Installation, automatische Updates
  • Skalierbar bei wachsenden Anforderungen
  • Direkter Zugang für Steuerberater möglich
  • Meist geringere Einstiegskosten (monatliches Abo)
  • Automatische Backups durch Anbieter

Vorteile Desktop-Software

  • Daten bleiben im eigenen Unternehmen
  • Keine Abhängigkeit von Internetverbindung
  • Einmalige Anschaffungskosten, keine monatlichen Gebühren
  • Volle Kontrolle über Updates und Versionen
  • Oft umfangreichere Funktionen für komplexe Anforderungen
  • Bewährte Stabilität für etablierte Prozesse

Datenschutz und DSGVO-Konformität

Bei Cloud-Lösungen ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entscheidend. Buchhaltungsdaten enthalten personenbezogene Informationen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden. Achten Sie darauf, dass der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO bereitstellt und die Daten ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU, idealerweise in Deutschland, speichert. Die meisten professionellen Anbieter erfüllen diese Anforderungen und sind nach ISO 27001 zertifiziert.

Vorsicht bei internationalen Anbietern

Einige international tätige Software-Anbieter speichern Daten auf US-amerikanischen Servern oder nutzen US-amerikanische Subunternehmer für Cloud-Services. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA datenschutzrechtlich problematisch. Prüfen Sie den Standort der Rechenzentren und die Datenschutzerklärung sorgfältig.

Für kleine und mittelgroße GmbHs mit bis zu 50 Mitarbeitern haben sich Cloud-Lösungen in den letzten Jahren als Standard etabliert. Sie bieten eine optimale Balance zwischen Funktionsumfang, Flexibilität und Kosten. Größere GmbHs mit komplexen Konzernstrukturen oder besonderen Compliance-Anforderungen setzen häufig weiterhin auf Desktop-Lösungen oder hybride Modelle.

Welche Buchhaltungsprogramme sind für GmbH am Markt etabliert?

Der deutsche Markt für Buchhaltungssoftware bietet eine breite Palette an Lösungen – von günstigen Einstiegsprogrammen bis zu umfangreichen ERP-Systemen. Für GmbHs haben sich einige Anbieter besonders etabliert, die sowohl die rechtlichen Anforderungen des HGB erfüllen als auch eine praxisgerechte Funktionalität bieten. Die Preisspanne reicht von ca. 15 € monatlich für Basislösungen bis zu mehreren hundert Euro für umfassende Systeme mit Warenwirtschaft und Controlling.

Marktübersicht: Gängige Lösungen für GmbH

Anbieter Typ Zielgruppe Monatliche Kosten DATEV-Schnittstelle
DATEV Unternehmen online Cloud Kleine bis mittelgroße GmbH ab ca. 30 € Nativ (DATEV-Produkt)
lexoffice Cloud Kleine GmbH, Gründer ab 15 € Ja (Export)
sevDesk Cloud Kleine bis mittlere GmbH ab 16 € Ja (Export)
Sage 50 Connected Desktop/Cloud Mittlere GmbH ab 40 € Ja
WISO Unternehmer Desktop Kleine GmbH Einmalig ca. 200 € + Abo Ja (Export)
Microsoft Dynamics 365 Business Central Cloud/On-Premise Mittelgroße bis große GmbH ab 60 € pro User Ja

Die Wahl des richtigen Buchhaltungsprogramms hängt stark von der Unternehmensgröße, der Branche und den individuellen Prozessen ab. Kleine GmbHs mit überschaubarem Belegaufkommen fahren mit lexoffice oder sevDesk gut, während mittelgroße Unternehmen mit komplexeren Anforderungen oft DATEV Unternehmen online oder Sage 50 bevorzugen. Wer zusätzlich Warenwirtschaft, CRM oder Projektverwaltung benötigt, sollte integrierte ERP-Systeme wie Microsoft Dynamics 365 Business Central in Betracht ziehen.

Kostenstruktur: Abo-Modell vs. Kauflizenz

Cloud-Lösungen werden fast ausschließlich im Abo-Modell angeboten: monatliche oder jährliche Gebühren, dafür automatische Updates und Support inklusive. Desktop-Software folgt häufig einem hybriden Modell: einmalige Kauflizenz plus jährliche Wartungsgebühr für Updates. Langfristig können Abo-Modelle teurer werden, bieten aber größere Flexibilität bei Unternehmenswachstum oder -veränderungen. Rechnen Sie für eine GmbH mit 5-10 Mitarbeitern mit Gesamtkosten zwischen 400 und 1.200 € jährlich für eine professionelle Buchhaltungslösung.

„Aus steuerlicher Sicht ist wichtig: Die Kosten für Buchhaltungssoftware sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig – egal ob Abo-Modell oder Kauflizenz. Bei Kauflizenzen über 800 € netto (ab 2024: 1.000 € netto) ist allerdings die Aktivierung und Abschreibung über die Nutzungsdauer zu prüfen. Abo-Gebühren werden hingegen direkt als laufender Aufwand gebucht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Buchhaltung selbst machen oder an Steuerberater abgeben?

Viele Geschäftsführer stellen sich die Frage, ob sie die laufende Buchhaltung selbst durchführen oder einem Steuerberater übertragen sollen. Rechtlich ist beides möglich: Nach § 6 StBerG darf jeder die eigene Buchhaltung führen, die Erstellung des Jahresabschlusses ist für GmbHs zwar nicht zwingend durch einen Steuerberater vorzunehmen, aber in der Praxis die Regel. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: Umfang der Geschäftsvorfälle, eigene Fachkenntnisse, verfügbare Zeit und Kosten.

Selbstständige Buchhaltung: Voraussetzungen und Grenzen

Wer die Buchhaltung selbst führen möchte, benötigt fundierte Kenntnisse der doppelten Buchführung, der Umsatzsteuer und der einschlägigen HGB-Vorschriften. Die laufende Buchführung – das Erfassen der Belege, die Kontierung und die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung – ist bei überschaubarem Geschäftsumfang mit einem modernen Buchhaltungsprogramm durchaus selbst zu bewältigen. Kritisch wird es bei komplexen Geschäftsvorfällen wie Rückstellungsbildung (§ 249 HGB), Abschreibungen auf das Anlagevermögen oder latenten Steuern.

68%

der kleinen GmbHs nutzen Steuerberater für Buchhaltung

92%

lassen den Jahresabschluss durch StB erstellen

5-8h

Zeitaufwand pro Monat bei Eigenregie (Durchschnitt)

Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater: Was spricht dafür?

Die Auslagerung der Finanzbuchhaltung an einen Steuerberater hat mehrere Vorteile: Fachliche Sicherheit – alle Buchungen erfolgen nach aktuellem Rechtsstand, Fehler bei Umsatzsteuer oder Kontierung werden vermieden. Zeitersparnis – der Geschäftsführer konzentriert sich auf das operative Geschäft. Integrierter Service – Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen kommen aus einer Hand. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab – bei kleinen GmbHs typischerweise zwischen 150 und 400 € monatlich.

Praxis-Tipp: Hybridmodell als goldener Mittelweg

Viele GmbHs wählen ein Hybridmodell: Die laufende Belegerfassung und Vorkontierung erfolgt im Unternehmen mit einem Buchhaltungsprogramm, der Steuerberater übernimmt die Kontrolle, Buchung komplexer Vorfälle, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Jahresabschluss. So nutzt man die Vorteile moderner Software, behält die Kontrolle und profitiert von steuerlicher Expertise – ohne den vollen Aufwand selbst tragen zu müssen.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange zu suchen oder auf Termine zu warten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtssicher, digital koordiniert durch Servet Gündogan als Büroleiter – ohne Wartezeiten, mit festen Lieferterminen.

Integration mit Bankkonten und Zahlungsdienstleistern: Automatisierung nutzen

Moderne Buchhaltungsprogramme bieten die Möglichkeit, Bankkonten direkt anzubinden und Zahlungseingänge sowie -ausgänge automatisch zu importieren. Diese Automatisierung spart erheblich Zeit und reduziert Fehlerquellen. Die meisten Cloud-Lösungen unterstützen die PSD2-Schnittstelle, über die Kontobewegungen tagesaktuell abgerufen werden können. Die Software gleicht diese automatisch mit offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten ab und schlägt passende Buchungskonten vor.

Bankanbindung über PSD2 und FinTS

Die Payment Services Directive 2 (PSD2) der EU verpflichtet Banken seit 2019, Drittanbietern über standardisierte Schnittstellen Zugriff auf Kontoinformationen zu gewähren – natürlich nur mit Zustimmung des Kontoinhabers. Buchhaltungsprogramme nutzen diese Schnittstelle, um Kontobewegungen automatisiert abzurufen. In Deutschland ist auch die FinTS/HBCI-Schnittstelle weit verbreitet. Beide Verfahren sind sicher und werden von den meisten Banken unterstützt.

  • Automatischer Import: Kontobewegungen werden täglich oder sogar mehrfach täglich abgerufen
  • Intelligenter Zahlungsabgleich: Die Software erkennt Zahlungseingänge anhand von Verwendungszweck oder Rechnungsnummer und ordnet sie automatisch zu
  • Offene-Posten-Verwaltung: Noch nicht beglichene Rechnungen und Verbindlichkeiten sind jederzeit transparent einsehbar
  • Mahnwesen: Automatische Mahnung überfälliger Forderungen nach individuell festlegbaren Fristen
  • Liquiditätsplanung: Auf Basis der Kontostände und offenen Posten kann die Software die Liquidität prognostizieren

Integration mit Payment-Anbietern wie PayPal, Stripe oder Klarna

Viele GmbHs im E-Commerce oder Dienstleistungsbereich nutzen externe Zahlungsdienstleister wie PayPal, Stripe, Klarna oder Mollie. Professionelle Buchhaltungsprogramme bieten Schnittstellen zu diesen Anbietern, sodass Transaktionen automatisch importiert und verbucht werden. Dabei werden auch Gebühren, Währungsumrechnungen und Rückbuchungen korrekt erfasst. Das ist besonders wichtig, da bei Payment-Anbietern oft hunderte Einzeltransaktionen pro Monat anfallen, deren manuelle Erfassung sehr zeitaufwändig wäre.

„Gerade bei GmbHs mit Online-Geschäft sehen wir häufig, dass die Zahlungsströme über mehrere Kanäle laufen – Banküberweisung, PayPal, Kreditkarte, Lastschrift. Wenn die Buchhaltungssoftware all diese Kanäle automatisch integriert und die Erlöse korrekt verbucht, reduziert das den Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung erheblich. Wichtig ist, dass auch die Gebühren der Payment-Anbieter als Betriebsausgaben erfasst werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die Zeitersparnis durch Automatisierung ist erheblich: Statt jede Zahlung manuell zu erfassen und zuzuordnen, erfolgt dies in Sekunden. Bei einer GmbH mit 200 Geschäftsvorfällen pro Monat können so 10-15 Stunden Arbeitszeit eingespart werden – Zeit, die der Geschäftsführer sinnvoller in das operative Geschäft investiert.

Schnittstellen zu Warenwirtschaft, CRM und ERP-Systemen

Für produzierende oder handelnde GmbHs reicht ein reines Buchhaltungsprogramm oft nicht aus. Sie benötigen eine integrierte Lösung, die Buchhaltung mit Warenwirtschaft, Lagerverwaltung, Auftragsabwicklung und Customer-Relationship-Management (CRM) verbindet. Hier kommen ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) ins Spiel, die alle Geschäftsprozesse in einem System abbilden. Alternativ können spezialisierte Programme über Schnittstellen miteinander verbunden werden.

Buchhaltungsprogramm als Teil eines ERP-Systems

ERP-Systeme wie SAP Business One, Microsoft Dynamics 365 Business Central, proAlpha oder Sage 100 enthalten die Finanzbuchhaltung als Modul neben Warenwirtschaft, Produktion, Vertrieb und Controlling. Der große Vorteil: Alle Geschäftsvorfälle werden nur einmal erfasst und automatisch in die Buchhaltung übernommen. Eine Ausgangsrechnung aus dem Vertrieb erzeugt automatisch die Buchung im Hauptbuch und in der Debitorenbuchhaltung, ein Wareneingang wird gleichzeitig in der Lagerverwaltung und in den Verbindlichkeiten erfasst. Diese durchgängige Datenintegration spart Zeit und vermeidet Fehler.

Vorteile integrierter ERP-Systeme

  • Durchgängige Datenintegration ohne Medienbrüche
  • Echtzeit-Auswertungen über alle Bereiche
  • Keine Schnittstellen-Probleme zwischen Modulen
  • Zentrale Datenbasis, eine einheitliche Benutzeroberfläche

Nachteile integrierter Systeme

  • Hohe Anschaffungs- und Implementierungskosten
  • Komplexe Einrichtung, längere Einführungszeit
  • Oft überdimensioniert für kleine GmbHs
  • Höherer Schulungsaufwand für Mitarbeiter

Best-of-Breed-Ansatz

  • Spezialisierte Software für jeden Bereich
  • Flexible Auswahl der besten Lösung je Funktion
  • Niedrigere Einstiegskosten
  • Erfordert stabile Schnittstellen zwischen Systemen

Schnittstellen zwischen spezialisierten Lösungen

Viele GmbHs wählen den Best-of-Breed-Ansatz: Sie nutzen für jeden Bereich die Software, die dort am besten passt – z.B. lexoffice für die Buchhaltung, Shopify für den Online-Shop, Salesforce für CRM und ein spezialisiertes Warenwirtschaftssystem. Diese Systeme werden über Schnittstellen (APIs) miteinander verbunden, sodass Daten automatisch synchronisiert werden. Wichtig ist, dass die gewählten Lösungen offene Schnittstellen bieten und gängige Integrationsplattformen wie Zapier, Make oder DATEV Schnittstellen-Manager unterstützen.

Typische Integrationen für GmbHs umfassen: Online-Shop → Buchhaltung (automatischer Import von Bestellungen und Rechnungen), CRM → Buchhaltung (Übertragung von Kundenstammdaten und Angeboten), Warenwirtschaft → Buchhaltung (Warenein- und -ausgänge, Inventur), Zeiterfassung → Buchhaltung (Abrechnung von Projekten und Dienstleistungen). Achten Sie bei der Software-Auswahl darauf, dass diese Integrationen entweder nativ unterstützt werden oder über dokumentierte APIs realisierbar sind.

Praxis-Hinweis: Schnittstellen-Stabilität prüfen

Schnittstellen zwischen verschiedenen Softwarelösungen sind anfällig für Fehler, wenn einer der Anbieter Updates durchführt oder die API verändert. Prüfen Sie vor der Entscheidung für einen Best-of-Breed-Ansatz, ob die Schnittstellen aktiv gepflegt werden und ob es einen Support bei Problemen gibt. Für unternehmenskritische Prozesse ist ein integriertes ERP-System oft die sicherere Wahl.

Jahresabschluss und Offenlegung: Was leistet die Buchhaltungssoftware?

Die GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtet, zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden – kleine GmbHs haben dafür 11 Monate Zeit (§ 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG), mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate (§ 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Automatische Erstellung von Bilanz und GuV

Moderne Buchhaltungsprogramme erstellen Bilanz und GuV automatisch auf Knopfdruck – vorausgesetzt, die laufende Buchführung wurde korrekt durchgeführt. Die Software summiert die Salden aller Konten und ordnet sie den entsprechenden Bilanzpositionen nach dem HGB-Schema zu. Dabei kann zwischen dem Staffelformat (üblich bei GuV) und dem Kontoformat gewählt werden. Wichtig: Die Software kann die formale Struktur erstellen, die fachliche Kontrolle – insbesondere die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden nach §§ 252 ff. HGB – muss durch sachkundige Personen erfolgen.

Achtung: Buchhaltungssoftware ersetzt nicht den Steuerberater

Auch wenn moderne Programme Bilanz und GuV automatisch erstellen können: Die korrekte Bewertung von Rückstellungen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), die Bildung von Wertberichtigungen auf Forderungen, die Abgrenzung von Rechnungsabgrenzungsposten und die Berechnung latenter Steuern (§ 274 HGB) erfordern steuerliches und bilanzrechtliches Fachwissen. Der Jahresabschluss einer GmbH sollte durch einen Steuerberater erstellt oder mindestens geprüft werden.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. Einige Buchhaltungsprogramme bieten eine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister, über die der Jahresabschluss mit wenigen Klicks eingereicht werden kann. Alternativ übernimmt der Steuerberater die Offenlegung.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse und Verspätungsdauer.

12 Mon.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)

XBRL

Einreichungsformat beim Unternehmensregister

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Offenlegung. Das XBRL-Format ist technisch anspruchsvoll und Fehler bei der Zuordnung der Bilanzpositionen zu den Taxonomie-Positionen sind häufig. Wir empfehlen, die Offenlegung durch den Steuerberater vornehmen zu lassen – das kostet meist zwischen 80 und 150 Euro und spart viel Ärger. Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung im Festpreis-Paket für den Jahresabschluss bereits enthalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten-Nutzen-Rechnung: Lohnt sich professionelle Software für jede GmbH?

Die Investition in ein professionelles Buchhaltungsprogramm muss sich rechnen. Für eine kleine GmbH mit 20-50 Geschäftsvorfällen pro Monat entstehen bei selbstständiger Buchführung durch den Geschäftsführer oder einen Mitarbeiter Personalkosten in Höhe von ca. 5-8 Stunden monatlich. Bei einem kalkulatorischen Stundensatz von 40 Euro sind das 200-320 Euro pro Monat oder 2.400-3.840 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Kosten für die Software selbst: 180-600 Euro jährlich für eine Cloud-Lösung.

Vergleichsrechnung: Eigenregie vs. Steuerberater

Position Buchhaltung in Eigenregie Finanzbuchführung durch StB Hybridmodell
Software/Tools 300-600 €/Jahr 0 € (StB nutzt eigene) 300-600 €/Jahr
Interne Personalkosten 2.400-3.800 €/Jahr 400-800 €/Jahr (Belegablage) 1.200-2.000 €/Jahr (Vorkontierung)
Steuerberater Fibu 0 € 1.800-4.800 €/Jahr 0 €
Steuerberater Jahresabschluss 1.500-3.000 € Im Paket oft günstiger 1.500-3.000 €
Steuerberater Prüfung/Korrektur 500-1.000 € (Fehlerrisiko) 0 € 300-600 €
Gesamt 4.700-8.400 € 2.200-5.600 € 3.300-6.200 €

Diese Rechnung zeigt: Die vollständige Auslagerung an einen Steuerberater ist für kleine GmbHs oft wirtschaftlicher als die Eigenregie, wenn man die interne Arbeitszeit realistisch bewertet. Das Hybridmodell – interne Vorkontierung mit Software, steuerliche Kontrolle und Jahresabschluss durch den Steuerberater – bietet eine gute Balance zwischen Kontrolle, Kosteneffizienz und fachlicher Sicherheit.

Qualitative Faktoren: Was ist nicht in Euro messbar?

Neben den direkten Kosten gibt es qualitative Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten: Rechtssicherheit – Fehler in der Buchhaltung können bei Betriebsprüfungen zu Steuernachzahlungen und Verzugszinsen führen. Zeitliche Flexibilität – der Geschäftsführer kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren statt auf Kontierungsfragen. Aktualität – ein Steuerberater kennt die neuesten Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen. Haftung – bei Fehlern haftet im Außenverhältnis zwar der Geschäftsführer, im Innenverhältnis aber der Steuerberater bei Beratungsfehlern.

Praxis-Tipp: Testphasen nutzen

Fast alle Anbieter von Buchhaltungssoftware bieten kostenlose Testphasen zwischen 14 und 30 Tagen an. Nutzen Sie diese, um mit echten Geschäftsvorfällen zu arbeiten und zu prüfen, ob die Software zu Ihren Prozessen passt. Gleichzeitig können Sie mit einem Steuerberater sprechen und ein Angebot für die Auslagerung einholen – so haben Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Für GmbHs, die den Jahresabschluss rechtssicher durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen möchten, bietet OnlineBilanz.de transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Die digitale Koordination durch Servet Gündogan als Büroleiter stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind und der Jahresabschluss termingerecht durch unser Steuerberater-Team erstellt wird – ohne Wartezeiten, mit festen Lieferterminen. So verbinden wir Steuerberater-Qualität mit moderner, effizienter Arbeitsweise.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine GmbH zwingend eine Buchhaltungssoftware verwenden?

Nein, die Rechtsform GmbH schreibt keine bestimmte Software vor. Nach § 239 HGB und den GoBD muss die Buchführung aber ordnungsgemäß, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar sein. In der Praxis erfüllen manuelle Systeme (z. B. Excel) diese Anforderungen kaum noch rechtssicher, sodass professionelle Buchhaltungssoftware faktisch Standard ist.

Kann ich als Geschäftsführer die Buchhaltung komplett an den Steuerberater abgeben?

Ja, die Finanzbuchhaltung kann vollständig an einen Steuerberater delegiert werden. Der Geschäftsführer bleibt jedoch nach § 43 GmbHG für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verantwortlich und muss sicherstellen, dass Belege vollständig und zeitnah übermittelt werden. Eine enge Abstimmung ist daher unerlässlich.

Welche GoBD-Anforderungen muss ein Buchhaltungsprogramm für GmbH erfüllen?

Die GoBD verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Konkret bedeutet das: revisionssichere Archivierung, Protokollierung aller Änderungen (Audit-Trail), Datensicherung, maschinenlesbare Datenexporte und Verfahrensdokumentation. Moderne Cloud-Lösungen erfüllen diese Anforderungen meist automatisch.

Wie lange muss ich Buchhaltungsdaten einer GmbH aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare 10 Jahre. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Kann ich mit einem Buchhaltungsprogramm die E-Bilanz direkt ans Finanzamt übermitteln?

Viele professionelle Buchhaltungsprogramme (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk) bieten eine E-Bilanz-Schnittstelle nach XBRL-Taxonomie. Die Übermittlung erfolgt über das ERiC-Protokoll oder über den Steuerberater. Kleinere GmbHs sollten die E-Bilanz in der Regel durch den Steuerberater prüfen und versenden lassen, da Fehler in der Taxonomie-Zuordnung zu Rückfragen führen können.

Welche Kosten verursacht ein professionelles Buchhaltungsprogramm für eine GmbH?

Cloud-Lösungen kosten monatlich zwischen 15 und 80 Euro (z. B. lexoffice, sevDesk, DATEV Mittelstand Faktura). DATEV Unternehmen online liegt bei ca. 30–50 Euro pro Monat. Desktop-Software (z. B. DATEV Kanzlei-Rechnungswesen) erfordert höhere Einmalinvestitionen und laufende Wartung. Hinzu kommen ggf. Kosten für Schulung, Schnittstellen und Steuerberater-Anbindung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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