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Externe Buchhaltung · Festpreis monatlich

Buchhaltung auslagern

Abgeben heißt nicht: aus der Hand geben.
digital+persönlich+bezahlbar

Buchhaltung auslagern scheitert selten am Preis und fast immer am Kontrollverlust: Sie wissen nicht mehr, wo etwas steht, und erfahren Probleme erst im Folgejahr. Bei uns bleibt die Übersicht bei Ihnen — Sie sehen jeden Monat den Stand im Portal, während Erfassung, Kontierung und Meldungen bei uns liegen.

ab 41,66 € netto im MonatKein Einarbeitungs­aufwandMonatlich kündbar
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
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einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Was heißt Buchhaltung auslagern?

Buchhaltung auslagern bedeutet, die laufende Finanzbuchführung an einen externen Dienstleister zu übertragen — Belegerfassung, Kontierung, Bankabgleich, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Auswertung. Die handelsrechtliche Pflicht bleibt beim Unternehmen; ausgelagert wird die Ausführung, nicht die Verantwortung.

Rechtlich entscheidend ist, wer was übernehmen darf: mechanische Buchführungshilfe ist nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auch ohne Bestellung zulässig, jede steuerliche Beurteilung dagegen den nach § 3 StBerG befugten Berufs­trägern vorbehalten.

0 €
WechselkostenWir fordern die Unterlagen bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst an.
2 Wo.
Bis zur ÜbernahmeAb Eingang der Unterlagen buchen wir ab dem vereinbarten Monat.
1
Ansprech­personEin fester Berufsträger — kein wechselnder Sachbearbeiter.
§ 6
Was extern zulässig istBuchführungshilfe nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, Beurteilung durch Berufsträger.
01
Drei Wege

Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen.

Alle drei Wege enden am selben Punkt: einer geprüften Buchhaltung, aus der Voranmeldung und Jahres­abschluss ohne Bruch entstehen. Der Unterschied liegt darin, wer die Belege erfasst — und keiner der Wege kostet extra.

Weg 1 · Sie buchen

Sie führen, wir prüfen

0 €Aufschlag

Sie arbeiten weiter in Lexware, sevDesk, lexoffice oder DATEV. Wir lesen mit, prüfen laufend auf Plausibilität und schließen das Jahr ab.

  • Keine Umstellung — Ihr Programm bleibt
  • Monatlicher Abgleich statt Jahres­überraschung
  • Hinweis, bevor ein Fehler zur Nachzahlung wird
Meistgewählt Weg 2 · KI übernimmt

Die KI führt Ihre Buchhaltung

0 €Aufschlag

Sie reichen Belege ein — per Upload, E-Mail oder Bank­anbindung. Die KI erfasst, kontiert nach SKR 03 / SKR 04 und legt GoBD-konform ab; Sie bestätigen nur noch.

  • Kein Buchhaltungs­programm nötig
  • Belegerkennung, Bankanbindung, Kontierung
  • Was die KI nicht entscheiden darf, geht an den Berufsträger
Weg 3 · Kanzlei komplett

Wir übernehmen alles

0 €Aufschlag

Sie geben Belege ab und hören von uns, wenn etwas zu entscheiden ist. Buchhaltung, Lohn, Voranmeldung, Abschluss und Erklärungen — vollständig aus einer Hand.

  • Fester Berufsträger als Ansprech­person
  • Lohnabrechnung ab 14,95 € je Mitarbeitendem und Monat
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt inklusive
02
Festpreis · keine Stundensätze

Was das Auslagern bei uns kostet.

Ein Preis nach Jahres­umsatz, monatlich abgerechnet, Jahresabschluss und Steuer­erklärungen inklusive. Keine StBVV-Abrechnung nach Gegenstands­wert, keine Nachberechnung im Folgejahr, keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 5.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 50.000 €66,66 €799,95 €wie oben, zzgl. laufender Auswertung
bis 150.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.

03
Umfang

Was Sie beim Auslagern tatsächlich abgeben.

Sechs Aufgaben wandern zu uns — und sechs Sorgen mit. Was bei Ihnen bleibt, steht im nächsten Abschnitt.

Abgegeben

Belegerfassung und Ablage

Kein Sortieren, kein Ordner, keine Vorbereitung. Belege gehen per Upload, E-Mail oder Bankanbindung ein und werden GoBD-konform archiviert.

§ 147 AO
Abgegeben

Fristenüberwachung

Voranmeldung, Lohnsteuer­anmeldung, Zusammen­fassende Meldung. Wir melden uns, nicht das Finanzamt.

§ 18 UStG
Abgegeben

Kommunikation mit dem Finanzamt

Rückfragen, Bescheid­prüfung, Einsprüche und die Begleitung einer Betriebs­prüfung übernimmt der Berufsträger.

§ 80 AO
Bleibt bei Ihnen

Die Übersicht

BWA, Kennzahlen und Ergebnis­vorschau jeden Monat im Portal — Sie geben die Arbeit ab, nicht den Einblick.

Monatlich
Bleibt bei Ihnen

Die Entscheidung

Sie geben frei: selbst nach § 87d AO oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater.

§ 87d AO
Bleibt bei Ihnen

Die Daten

Export jederzeit als DATEV-Format. Kein Lock-in — auch wenn Sie später wieder wechseln.

DATEV-Export
04
Zuständigkeit · § 6 StBerG

Wer was darf — und warum das für Sie zählt.

Buchführungshilfe ist in Deutschland geregelt. Wir sagen offen, welche Arbeit die Software leistet und ab welchem Punkt ein bestellter Berufs­träger übernimmt — weil ein Anbieter, der diese Grenze verschweigt, sie meist auch nicht einhält.

Ohne Berufsträger zulässig

Mechanische Buchführungs­hilfe

Nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sind das Buchen laufender Geschäfts­vorfälle, die laufende Lohn­abrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen auch ohne Bestellung zulässig — solange nicht steuerlich beurteilt wird.

  • Belege erfassen, kontieren, mechanisch verbuchen
  • Laufende Lohnabrechnung und SV-Meldungen
  • Auswertungen erstellen und aufbereiten
  • Diesen Teil leistet unsere Software — deshalb kostet er nichts extra
Vorbehaltsaufgabe

Beurteilen, abschließen, vertreten

Sobald ein Sachverhalt steuerlich beurteilt wird, ist die Hilfeleistung den nach § 3 StBerG befugten Personen vorbehalten. Diese Arbeit übernimmt bei uns immer ein namentlich benannter Berufs­träger.

  • Jahresabschluss, Bilanz und Überleitungs­rechnung
  • Steuer­erklärungen und deren Freigabe
  • § 13b UStG, Reverse Charge, OSS, verdeckte Gewinn­ausschüttung
  • Vertretung gegenüber Finanzamt und Betriebs­prüfung

Sie haben deshalb zwei Freigabe­modelle: Selbstfreigabe auf Basis eines Auftrags zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — oder die Freigabe durch einen Steuer­berater, der namentlich prüft und mit seiner Berufs­haftung einsteht.

05
Der Monat

Wie ein Buchhaltungs­monat bei uns abläuft.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie daran denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung per E-Mail an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, kein Ordner, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, wandert nicht ins Nichts, sondern auf die Klärliste eines Berufsträgers.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5. Werktag03

Lohn läuft, wenn beauftragt

Abrechnungen, SV-Meldungen und Lohnsteuer­anmeldung gehen fristgerecht raus. Sie erhalten die Auswertung im Portal, Ihre Mitarbeitenden ihre Abrechnung digital.

14,95 € je PersonSV-Meldungen§ 41a EStG
Bis zum 10.04

Voranmeldung wird übermittelt

Die UStVA entsteht aus den gebuchten Zahlen und geht per ELSTER ans Finanzamt — mit Dauerfrist­verlängerung einen Monat später. Sie sehen Zahllast und Protokoll im Portal.

§ 18 UStGELSTERDauerfristverlängerung
Monatsende05

Sie sehen, wo Sie stehen

Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kennzahlen — im Monat, nicht im Folgejahr. Am Jahresende entsteht der Abschluss aus genau diesen Zahlen, ohne dass etwas nachgearbeitet werden muss.

BWAKennzahlenAbschluss inklusive
06
Im Festpreis enthalten

Was Sie nicht zusätzlich zahlen.

Der Jahresabschluss ist bei uns das Ergebnis der laufenden Arbeit — kein neuer Auftrag mit neuem Preis.

Jahresabschluss oder EÜRBilanz, GuV und Anhang aus den laufenden Zahlen
Umsatzsteuer-VoranmeldungMonatlich oder quartalsweise, per ELSTER
SteuererklärungenKSt oder ESt, GewSt und USt-Jahreserklärung
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG
Offenlegung BundesanzeigerNach § 325 HGB, im geringstmöglichen Umfang
Monatliche AuswertungBWA, Kennzahlen und Ergebnisvorschau
Rückfragen ganzjährigChat mit Ihrem Berufsträger — ohne Zeittakt
Vorauszahlungen prüfenQuartalsweise angepasst statt einmal im Jahr
Übernahme von der KanzleiWir fordern Ihre Unterlagen selbst an
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema Buchhaltung auslagern

Was kostet es, die Buchhaltung auszulagern?
Der Festpreis richtet sich nach dem Jahresumsatz und beginnt bei 41,66 € netto im Monat. Bei 300.000 € Umsatz sind es 179,45 € netto monatlich. Enthalten sind Belegerfassung, Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, monatliche Auswertung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Lohnabrechnung kostet zusätzlich 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat.
Behalte ich die Kontrolle über meine Zahlen?
Ja. Sie sehen jeden Monat Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kennzahlen im Portal, nicht erst mit dem Jahresabschluss. Alle Belege liegen in einem revisionssicheren Archiv, das Sie jederzeit einsehen und als DATEV-Format exportieren können.
Darf ein externer Dienstleister meine Buchhaltung führen?
Ja, in den Grenzen des § 6 StBerG: das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sind auch ohne Bestellung zulässig. Sobald ein Sachverhalt steuerlich beurteilt wird, übernimmt ein nach § 3 StBerG befugter Berufsträger.
Ist der Jahresabschluss im Monatspreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind Bilanz oder EÜR, Steuer­erklärungen, E-Bilanz und Offen­legung im Monatspreis enthalten und kein separater Auftrag. Genau das ist der Unterschied zur klassischen Abrechnung, die Buchhaltung monatlich und den Abschluss zusätzlich berechnet.
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Sie können in Lexware, sevDesk, lexoffice oder DATEV weiterarbeiten — ein DATEV-Export genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm hat, reicht Belege direkt im Portal ein; die Erfassung übernimmt die KI.
Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei?
Sie kündigen, wir fordern die Unterlagen selbst an — Buchhaltungs­daten, Bilanzen der Vorjahre, Anlagen­verzeichnis und Verlust­vorträge — und übernehmen ab dem gewünschten Stichtag. Ein Wechsel unterjährig ist möglich.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
ab 41,66 € nettoAbschluss inklusive
Preis berechnen
Ben
Ben
KI-Assistenz