Buchhaltung online
Online-Buchhaltung heißt bei den meisten Anbietern: Sie machen die Arbeit, nur eben im Browser. Bei uns läuft die Software für Sie — Belegerkennung, Kontierung, Bankanbindung, Voranmeldung — und ein Berufsträger prüft, wo eine fachliche Beurteilung nötig ist.



Online-Buchhaltung bezeichnet die Führung der Buchhaltung in einer Webanwendung statt in lokal installierter Software. Belege werden digital eingereicht, Bankumsätze automatisch importiert und Auswertungen in Echtzeit erzeugt — ohne Dateiaustausch, ohne Versionsstände, ohne Ordner.
Entscheidend ist die Ordnungsmäßigkeit: Nach den GoBD müssen Aufzeichnungen unveränderbar sein, jede Änderung protokolliert und eine Verfahrensdokumentation vorhanden. Beides gehört zur Software, nicht zu Ihren Aufgaben.
Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen.
Alle drei Wege enden am selben Punkt: einer geprüften Buchhaltung, aus der Voranmeldung und Jahresabschluss ohne Bruch entstehen. Der Unterschied liegt darin, wer die Belege erfasst — und keiner der Wege kostet extra.
Sie führen, wir prüfen
Sie arbeiten weiter in Lexware, sevDesk, lexoffice oder DATEV. Wir lesen mit, prüfen laufend auf Plausibilität und schließen das Jahr ab.
- Keine Umstellung — Ihr Programm bleibt
- Monatlicher Abgleich statt Jahresüberraschung
- Hinweis, bevor ein Fehler zur Nachzahlung wird
Die KI führt Ihre Buchhaltung
Sie reichen Belege ein — per Upload, E-Mail oder Bankanbindung. Die KI erfasst, kontiert nach SKR 03 / SKR 04 und legt GoBD-konform ab; Sie bestätigen nur noch.
- Kein Buchhaltungsprogramm nötig
- Belegerkennung, Bankanbindung, Kontierung
- Was die KI nicht entscheiden darf, geht an den Berufsträger
Wir übernehmen alles
Sie geben Belege ab und hören von uns, wenn etwas zu entscheiden ist. Buchhaltung, Lohn, Voranmeldung, Abschluss und Erklärungen — vollständig aus einer Hand.
- Fester Berufsträger als Ansprechperson
- Lohnabrechnung ab 14,95 € je Mitarbeitendem und Monat
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt inklusive
Was Online-Buchhaltung bei uns kostet.
Ein Preis nach Jahresumsatz, monatlich abgerechnet, Jahresabschluss und Steuererklärungen inklusive. Keine StBVV-Abrechnung nach Gegenstandswert, keine Nachberechnung im Folgejahr, keine Rückfragegebühren.
| Jahresumsatz | Monatlich netto | Jährlich netto | Enthalten |
|---|---|---|---|
| bis 5.000 € | 41,66 € | 499,95 € | Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen |
| bis 50.000 € | 66,66 € | 799,95 € | wie oben, zzgl. laufender Auswertung |
| bis 150.000 € | 100,26 € | 1.203,15 € | wie oben, zzgl. Vorauszahlungsprüfung je Quartal |
| bis 300.000 € | 179,45 € | 2.153,37 € | wie oben, zzgl. Beratungstermin im Portal |
| bis 500.000 € | 200,94 € | 2.411,30 € | wie oben |
| bis 1 Mio. € | 278,58 € | 3.342,95 € | wie oben, zzgl. Kennzahlenbericht für die Bank |
| bis 2,5 Mio. € | 496,99 € | 5.963,93 € | wie oben |
Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.
Was die Software für Sie erledigt.
Sechs Funktionen, die den Unterschied zwischen „online arbeiten" und „online betreut werden" ausmachen.
Belegerkennung
Foto oder PDF genügt. Betrag, Datum, Steuersatz und Lieferant werden erkannt und geprüft.
Bankanbindung
Kontoumsätze laufen per CAMT oder Schnittstelle ein und werden den Belegen automatisch zugeordnet.
Kontierung SKR 03 / 04
Jede Buchung mit Konto, Steuerschlüssel und Begründung — nachvollziehbar, nicht als Blackbox.
UStVA und Meldungen
Voranmeldung, Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung direkt aus den Zahlen.
Auswertung in Echtzeit
Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kennzahlen jederzeit abrufbar — kein Monatsende abwarten.
Chat mit dem Berufsträger
Fragen direkt im Portal, Antwort von einer Person mit Namen. Kein Ticketsystem.
Wer was darf — und warum das für Sie zählt.
Buchführungshilfe ist in Deutschland geregelt. Wir sagen offen, welche Arbeit die Software leistet und ab welchem Punkt ein bestellter Berufsträger übernimmt — weil ein Anbieter, der diese Grenze verschweigt, sie meist auch nicht einhält.
Mechanische Buchführungshilfe
Nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sind das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen auch ohne Bestellung zulässig — solange nicht steuerlich beurteilt wird.
- Belege erfassen, kontieren, mechanisch verbuchen
- Laufende Lohnabrechnung und SV-Meldungen
- Auswertungen erstellen und aufbereiten
- Diesen Teil leistet unsere Software — deshalb kostet er nichts extra
Beurteilen, abschließen, vertreten
Sobald ein Sachverhalt steuerlich beurteilt wird, ist die Hilfeleistung den nach § 3 StBerG befugten Personen vorbehalten. Diese Arbeit übernimmt bei uns immer ein namentlich benannter Berufsträger.
- Jahresabschluss, Bilanz und Überleitungsrechnung
- Steuererklärungen und deren Freigabe
- § 13b UStG, Reverse Charge, OSS, verdeckte Gewinnausschüttung
- Vertretung gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfung
Sie haben deshalb zwei Freigabemodelle: Selbstfreigabe auf Basis eines Auftrags zur Datenübermittlung nach § 87d AO — oder die Freigabe durch einen Steuerberater, der namentlich prüft und mit seiner Berufshaftung einsteht.
Wie ein Buchhaltungsmonat bei uns abläuft.
Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie daran denken müssen.
Sie reichen Belege ein
Upload im Portal, Weiterleitung per E-Mail an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, kein Ordner, keine Frist von uns.
Die KI erfasst und kontiert
Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, wandert nicht ins Nichts, sondern auf die Klärliste eines Berufsträgers.
Lohn läuft, wenn beauftragt
Abrechnungen, SV-Meldungen und Lohnsteueranmeldung gehen fristgerecht raus. Sie erhalten die Auswertung im Portal, Ihre Mitarbeitenden ihre Abrechnung digital.
Voranmeldung wird übermittelt
Die UStVA entsteht aus den gebuchten Zahlen und geht per ELSTER ans Finanzamt — mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Sie sehen Zahllast und Protokoll im Portal.
Sie sehen, wo Sie stehen
Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kennzahlen — im Monat, nicht im Folgejahr. Am Jahresende entsteht der Abschluss aus genau diesen Zahlen, ohne dass etwas nachgearbeitet werden muss.
Was Sie nicht zusätzlich zahlen.
Der Jahresabschluss ist bei uns das Ergebnis der laufenden Arbeit — kein neuer Auftrag mit neuem Preis.
Alles zur Online-Buchhaltung — nachgeschlagen.
Die Seiten, auf die diese Übersicht aufbaut: Pflichten, Fristen, Kontenrahmen und die Werkzeuge, mit denen Sie selbst rechnen können.
Häufige Fragen zur Online-Buchhaltung
Ist Online-Buchhaltung GoBD-konform?
Brauche ich zusätzlich ein Buchhaltungsprogramm?
Wo liegen meine Daten?
Ist der Jahresabschluss im Monatspreis enthalten?
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei?
Jede Aussage hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland




