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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Kamen

Buchhaltung Kamen 2026: Pflichten & Fristen für GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Kamen unterliegt denselben gesetzlichen Anforderungen wie bundesweit: § 238 ff. HGB regeln Buchführungspflicht, § 267 HGB bestimmt Größenklassen und § 325 HGB legt Offenlegungsfristen fest. Dieser Ratgeber erklärt, welche Pflichten für Ihre GmbH gelten, welche Fristen 2026 einzuhalten sind und wie Sie mit digitaler Buchhaltung und Steuerberater-Unterstützung rechtskonform arbeiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für die Buchhaltung in Kamen gelten dieselben bundesweiten Regelungen nach HGB und GmbHG wie für GmbHs in anderen deutschen Städten – so auch für die GmbH-Pflichten in Itzehoe. GmbHs müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) feststellen und innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Buchhaltung in Kamen?

Für GmbH mit Sitz in Kamen gelten dieselben handelsrechtlichen Vorgaben wie für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Die Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Für die GmbH konkretisiert § 41 GmbHG die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses innerhalb der Feststellungsfristen.

Grundlegende Pflichten nach HGB und GmbHG

  • § 238 HGB: Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Buchführung mit vollständiger und zeitnaher Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • § 242 HGB: Aufstellung von Inventar und Bilanz zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres
  • § 264 HGB: Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften (Bilanz, GuV, Anhang)
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfristen für den Jahresabschluss — 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag
  • § 325 HGB: Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister

Praxis-Hinweis für Kamen

Die Stadt Kamen liegt im Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen. Für GmbH mit Sitz in Kamen ist das zuständige Registergericht das Amtsgericht Hamm. Alle Offenlegungen erfolgen seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Unternehmen in Kamen profitieren von der Nähe zu Dortmund und der guten Verkehrsanbindung. Die digitale Buchhaltung ermöglicht es, unabhängig vom Standort mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten — etwa über Plattformen wie OnlineBilanz.de, wo Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen erstellt werden.

Wie werden Größenklassen nach § 267 HGB in 2026 bestimmt?

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt, welche Erleichterungen bei der Bilanzierung und Offenlegung Sie in Anspruch nehmen können. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Entscheidend sind die Werte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es müssen mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 (Feststellung und Offenlegung in 2026) gelten die genannten Schwellenwerte.

Erleichterungen für kleine GmbH

  • Verlängerte Feststellungsfrist: 11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG (mittelgroße/große GmbH: 8 Monate)
  • Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB)
  • Verkürzter Anhang (§ 288 HGB) und keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Offenlegung nur der Bilanz und des Anhangs, keine GuV (§ 326 Abs. 1 HGB)

„Viele GmbH in Kamen fallen in die Größenklasse ‚klein‘ und können von erheblichen Vereinfachungen profitieren. Entscheidend ist, die Schwellenwerte im Blick zu behalten und bei drohendem Wechsel rechtzeitig zu planen — etwa hinsichtlich Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?

Der Jahresabschluss einer GmbH muss innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen festgestellt und anschließend offengelegt werden. Werden diese Fristen versäumt, drohen empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro – eine Regelung, die für GmbHs bundesweit gilt, etwa auch bei der GmbH-Buchhaltung in Karlsruhe.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Kleine GmbH

11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Für Bilanzstichtag 31.12.2025 also spätestens bis 30.11.2026.

Mittelgroße/große GmbH

8 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Für Bilanzstichtag 31.12.2025 also spätestens bis 31.08.2026.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss rechtzeitig vorzulegen, damit die Gesellschafter innerhalb der Frist beschließen können.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist also bis spätestens 31.12.2026.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Das Ordnungsgeld wird auch dann fällig, wenn der Jahresabschluss später eingereicht wird — die Fristversäumnis allein reicht aus. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.

  • Jahresabschluss rechtzeitig durch Steuerberater erstellen lassen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung innerhalb der Frist nach § 42a GmbHG einholen
  • Offenlegung spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister
  • Bestätigung der erfolgreichen Einreichung archivieren
  • Bei drohender Fristversäumnis: sofort Steuerberater kontaktieren

Wie kann digitale Buchhaltung die Prozesse in Kamen optimieren?

Digitale Buchhaltungssoftware hat die Arbeitsweise vieler GmbH grundlegend verändert. Sie ermöglicht ortsunabhängiges Arbeiten, automatisierte Prozesse und eine enge, papierlose Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater. Für GmbH in Kamen bedeutet das: Sie sind nicht mehr auf einen lokalen Steuerberater angewiesen, sondern können deutschlandweit den besten Partner wählen.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Automatisierte Belegerfassung: Eingangsrechnungen per Scan oder App direkt in die Software, OCR-Erkennung spart manuelle Eingabe
  • Echtzeit-Zugriff: Geschäftsführer und Steuerberater sehen jederzeit den aktuellen Stand der Buchhaltung
  • GoBD-Konformität: Software gewährleistet revisionssichere Archivierung und Unveränderbarkeit gebuchter Belege gemäß § 146 AO und GoBD
  • Schnittstellen: Anbindung an Online-Banking, Kassensysteme, Warenwirtschaft reduziert Medienbrüche
  • Transparente Festpreise: Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise ohne versteckte Kosten

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Zugriff auf Buchhaltungsdaten

Die Umstellung auf digitale Buchhaltung erfordert eine sorgfältige Planung: Auswahl der passenden Software, Schulung der Mitarbeiter, Anbindung an bestehende Systeme und — besonders wichtig — die Abstimmung mit dem Steuerberater. Wer von Anfang an auf eine integrierte Lösung setzt, bei der Software und Steuerberater-Leistung Hand in Hand gehen, spart Zeit und vermeidet Fehler.

„Viele Mandanten aus dem Raum Kamen schätzen die Flexibilität der digitalen Zusammenarbeit. Belege hochladen, Rückfragen per Chat klären, Jahresabschluss online abrufen — das spart Fahrten und Wartezeiten. Gleichzeitig bleibt die volle Steuerberater-Qualität erhalten, weil alle Abschlüsse durch zugelassene Steuerberater geprüft und unterzeichnet werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sollte die Buchhaltung intern oder durch einen Steuerberater erfolgen?

Die Entscheidung, ob die Buchhaltung intern durch einen Buchhalter oder extern durch einen Steuerberater erfolgen soll, hängt von mehreren Faktoren ab: Größe und Komplexität des Unternehmens, vorhandene Ressourcen, Kosten und Haftungsfragen.

Interne Buchhaltung: Voraussetzungen und Grenzen

Viele GmbH beschäftigen einen internen Buchhalter, der die laufende Finanzbuchhaltung führt. Die Erstellung des Jahresabschlusses nach §§ 242, 264 HGB erfordert jedoch vertiefte handels- und steuerrechtliche Kenntnisse. Fehler bei der Bilanzierung können zu falschen Steuerbelastungen, Nachzahlungen oder im schlimmsten Fall zu persönlichen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer führen (§ 43 GmbHG).

Laufende Buchhaltung

Kann oft intern geleistet werden: Belegerfassung, Kontoabstimmung, Zahlungsverkehr, Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Jahresabschluss

Erfordert Fachwissen: Bilanzierung, Bewertung, Rückstellungen, latente Steuern, Anhang — hier empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters.

Steuererklärungen

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung sollten von einem Steuerberater erstellt werden, um Gestaltungsspielräume zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Externe Steuerberater-Leistung: Vorteile

  • Rechtssicherheit: Steuerberater haftet für Fehler im Rahmen seiner Berufshaftpflicht
  • Aktualität: Steuerberater ist immer auf dem neuesten Stand bei Gesetzesänderungen (z. B. DiRUG, MoPeG, Wachstumschancengesetz)
  • Vollständigkeit: Steuerberater prüft Jahresabschluss auf Plausibilität und HGB-Konformität
  • Effizienz: Keine Personalkosten für hochspezialisierte Fachkräfte, flexible Skalierung je nach Bedarf
  • Digitale Plattformen: Über Plattformen wie OnlineBilanz.de erhalten Sie Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen ohne lange Wartezeiten

Hybrid-Modell als Best Practice

Viele erfolgreiche GmbH setzen auf ein Hybrid-Modell: Die laufende Buchhaltung wird intern oder durch einen Buchhaltungsservice geführt, Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellt der Steuerberater. So nutzen Sie die Vorteile beider Welten — Kostenkontrolle bei Routinearbeiten, Rechtssicherheit bei komplexen Themen.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Einreichung muss elektronisch erfolgen, entweder über das Einreichportal des Unternehmensregisters oder über zertifizierte Software.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Daten aufbereiten: Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) im strukturierten Format (XBRL oder PDF mit strukturierten Daten) erstellen
  2. Einreichportal aufrufen: Zugang über www.unternehmensregister.de, Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  3. Dokumente hochladen: Jahresabschluss und ggf. weitere Unterlagen (z. B. Bestätigungsvermerk bei Prüfungspflicht) hochladen
  4. Gebühr entrichten: Die Offenlegungsgebühr beträgt derzeit ca. 40–60 Euro (abhängig von Größenklasse und Umfang)
  5. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung. Diese sollten Sie archivieren als Nachweis der fristgerechten Offenlegung.

Technische Anforderungen beachten

Die Offenlegung erfordert technisches Know-how, insbesondere bei der XBRL-Taxonomie. Fehler im Format führen zu Zurückweisungen und können die Frist gefährden. Steuerberater verfügen über zertifizierte Software und Erfahrung mit dem Einreichprozess — das minimiert Fehlerrisiken.

Viele Steuerberater bieten die elektronische Offenlegung als Teil ihrer Jahresabschluss-Leistung an. Bei OnlineBilanz.de ist die Offenlegung beim Unternehmensregister im Festpreis enthalten — Sie erhalten eine Komplettlösung aus einer Hand.

„Die elektronische Offenlegung ist für viele Mandanten eine Hürde. Wir übernehmen den gesamten Prozess: Aufbereitung der Daten, Einreichung beim Unternehmensregister, Überwachung der Fristen und Archivierung der Bestätigung. So können sich Geschäftsführer auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet die Buchhaltung und der Jahresabschluss für eine GmbH?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss variieren erheblich, abhängig von Unternehmensgröße, Belegvolumen, Komplexität und Serviceumfang. Steuerberater rechnen in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG) ab, die Rahmengebühren vorgibt — oder nach individueller Honorarvereinbarung.

Typische Kostenpositionen

Leistung Abrechnungsgrundlage Orientierungswert (StBVVG)
Laufende Buchhaltung § 33 StBVVG, nach Belegzahl 5–15 € pro Beleg (je nach Schwierigkeit)
Jahresabschluss GmbH § 35 StBVVG, nach Bilanzsumme 500–5.000 € (je nach Größenklasse)
Körperschaftsteuererklärung § 24 StBVVG 200–1.500 €
Gewerbesteuererklärung § 24 StBVVG 150–800 €
Offenlegung Unternehmensregister Pauschale oder Stundensatz 100–300 €

Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom gewählten Gebührenrahmen (0,5-fach bis 6-fach) ab. Viele moderne Steuerberater-Plattformen bieten mittlerweile transparente Festpreise an, die unabhängig vom Gebührenrahmen kalkuliert sind.

Festpreise vs. StBVVG

Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten mit transparenten Festpreisen statt variabler Gebührenrahmen. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet — ohne Überraschungen am Ende. Die Leistung wird durch zugelassene Steuerberater erbracht, die volle fachliche Qualität bleibt erhalten.

Einsparpotenziale durch Digitalisierung

  • Vorkontierung durch den Mandanten: Wer Belege selbst digital erfasst und vorkontiert, reduziert den Zeitaufwand beim Steuerberater
  • Digitale Belegübermittlung: Keine Papierordner, keine Postlaufzeiten — spart Zeit und Kosten
  • Standardisierte Prozesse: Digitale Plattformen nutzen Automatisierung und Templates, das senkt die Kosten
  • Keine Anfahrt: Wegfall von Vor-Ort-Terminen reduziert Reisekosten und Zeitaufwand

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Welche Fehler sollten bei der Buchhaltung unbedingt vermieden werden?

Fehler in der Buchhaltung und beim Jahresabschluss können teure Folgen haben: Nachzahlungen von Steuern, Verspätungszuschläge, Ordnungsgelder oder im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung. Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG). Deshalb ist es wichtig, die häufigsten Fehlerquellen zu kennen und zu vermeiden.

Die 8 häufigsten Fehler in der Praxis

  1. Unvollständige Belegerfassung: Fehlende Belege führen zu unvollständiger Buchführung und Problemen bei Betriebsprüfungen. Jeder Geschäftsvorfall muss belegt sein (§ 238 Abs. 1 HGB).
  2. Verspätete Feststellung und Offenlegung: Fristversäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB, auch wenn der Abschluss später nachgereicht wird.
  3. Fehlerhafte Umsatzsteuer: Verwechslung von Brutto/Netto, falsche Steuersätze oder fehlende Reverse-Charge-Buchungen bei EU-Geschäften.
  4. Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen: Überbewertung von Forderungen, fehlende Abschreibungen oder unzulässige Zuschreibungen verstoßen gegen § 253 HGB.
  5. Nicht gebildete Rückstellungen: Verpflichtungen (z. B. ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten, Urlaubsansprüche) müssen als Rückstellungen passiviert werden (§ 249 HGB).
  6. Private Nutzung Firmenwagen nicht versteuert: Die private Pkw-Nutzung muss nach 1-%-Methode oder Fahrtenbuch versteuert werden.
  7. GoBD-Verstöße: Nicht revisionssichere Archivierung, nachträgliche Änderungen gebuchter Belege oder fehlende Verfahrensdokumentation verstoßen gegen § 146 AO und GoBD.
  8. Fehlende Abstimmung mit Steuerberater: Wer ohne fachliche Begleitung bilanziert, übersieht oft Gestaltungsspielräume oder macht steuerliche Fehler.

Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Geschäftsführer haften gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen — dazu gehört auch die Verletzung von Buchführungs- und Offenlegungspflichten. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftungsbeschränkung der GmbH durchbrochen werden.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Wer frühzeitig einen Steuerberater einbindet, vermeidet teure Korrekturen und Nachzahlungen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten schnellen Zugang zu Fachexpertise — ohne lange Wartezeiten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Alle Belege vollständig und zeitnah erfassen (§ 238 HGB)
  • Feststellungs- und Offenlegungsfristen im Kalender markieren
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen pünktlich abgeben
  • Jahresabschluss durch Steuerberater prüfen lassen
  • GoBD-konforme Software einsetzen
  • Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Kamen lokale Besonderheiten bei der Buchhaltung?

Nein, die Buchhaltungspflichten richten sich ausschließlich nach Bundesrecht (HGB, GmbHG, AO). Es gibt keine kommunalen oder regionalen Sonderregelungen für Kamen. Entscheidend sind die Rechtsform und die Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich für Buchhaltungsfehler haften?

Ja, nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen – auch bei Verletzung von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftung erheblich sein, etwa bei Insolvenzverursachung durch mangelnde Buchführung.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen?

Nach § 257 HGB müssen Bücher und Aufzeichnungen sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege sind ebenfalls 10 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Kann ich die Buchhaltung auch an einen externen Dienstleister ohne Steuerberater-Zulassung übertragen?

Nur eingeschränkt. Die laufende Finanzbuchhaltung darf nach § 6 Nr. 4 StBerG auch durch Buchführungshelfer erfolgen, sofern diese im Auftrag und unter Verantwortung eines Steuerberaters oder der Unternehmensleitung arbeiten. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist hingegen Steuerberatern oder der Unternehmensleitung selbst vorbehalten.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist bereits abgelaufen ist?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Es wird gegen die Gesellschaft und in der Regel auch gegen die Geschäftsführer persönlich festgesetzt. Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht – diese bleibt bestehen.

Welche Kontenrahmen sind für die Buchhaltung in Deutschland üblich?

Die gebräuchlichsten Kontenrahmen sind SKR 03 und SKR 04 (DATEV). SKR 03 ist prozessorientiert (nach Bilanzgliederung), SKR 04 abschlussorientiert (nach GuV-Gliederung). Größere Unternehmen nutzen teils den Industriekontenrahmen (IKR). Die Wahl ist frei, sollte aber branchenüblich und mit dem Steuerberater abgestimmt sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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